Protokoll der Sitzung vom 15.06.2001

Das eine schließt das andere nicht aus.

(Zwischruf Abg. Bergemann, CDU: Doch, Politik schließt das schon aus.)

Ein Teil des Berichtsauftrags der Landesregierung lautet, ich zitiere wiederum: "die Notwendigkeit der Umlage zu prüfen." An dieser Stelle muss die PDS feststellen: Ein Prüfergebnis hinsichtlich der Umlage wurde nicht vorgelegt. Ich finde, Herr Staatssekretär Maaßen, kein Wort über die seit dem 01.03.2000 erhobene Thüringer Ausbildungsumlage auf Pflegebedürftige in den stationären, ambulanten und teilstationären Einrichtungen. Sie stehlen sich hier geschickt um eine Antwort aus dieser Frage.

(Beifall bei der PDS)

Das ist nicht seriös, denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass an dieser Stelle die unsägliche, unendliche Geschichte der Ausbildungsumlage unbedingt zur Sprache kommen muss. Bereits seit 1993 sind mit Verabschiedung des Thüringer Altenpflegegesetzes und des damals geltenden § 25

Erstattung der Ausbildungskosten - Widersprüche und Klagen von Trägern und Pflegeeinrichtungen vorprogrammiert. So blieb der Landesregierung nichts weiter übrig, als die Ausbildungsvergütungen der Altenpflegerinnen erst einmal selbst zu zahlen. Um aus dieser Misere herauszukommen, wurde in Windeseile zum Ende der Legislatur der berühmte § 25 geändert. Bereits in der zweiten Lesung am 24. Juli 1999 wurde durch die Abgeordnete Thierbach dieses neue Konstrukt der Umlagefinanzierung kritisiert und selbst die damalige Sozialministerin Ellenberger äußerte Zweifel, dass der jetzige § 25 gerichtsfest sei. Diese Zweifel, meine Damen und Herren, waren gerechtfertigt. Aus allen Bereichen der Pflege wurden gegen den § 25 Widersprüche eingereicht. Die Thüringer Verwaltungsgerichte reagierten und haben die Widersprüche mit einer so genannten aussetzenden Wirkung bedacht, so dass der Weg zu den nächsten Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht frei wurde. Herr Staatssekretär - den Minister kann ich an dieser Stelle leider nicht ansprechen -, all dies sind Fakten, die nach Auffassung der PDS-Fraktion in einen seriösen Bericht gehört hätten, und die hätten eingearbeitet werden müssen,

(Beifall bei der PDS)

gerade wenn man bedenkt, dass der Bericht sechs Monate zu spät geliefert wurde. Doch damit nicht genug. Das Dilemma, in dem wir uns befinden, geht weiter. Kein Wort haben Sie in dem Bericht über die ab 01.08.2001 neue gesetzliche Regelung in Bezug auf ein Bundesaltenpflegegesetz und dessen Auswirkung auf Thüringen verloren. Es wird durch die PDS-Fraktion durchaus positiv bewertet, dass nach jahrzehntelanger Diskussion ein bundeseinheitliches Gesetz geschaffen werden soll. Aber gleichzeitig ist ab dem 01.08.2001 nach dem Bundesaltenpflegegesetz die Ausbildungsvergütung über das Entgelt zu finanzieren. Das bedeutet nach § 24, dass der Träger nach praktischer Ausbildung diese zu finanzieren hat. Auf gut Deutsch heißt das also, dass die künftigen Pflegesätze in solchen Einrichtungen, die ausbilden, höher sind. Dies wird dazu führen, dass zu einem ungleichen Wettbewerb nahezu aufgerufen wird, d.h., der Wettbewerb wird dahin gehen, wer ausbildet und wer nicht ausbildet. Wer nicht ausbildet, wird einen billigeren Pflegesatz anbieten, das kann in unseren Augen nicht angehen.

(Beifall bei der PDS)

Denn, meine Damen und Herren, damit ist ein Pflegenotstand durchaus vorprogrammiert. Und ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, sprich, kommt es zu einem Mangel an Ausbildungsplätzen und damit verbunden zu einem Mangel an Fachkräften, werden die Landesregierungen ermächtigt durch Rechtsverordnung ein Ausgleichsverfahren zu initiieren, das den Mangel beseitigt bzw. verhindert. An dieser Stelle hätten wir von dem Sozialministerium erwartet, dass genau über diese Befürchtungen, die nicht nur von unserer Seite gesehen werden, berichtet wird. Wir hätten auch erwartet, dass es eine Information gibt über

den genauen Sachstand über eine erarbeitete Vereinbarung zwischen Ministerium und Parität über die Finanzierung der Ausbildungsvergütung. Weiterhin hätte die PDS-Fraktion gern gewusst, wie viele stationäre bzw. ambulante Einrichtungen diesen freiwillig ausgearbeiteten Entwurf unterschrieben haben. Darüber finden wir keinerlei Angaben. Gibt es von Seiten der Verhandlungspartner noch Spielräume, um die auf die ambulanten Dienste zukommenden Kosten in Höhe von jährlich ca. 6.100 DM zu verringern? Denn ich weiß, dass 6.100 DM für viele Pflegedienste eine nicht aufzubringende Summe ist oder eine zumindest sehr, sehr schwer aufzubringende Summe ist. All dies wären Fragen gewesen, die wir heute mit Ihnen diskutieren möchten und die wir auch in dem Bericht gefunden hätten. Dazu schwieg das Ministerium bisher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie sollen Abgeordnete des Thüringer Landtags sach- und fachgerecht entscheiden, wie mit der zukünftigen Ausbildungsumlage für Altenpflegerinnen umzugehen ist, wenn keine kompetenten Zuarbeiten von Seiten des Ministeriums vorliegen. Im Namen der PDS-Fraktion beantrage ich deshalb die Überweisung des Berichts zur Weiterberatung und Meinungsfindung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, für uns als PDS-Fraktion ist die Absicherung von Pflegebedürftigkeit kein Problem von den Pflegebedürftigen, sondern wir sehen es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, zukünftig die Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege zu finanzieren. Es darf nicht sein, dass auf dem Rücken der älter werdenden Gesellschaft diese Probleme ausgetragen werden.

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Das ist uns klar.)

Korrekt. Als wir im letzten Jahr schon einmal über die Ausbildungsumlage für Altenpflegerinnen hier im Plenum debattierten, gab es den Vorwurf der Abgeordneten Arenhövel damals an die Adresse der PDS, den Beruf des Altenpflegers abschaffen zu wollen. Ja, Frau Arenhövel, ich gebe Ihnen recht, der Vorwurf scheint zumindest zu stimmen, aber er ging bei uns leider an die falsche Adresse. Ich muss dieses scheinbare Interesse der Landesregierung unterstellen.

(Beifall bei der PDS)

Deshalb fordern wir hier die Landesregierung auf

1. ein klares Bekenntnis auch in Richtung Bundesregierung zu geben, damit in allerkürzester Zeit neue Vorstellungen und Regelungen zur Finanzierung des Berufs der Altenpflegerinnen entwickelt werden,

2. vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Thüringen alles daran zu setzen, dass eine kontinuierliche Altenpflegeausbildung in Thüringen gewährleistet ist und

3. dass die Lösung des Problems eben gerade nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen wird. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete Wolf, ich nehme gerne zu der Antragsbegründung, die Sie hier vorgetragen haben, Stellung. Ich möchte zunächst mal darauf hinweisen, dass unser Bericht in Absprache mit der Frau Landtagspräsidentin verspätet eingereicht worden ist. Dafür hat es Gründe gegeben. Aber ich möchte darauf hinweisen, dieser Bericht, so wie er dem hohen Hause heute vorliegt, trägt das Datum vom 13.03.2001. Das Thema "Altenpflegebericht" stand schon an für die letzte Plenarsitzung und schon für die letzte Plenarsitzung hatten wir eine Ergänzung dieses Berichts im Rahmen dieser Debatte vorgehabt, denn die Entwicklung ist weitergegangen. Lassen Sie mich darauf eingehen, was hier in der Zwischenzeit noch alles geschehen ist.

Ich möchte also darauf hinweisen, dass ich hier heute ergänzende Tatbestände vortragen kann, die die Lage aktuell charakterisieren. Ich gehe darauf im Einzelnen noch ein. Ich möchte nicht den Bericht wiederholen, wie er hier vorgelegt worden ist, sondern ich möchte anknüpfend an die Situation nach Abgabe dieses Berichts Ihnen sagen, wie die aktuelle Lage sich hinsichtlich des Vollzugs der Vorschriften des Thüringer Altenpflegegesetzes inzwischen darstellt. Thüringen hat mit dem Altenpflegegesetz bereits 1993 eine gesetzliche Regelung, Frau Abgeordnete Wolf, zur Ausbildung für diesen Beruf geschaffen, die den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung entspricht.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Damit waren wir eines der ersten Länder, die eine dreijährige Ausbildung festgelegt haben und alle möglichen Einzelheiten, damit diese hochwertige qualitätsreiche Ausbildung auch tatsächlich hier durchgeführt wird. Wir haben die dreijährige Ausbildung im dualen System geschaffen, d.h. durch die Einrichtung kombiniert mit der beruflichen Schulausbildung. Das Bundesaltenpflegegesetz, das Sie eben zitiert haben, das ursprünglich zum 1. August diesen Jahres in Kraft treten sollte, folgt diesen grundsätzlichen Festlegungen des Thüringer Gesetzes von 1993. Da

rauf möchte ich also einmal hinweisen. Deswegen hat auch die Thüringer Landesregierung keine Mühe damit gehabt, diesem Gesetz im Bundesrat zuzustimmen. Wie Sie aber inzwischen der Presse entnehmen konnten, ist durch das Bundesverfassungsgericht das In-Kraft-Treten des Bundesaltenpflegegesetzes zunächst ausgesetzt worden. Das hat nun keine Begründung mit dem Inhalt, sondern das hat eine Begründung in einer mehr formalen Seite. Es wurde von Seiten eines Bundeslandes bezweifelt, ob die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben ist, und deswegen hat das Bundesverfassungsgericht das In-Kraft-Treten zunächst ausgesetzt.

Über die Ausbildung in der Altenpflege ist in den letzten Jahren mit Recht viel diskutiert worden. In Thüringen, meine Damen und Herren, wird aber nicht der Inhalt oder die Qualität der Ausbildung thematisiert, sondern es geht allein um das Umlageverfahren. Der Gesetzgeber in Thüringen hat sich schon seit Jahren für dieses Umlageverfahren stark gemacht. Ich möchte darauf hinweisen, im Gegensatz zu dem, was man manchmal irgendwo in der Zeitung liest, Gegenstand der Umlage sind nicht die Kosten der Ausbildung, sondern einzig und allein die Kosten der Ausbildungsvergütung, die den Auszubildenden von den ausbildenden Einrichtungen zu zahlen sind. Die Ausbildungsbetriebe tragen die sonstigen Ausbildungskosten, das Land trägt die Kosten der schulischen Ausbildung, die im dualen System damit verbunden wird.

Allein die Ausbildungsvergütung ist Gegenstand der gesetzlichen Umlage, nicht die sonstigen Ausbildungskosten. Hier muss ich den Einrichtungsträgern, das darf ich mal ganz pauschal sagen, in Thüringen den Vorwurf machen, dass sie versuchen, sich um ihre Verpflichtung, einen Beitrag zu der Umlage, also das heißt zu der Verlagerung der Ausbildungsvergütungskosten auf viele Schultern, auch auf die Schultern derjenigen Einrichtungen, die selbst nicht ausbilden, zu drücken. Zahlungspflichtig sind für die Umlage nach der Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes alle ambulanten und stationären Altenpflegedienste. Diese Umlage kommt in vollem Umfang ausschließlich den Einrichtungen zu, die ausbilden und die damit an die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung entrichten müssen. Nur diese Einrichtungen werden durch die Umlage entlastet, nicht der Staat.

Meine Damen und Herren, zur Sicherung einer qualitativ guten Altenpflege brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte in den stationären und in den ambulanten Diensten. Jeder weiß, dass aufgrund der Bevölkerungsentwicklung die Zahl der älteren Menschen und damit auch der Pflegebedürftigen ständig ansteigt. Deswegen müssen wir perspektivisch die Zahl der ausgebildeten Altenpflegerinnen und Altenpfleger noch weiter steigern, um die Qualität der Altenpflege zu sichern.

Meine Damen und Herren, die Einrichtungen, die ausbilden, sind u.a. durch die Ausbildungsvergütung finanziell mehr belastet als die Einrichtungen, die nicht ausbilden.

Die nicht ausbildenden Einrichtungen profitieren aber über den Arbeitsmarkt davon, dass andere Pflegedienste ausbilden. Daher ist es nur gerecht, wenn die nicht ausbildenden Einrichtungen über die Umlage einen geringen Beitrag zu den Kosten der Ausbildungsvergütung und damit einen Beitrag zur Solidarität der Pflegeeinrichtungen untereinander leisten. Das ist der alleinige Sinn und Zweck der Umlage. Aber, meine Damen und Herren, die konkrete Thüringer gesetzliche Regelung - die ich für sehr gerecht halte - über die Umlage ist am Widerstand der Zahlungsverpflichteten, die teilweise sogar mit den Begünstigten identisch sind, gescheitert. Aus mehr oder minder rechtsformalen Gründen werden die Zahlungen und damit der Solidaritätsbeitrag der Einrichtungen verweigert und die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht bemüht. Die Zahlungsverweigerung führte Jahr um Jahr zu erheblichen Defiziten im Landeshaushalt, weil sich das Land zur Vorfinanzierung der Ausbildungsvergütungsumlage gegenüber den Ausbildungsbetrieben verpflichtet hatte, aber die Umlage nicht eingegangen ist und damit dann ein Defizit entstanden ist. Die Fehlbeträge betrugen z.B. 1999 13,3 Mio. DM. Im Jahr 2000 sind 5,2 Mio. DM nicht etatisierte Ausgabemittel beim Land verblieben.

Um die gerechte Umlagefinanzierung zu retten, haben wir in der Zwischenzeit versucht, und das ist auch der Grund für die verspätete Abgabe des Berichts, mit einer Vereinbarung mit den Pflegeeinrichtungen die Umlage zu retten und damit auf eine freiwillige Basis zu stellen. Tief enttäuscht muss ich hier zum heutigen Zeitpunkt feststellen, dass die Vereinbarung nicht das erforderliche Quorum von Teilnehmern gefunden hat, und deswegen ist eine solche Vereinbarung nicht durchführbar. Damit ist der letzte Versuch einer gütlichen Einigung für die Zukunft gescheitert. Ich bedaure dieses Scheitern sehr, weil Thüringen offenbar eine Regelung der Solidarität der Beteiligten nicht möglich macht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so ist ganz unverblümt die Lage, aus der die Landesregierung nun ihre Konsequenzen ziehen muss. Die Landesregierung wird daher noch vor Ende der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes im Plenum einbringen, um zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2001/2002 die nicht vollziehbaren Teile des Gesetzes zu ändern, das heißt die Umlage für die Ausbildungsvergütung und die damit verbundene Vorfinanzierung der Ausbildungsverfügung aus der Staatskasse abzuschaffen. Damit sind die ausbildenden Einrichtungen gezwungen, die Ausbildungsvergütungen aus dem eigenen Aufkommen, aus den Erlösen also für die Pflegeleistungen, zu finanzieren. Das heißt mit anderen Worten, die Pflegeleistungen der Ausbildungsbetriebe verteuern sich, gleichzeitig werden die Leistungen der nicht ausbildenden Betriebe wegen Wegfalls der Umlage billiger.

Meine Damen und Herren, es bleibt mir nur damit der Appell an die Pflegeeinrichtungen und ihre Verbände, auch in Zukunft mit der Landesregierung daran mitzuwirken,

dass die wachsende Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Thüringen durch eine hohe Zahl gut ausgebildeter Altenpflegerinnen und Altenpfleger gepflegt und betreut werden kann. Denn das Ende des Umlageverfahrens darf nicht das Ende der Bemühungen um eine hochwertige Pflege sein. Eine hochwertige Pflege erfordert eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Fachkräfte in der Altenpflege. Die Landesregierung wird daher sehr genau beobachten, wie sich die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege zukünftig ohne die Umlage entwickelt und dann werden wir die gegebene Situation analysieren und Vorschläge machen. Aber das Bedauerliche ist, dass wir jetzt nicht mehr die Möglichkeit haben, mit der Umlage den Ausbildungsbetrieben zu helfen. Das kann ich nur bedauern und ich kann Ihnen nur sagen, dass das Scheitern dieser Umlage nicht etwas ist, was wir sehr begrüßen, sondern was wir bedauern müssen. Ich hoffe, dass wir nicht in eine Lage kommen, die Sie, Frau Abgeordnete Wolf, vorhin dargestellt haben, dass wir nämlich für eine Zukunft einen Ausbildungsnotstand feststellen müssen. Dann müssen wir zu neuen Festlegungen kommen. Wie gesagt, jetzt ist die Lage so. Wir werden in Kürze dieses Gesetz in den Landtag einbringen und damit dann die Umlage abschaffen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres. Ich darf sagen, das ist die Ergänzung dieses Berichts. Das sind zusätzliche Tatsachen, die ich hier berichte, die nicht schon am 13. März, als der Bericht abgegeben wurde, hier bekannt gegeben werden konnten. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage, Herr Staatssekretär.

Herr Staatssekretär, wäre es Ihnen bitte möglich zu konkretisieren, gerade auch im Hinblick auf die Sommerpause, was bei Ihnen "in Kürze" ist?

Ich hatte eben gesagt, die Landesregierung plant, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im ersten Durchgang durch das Kabinett zu bringen, dann die Anhörung durchzuführen und noch im August die Einbringung in den Landtag, damit wir ein In-Kraft-Treten am 1. September festlegen können.

Wir unterbrechen jetzt den Tagesordnungspunkt 20. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Fragestunde

Frau Abgeordnete Kaschuba, Sie haben die erste Frage in Drucksache 3/1595. Bitte schön.

Pläne für eine neue Abbe-Stiftung

Am 16. Mai 2001 war in der "Thüringer Allgemeinen" zu lesen, der Thüringer Wirtschaftsminister Franz Schuster arbeite an einer Kabinettsvorlage zur Auflösung der Thüringer Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung (STIFT) und ihrer Verschmelzung mit einer neuen Abbe-Stiftung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Zeitungsmeldung zutreffend?

2. Wenn ja, welche Gründe veranlassen die Landesregierung zu einer Fusion der genannten Stiftungen?

3. Warum soll die Abbe-Stiftung, von deren Wirken bisher wenig zu hören war, den Kern einer neuen und größeren Stiftung bilden?

4. Wird bei der genannten Veränderung von Stiftungen die Meinung der Wirtschaft und der Industrie- und Handelskammern berücksichtigt?