Wir sind in der Fragestunde, erinnere ich, und Herr Abgeordneter Ramelow trägt jetzt seine Frage vor und wir hören dann die Antwort.
3. Sind der Landesregierung Opfer bekannt und haben sich nach diesem Outing Opfer Hilfe suchend an die Landesregierung gewendet?
4. Hält die Landesregierung den Einsatz körperlicher Gewalt in der Privatsphäre für eine adäquate Ausdrucksform und wie bewertet die Landesregierung die Vorbildfunktion bei solchen, nicht einmal mit Bedauern versehenen Formulierungen gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. Studentinnen und Studenten im Freistaat Thüringen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fragen des Abgeordneten Ramelow beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Es trifft nicht zu, dass der Ministerpräsident ein "gewisses ungeklärtes Verhältnis zur Gewalt" eingeräumt hat. Die Frage des Abgeordneten Ramelow bestätigt allerdings den Eindruck der Landesregierung, dass sich Sozialisten nicht zuletzt durch Humorlosigkeit auszeichnen.
Zu Frage 2: Die Frage beweist, dass der Fragesteller nicht nur humor-, sondern auch phantasielos ist. Sonst würde er zumindest ahnen, was der Ministerpräsident mit "hingelangt" gemeint hat. Die Landesregierung muss aufgrund der Frage annehmen, dass der Fragesteller eine sehr freudlose Jugend gehabt hat.
Ich bin gern dazu bereit, ihm privatissime zu erläutern, was er verpasst hat. Im Übrigen sollte jemand, der selbst regelmäßig "zulangt", wissen, dass man dies auch ohne Einsatz körperlicher Gewalt tun kann.
Zu Frage 4: Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Studierenden im Freistaat Thüringen besser als der Fragesteller verstanden haben, was der Minsterpräsident gesagt hat, denn sie besitzen sehr wahrscheinlich mehr Humor und mehr Phantasie.
Es gibt keine Nachfragen. Ich stelle die Beantwortung fest und rufe auf die Frage der Frau Abgeordneten Dr. Klaus in der Drucksache 3/1396.
2. Gibt es einen Überblick über Thüringer Forschungseinrichtungen, die potenziell in der Lage wären, einen Beitrag zur BSE-Forschung zu leisten, da dafür ja sehr hohe Sicherheitsanforderungen bestehen?
3. Sind der Landesregierung Anträge von Thüringer Forschungseinrichtungen an die Bundesregierung zum Thema BSE bekannt?
4. Wäre die Landesregierung prinzipiell bereit, diese Mittel auch für länderübergreifende Forschungsprojekte zur Verfügung zu stellen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Klaus, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Die Thüringer Landesregierung hat durch Minister Dr. Sklenar und Minister Dr. Pietzsch vor kurzem ein umfangreiches Programm zur Bewältigung der BSE-Folgen in Thüringen der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Land stellt im Rahmen eines Sofortprogramms 21 Mio. DM bereit und wird bis zum Jahr 2010 weitere 148 Mio. DM vor allem für Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung stellen. Im Rahmen dieses Handlungskonzepts spielt die Forschung eine wichtige Rolle. Hierbei gibt es europaweit einen großen Nachholbedarf. Vor allem fehlt eine schnelle Untersuchungsmethode für BSE-Tests am lebenden Tier. Ebenso sind die Übertragungswege von Tier zu Tier, Tier zu Mensch und von Tiermehl oder Milchaustauscher zum Tier weitestgehend unbekannt. Es muss bundesweit ein Forschungs
und Informationsverbund mit internationaler Anbindung organisiert werden, um alle Kräfte zu bündeln, Wissenslücken sicher zu schließen, Doppelarbeit zu vermeiden und zu schnellen Ergebnissen zu kommen. Leider ist eine entsprechende Initiative der Thüringer Landesregierung im Bundesrat vom 16. Februar 2001 mit der knappen Mehrheit von nur einer Stimme abgelehnt worden. Thüringen wird sich an den Kosten vor allem von Forschungsprojekten in Thüringen beteiligen. Die Mittelbereitstellung dafür beläuft sich auf rund 250.000 DM in 2001 und 2002.
Zu Frage 1: Ja. Am Forschungszentrum für Medizintechnik und Biotechnologie e.V. Bad Langensalza wird ein Forschungsprojekt zum Thema "Sensitives Nachweisverfahren zur Deduktion von Prionenproteinen" bearbeitet.
Zu Frage 2: Der Fachbereich bakterielle Tierseuchen und Bekämpfung von Zoonosen des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Jena beabsichtigt die Bearbeitung folgender Themen: 1. Molekulare Untersuchungen an Prionen. 2. Vorkommen transmessibler degenerativer Enzephalopathie bei Lebensmittel liefernden Tieren. Am Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität Jena, dem Hans-Knoll-Institut für Naturstoffforschung Jena und dem Institut für molekulare Biotechnologie Jena sind Kompetenzen vorhanden, aufgrund derer eine Mitwirkung in der BSE-Forschung prinzipiell möglich wäre.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann stelle ich die Beantwortung fest und rufe die Frage der Frau Abgeordneten Dr. Kraushaar in der Drucksache 3/1398 auf.
Seit 1997 findet jährlich der Jenaer Impftag statt. Wissenschaftler der verschiedensten Fachdisziplinen legen die neuesten Erkenntnisse zur Impfproblematik dar und geben den in der Praxis tätigen Impfärzten gleichzeitig Gelegenheit zur Diskussion.
Immer wieder wird auf die Bedeutung der frühzeitigen Grundimmunisierung (Säuglings- und Kleinkindalter) und die Notwendigkeit der Auffrischungsimpfungen (im We- sentlichen im Schulalter) hingewiesen. Der Impfschutz verliert seine Wirkungen bereits acht Wochen nach der Geburt, bei einigen Erkrankungen wie Keuchhusten und eit
rige Hirnhautentzündung gibt es gar keine Leihimmunität von der Mutter. Durch die Verwendung von neuen Kombinationsimpfstoffen (gegen Diphtherie, Pertissis, Tetanus, Poliomyelitis, Meningitis und Hepatitis B - der so genannten Sechsfachimpfung) kann schon frühzeitig mit den Impfungen begonnen werden.
In der BRD gibt es etwa zwei bis drei Prozent Impfgegner. Impfungen sind bei uns freiwillig und somit das "Durchimpfen" ganzer Kindergärten und Schulen wie in der ehemaligen DDR nicht mehr möglich. Damit steigt die Verantwortung der Ärzte, die Eltern von der Notwendigkeit der Impfungen zu überzeugen. Andererseits müssen auch die Eltern an Impftermine denken und diese wahrnehmen. Die größten Lücken bestehen bei den Auffrischungsimpfungen im Schulalter.
Die Aktivitäten der Landesregierung bezüglich der verbesserten Organisation und Motivation wurden bereits in Antworten auf frühere Anfragen dargelegt.
1. Sollte nicht die Aufklärung über Wesen der Impfungen, Notwendigkeit der Impfungen allgemein und die große Bedeutung der Wiederholungsimpfungen in den Schulen aktiviert werden, und zwar im Schulunterricht und in den Elternversammlungen?
2. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, diese Problematik in den Stoff des Biologie- bzw. Sozialkundeunterrichts der oberen Klassen einfließen zu lassen?
3. Könnte sich die Landesregierung vorstellen (ähnlich dem Rechtskundeunterricht entsprechend einer Vereinbarung des Kultus- und Justizministeriums), eine Vereinbarung zwischen Kultus- und Gesundheitsministerium zu treffen, um den Impfschutz zu verbessern?
4. Hält es die Landesregierung für notwendig, dass dazu Ärzte des öffentlichen Gesundheitswesens im Unterricht sprechen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kraushaar beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Thüringer Schule stellt sich bereits der Aufgabe, über den Impfschutz als einer der wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen zu informieren. Die Thematik wird in den entsprechenden Lehrplänen für die Fächer der Stundentafel berücksichtigt und in