2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Hochschulstandort Thüringen für ausländische Studierende attraktiver zu machen?
3. Ist der Landesregierung die oben genannte Stellungnahme bereits zugegangen, und wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese?
Zu Frage 1: Die Studienbedingungen in Thüringen für ausländische Studierende haben sich in den letzten Jahren verbessert. Dazu haben verschiedene Maßnahmen der Thüringer Studentenwerke und der Thüringer Hochschulen beigetragen. So verfügen alle Thüringer Hochschulen über entsprechende fachliche und soziale Betreuungskonzepte. Ich möchte aus der Vielfalt der Maßnahmen das Tandemsystem erwähnen, bei dem ausländische Studierende durch einheimische Tutoren bei Behördengängen, beim Erlernen der deutschen Sprache und bei der Freizeitgestaltung unterstützt werden. Eine weitere Maßnahme ist das Servicepaket, das die Studentenwerke bereithalten. Es han
delt sich dabei um ein Konzept, das dem Studierenden für 2.700 DM pro Semester ein Einzelzimmer im Studentenwohnheim, tägliches Mittagessen, also von Montag bis Freitag in der Mensa, ein Semesterticket für freie Fahrt im Stadtgebiet sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung bietet. Weiterhin werden kulturelle Vorhaben, d.h. deutschlandkundliche Exkursionen, Wanderungen und Ausflüge in Thüringen organisiert. Die Einwerbung von DAAD-Mitteln für Studienabschlussbeihilfen erfolgt unter Unterstützung der Tutoren.
Zu Frage 2: Das Thüringer Hochschulgesetz ermöglicht den Hochschulen die international gebräuchlichen Grade Bachelor und Master auf der Grundlage neu eingerichteter Studiengänge zu vergeben. Dies erleichtert die internationale Anerkennung von Studienabschlüssen und ist geeignet, den Standort für ausländische Studierende attraktiver zu machen. Weitere unterstützende Maßnahmen der Landesregierung sind die Bereitstellung von Landesmitteln für ausländische Studierende aus Partnerhochschulen für ein Kontaktstipendium für ein bis zwei Semester an Thüringer Hochschulen; im Haushalt 2001 sind dafür 187.100 DM eingestellt. Außerdem halten wir Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 DM vor für unverschuldet in Not geratene ausländische Studierende.
Darüber hinaus unterstützt das TMWFK einzelne Projekte zur Integration ausländischer Studierender an Thüringer Hochschulen. Beispiele für solche Projekte: das Internationale Studentenfestival an der TU Ilmenau, das Projekt International Peace Camp ebenfalls in Ilmenau, Sommerhochschulen in Schmalkalden an der Bauhaus-Universität und an der Hochschule für Musik Franz Liszt in Weimar und ebenso die studentische Initiative "Come together" an der Fachhochschule in Nordhausen.
Zu Frage 3: Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat diese Stellungnahme der Landesregierung bisher nicht zugeleitet. Sie ist hier lediglich aus der Presse bekannt. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wird nach meinen Kenntnissen die Stellungnahme an die interministerielle Arbeitsgruppe "Praktische Fragen des Gastaufenthalts von ausländischen Studenten und Wissenschaftlern" weiterleiten. Inhaltlich unterstützt die Thüringer Landesregierung die bisher bekannt gegebene Stellungnahme und wird sich im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe um deren Umsetzung bemühen.
Zu Frage 4: Es handelt sich hier weitgehend um bundesgesetzliche Regelungen. Die Sachverhalte sind in den verschiedensten Arbeitskreisen der Hochschulen längst Gegenstand der Beratung und wurden auch durch zwei Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks bereits festgestellt. Die Bundesregierung bleibt gefordert, insbesondere für eine flexible Handhabung des Visa-, Aufenthaltsund Arbeitserlaubnisrechts für ausländische Studierende zu sorgen und gemeinsam mit den Ländern ein einheitliches Verfahren abzustimmen. Gerade die Frage der Arbeitserlaubnis hat sich in der Praxis immer wieder als ein
Hemmnis erwiesen. Unabhängig davon stehen wir in Thüringen mit unseren Hochschulen in einem intensiven Dialog über diese Fragen. Die Hochschulen werden von uns umgehend über Neuerungen informiert, wie die Landesregierung umgekehrt die praktischen Erfahrungen, die wir hier in Thüringen gemacht haben, regelmäßig in die BundLänder-Kommission transportiert. Diese Arbeitsgruppe hat wiederum eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, der drei Länder angehören, nämlich Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Sie sehen also, dass wir uns von Thüringen aus ganz intensiv auch in die Bundesdiskussion einmischen, um dort Veränderungen bewirken zu können. In der genannten interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des BMBF werden auf Staatssekretärsebene folgende Themen im Moment vorbereitet:
- die Gleichstellung von Studienkollegiaten und Sprachschülern mit dem Aufenthaltszweck Studium mit Studenten,
Frau Ministerin, wie haben sich denn seit 1998 die Zahlen ausländischer Studierender in Thüringen entwickelt. Haben Sie zufällig die Zahlen dabei?
Wir kommen damit zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine Frage der Abgeordneten Arenhövel in Drucksache 3/1439. Bitte, Frau Abgeordnete.
Seit fast genau zehn Jahren ist es im Freistaat Thüringen möglich, dass in den Fächern Religion und Ethik Unterricht an den Schulen erteilt werden kann. In der Öffentlichkeit wurden in letzter Zeit jedoch strittige Diskussionen zu diesem Thema deutlich.
Gerade in einer sich rasch verändernden Gesellschaft erscheint es aber notwendig, sich mit jungen Menschen über Sinn, Inhalt und Ziele des Lebens auseinander zu setzen und somit zu einer umfassenden Werteerziehung beizutragen.
2. Wie stellt sich derzeit die Lehrersituation in diesem Bereich dar und welche Aufgaben sind hier noch zu leisten?
3. Welche Stellung bezieht die Landesregierung zu öffentlichen Äußerungen, dass diese Unterrichtsfächer gegebenenfalls entbehrlich seien?
4. Welchen Stellenwert nimmt nach Auffassung der Landesregierung der Religions- und Ethikunterricht insbesondere an den berufsbildenden Schulen ein?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Arenhövel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In Artikel 25 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist verankert, dass Religionsunterricht und Ethikunterricht in den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer sind. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der öffentlichen Schulen in Thüringen wird in besonderer Weise durch den Religions- und den Ethikunterricht im Hinblick auf die wichtige Aufgabe der wertbezogenen Erziehung wahrgenommen.
Zu Frage 2: Im Schuljahr 2000/2001 unterrichten an den Thüringer Schulen jeweils im Ethikunterricht, Evangelische und Katholische Religionslehre an den Grundschulen 241 Personen mit Lehrbefähigung und 1.021 mit Unterrichtserlaubnis, an den Regelschulen 216 Personen mit
Lehrbefähigung und 548 Personen mit Unterrichtserlaubnis, an den Förderschulen 74 Personen mit Lehrbefähigung und 176 Personen mit Unterrichtserlaubnis, an den Gymnasien 175 Personen mit Lehrbefähigung und 320 Personen mit Unterrichtserlaubnis, an den Gesamtschulen 8 Personen mit Lehrbefähigung und 17 Personen mit Unterrichtserlaubnis und an den berufsbildenden Schulen 30 Personen mit Lehrbefähigung und 101 Personen mit Unterrichtserlaubnis. Auf der Grundlage von Gestellungsverträgen werden zusätzlich im laufenden Schuljahr 439 kirchliche Bedienstete im Fach Evangelische Religionslehre und 135 kirchliche Bedienstete im Fach Katholische Religionslehre an den staatlichen Schulen in Thüringen zur Unterrichtsabdeckung eingesetzt. In den letzten zehn Jahren erwarben differenziert nach Schularten eine Unterrichtserlaubnis 811 Personen für Evangelische Religionslehre, 5 Personen für Katholische Religionslehre und 2.355 Personen für Ethik/Philosophie. Im selben Zeitraum erwarben eine Lehrbefähigung differenziert nach Schularten 138 Personen für Evangelische Religionslehre, 242 Personen für Katholische Religionslehre und 440 Personen für Ethik/Philosophie. Das Unterrichtsangebot im Bereich der Gymnasien konnte im laufenden Schuljahr durch Einstellung von vier Religionslehrern für Evangelische Religionslehre und eines Religionslehrers für Katholische Religionslehre verbessert werden. Im Grundschulbereich besteht zurzeit kein Einstellungsbedarf. Die Unterrichtsabdeckung im Förderschulbereich bleibt wegen Mangels an ausgebildeten Fachlehrern schwierig. An den Regelschulen konnte wegen des Mangels an Bewerbern eine der für Religionslehrer vorgesehenen Stellen bisher nicht besetzt werden. In den berufsbildenden Schulen stehen wegen des bundesweiten Mangels an ausgebildeten Berufsschullehrern Stellen offen, deswegen kommt es in Thüringen nicht nur in den berufsbezogenen Unterrichtsfächern, sondern auch im Religionsunterricht und im Ethikunterricht zu Unterrichtsausfall. Die staatlichen Schulämter sind gehalten, vorrangig die Erteilung des zur Erlangung des angestrebten Berufsabschlusses notwendigen berufsbezogenen Unterrichts zu gewährleisten. Da in der jüngsten Zeit keiner der Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen über eine Lehrbefähigung für das Zweitfach Religionslehre verfügte, konnten hier im laufenden Schuljahr leider keine Religionslehrer eingestellt werden. Mit einer wesentlichen Entspannung der Situation an den berufsbildenden Schulen kann vor dem Jahre 2006 leider nicht gerechnet werden. Das Unterrichtsfach Jüdische Religionslehre wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt an den staatlichen Schulen in Thüringen nicht unterrichtet, fünf Schüler erhalten jüdischen Religionsunterricht, der von der jüdischen Landesgemeinde erteilt wird.
Zu Frage 3: Religionsunterricht und Ethikunterricht sind als Unterrichtsfächer verfassungsrechtlich verankert und deshalb sowie aus den unter 1. genannten Gründen verbindlicher Bestandteil des Angebots der Schulen zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags.
Zu Frage 4: Die allgemeinen Ziele der berufsbildenden Schulen sind unter dem Einfluss der neuen Technologien und der sich daraus ergebenden vielfältigen Veränderungen in Arbeitsorganisation und Produktionsabläufen neu geprägt worden. Mobilität und Flexibilität, Grundbildung und Fortbildung sind die zentralen Anliegen dieser Zeit. Die berufliche Erstausbildung darf jedoch nicht auf die Vermittlung berufs- und fachspezifischer Fähigkeiten und Kenntnisse reduziert werden. Ein lebenslanges Lernen, Toleranz, Kreativität und Wertvorstellungen sind unverzichtbare Bestandteile unserer Kultur und integraler Bestandteil der Erziehung und Bildung. Diese Werte werden im Zuge der Globalisierung zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Herr Minister, können Sie uns sagen, wie viele Schülerinnen und Schüler in Thüringen im laufenden Schuljahr am Religionsunterricht teilnehmen und wie viele am Ethikunterricht?
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur nächsten Frage, eine Frage der Abgeordneten Frau Dr. Kraushaar in Drucksache 3/1443. Bitte, Frau Abgeordnete.
Nach Informationen betroffener Schwerbehinderter besteht vor allem in den Altländern die Möglichkeit, die kostenermäßigte Beförderung im Nahbereich im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über angrenzende Verkehrsverbünde hinweg fortzusetzen. Thüringen scheint hiervon weitgehend abgekoppelt zu sein.