Protokoll der Sitzung vom 17.05.2001

vielleicht noch mal, ob er so berechtigt gewesen ist.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Wer für die Überweisung der Frage an den Gleichstellungsausschuss votieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das nötige Quorum ist erreicht, die Frage ist damit überwiesen.

Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1504. Bitte, Frau Abgeordnete Thierbach.

Frauenzentren in Thüringen

Anlässlich von Jubiläen des Bestehens verschiedener Frauenzentren äußerten Verantwortliche Probleme, die sie bei der weiteren Förderung durch die Landesregierung und jeweiligen Kommunen sehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um das Weiterbestehen von Frauenzentren in Thüringen zu unterstützen und zu fördern?

2. Beabsichtigt die Landesregierung, zusätzliche spezielle Förderprogramme für den Ausbau und Erhalt von Frauenzentren aufzulegen?

3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die bestehenden Förderinstrumente zum Erhalt und Ausbau der Frauenzentren ausreichend sind?

4. Wie viele Frauenvereine und -verbände haben in den letzten fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben benennen) versucht, "Frauenzentren" zu initiieren und welches waren die Gründe für ihr Scheitern?

Frau Staatssekretärin Bauer, bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Thierbach, im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Zu Frage 1: Seit dem Jahr 1991 stellt die Thüringer Landesregierung den Frauenkommunikationszentren kontinuierlich Fördermittel über die Richtlinie zur Förderung von Frauenkommunikationszentren bereit. Über diese Richtlinie können die Frauenkommunikationszentren einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss zu den Personalkosten für maximal drei Mitarbeiterinnen sowie einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss zu den Sachkosten erhalten.

Mit seinem Netz an Frauenkommunikationszentren ist der Freistaat Thüringen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beispielgebend. Die Landesregierung hat seit dem Haushaltsjahr 1996 die Bewilligungen für die Frauenkommunikationszentren von einem Betrag in Höhe von 649.922 DM im Haushaltsjahr 1996 auf einen Betrag von 1.121.903 DM im vergangenen Haushaltsjahr nahezu verdoppelt. Schwerpunkt dabei war, Kommunen zur Mitfinanzierung der Personalkosten zu bewegen, um in den Frauenkommunikationszentren möglichst zu einer personellen Stammbesetzung unabhängig vom zweiten Arbeitsmarkt zu kommen. Damit hat die Landesregierung eindeutig konkrete Maßnahmen zum Weiterbestehen der Frauenkommunikationszentren im Freistaat Thüringen unternommen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung beabsichtigt neben den bestehenden Richtlinien zur Förderung von Frauenkommunikationszentren zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Förderprogramme.

Zu Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass die bestehenden Förderinstrumente ausreichend sind.

Zu Frage 4: Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele Frauenverbände und -vereine in den letzten fünf Jahren versucht haben, Frauenzentren zu initiieren. Angaben können nur zu denen gemacht werden, die Fördermittel beantragt haben. Nach Jahresscheiben benannt konnte eine Förderung von Frauenzentren nicht erfolgen: 1996 in zwei Fällen, 1997/1998/1999 in je einem Fall. Im Jahre 2000 erfolgte keine Ablehnung. Gründe für die Nichtförderung waren fehlende Unterlagen oder Verfristung, zu geringe Angebotsbreite, fehlende Befürwortung durch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, fehlende Kofinanzierung. In Fällen von Klagen gegen ablehnende Bescheide wurde die Position der Landesregierung vom zuständigen Verwaltungsgericht bestätigt.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Thierbach.

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen 2, 3 und 4 und möchte die Frage 1 wiederholen, weil ich nicht gefragt habe, was hat die Landesregierung bisher getan, und Sie haben auch in der Vergangenheit geantwortet, sondern ich habe nach der Zukunft gefragt, und zwar nach den konkreten Maßnahmen des Weiterbestehens und die hätte ich gern benannt bekommen.

Die konkreten Maßnahmen des Weiterbestehens erstrecken sich auf die kontinuierliche Bereitstellung der Fördermittel gemäß Richtlinie.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Nun ist aber im Vorspann, Frau Staatssekretärin, zu Frage 1 eindeutig beschrieben, dass die bisherigen Förderinstrumente, die bisherige Bereitschaft zur Unterstützung der Landesregierung nicht ausreichend ist, indem ich auf die Probleme für die Verantwortlichen hinweise.

Bitte, formulieren Sie Ihre Frage.

Ich möchte Sie gern konkret fragen: Glauben Sie, die heute trotz der Förderinstrumentarien entstandenen Probleme sind mit den gleichen Mitteln zu lösen, mit denen sie entstanden sind?

Durch die Förderpraxis des Landes sind diese Probleme nicht entstanden. Das Problem besteht in der Sicherstellung der Kofinanzierung der Kommunen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Frau Staatssekretärin, ich wollte nur einmal hinsichtlich der Förderung von behinderten Frauen nachfragen. Ist Ihnen bekannt, dass in Suhl das Frauenzentrum die Beratungstelle für behinderte Frauen gerade aufgrund dieser Förderpraxis ihre Arbeit einstellen musste, weil sie nicht mehr für behinderte Frauen zuständig sind?

In Suhl gibt es ein spezielles Problem, aber ich denke, das kann ich Ihnen gern exakt auf den Tisch legen, weil ich jetzt nicht die entsprechenden Unterlagen mit hier habe.

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Wird gelöst.)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Muss nach- gereicht werden.)

Das heißt, Frau Staatssekretärin, Sie setzen sich noch einmal mit Herrn Abgeordneten Nothnagel in Verbindung.

Gern.

Okay. Frau Abgeordnete Thierbach.

Namens der PDS-Fraktion beantrage ich auch die Überweisung dieser Mündlichen Anfrage an den Gleichstellungsausschuss.

Zunächst einmal danke, Frau Staatssekretärin Dr. Bauer. Wir stimmen diesen Antrag ab. Wer für die Überweisung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/1504 an den Gleichstellungsausschuss votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht, die Frage ist überwiesen.

Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1505. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Botz.

Ausbau der Ortslage in der Gemeinde Meuselbach

Nach Einschätzung des Straßenbauamts Erfurt vom 22. Februar 2001 ist der Straßenzustand in der Ortslage Meuselbach katastrophal und eine Sanierung duldet keinen Aufschub mehr. Der ursprüngliche Kanal aus Gesteinsplatten hält wegen der hohen Achslasten den statischen Erfordernissen nicht mehr Stand. Ein schneller und grundhafter Ausbau ist deshalb dringend erforderlich.

Durch das Straßenbauamt Erfurt wurden die Vorarbeiten im Rahmen der notwendigen Planungen so weit vorangetrieben, dass mit der Ausschreibung dieses Vorhabens mit Beginn des Jahres 2002 gerechnet werden kann.

Um den grundhaften Ausbau gemeinsam mit der Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitungen durchführen zu können, fehlt jedoch dem Zweckverband "Rennsteigwasser" die notwendige Zusage zu den Fördergeldern durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU), da dieses oben genannte Maßnahme für nicht prioritär einschätzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung nach wie vor der Meinung, dass die Förderung des Projektvorhabens in der Ortslage Meuselbach durch das TMLNU als nicht prioritär eingestuft bleibt?

2. Wenn ja, wie wirkt sich diese Entscheidung auf das komplette Projekt - Ausbau der Ortslage Meuselbach - aus?

3. Wenn nein, bis wann kann der Zweckverband Rennsteigwasser mit den notwendigen Fördermitteln rechnen?

Bitte, Herr Minister Dr. Sklenar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Botz beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, die Kanalbaumaßnahmen in Meuselbach/Schwarzmühle, die aus Straßenbaugründen gewünscht sind, sind nach Auffassung der Fachleute aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht prioritär. Der Kanal in der Ortslage Meuselbach-Schwarzmühle führt zu keiner Entlastung der Gewässer, da er derzeit nicht an eine Kläranlage angeschlossen werden kann. Meuselbach-Schwarzmühle gehört zum Zweckverband "Rennsteigwasser", der bisher seine technische Konzeption für die Abwasserbehandlung in seinem Verbandsgebiet noch nicht durchsetzen konnte. Die als wasserwirtschaftlich prioritär eingestuften Maßnahmen im Jahre 2001 und 2002 sind im Ort Lichte die Lamprechtstraße und der erste Bauabschnitt der Abwasserdruckleitung Leibis. Dafür stehen 5,04 Mio. DM Fördermittel bereit. Die Maßnahme Bahnhofstraße Ernstthal erhielt am 07.02.2001 einen Bewilligungsbescheid mit einem Fördermittelanteil in Höhe von 1,377 Mio. DM.

Zu Frage 2: Falls der hier zuständige Zweckverband "Rennsteigwasser" die Errichtung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur im vorliegenden Fall nur durchführt, wenn Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist davon auszugehen, dass der geplante grundhafte Straßenausbau ab dem Jahre 2002 nicht zu realisieren ist. Eine technisch vernünftige Zwischenlösung, die über eine punktuelle Schadensbeseitigung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit hinausgeht, ist nicht möglich.

Zu Frage 3: Die Frage 3 entfällt damit.