Protokoll der Sitzung vom 23.02.2001

Als Berichterstatterin wurde Frau Abgeordnete Dr. Fischer vorgeschlagen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 25. Januar 2001...

Moment mal, darf ich Sie unterbrechen? Es war Handyklingeln in den Reihen der Staatssekretäre oder?

(Heiterkeit im Hause)

Herr Gerstenberger?

(Heiterkeit im Hause)

Wer bekennt sich?

(Heiterkeit im Hause)

Es ist für mich leider nicht mehr verifizierbar. Also, auch nachträgliche Bekenntnisse sind willkommen. Ich bitte jetzt aber, dass wieder Ruhe einzieht und, Frau Dr. Fischer, dass Sie mit Ihrem Vortrag vielleicht noch einmal beginnen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 25. Januar 2001 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 15. Februar 2001 und der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in seiner 22. Sitzung am 21. Februar 2001 beraten. Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen:

I. Die Überschrift des Gesetzentwurfs erhält folgende Fassung: "Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes und anderer Gesetze auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung."

II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird geändert:

a) Buchstabe a wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Doppelbuchstaben aa wird folgender Doppelbuchstabe bb eingefügt.

"bb) In Nummer 2 wird die Bezeichnung 'Landesverwaltungsamt' durch die Bezeichnung 'Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz' ersetzt."

bb) Der bisherige Doppelbuchstabe bb wird demzufolge zum Doppelbuchstaben cc.

b) Buchstabe b wird wie folgt geändert:

"b Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: 'Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Landratsämter und kreisfreien Städte für die Durchführung des Tierseuchengesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie für die Durchführung der Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften zuständig.'"

c) In Buchstaben d wird in Absatz 4 Satz 2 die Bezeichnung wiederum "Landesverwaltungsamt" durch die Bezeichnung "Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

Ich sage es deshalb so ausführlich, weil ich denke, dass das nicht lediglich eine redaktionelle Änderung ist und wir wissen ja alle, worum es hier geht.

d) Buchstabe e erhält folgende Fassung:

"e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und wie folgt geändert:

aa) Die Bezeichnung 'Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit' wird durch die Bezeichnung 'für das Veterinärwesen zuständige Ministerium' ersetzt.

bb) Die Bezeichnung 'Landesverwaltungsamt' wird wiederum durch die Bezeichnung 'Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz' ersetzt."

2. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

In § 3 a Satz 1 werden die Bezeichnungen "Landesverwaltungsamt" wiederum durch die Bezeichnung "Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz" und die Worte "tierseuchenrechtlicher Vorschriften behördlich" durch die Worte "bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften" ersetzt.

3. Nummer 13 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: '(I) Von den Tierbesitzern werden zur Erfüllung der Aufgaben der Tierseuchenkasse jährlich Beiträge erhoben. Beiträge sind für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfische und Bienenvölker zu erheben. Von der Erhebung von Beiträgen für Geflügel und Süßwasserfische kann nach Maßgabe des § 71 Abs. 1 Satz 4 TierSG

durch Satzung der Tierseuchenkasse abgesehen werden. Entsprechend gilt das für die Erhebung von Beiträgen für die Bienenvölker. Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch Satzung festgelegt. Das für das Veterinärwesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beitragspflicht auch für weitere Tiere, die Vieh im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 des TierSG sind, im Einvernehmen mit dem für die Landwirtschaft zuständige Ministerium festzusetzen.'"

4. Nummer 19 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a.) in Absatz 2 Satz 1 werden die Worte 'MedizinalLebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt Thüringen' durch die Worte 'Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz' ersetzt."

III. Folgende neue Artikel 3, 4 und 5 werden eingefügt:

Artikel 3 - Änderung des Thüringer Tierkörperbeseitigungsgesetzes. Das Thüringer Tierkörperbeseitigungsgesetz vom 3. Dezember 1992... wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Abs. 5 wird die Bezeichnung "Landesverwaltungsamt" durch die Bezeichnung "Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 wird die Bezeichnung "Landesverwaltungsamt" durch die Bezeichnung "Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) In Absatz 6 wird die Bezeichnung "Landesverwaltungsamt" durch den Ausdruck, und ich wiederhole, damit es mit der Zeit auch eingänglich ist,... "Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

Frau Abgeordnete Dr. Fischer, es ist wirklich eine fast unerträgliche Unruhe im Raum. Vielleicht kann man sich doch einmal ein bisschen leiser verhalten.

Kolleginnen und Kollegen, ich habe lange überlegt, ob ich das so ausführlich hier mache oder ob ich Ihnen einfach sage, Sie haben alle die Beschlussvorlage vorliegen, lesen Sie doch selbst. Ich habe mir aber wirklich die Mühe gemacht, das auch mit Betonung bestimmter Sachen hervorzuheben, weil ich denke, hier geht es um mehr als um ein einfaches Gesetz.

(Beifall bei der PDS)

Mir ist die Sache wirklich sehr wichtig und deswegen mache ich das auch so. Ich werde Sie auch weiter damit nerven und ich hoffe, dass noch ein bisschen mehr Ruhe ist.

Artikel 4 - Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie zur Weinüberwachung - auch das betrifft uns sehr oft selbst. Das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie zur Weinüberwachung vom 12. Oktober 1993 wird wie folgt geändert:

Absatz 1, hier findet wieder die Bezeichnung "Landesverwaltungsamt" durch Bezeichnung "Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz" statt. Ebenso in 2. und ebenso in 3.

Artikel 5 - Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" - Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" vom 29.Juni 1996 wird wie folgt geändert: Ebenfalls wird in 1 und 2 die Bezeichnung "Landesverwaltungsamt" durch das "Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

IV. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 6 und die Überschrift enthält folgende Fassung: "Neubekanntmachung des Thüringer Tiersuchengesetzes".

V. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 7.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Damit kommen wir zur Aussprache. Es hat sich zunächst Frau Abgeordnete Dr. Klaus, SPD-Fraktion, gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieses Gesetz heute in zweiter Lesung nach den entsprechenden Ausschussberatungen wird von Tag zu Tag dringlicher, wenn man in die Pressemeldungen schaut und sieht, dass nun Großbritannien auch von der Maul- und Klauenseuche betroffen ist. Wir, die wir uns ja mit diesem Gesetz befasst haben, wissen genau, dass die Überwachungsmodalitäten dringend strukturell verbessert werden müssen, um hier so optimal wie möglich arbeiten zu können. Die vorgenommenen Veränderungen bezogen sich in erster Linie auf das vom Minister schon angekündigte Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Es ist vollkommen klar, wenn es diese neue Struktur gibt, muss sie sich auch im Gesetz widerspiegeln. Eine weitere, aus unserer Sicht wesentliche Veränderung war die Anpassung des Gesetzes in der Form, dass BSE - obwohl es umstritten ist, ob es sich hier um eine klassische Tierseuche im bisher bekannten Sinn handelt - trotzdem unter den Rahmen dieses Landesgesetzes fällt. Das ist ja nicht ganz unwichtig