Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

dann kann der Petitionsausschuss davon absehen, überhaupt diesen Gegenstand, dieses Schreiben auf die Tagesordnung zu setzen; beraten können sie ja gar nichts, weil gar kein Sachverhalt angesprochen wird. Sie verwendeten das Wort "unsachlich".

(Beifall bei der CDU)

Sie sollten sich mal kundig machen, was das Wort "unsachlich" bedeutet, bevor Sie solche Reden hier halten.

(Beifall bei der CDU)

Es sind ein paar Selbstverständlichkeiten geklärt, die wir bisher so geübt haben. Wenn z.B. unter Punkt 2 geregelt ist, der Austausch des Begriffs "ihrer Beauftragten", gemeint ist die Landesregierung, zu ersetzen durch "die Staatssekretäre", bedeutet das im Klartext, dass Rederecht hier im Landtag nur die Mitglieder der Landesregierung und die Staatssekretäre haben sollen und niemand anderes. Darüber können wir im Justizausschuss reden, Sie können natürlich einen Antrag stellen, ich warte ja heute immer noch auf Ihre Anträge, die Sie zur Änderung der Geschäftsordnung einbringen wollten,

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das haben wir doch gemacht.)

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das ist ja fair. Das ist ja erfreulich.)

vielleicht auch als Gegenantrag zu unserem. Weiterhin geübte Praxis, um noch ein weiteres Beispiel draufzusetzen, die Geschäftsordnung jetzt sagt nur aus, die Aktuelle Stunde kann geteilt werden. "Geteilt werden" könnte aber auch heißen, 10 Minuten für das eine Thema und 50 Minuten für ein anderes Thema. Wir haben uns bisher immer daran gehalten, zweimal eine halbe Stunde bei Halbierung der Redezeit. Da es bisher so gemacht wurde, in Zukunft so gemacht werden soll, schreiben wir es in die Geschäftsordnung.

Stichwort "Redezeit" - das ist ja das Thema, was vorhin so richtig hochgekocht ist. Wenn es die SPD in anderen Ländern oder im Bundestag macht, dann ist es etwas völlig Normales und wenn man hier im Landtag auf die Idee kommt, dann ist es etwas ganz Schreckliches und ganz, ganz Schlimmes.

Auch jetzt ist immer noch eine Absprache im Ältestenrat möglich, wie in fast allen anderen Parlamenten auch, die Redezeit zu verlängern. Das, was wir vorgeschlagen haben, wäre die kürzeste Redezeit für den Regelfall, um das nur noch mal von vornherein zu klären. Ich sage auch hier gleich, wir können über alles in Ruhe dann auch im Justizausschuss reden. Ich möchte Ihnen trotzdem aber noch mal sagen, wie wir überhaupt zu dem Vorschlag gekommen sind. Ich darf vielleicht noch mal darauf hinweisen, dass wir auch eine Verfassung haben. Artikel 53 Abs. 2: "Jeder Abgeordnete hat das Recht, im Landtag das Wort zu ergreifen,...". Jeder hat das Recht, hier das Wort zu ergreifen. Das kann man natürlich so lassen, das stellt man so in den Raum, nimmt alle Regelungen aus der Geschäftsordnung heraus - wir haben es sogar hier im Landtag schon praktiziert - und dann werden wir mal sehen, wo wir hinkommen. Begrenzung wäre dann eigentlich nur noch möglich, dass die Präsidentin er

mahnt, zum Thema zu sprechen. Alles andere - die einzige Regelung wäre dann da. Aber das funktioniert nicht. Das kann ich Ihnen jetzt schon versprechen, darauf muss man sich einigen, auf eine Absprache, die nur dann funktioniert, wenn sich auch alle daran halten. Jetzt kann man sagen, die zweieinhalb Stunden, die wir jetzt haben - das kann jeder auch noch mal versuchen, von der Mathematik her nachzuvollziehen -, die zweieinhalb Stunden, die wir jetzt haben, das ist eine Redezeit, die in den wenigsten Fällen ausgenutzt wird. Wenn man mal einfach auch die Tagesordnungspunkte nimmt und teilt die verwendete Sitzungszeit durch die Tagesordnungspunkte, dann kommt man auf eine Zeit, dass im Durchschnitt pro Tagesordnungspunkt 30 bis 40 Minuten überhaupt gesprochen wird. Man könnte jetzt sagen, man macht pro Abgeordneten eine Redezeit von 5 Minuten, auch ein Vorschlag, den man im ersten Moment überlegt hat, weil man ja den fraktionslosen Abgeordneten ein Rederecht von 5 Minuten hineingeschrieben hat. Da behandelt man alle Abgeordneten gleich, müsste also jeder Abgeordnete theoretisch 5 Minuten Redezeit kriegen. Mathematik sind 440 Minuten, also knapp siebeneinhalb Stunden pro Tagesordnungspunkt. Ich verspreche Ihnen gähnende Leere hier im Saal, wenn wir jeden Tagesordnungspunkt mit siebeneinhalb Stunden verhandeln. Also kann man auch überlegen, die Redezeit auf 1 Minute pro Abgeordneten zu begrenzen, dann sind wir immer noch beim Tagesordnungspunkt im Regelfall - ich rede immer noch vom Regelfall - von eineinhalb Stunden je Tagesordnungspunkt. Das, was wir jetzt vorgeschlagen haben, ist eigentlich der Regelfall für den normalen Tagesordnungspunkt und wir kürzen nicht nur die Redezeit der Oppositionsfraktionen, wir kürzen auch - und wesentlich mehr - die Redezeit der CDU-Fraktion. Wir kürzen auch, halbieren die Redezeit der Landesregierung und auch die Regelung, die jetzt schon in der Geschäftsordnung steht, wenn die Landesregierung ihre 10 Minuten - weil wir ja die Grundredezeit der Fraktion auf 10 Minuten beschränken - wenn also die Landesregierung ihre Redezeit von 10 Minuten überschreitet, dann natürlich erhöht sich auch wiederum - das können Sie nachlesen - die Redezeit der einzelnen Fraktionen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Warum kürzen Sie denn eigentlich bei der CDU?)

Ich will das nur noch mal an der Stelle zum Problem der Redezeit sagen, damit sich jeder vielleicht auch noch einmal verinnerlicht, dass es ja durchaus auch andere Länder machen und damit recht gut zurechtkommen. Unabhängig davon kann natürlich der Ältestenrat auch in Zukunft beschließen, eine wesentlich längere Redezeit pro Tagesordnungspunkt durchzuführen.

Ein anderer Punkt, der hier jetzt steht... Ich habe meine Zettel durcheinander gebracht.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, PDS: Manch- mal ist die Redezeit wirklich zu lang.)

Nehmen wir noch das Thema, was vorhin so intensiv angesprochen wurde, das Problem des Fragerechts. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass das Fragerecht das ureigenste Recht jedes einzelnen Abgeordneten ist. Da kann es nicht sein,

(Beifall bei der CDU)

dass im Windhundprinzip der eine Abgeordnete vier, fünf Anfragen einreicht und ein anderer Abgeordneter vier Wochen, sechs Wochen, acht Wochen auf das Aufrufen seiner Frage warten muss, nur weil der eine Abgeordnete sein ihm zustehendes Fragerecht missbraucht. Vor diesem Problem standen vor längerer Zeit auch sicherlich schon andere Parlamente. Deswegen hat man Regelungen gefunden, um allen Abgeordneten das Fragerecht zu ermöglichen. Und, weil es auch von Ihnen angesprochen wurde, Frau Nitzpon, nur der Fragesteller - und nichts anderes steht jetzt in unserem Änderungsantrag - kann feststellen, ob seine Frage für ihn ausreichend beantwortet wurde, denn nur der Fragesteller weiß, was er gefragt hat und ob die Antwort, die er darauf erhalten hat, auch ausreichend ist.

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Aber bei der Mehrheit kann das nur das Plenum!)

Deswegen haben wir jetzt auch die Regelung, dass der Fragesteller dann, wenn diese Frage zur weiteren Beratung an den Ausschuss überwiesen wird, mit in den Ausschuss gehen kann, dort Rederecht und damit auch Fragerecht hat, so dass dann der Fragende im Ausschuss auch bei der Weiterbehandlung der Mündlichen Anfrage seine Fragen vortragen kann. Sie erleben es jetzt ja immer wieder in der täglichen Praxis, dass Sie unter Ausnutzung der jetzigen Regelung der Geschäftsordnung die Fragen an den Ausschuss überweisen, und dann die Mitglieder des Ausschusses dasitzen, weil der Fragesteller gar nicht anwesend ist und die anwesenden Mitglieder der Oppositionsfraktionen gar nicht wissen, warum diese Frage an den Ausschuss überwiesen wurde und man dann nicht weiß, was man mit dieser Frage machen soll. Gerade aus diesem Grund halte ich es für notwendig, dass der Fragesteller das Recht erhält, an der AusschussSitzung teilzunehmen und dort auch entsprechend seine Nachfragen, wenn sie vorhanden sind, zu stellen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte an der Stelle noch mal den Antrag stellen, das auch an den Justizausschuss zu überweisen. Wie gesagt, wir sind offen, über alles, was mit der Änderung der Geschäftsordnung im Zusammenhang steht, zu reden.

Ich will noch mal ein Beispiel bringen, was hier auch drin enthalten ist, was jeder nachvollziehen kann, dass wir z.B. die Änderung in § 62 vornehmen. Der § 62 soll gestrichen werden. Nun noch mal zur Erläuterung, was dies bedeutet. Der § 62 lautet jetzt, dass, wenn Ände

rungsanträge angenommen werden, die den Abgeordneten nicht schriftlich vorliegen - das haben wir das eine oder andere Mal gemacht, dass also nur jemand entweder hier vom Pult oder die Präsidentin verlesen hat, was zu beschliessen ist - und der jetzige § 62 geht davon aus, dass, wenn dem jemand irgendwann widerspricht, dann ist diese Abstimmung zu wiederholen. Es ist zum Glück noch nicht vorgekommen, es könnte aber mal vorkommen. Aus diesem Grunde empfehlen wir, dort die Änderung so weit vorzunehmen, dass Abstimmungen grundsätzlich nur über Anträge stattzufinden haben, die auch schriftlich vorliegen. Wenn man davon abweicht, weil es wirklich nur ein Wort oder ein Komma ist, dann muss aber sofort widersprochen werden, um nicht die Hintertür aufzumachen, dass dann Wochen und Monate später, denn das ist die Regelung, die jetzt in § 62 steht, dass also ohne dass es schriftlich vorgelegen hat, abgestimmt wurde, dann man im Nachhinein doch mal eine Abstimmung kippen kann.

Ich kann Ihnen nur noch mal sagen, das, was wir Ihnen hier vorgeschlagen haben, ist nichts Ungewöhnliches in anderen Parlamenten oder im Bundestag und deswegen bremsen Sie Ihre Aufgeregtheit, Sie müssen Ihre Argumente dann natürlich auch in die andere Richtung anwenden und das wird Ihnen sicherlich an der einen oder anderen Stelle dann schwerfallen. Ich empfehle, beide Anträge an den Justizausschuss zur weiteren Beratung - dort in Ruhe und sachlich zu beraten - zu überweisen.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat sich Frau Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch ist die Geschäftsordnung nicht geändert und da werden Sie möglicherweise noch ein paar Wortmeldungen ertragen müssen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDUFraktion, wir sind überhaupt nicht aufgeregt, wir haben Sie lediglich durchschaut. Wir sagen hier deutlich, was Sie wollen - das ist der Punkt und Herr Wolf, wenn Sie dann davon reden, dass Sie auf neue Ideen kommen, Sie hätten so viele Punkte, an denen Sie auf neue Ideen kommen können -, da ist mein Problem nur, wenn Sie auf irgendwelche Ideen kommen, dann hat das was mit Verschlimmbessern zu tun. Das haben Sie beim Kindertagesstättengesetz gemacht und Sie machen es jetzt bei dieser Geschäftsordnung. Sind Sie doch mal ehrlich, man könnte ja jetzt bösartig sein und sagen, Abgeordnete, die bereits Bundesverfassungsgerichtsurteile nicht akzeptieren, da wunderts einen auch nicht, wenn die sich eine Geschäfts

ordnung stricken, so wie es ihnen selber passt.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Da muss man ganz offen und deutlich sagen, das, was Sie mit diesen Änderungen hier in dieser Geschäftsordnung als so genannten Entwurf auf den Tisch gelegt haben, heißt ganz einfach, dass Sie der Opposition einen Maulkorb umhängen wollen. Ganz genau so ist das in einzelnen Punkten, auf die ich noch zu sprechen komme.

Was dann auch immer wieder so schön ist, wenn Sie sich Beispiele raussuchen, an denen Sie sich orientieren, dann gucken Sie immer nur auf das, was Sie brauchen. Also es wird hier ständig von bayerischen Verhältnissen geredet, die man unbedingt erreichen müsse, aber wenn es um die Frage der Redezeit im Parlament geht, dann wird auf einmal Bayern nicht mehr genannt. Also irgendwo müssen Sie schon mal sagen, in welche Richtung Sie gehen wollen.

(Beifall bei der SPD)

Die Bayern beispielsweise haben eine Redezeit, z.B. in der Aussprache der zweiten Lesung, wo alle Fraktionen gleich behandelt werden und 30 Minuten Redezeit kriegen - alle Fraktionen gleich behandelt! Das ist wahrscheinlich ein Punkt, der bei Ihnen schwer eingängig ist, aber ich sage es noch mal, alle Fraktionen werden gleich behandelt.

(Zwischenruf Dr. Pidde, SPD: Bayerische Verhältnisse!)

Das sind bayerische Verhältnisse. Die Hessen beispielsweise, die nun auch nicht gerade mehr sozialdemokratisch regiert werden, haben auch noch eine beachtenswerte Regelung. Die lautet: "Überschreiten die Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten unter Hinweis auf ihr jederzeitiges Rederecht die Redezeit, steht der über die vereinbarte Redezeit hinausgehende Zeitraum den Fraktionen erneut zur Verfügung, die nicht an der Regierung beteiligt sind,

(Zwischenruf Abg. B. Wolf, CDU: Wir doch auch!)

nämlich ausschließlich den Oppositionsfraktionen, so!

(Beifall bei der SPD)

Ja das sind alles Dinge, sehr geehrter Herr Wolf, die Sie nicht zitiert haben. Sie wollen also in dieser Geschäftsordnung einiges verändern, was Sie gern mit uns unaufgeregt und ganz sachlich diskutieren wollen. Nur die Gespräche, die eigentlich mal angekündigt waren, die haben Sie nicht angenommen, Sie haben einfach was auf den Tisch gelegt.

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Sie waren doch zuerst da, mit dem Tisch!)

Also wissen Sie, wenn Sie beispielsweise sagen, wir hätten keine Vorschläge gemacht, dann ist das schon ein Witz, denn unsere Vorschläge liegen seit ewigen Zeiten hier auf dem Tisch und Sie haben sie nicht zugelassen, Sie haben sie nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Und was heißt denn das in der Konsequenz, sehr geehrter Herr Stauch, dass wir diese Änderungen gern in die Geschäftsordnung aufgenommen wissen wollen und dass wir andere Änderungen in den anderen Punkten nicht für nötig halten. Das müssen Sie doch auch akzeptieren! Sie können doch nicht Ihr Denken jeder Fraktion hier aufoktroyieren, also ein bisschen haben wir hier ja noch einen Rahmen zu beachten.

(Beifall bei der SPD)

Das ist genauso mit dem Hinweis darauf, wissen Sie, ob hier ein Brief verteilt worden ist oder ob es ein Schriftstück ist oder ob hier irgendwas Schriftliches vorliegt, also ob es der Brief der Präsidentin war oder ob ein Papier des Thüringer Landtags, Parlamentsdienst und Wissenschaftlicher Dienst, in dieser ersten Arbeitsgruppensitzung von der Präsidentin an alle parlamentarischen Geschäftsführer verteilt wurde, den Unterschied, den muss ich hier jetzt nicht unbedingt ausdiskutieren. Fakt ist - und das hat mein Kollege Pidde zitiert -, dass genau in diesem Papier vom Thüringer Landtag, Parlamentsdienst und Wissenschaftlicher Dienst, aus den Händen der Präsidentin weitergegeben, drinsteht und ich zitiere: "Nach den Erfahrungen mit der seit 1994 nahezu unveränderten Geschäftsordnung bietet es sich nicht an, eine umfassende Novelle durchzuführen, vielmehr empfiehlt es sich aus Sicht der Verwaltung, lediglich die im Folgenden dargestellten einzelnen Änderungen zu erwägen. Zwingend notwendige Änderungen gibt es unseres Erachtens nicht." Und genau das hat mein Kollege hier gesagt.

(Beifall bei der SPD)

Frau Abgeordnete, ich habe den Eindruck, der Abgeordnete Stauch möchte Ihnen eine Frage stellen.

Den Eindruck habe ich auch, aber ich möchte gern weiterreden, danke. Sie haben in der Geschäftsordnung eine Änderung vorgeschlagen, dass, was die Fragestunde angeht, nur noch eine Mündliche Anfrage gestellt werden soll. Sie haben gesagt, dass es auch möglich wäre, innerhalb der Diskussion - das halte ich schon für überlegenswert - man dieses auch ausweiten könnte auf zwei Anfragen. Sie wollen die Geschäftsordnung dahin gehend verändern, dass diese Anfragen nicht mehr weiter überwiesen werden können an die Ausschussberatung.

Das müssen Sie doch mal erläutern. Wenn hier Dinge nicht ausdiskutiert werden, dann muss eine solche Anfrage doch überwiesen werden können, um im Ausschuss fachgerecht weiterdiskutiert zu werden. Aber, da Sie in § 91 Abs. 5 vorgesehene Änderungen so definieren, dass künftig der Landtag und seine Ausschüsse, nicht mehr die neutrale Landtagspräsidentin, entscheiden, wann eine Mündliche Anfrage eines Abgeordneten ausreichend von der Landesregierung beantwortet worden ist, das finde ich dann doch schon ein bisschen seltsam, einmal abgesehen davon, dass Sie Ihre eigene Landtagspräsidentin damit sicherlich in Frage stellen. Wir müssen das nicht, wir finden schon in Ordnung, dass die Neutralität hier oben durch das Präsidium gewährleistet ist; und genau die haben zu entscheiden.