Wollen Sie jetzt tatsächlich das Bundesgesetz in Frage stellen, dann sagen Sie es bitte so laut und sagen Sie es auch sehr deutlich. Wer die Adelshäuser kennt in Thüringen, weiß, dass sie mit ihrem Kulturbesitz in Thüringen in der Vergangenheit sehr verantwortlich umgegangen sind. Ich unterstelle, dass sie es auch in Zukunft tun werden, weil damit auch Traditionen dieser Häuser verbunden sind. Ich hatte es ja gerade versucht Ihnen nahe zu bringen, aber es ist in Ihrem sehr bedauernswerten Gelächter untergegangen. Ich verwende jetzt nicht noch einmal das Wort, das ich vorhin wählen musste in meiner Aufregung, das gestehe ich schon zu.
Ich will keine Monarchie wieder, Herr Dewes. Das ist doch eine sehr unmögliche Unterstellung. Ich bin Demokrat mit ganzem Herzen. Ich hoffe doch, dass Sie das auch sind.
Herr Abgeordneter Höhn - wenn Sie sich einen Moment beruhigen würden in der Mitte, dann werde ich zu diesem Zwischenruf gleich etwas sagen - für diesen Zwischenruf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Ich muss jetzt die Präsidentin in Schutz nehmen. Ich glaube, Kritik aus den Reihen darf sie nicht kriegen, das will ich hier auch einmal deutlich sagen. Aber ich möchte meine Rede gern zu Ende führen. Wir sollten Recht und Gesetz sehr hoch achten. Dazu gehört auch die Möglichkeit und die Notwendigkeit, juristische und andere Personen wieder in ihre Rechte einzusetzen - dies ist ein schwieriger Prozess, wie sich auch an der Debatte hier zeigt -, und der Bundestag hat uns den Rahmen gesetzt. Wir sollten nicht warten, bis das Bundesgesetz endgültig greift und sollten zur Sicherung der Thüringer Kultur vorab handeln. Ich bin der Regierung sehr dankbar, dass sie in den Zeiten der absoluten Mehrheit, Herr Dr. Schuchardt, zügiger gehandelt hat, als das in den Zeiten der großen Koalition möglich war. Ich hoffe, dass sie in den weiteren Verhandlungen erfolgreich sein wird. Die SPD bitte ich an dieser Stelle, doch ihren Bundeskanzler, der den Aufbau Ost zur Chefsache gemacht hat, gelegentlich auch einmal an die Beutekunst zu erinnern. Hier lohnt es sich, sich auch auf internationalem Parkett verstärkt einzusetzen. Das ist auch Thüringer Kultur, die wir zurzeit noch nicht wieder in Thüringen haben. Ich weiß, dass es Schwierigkeiten mit der Gesetzgebung in Russland gibt, das scheint bürgerrechtlich auch nicht haltbar zu sein. Aber man sollte andere Lösungen finden und es wird Wirtschaftshilfe immer wieder gegeben werden. Man sollte dort ernster verhandeln.
Herr Schwäblein, ich nahm eigentlich an, Sie würden jetzt zum Ende kommen - Entschuldigung. Aber insofern noch eine Zwischenfrage. Der Abgeordnete Höhn hat ja vorhin die Angst geäußert, es würde mit der Rückübertragung von Eigentum in die Hand der Adelsfamilien die Republik gefährdet werden. Vor dem Hintergrund, dass in anderen Ländern, etwa in Hessen, große Teile des Privatwaldes in der Hand von Fürstenhäusern sind, wollte ich Sie fragen: Sind Sie auch der Meinung, dass dort dem republikanischen Staatsverständnis Abbruch getan worden ist in den letzten Jahren oder ist das nicht der Fall?
Ich kann das nicht sehen, dass über die Eigentumsverhältnisse des Waldes in Deutschland, egal in welchem Bundesland, das republikanische Staatsverständnis ja gefährdet wäre. Selbst in Ländern, in denen die SPD die absolute Mehrheit hält, ist mir das bisher nicht zu Ohren gekommen. Vielleicht sollten die Kollegen gelegentlich mal eine Dienstreise dorthin machen.
Unsererseits gibt es Zustimmung zu dem Begehren der Landesregierung. Es begleiten Sie unsere Wünsche, die Verhandlungen mit den weiteren Fürstenhäusern forciert zu führen. Wenn es denn zu ähnlichen Lösungen kommen muss, dann werden wir auch diese stützen. Die Kultur Thüringens ist uns allemal so wichtig, dass wir Ihnen ganz, ganz viel Erfolg wünschen, Herr Staatssekretär. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich meinte eigentlich, dass nach dem sehr sorgfältig vorgetragenen Problemaufriss durch den Abgeordneten Höhn das Spannungsfeld ausreichend beschrieben sei, denn ähnlich hat es sich bei uns in der Fraktion abgezeichnet. Ich habe auf diesen Umstand bereits in der letzten Plenarsitzung hingewiesen, als wir die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Dort hatte der Abgeordnete Scheringer gesprochen und seine Probleme mit diesem Antrag aus der Sicht eines der Natur und dem Wald sehr verbundenen Menschen deutlich gemacht. Ich selbst gehöre zu denen, die diese investive gütliche Einigung befürworten. Meine Fraktion weiß sehr genau, dass wir uns um diesen Sachverhalt lange und ausführlich gestritten haben. Eigentlich, habe ich gedacht, muss man in dieser zweiten Lesung nicht noch einmal sprechen, denn, ich wiederhole es, sowohl im Inhalt als
Wie man sich dazu entscheidet, ist nach meinem Dafürhalten eine Gewissensfrage. Nun hat der Abgeordnete Schwäblein in einer mehr aufreißerischen Art die Sachlichkeit vernichtet, die der Abgeordnete Höhn in die Debatte brachte.
Er hat die Bewertung der Kulturleistungen von Fürstenhäusern in Thüringen vorgenommen, als ob es 1918 nicht zur Ablösung der Monarchie gekommen wäre.
Das ist natürlich auch noch anzumerken, Herr Abgeordneter Dr. Dewes, aber ich wollte halt in Deutschland bleiben.
Ich möchte aber in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass Thüringen durch sehr unterschiedliche Kulturleistungen geprägt ist und dass wir es jetzt in diesem Fall damit zu tun haben, dass es um ganz konkrete Kulturgüter geht, nämlich um die der Kunststiftung des Herzoghauses Sachsen Coburg und Gotha. Nun will ich nicht jedem unterstellen, dass er weiß, wie diese Stiftung in den 20er Jahren zustande gekommen ist. Das ist nämlich auch die Folge einer Vermögensauseinandersetzung gewesen, in der es zum einen die Familienstiftung gab und zum anderen diese Kunststiftung. Man hätte natürlich damals auch den Prozess weiter vorantreiben können in der Vermögenszuordnung zum damaligen Nationaleigentum. Das hat man nicht gemacht und wir haben heute eine Rechtslage, die halt ist, wie sie ist. Wir haben ein Gesetz, welches es ermöglicht, dass man die Vermögenszuordnung beantragen kann. Nach meinem Wissen ist der Antrag auch nach Vermögenszuordnungsgesetz gestellt worden und nicht nach Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz. Aber wenn er letzten Endes nicht nach Vermögenszuordnungsgesetz beschieden wäre, wäre sicher das Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz zur Anwendung gekommen. Es ist ein Kompromiss gefunden worden, zu dem man sich unterschiedlich verhalten kann und auch soll. Ich denke, dass die regierungstragende Fraktion, wenn sie nicht die regierungstragende Fraktion, sondern die Oppositionsfraktion wäre, die gleichen Auseinandersetzungen führen würde. Aber wie das so ist, als regierungstragende Fraktion hat man das eben nicht nötig.
Ich bin noch einmal zum Pult gegangen, um das Maß an Sachlichkeit in dieser Auseinandersetzung wiederherzustellen. Ich denke, derart - Herr Schwäblein, Sie haben gesagt, klassenkämpferische Reden, das gebe ich Ihnen zurück - klassenkämpferische Reden machen ein solches Anliegen völlig kaputt.
Wir haben noch weitaus schwierigere Prozesse in der Auseinandersetzung um Thüringer Kulturgut vor uns. Wir haben das der beweglichen Kulturgüter in der Stiftung Meiningen und wir haben auch die unseligen Ansprüche des Prinzen Michael noch auf dem Tisch. Wenn Leute wie Sie die Situation aufheizen, dann kann ich nur froh sein, dass mit einer Sachlichkeit bisher verhandelt worden ist, die Ihre unsachgemäße Art und Weise außen vor gelassen hat. Bloß gut, dass Sie nur im Plenum dazu sprechen können und in der Sache in dieser Angelegenheit nichts entscheiden.
Das Spannungsfeld bleibt bestehen. Bei uns, muss ich sagen, wird sich ein ähnlich unterschiedliches Bild im Abstimmungsverhalten ergeben. Ich hoffe nur, dass der Abgeordnete Schwäblein nicht alles kaputtgemacht hat. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nicht noch einmal auf den Vertrag eingehen, jeder kennt meinen Standpunkt. Ich finde die Verhandlungen und auch den Tausch gut. Ich möchte nur noch auf zwei Dinge eingehen, zum einen auf Herrn Höhn. Herr Höhn, ich kann verstehen, dass die Menschen im Raum Crawinkel hier Emotionen pflegen. Das kann ich nachvollziehen. Aber wenn Sie sagen, dass es mit der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts zusammenhängt, dann haben Sie auch Recht. Das hängt mit der DDR zusammen. Ich war zu der Zeit bei der Forsteinrichtung in Weimar. Wir hatten damit zu tun, dieses Gebiet auch einzurichten. Ich weiß, wie in der DDR, Sie wissen, das war Staatsjagdgebiet, damit umgegangen worden ist. Man hatte als Forsteinrichter nur an bestimmten Tagen und dann nur zu bestimmten Tageszeiten Zugang. Wenn die Herrschaften gejagt oder irgendwelchen anderen Leidenschaften gefrönt haben, dann hat man auch keinen Zugang gehabt. Das ist richtig. Ich weiß, was in diesem Staatsjagdgebiet passiert ist. Ich sage Ihnen aber auch das eine: Das zu vergleichen, dass aufgrund dieses Tausches eventuell ein Feudalwald, der keinen Zugang der Menschen zu die
sem Wald hätte, nur das kritisiere ich an Ihnen. Dann treiben Sie nicht diese Emotionen dahin, Herr Höhn. Also ehrlich, wie gesagt, ich kann im ersten Punkt mitgehen, wirklich mitgehen, dass Sie gesagt haben, die Menschen haben dort Emotionen, wenn hier ein Eigentumswechsel vonstatten geht. Den kann ich aus der Vergangenheit nachvollziehen, aber bitte schön verwechseln Sie diesen Tausch nicht mit dem Staatsjagdgebiet der DDR, mit eventuellem Eigentum durch Adlige. Das sage ich hier einmal mit aller Deutlichkeit. Sie wissen, dass nach dem Grundgesetz, nach dem Bundeswaldgesetz und nach dem Thüringer Landeswaldgesetz jedermann Zugang zu dem Wald hat und jedermann auch Erholung und Schutz in diesen Wäldern suchen kann. Was die Bewirtschaftung anbetrifft in diesen Wäldern, ich glaube, da kann sich manch anderer Eigentümer eventuell ein Beispiel daran nehmen. Das zum einen. Zum anderen stört mich eines, wie zum Teil hier in einer herablassenden Art und Weise mit Adel umgegangen wird. Ich bin im Fachbeirat des Freistaats Thüringen bei der BVVG; der Dr. Mäde war ja in der vergangenen Legislaturperiode und ist zurzeit auch noch dabei. Und wissen Sie, wenn über Adel gesprochen wird, wird oft sehr herablassend darüber gesprochen.
Ich sage Ihnen das eine, wenn wir oft zusammensitzen, wenn Adlige im engsten Widerstand zum Nazireich gestanden haben und während der Nazizeit enteignet worden sind und dann nach 1945 noch einmal enteignet worden sind, dies ist durch die sowjetische Besatzungszone bestätigt worden. Ich sage Ihnen das eine, dann muss man doch wirklich einmal ein bisschen differenzierter mit diesen Menschen in dieser Frage umgehen. Es tut einem schon des Öfteren dann am Herzen weh,
wenn diese Menschen wirklich um ihr Eigentum wieder feilschen müssen und nicht berücksichtigt wird, ob sie im Widerstand zu Hitler standen und dann noch einmal durch die Russen und durch die DDR enteignet worden sind. Deswegen bitte auch ich in dieser Frage, geht doch bitte differenzierter, ehrlicher und souveräner mit dieser Angelegenheit um. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär Aretz, Sie wären gleich dran. Wenn sich die Landesregierung zu Wort meldet, ist sie immer gleich dran. Der Abgeordnete Höhn hat sich aber noch zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter Höhn, bitte.
Frau Präsidentin, lassen Sie mich zunächst einmal in aller Form entschuldigen für meinen Zwischenruf, der zu Recht zu einem Ordnungsruf geführt hat in dem hohen Hause, und lassen Sie mich gleichzeitig doch noch einige klarstellende Worte hier an dieser Stelle offerieren. Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter Schwäblein, oder auch an Ihrer Fragestellung kann ich das erkennen, Herr Abgeordneter Carius, Sie waren offensichtlich während meiner Rede auf einer anderen Veranstaltung.
Ich habe Ihnen versucht zu erklären, dass es in unserer Fraktion einen Gutteil der Fraktion gibt, der ohne Vorbehalte dieser gütlichen Einigung zustimmt. Es gibt einen Teil, der übt sich in Ablehnung, in kompletter Ablehnung und es gibt einen Teil, der aus verschiedensten Gründen sagt, ich möchte hier mit Enthaltung votieren. Ich habe versucht, diese Gründe hier darzulegen. Ich hätte auch provozieren können, wie das Kollege Schwäblein getan hat. Ich habe es ausdrücklich nicht getan.
Herr Abgeordneter Wunderlich, noch einmal zu Ihnen. Ich will Ihnen nur an der Stelle doch noch einmal zu dem Punkt, der die Emotionen betrifft, sagen. Ich meinte mit - übrigens habe ich gesagt Vorvorigenjahrhundert, es betrifft also das 19. Jahrhundert - weil es ganz einfach so ist, dass in wesentlichen Teilen das Eigentum der fürstlichen Häuser in diesen Zeiten entstanden ist. Wer sich einen aus - und das hat sich zum Teil bis heute überliefert, ich will Ihnen nur eine ganz kleine Episode, die zwei Minuten, sollten, denke ich, schon noch Zeit sein. Ich zitiere hier aus einem Brief, der mich erreicht hat aus der Region Crawinkel, ich weiß nicht genau, er dürfte sogar wohl im örtlichen Blatt oder Lokalblatt veröffentlicht gewesen sein. Hier heißt es, Zitat: "So störten die bösartigen Waldbewohner, insbesondere im Lütschegrund zwischen Crawinkel und Gräfenroda, das herzogliche Jagdtreiben. Das Herzogtum hatte gerade die ersten Anwandlungen des unmündigen Volkes im Ergebnis der revolutionären Ereignisse von 1848 überstanden. Hatten sich doch die Untertanen gar erdreistet, eine Verstaatlichung der Domänen und Wälder zu fordern. Herzog Ernst II. schlug zurück. Unter dem Vorwand des Holzdiebstahls und der Wilddieberei war das Walddorf Lütsche von 1849 bis 1864 allen denkbaren Repressalien ausgesetzt. 1864 schließlich hat Herzog Ernst II. sein Ziel erreicht, das armselige Dorf Lütsche wurde geschleift, die Bewohner vertrieben und teilweise zur Auswanderung nach Amerika gezwungen. Ernst Catterfeld, als letzter Schulze an der Spitze seiner gepeinigten Gemeinde stehend, wurde von den Bütteln des Herzogs erschossen." So viel zu den Emotionen. Daher rührt das. Ich habe aber ausdrücklich gesagt, es ist nur der eine Teil der Argumentationen derer, die etwas gegen diese gütliche Einigung haben. Ich sage es noch einmal, die Rechtslage wird auch von Teilen unserer Fraktion vorbehaltlos anerkannt. Deshalb bitte
ich ganz einfach zu respektieren, dass es in unserer Fraktion, diesen Punkt betreffend, ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten geben wird. Danke schön.