Klaus Zeh
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Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Vogel, ich möchte jetzt nicht gleich auf das eingehen, was hier von der Opposition gesagt worden ist, denn mir geht es heute um die Person und um den Menschen Bernhard Vogel.
Erlauben Sie mir, am heutigen Tag Ihr viel zitiertes Motto "Erst das Land, dann die Partei, dann die Personen" ausnahmsweise einmal umzukehren. Erst die Person Bernhard Vogel und dann das Land, obwohl das mittlerweile kaum noch ein Unterschied ist, denn Ihre Person, Herr Ministerpräsident, und das Land Thüringen sind mittlerweile untrennbar miteinander verbunden.
Wer heute an Bernhard Vogel denkt, denkt unwillkürlich an Thüringen und wer heute von Thüringen spricht, kennt Bernhard Vogel. Bei der Betrachtung Ihrer Regierungszeit haben Sie in Ihrer Rede vor allem den Thüringerinnen und Thüringern für ihre Leistungen gedankt. Es ist und ich möchte das noch einmal zitieren - "zuallererst das Verdienst der Bürgerinnen und Bürger, die mit ungeheurem Mut und großem Fleiß Hand angelegt haben, die Chance der wiedergewonnenen Freiheit genutzt haben und sich durch alle Widrigkeiten nicht haben entmutigen lassen."
Ja, Herr Ministerpräsident, Sie haben Recht. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben Großartiges geleistet. Darauf können wir Stolz sein. Aber es bedarf immer auch Frauen und Männer, die die Rahmenbedingungen dafür setzen. Es bedarf Frauen und Männer, die Ziele haben, die Mut machen und dabei auch mutige, manchmal sogar unpopuläre Entscheidungen treffen.
Thüringen verfügt heute über beste Standortfaktoren. Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, haben also nicht nur schlechthin Weichen für Thüringen gestellt, Sie haben auch die richtigen Weichen gestellt und damit ein gutes Fundament für die Zukunft gelegt. Thüringen ist auf einem guten Weg und bei allen Schwierigkeiten, die noch vor uns liegen, können wir sagen: Thüringen hat gute Perspektiven für die Zukunft.
Deshalb ist es mir ein Bedürfnis, Ihnen vor allem anderen, was noch zu sagen ist, im Namen der CDU-Fraktion erst einmal danke zu sagen.
Ich bin sicher, dass ich dies auch im Namen der meisten Thüringerinnen und Thüringer sagen kann: Danke für Ihr Kommen, danke für Ihren Einsatz, danke für Ihren Dienst an unserem Land.
Danken möchte ich auch für Ihre heutige Rede. Sie hat mir, und, ich glaube, auch meinen Kollegen, viel Zuversicht gegeben. Sie hat gezeigt, dass es wichtig ist, trotz oder gerade wegen der Schwierigkeiten, die wir noch zu bewältigen haben, Visionen zu haben. Das Land braucht Frauen und Männer, die Visionen haben und diese dann auch mit Tatkraft in die Realität umsetzen.
Meine Damen und Herren, der Volksmund sagt: "Wenn du wissen willst, was man über dich denkt, dann musst du dem Volke aufs Maul schauen." Nun, ich habe mir die Lesermeinungen aus den Zeitungen der letzten Tage angeschaut, um zu sehen, was die Menschen im Land über Bernhard Vogel denken. Ich erlaube mir, daraus zu zitieren. Das erste Zitat: "Vogel geht leider zu früh. Herr Vogel hat sehr viel für Thüringen getan. Das Land hat mit ihm wieder an Wert und Anerkennung gewonnen.", so ein Leser.
Vogel geht leider zu früh - eine solche Äußerung ist wohl das Beste, was man sich wünschen kann. Ja, der Leser hat auch gesagt, das Land hat mit ihm wieder an Wert und Anerkennung gewonnen. Bernhard Vogel hat Thüringen über die Landes- und Bundesgrenzen hinweg internationale Anerkennung und wieder einen hervorragenden Namen gegeben. Dies ist gut für uns und wir können auch ein wenig Stolz darauf sein. Der Name Thüringen ist nicht nur in den Partnerregionen Essex, Picardie und Kleinpolen bekannt. Man kann das wohl ganz allgemein feststellen. Erst gestern hat Kenji Okada, der Gesandte aus der Botschaft von Japan mit Selbstverständlichkeit mir gegenüber festgestellt: Wir in Japan kennen Bernhard Vogel aus Thüringen. Bernhard Vogel ist wohl der beste Botschafter Thüringens in Europa und der Welt.
Ein zweiter Leser schreibt: "So hat Vogel auch viel für Thüringen bewegt und als Ministerpräsident würde ich versuchen, seinen Weg weiterzumachen." Ein weiterer schreibt: "Ich denke, wir brauchen heute mehr dieser Charakterleute, die auch mal entscheiden und diese Diskutiererei in der Politik verkürzen. Ich wünsche mir, dass sein Nachfolger hier anknüpfen kann." Nun, diese Äußerungen gehen an beide, den Amtsträger und den Nachfolger.
Sehen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, und Herr Ramelow, die Leute draußen sehen das ganz anders als Sie.
Herr Ramelow, ich weiß, dass Sie die Thüringer Verfassung ablehnen, aber etwas besser kennen sollten Sie sie schon. In Thüringen wird der Ministerpräsident vom Landtag, vom Parlament gewählt. Deshalb ist es natürlich verfassungskonform, wenn der Ministerpräsident dieses Amt auch wieder an den Landtag zurückgibt.
Im Übrigen: Ihre Rede fand ich unwürdig, Ihnen fehlt es an Anstand.
Ihr Politikstil und der Politikstil der PDS heißt: schlechtmachen, niedermachen, kaputtreden. Ich sage mit voller Überzeugung, Herr Ramelow: Gott bewahre Thüringen vor diesem Politikstil.
Die Thüringerinnen und Thüringer wollen Kontinuität in diesem Land. Sie wollen, dass fortgesetzt wird, was Bernhard Vogel begonnen hat. Ich denke, da sind sie bei Dieter Althaus und der CDU Thüringen an der richtigen Adresse.
Dieter Althaus wird natürlich auch neue Akzente setzen, aber wichtig ist auch die Motivation, aus der er handelt. Ich darf Dieter Althaus zitieren: "Wir sind nicht selbstverliebt in Macht, wer so denkt, denkt am Ende nur an sich. Wir wollen das Land gestalten, damit das Land weiter vorankommt." So gestern Dieter Althaus in der Fraktion.
Dr. Vogel hat dies vorgemacht, Dieter Althaus wird ihm folgen. Er wird seinen eigenen Stil, sein eigenes Schrittmaß finden und Thüringen erfolgreich prägen. Wie sagte der Leser weiter, ich zitiere noch einmal: "Wir brauchen Leute, die auch mal entscheiden und diese Diskutiererei in der Politik verkürzen." Ja natürlich, auch der Stil macht die Musik. Dies gilt in der Politik allemal. Bernhard Vogel z.B. kann entscheiden, aber er fällt Entscheidungen erst, wenn sie reif sind. Manchmal sind sie gleich reif, viel öfter aber braucht es zunächst den politischen Dialog. Dass Dr. Vogel ein Meister des politischen Dialogs ist, haben wir häufig alle erfahren. Ich glaube, man kann mit Fug und Recht behaupten, als Dr. Vogel 1992 nach Thüringen kam, erhielt die demokratische Kultur in diesem Lande eine neue Qualität. Er hat ein zielsicheres Gespür für die Empfindungen der Menschen und weiß mit ihnen sensi
bel umzugehen. Der evangelische Landesbischof Christoph Kähler drückte dies in einem MDR-Interview so aus: "In schwierigsten Situationen, wie nach dem 11. September oder nach dem Amoklauf am Gutenberg-Gymnasium, war in seinen Reden auch immer sein Herz zu spüren. Er hat aufgenommen, was in der Bevölkerung gefühlt wurde, aber noch nicht ausgedrückt und geschrieben war." Ich danke Herrn Kähler für diesen Satz.
Wer die Arbeit von Bernhard Vogel bewertet, darf sie nicht vergleichen mit der eines Gärtners, der im Frühling Radieschen sät, um sie im Frühsommer zu ernten. Die Arbeit Bernhard Vogels ist vergleichbar mit der eines Försters, der Bäume pflanzt, damit ein Wald daraus wird. Wälder wachsen Jahr für Jahr
und noch nach Generationen wird man die Leistungen zu würdigen wissen. Herr Ministerpräsident, genau das ist Ihr Markenzeichen: Nachhaltigkeit, im Grunde ein sehr konservativer Begriff, nach dem Sie, Herr Ministerpräsident, Ihre Politik eindrucksvoll ausgerichtet haben. Dies wird Ihnen auch vom katholischen Bischof Wanke attestiert. Bei der Männerwallfahrt stellte er am 29.05. fest ich zitiere: "Eben diesen Eindruck politischer Kurzatmigkeit hatte ich bei unserem jetzt scheidenden Thüringer Ministerpräsidenten Bernhard Vogel nicht. Ihm ging es glaubhaft um das ganze Land, um das Wohl aller Menschen hier im Freistaat."
Sicherlich, wenn in 20 bis 30 Jahren einmal Dissertationen über diese Zeit des Anfangs der ersten 12 ½ Jahre in Thüringen geschrieben werden, dann wird es wohl auch Neunmalkluge geben, die genau wissen, was alles hätte anders gemacht werden müssen.
Zum Beispiel in der Frage Bischofferode, Herr Gentzel, wird man vielleicht auch vermerken, dass der damals verantwortliche Manager bei der Treuhand, Klaus Schucht, als Wirtschaftsminister der SPD-Regierung in Sachsen-Anhalt angehörte, zumindest nachher wurde.
Aber, Herr Gentzel, die meisten der Dissertationen - davon bin ich felsenfest überzeugt - werden zu der gleichen Schlussfolgerung kommen, wie Sie, Dieter Althaus, so treffend formuliert haben, ich darf zitieren: "Bernhard Vogel ist ein Glücksfall für Thüringen".
Dass dies selbst aus bayerischer Perspektive nicht anders gesehen wird, hat Edmund Stoiber an Ihrem 70. Geburtstag verkündet. "Und, was dich auszeichnet,", sagte er, "nicht nur die Glaubwürdigkeit und ein Politiker zu sein, der den föderalen Gedanken Zeit seines Lebens hochgehalten hat, du trägst ja im Grunde genommen als Brückenbauer das Hammbacher Schloss und die Wartburg in deinem Herzen. Du verbindest Alt und Jung, ich sage nicht Neu, du verbindest alte und junge Länder und bist damit ein Brückenbauer in Deutschland."
Herr Ministerpräsident Koch - Sie sind heute unter uns, seien Sie auch meinerseits herzlich gegrüßt -, ich denke, in Hessen wird man das sicherlich nicht anders sehen.
Jede Auflistung der Erfolge und Verdienste von Bernhard Vogel für Thüringen, die ich heute und hier machen würde, wäre lückenhaft und unvollständig, nur schlaglichtartig will ich einiges herausgreifen.
Unter Führung von Bernhard Vogel hat Thüringen den Strukturwandel in der Wirtschaft im Wesentlichen abgeschlossen und steht bei den wichtigsten Wirtschafts- und Arbeitsmarktdaten an der Spitze der jungen Länder.
Aktuelle Investitionsentscheidungen von Daimler-Chrysler, von Merck und Edschda bestätigen die Attraktivität Thüringens als Wirtschaftsstandort. Die Arbeitslosigkeit ist die geringste der jungen Länder. Sie ist noch zu hoch und für uns natürlich eine bleibende Aufgabe, aber gerade dabei müssen wir leider immer wieder feststellen: Fehler in der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung können wir auf Landesebene nicht ausgleichen.
Umso mehr bemühen wir uns zum Beispiel um Investitions- und Technologieförderung sowie um den Ausbau der Infrastruktur bei den Verkehrswegen, für die Forschung und die Kommunen. Am ICE und an der Mitte-Deutschland-Verbindung werden wir festhalten, Herr Ministerpräsident, dessen können Sie gewiss sein.
Ein guter Beleg für die Nachhaltigkeit der Politik Bernhard Vogels sind auch die Spuren, die er im Bildungsbereich in Thüringen hinterlassen hat. Meine Damen und Herren, wer Bildungspolitik macht, muss die Generationen im Blick haben. Gerade die Verantwortung für kommende Generationen ist der Lebensnerv für richtige Bildungspolitik. Die Neugründung der Universität Erfurt war nicht nur schlechthin die letzte deutsche Universitätsgrün
dung des 20. Jahrhunderts, mit ihrem Reformansatz ermöglicht sie auch auf geisteswissenschaftlichem Gebiet neue, moderne Studiengänge. Mit der Integration der Theologischen Fakultät in die Universität Erfurt erst kürzlich ist der Schlussstein eines Wegs gesetzt, den Bernhard Vogel mit Durchsetzungsvermögen, aber auch Überzeugungskraft und Argumentationsstärke beschritten hat. Ich habe mich für Sie gefreut, Herr Dr. Vogel, dass das in Ihrer Amtszeit noch möglich geworden ist. Ein guter Lohn für solide Arbeit.
Damit gehören evangelische Theologie in Jena und katholische Theologie in Erfurt zum festen Bestandteil unserer Hochschullandschaft. Ein weiterer Beleg ist die Neugründung der Fachhochschule in Nordhausen. Lassen Sie mich das ganz persönlich anfügen: Ich freue mich natürlich verständlicherweise darüber besonders, zumal sie der Region Impulse zu geben vermag. Auch die Gründung der Berufsakademie ist eine Erfolgsstory geworden. Ich kann mich noch genau an das Hin und Her erinnern, das Für und Wider der Lobbyisten; all dies wäre ohne die Beharrlichkeit und Zähigkeit von Bernhard Vogel nicht zustande gekommen.
Vieles andere könnte ich noch aufzählen, die Familienpolitik, das Programm für mehr Sicherheit in Thüringen, insbesondere Ihr Einsatz zur Stärkung der Demokratie und gegen Extremismus und Gewalt in unserem Land.
Der Ausbau der sozialen Einrichtungen, die Verbesserung der Umweltqualität, Ihr Einsatz für die Landwirtschaft, all dieses verbinden wir mit Bernhard Vogel und seinen Kabinetten, die aus den unterschiedlichsten Koalitionen bestanden. Als CDU-Fraktion haben wir Ihre Politik nach besten Kräften unterstützt. Dies war nicht immer leicht, da auch schwierige politische Entscheidungen durchgesetzt werden mussten, aber wir haben uns eingebracht, wir haben diskutiert, entschieden, und dann zusammengestanden. Auch für diese Zusammenarbeit möchte ich Ihnen im Namen unserer Fraktion danken.
Abschließend noch einmal zur Person von Bernhard Vogel. Gestatten Sie mir einen Vergleich. Es wird allenthalben über das Verhältnis von Bernhard Vogel zu Frauen spekuliert.
Ich möchte mit einem Zitat von Anton Tschechow antworten: "Am liebsten erinnern sich die Frauen an die Männer, mit denen sie gemeinsam lachen konnten."
Wer Sie kennt, Herr Ministerpräsident, der weiß, dass Sie so richtig lachen können. Es ist die Fröhlichkeit, die aus Ihrem Herzen kommt. Sie haben uns gezeigt, dass Politik bei aller Ernsthaftigkeit nicht nur eine todernste Angelegenheit ist. Politik muss auch noch den Menschen erkennbar werden lassen.
Sie haben in einer für mich sehr eindrucksvollen Art mit dem Satz des kleinen Prinzen von Saint Exupéry Ihre Verbundenheit mit Thüringen zum Ausdruck gebracht: "Du bist zeitlebens verantwortlich für das, was du dir vertraut gemacht hast." In Speyer haben Sie dies aus Anlass der Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt am 21. September 2002 staatstragender gesagt, auch das möchte ich zitieren: "Ich muss nicht betonen, wie gern ich - nicht zuletzt aus Dankbarkeit für das Geschenk der Deutschen Einheit - ein Thüringer geworden bin." Herr Ministerpräsident, Sie haben auch gesagt, Sie sind stolz auf Thüringen. Ich möchte Ihnen antworten: Wir sind stolz, einen solchen Politiker und Menschen in unseren Reihen zu haben.
Vielen Dank für alles, was Sie uns gegeben haben. Gehen Sie bitte den Weg mit uns weiter. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Höhn, Herr Huster, ich denke, was Herr Eichel in seinem Köfferchen vorbereitet hat für die Länder, da werden wir uns noch wundern, was da auf uns zukommt. Das hat was mit Thüringen zu tun. Wir müssen auch hier an dieser Stelle darüber reden. Vor allen Dingen fordere ich Herrn Eichel auf, den Bundeshaushalt 2003 rechtzeitig vor der Wahl vorzulegen, damit wir in Thüringen wissen, was auf uns zukommt.
Meine Damen und Herren, was da in Berlin insgesamt passiert ist, das gleicht ja einem Narrenspiel. Erst begrüßt Herr Eichel den blauen Brief als Unterstützung seiner Politik des Sparwillens, der Politik der Bundesregierung. Er tat ja gerade so, als ob da ein Lobesbrief käme. Der zweite Akt: Herr Bundeskanzler Schröder interveniert gegen den blauen Brief. Warum sprechen die beiden sich eigentlich nicht besser ab? Ich denke, damit ist Deutschland einfach lächerlich gemacht worden, und das ist ernst, meine Damen und Herren.
Dass der Erfinder des Frühwarnsystems, nämlich Deutschland, bei der ersten Defizitwarnung, die gegen ihn gerichtet war, das selbstherrlich zurückweist, ist für mich ein Skandal, der seinesgleichen sucht.
Und das Letzte, mein Kollege Mohring hat es bereits gesagt: Herr Eichel beschimpft die Länder und fordert jetzt einen nationalen Stabilitätspakt.
Meine Damen und Herren, wir haben nichts gegen einen Stabilitätspakt, nur, wie ist denn die Situation? Die Situation ist so, dass der Bund durch die Ökosteuer, durch Versicherungssteuer, durch Tabaksteuer und durch andere Einnahmen seine Einnahmesituation verbessert. Das können wir als Länder natürlich nicht machen. Was tut er noch? Er
macht Verschiebebahnhöfe. Er hat zum Beispiel die Arbeitslosenhilfe für noch nicht im Erwerbsleben beschäftigte junge Leute gestrichen, so dass sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie müssen also von den Kommunen aufgefangen werden. Das ist eine Last, die die Kommunen tragen müssen. Ich fürchte, solche Verschiebebahnhöfe wird es weiter geben. Herr Höhn, da müssen wir uns als Länder natürlich dagegen wehren. Ich garantiere Ihnen, auch Ihre Kollegen aus den SPD-geführten Ländern werden sich dagegen wehren.
Meine Damen und Herren, wie kann denn so ein Stabilitätspakt aussehen? Wenn ich heute höre, gerade heute in den Nachrichten, Herr Eichel hat die SPD-Finanzminister zusammengerufen, ich fürchte, er wird die Genossen ein bisschen auf Linie bringen wollen, denn sie hatten sich in letzter Zeit ein wenig zu eigenverantwortlich geäußert. Ich glaube nicht, dass der Bund durch ein einseitiges Bundesgesetz den Ländern etwas aufoktroyieren kann. Das wird am gemeinsamen Widerstand der Länder scheitern. Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, nämlich durch einen Staatsvertrag die Aufgaben des nationalen Stabilitätspakts übernehmen zu lassen, nicht durch ein Bundesdiktat, sondern durch eigenverantwortliches Handeln der Länder. Thüringen hat diesen Weg bereits beschritten, wie mein Kollege Mohring hier ausführen konnte.
Als Letztes möchte ich Ihnen, Herr Höhn, noch sagen, Sie haben auf das Jahr 2000 verwiesen. Wissen Sie, hätten die SPD-geführten Länder bereits im Jahre 1998 dem von den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktionen der Länder geforderten nationalen Stabilitätspakt zugestimmt - ich kann mich erinnern, dass die SPD-Länder damals abgelehnt hatten, auch Niedersachsen und Hessen, an der Spitze der damalige Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler Schröder und damaliger Ministerpräsident Herr Eichel und heutige Finanzminister, die sich gewehrt haben gegen einen nationalen Stabilitätspakt -, dann hätten wir heute Deutschland die Peinlichkeit eines blauen Briefes erspart. Vielen Dank.
Schutz vor unbefugtem Eindringen und Raub im Stollensystem des ehemaligen Konzentrationslagers Mittelbau-Dora
Thüringer Tageszeitungen berichteten darüber, dass es relativ leicht möglich sei, in das Stollensystem des ehemaligen Konzentrationslagers einzudringen. Demnach deuten Spuren darauf hin, dass Unbefugte wiederholt Zutritt erlangten und an den Relikten des früheren KZ Raubgräberei betrieben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass unbefugt in das Stollensystem eingedrungen wurde?
2. Wer ist für die Abwendung eines unbefugten Eindringens zuständig?
3. Welche Schritte werden unternommen, um Raubgräberei zu unterbinden?
Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes zu Ihnen, Herr Höhn: Ich darf bemerken, wir haben im Ausschuss keine Diskussion abgewürgt oder abgebügelt, dies ist eine üble Verleumdung und ich weise dies mit Entschiedenheit zurück.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute der erste Doppelhaushalt in der Geschichte des Freistaats Thüringen zur Abstimmung vor. Das ist eine Premiere und deshalb ein Meilenstein in der Finanzpolitik unseres Freistaats. Dieser Haushalt wird sich - da bin ich mir ganz sicher - positiv in die Bilanz christdemokratischer Politik in Thüringen einreihen.
Meine Damen und Herren, das Motto "Sparen und Gestalten" wird sich bewähren, da bin ich mir ganz sicher. Denn erstens, der Doppelhaushalt schafft für den Freistaat, erst einmal ganz allgemein gesprochen, eine doppelte Planungssicherheit. Um Missverständnisse auszuräumen, ein Doppelhaushalt ist nicht ein Haushalt für zwei Jahre, sondern das sind nach wie vor zwei Haushalte für zwei Jahre. Dadurch können Kommunen auf zwei Jahre hin ihre Haushalte planen. Zuwendungsempfänger wie Krankenhäuser, Landesbetriebe und andere Einrichtungen können die doppelte Zeit finanziell überblicken. Wichtige Projekte erhalten größere Sicherheit, denn die Projektträger werden nun nicht mehr jedes Jahr warten müssen, ob und wie hoch die finanzielle Unterstützung denn ausfallen wird.
Zweitens: Wir haben in diesem Doppelhaushalt so weit reichende Flexibilisierungen in der Bewirtschaftung der Finanzen vorgesehen wie noch in keinem anderen Haushalt zuvor. Als Beispiel nenne ich die Hochschulen und Universitäten des Freistaats, aber auch die Studentenwerke, die durch einen weiteren Antrag der CDU-Fraktion von den kameralistischen Fesseln befreit werden. Weiterhin möchte ich an die sehr weit gehenden Möglichkeiten zur gegenseitigen Deckung und Übertragbarkeit innerhalb der Hauptgruppen 04 bzw. 05 bis 08 erinnern, die mit § 5 des Haushaltsgesetzes erreicht werden. Außerdem wird mit der neuen, in diesem Jahr novellierten Landeshaushaltsordnung noch einmal ein Schub in Richtung mehr Flexi
bilisierung erreicht werden. Damit sind die Gestaltungsmöglichkeiten in der Verantwortung der Zuwendungsempfänger erheblich verbessert worden. Ich glaube, dass dadurch Freiräume entstehen, die die eine oder andere gekürzte Mark kompensieren werden.
Drittens: Wir haben mit dem Thema Konsolidierung des Landeshaushalts ernst gemacht, denn, meine Damen und Herren, unsere Verantwortung besteht nicht nur darin, wo und in welcher Höhe wir heute bzw. in den nächsten zwei Jahren Geld ausgeben, unsere Verantwortung besteht auch darin, dass wir der kommenden Generation einen geordneten Haushalt zu hinterlassen haben. Das ist nicht nur etwa eine nette Floskel, sondern es ist unsere Pflicht. Wir können nicht heute schon das verkonsumieren, was morgen dringend gebraucht wird. Und dabei reden wir noch nicht einmal über das Thema "Schulden abbauen". Zum Schuldenabbauen müssten wir nämlich Überschüsse erwirtschaften. Wir halbieren jedoch erst einmal bis ins Jahr 2002 die Nettoneuverschuldung und damit haben wir immer noch eine zunehmende Verschuldung zu verkraften. Zum Schuldenabbau brauchen wir einen ausgeglichenen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung. Die Frage, wann wir unsere Nettoneuverschuldung ganz auf null stellen, können wir nicht mehr allzu lange hinausschieben. Ich vermute, diese Frage wird uns eher einholen, als uns angenehm ist.
Viertens: Das erste Mal in der Geschichte des Thüringer Haushalts haben sich die Abgeordneten mehrheitlich dazu entschlossen, einen noch größeren Sparbetrag zu erbringen, als es im Entwurf der Landesregierung vorgesehen ist, nämlich 100 Mio. DM zusätzliche Einsparungen.
Dies ist ein gutes Zeichen und zeigt, dass es den Abgeordneten ernst ist mit dem Thema Haushaltskonsolidierung. Es zeigt auch das hohe Verantwortungsbewusstsein der diese Regierung tragenden CDU-Mehrheitsfraktion. Ich möchte meiner Fraktion meinen ausdrücklichen Respekt vor dieser verantwortlichen Entscheidung aussprechen.
Verehrte Kollegen, verantwortliche Entscheidungen sind langfristig die besseren Argumente bei den Wählern als populistische, mit unseriösen Anträgen gedeckte Versprechungen, wie sie uns von der Opposition vorgelegt worden sind.
Meine Damen und Herren, wenn ich die Vorteile des Doppelhaushalts über alles herausstelle, darf ich nicht gleichzeitig auch die Nachteile verschweigen. Wir wissen, dass gerade die Einnahmen des Landes durch Steuern geschätzte Größen sind. Zweimal im Jahr, nämlich im Monat Mai und November werden sie durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geschätzt. Gerade in diesem Jahr haben wir gesehen, wie die Steuerschätzungen bereits nach einem halben Jahr voneinander abweichen. Um wieviel mehr werden dann wohl die Steuerschätzungen innerhalb von zwei Jah
ren voneinander abweichen? Wir können es heute und hier nicht beantworten, wir werden sehen müssen.
Ein weiterer Nachteil ist, dass man bei neu aufgelegten Programmen, die nach einer Probezeit nicht den gewünschten Erfolg haben, erst nach zwei Jahren wieder nachjustieren kann. Auch hierbei werden wir Erfahrungen sammeln müssen. Alles in allem glaube ich aber, dass die Vorteile eines Doppelhaushalts gegenüber den Nachteilen überwiegen werden.
Meine Damen und Herren, sehr verehrter Abgeordneter Höhn, die CDU hat mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 ihre Wahlversprechen umgesetzt, nämlich den Haushalt zu konsolidieren.
Nein, meine Damen und Herren, nicht wir haben die Wahlversprechen gebrochen, sondern die rotgrüne Bundesregierung in Berlin hat ihren Wählern etwas Falsches versprochen.
Ich gebe da gern meinem Kollegen Schwäblein Recht, der die Versprechen der SPD zur Rente vor der Wahl jetzt richtigerweise als Rentenlüge gegeißelt hat.
Meine Damen und Herren, wer Norbert Blüm seinerzeit wegen seiner Rentenreform so wie Sie niedergemacht hat, der müsste Herrn Riester jetzt umso mehr seinen Entwurf zur Rentenreform um die Ohren hauen.
Und wer Horst Seehofer wegen unsozialer Gesundheitspolitik beschimpft hat, der muss Frau Fischer vorwerfen, dass sie den Einstieg in die Zweiklassenmedizin organisiert hat.
Was anderes ist es denn, wenn Kassenpatienten Budgetierungen der Ärzte ausgesetzt sind und Privatpatienten dergleichen nicht ertragen müssen. Da kann ich nur sagen: New Labor oder Toni Blair lassen grüßen. Und wer immer noch nicht verstanden hat, dass die Ökosteuer keine Ökosteuer ist, sondern nur eine Abzockesteuer zum Stopfen von Haushaltslöchern, der will es einfach nicht verstehen.
Ich kann Ihnen nur dringend raten, beenden Sie den Unsinn in Berlin mit der so genannten Ökosteuer. Sie ist weder ökologisch, noch schafft sie Arbeitsplätze, im Gegenteil, sie vernichtet Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, ich darf auch noch mal auf die immer so viel zitierten hohen Schulden der alten Bundesregierung eingehen.
Meine Damen und Herren, die Länder - sie waren damals mehrheitlich SPD-regiert, wobei ich hier die CDU-geführten Länder gar nicht ausnehmen möchte - haben dem Bund seinerzeit, als der Solidarpakt geschlossen wurde, die gesamte Finanzlast der Wiedervereinigung mit der Begründung aufs Auge gedrückt, die Überwindung der Teilung Deutschlands wären Kriegsfolgelasten, die ordnungspolitisch der Bund allein zu tragen habe. Dazu gehörte der Erblastentilgungsfonds von knapp 400 Mrd. DM. Das sind übrigens mehr Schulden mit einem Schlag, als 1982 der Bund nach 33 Jahren angehäuft hatte. Dazu gehört der Umsatzsteuervorwegausgleich, um die jungen Bundesländer auf 92 Prozent der durchschnittlichen Steuerkraft zu heben. Dazu gehört das Investitionsfördergesetz, mit dem die jungen Bundesländer jährlich 10 Mrd. DM zusätzliche Investitionsmittel erhalten. Dazu gehören die Sonderbundesergänzungszuweisungen zur Überwindung teilungsbedingter Sonderlasten, ganz abgesehen von dem Fonds "Deutsche Einheit", der in großem Umfang vom Bund getragen wurde. Dass dafür auch Schulden gemacht werden mussten, ist leider Tatsache. Dass damit aber die größte Solidaritätsaktion eines Teils eines Landes mit einem anderen Teil eines Landes, die es jemals in der Geschichte der Nation gegeben hat, in Gang gesetzt wurde, verschweigen Sie gern.
Ich meine, das ist übrigens sehr töricht, weil es eine Leistung missachtet, die ihresgleichen in der Welt sucht.
Im Übrigen erinnere ich mich sehr gut daran, dass die SPD damals noch größere Finanztransfers gefordert hatte. Ihre Formel lautete damals 60 plus x. Gemeint war, dass das jährliche Transfervolumen in die jungen Bundesländer deutlich größer als 60 Mrd. DM betragen sollte. Nur wie das aufgebracht werden sollte, da hat sie damals nichts beitragen können. Es kam dann leider 60 minus x heraus. Hier zeigt sich einmal mehr die Schizophrenie der SPD-Finanzpolitik. In der Opposition immer noch mehr und noch mehr fordern, siehe 60 plus x, ohne eine seriöse Deckung vorzulegen, um dann in Regierungsverantwortung genau das Gegenteil zu machen, siehe Baustopp ICE, siehe Rentenreform und siehe Gesundheitsreform.
Einige Anmerkungen zu unseren finanziellen Rahmenbedingungen. Ich bin eigentlich ganz froh, dass wir uns in der Frage der Nettoneuverschuldung, der Senkung der Nettoneuverschuldung, hier im Hause einig sind. Wir können sie nicht weiter erhöhen. Für die Öffentlichkeit möchte ich die
Gründe dennoch etwas ausführlicher darlegen, weil in den letzten Wochen der Eindruck entstanden ist, wir hätten hier noch massenhaft Spielräume zur Verteilung.
1. Der Freistaat Thüringen hat seine jährliche Neuverschuldung nicht in dem Maße zurückgeführt, wie dies nötig gewesen wäre. So sollte 1998 entsprechend der Mittelfristigen Finanzplanung bereits eine Kreditfinanzierungsquote von 5,42 Prozent erreicht werden. Sie wird nun leider erst im Jahre 2002 mit 4,5 Prozent unterboten. Es ist unschwer erkennbar, dass dies leider auch ein Ergebnis der großen Koalition war. Stellt man die thüringische Schuldenentwickung in den langfristigen Zusammenhang des Aufbaus eines Bundeslandes, ist festzustellen, dass in Thüringen nach zehn Jahren eine Pro-Kopf-Verschuldung erreicht ist, die diejenigen der meisten alten Länder nach über 50 Jahren Haushaltswirtschaft übertrifft. Allerdings steht durch die Politik der Konzentration von Ausgaben auf Investitionen der Freistaat Thüringen in vielen wirtschafts- und sozialpolitischen Daten an der Spitze der jungen Länder.
2. Finanzielle Belastungen enstehen aus dem Steuerreformpaket der Bundesregierung. Die Größe der Mindereinnahmen beträgt allein im Jahr 2001 und im Jahr 2002 mindestens 548 Mio. DM. Dies können und dürfen wir nicht durch neue Schulden kompensieren.
Und, Herr Höhn, noch einmal zu Ihnen: Wir haben der Steuerreform im Kern zugestimmt.
Unsere Kritik richtet sich nur darauf, dass der typische Thüringer Mittelständler davon nicht profitiert.
Es profitieren die großen westdeutschen Kapitalgesellschaften und das ist nicht gerade das, was man sich unter "Aufbau Ost" vorstellen kann.
3. Bei der Beurteilung der aktuellen Entwicklung der Zinsausgaben im Haushalt ist das nach wie vor äußerst niedrige aktuelle Niveau der Zinssätze berücksichtigt. Sobald dieses historische Tief durchschritten ist, und erste Anstiege haben bereits 1999 stattgefunden, werden sich sowohl die Aufnahme neuer Schulden als auch die nach und nach erforderlichen Umschuldungen der in der Vergangenheit aufgenommenen Kredite in der Zukunft maßgeblich verteuern. Die bisherige mittlere Effektivverzinsung von Schulden des Landes liegt deutlich unter dem langjährigen Mittelwert des Bundes und der alten Länder, der dort bei 7,05 Prozent liegt. Ohne dass wir auch nur eine Mark mehr Schulden machen, müssen wir im Mittel mit wesentlich höheren Zins- und Tilgungslasten rechnen, die unseren Spielraum für Ausgaben in Zukunft natürlich noch weiter einschränken werden.
4. Im Jahr 2004 läuft der Solidarpakt aus. Das mittlerweile als Solidarpakt I bezeichnete Gesetz lässt auf einen Solidarpakt II schließen. Unter der Annahme eines zu rund 50 Prozent fortgesetzten Solidarpakts II und eines zwar weiter abgesenkten, aber immer noch überdurchschnittlichen Niveaus übriger Zahlungen des Bundes an die neuen Länder, z.B. GA-Förderung, stünden im Jahr 2005 nur noch rund 15,5 Mrd. DM für Ausgaben zur Verfügung. Das gegenwärtige Niveau der gebundenen Ausgaben - das sind die Komplementärfinanzierungen und durch Gesetze verpflichtende Ausgaben - beträgt im thüringischen Haushalt ca. 17,5 Mrd. DM. Das sind also 2 Mrd. DM mehr, als wir im Jahr 2005 nur noch zur Verfügung hätten. In einem solcherart abgesenkten Ausgabenrahmen können weder steigende Zinsbelastungen aufgrund höherer Kredite aufgefangen, geschweige denn 2 Mrd. DM kompensiert werden. Die Kreditaufnahme müsste hierbei notwendig auf null festgesetzt werden. Um das zu erreichen, müssen wir bereits jetzt beginnen Vorkehrungen zu treffen. Einschnitte, auch in konsumtiven Ausgabenbereichen, müssen in zeitlicher Abstufung eingeleitet werden, um hier nicht verkraftbare schlagartige Einbrüche zu vermeiden. Die mit dem Doppelhaushalt vorgenommenen Einschnitte in die Landesgesetze, sächlichen Verwaltungsausgaben und die sonstigen laufenden Zuweisungen und Zuschüsse sind unbedingt notwendig. Sie müssen ihre Fortsetzung auch in den Veränderungen der Behördenstrukturen finden. Im Rahmen der Konsolidierungszwänge kann der KFA natürlich nicht ausgenommen bleiben. Gerade auch angesichts der Tatsache, dass das Land im Jahr 2001 mit 9.339 DM je Einwohner weit über das Dreifache des Durchschnitts der Schulden der Kommunen aufweist, kann von einer Konsolidierung der Landesfinanzen zulasten der Kommunen, wie sie hier Herr Buse dargestellt hat, keine Rede sein. Mit 3,7 bzw. 3,8 Mrd. DM liegt der KFA immer noch über dem Durchschnitt der jungen Bundesländer. Dass das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs aufgrund der Steuerreform im Jahr 2001 zurückgehen wird, und zwar um 72 Mio. DM, dürfte unstreitig sein. Die Verringerung um 61 Mio. DM Zuführungen aus dem Landeshaushalt beträgt durch Beschluss der CDU-Fraktion jetzt nur noch 41 Mio. DM. Weiterhin sind noch einmal innerhalb des KFA 30 Mio. DM umgeschichtet worden, so dass die Schlüsselzuweisung wieder um 50 Mio. DM angewachsen ist. Das wurde in einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich so beschlossen.
Zurück zum Solidarpakt: Wenn wir jemals den Wunsch hegen sollten, der Solidarpakt II könne nach 2005 noch zu 100 Prozent fortgesetzt werden, dann müssen wir in allen Bereichen, in denen wir heute noch ein höheres Ausgabenniveau als in den Altbundesländern aufweisen, Absenkungen hinnehmen, beispielsweise auch beim Blindengeld, aber auch beim Landeserziehungsgeld und der Kindertagesstättenfinanzierung. Trotz der Rückführungen der freiwilligen Leistungen nehmen wir im Vergleich zu anderen Ländern immer noch eine Spitzenposition ein. Daher bleibt uns gar nichts weiter übrig, als die Maßnahmen im Haushaltsbegleitgesetz auch umzusetzen. Die PDS kann
das noch nicht ganz so genau wissen oder sie will es nicht wissen, denn sie braucht den Solidarpakt II wohl nicht mit zu verhandeln.
Aber Sie, verehrte Kollegen von der SPD, Sie wissen genauso gut wie wir, dass wir die Leistungen mit Geldern aus den alten Bundesländern finanzieren, dass das natürlich nicht 50 Jahre den Bürgern zugemutet werden kann, dass wir noch mehr finanzieren als in den Altbundesländern, ist eigentlich nur zu verständlich. Daher sind Ihre Vorschläge zur Streichung bei dem Haushaltsbegleitgesetz reiner Populismus und unseriös wie Ihre anderen Anträge auch.
Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
5. Durch Bundesverfassungsgerichtsurteil wird der Länderfinanzausgleich neu geregelt werden. Auch danach wird es so sein, dass steigende eigene Steuereinnahmen nicht automatisch zu mehr Einnahmen bei uns führen werden. Solange wir weit unter 92 Prozent des durchschnittlichen Steueraufkommens der Altbundesländer liegen, und das wird wohl noch eine längere Zeit so sein, werden die Auffüllbeträge zu 92 Prozent bei steigenden eigenen Einnahmen entsprechend dem Anstieg abgesenkt werden. Wenn darüber hinaus die Geberländer ein wenig mehr Geld als heute behalten dürfen entsprechend dem Verfassungsgerichtsurteil - und das unterstützen wir auch, denn im Sinne des Leistungsanreizes ist dies wichtig -, dann wird an anderer Stelle das Geld aber fehlen; wir hoffen natürlich, dann nicht bei uns. Zu einer Verbesserung allerdings wird es schon gar nicht führen. Langfristig wird sich der thüringische Haushalt an die in vergleichbaren Altländern üblichen Ausgabevolumina anpassen müssen. Im Vergleich mit den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und SchleswigHolstein dürfte der Staatshaushalt bereits im Jahre 2000 nur Ausgaben von rund 16 Mrd. DM umfassen. Der erforderliche Abschlag von über 3 Mrd. DM vom gegenwärtigen Ausgabevolumen zwingt zu erheblichen strukturellen Änderungen. Neben den bereits unter Punkt 4 beschriebenen Punkten gehört dazu auch die Senkung der Personalausgaben. Diese sind in Thüringen mit die höchsten in der Bundesrepublik Deutschland. Mit 2.010 DM je Einwohner im Jahr 2001 liegen wir nur knapp hinter Mecklenburg-Vorpommern mit 2.138 DM je Einwohner und Sachsen-Anhalt mit 2.088 DM je Einwohner an drittletzter Stelle. Daher kommen wir an einem deutlichen Stellenabbau nicht vorbei.
Wer die Menschen anderes glauben machen will, sagt nicht die Wahrheit, um das Wort "Lüge" zu vermeiden.
Der beschlossene Stellenabbaupfad ist moderat. Er ermöglicht gerade einmal eine annähernde Kompensation der finanziellen Belastungen aus Tarifsteigerungen und Besoldungsanpassungen. Daher sind die Personalausgaben nur bei nicht zu hohen Tarifabschlüssen weiter finanzierbar. Sehr hohe Tarifabschlüsse, die ich ja allen Betroffenen gönne, würden aber unweigerlich zu einem weiteren Stellenabbau führen müssen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat in einer unglaublichen Kraftanstrengung den vorgelegten Haushalt beraten und ungezählte Anhörungen durchgeführt. Selbst ein Trillerpfeifenkonzert ist mir, wie Sie sich erinnern können, nicht erspart geblieben. In großer Verantwortung hat die CDU-Fraktion Änderungen im Haushalt und im Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen. Dies ist nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg geschehen, sondern gerade in der Abwägung der Interessen der Betroffenen und der Notwendigkeiten zur Konsolidierung des Thüringer Haushalts. Diese Konsolidierung ist kein Selbstzweck, sondern es geht dabei schlichtweg um die Frage, ob wir oder künftige Generationen in Zukunft überhaupt noch irgendetwas gestalten können oder ob wir nur noch Nothaushalte unter Streichung aller möglichen Leistungsgesetze realisieren können.
Die einzelnen Änderungen werden meine Kollegen noch ausführlicher diskutieren, ich möchte mich auf Weniges konzentrieren und dann noch etwas zu den Vorschlägen der Opposition sagen.
Wir sind froh, dass wir nun endlich die Finanzierung der Ettersberg-Stiftung realisieren können.
Meine Damen und Herren, sie wird mit 7,5 Mio. DM ausgestattet. Die Totalitarismusforschung und die Untersuchungen um die Ursachen von Extremismus und Gewaltherrschaft sind für mich eines der besten Programme gegen Rechtsextremismus, das wir in Thüringen haben können.
Die Erkenntnisse dort werden in viele Bereiche Eingang finden, u.a. in die fächerübergreifenden Themenstellungen "Erziehung zu Gewaltfreiheit, Toleranz und Frieden" in den Lehrplänen Thüringer Schulen, in die Einführung des Rechtskundlichen Unterrichts an den Schulen zur Stärkung des Rechtsbewusstseins, in die politische Lehrerfortbildung durch das ThILLM auf innerschulischer, regionaler und landesweiter Ebene, u.a. gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Landesjugendring. Sie wird Eingang finden in die Entwicklung von Einzelprojekten an Thüringer Schulen, z.B. "Was ist ein Fremder?" in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeauftragten. Sie wird Eingang finden in die Thüringer KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora. In der Sache, nämlich der Notwendigkeit der Bekämpfung von politischem Extremismus,
sind wir uns mit der Opposition einig, aber noch ein weiteres Programm zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt zu den schon zahlreichen, in vielen Ressorts vorhandenen Programmen einzurichten, halten wir nicht für nötig. Es muss Aufgabe jedes einzelnen Ressorts sein, sich diesem Anliegen zu stellen, wo immer das auch möglich ist. Das geschieht auch schon in sehr umfangreichem Maße, wie ich bereits zeigen konnte. Ich möchte den Beispielen weitere hinzufügen: Ich erinnere hier an das Extremismuskonzept des Thüringer Innenministeriums zur Erhöhung des Beobachtungs- und Verfolgungsdrucks auf die rechtsextremistische Szene, die Einrichtung der Koordinierungsstelle "Gewaltprävention" eben auch dort.
Auch im Justizministerium gibt es mehrere Initiativen, z.B. das Modellprojekt Jugendstation in Gera zur effektiveren Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Bundesratsinitiative zur Einführung des beschleunigten Verfahrens auch im Jugendstrafrecht, um die Präventivwirkung von Jugendstrafen zu erhöhen. Selbst beim Einsatz von Jugendlichen im freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren Einrichtungen sind Themen für mehr Toleranz und Achtung vor jedweder Schöpfung das zentrale Thema. Dazu gehören aber auch die Förderung von Jugendbegegnung und Schüleraustausch. Die Einrichtung der Internationalen Schule in Weimar als Zentrum der Weltoffenheit und Internationalität in Thüringen und vieles andere mehr.
Meine Damen und Herren, auch beim Haushaltsbegleitgesetz hat die CDU-Fraktion nach Anhörungen Änderungen vorgenommen; die drei wesentlichen will ich kurz erläutern:
1. Beim Gesetzentwurf zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft kann nunmehr der Kultusminister, natürlich im Einvernehmen mit dem Finanzminister, durch Rechtsverordnung abweichend von den Größen, die im Finanzausgleichsgesetz zum Schullastenausgleich festgelegt sind, den Sachkostenbeitrag neu festlegen. Obergrenzen sind durch das Haushaltsgesetz und Untergrenzen durch das Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Wir halten damit eine sachgerechtere Bezuschussung für möglich, die mehr an den tatsächlich angefallenen Kosten orientiert ist.
2. Beim Blindengeldgesetz ist die ursprüngliche Festlegung, dass nur die das Blindengeld neu beanspruchenden Leistungsempfänger reduziert werden, gestrichen worden. Jetzt werden alle Geldempfänger einheitlich auf 950 DM gesenkt. Dies ist immer noch ein Spitzenwert in der Bundesrepublik Deutschland. Dies geschah auch in Absprache mit dem Blindenverband. Nicht dass der Blindenverband der Kürzung zugestimmt hätte, aber wenn denn schon eine Kürzung unvermeidlich wäre, dann sollte es in der nun vorgelegten Form geschehen.
3. Das Kindertagesstättengesetz wurde ebenfalls geändert. Voranstellen möchte ich hier Folgendes: Die in der Öffentlichkeit verbreiteten Zahlen von einer allgemeinen Verdoppelung oder sogar Verdreifachung der Elternbeiträge
sind falsch.
Bei einer Reduzierung der Zuschüsse um 17 Mio. DM bei ca. 65.000 geförderten Kindergartenplätzen sind das lediglich 21,79 DM Reduzierung pro Platz im Monat im Durchschnitt. Das kann übrigens jeder mit einem Taschenrechner leicht nachrechnen - 17 Millionen geteilt durch 65.000 geteilt durch 12. Ob dies vollständig auf die Eltern übertragen wird, entscheiden die Träger in eigener Verantwortung. Die 30-prozentige Obergrenze der Elternbeteiligung an den Gesamtkosten wurde von manchen als eine Sollgrenze interpretiert. Damit nicht durch die Kommunalaufsicht im Einzelfall unter Umständen, die wir nicht vorhersehen können, eine Ausschöpfung der Obergrenze gefordert werden könnte, hat sich die CDU-Fraktion entschieden, diese Obergrenze zu streichen. Wir glauben, dass die Kommunen bereits wie bisher auch sehr verantwortlich mit der Festsetzung der Elternbeiträge umgehen werden. Sie haben es bisher getan und sie werden es auch in Zukunft tun. Wer dies nicht glaubt, misstraut der Kraft der kommunalen Selbstverwaltung und der Autonomie der Kommunen. Diese Auffassung teilen wir allerdings nicht. Der vom Gemeinde- und Städtebund geforderten umfassenden Änderung der Standards der Kindertagesstätten wurde durch die CDU-Fraktion nicht entsprochen. Die Änderung der Gruppengröße von bisher 15 bis 18 Kinder auf nunmehr 15 bis 20 Kinder ist eine Anpassung an die bisher schon in der Praxis durch Rechtsverordnung mögliche maximale Kinderzahl, die dort allerdings sogar bei 21 Kindern liegt. In einem Entschließungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz bittet die CDU-Fraktion allerdings den Sozialminister, durch Deregulierungs- und Flexibilisierungsmaßnahmen die Regelungsdichte im Bereich der Kindertagesstätten zu reduzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nun einige Anträge der Opposition bewerten, als Erstes zur SPD: Was Sie uns hier als finanzpolitisches Paket zugemutet haben, ist meines Erachtens schlichtweg ein Skandal und ist für mich eine Verdummung der Öffentlichkeit.
Meine Damen und Herren, damit haben Sie sich qualifiziert. Selbst wenn Sie hier, Herr Höhn, in lockerer Art in Ihrer üblichen Polemik versuchen, dies zu begründen und ihre Anträge schmackhaft zu machen, sie fallen auf Sie selbst zurück. Ich werde es Ihnen kurz beweisen. Sie fordern 100 Mio. DM mehr für die Kommunen. Wer wollte das nicht auch? Aber wie wollen Sie das finanzieren? Man höre und staune, durch Steuermehreinnahmen, obwohl Sie doch gesehen haben, dass bereits in der Novembersteuerschätzung 92 Mio. DM Steuermindereinnahmen prognostiziert worden sind. Ich halte einen solchen Deckungsvorschlag für unseriös und im höchsten Maße gefährlich.
1.000 zusätzliche Stellen für Lehrer, das klingt sehr gut, würde uns aber im Personalhaushalt einen unrühmlichen Spitzenplatz einräumen. Sie wollen diese finanzieren aus 16 Mio. DM gesetzlicher Leistungen und Beihilfe. Meine Damen und Herren von der SPD, Beihilfeleistungen haben sich Jahr für Jahr erhöht und durch weitere Verbeamtungen steigen diese auch weiter. Das Prinzip gesetzliche Leistungen, Ausgaben zu niedrig anzusetzen und zu veranschlagen, um damit freiwillige Finanzierungen zu erhöhen, ist schlichtweg Betrug.
Die sächlichen Verwaltungsausgaben wollen Sie zur Finanzierung heranziehen. Meine Damen und Herren, sie sinken bereits gegenüber dem Vorjahr, aber Globale Minderausgaben sind wohl immer die Krücke der SPD, um ihre unsolide Gegenfinanzierung zu kaschieren.
Meine Damen und Herren, zum Bürgschaftstitel: Er ist schon äußerst knapp veranschlagt. In den letzten Jahren mussten Bürgschaftsausfälle oft mit überplanmäßigen Anträgen finanziert werden. Das ist schlichtweg Trickserei, aber das kennen wir ja zur Genüge.
Aus der Hauptgruppe IV wollen Sie Deckungsvorschläge aus dem Besoldungstitel machen. Ich kann nur sagen, die Tarifsteigerungen 2000 und 2001 für Beamte sind noch nicht etatisiert und sie müssen durch die Ressorts erst noch erwirtschaftet werden. Die zur Vorsorge eingestellte Mehrausgabe von 15 Mio. DM kann deshalb nur als Notgroschen angesehen werden. Da Lohn- und Gehaltszahlungen gesetzliche Leistungen sind, muss im Vollzug dieser Betrag natürlich gezahlt werden. Wie diese dann gedeckt werden sollen, interessiert die Opposition sicher nicht.
Dann insgesamt noch 37 Mio. DM an Personalausgaben zu sparen, meine Damen und Herren, das sind 550 Beschäftigte, die eingespart werden müssten. Im Bereich Bildung und Innere Sicherheit, die wollten Sie ja ausnehmen, Bildung noch aufstocken - dann müssen Sie uns verraten, wo Sie diesen Personalabbau denn betreiben wollen. Sie sind auch gegen das im Haushaltsbegleitgesetz im Bereich der Justiz vorgesehene Personaltableau, Sie sind gegen andere Personalabbaumaßnahmen im Bereich der Behördenstrukturen, dann frage ich mich, wo wollen Sie denn diese Minderausgaben bei den Personalausgaben erwirtschaften dazu schweigen Sie sich allerdings aus.
Mehr Mittel für die Verbraucherberatung, meine Damen und Herren, wer würde das nicht wollen? Ich kann Ihnen nur sagen, treten Sie Ihren Genossen in Berlin auf die
Füße und fordern Sie wieder die Beteiligung des Bundes an dieser Aufgabe ein.
Die SPD in Berlin zieht sich nämlich aus der Mitfinanzierung der Beratungsstellen zurück und das Land steht mit dieser Aufgabe nun mittlerweile allein da. Zweimal 5 Mio. DM bei Entwicklungsobjekten der LEG zu streichen, ist angesichts der bereits rückgeführten Ansätze durch die Landesregierung und durch die CDU-Fraktion nicht mehr vertretbar.
Meine Damen und Herren, dann geht es wirklich nicht mehr um Streckung der Projekte, dann geht es darum, dass Projekte sterben. Ich kann Ihnen nur sagen, Kollegen von der SPD, machen Sie doch einmal Vorschläge aus Ihren Wahlkreisen, an welchen Objekten wir den Rotstift ansetzen sollen. Ich denke, dann werden Sie sehr schnell Projekte finden, die Ihnen sehr unliebsam auf die Füße fallen, dann werden Sie sicherlich schweigen.
Für das Landesarbeitsmarktprogramm und Arbeitsförderprogramm Ost ist die Gegenfinanzierung der SPD einfach der Gipfel der Unverfrorenheit. Meine Damen und Herren, hier werden Einnahmen aus Verkäufen der Landesfachkliniken gleich zweimal veranschlagt.
Meine Damen und Herren, erklären Sie mir das einmal, wie das gehen soll. Die Einnahmen aus dem Verkauf sind bereits im Jahre 2000 etatisiert. Kann der Verkauf im Jahre 2000 nicht verwirklicht werden, Herr Höhn, hören Sie zu, fehlen diese Einnahmen im Jahre 2000. Erklären Sie mir, wie Sie diese Lücke schließen wollen, Herr Höhn, wenn Sie einfach sagen, das müssen Sie decken.
Richtig wäre, wenn Sie fachmännisch die Sache eingestellt hätten, die Bildung eines
Einnahmerests, um den Verkauf im Jahre 2001 durch Mehrausgabe in 2000 durch Kredit zu finanzieren, wieder ausgleichen zu können, aber keinesfalls, und das müssen Sie ja zugestehen, steht dieses Geld zweimal zur Verfügung. Das ist nun wirklich mathematisches Einmaleins.
Letztlich ist die Umschichtung von SPN-Mitteln in ÖPNVMittel rechtlich nicht möglich. Dazu muss das Thüringer ÖPNV-Gesetz novelliert werden. Die CDU hat deshalb einen Deckungsvermerk ausgebracht, damit nach der Novellierung diese Umschichtung möglich ist.
Meine Damen und Herren, ich komme zu den Anträgen der PDS. Auch hier ist mehr Wunsch der Vater des Gedankens. Sie wollen 20 bzw. 22 Mio. DM mehr für den Arbeitsmarkt ausgeben.
Sie wollen das durch Einnahmen aus Bußgeldern bestreiten.
Erstens sind die ohnehin schon sehr knapp veranschlagt bzw. zu hoch veranschlagt und können nicht noch weiter erhöht werden. Der Ansatz wird wohl kaum den Realitäten bisher schon entsprechen. Oder, Sie wollen wieder das moderne Straßenräubertum einführen, Wegelagerer, die Verkehrsteilnehmer abschröpfen. Meine Damen und Herren, das hatten wir schon.
Sie wollen Beihilfen, Zinsen und Geldbeschaffungskosten erhöhen. Ich kann nur sagen, spekulativer geht es nimmer. Dabei verbrät die PDS ausgerechnet auch noch die Zinseinsparungen, die von den 100 Mio. Einsparungen der CDU-Fraktion erwirtschaftet werden.
Aber, meine Damen und Herren, Sie haben nicht genau nachgesehen. Die Einsparungen werden nicht im Jahre 2002 erwirtschaftet, sondern erst ab dem Jahre 2003, insofern ist dieser Deckungsvorschlag eine Luftbuchung.
Sie wollen weitere 48 Mio. DM für den so genannten dritten Arbeitsmarkt ausgeben. 800 Feststellen wollen Sie finanzieren. Die Umschichtung von ESF-Mitteln soll dazu herhalten. Ich kann Ihnen nur sagen, ESF-Mittel dafür zu benutzen, ist rechtlich einfach nicht möglich, denn damit können keine Feststellen finanziert werden. Außerdem müsste das Land die notwendige Komplementärfinanzierung aufbringen - auch dies ist illusorisch.
Antrag Nummer 6 in Ihren Unterlagen: 17 Mio. DM für Kindertagesstätten - und ich sage Ihnen auch hier - die Finanzierung ist unseriös. Sie wollen es aus den Bedarfszuweisungen für Masserberg, Ronneburg und andere Gemeinden, die in der Krise sind, streichen.
Mein sehr verehrter Herr Buse, Sie haben sich vorhin gerade zum Anwalt der Kommunen aufgeschwungen. Erklären Sie doch diesen Gemeinden, wie Sie ihnen sonst helfen wollen. Der Landesausgleichsstock kann ebenfalls nicht gekürzt werden.
Gerade an diesem Punkt hat die PDS immer eine Aufstockung gefordert. Ich halte dieses natürlich für äußerst makaber, wenn Sie diese Forderung immer aufmachen und hier aber ausgerechnet an der Stelle Einsparpotenziale entdecken.
Die Anträge 3, 4, 5, 10, 12, 13, 14, 18 und 19 - das ist der so genannte Ententeich - werden nun aus Veröffentlichungen, Öffentlichkeitsarbeit, Behördenumzügen, Reisekosten, Geschäftsbedarf und Sachaufwand für Sachverständige und Gerichtskosten finanziert.
Meine Damen und Herren, diese Deckungsquellen sind durch keinerlei sachliche Begründungen unterlegt, sondern sie gehen nach der berühmten Rasenmähermethode durch alle Ressorts. Es wird keine Rücksicht auf die schon erheblichen Kürzungen beim Geschäfts- und Sachaufwand in den Ressorts genommen. Notwendige Sachverständige und Gerichtsverfahren könnten nicht mehr geführt werden. Der finanzielle Nachteil des Landes aus diesen Kürzungen wird nicht benannt. Und die Frage an Sie: Sollen die Beamten bei notwendigen Behördenumzügen jetzt ihre Kisten selbst tragen?
Einerseits beklagt die PDS die mangelnde Information der Menschen über die Tätigkeit der Landesregierung und ihre Entscheidungen, andererseits wollen sie aber dafür die notwendigen Mittel streichen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Sehr geehrter Herr Minister Trautvetter, es ist landläufig bekannt, vom Finanzminister erwartet man Sparsamkeit im Allgemeinen, aber Großzügigkeit im Besonderen. Das kenne ich noch etwas. Dieser Konflikt ist uns in den letzten Tagen sehr drastisch vor Augen geführt worden. Die öffentlichen Forderungen nach mehr Großzügigkeit im Besonderen waren unüberhörbar. Ich bin mir aber sicher, langfristig ist das Prinzip Sparsamkeit das bessere Konzept. Wir werden gemeinsam, Regierung und CDU-Fraktion, an diesem Konzept festhalten zum Wohle des Freistaats und zum Wohle der kommenden Generationen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einnahmesituation für den Doppelhaushalt 2001/2002 wird durch die beschlossene Steuerreform erheblich verschärft. So wie der Finanzminister eben dargestellt hat, muss Thüringen mit Steuerausfällen von in Summe 548 Mio. DM für die Jahre 2001/2002 rechnen.
Meine Damen und Herren, was das heißt, liegt auf der Hand. Unsere Sparanstrengungen sind nicht nur deshalb nötig, weil in der vergangenen Legislaturperiode mit der großen Koalition Sparen nicht eben gerade möglich war, sondern weil auch Bundesgesetze der rotgrünen Regierung uns dazu zwingen. Wenn Sie also, verehrte Kollegen von der SPD, sich gelegentlich im Land vernehmen lassen, die CDU würde das Land kaputtsparen, dann vergessen Sie bitte nicht hinzuzufügen, dass auch Bundesgesetze Ihrer Kollegen in Berlin die Ursache dafür sind, dass wir sparen müssen. Nicht, dass wir eine Steuerreform nicht wollten. Im Gegenteil! Wir sind froh, Herr Schuchardt, dass die Vernunft bei der SPD nun endlich gesiegt hat. Wir sind ja froh, dass die SPD nun endlich positiv begriffen hat, was sie in der Oppositionszeit durch Blockaden ständig verhindert hat,
nämlich dass Steuersenkungen die Betriebe entlasten und damit Wachstumsimpulse ausgelöst werden und letztendlich durch Wirtschaftswachstum wieder Steuermehreinnahmen entstehen. Leider ist das Gesetz, das die Regierung in Berlin vorgelegt hat, zu kurz geraten und ich sage Ihnen, Herr Höhn, Sie haben eben den Ministerpräsidenten angesprochen: Wenn die CDU mit Ministerpräsident Bernhard Vogel im Bundesrat nicht solche Nachbesserungen durchgesetzt hätte, dann wäre doch das Gesetz viel schlechter gewesen.
Das, was Sie jetzt machen, nämlich die Nachbesserung, nachdem das Gesetz noch nicht einmal in Kraft getreten ist, zeigt doch, dass Sie ein schlechtes Gesetz gemacht haben, und es wird sich zeigen, dass Sie ständig noch nachbessern müssen, weil es eben immer noch schlecht ist.
Und es ist nicht eine Unverschämtheit, dass sich der Ministerpräsident im Bundesrat zornig geäußert hat. Ich finde, es ist eine Unverschämtheit, dass Herr Schröder den Föderalismus beschädigt hat.
Ich hatte an dem Abend nämlich den Eindruck, dass der Bundesrat zu einem orientalischen Basar verkommen ist.
Von wegen "Kontinuität" und "langfristig angelegt". Ich sagte gerade: Wenn schon so bald ein Steuersenkungsergänzungsgesetz her muss, ich würde eher sagen, Steuerreparaturgesetz, dann zeigt das nicht viel von Kontinuität. Und außerdem, die entscheidende Fehlkonstruktion des Gesetzes ist doch nach wie vor, dass kapitalstarke Unternehmen wesentlich stärker entlastet werden als die kleinen mittelständischen Unternehmen.
Nein, das ist doch auch mit dem Steuerreparaturgesetz noch nicht gänzlich aufgehoben. Dass das gerade für Thüringen schlecht ist, wissen Sie genau. Thüringen ist mittelständisch geprägt. Unsere Basis sind die mittelständischen Betriebe in Thüringen und diese sind von dieser Steuerreform benachteiligt. Wenn ich sehe, dass der große Kanzler, der die Ostförderung zur Chefsache gemacht hat, hier federführend war, muss ich eben einfach sagen, auf dem Auge des Ostens war er ein wenig blinder.
Meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie schon Steuern senken wollen und wenn Sie schon langfristig Kontinuität wollen (von 1998 an), dann machen Sie es doch gleich konsequent und schaffen Sie nun auch noch die so genannte Ökosteuer ab.
Denn das, was wir Ihnen bei der Einführung dieser Steuer prophezeit haben, ist doch eingetreten. Die Steigerung der Lohnnebenkosten vernichtet Arbeitsplätze. Die Schlagzeilen in Tageszeitungen von gestern zeigen doch, wo der Weg hingeht. Ich darf einige Schlagzeilen zitieren: "Die kleinen Betriebe sind ohne Chancen im Wettbewerb", "Verkehrsgewerbeverband: Proteste und Entlassungen", "Fahrer verlieren als Erste ihren Job", "Spediteure müssen LKW abmelden", "Preisexplosion: Busunternehmer sitzen in der Zwickmühle" usw. Das sind nur die Schlagzeilen von gestern.
Meine Damen und Herren von der SPD, wann werden Sie denn endlich wach? Die Ökosteuer vernichtet Arbeitsplätze; sie ist keine Ökosteuer, sondern sie ist eine k.o.-Steuer für den Mittelstand und gehört abgeschafft.
Und wenn Sie es in Zahlen hören wollen: Die Benzinpreise für Dieselkraftstoff sind für Transportunternehmen seit Beginn letzten Jahres bis Juli diesen Jahres um 48 Prozent gestiegen. Im August ist es noch einmal zu 10 Pfennig Zuschlag gekommen und im September nochmals 5 Pfennig.
Diese mittelständisch strukturierten Unternehmen müssen unseres Erachtens entlastet werden. Ohne konkrete Maßnahmen sind 10.000 Arbeitsplätze gefährdet.
Meine Damen und Herren, Sie wissen doch genau, dass die Ökosteuer die Preisspirale erst angefacht hat. Sie wissen, dass mindestens 50 Prozent der Marktwirtschaft Psychologie sind. Und wer durch das Land gezogen ist und gesagt hat, 2,50 DM pro Liter Benzin und noch mehr sind verkraftbar, der braucht sich jetzt nicht zu wundern, dass dieser Preis erreicht wird, wenn auch andere sich noch an diesem Preis bedienen.
Natürlich doch! Die Ökosteuer hat doch die Preisspirale erst angefacht. Und wenn heute 70 Prozent Anteil an dem Benzinpreis der Staat kassiert, also nichts mit OPEC und mit Ölmultis, der Staat kassiert 70 Prozent, dann, meine ich, sind Sie in der Pflicht, diese Schieflage auch zu ändern.
Außerdem kommt hinzu: Bei jeder Preiserhöhung kassiert doch der Staat über die Mehrwertsteuern mit und das macht er doch sehr gern.
Meine Damen und Herren, wenn die Hälfte der eingespielten Mittel durch die so genannte Ökosteuer die Lohnnebenkosten entlastet, so wie Sie es immer sagen, dann ist doch aber die andere Hälfte ein Abschröpfen der Kaufkraft und ein Steigern der Lohnnebenkosten. Das, was Sie als Entlastung für die Betriebe bezeichnet haben, ist aus jetziger Sicht ein Flop gewesen. Das Gros der Betriebe im Güterverkehrszentrum schreibt bereits jetzt rote Zahlen und die nächste Stufe der Ökosteuer ab 01.01.2001 wird sie ruinieren.
Meine Damen und Herren, ich fordere die rotgrüne Regierung in Berlin auf: Machen Sie aus den Tankstellenbetreibern wieder das, was sie früher waren, nämlich Benzinverkäufer und nicht das, was sie jetzt sind, nämlich
Steuereintreiber. Vielen Dank.
Herr Lippmann, geben Sie mir Recht, dass ein Preis immer nur 100 Prozent betragen kann und dass nach Ihrer Rechnung bei 64 Prozent Herstellungskosten und 1,24 DM Steuern der Preis 100 Prozent übersteigt?
Da sind die 70 Prozent Anteile an Steuern also offenbar doch richtig, was Sie vorhin bestritten haben.
Noch eine zweite Frage, Herr Lippmann.
Herr Lippmann, geben Sie mir Recht, dass in den 80er Jahren der Preis pro Barrel schon einmal das Niveau von heute hatte und der Benzinpreis trotzdem nicht so hoch war?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes möchte ich nicht verhehlen, dass einen nostalgische Gefühle überkommen bei diesem Gesetz. Nicht etwa, weil der Inhalt nostalgisch ist, sondern weil die Landeshaushaltsordnung eines der ersten Gesetze war, die in diesem Landtag überhaupt auf den Weg gebracht worden sind, nämlich im Dezember 1990. Das, meine ich, verdient schon Erwähnung.
Wenn man das Archiv weiter befragt, findet man, dass das Gesetz ohne Aussprache verabschiedet worden ist man höre und staune, ohne Aussprache. Waren das nun goldene Zeiten oder nicht? Ich weiß es nicht, warum der Bedarf zum Aussprechen nicht größer war, es wurde eben einfach verabschiedet. Aber so ändern sich die Zeiten, wir haben nun fast zehn Jahre Erfahrung mit diesem Gesetz, das in seinem Grundgehalt trotz einiger kleiner Änderungen bis heute erhalten geblieben ist. Wir haben in den Jahren bald erkannt, wo die Schwierigkeiten in diesem Gesetz liegen, dass die Kameralistik, die alte klassische Rechnungsführung der Parlamente, nicht immer hilfreich ist. Wir haben diese Erkenntnisse auch auf Bundesebene verfolgt. Es gab eine lange und ausführliche Diskussion des Bundes mit den Ländern - Herr Höhn, Sie haben das dargestellt -, es gab Streit mit den Ländern und es gab einen Vermittlungsausschuss und es gab auch ein Vermittlungsergebnis und letztlich führte das zum Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz des Bundes. Ein tolles Wort, aber es besagt nichts weiter, als dass die Haushaltsgesetze der Länder mehr Flexibilität und mehr neuere Entwicklungen auch hinsichtlich der, nicht der Kameralistik sozusagen verwirklichen sollen, sondern mehr der kaufmännischen Buchhaltung. Damit war der Weg frei letztlich auch für die Novellierung der Haushaltsordnung hier in Thüringen. Die CDU hat sich seit Jahren dafür ausgesprochen, dass die Haushaltsordnung modernisiert werden muss. Die CDU hat das auch in ihrem Wahlprogramm von 1999 noch einmal bekräftigt. Wir brauchen heute ein modernes Haushaltsrecht, das sich den Erfordernissen eines sich rasant entwickelnden und verändernden Umfelds anpassen kann. Wir brauchen mehr Flexibilität statt Erstarrung, wir brauchen mehr Eigenverantwortung statt Bürokratie, wir brauchen mehr Dynamik statt Stillstand. So gesehen, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetz, auch wenn es im Interesse der Öffentlichkeit nicht so im Mittelpunkt steht, ein echtes Re
formgesetz. Die positiven Wirkungen, die an einigen Beispielen noch zu nennen sind, werden leider viel zu wenig registriert. Aber das Gesetz zeigt, dass es sich im Kern um ein Reformgesetz handelt und dass Reform in Thüringen möglich ist. Und dass das erst mit der absoluten Mehrheit in Thüringen möglich ist, glaube ich, ist gut für Thüringen. Sie haben, meine Damen und Herren, Herr Pidde und Herr Höhn, Herr Pidde in der Einbringungsrede in der ersten Lesung und Herr Höhn jetzt, noch einmal verkündet, dass die SPD die Änderungen schon lange gefordert hat. Herr Höhn spricht davon, nun endlich ist das geschehen; aber Sie haben vergessen zu sagen, dass die Änderungen von der SPD in der großen Koalition eben auch blockiert worden sind. Nun kann man sagen, wer wen blockiert ist da die Frage.
Nein, das ist nicht falsch. Sie haben einen Passus nicht gewollt, der Ihnen nicht - Sie haben es doch eben dargestellt - gepasst hat. Es ist die Regel, dass der Finanzminister ein Vetorecht bekommt.
Das werde ich Ihnen gleich sagen. Warten Sie nur ab, das kann ich Ihnen erklären, wo das ist. Aber Sie wollten das nicht. Weil Sie dieses Vetorecht wie der Teufel das Weihwasser fürchten, haben Sie gesagt, dass Sie das nicht wollen, obwohl es doch überall, im Bund und bei den Ländern, verankert ist.
Doch, doch, das haben wir. Meine Damen und Herren, das Einspruchs- und Vetorecht des Finanzministers ist in Zukunft gegeben. Es ist zwar nicht in der Landeshaushaltsordnung, aber es ist in der Geschäftsordnung verankert. Und es ist völlig egal, ob es in der Landeshaushaltsordnung steht oder ob es in der Geschäftsordnung steht.
Weil es überhaupt notwendig ist, dass es ein Veto des Finanzministers gibt, und Sie wollten es ja gar nicht. Meine Damen und Herren, Ihre Kollegen wollten es im Kabinett gar nicht. Wir sind der Meinung, dass es hineingehört, und jetzt ist es in der Geschäftsordnung verankert, so wie es z.B. auch beim Bund verankert ist.
Ich denke, was beim Bund nicht ganz schlecht ist, womit Herr Waigel leben konnte und womit Herr Eichel leben kann, warum soll damit nicht auch Herr Trautvetter le
ben können.
Meine Damen und Herren, zurück zum Gesetz. Ich denke, dieses Gesetz bricht wirklich mit Tabus, die über viele Jahrzehnte, vielleicht sogar Jahrhunderte der Parlamentsgeschichte das Budgetrecht der Parlamentariar betroffen haben. Es ist auch richtig, das Parlament gibt ureigene Rechte ab und legt sie in die Verantwortung der Exekutive. Wir haben damit einen Systemwechsel vorgenommen, der in die Parlamentsrechte einschneidet und der letztlich auch Parlamentsgeschichte schreiben wird. Es ist folgerichtig, dass die Präsidentin darauf aufmerksam gemacht hat, und es entspricht ihrem Amt und ihrer Aufgabe zur Wahrung der Rechte der Parlamente darauf aufmerksam zu machen.
Meine Damen und Herren, es ist unser politischer Wille, dass wir zu mehr flexiblen und mehr budgetierten Haushaltsformen kommen. Wir sind auch der Meinung, wenn wir das tun, müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Kontrollfunktion des Parlaments stärken. Ich werde später noch auf diesen Punkt zurückkommen. Worin bestehen denn die flexibilisierenden Elemente? Ich möchte es an einigen Beispielen darstellen: Bisher war es in vielen Fällen üblich, dass aus Sorge, dass nicht ausgegebenes Geld am Jahresende vom Finanzminister einkassiert wird, dieses Geld schnell noch ausgegeben wird; egal für was, egal wofür, Hauptsache man hat es dem Finanzminister nicht zurückzugeben. Das ist töricht und dumm, so meinen wir. Es ist sinnvoller, wenn wir Regelungen finden, dass wir hier dieses - was im Sprachgebrauch als das so genannte Dezemberfieber bekannt ist und das der Rechnungshof ja auch oft kritisiert - Jährlichkeitsprinzip der Landeshaushaltsordnung aufweichen. Deshalb ist die Übertragbarkeit der Mittel ins nächste Jahr ein wichtiges und richtiges Mittel, um die Torschlusspanik beim Geldausgeben im Dezember aufzuheben. Und, Herr Höhn und Frau Neudert, ich bin auch nicht der Meinung, dass man alles übernehmen muss, was Rechnungshof und was auch Präsidentinnen sagen - es sind auch nur Menschen. Ich denke, man muss jedem seine Meinung zugestehen, auch unserer Präsidentin. Das muss auch Folgendes heißen, dass wir uns eine eigene Meinung bilden dürfen als Parlament, dass wir das Recht haben auch eine eigene Meinung durchzusetzen, wenn es vernünftig und richtig ist. Die Einbeziehung des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Übertragbarkeit der Mittel ist sicherlich in bestimmten Fällen richtig, aber wir wollen, dass in der Landeshaushaltsordnung der Grundsatz der Übertragbarkeit gilt; deshalb wollen wir die generelle Regelung in der Landeshaushaltsordnung. Wir behalten uns aber vor, im Einzelfall auch im Haushaltsgesetz an der jeweiligen Stelle Festlegungen zu treffen, die die Deckungsfähigkeit bei den Titeln bzw. die Übertragbarkeit bei den Titeln entsprechend so regeln, wie sie auch von der Präsidentin vorgeschlagen wurden. Insofern behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob wir dem Rechnung tragen wollen oder nicht. Das Gleiche trifft zu bei der Deckungsfähigkeit
von Titeln, wie ich gerade gesagt habe. Es ist aus unserer Sicht töricht, wenn in einem Titel noch Geld übrig ist, während in anderen Titeln für wichtige Aufgaben das Geld fehlt. Wir wollen, dass wichtige Aufgaben nicht behindert werden, und deswegen denke ich, dass es wichtig ist, dass wir auch die Deckungsfähigkeit erklären, und zwar dort, wo verwaltungsmäßig oder sachliche Zusammenhänge bestehen oder wo die Ausgaben dann für sparsame Mittelverwendung sorgen. Dann sollten wir auch hier wieder dem Grundsatz nach die gegenseitige Deckungsfähigkeit oder die einseitige Deckungsfähigkeit festlegen. Wir wollen dann im Einzelfall wieder entscheiden im Haushaltsgesetz, ob wir wieder Einschränkungen der Deckungsfähigkeit festschreiben, dass der Haushalts- und Finanzausschuss an bestimmten Stellen auch ein Mitspracherecht erhält. Aber wir wollen, dass in der Haushaltsordnung dem Grundsatz gefolgt wird, dass die Deckungsfähigkeit verankert ist. Auch hier behalten wir uns im Einzelfall vor, beispielsweise so, wie von der Präsidentin vorgeschlagen, wie auch im Haushaltgesetz 2000 in § 4 Abs. 2 vorgesehen ist, dass, wenn 20 Prozent des Ansatzes überschritten werden, der dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen ist. Aber das wollen wir im Haushaltsgesetz dann im konkreten Fall festlegen können. Wenn wir, und das ist hier offenkundig geworden, ich hatte das eben gesagt, Kompetenzen an die Exekutive abgeben, müssen wir darüber nachdenken, wie wir unsere Kontrollkompetenz verstärken. Wir denken darüber nach, ob wir z.B. einen Rechnungsprüfungsausschuss mit dieser Aufgabe betrauen können. Das bedeutet, dass wir mehr Erfolgskontrolle durchführen. Wir wollen kontrollieren, ob die Zielplanung und die Aufgaben, die das Haushaltsgesetz formuliert haben, auch erfüllt worden sind. Wir haben einige Elemente, die dieses Anliegen verfolgen, bereits im Gesetz verankert. Beispielsweise in § 7 haben wir die Erfolgskontrolle bei Privatisierung durch den Haushalts- und Finanzausschuss festgelegt. Wir folgen damit übrigens auch dem Landesrechnungshof. Wir haben in § 14 den Forderungen des Landesrechnungshofs und auch des Steuerzahlerbundes Rechnung getragen, dass wir die Auflistung der Ist-Stellen-Besetzung bei Beamten und Angestellten vorschreiben. Wir haben in § 16 vorgeschrieben, um die Überschaubarkeit für voraussichtliche Ausgaben im künftigen Jahr zu verbessern, auch hier die vorhersehbaren Ausgaben sofort nach deren Bekanntwerden eine Informationspflicht gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss festzuschreiben. Sie sehen also, unser Motto lautet: mehr Flexibilität, mehr Verantwortung der Exekutive, aber auch mehr Kontrollen, beispielsweise über einen Rechnungsprüfungsausschuss im Parlament. Wir sind der Meinung, das Gesetz ist ein Reformgesetz. Es ist gut und wir wollen, dass den Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses hier zugestimmt wird. Wir empfehlen Ihnen die Annahme des Gesetzes. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der gleichen Meinung wie mein Kollege Höhn, dass wir uns hier über geplante Steuerrechtsänderungen nicht sehr qualifiziert äußern können, weil wir noch nicht wissen, wie es am Ende ausgeht. Was wir wissen, dass das, was geplant wird, nicht durch den Bundesrat geht. Ich glaube, das ist auch gut so. Denn wir sind der Meinung, dass wir für Thüringen eine Mittelstandskomponente in die Steuergesetzgebung hineinbringen müssen, die gerade die mittelständisch geprägte Wirtschaft in Thüringen berücksichtigt. Gerade wir Thüringer können nicht zulassen, dass der Mittelstand bei der Steuerrechtsänderung der Bundesregierung nicht in dem Maße berücksichtigt ist und wird, wie es notwendig ist.
Die Auswirkungen bereits vollzogener Steuerrechtsänderungen, die allerdings kennen wir, und hier insbesondere die Auswirkungen der Ökosteuer. Ich denke, hier ist gerade in den letzten Tagen Druck hineingekommen und, Herr Botz, auch Ihre Äußerungen heute anlässlich der Aussprache zur Regierungserklärung haben den Druck nicht weiter herausnehmen können. Ihre Diskussion Richtung CDU nach dem Motto "die CDU war viel schlimmer" hat überhaupt keinen Druck aus der Diskussion herausnehmen können. Denn ich denke, Sie müssen sich nun endlich mal klar sein, was Sie eigentlich wollen. Entweder Sie sind der Meinung, dass die Ökosteuer ein hervorragendes Instrument zur ökologischen Lenkung des Verbrauchsverhaltens ist, dann können Sie die CDU-geführte Regierung nicht dafür schelten, dass sie es vor Ihrer Zeit viel besser und konsequenter gemacht hat,
oder Sie sind der Meinung, die Erhöhung durch die CDU war damals schlecht - und das haben Sie ja so gesagt -, dann ist die Erhöhung der Mineralölsteuer heute noch viel schlechter und es gehört konsequenterweise die Schlussfolgerung dazu: Die Ökosteuer gehört abgeschafft!
Aber, Herr Botz, Sie haben doch gemerkt, dass die Aufgeregtheit unter Ihren Genossen gerade in letzter Zeit besonders zugenommen hat. Was hört man da für Äußerungen zur Abmilderungen der Auswirkungen des Preisanstiegs. Die verrücktesten Ideen werden in die Welt gesetzt, z.B. Änderung der Kilometerpauschale. Es fragt sich jeder, der das hört: Wo bleiben dann die Arbeitslosen, die Rentner
und andere nicht abzugsberechtigte Steuerbürger? Aber auch das haben natürlich einige Ihrer Genossen erkannt und haben sofort nachgelegt und gesagt, man brauche Benzinmarken für Minderbemittelte, die wurden ins Gespräch gebracht. Wollen Sie wirklich eine Zuteilungswirtschaft à la DDR machen? Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein falscher Weg. Machen Sie das einzig Richtige: Schaffen Sie die Ökosteuer wieder ab.
Und, Herr Höhn, geben Sie doch zu, dass Sie längst in Ihre eigene Steuerfalle getappt sind.
Ich kann nur sagen: Pech gehabt. Denn damals, als Sie die erste Stufe der Ökosteuer eingeführt haben, gab es sogar die Meinung, man könne doch gleich die zweite und dritte Stufe nachlegen, denn der Benzinpreis hatte damals einen Tiefststand, dass das keiner so richtig merken würde. Ich erinnere mich an die Diskussion von Frau Röstel. Ja, aber Sie haben damals offenbar übersehen, dass der Erdölmarkt seine eigene Gesetzmäßigkeit und Dynamik hat. Jetzt haben Sie das offenbar erkannt und wollen mit untauglichen Mitteln wie Kilometerpauschale und Benzingutscheine zurückrudern. Ich kann nur noch einmal sagen, machen Sie das einzig Richtige: Ziehen Sie dieses Gesetz zurück.
Denn dieses Gesetz ist weder ökologisch noch sozial, und zwar nicht ökologisch deshalb, weil Sie als Lenkungsfunktion nicht Steuermindereinnahmen "durch Ressourcenschonung" im Vordergrund stehen haben, sondern Sie haben "Deckungsbeiträge für Lohnnebenkosten" zu erwirtschaften im Vordergrund. Zu Deutsch gesagt, Sie wollen Haushaltslöcher stopfen.
Und wenn die Lenkungsfunktion ja wirklich einsetzen würde, dann hätten Sie ja ein weiteres Problem, die Kostenexplosion der Sozialversicherung hält nämlich unvermindert an und die langfristige Finanzierung zur Senkung der Lohnnebenkosten - wie versprochen - wäre dahin. Die Öko-Steuer ist aber auch unsozial, denn die Öko-Steuer ist eine Erhöhung der indirekten Steuern. Wir können heutzutage verzeichnen, dass eine vierköpfige Familie bereits 6.500 DM indirekte Steuern pro Jahr zu zahlen hat. Und die Öko-Steuer gehört in großem Maße dazu. Wie Sie wissen, die indirekte Steuer erhöht die Staatsquote und eine Erhöhung der Staatsquote bedeutet, sie ist arbeitsplatzfeindlich. Das ist aus unserer Sicht unsozial.
Meine Damen und Herren, und wenn die Preisentwicklung auf dem Benzinmarkt so weitergeht, dann schafft Deutschland auch noch den Ausstieg aus der Autowirtschaft, nachdem wir den Ausstieg aus anderen Wirtschaften bereits geschafft haben.
Wir sind der Meinung, wir wollen das Autofahren nicht nur den wohlhabenden Porschefahrern möglich machen, so nach dem Motto "Freie Fahrt für Porschefahrer", sondern wir wollen auch freie Fahrt für Volkswagenfahrer.
Ich fordere die Bundesregierung auf, stoppen Sie die ÖkoSteuer, denn sie ist keine Öko-Steuer, sondern sie ist eine ideologische Steuer und das stammt aus dem letzten Jahrhundert. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht in diesem Tagesordnungspunkt, wie es mein Kollege Herr Jaschke bereits dargestellt hat, um die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Jahr 1997. Herr Höhn hat richtig festgestellt, das ist der Abschluss des gesetzlich geregelten Haushaltskreislaufs des Jahres 1997. Es gehört offenbar zur haushaltspolitischen Normalität, Gott sei Dank, muss ich sagen; es gab Zeiten, dort wurde das alles wesentlich aufgeregter und auch in der Diskussion wesentlich weniger sachlich wahrgenommen. Dass das Interesse allerdings so gering ist, wenn man auf die Pressetribüne schaut, das ist offenbar auch Normalität geworden, wenn ich das mal so sagen darf. Offenbar ist der Anfang des Haushaltsjahres, nämlich die Aufstellung des Haushalts, wesentlich interessanter als die Abrechnung des Haushalts. Ich bedaure das ausdrücklich, denn die Wahrnehmung des Abschlusses des Haushalts kann uns auch sehr viel über das sagen,
was wir in künftigen Jahren in der Entwicklung der Finanzen des Freistaats Thüringen zu beachten haben, und ich denke, auch hier sollte die entsprechende Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nicht fehlen.
Ich denke, wir können - vielen Dank - gerade auch aus den Schlussfolgerungen des Rechnungshofberichts, aus der Stellungnahme der Landesregierung wichtige Ergänzungen und Hilfen für die Aufstellung künftiger Haushaltspläne entnehmen. Ich sage ausdrücklich, dass wir den Rechnungshof hierbei als einen natürlichen Verbündeten in der Finanzpolitik betrachten. Ich möchte mich dem anschließen, was Herr Höhn gesagt hat, ich möchte dem Rechnungshof ausdrücklich für seine konstruktive Zusammenarbeit bisher danken. Wir haben das, was der Rechnungshof gesagt hat, bereits in verschiedenen Bereichen eingearbeitet, wir haben ihre Anregungen aufgegriffen und auch umgesetzt. Dass wir nicht alle Anregungen teilen, das werden Sie verstehen, auch das gehört sicherlich zum Geschäft. Ich sage deshalb, wir als Regierungsfraktion stehen ja gelegentlich in dem Verdacht, dass wir kritische Anmerkungen des Rechnungshofs grundsätzlich abschmettern, weil wir uns schützend vor die Landesregierung stellen wollen. Das ist nicht die Rollenverteilung, die wir hier empfinden. Wir sind, wenn Sie in die Beschlussempfehlung schauen, auch in vielen Fragen dem Rechnungshof beigetreten, wir haben dem Rechnungshof zugestimmt und für die Freunde der Statistiker kann ich es noch genauer sagen, wir haben in 54 Textziffern eher den Landesrechnungshof bestätigt und bei 22 Textziffern, das ist weniger als die Hälfte, der Landesregierung beigepflichtet. Bei 37 Textziffern haben wir sowohl Landesregierung als auch Landesrechnungshof zur Kenntnis genommen. Nun bin ich an verschiedenen Stellen gefragt worden, und auch Frau Neudert hat das ja ausführlich dargestellt, warum wir die Abrechnung für 1997 erst so spät machen. Mir wäre es natürlich auch lieb gewesen, wir hätten das bereits zur Haushaltsberatung 2000 im Jahr 1999 mit erledigt, aber für uns als CDU-Fraktion war es eben wichtig, dass wir den Haushalt 2000 so schnell wie möglich verabschieden. Wir wollten Planungssicherheit für den Freistaat Thüringen, wir wollten Planungssicherheit für die Zuwendungsempfänger, wir wollten Planungssicherheit für die Kommunen und deswegen war es für uns wichtiger, dass wir den Haushalt so zügig wie möglich abschließen. Wir haben deshalb gesagt, dass die Beratungen zu Bemerkungen des Rechnungshofs für den Haushaltsplan 1997 erst danach erfolgen sollten. Da es allerdings in der Diskussion gelegentlich so ausschaut, dass man vom Jahr 1997 bis 2000 fast einer Differenz von zwei Jahren hinterherläuft, sage ich, was die Geschäftsordnung hergegeben hätte, danach hätten wir maximal zwei Monate früher sein können. Um das noch mal darzustellen: Nach Artikel 102 der Verfassung ist erst Ende des Haushaltsjahres im darauf folgenden Jahr die Haushaltsrechnung möglich und fällig, das heißt, Ende 1998. Sie wurde uns ja rechtzeitig durch die Landesregierung am 21.12.1998 vor
gelegt. Die Bemerkungen des Landesrechnungshofs sind dann gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung am 19.05.1999 erfolgt, das hatte bereits Frau Neudert dargestellt. Und die Landesregierung hat gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 ihre Stellungnahme trotz der Sommerferien und - ich füge in Klammern hinzu - trotz des Wahlkampfes innerhalb der vorgeschriebenen vier Monate vorgelegt. Dies geschah am 17.09.1999. Im Übrigen darf ich für die Fraktion der CDU erklären, auch wenn wir nicht in aller epischen Breite vor der Haushaltsdiskussion 2000 über die Bemerkungen des Rechnungshofs geredet haben, so haben wir dennoch diese Bemerkungen in die Beratungen einbezogen, denn die Bemerkungen lagen ja allen rechtzeitig vor. Ich darf das ganz bewusst auch bezüglich der Globalen Minderausgaben sagen. Frau Neudert, wir haben in diesem Haushalt dieses Thema, meine ich, so wie uns auch vom Rechnungshof ins Stammbuch geschrieben, sehr wohl berücksichtigt. Es ist auch von der Landesregierung berücksichtigt worden. Außerdem wird ein Personalentwicklungskonzept vorgelegt. Ich darf betonen: Die Landesregierung wird das in der CDU-Alleinregierung in einem halben Jahr vorlegen. Das ist eine Leistung, die in der großen Koalition nicht möglich war. Dort war es möglich, einen Abbaupfad vorzulegen, aber ein Personalkonzept war nicht möglich. Und deswegen haben wir es nicht für notwendig erachtet, dieses in den Beschlussempfehlungen festzuschreiben, dass wir ein Personalentwicklungskonzept fördern und fordern. Das ist ohnehin angekündigt und deswegen halte ich es für die Beschlussempfehlung für überflüssig. Wenn das die Regierung ankündigt, nehmen wir die Regierung beim Wort. Ich glaube, dabei sollten wir bleiben. Aus dem Ablauf, den ich gerade dargestellt habe, wie er gesetzlich vorgeschrieben ist, ist erkennbar, dass sowohl die Landesregierung als auch der Landtag eine andere Meinung haben darf als der Landesrechnungshof. Und von diesem Recht hat sowohl die Opposition Gebrauch gemacht und von diesem Recht haben wir natürlich als Regierungsfraktion Gebrauch gemacht. Ich möchte das bewusst mal an dem Beispiel der Leasinggeschäfte demonstrieren, was ja Frau Neudert hier so ausführlich dargestellt hat. Es ist richtig, der Rechnungshof hat in seiner Textziffer 64 indirekt darauf hingewiesen, dass Leasing kreditähnliche Mittel sind, die eigentlich zur Staatsverschuldung hinzugerechnet werden müssten. Ich sage hier ausdrücklich noch einmal für die CDU-Fraktion, aus unserer Sicht sind Leasinggeschäfte nach Haushaltssystematik eben nicht zu den Schulden hinzuzuzählen. Wir gehen mit Ihnen insoweit in der Diskussion mit, dass wir mit Leasingverträgen den Finanzspielraum kommender Jahre belegen und festlegen und natürlich auch einengen. Das haben wir nie anders gesehen, das haben wir immer bestätigt. Aber zum Vergleich, auch Verpflichtungsermächtigungen belegen den Finanzspielraum kommender Jahre; aber ich habe noch nie gehört, dass irgendjemand mal gefordert hat, dass wir Verpflichtungsermächtigungen korrekterweise auch den Schulden zurechnen müssten. Wenn wir z.B. heute für die nächsten fünf Jahre im Kulturbereich, beispielsweise bei der Theaterfinanzierung, Verpflichtungsermächtigungen ausbringen,
dann belegen wir die Finanzen der nächsten fünf Jahre und wir engen den Spielraum ein. Aber ich habe noch nie gehört, dass irgendjemand gesagt hat, wir müssten das haushaltssystematisch den Schulden hinzurechnen. Ich denke, gerade hier wird die doppelbödige - ich vermeide den Ausdruck "doppelzüngige" - Diskussion der Opposition sichtbar.
Meine Damen und Herren, ich halte diese Diskussion für rein ideologisch. Ich will das hier deutlich machen, was für mich ideologisch ist. Kulturförderung ist prinzipiell, weil ja Kultur anständig ist, auch anständig. Das heißt, Verpflichtungsermächtigungen, auch wenn sie künftige Finanzspielräume einengen, sind unkritisch für Kulturförderung zu sehen. Bei Leasingverträgen jedoch sieht das anders aus. Da könnte ja irgendjemand etwas verdienen und das ist unanständig, und wenn das künftige Finanzspielräume einengt, ist das kritisch zu sehen.
Meine Damen und Herren, haushaltssystematisch sind zwei gleiche Prinzipien von der Opposition unterschiedlich ausgelegt. Dass man das politisch unterschiedlich auslegen kann, ist völlig klar, das billige ich der Opposition auch zu, aber haushaltssystematisch sind das zwei gleiche Tatbestände, die Sie unterschiedlich auslegen, und das ist eben für mich eine doppelzüngige Diskussion.
Meine Damen und Herren, auch gerade von der SPD, Herr Höhn...
Bitte sehr.
Ich stimme da mit Ihnen überein,
dass Verpflichtungsermächtigungen künftige Rahmen einschränken, aber eine Kannbestimmung sind. Das ist eine Ermächtigung, aber systematisch ist das eine Finanzeinengung künftiger Jahre, wenn sie dann wahrgenommen werden, wenn sie von denjenigen, die eine Ermächtigung erhalten, und das ist ja gewollt, vom Haushaltsgesetzgeber ist eine Verpflichtungsermächtigung dazu da, dass in bestimmten Bereichen Geld ausgeben wird.
Damit ist natürlich der künftige Haushalt eingeschränkt. Insofern gebe ich Ihnen Recht und ich sehe das bei Leasingverträgen ganz genauso.
Ich wollte aber noch zur SPD anmerken, weil Sie eben so aufgeregt waren, Herr Höhn,
Ihre Anmerkung war schon ganz toll. Sie haben meines Erachtens gerade bei dem Einzelplan 05 eine Pirouette gedreht, die fand ich ganz toll. Sie haben einerseits dem Rechnungshofbericht zugestimmt, andererseits aber die Maßnahmen der Landesregierung gelobt. Ich halte das, um im Bild zu sprechen, genauso, als würden Sie jemanden in den Hintern treten und dann ihm Krücken reichen, damit er besser aufstehen kann. Das ist für mich schon eine sehr sonderbare Diskussion.
Ich darf an dieser Stelle aber ausdrücklich und als hilfreich in der Diskussion die Ausführungen des Landesrechnungshofs bezeichnen, wo es um die Personalausgabenquote in Textziffer 40 bis 44 geht. Ich darf besonders hilfreich die Aussagen des Rechnungshofs bezeichnen, wo es um die Einhaltung der Bürgschafts- und Kreditermächtigungen, Textziffer 50 bis 60, geht, und ich darf ausdrücklich die Aussagen des Rechnungshofs hier begrüßen, wo es um die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes Thüringen geht.
Ich denke, für alle die Kollegen, die das noch nicht gelesen haben, Sie sollten das sehr ernsthaft lesen. Ich hoffe, dass die Opposition, die den entsprechenden Ausführungen des Landesrechnungshofs Beifall gezollt hat, die diesen Ausführungen des Landesrechnungshofs auch zugestimmt hat, dass sie sich auch bei den Beratungen zum Haushaltsjahr 2001 und 2002 wieder daran erinnern und uns bei der Senkung der Personalausgabenquote und der Senkung der Nettokreditverschuldung intensiv unterstützen. Auf
diese Debatte bin ich jedenfalls jetzt schon sehr neugierig.