Meine Damen und Herren, ich habe eben gesagt, ich habe Sorge, dass in Ihrem Entwurf insgesamt sehr viel Politik durchschimmert, und das möchte ich an sich nicht haben, dass unsere Richter und Staatsanwälte politisiert werden können.
Ich sagte, das ist der Eindruck, wenn man dies auch zum wiederholten Male liest. Dann passt natürlich Ihr Änderungsvorschlag Nummer 17 zu § 27 sehr gut dazu, wenn Sie den Justizrat und wenn Sie die Räte dann so wählen lassen würden, dass sie die Einführung der Verhältniswahl und Listenwahl wünschen - Nachtigall, ick hör dir trapsen - bei der Besetzung dieser Gremien. Das, meine ich, sei nicht gut. Deswegen bitte ich Sie, die große Mitte des Hauses,
nach Möglichkeit auch die Damen und Herren der Oppositionsparteien, die beabsichtigte Fortentwicklung unseres Standesrechts für Richter und Staatsanwälte nicht zu gefährden. Nun könnte man polemisch sagen, das sage ich aber nicht, vielleicht wäre es besser, wenn Sie dann Ihre Entwürfe zurücknehmen würden
oder ich könnte natürlich die Mitte des Hauses bitten, sie abzulehnen. Alles das tue ich nicht, weil ich der Meinung bin,
das wäre Polemik und das möchte ich nicht tun, sondern ich würde sagen, das Anliegen, wenn ich einmal das, was ich als politische Beeinflussung angesprochen habe, beiseite lasse, ist gerechtfertigt. Das ist auch ein Anliegen unserer Richter und Staatsanwälte und ihrer Vertretungen, dass wir im Jahre 11 uns gemeinsam hinsetzen und überlegen, wie können wir dieses Standesrecht fortentwickeln. Deswegen würde ich in der Tat vorschlagen: Überweisen Sie auch diese Entwürfe an den Justizaus
schuss. Wir werden sie dann mit dem angekündigten Regierungsentwurf und einer soliden Grundlage dort solide behandeln können. Schönen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wurde Überweisung für beide Drucksachen beantragt, zunächst zu TOP 2, Drucksache 3/1458. Wer mit der Überweisung an den Justizausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das sieht nach Einstimmigkeit aus. Gegenstimmen? Enthaltungen? Es gibt keine Gegenstimmen und Enthaltungen und ist damit überwiesen.
Dann zu TOP 3, das war die Drucksache 3/1459. Wer mit der Überweisung an den Justizausschuss ebenfalls einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist wohl das gleiche Ergebnis. Gegenstimmen? Enthaltungen? Ebenfalls nicht. Dann ist auch das einstimmig überwiesen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht, des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und des Thüringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1472 ERSTE BERATUNG
Ich gehe davon aus, dass Begründung durch den Einreicher gewünscht ist. Dann hätte der Kultusminister das Wort. Bitte, Herr Dr. Krapp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste, bekannterweise ist das Thüringer Schulsystem in Grundund Regelschulen, Förderschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen differenziert. In dieses System wurden unsere Lehrerinnen und Lehrer 1991 eingeordnet. Für dieses System bilden wir seit 1991 aber auch junge Lehrerinnen und Lehrer aus. Nach § 35 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Schulgesetzes erfolgt die pädagogisch-praktische Ausbildung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer nach der mit einer ersten Staatsprüfung abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulausbildung. Die zweite Phase der Lehrerausbildung, also die praktische Ausbildung, findet im Rahmen eines zweijährigen schulartbezogenen Vorbereitungsdienstes an einem Staatlichen Studienseminar für das jeweilige Lehramt statt. Daran wirken diejenigen Schulen mit, denen die Lehramtsanwärter durch das jeweilige Staatliche Studienseminar zugewiesen werden. Am
Abschluss der zweiten Phase steht das zweite Staatsexamen. Dem schließt sich, quasi als dritte Phase, die Fortund Weiterbildung im Beruf an. Damit die Thüringer Lehrerausbildung kompatibel mit der in den alten Ländern ist und damit es zwischen Thüringen und anderen Bundesländern keine Anerkennungsprobleme gibt, war es 1990 zwingend notwendig, die zweite Phase der Lehrerausbildung in Thüringen völlig neu aufzubauen, denn dafür gab es im Jahr 1990 zunächst weder Lehrkräfte noch Lehrprogramme oder Gebäude. Anfang der 90er Jahre hatten wir zudem eine sehr hohe Zahl an Lehramtsbewerbern. So haben wir 1991 insgesamt 331 Personen in den Vorbereitungsdienst eingestellt, 1993 sogar 411 Personen. In dieser Situation haben wir im September 1991 mit 14 Studienseminaren begonnen, fünf für Regelschulen, drei für Grundschulen, eine für Förderschulen, eine für berufsbildende Schulen, vier für Gymnasien. Im Jahre 1992 wurde wegen der hohen Nachfrage noch nachträglich ein weiteres Studienseminar für Regelschulen in Erfurt gegründet. Wegen des Rückgangs der Lehramtsbewerber wurde bereits 1997 das Studienseminar in Weida wieder geschlossen.
Meine Damen und Herren, unser Ziel war und ist es, bei der Lehrerausbildung eine hohe Qualität zu sichern, damit Thüringer Schulen ihrerseits Unterrichtsqualität liefern können. Andererseits gilt es aber auch, unsere Absolventen der Lehrerausbildung bundesweit wettbewerbsfähig zu machen. Im Rahmen der zweiten Phase der Lehrerausbildung haben wir deshalb immer auf ein gutes Verhältnis von Fachleitern und Lehramtsbewerbern gesetzt, um so eine intensive Betreuung zu gewährleisten. Um den engen Bezug zur Praxis zu sichern, sind die Fachleiter auch bisher schon durchgängig als Lehrer an den Schulen tätig gewesen. Selbst stellvertretende Seminarleiter müssen ständig unterrichten, um die Nähe zur Praxis zu haben.
Im Ergebnis kann man feststellen: Die bisherige Ausgestaltung der zweiten Phase der Lehrerausbildung in Thüringen in Form der Staatlichen Studienseminare hat sich im Grundsatz bewährt. Nicht zuletzt die Annahme unserer Studienseminare durch Lehramtsanwärter aus den alten Ländern ist ein Hinweis auf diese Tatsache.
Meine Damen und Herren, aus den unterschiedlichsten Gründen ist in den letzten Jahren aber die Gesamtzahl der Lehramtsanwärter zurückgegangen. So hatten wir im Jahre 2000 nur noch 160 Bewerber, die in den Thüringer Vorbereitungsdienst eingestellt wurden, 1999 waren es 171 Bewerber, 1998 immerhin noch 212. Das bedeutet, die 14 Studienseminare aus dem Gründungsjahr 1991 sind nur noch unzureichend ausgelastet. Obwohl mittelfristig wieder mit einem Anstieg der Zahl der Lehramtsbewerber gerechnet werden kann, muss nun angemessen reagiert werden. Vor diesem Hintergrund schreibt dann auch der Rechnungshof in seinem Bericht vom 27. Januar 2000 z.B. über die Studienseminare für das Lehramt an Regelschulen zu Recht, es sei unter, ich zitiere: "Wirtschaftlichkeitsge
sichtspunkten und angesichts der angespannten Haushaltslage nicht länger vertretbar", die Studienseminare im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Deshalb empfiehlt der Rechnungshof mit Nachdruck, unverzüglich die Möglichkeit einer Konzentration der Studienseminare zu prüfen. So, wiederum der Rechnungshof, könne ein wirksamer Beitrag zur Entlastung der angespannten Finanzlage des Freistaats geleistet werden.
Meine Damen und Herren, das Votum des Rechnungshofs hat selbstverständlich den Handlungsdruck erhöht. Angesichts der absehbaren Entwicklung hat das Thüringer Kultusministerium aber bereits 1998 begonnen, eigene konzeptionelle Überlegungen zur Konzentration der Lehrerausbildung in Thüringen anzustellen, um auf wechselnde Zahlen von Lehramtsanwärtern flexibel reagieren zu können. Nach eingehender Prüfung und unter Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen haben wir uns für ein Konzentrationsmodell entschieden, in dem drei Gesamtstudienseminare mit maximal zwei Außenstellen jeweils grundsätzlich Lehrer für alle Schularten in Thüringen ausbilden.
Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf ist die rechtliche Voraussetzung für die praktische Umsetzung dieses Konzepts zur Konzentration der Staatlichen Studienseminare. Die konkrete Festlegung der verbleibenden Standorte wird durch eine Anordnung der Landesregierung über den Sitz der Staatlichen Studienseminare für Lehrerausbildung erfolgen. Dabei ist nach entsprechender Anhörung das zeitgleiche In-Kraft-Treten dieser Anordnung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen.
Im Zuge der, wie ich geschildert habe, notwendigen Konzentration der Seminarstandorte wollen wir die Schulnähe verbessern und den Praxisbezug der Lehrerausbildung weiter verstärken. Die Schulen, an denen die Lehramtsanwärter ausgebildet werden, also die Ausbildungsschulen, werten wir deshalb auf. Nach der in Artikel 1 vorgesehenen Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht werden deshalb die Fachleiter und Lehramtsanwärter in Zukunft der unmittelbaren Dienstaufsicht durch die Staatlichen Schulämter unterliegen. In Zukunft werden nach diesem Entwurf Dienststelle und Dienstort der Fachleiter und Lehramtsanwärter nicht mehr wie bisher das Staatliche Studienseminar sein, sondern die jeweilige Ausbildungsschule, an der sie tätig sind. Dabei wird sich die Schule um den besonderen Status als Ausbildungsschule bewerben müssen.
Zwei zentrale Bereiche bleiben in der Verantwortung der Staatlichen Studienseminare und diese sind die Fachaufsicht über die Ausbildung der Lehramtsanwärter an den Ausbildungsschulen und die Fachaufsicht über die Ausbildungstätigkeit der Fachleiter einschließlich der Lehrbeauftragtenfachleiter. Wie bisher werden die Staatlichen Studienseminare auch in Zukunft der unmittelbaren Dienstund Fachaufsicht durch das Thüringer Kultusministerium unterstehen.
Deshalb, meine Damen und Herren, erarbeitet das Thüringer Kultusministerium gleichzeitig eine neue Thüringer Verordnung über die Ausbildung und die zweite Staatsprüfung für die Lehrämter auf der Basis von § 35 in Verbindung mit § 60 Nr. 5 des Thüringer Schulgesetzes. Sie soll die Einzelheiten der Ausbildung der Lehramtsanwärter neu regeln, unter Berücksichtigung der mit diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen. Insbesondere sollen in dieser Verordnung weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Staatlichem Schulamt und Studienseminar festgelegt werden.
Die in Artikel 2 enthaltene Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ist eine notwendige Folgeänderung, die sich aus der Änderung der Dienststelle und der Dienstaufsicht über die Lehramtsanwärter ergibt. Mit der Änderung in Artikel 3 wird die stärkere Rolle der Ausbildungsschulen für die Ausbildung der Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst verdeutlicht. Artikel 4 enthält Übergangsbestimmungen für diejenigen Lehramtsanwärter, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes nach den bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen ihren Vorbereitungsdienst absolvieren. Diese Übergangsregelungen sind aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Ausbildung erforderlich.
Schließlich wollen wir den positiven Einfluss der Studienseminare auf die Schulentwicklung in den einzelnen Thüringer Regionen weiterhin stärken, insbesondere auch in den Regionen, in denen bisher Lehramtsanwärter nicht ausgebildet wurden. Deshalb werden in der neuen Verordnung über die Zuständigkeiten der Thüringer Studienseminare den drei Gesamtstudienseminaren flächendeckend feste Zuständigkeitsbereiche zugeordnet. Die Konzentration der Studienseminare auf weniger Standorte kompensieren wir in der Fläche durch eine Aufwertung und, soweit erforderlich, Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsschulen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen, weiterhin durch eine Stärkung der Position der Fachleiter und durch eine größere Praxisnähe bei den Lehramtsanwärtern.
Meine Damen und Herren, wir wollen andererseits die notwendige Konzentration der Studienseminare nutzen, um die Qualität der Lehrerausbildung durch engere Zusammenarbeit der Studienseminare mit den Hochschulen zu erhöhen. Durch die Konzentration auf weniger Standorte von Studienseminaren wird dabei die Kooperation mit den Partnern in den Hochschulen erleichtert. Wir beabsichtigen gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst einerseits eine weitere Verstärkung des Praxisanteils in der ersten Phase der Lehrerausbildung. Dabei stehen die Fachleiter der Studienseminare zur Unterstützung der Hochschulen bei der praxisbezogenen Ausbildung zur Verfügung. Andererseits setzen wir darauf, dass unsere Fachleiter Gelegenheit bekommen, mit den entstehenden Didaktikzentren der Thüringer Universitäten mit Lehramtsstudiengängen fachlich
eng zu kooperieren. Dabei gehe ich davon aus, dass in Thüringen die Lehrerausbildung auch weiterhin schulartbezogen und auf universitärem Niveau stattfindet und die Lehrerausbildung für alle Fächer der Thüringer Stundentafel an Grundschulen, Regelschulen und Gymnasien und für ausgewählte Fächer an Förderschulen und an berufsbildenden Schulen angeboten wird.
Meine Damen und Herren, das damit vorgestellte Konzept der zweiten Phase der Lehrerausbildung in Thüringen trägt den Anforderungen der Zeit Rechnung, indem es auf Schwankungen der Lehramtsanwärterzahl flexibel reagiert, dabei aber die bewährte Grundstruktur der Staatlichen Studienseminare erhält und flächendeckend die Schulentwicklung fördert sowie die Kooperation mit der ersten Phase der Lehrerausbildung verstärkt.
Dies, meine Damen und Herren, ist nicht zuletzt ein gutes Argument für Thüringer Abiturientinnen und Abiturienten, den Beruf des Lehrers zu ergreifen, wofür ich an dieser Stelle im Blick auf die mittelfristig zu erwartenden Bedarfe ausdrücklich werben möchte. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, als Gründe für die Vorlage dieses Artikelgesetzes der Landesregierung werden, zum einen die Entwicklung der Anzahl der Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in Thüringen und zum anderen der Bericht des Landesrechnungshofs genannt. Ich bin da etwas von dem Datum irritiert, aber das ist vielleicht eine redaktionelle Geschichte. Mir liegt ein Bericht des Landesrechnungshofs vom 20.06.2000 vor. In der Gesetzesvorlage und auch in der Rede des Herrn Ministers gab es ein anderes. Ich hoffe, dass wir trotzdem nicht aneinander vorbeireden. Die Entwicklung dieser Lehramtsanwärterzahlen ist auch für mich und meine Fraktion großer Anlass zur Besorgnis, dies insbesondere im Hinblick auf die Bewerberzahlen für die Lehrämter gegenwärtig, als auch mittel- und langfristig im Hinblick auf den Ersatzbedarf an Lehrerinnen und Lehrern für die Thüringer Schule. Sie wissen, dass es da Probleme gibt. Das Thema hat in den vergangenen Monaten und Wochen ja wiederholt hier eine Rolle gespielt.
Meine Damen und Herren, wir verschließen uns sinnvollen Veränderungen im Hinblick auf die Staatlichen Studienseminare nicht, da gibt es von uns immer Unterstützung. Ich möchte aber zwei grundsätzliche Bedingungen nennen, die dabei aus unserer Sicht eine Rolle spielen. Die
Veränderungen müssen den gegenwärtigen und den künftigen Entwicklungen, das heißt, den notwendigerweise wieder ansteigenden Lehramtsanwärterzahlen, gerecht werden.
Ich möchte also den Blick nicht nur auf heute, sondern auch auf morgen und übermorgen gerichtet haben.
Die zweite Bedingung: Die Veränderungen dürfen den anerkannten Qualitätsstandard, den die Studienseminare nach den Aussagen des Kultusministers in seiner Regierungserklärung vom 26. Januar 2001 entwickelt haben, natürlich nicht in Gefahr bringen. Ich sehe diesen Qualitätsstandard als einen Anreiz, die Ausbildung in Thüringen in dieser Phase der Lehrerausbildung aufzunehmen. Darin liegt auch eine Chance, dass junge Leute in Thüringen bleiben und hier arbeiten.
Ich komme nun zu einigen Fragen zur Gesetzesvorlage, die aus meiner Sicht und der meiner Fraktion zu diskutieren wären, ehe eine Gesetzesentscheidung gefällt wird. Eine erste Frage: Unter Punkt a) Problem- und Regelungsbedürfnis - werden zwei Gründe für die Umstrukturierung der Studienseminare angeführt. Ich habe sie vorhin schon einmal erwähnt, möchte sie aber noch einmal aufgreifen, also einmal die Entwicklung der Anzahl der Lehramtsanwärter und die Aussagen des Landesrechnungshofberichts. Zu dem Letzteren, also zum Landesrechnungshofbericht, muss gesagt werden, dass sich dieser ausschließlich auf die Staatlichen Studienseminare, die die Ausbildung für das Lehramt an Regelschulen machen, bezieht. Das wirft schon die Frage nach der Gültigkeit der Landesrechnungshofüberlegungen für die anderen Studienseminare und mögliche Konsequenzen daraus auf. Im Hinblick auf die Entwicklung der Lehramtsanwärterzahlen bleibt in der Gesetzesvorlage unklar, und ich habe das jetzt auch im Bericht des Ministers nicht so richtig heraushören können, inwieweit der Gesetzgeber mittel- und langfristige Bedarfe und entsprechende Ausbildungskapazitäten in den Studienseminaren bei der Umstrukturierung berücksichtigt hat. Der Satz in der Regierungserklärung - Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung: "Mit dieser Struktur ist einer zukünftig hoffentlich wieder steigenden Bewerberzahl grundsätzlich Rechnung getragen." reicht uns da in seiner Allgemeinheit nicht aus.
Meine Damen und Herren, zur Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts, so die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf, sei es notwendig, die Dienst- und Fachaufsicht zu verändern. Eine Trennung dieser Dienst- und Fachaufsicht ist aus rein juristischer Sicht zulässig, da gibt es auch Beispiele. Ich verweise hier einfach einmal auf den kommunalen Bereich. Doch welche bildungspolitischen Erwägungen genau hinter dieser Trennung verborgen sind,
da ist einiges im Bericht des Ministers angeklungen, z.B. die Zusammenarbeit mit den Hochschulen, welche Konsequenzen aus der Neuregelung erwachsen werden, welche qualitativen Auswirkungen, Synergieeffekte, aber möglicherweise auch Interessenkonflikte sich ergeben können und zu erwarten sind, das bedarf nach unserer Auffassung einer intensiveren parlamentarischen Debatte. Ich könnte mich jetzt auch noch zu Fragen äußern, die sich im Hinblick auf die Kosten ergeben. Da meine ich ganz speziell den Punkt d) in dem Gesetzentwurf. Ich könnte auch Fragen aufmachen, die sich zur Interessenvertretung der Lehramtsanwärter ergeben.