Protokoll der Sitzung vom 05.04.2001

Wir meinen, es braucht hier zusätzliche Ideen aus Berlin, deshalb haben wir die Landesregierung mit unserem Antrag aufgefordert, verstärkt die ostdeutschen Interessen und insbesondere die Thüringer Interessen bei der Verhandlung zu dem Länderfinanzausgleich und Solidarpakt II wahrzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Wir meinen aber auch, meine Damen und Herren, mit Blick auf das, was Bundestagspräsident Wolfgang Thierse gesagt hat, dass der Osten nicht auf der Kippe steht. Wir denken aber vielmehr, meine Damen und Herren, der Osten braucht eine Perspektive. Deshalb brauchen wir eine Fortsetzung des zusätzlichen Finanzausgleichs in die neuen Bundesländer.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir brauchen Perspektive deshalb, weil die Perspektive hier überwiegen muss, dass die Menschen hier bleiben und auch hierher zurückkommen und auch Neue hierher kommen, damit der Aufholprozess weitergehen kann und damit die neuen Bundesländer und insbesondere Thüringen auch eine Zukunft haben.

(Beifall bei der CDU)

Gegenwärtig ist in der öffentlichen Diskussion, insbesondere aus Berlin geführt, der Eindruck, dass die Mühen im Rahmen des Aufbaus Ost stärker gekennzeichnet sind durch die Mühebewegung als durch spektakuläre Fortschritte. Wir dürfen nicht eine Stimmung erzeugen, dass bei den Leistungsträgern, die wir hier im Osten dringend brauchen, der Eindruck erweckt wird, hier im Osten sei die Zukunft nicht aussichtsreich. Wir halten deshalb eine verstärkte Förderung über mehrere Jahre im Osten für dringend geboten.

Meine Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 ist der Bundesgesetzgeber angehalten, innerhalb kurzer Fristen eine Änderung des Finanzausgleichs vorzulegen. Davon sind insbesondere folgende Regelungen betroffen: Zum einen die vertikale Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern, der Finanzausgleich zwischen den Ländern und die Zahlung von Bundesergänzungszuweisungen. Über ein Jahr ist seit der Urteilsverkündung vergangen und dennoch sind abschließende Konturen für eine Neuregelung des Finanzausgleichs nicht sichtbar. Der Streit unter den Ländern ist nicht verwunderlich, denn gerade bei Detailregelungen geht es um sehr viel Geld und deshalb ist auch leider heute in der aktuellen Ministerpräsidentenkonferenz kein weiteres Ergebnis zu verzeichnen gewesen. Letztendlich, da es um Geld geht, hört hier die Gemütlichkeit auf und die Einzelinteressen der Länder überwiegen gegenüber den gesamtstaatlichen Interessen. Das gilt es zu berücksichtigen. Deshalb ist eine Vermittlerrolle, so wie sie Thüringen anstrebt und auch wie sie bewusst Wert darauf legt, weil wir meinen, dass keines der Modelle, die derzeit von verschiedenen Partnern vorgelegt sind, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, besonders schwierig, weil natürlich jeder Ministerpräsident zuerst seine eigenstaatlichen Interessen bevorzugt. Wir müssen aber sehen, dass letztendlich für den Osten eine Gesamt- und dauerhafte Lösung herauskommt. Dieser Aufgabe hat sich der Ministerpräsident gestellt.

(Beifall bei der CDU)

Es gilt dabei zu beachten, dass die unabwendbaren Umverteilungen, die jetzt anstehen, eben nicht dazu führen, dass die Existenz einzelner Bundesländer gefährdet ist oder diese gar in eine Haushaltsnotlage geraten. Unter diesem Aspekt muss auch für die großzügig gestaltete Übergangsregelung Raum sein. Ohne Gewinner und Verlierer lässt sich die Reform nicht durchführen, deshalb, meine Damen und Herren, mit Blick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom November 1999, wo die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen letztendlich erfolgreich waren, ist es erforderlich, dass wir in der praktischen Umsetzung sowohl die Neuordnung des Solidarpakts II als auch des Länderfinanzausgleichs und die Neuordnung der Bundesergänzungszuweisungen in einem Blick und in einer Einheit sehen müssen. Das heißt, de facto laufen die Beratungen zum Maßstäbegesetz und zum Finanzausgleichsgesetz parallel. Auch wenn sich die Ministerpräsidenten heute und auch schon zu ihrer vorangegangenen Konferenz in Wiesbaden vorrangig mit dem Finanzausgleich befasst haben, besteht gleichwohl ein enger Zusammenhang mit diesem Komplex und dem Solidarpakt II und damit letztendlich auch eine gemeinsame Zeitschiene.

Meine Damen und Herren, mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 27./28. Januar 2001 haben sich die Ministerpräsidenten einmütig auf eine verfassungskonforme Weiterentwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs über den Status quo hinaus entschieden,

wobei die Neuregelung einer stärkeren Anreizorientierung und eines höheren Selbstbehalts von Steuermehr- oder Steuermindereinnahmen in den Ländern gewährleistet werden soll. Um die Be- bzw. Entlastung der Länder in erträglichen Grenzen zu halten, wurde ein Korridor von 12 DM je Einwohner festgelegt. Auf dieser Basis sollten von den Finanzministern Rechenmodelle vorgelegt werden und darüber hinaus haben die Ministerpräsidenten betont, dass der Bund beim Entwurf eines Maßstäbegesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und auch des Solidarpakts II seiner gesamtstaatlichen Verantwortung voll und ganz gerecht werden muss. Die Ministerpräsidenten haben deshalb für heute ihre Beratung fortgesetzt und letztendlich aufgrund der schwierigen Materie und der schwierigen unterschiedlichen Länderinteressen ihre abschließende Entscheidung auf die nächsten Monate vertagt.

Meine Damen und Herren, Beratungsgrundlage des heutigen Treffens waren die drei alternativen Rechenmodelle für eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs. Ein Modell wurde vertreten vom so genannten Elferkreis und, so weit bekannt, ein zweites Modell von den Geberländern und ein drittes Modell von Nordrhein-Westfalen. Die Diskussion der vorangegangenen Konferenzen hat gezeigt, dass in dem Kreis der Ministerpräsidenten kein Kompromiss aus den drei vorgelegten Modellen zustande kommen wird. Zu unterschiedlich waren hier die Auffassungen über die Gestaltung der Neuregelungen. Zu besonderen Schwierigkeiten hat tatsächlich die Umsetzung des vereinbarten, von den Ministerpräsidenten beschlossenen 12-DMKorridors bei gleichzeitig vorgesehener Erhöhung des Selbstbehalts geführt. Der Kernpunkt des 12-DM-Kompromisses war, dass sich die Veränderungen der Finanzzuweisungen und Beiträge eben in diesem maximalen Korridor von 12 DM je Einwohner und Jahr bewegen sollen. Aber die von der Wissenschaft und auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts geforderten Reformen, insbesondere im Hinblick auf die Seehafenlasten und auf die Stadtstaatenprivilegien und auch im Hinblick auf die Änderung des Gemeindesteuereinnahmenanteils sind weder im Einzelnen noch in ihrer Summe innerhalb des 12DM-Korridors zu bewerkstelligen. Allein, und das will ich an dem Beispiel mal nennen, der Ansatz des Aufkommens an Gemeindesteuern mit dem heute praktizierten hälftigen Ansatz würde bei einer Berücksichtigung zu 100 Prozent dazu führen, dass in erster Linie z.B., ich will das mal hier nennen, die Länder Hamburg mit 269 DM und Baden-Württemberg mit 136 DM deutlich bevorzugt werden würden. Unter Berücksichtigung dessen, dass wir streng nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl das Stadtstaatenprivileg als auch die Sonderlast aus der Hafensteuer aufgeben würden, würde als einziges Bundesland mit einem Gewinn von 444,68 DM hervorgehen, das Land Bayern dagegen nur 11,69 DM an Verlust hinnehmen wollen. Allein diese Spanne zwischen 11,69 DM Verlust gegenüber dem jetzigen Status und der Gewinn für Thüringen von 444 DM pro Einwohner und Jahr zeigt, in welcher großen Spannungsbreite sich letztendlich die Ministerpräsidenten bei ihrer Verhandlung und bei der Ab

wägung der Neuordnung des Finanzausgleichs bewegen.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat Ihnen mit fünf Eckpunkten in der Drucksache 3/1444 die grundlegenden Maßstäbe zur Aufforderung zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs vorgelegt. Sowohl PDS als auch SPD-Fraktion haben hierzu Ergänzungsvorschläge vorgelegt. Unabhängig davon, dass wir meinen, dass insbesondere die Begründungen zu den Anträgen weit am Thema vorbei gehen und letztendlich nicht die inhaltliche Position unterstützen, die wir mit unserem Antrag vorgegeben haben, wollen wir beiden Änderungsanträgen in Drucksache 3/1490 und 3/1493 unsere Zustimmung geben, weil wir meinen, dass das Gesamtinteresse des Freistaats Thüringen an der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs eben überwiegen muss und dass wir aus diesem Hause mit dem Auftrag an die Landesregierung mit einer Stimme sprechen. Deshalb wollen wir, auch wenn der vorgelegte Maßstäbegesetzentwurf der Bundesregierung schon die 100-prozentige Berücksichtigung der Gemeindesteuern enthält und wir das in unserer Begründung zum Antrag ausdrücklich erklärt haben, uns nicht dagegen stellen, wenn noch mal im Antrag selbst und im Beschluss ausdrücklich die Aufforderung an den Bund gerichtet wird, dass wir 100-prozentige Gemeindesteueranteile berücksichtigen wollen. Ich will aber darauf hinweisen, dass es insbesondere die SPD-Finanzminister gewesen sind, die sich bisher ausdrücklich gegen eine 100-prozentige Einbeziehung der kommunalen Gemeindesteuern ausgesprochen haben. Dies soll hier erwähnt werden. Es soll auch nicht außer Blick geraten, ich habe dazu, falls es da Zwischenrufe aus der SPD-Fraktion gibt, eine Pressemitteilung herausgegeben vom Ministerium der Finanzen aus Brandenburg vom 29. März 2001. Dort schreibt das Finanzministerium: "Aufgrund der Vorgaben der Ministerpräsidenten kommt eine vom Elferländerkreis befürwortete Erhöhung der bisherigen hälftigen Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft beim horizontalen Finanzausgleich nicht in Betracht." Stattdessen soll die kommunale Finanzkraft bei der Fehlbedarfsergänzungszuweisung des Bundes stärker als bisher berücksichtigt werden. Wir wollen vielmehr, dass die bisher vom Bund ausgeglichenen Finanzmittel für die fehlende Finanzkraft der ostdeutschen Kommunen und Gemeinden eben auf die horizontale Finanzausgleichebene gehoben werden,

(Beifall bei der CDU)

weil wir damit viel deutlicher und viel eigenständiger auch Finanzpolitik hier im Osten betreiben können. Das unterscheidet uns hier eindeutig zur Forderung aus dem Brandenburger Finanzministerium. Wir begrüßen natürlich, dass die SPD-Landtagsfraktion hier eine deutlichere und an uns angeschlossene Position vertritt.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen weiter, meine Damen und Herren, und damit stimmen wir auch der PDS-Fraktion zu, dass es Ziel aller Änderungen und Neuordnungen des Finanzausgleichs sein muss, dass wir langfristig, das entspricht auch dem Grundgesetzauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse haben wollen. Wir wollen aber nicht, und das unterscheidet uns hinsichtlich Ihrer Begründung, gleiche Lebensverhältnisse.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Das haben Sie so geschrieben.)

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Es gibt einen Bundesratsbeschluss.)

Sie wissen sehr wohl, dass darin wesentliche Unterschiede stehen, weil Sie sich mit Ihrem reinen Antragstext ausdrücklich auf das Grundgesetz beziehen und wir an dieser Position natürlich keine andere Auffassung haben, wollen wir diesen Antrag mit in den Beschlusstext aufnehmen und deshalb Ihrem Antrag an dieser Stelle zustimmen. Wir weisen aber nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Begründung zum Antrag ideologisch weit fehlgeht.

Meine Damen und Herren, die volle Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft ist von entscheidender und langfristiger Bedeutung.

(Beifall bei der CDU)

Sie wissen, dass der Bund insgesamt bisher Aufwendungen von über 5 Mrd. DM dafür hatte, um die kommunale Finanzkraft, die fehlende, die im Osten vorherrscht, auszugleichen. Deshalb ist es wichtig für uns, dass wir wegkommen vom hälftigen Finanzausgleich hin zur 100-prozentigen Berücksichtigung. Wir denken, meine Damen und Herren, dass jetzt größtes Augenmerk darauf gelegt werden soll, dass wir vor allem in dieser Legislaturperiode insgesamt zu einer Neuordnung der Finanzen kommen. Im Gegensatz zur SPD-Fraktion, die mit ihrem Antrag in Drucksache 3/1492 meint, Punkt 5 unseres Antrags, der sagt, die Neuregelung des Maßstäbegesetzes des Länderfinanzausgleichs und des Solidarpaktes II sind noch in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu verhandeln und gesetzlich zu verabschieden, das sei zu streichen. Offensichtlich eilt sie hier im blinden Gehorsam ihrem eigenen Bundeskanzler vor, der nämlich schon im Juni 2000 mit allen Ministerpräsidenten vereinbart hat, dass noch in dieser Legislaturperiode abschließend entschieden werden soll.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß ja, dass ihr ab und zu Schwierigkeiten habt, euch zu verständigen, dass die in Berlin von euch nicht das machen, was ihr hier in Erfurt macht, das ist euch ja manchmal auch zu Gute zu halten, aber ab und zu ist es ja wich

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Kennen Sie die Bundesratsentscheidung? Da gibt es eine CDU-Mehrheit.)

dass man mit einer Zunge spricht und sich auch alle Informationen, die so gegeben wurden, auch zuarbeiten lässt. Dann hättet ihr gewusst, dass euer Bundeskanzler schon vor einem reichlichen Jahr genau zu dem Punkt die gleiche politische Auffassung wie die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag vertrat, nämlich, dass noch in dieser Legislatur weit vor dem Bundestagswahlkampf, der ansteht, eine abschließende Entscheidung zur Neuordnung des Finanzausgleichs getroffen sein muss, weil auch hier das gesamtstaatliche Interesse überwiegen muss vor möglichen Wahlkämpfen und vor möglichen parteipolitischen Auseinandersetzungen.

(Beifall bei der CDU)

Wir laden natürlich gerne die SPD-Fraktion ein, hier mitzutun, deshalb werden wir zwar eurem Antrag aus der Drucksache 3/1490 zustimmen, aber dem Antrag in Drucksache 3/1492, der die Streichung dieses wichtigen und dieses zeitlich eng begrenzten Antrags und Aufforderung an die Landesregierung, hier zu handeln, dieser Streichung werden wir nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Wir hoffen insgesamt aber hier im Landtag auf eine deutliche Mehrheit für unseren Antrag mit den zwei Ergänzungen, die wir gerne aufnehmen wollen, weil wir wollen, dass Thüringen in diesem gesamtbundespolitisch wichtigen Feld mit deutlicher und einheitlicher Zunge spricht. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich Minister Trautvetter zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat bereits im vergangenen Jahr zwei schriftliche Berichte zum Stand der Verhandlungen um ein Maßstäbegesetz vorgelegt. Die jüngste Entwicklung hat allerdings an Dynamik gewonnen und verlangt nach einer Diskussion in diesem hohen Hause. Die Beschlüsse brauchen, glaube ich, im Einzelnen nicht noch einmal wiederholt zu werden. Sie sind allen bekannt. Nur noch einmal zur Bewertung: Bereits im Januar haben sich die Ministerpräsidenten bei ihren Beratungen nicht für und nicht gegen die damals schon vorgelegten Rechenmodelle entschieden. Sie haben keinen Reformvorschlag ver

worfen und alle Gestaltungsmöglichkeiten diskutiert. Man hat die konkreten Vorgaben für neue Lösungskonzepte vorgegeben und so den Beratungen neuen Anstoss gegeben. Es ist vollkommen klar, dass das etwa die Quadratur des Kreises war, Korridor 12 DM, leistungsorientiert, Stadtstaatenregelungen nicht anzugreifen, Kommunalfinanzen nur 50 Prozent. Dass man bei dieser schwierigen Materie heute noch nicht zu einem Ergebnis gekommen ist, das war verständlich und so sah eigentlich auch das Ergebnis der Finanzministerkonferenz vom 29.03.2001 aus. Da waren sich auch alle Finanzminister einig, dass die stringenten Vorgaben von Wiesbaden in ihrer Gesamtheit nicht erfüllbar sind. Jedes der Modelle erfüllt in irgendeinem Punkt die stringenten Vorgaben von Wiesbaden nicht. Aber ich denke, dass ist gerade Zeichen dafür, dass man Kompromisse sucht, dass man heute nicht strittig auseinander gegangen ist, sondern sich verständigt hat, weiterhin einen Lösungsweg zu suchen. Herr Dr. Pidde, es gibt ein Grundprinzip in der Ministerpräsidentenkonferenz. Der Chefvermittler ist dort immer der Vorsitzende, das ist der Herr Ringstorff, seines Zeichens SPD.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ermittler.)

Als Chefvermittler hat er sich in der ganzen Beratung noch nicht besonders hervorgetan,

(Beifall bei der CDU)

eher als Spalter in der Sache. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen Gesetzentwurf zugeleitet, mit dem sie verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe festgelegt hat. Auch hier sei erinnert, die Bundesregierung wollte dieses Gesetz im Mai 2000 vorlegen. Vorgelegt hat sie es im Februar 2001, neun Monate später als es vorgesehen war. Der Entwurf trägt an einigen Stellen neue Akzente. Eine wesentliche Änderung ist die Ermittlung der Finanzkraft im engeren Sinne und es sollen künftig alle Einnahmen von Ländern und Kommunen in voller Höhe bei der Ermittlung der Finanzkraft berücksichtigt werden. Damit war natürlich eine Hauptforderung der Thüringer Landesregierung erfüllt, nämlich nach einer 100prozentigen Einbeziehung der Gemeindeeinnahmen in die Bemessungsgrundlage.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe mehrfach die Bundesregierung dafür ausdrücklich gelobt.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich habe vorher mit dem Hans gesprochen.)

Deswegen ist sicherlich dieser Punkt auch nicht aufgenommen worden in den Antrag. Nur, meine Damen und Herren, noch ein Wort in der Sache 100 Prozent Kommunalfinanzen. Das Thüringer Kommunalfinanzausgleichsgesetz gibt 40 Prozent der Bundesergänzungszuweisungen

an die Kommunen. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den anderen neuen Ländern. Zusammen ist das etwa ein Finanzvolumen von 5 Mrd. DM. Es entspricht in etwa Abweichungen vielleicht von plus/minus 20 Prozent aus dem Finanzvolumen, was wir im Länderfinanzausgleich bekommen würden, würde im horizontalen Finanzausgleich die kommunale Steuerkraft zu 100 Prozent einbezogen. Nur die Vorstellung, dass die Bundesergänzungszuweisungen bei 14 Mrd. DM bleiben und wir von den alten Ländern noch 5 Mrd. DM zusätzlich bekommen, ist unrealistisch. Das wird nicht passieren. Ich habe versucht meinen Kollegen zu erläutern, was wir eigentlich damit verstehen. Ich glaube, das ist auch auf fruchtbaren Boden gefallen, weil man, und das ist ein positives Ergebnis der Beratung vom 29.03, jetzt bereit ist, über diese Thematik zu reden. Denn man muss natürlich zunächst, wenn man diese Forderung erfüllt, die Finanzkraft aller Länder um diese 5 Mrd. DM etwa stärken, vielleicht durch Umverteilung von 2 Prozent Umsatzsteuerpunkten zugunsten der Länder und zulasten des Bundes und erst im Nachhinein dann einmal Modelle rechnen, wo 100 Prozent der kommunalen Steuerkraft mit berücksichtigt werden. Das hat ja bis jetzt keines der verschiedenen Modelle gemacht, weder das süddeutsche noch das nordrhein-westfälische noch das Elfermodell. D.h., ich muss natürlich erst einmal die Realität auf vergleichbare Füße stellen und als solches verstehe ich die Forderung nach Beibehaltung der Bundesergänzungszuweisungen, natürlich auf diese Restsumme, die im Bundeshaushalt übrig bleibt, wenn man vorher erst die Korrektur macht. Ich glaube, dass wir in diesem Schritt in den nächsten Wochen erheblich weiterkommen werden. Der Bundesvorschlag sieht vor, die Habenlasten nicht mehr Finanzkraft mindernd zu berücksichtigen. Auch in dem Punkt wird die Thüringer Position gestützt. Und schließlich will der Bund bei einer Veränderung der Finanzkraft den Ländern einen höheren Eigenanteil gewähren, um die Anreizwirkung des Systems zu steigern.

Nur, meine Damen und Herren, die Neuregelungen zu den Bundesergänzungszuweisungen tragen hingegen die eindeutige Handschrift des Obersparkommissars Eichel, der das Volumen der BEZ zukünftig deutlich reduzieren will. Das betrifft sowohl die allgemeinen als auch die Sonderbedarfs-BEZ. Sie sollen künftig befristet sein, degressiv ausgestaltet sowie in angemessenen Zeitabständen auf ihren Fortbestand hin überprüft werden.

Meine Damen und Herren von der SPD, hier müssen Sie schon einmal ihre Doppelzüngigkeit aufgeben.