Karin Kaschuba

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Gesetzentwurf der Landesregierung, welcher sich mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften befasst, finden sich auch wesentliche Passagen zum Hochschulbereich. Das Bundesgesetz verfolgt drei grundsätzliche Ziele, einmal die Ablösung der altersbedingten Gehaltszuwächse durch eine altersunabhängige, leistungsorientierte, individuelle Vergütung, zweitens setzt es Anreize für Leistungssteigerung und drittens geht es um die Förderung des Leistungswettbewerbs zwischen Professoren und zwischen Hochschulen.
Auf die Rahmenbedingungen für diese Thematik bin ich bereits in meiner Rede im Januar eingegangen. Ich muss jedoch an dieser Stelle noch einmal einige Anmerkungen zum Gesetzgebungsverfahren in Thüringen machen, und zwar einmal zum Zeitpunkt der parlamentarischen Behandlung und zum anderen zur Art der Beteiligung der Hochschulen und möchte noch auf einige inhaltliche Probleme verweisen.
Das Gesetz wurde zu Beginn des Jahres 2002 vom Bundestag verabschiedet. Die bundesweite Geltung ist ab dem 1. Januar 2005 vorgesehen. Eine thüringenspezifische Regelung ist folglich bis zum 31. Dezember 2004 möglich. Gleichzeitig mit dem Professorenbesoldungsgesetz wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Gegen diese Novelle haben die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen Verfassungsklage erhoben. Die Verhandlung wurde gestern vor dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt. Erfahrungsgemäß ist erst in den nächsten Monaten mit dem Urteilsspruch zu rechnen. Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs der beiden Gesetze ist es durchaus wahrscheinlich, dass es im Sommer erneuten Novellierungsbedarf geben kann.
Zehn Bundesländer haben sich darum dafür entschieden, erst nach dem Urteilsspruch die landesrechtlichen Regelungen zu verabschieden. Besonders beschämend finden wir jedoch das Vorgehen in der Sache, um die es hier geht, selbst. Diejenigen, die mit dieser Problematik vertraut sind und die die Gesetze in die Praxis umsetzen, fanden bei Ihnen nur sehr wenig Gehör. Das betrifft die Hochschulen selbst. Im Sommer vorigen Jahres waren die Hochschulen aufgefordert worden, Herr Höhn hat das bereits gesagt, zum damaligen Referentenentwurf Stellung zu beziehen. Es ist kaum ein Votum der Hochschulen in den Referentenentwurf aufgenommen worden, und nun fand eine erneute Anhörung der Hochschulen statt. In seltener Einheitlichkeit kritisierten die Hochschulen den Gesetzentwurf und bemängelten die Nichtberücksichtigung ihrer Stellungnahmen. Sie haben alle am gestrigen Tag mit Datum vom heutigen Tag den Brief der Thüringer Landesrektorenkonferenz bekommen, unterzeichnet von Prof. Bauer-Wabnegg, dem von der CDU vorgeschlagenen Mitglied der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin. Ich hoffe, dass Sie wenigstens diesem Anschreiben in der heutigen Debatte noch zu Gehör verhelfen.
Die SPD-Fraktion hat ja ihre Änderungsanträge gestern noch einmal geändert und Teile auch dieses Briefes in ihre Änderungsanträge mit aufgenommen. Ich bitte Sie einfach darum, auch den Meinungen derjenigen, die wirklich dann die Folgen des Gesetzes zu tragen haben, Gehör zu verschaffen. Es haben alle einen erheblichen Änderungsbedarf angemahnt. Ich möchte hier noch einmal Prof. Bauer-Wabnegg zitieren, wenn Sie gestatten: "Da es sich bei dem gesamten Komplex der Professorenbesoldungsreform um einen höchst sensiblen Vorgang handelt, der gegebenenfalls dauerhaften Schaden verursacht, plädiert die Bauhaus-Universität dringend dafür, den vorgelegten Entwurf nachzubessern und den Hochschulen weitestgehend eigene Spielräume einzuräumen." Ich gehe davon aus, dass alle Mitglieder des Landtags diese Dinge auch zur Kenntnis genommen haben.
Es bleibt eigentlich das Geheimnis der CDU-Fraktion und der Landesregierung, weshalb sie in diesem Falle die Hochschulen so mit Missachtung strafen. Es gibt bereits ausreichend viele Diskussionen zur Hochschulpolitik der Landesregierung und ich denke, in einem solchen Falle sollte man noch zu einer vernünftigen Regelung kommen. Kostengründe können dieses Mal nicht der Grund für die Nichtberücksichtigung der Vorschläge sein, da Kostenneutralität Gebot ist. Meine Fraktion hat deshalb in allen Gremien Änderungsanträge zum Gesetzentwurf gestellt, die den Intentionen der Hochschulen folgen, sowohl im Haushaltsund Finanzausschuss als auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Diese Vorschläge wurden selbstverständlich von Ihnen abgelehnt.
Ich möchte noch einmal auf zwei gravierende Einzelprobleme eingehen. Einmal werden im Gesetzentwurf die Unterschiede zwischen den Universitäten und Fachhochschulen zementiert. Es ist in § 10 nicht nachvollziehbar, warum Kanzler der Kunsthochschulen oder Fachhochschulen nur nach W 2 besoldet werden sollen, die der Universitäten jedoch nach W 3. Auch die Begrenzung der W-3-Stellen an Fachhochschulen auf 10 Prozent überzeugt in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Die meisten anderen Bundesländer betonen sogar die Gleichstellung dieser Hochschuleinrichtungen,
und wir glauben, dass sie daran gut tun. Zum Zweiten werden vor allem bei den Leistungsbezügen Probleme erwartet. Auch der benannte Besoldungsdurchschnitt liegt unter den bundesweiten Werten. Nicht zu Unrecht befürchten darum die Thüringer Hochschulen, dass sie nicht nur im Wettbewerb um gute Wissenschaftler schlechte Karten im Verhältnis zu anderen Bundesländern haben, sondern auch die Abwanderungsbereitschaft vorhandener Wissenschaftler stimuliert wird. Der Gesetzentwurf, der hier vorgelegt wurde, ist unserer Meinung nach ein Schritt in die falsche Richtung. Anstatt eine Stärkung der Hochschulautonomie vorzunehmen, anstatt in allen Richtungen mehr Spielraum zu gewähren, anstatt die typisch deutsche und thüringische staatliche Regelungswut einzudämmen, die Ihnen tatsächlich nachgesagt wird,
und anstatt den rigiden staatlichen Dirigismus abzubauen, ich verweise dabei auf die Verordnungsermächtigung in § 17, wozu die SPD-Fraktion ja auch noch mal einen Änderungsantrag vorgelegt hat, wird eine weitere Chance verpasst, die Thüringer Hochschulen wirklich zu stärken. Dem vorliegenden Gesetzentwurf wird deshalb meine Fraktion ohne gravierende Änderungen nicht zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Schwäblein hat mich eben aufgefordert, die
nächste Parteitagsrede zu halten.
Ich habe eigentlich selten auf Parteitagen Reden gehalten. Ich denke, das ist auch nicht Gegenstand der heutigen Debatte. Es liegen zwei Anträge vor. Es geht um die Hochschulen Thüringens. Es geht eigentlich mehr oder weniger um den Wissenschaftsstandort Thüringen. Die CDUFraktion hat, nachdem wir unseren Antrag gestellt hatten, ihren Antrag nachgeschoben mit dem Titel "Eliteuniversitäten?". Damit wird diese Diskussion natürlich verbunden mit der bundespolitischen Debatte zum Thema Bildungspolitik in Deutschland insgesamt und konzentriert sind nicht mehr ausschließlich auf die Situation an den Thüringer Hochschulen.
Die Ministerin hat noch einmal darauf hingewiesen, dass den Hochschulen mit dem Hochschulpakt Planungssicherheit gegeben ist, dass mehr Flexibilität innerhalb der Hochschulen möglich ist, dass also mit der Situation, die mit 2001 festgeschrieben wurde - da nehme ich die Flexibilisierung aus - ein gutes Niveau erreicht wurde. In dem Zusammenhang hat mich meine Fraktion gebeten, weil das mehrfach gemacht worden ist, auf die Leistungen der Minister Fickel, Schuchardt und Schipanski hinzuweisen bei der Ausgestaltung der Thüringer Hochschullandschaften. Ich denke, dort ist tatsächlich auch eine Leistung erbracht worden, die u.a. dazu geführt hat, dass die Thüringer Hochschulen - daran sind natürlich auch die Mitarbeiter der Hochschulen beteiligt - in den Rankings sehr gut abschneiden oder abgeschnitten haben. Aber dieses gute Abschneiden hat natürlich auch zu einer verstärkten Nachfrage an den Thüringer Hochschulen geführt. Diese verstärkte Nachfrage hat zu einer veränderten Situation geführt. Ich denke, auf diese veränderte Situation muss man dann auch politisch reagieren, auch die Landesregierung.
Dazu gehört eine Nachbesserung des Hochschulpakts. Wir haben auch nicht gefordert, dass der Hochschulpakt sofort nachgebessert wird. Wir haben gefordert, dass mit den Hochschulen Verhandlungen zur Nachbesserung des Hochschulpakts aufgenommen werden. Dabei beziehe ich auch LUBOM ein, denn auch dort gibt es von den Hochschulen Signale, dass man dort das eine oder andere verändern sollte und gemeinsam daran arbeiten sollte. Ich denke, das ist kein Sackaufmachen, das zu weiteren Kürzungen an den Hochschulen führt, sondern das ist ein Benennen der Probleme, die es tatsächlich in der Realität gibt. Dazu möchte ich sagen, wir hatten in unserem Antrag geschrieben, dass der Antrag sich auch auf die Studierendenproteste bezieht. Die liegen nun schon einen Moment zurück. Ich bedaure das auch, dass der Tagesordnungspunkt heute nun statt wie beim letzten Mal, gar nicht stattzufinden, sehr früh stattfindet. Die KTS- und Studierendenvertreter werden noch kommen und wir wer
den ihnen die Plenardebatte dann vielleicht in einer Aufzeichnung zeigen können und auch die Meinungen, die hier ausgetauscht worden sind.
Was mich wundert ist, dass das Thema Studiengebühren in diesem Zusammenhang heute gar nicht benannt wurde, wobei es in der Presse hier eine Rolle spielt, als eine eventuelle Finanzierungsquelle für die Hochschulen. Die Proteste der Studierenden sind für mich auch ein Zeichen dafür, mit welcher Verantwortlichkeit junge Menschen an ihre Bildung und Ausbildung herangehen. Dass sie sich gute Studienbedingungen wünschen, dass sie ein qualifiziertes Studium absolvieren wollen und dass sie es auch in der Frist absolvieren möchten, nicht nur, damit sie keine Langzeitstudiengebühren bezahlen müssen, sondern weil sie auch einen Anspruch an sich selbst haben. Ich denke, in diesem Anspruch sollte man sie unterstützen, auch in der gemeinsamen Kommunikation und auch, indem man gemeinsam darüber nachdenkt, wie die Probleme aufgenommen werden sollten.
Frau Ministerin hat einiges zur Situation an den Thüringer Hochschulen gesagt. Ich möchte auf einige Dinge eingehen, die sie nicht gesagt hat. Die Landesregierung bezieht sich immer wieder auf den Hochschulbau und versucht damit, die Probleme dem Bund zuzuspielen, aber auf die selbst gemachten Probleme wird kaum verwiesen. Ich beginne mit den ganz nüchternen Zahlen. Gegenüber dem Studienjahr 1990/1991 stieg die Anzahl der Studierenden über das Dreifache. Wir haben zurzeit 50.400 Studierende in Thüringen. Das ist eine Steigerung um 5,4 Prozent. Dazu existiert an den Hochschulen seit 1993 ein nahezu unveränderter Personalbestand. Gegenüber dem aktuellen Personalentwicklungskonzept der Landesregierung waren zum Jahr 2004 sogar 160 Stellen abzubauen. Damit hat sich natürlich die Situation an den Hochschulen erheblich verändert. Wir haben schlechtere Betreuungsrelationen, wir haben überfüllte Hörsäle und Seminarräume und somit unausweichlich auch veränderte Bedingungen für die Studierenden. Gleichzeitig, das hatte ich bereits eingangs gesagt, sind Erwartungen und Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen der Hochschulen gestiegen. Dienstleistungen, Lehre, Forschung und Weiterbildung sind ständig im Wachsen begriffen und, ich glaube, auf diese Situation muss man reagieren.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Anhörung der Studierendenräte der Hochschulen in unserer Fraktion gemacht, das wissen Sie, das haben Sie der Presse entnehmen können, und, ich glaube, die Aussagen, die dort getroffen wurden, haben sich in den letzten fünf Wochen kaum verändert. Es wurde uns dort mitgeteilt, dass im Etat der Technischen Universtität Ilmenau ein fehlender Betrag von ca. 4,7 Mio.  &         man mit Personalkürzungen in der Höhe zwischen 12 und 17 Prozent rechnen. In ähnlichen prozentualen Relationen äußerten sich die Vertreter der anderen Hochschulen. Es wurde auf ausgesprochene Stellensperren verwiesen und es wurde darauf verwiesen, dass immer mehr auf Ho
norarkräfte zurückgegriffen wird, um den Lehrplan oder den Lehrstoff vermitteln zu können und diese Lehrkräfte übernehmen dann für 25 Prozent der Bezahlung Lehraufgaben. Besonders drastische Fälle sind Stellenstreichungen mitten im Semester, womit Lehrveranstaltungen und die Betreuungsverhältnisse von Studierenden abgebrochen wurden. Von verschiedenen Hochschuleinrichtungen kamen Berichte über die bereits genannten überfüllten Hörsäle. Besonders betroffen machen uns aber auch vermehrte Hinweise auf demotivierte Mitarbeiter und Professoren, ich verweise hier auf Professor Brandenburg und möchte kurz zitieren: "Mit den augenblicklichen Kürzungen ist die Schwelle der Demotivation sehr nahe." Die Kürzungen haben auch vor den Studentenwerken nicht halt gemacht. Wir haben erfahren, dass es immer wieder sehr späte Bearbeitungen von BAföG-Anträgen gibt. In diesem Zusammenhang möchte ich einem Wunsch der Studentenwerke Ausdruck verleihen, dass, wenn es zu einer Nachbesserung des Hochschulpakts kommen sollte, die Studentenwerke einbezogen werden in den Hochschulpakt, damit auch ihre Finanzierung gesichert ist. Damit will ich es eigentlich aus der Anhörung bewenden lassen. Ich will also sagen, wir haben uns die Probleme nicht ausgedacht, die Studenten haben sie artikuliert, die Hochschulen selbst artikulieren sie und wir erwarten, dass wir das hier auch gemeinsam besprechen können. Die Ministerin hatte in einer Regierungserklärung darauf verwiesen, dass Thüringen auf Wissenschaft baut, Hochschulen und Institute sind geistig-kulturelle Zentren unseres Landes und Motoren unseres technologischen Fortschritts. Wenn das so ist, müssen wir diese Motoren natürlich auch am Laufen halten und ausstatten, sonst kann der Standort Thüringen ein verspielter Standort werden. Seit 1991 stieg die Zahl der Studierenden auf 332 Prozent, die Stellenzahl des wissenschaftlich-technischen und des Verwaltungspersonals beträgt 2004 nur noch 89,2 Prozent von 1992.
An diesem Punkt will ich bereits auf das Thema "Eliteuniversitäten" verweisen. Der Wissenschaftsrat hat eine Stellungnahme erarbeitet, die konnten Sie auch den Pressemitteilungen des Wissenschaftsrats entnehmen, auch Herr Schwäblein. Dort wurde unter anderem sehr deutlich auf die Bildungssituation in Deutschland hingewiesen, d.h., ein Abitur, das bestimmte Standards einhält, bundesweit akzeptiert werden kann als verlässliche Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium wird dort gefordert. Es wird eine konsequente naturwissenschaftliche Ausbildung gefordert und Ähnliches mehr, also es geht weit über das Hochschulsystem hinaus in das Bildungssystem insgesamt hinein, aber für die Hochschulen wird in besonderer Weise gefordert, das wünschen sich übrigens auch viele Studentenräte, dass das 1. Studienjahr als fachwissenschaftliche Orientierungsphase ausgestaltet wird, und dann wird gefordert, hierzu gehören eine vertiefte Fachstudienberatung, Mentoring- und Tutoring-Systeme, eine starke Strukturierung der Studiencurricula und eine Entscheidung über den Verbleib im Studiengang nach dem 1. Studienjahr. Das ist natürlich nicht mit vermindertem Personal zu machen, sondern dazu braucht man Leute, die diese Leis
tungen auch erbringen können.
Das sind so die Dinge, die auch inhaltlich aus meiner Sicht zu besprechen wären. Was die Autonomie der Hochschulen anbelangt und die nicht erfolgten Einsparungen, Herr Schwäblein hat hier schon darauf hingewiesen, dass in der Verbundforschung gekürzt wurde, d.h. im Forschungsfonds insgesamt. Das trifft natürlich auch die Hochschulen, da brauchen wir uns doch nichts vorzumachen. Unsere Hochschulen, das hatte auch die Landesregierung selbst immer gesagt, sind stark im Verbund, im Verbund der wissenschaftlichen Einrichtungen, im Verbund auch mit der Industrie und in der Orientierung der Forschung auf bestimmte Profile und diesen Gesamtkomplex muss man dann auch stärken. In der Autonomie der Hochschulen, bin ich auch der Meinung, haben wir durchaus Potenziale, die auch bei der Anhörung zur Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes bereits zur Sprache gekommen sind, aber dazu würde ich dann gern später noch etwas sagen.
Aber ja. Wissen Sie, es mag Sie ja langweilen und es ist sicher auch nicht ganz unsignifikant, dass bei der Bildungsdebatte im Thüringer Landtag oder bei der Debatte zu Thüringer Hochschulen die Ministerbänke im Wesentlichen leer sind.
So weit zum Stellenwert des Wissenschaftsstandorts Thüringen.
Ich habe gesagt, im Wesentlichen.
Bei der Landwirtschaft kommen sie vielleicht wieder, da gibt es vielleicht etwas zu essen.
Also, die OECD-Zahlen lasse ich dann weg, weil Sie sie sicher ja alle im Kopf haben. So etwas können Sie ja meistens, ein paar Zahlen benennen - und hätte sie schon ganz gern genannt, weil daraus auch einiges hervorgeht über die von Herrn Schwäblein schon benannten Aufwendungen für Bildung in Deutschland insgesamt, die also keinen Spitzenplatz einnehmen, auch wenn die Bundesregierung zurzeit von der SPD und den Grünen geführt wird, ändert es daran auch nichts, dass die Aufwendungen in diesem Bereich viel zu niedrig sind. Ich fordere die Landesregierung noch einmal auf, diese Verhandlungen mit den
Universitäten aufzunehmen und zu versuchen, zu einer verbesserten Situation insgesamt zu kommen.
Nun zum Antrag der CDU-Fraktion - Eliteuniversitäten -: Frau Ministerin Schipanski hat darauf hingewiesen, dass die SPD diesen großartigen Einfall in Weimar hatte, die Bundesregierung, und zwar vor dem Hintergrund von Studierendenprotesten ist das Thema verkündet worden, wir brauchen Eliteuniversitäten. Die Frage ist natürlich, warum fällt einem so etwas zu einem solchen Zeitpunkt ein. Unstrittig ist für mich, dass man unbedingt über das Hochschulsystem Deutschland diskutieren muss. Auch über die Art und Weise, wie Hochschulen arbeiten, wie sie ausgestaltet werden. Diese Debatte braucht man. Aber warum kommt die Diskussion Eliteuniversitäten in dem Moment, wo Studenten sagen, unsere Universitäten bieten nicht mal mehr genügend Raum und Möglichkeiten, um ordnungsgemäß ein Studium zu absolvieren? Will man damit die Meinungsführerschaft in dieser Debatte übernehmen und von dem eigentlichen Problem ablenken? Oder ist es das tatsächliche Anliegen, in Deutschland eine Forschungs- und Hochschullandschaft zu etablieren, die zu Spitzenleistungen befähigt? Das Ganze korrespondierte mit dem Vorschlag des Bundeskanzlers, eine Innovationsoffensive zu machen. Er hat dafür eine Summe von 1,7 Mrd. vorgeschlagen, die also der Motor für Forschung, Entwicklung und alles Mögliche werden soll. Die Stanford-Universität allein, die immer wieder benannt wird als Eliteuniversität, hat einen Etat von 2 Mrd. ohne ihr Vermögen insgesamt. Das könnte ich Ihnen - das werde ich jetzt auch tun, das werde ich Ihnen jetzt sagen, wie viel die wirklich haben, damit Sie das vergleichen können: Sie haben also 2 Mrd. und dann noch einmal 8 Mrd. Vermögen. Das ist sehr viel.
Das können Sie dann in einer Privataudienz von mir erfahren.
Ich lese Ihnen das vor, damit auch Sie es kapieren. Der gegenwärtige Etat von Stanford umfasst 2 Mrd. Dollar, der Wert von Gebäuden, Kapital etc. wird auf 8 Mrd. Dollar veranschlagt. Des Kanzlers Innovationsfonds soll 1,7 Mrd. umfassen. Sie sehen also, Deutschland ist zwar kleiner als die USA, aber auf jeden Fall größer als die StanfordUniversität, ich glaube, das ist auch geklärt. Was die anderen Einrichtungen anbelangt in den USA, die vielleicht einen Vergleich mit uns überhaupt möglich machen würden, zu den 25 besten Universitäten der USA gehören immer noch Berkeley und Michigan und dort gibt es folgende Prämissen, die für mich interessant sind, also auch für das deutsche Hochschulsystem. Es herrscht kein Beam
tenrecht, Berufungen sind transparent, Professoren werden an ihren Leistungen gemessen und können auch so entlohnt werden. Es werden allerdings Studiengebühren erhoben, die durch ein ausgeprägtes Stipendiensystem untersetzt sind. Hier ist es heute nicht gesagt worden, aber der Presse können wir es ständig entnehmen, es sollen Studiengebühren erhoben werden. Sollen sie erhoben werden oder sollen sie nicht erhoben werden? Das ist für mich die Frage.
Herr Seela, ich möchte Ihnen gleich meine Meinung dazu sagen, die hat sich grundsätzlich nicht geändert. Ich bin der Auffassung, die Erhebung von Studiengebühren vom ersten Tag eines Studiums an führt von vornherein zu einer sozialen Selektion und verhindert Chancengleichheit. Ich möchte das untersetzen.
Ich denke, solange Bildung sehr unterschiedlich ausgestattet ist, sowohl erst einmal durch den Föderalismus, dann aber sehr subjektiv durch soziale und kulturell unterschiedliche Herkünfte von Menschen, muss es diesen Zugang zum Studium geben, der gebührenfrei ist, sonst verletzt man die Prinzipien der Chancengleichheit. Bei dieser Meinung bleibe ich. Es ist ein großer Unterschied, ob ein Kind aus einer Familie, wo beide Eltern über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind - was wir in manchen Regionen Thüringens ja sehr massiv haben -, studieren möchte oder ob ein Kind, dessen Eltern der eine Landtagsabgeordneter und die Ehepartnerin vielleicht Ärztin sind, einen Zugang zum Studium haben möchte. Das sind grundsätzliche Unterschiede schon in den Zugangsvoraussetzungen. Dort muss ein Ausgleich geschaffen werden. Ich denke, darüber kann man nicht diskutieren, wie das mit den Studiengebühren ist.
Zu den Eliteuniversitäten insgesamt: Den Vorschlag von Frau Bulmahn - das Deutschland von morgen kennen Sie ja alle -, dass fünf bis sechs Universitäten gefördert werden sollten, die Summen sind auch bekannt, mit denen gefördert werden soll. Die Frage war natürlich, alle haben sich gemeldet, wollten Eliteuniversität auch in Thüringen werden. Frau Bulmahn hat allerdings in ihrer Rede nie gesagt, dass sie nur die Hochschulen fördern möchte, sie hat immer gesagt, dass sie im Verbund fördern möchte, also Exzellenz an Forschungsleistung auch fördern möchte. Dazu gehören dann auch Institute, die Leistungen in Kooperation erbringen und Ähnliches mehr. Ich denke, da hätte z.B. das Land Thüringen keine guten Voraussetzungen. Ich glaube, es gäbe keine Hochschule hier, um sich überhaupt um einen solchen Platz zu bewerben und es gäbe bei dem Angebot, das Frau Bulmahn gemacht hat, auch keine Möglichkeit der Durchlässigkeit oder der Veränderbarkeit, das ist sozusagen so eine Art Gründung von Eliteuniversitäten, die geht aus meiner Sicht nicht.
Ich will meine Meinung dazu sagen. Da, Herr Schwäblein, stimme ich mit Ihnen sogar überein. Ich bin der Mei
nung, dass nur eine sehr gute Breite in der Hochschullandschaft, die zugänglich ist, die realisierbar ist und wo auch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um ordentlich arbeiten zu können, die Voraussetzung für Spitzenleistungen bietet.
Wenn solche Felder sichtbar werden - es wird ja evaluiert und alles Mögliche gemacht -, dann kann man dort in besonderer Weise forschen, also fördern. Aber ob ich dazu den Begriff der Eliteuniversität erfinden will oder welche gründen muss, das ist für mich absurd, das passt eigentlich nicht zusammen mit einem lebendigen Prozess, das funktioniert so nicht.
An dieser Stelle will ich noch darauf verweisen, dass es das Modell ja bereits in Frankreich gibt. Dort ist jetzt gesagt worden, dass das französische System das ungerechteste, erfolgloseste und absurdeste aller Industrieländer ist, das hat der französische Bildungsminister selbst gesagt, wo also Eliteuniversitäten und andere Universitäten miteinander verglichen wurden.
Was könnte man noch machen außer einer ordentlichen Ausgestaltung? Frau Schipanski hatte darauf verwiesen, dass die Diskussion um die Leibniz-Institute begonnen hat. Das betrifft uns ja hier in Thüringen auch, also Institute, die zur Leibniz-Gemeinschaft gehören und ich teile dort einfach ihre Auffassung, das muss ich sagen, dass das so nicht machbar ist.
Insgesamt gesehen, denke ich, dass die Diskussion um die Zukunft des Wissenschaftsstandorts Deutschland und auch des Wissenschaftsstandorts Thüringen nicht zu einer politisch-ideologisierten Diskussion verkommen darf, sondern dass wir uns alle gemeinsam bemühen sollten, Wege zu finden, die den Hochschulen die Möglichkeit geben, sich zu profilieren, die den Hochschulen auch die Möglichkeit geben, mit der Wirtschaft und mit anderen Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten und die ihnen auch die innere Freiheit geben, sich selbst zu orientieren, sich selbst auszurichten. Dazu gehören meiner Meinung nach auch Änderungen im Thüringer Hochschulgesetz, die bis jetzt nicht vollzogen wurden. Ich benenne hier noch einmal das Thema "Berufungspolitik", dort würde ich mir schon Veränderungen wünschen. Was die Studierenden selbst anbelangt und die Internationalisierung dieser Prozesse, das gehört ja auch zum Begriff der Eliteuniversitäten, möchte ich sagen, dass der von Frau Schipanski benannte Bologna-Prozess, also die Ausrichtung der Abschlüsse auf Bachelor und Master, aus unserer Sicht einer dringenden weiteren Diskussion bedürfen, vor allen Dingen auch mit den Studierenden. Ich möchte hier auf ein Ergebnis eines Wettbewerbs des Deutschen Stif
terverbands der Wissenschaft hinweisen. Er hat zu einem Wettbewerb "Reformstudiengänge" aufgerufen. Es gab 90 Bewerbungen. Das erschütternde Fazit war, dass gerade mal vier Bewerbungen den Anforderungen des Bologna-Prozesses entsprachen. In den meisten Fällen hatten die Bewerber einfach das Vordiplom zum Bachelor und das Diplom zum Master umetikettiert. Das sind richtige, ernsthafte Probleme, die sind sicher auch hausgemacht an vielen Stellen, aber wir kennen es aus der Diskussion und wir wissen auch, dass in Thüringer Universitäten darüber diskutiert wird, ob nicht das Diplom immer noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt der international am höchsten bewertete Abschluss ist und dass man diese Diskussion nach innen weiterführen muss, aber vor allen Dingen auch mit den Studierenden weiterführen muss.
Ich möchte damit meine Ausführungen beenden und wünsche uns allen, dass wir die Thüringer Hochschulen weiter gut ausgestalten und Sie unserem Antrag deshalb auch zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt die Regierungserklärung ABC vor - Aufbruch, Beschleunigung, Chancen. Sie ließ sich an wie ein Bericht über einen 15-Jahr-Plan. Zurzeit sind wir in der Phase B - Beschleunigung. Das ist auch ein 5-Jahr-Plan.
Sie beschreibt im Wesentlichen die erreichten quantitativen und qualitativen Dinge in der Medienpolitik im Land Thüringen ohne kritische Wertung dessen, was man dort alles vielleicht nicht gemacht hat oder noch machen könnte. Was uns besonders auffällig war, es fehlt die Filmproduktionsfirma Trautvetter TV - Watching You. Sie wurde nicht genannt.
Wir hätten uns gefreut, wenn wir die auch noch getroffen hätten.
Sie können sich aufregen, Sie haben diese Firma. Der Minister ist in seiner Regierungserklärung auch auf Fragen eingegangen, die die Rundfunkentwicklung im öffentlich-rechtlichen Bereich insbesondere betreffen, zum Beispiel die des MDR. Wir haben uns gefreut, dass also auch noch einmal die Erfolge des MDR definiert und beschrieben wurden. Wir haben uns auch gefreut, dass Fragen der Entwicklung des dualen Systems, insbesondere in Bezug auf die Verdienste von Herrn Dr. Vogel, noch einmal benannt wurden, damit es auch niemand vergisst. An so etwas muss man erinnern.
Was für mich besonders interessant war, das war, dass der Minister erklärt hat, dass die Ministerpräsidenten jetzt die soziale Verträglichkeit der Rundfunkgebühr prüfen wollen. Die Frage, die sich daran anschließt, ist: Wer klagt denn dann beim Verfassungsgericht? Das ist ja die Frage, die sich daraus ergibt.
Insgesamt möchte ich sagen, das sind Fragen, die sich von vornherein stellen. Wir sind ja eine ganze Menge gewöhnt. Fast alle hier in diesem Saal, ich glaube, eine Altersgruppe, die sich nicht erinnern kann, haben wir nicht. Die Erfolgsberichterstattung kennen wir gut und wir hätten die Regierungserklärung gern anders übertitelt, ÜOE hätte uns besser gefallen - Überholen ohne Einzuholen auf diesem Gebiet.
Ich denke, da haben Sie noch Nachholbedarf.
Uns stellt sich allerdings die Frage, warum kommt diese Regierungserklärung zu diesem Zeitpunkt. Das ist eine Frage, die sich tatsächlich stellt. Wir haben im Mai 2003 einen Antrag auf Berichterstattung zum Medienstandort Thüringen gestellt. Da hat uns insbesondere der Kollege Seela hier erklärt, dass dieses Berichterstattungsersuchen vollkommen überflüssig sei, weil es nichts Neues gibt, sondern nur das gibt, was sowieso schon alle kennen.
Ich muss sagen, was uns dann überrascht hat, war, dass von Seiten des Ministeriums ein Bericht gegeben wurde, der tatsächlich sehr umfangreich und informativ war entgegen den Aussagen der Fraktion der CDU.
Unsere Frage ist, welchen neuen Sachstand gibt es denn nun eigentlich, um heute eine Regierungserklärung abzugeben? Wir glauben, es gibt einige neue Dinge auch in der Medienlandschaft Thüringens. Ich glaube, ein neuer Aspekt der aufgetreten ist, ist der in der Presse weit diskutierte, dass sich Frau Ministerin Schipanski geäußert haben soll zur Pressefreiheit - ich möchte betonen, das konnten wir der Presse entnehmen - in dem Sinne, dass gute Politik auch als gute Politik dargestellt werden soll. Gute Politik soll gute Politik bleiben und Journalisten sollen auf eine Art Eid des Hypokrates vereidigt werden, dass sie die Wahrheit berichten, auch über die gute Politik der Landesregierung.
Was ist denn nun die Wahrheit? Ist es die Wahrheit, wenn Studenten demonstrieren und sagen, ihre Hochschulen sind überfüllt, sie brauchen bessere Studienbedingungen, oder wenn der Ministerpräsident in der Diskussion mit Schülern sagt, er kennt gar keine vollen Hörsäle in Thüringen? Irgendwer hat eine andere Wahrheit. Oder ist es eventuell wahr, dass ein Minister eine Videoüberwachung nicht ganz kennt oder vorher nicht gelesen hat, dass es diese Überwachung gab? Gab es sie oder gab es sie dann nicht? Was sollen die Journalisten dann berichten, welche Form
der Wahrheit? Wer hat welchen Blick auf die Wahrheit? Das sind doch Fragen, die sich eindeutig stellen.
Was für mich sehr erfreulich war, ist, dass in dieser Regierungserklärung der Satz zu finden war, dass Pressefreiheit ein unantastbares Grundrecht der Medien ist. Das ist eine klare Ansage, Herr Minister. Das finde ich auch sehr positiv, dass Sie es gesagt haben. Sie bezeichnen die Pressefreiheit als unverletzliches Grundrecht, das zu den großen Gewinnen der Wende und der deutschen Einheit führt und sagen dann weiter, dass dafür nicht zuletzt Menschen wie Jürgen Fuchs gekämpft haben. Ich muss sagen, es ehrt Sie ja der Ansatz, dass es ein unverletzliches Grundrecht ist. Aber wenn Sie in diesem Zusammenhang mit Pressefreiheit und demokratischer Kultur sich auf Jürgen Fuchs beziehen und die Familie Fuchs und die Öffentlichkeit zum Thema Bannmeile sich hier anders geäußert haben, dass die demokratischen Freiheiten auch hier stattfinden müssen vor dem Thüringer Landtag, dann setzt das in gewisser Weise der ganzen Sache ein bisschen die Krone auf,
Jürgen Fuchs als Kronzeugen für diese Freiheit hier aufzurufen.
Auf der anderen Seite finden wir aber in der Regierungserklärung zum Beispiel auch Aussagen zu der drohenden Terrorismusgefahr. Es ist nicht aufgeschrieben worden, insbesondere in Thüringen, aber ich nehme an, es geht um Terrorismusgefahr insbesondere in Thüringen, und es wird ausgesagt, dass gerade die Überwachung des Umfelds von Journalisten mit technischen Mitteln einen sensiblen Bereich darstellt, der zum hohen Gut der Pressefreiheit in Bezug zu setzen ist, wörtlich wird ausgeführt: "Dabei die schwierige Balance zu halten, ist Aufgabe aller an diesem Prozess Beteiligten." Die Frage ist nun, welche Balance soll denn gehalten werden? Wer beobachtet wen und wann? Wer entscheidet, welche Beobachtung zu welchem Zweck mit welchem Grundrecht abzuwägen ist? Das ist die Frage, die sich hier stellt. Vorher scheint es so zu sein, dass gerade auf diesem Gebiet einige Minister zu großer Beschleunigung neigen, um beim Punkt B zu bleiben,
insbesondere der Innenminister, der sich nun, nachdem er vorher Finanzminister war, zu einem inoffiziellen Medienexperten entwickelt hat.
Dafür wollen wir ihn nicht loben. Ich meine, das Videofilmen gehört jetzt offensichtlich zu Ihrem Metier. Es wird alles aufgenommen, was Ihnen vor die Linse kommt, und ich denke, erst massive Proteste haben Ihrem Treiben dort
ein Ende gesetzt.
Na gut, es gehört zum Thema. Das gehört zum Thema der Pressefreiheit und das gehört zum Thema, wie man damit umgeht. Ich habe die Frage gestellt, Sie müssen zuhören, warum die Regierungserklärung wohl heute gekommen ist. Es muss ja ein paar Gründe dafür geben, wenn Sie noch vor einem Jahr gesagt haben, es gibt nichts Neues.
Er hat seine Rede vielleicht nicht noch einmal gelesen. Das ist ja möglich.
Der Minister hat auf jeden Fall noch einmal im Inhaltlichen die gleichen Aspekte angeführt wie damals in der Berichterstattung. Das will ich hier dazu sagen.
Ein weiterer Aspekt ist hinzugekommen und das ist der Aspekt Medienapplikations- und Gründerzentrum, also die Gründung dieses Zentrums. Wir haben die Gründung dieses Zentrums immer sehr befürwortet. Wir haben immer gesagt, wir wollen das Zentrum haben, wir wollen auch, dass es in dem ursprünglichen Umfang kommt. Der Baubeginn sollte ja schon längst sein. Wir wissen alle hier in diesem Raum, wo die Ursachen dafür lagen, dass der Baubeginn nicht stattgefunden hat. Das wissen wir alle. Ich will es sagen, in Ihrem Umfeld gab es ja durchaus auch Proteste gegen den Baubeginn. Was für mich besonders problematisch ist, ich will mich nicht auf die Machbarkeitsstudie beziehen, wo ein sehr hohes Marktvolumen beschrieben wurde zum Medienapplikationszentrum, was dort alles realisiert werden kann. Das haben wir ja alles schon einmal besprochen. Aber es gibt jetzt eine abgespeckte Variante und das soll man der Wahrheit halber auch sagen.
Natürlich, der Multimediadom kommt nicht. Das wissen Sie doch. Ich meine, dass Sie sich so sehr darüber freuen, das freut mich eigentlich weniger. Ich denke, das ist eine attraktive Geschichte, es ist auch für Kinder eine attraktive Geschichte, das anzunehmen. Man sollte schon noch einmal darüber reden, ob man bei der Sparvariante bleibt oder ob man das Medienapplikationszentrum nicht doch vollständig ausstattet.
Sie werden sofort wieder sagen, wir haben das Geld nicht. Das werden Sie sofort wieder sagen. Dann muss man aber auch darüber reden, warum man das Geld nicht hat und was man eigentlich wirklich will. Was wir als sehr positiv empfunden haben, ist, dass Ministerpräsident Krapp im Zusammenhang
Entschuldigung, Minister Krapp - ein bisschen vorausschauend gedacht vielleicht -, dass wir als besonders positiv empfunden haben, dass hier auch noch einmal auf die Dinge Lesen, Kinderzeitschrift eingegangen wurde. Von unseren hinteren Reihen kamen Erinnerungen hoch an "Bummi" und "Atze". Aber ich weiß ganz genau, dass das Problem Kinderzeitschrift bereits in der Machbarkeitsstudie eine große Rolle gespielt hat und ich kann nur hoffen, dass es bei der Ansiedlung von Unternehmen tatsächlich in einem sehr starken Umfang Förderung und Berücksichtigung findet. Aber, ich glaube, wenn man sagt, Aufbruch, Kindermedienzentrum Erfurt, dann muss man auch sagen, dass es dort Defizite gibt und wir sollten gemeinsam überlegen, ob man diese Defizite wirklich haben will oder ob man das Medienzentrum so ausgestalten will, dass es deutschlandweit auch als Kindermedienzentrum attraktiv wird.
An der Stelle, Herr Minister, möchte ich Ihnen noch etwas sagen, Sie haben hier sehr weit reichend auf die Erfolge von Kinderfilmen hingewiesen, also von "Küss mich, Frosch", "Wer küsst schon einen Leguan" und haben das sehr gelobt, dass diese Filme in Thüringen gedreht wurden. Das ist ja schön, dass die Filme in Thüringen gedreht wurden, aber es hat natürlich nicht zuallererst etwas mit der Politik der Landesregierung zu tun.
Also es hat tatsächlich auch etwas mit den Drehorten zu tun.
Das könnt Ihr dann sagen, dass Martin Luther nichts dafür kann und die Landesregierung auch nicht. Also, es hat eigentlich etwas mit den Drehorten zu tun. Manche Drehorte gelten einfach als abgedreht und diese schönen alten Städte, in denen in Thüringen auch gefilmt wird, sind attraktiv. Es macht sich natürlich gut, wenn in einem Film ein Punker mit einem Prinzen die Kleidung tauscht, um dem Prinzen dazu zu verhelfen sich wieder zurückzuverzaubern. Ich weiß nicht, wie viele hier in dem Raum den Film überhaupt kennen, der hier so sehr gepriesen wurde. Es sind wirklich gute Filme, aber, ich denke, das ist nicht zuallererst das Problem der Landesregierung.
Zur Medienkompetenz: Medienkompetenz hat in Ihrer Regierungserklärung einen großen Umfang eingenommen. Wir haben zig Anfragen gemacht zur Medienkompetenz, zum Erwerb von Medienkompetenz in Schulen, zum Erwerb von Medienkompetenz insgesamt, und Medienkompetenz gehört natürlich auch zu dem Punkt, der Medienkritik und Medienwahrnahme anbelangt. Sie haben immer gesagt - es steht auch wieder in Ihrer Regierungserklärung drin -, letztlich entscheidet der Ein- und Ausschaltknopf darüber, was, wo im Fernsehprogramm angenommen wird. Das beziehen Sie dann sicher auch auf den Zeitungsbereich oder nicht. Es gibt jetzt scheinbar auch andere Auffassungen, dass man dort auch eine Wertediskussion führen soll. Ich will hier nicht Fernsehprogramme oder Zeitungen bewerten in ihren Inhalten. Ich finde manche Dinge sind auch ziemlich starker Tobak, es gibt aber auch ziemlich gute Sendungen. Ich denke, diese Medienkompetenz ist nicht nur die Kompetenz ein- oder auszuschalten, sondern sie geht viel, viel weiter. In den Schulen kann es nicht nur die Kompetenz sein, am Computer zu arbeiten, sondern mit dem Computer zu arbeiten. Das müssen auch die Lehrerinnen und Lehrer erwerben können. Dazu brauchen sie auch durch das Ministerium weit stärkere Unterstützung als bisher. Unsere Bildungspolitiker sagen, meistens ist es so, dass die Kinder den Lehrerinnen und Lehrern weit voran sind. Ich glaube, auf diesem Gebiet Medienkunde und Medienkompetenz muss es weitaus größere Anstrengungen geben.
Dann haben Sie sich noch geäußert zu den Standorten, Regionen in Thüringen und Medienkompetenz. Sie haben den "Goldenen Spatz" benannt mit der Verlagerung in die Landeshauptstadt und mit dem Verbleib sozusagen des Bereiches Medienkompetenz in Gera. Für die Geraer war das sicher keine leichte Entscheidung, will ich dazu sagen. Die Konzentration auf die Landeshauptstadt auch im Bereich der Kindermedien und sich so zu fokussieren, Filmförderung, ähnliche Dinge, die also insgesamt zu diesem Umfeld gehören, auch über die Landeshauptstadt hinaus zu entwickeln. Sie haben Kromsdorf und alles benannt, das weiß ich, aber ich denke, dass es dort noch viel, viel mehr Potenzen gibt. Sie haben das Back-up-Festival benannt. Das Back-up-Festival knaupelt ständig auf dem letzten Loch, was die Finanzen anbelangt. Das wissen wir auch. Ich denke, man kann das nicht nur aufzählen als Erfolg, der stattfindet, sondern man muss auch sagen, wir haben dort Probleme diese Dinge, die sehr kreativ sind, weiter zu befördern, am Leben zu erhalten. Wir müssen dort Lösungen finden, wie das möglich ist. Das habe ich in dieser Regierungserklärung vermisst. Für mich ist auch die Frage, was wird denn mit den Thüringer Regionen insgesamt, die Medientraditionen haben und wie wollen Sie dort etwas entwickeln?
Eine Frage, die ich noch hätte: Sie haben sich sehr auf die EU-Förderung bezogen, Sie haben sich sehr darauf bezogen, dass EU-Probleme eine Rolle spielen sollten. Ich habe mit großem Interesse gelesen, dass Herr Professor Morneweg laut darüber nachgedacht hat, dass es ein deut
sches CNN geben soll, würde ein bisschen korrespondieren mit dem gestrigen Rundfunkstaatsvertrag, wo darüber gesprochen wurde, die deutsch-europäischen Kulturen und Dialoge weiter zu befördern im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich frage einfach die Landesregierung: War das von Herrn Professor Morneweg laut gedacht oder gibt es durchaus Überlegungen, so ein "europäisches CNN" zu machen, so einen europäischen Nachrichtensender und gäbe es nicht eine gewisse Attraktivität dafür, um diesen Standort - wenn es denn kommen sollte - sich auch zu bemühen, dass man es vielleicht an diesem Medienstandort ansiedelt. Wir hätten dafür ja mit dem Europäischen Informationszentrum, z.B. bei der Staatskanzlei, durchaus zumindest einen gewissen Vorlauf und der Ministerpräsident setzt sich ja auch immer sehr dafür ein.
Zum Schluss der Regierungserklärung hat der Minister noch einmal in einer ganz großartigen Art und Weise auf die bedeutende Kulturgeschichte Thüringens hingewiesen und dass alle Protagonisten dieser Geschichte, der Kulturgeschichte Thüringens, sich immer über die damals gegenwärtigen Medien auch bekannt gemacht haben. Kulturgeschichte ist ja auch immer ein zivilisatorischer Prozess, das muss man sagen. Zur Kulturlandschaft gehört nicht nur Theaterlandschaft, Orchesterlandschaft, Hochschullandschaft, dazu gehört für mich auch, das gehört zum zivilisatorischen Prozess, Arbeitsmarkt, Arbeitsmöglichkeit, Lebensmöglichkeit, Aneignungsmöglichkeit von Kultur, die ja damit unmittelbar zusammenhängt. Ich denke, bis auf die wenigen Dinge, die Sie gesagt haben zur Zusammenarbeit mit Banken und Ähnlichem, dass wir gute Leute ausbilden, Medienkundler ausbilden, die dann aber leider weggehen. Sie haben vergessen zu sagen, dass z.B. an der Bauhaus-Universität dieses Jahr für diese Fächer fünf Professuren nicht wieder besetzt werden können, also vorerst jedenfalls, zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Dort hätte ich doch gern noch Aussagen gehabt, wie Sie das wirklich so befördern, wenn Sie diesen Bereich für zukunftsfähig halten, auch für Lebenschancen von Menschen, was will die Landesregierung dort im Konkreten ganz speziell einbringen, um diese Prozesse voranzutreiben? Haben Sie dort überhaupt eine Einflussmöglichkeit oder entscheidet das am Ende wieder die fröhliche Finanzministerin? Danke.
Bau des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Der Bau des Klinikums 2000 der Friedrich-Schiller-Universität Jena sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für öffentlichen Diskussionsstoff.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage wurden die zu erbringenden Leistungen für den Bau des Klinikums funktional oder in ihrer Qualität eindeutig definiert und nutzungsspezifische Besonderheiten geklärt, und wenn ja, welche?
2. Wurden Referenzobjekte für die maßgebliche Ausführung der jeweils angegebenen Referenzbereiche, wie den OP-Trakt, benannt, und wenn ja, welche?
3. Wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen, um den konkret geschuldeten Leistungsinhalt und Leistungsumfang zu prüfen?
4. Gab es für die Bestellung des Sachverständigen bei einer nicht auszuräumenden Unklarheit oder nicht zu beseitigenden Differenz in der Sache (z.B. OP-Säle) eine zeitliche Frist, und wenn ja, welche?
Ich hätte zu Ihrer Antwort zu Frage 1 noch eine Nachfrage. Sie hatten sich noch einmal auf die zu erbringenden Leistungen bezogen, hatten sie definiert und hatten unter anderem definiert, dass die betrieblichen Anforderungen in Forschung und Lehre mit definiert wurden. Meine Frage ist, in welchem Umfang wurde das getan bezüglich Betriebsorganisation, Betriebsplanung und wie wurde das im Verlaufe des Baus umgesetzt? Danke.
Sie haben die Frage nach den Referenzobjekten beantwortet und haben unter anderem das Klinikum in Gießen benannt. Meine Frage: Entsprechen die dort definierten Standards den jetzt nachgebesserten Standards in den OPs oder sind es andere Standards?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ministerin hat bereits darauf verwiesen, dass sich das Thüringer Gesetz mit der Änderung besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften befasst. Es tangiert sehr stark den Hochschulbereich. Im Februar des Jahres 2002 trat das durch den Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung in Kraft. Ab 1. Januar 2005 gilt für alle neu berufenen Professoren die so genannte W-Besoldung, ebenso für alle C-Professoren, wenn der oder die Betreffende einen Antrag auf WBesoldung gestellt hat. Es obliegt folglich dem Parlament, bis zum 31. Dezember 2004 noch die Umsetzung in Landesrecht vorzunehmen. Rein zeitlich gesehen könnte dies selbst noch im Herbst durch den neu gewählten Thüringer Landtag geschehen. Gleichzeitig mit dem Professorenbesoldungsgesetz wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Gegen diese Novelle haben die Bundesländer Sachsen, Bayern und Thüringen Verfassungsklage erhoben. Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen beiden Gesetzen haben insgesamt zehn Bundesländer die Entscheidung der Karlsruher Richter abwarten wollen. Ob das Bundesverfassungsgericht noch vor dem 1. Januar 2005 eine Entscheidung trifft, ist bislang noch nicht klar. Zumindest besteht dort ein gewisser Zeitdruck. Im Wesentlichen verfolgt das Bundesgesetz drei grundsätzliche Ziele im Hochschulbereich, einmal die Ablösung der altersbedingten Gehaltszuwächse durch eine altersunabhängige leistungsorientierte individuelle Vergütung. Zweitens setzt es Anreize zur Leistungssteigerung und drittens geht es um die Förderung des Leistungswettbewerbs zwischen Professoren und Hochschulen. In der Grundintention unterstützen wir diese Ziele, aber es bleiben einige Fragen offen und die möchte ich hier benennen.
Die Thüringer Hochschulen waren vom Ministerium aufgefordert, bis zum Juli des Vorjahres zum Referentenentwurf der Landesregierung Stellung zu nehmen. Da der damalige Entwurf sich unwesentlich von der jetzigen Drucksache unterscheidet, ist die Frage erlaubt, ob die Hochschulen mit all diesen Punkten einverstanden sind. Zu diskutieren sind auch die im Entwurf gemachten Unterschiede zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Es ist in § 10 nicht nachvollziehbar, warum Kunsthochschulen oder Fachhochschulen nur nach W 2 besoldet werden, dort gibt es den Begriff an den Hochschulen von der programmierten Unterbezahlung, will ich mal sagen. Die Universitäten werden jedoch nach W 3 eingeordnet. Auch die Begrenzung W-3-Stellen an Fachhochschulen auf 10 Prozent ist in diesem Zusammenhang noch mal zu hinterfragen. In § 14 geht es um die Ruhegehaltsfähigkeit. Nach unserer Auffassung entspricht die Regelung nicht der des Bundesbesoldungsgesetzes in § 33 Abs. 3. Dort werden befristete Leistungsbezüge nach mindestens 3 Jahren ruhegehaltsfähig, in Thüringen erst nach 10 Jahren. Damit hat aus unserer Sicht das Land
Thüringen Wettbewerbsnachteile im Wettbewerb um gute Wissenschaftler. Das Gleiche betrifft den § 15, in dem nicht eindeutig definiert ist, wie die Ost-West-Angleichung sich vollziehen soll. Das könnte auch zu einem weiteren Wettbewerbsnachteil für die Hochschulen werden, wenn das Tarifgefälle oder das Zahlungsgefälle sich so weiterentwickelt.
Die Verordnungsermächtigung in § 17 zu den Leistungsbezügen stärkt im Grunde die staatliche Einflussnahme. Das wird, soweit mir oder meiner Fraktion bekannt ist, an den Hochschulen viel diskutiert. In Stärkung der Hochschulautonomie sollen die Hochschulen ermächtigt werden, über Leistungsbezüge, Funktionsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen selbst zu entscheiden.
In meinem letzten Punkt möchte ich erwähnen, dass an den Hochschulen nicht nur Professoren beschäftigt sind. Das bedeutet, es geht auch um eine Reform des Dienstund Tarifrechts für die Angestellten und Arbeiter, auf eine Reform des BAT, die der Spezifik eines Wissenschaftsbzw. Hochschulbetriebs Rechnung trägt. Das ist stark umstritten. Wir glauben, dass dies ein Wissenschaftstarifvertrag eher bessern kann.
Wir möchten gern, dass dieser Gesetzentwurf aufgrund der von mir angeführten Problemlagen noch einmal diskutiert wird und beantragen Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister hat bereits auf den Inhalt des Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in aller Deutlichkeit hingewiesen. Ich möchte noch mal unterstreichen, dass hier auch Grundsatzfragen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Debatte stehen. Wir wissen alle, dass wir an diesem Rundfunkstaatsvertrag nicht mehr viel ändern können, will aber auch gleich sagen, wir hatten im Mai des vergangenen Jahres das Parlament aufgefordert, sich zu einigen Fragen zu verständigen. Ich glaube, diese Fragen spielen auch eine große Rolle, wenn man sich dafür entscheiden muss, dem Staatsvertrag zuzustimmen oder nicht zuzustimmen. Wenn ich mir die Position der Ministerpräsidenten Stoiber, Milbradt und Steinbrück ansehe und ihre Reformvorschläge, z.B. 3Sat und Arte vielleicht zusammenzulegen, die Diskussion zum Kinderkanal, zu Phoenix, dann spiegelt sich das hier schon in gewisser Weise auch mit wider. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird in § 11 definiert, und zwar in der Weise, dass Internationalisierung und EU-Erweiterung eine Rolle spielen würden, dass die deutsch-europäische Kultur vermittelt werden soll, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Forum für politische Auseinandersetzung sein soll, ohne die Neutralität zu verlieren. Zur Neutralität möchte ich etwas sagen. Die Neutralität des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist sehr stark in der Debatte. Ich
erinnere an die öffentlichen Auseinandersetzungen um die Wahl des ZDF-Intendanten, die also teilweise sogar als "unglaublicher Vorgang" bezeichnet wurde. Ich verweise hier auf Untersuchungen von renommierten Instituten, die sagen, die politische Unabhängigkeit der Sender ist schon lange nicht mehr gegeben. Um es einmal ganz deutlich zu machen, Helmut Kohls Postminister Schwarz-Schilling plädierte für Änderungen betreffs der Nähe von Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Er hat ein verblüffendes und ehrliches Fazit gezogen. Er gestand ein, dass man sich bei der in seiner Amtszeit einsetzenden Kommerzialisierung der Sender eine größere CDU-Nähe versprochen habe. Doch stattdessen hätte man nur schlechte Programme bekommen. Also soweit dazu.
An dieser Stelle möchte ich jetzt darauf verweisen, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch auf wesentliche Lebensbereiche konzentrieren soll. Es gibt ja auch die Diskussion darüber, dass die Unterhaltung nicht so einen großen Raum einnehmen soll. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, bei dem, was man dort an Programmangeboten hat. Aber ich will in der Weise sagen, dass die Aussage des Ministers, dass man mit der Erweiterung in Bezug auf den Begriff Kultur dem Anliegen der Kirchen wesentlich nachgekommen wäre. Das findet sich auch in einer Protokollnotiz wieder, und zwar in einer Protokollnotiz der Länder Sachsen und Baden-Württemberg. Die Programme haben insbesondere Beiträge zur Kultur und Religion nahe der Maßgabe der verfassungsrechtlichen Grundordnung in Bund und Ländern anzubieten. Es ist davon auszugehen, dass Religion bisher in Programmen bereits vorgekommen ist und die Erklärung nur so zu verstehen ist, dass religiöse Angebote zunehmen sollen und die Kopplung an Kultur nur der Vorwand ist, um dieses Angebot erweitern zu können. Soweit zu dieser Protokollnotiz.
Dann möchte ich mich noch einmal auf den § 11 beziehen. Dazu gibt es eine Protokollnotiz aller Länder, was die Selbstverpflichtung der Sender anbelangt in Bezug auf die Erfüllung ihres Auftrags. Alle Länder sagen in dieser Protokollnotiz, dass sich die Sender binden durch die Selbstverpflichtung, um den neuen Auftrag zu erfüllen, aber dass sich die Länder gern die Überprüfung vorbehalten möchten, ob diese Selbstverpflichtung erfüllt wird. In dem Zusammenhang denke ich ein wenig über die Pressemeldungen nach, die es in letzter Zeit zu den Äußerungen der Ministerin Schipanski gab, was Regularien zur Kontrolle der Medien anbelangt und ihre Inhalte. Ich glaube, in dieser Protokollerklärung findet sich ein bisschen so etwas wieder.
Ich gehe jetzt noch zu einem weiteren Punkt. Minister Krapp hatte das schon benannt. Bisher hieß es, dass Mediendienste vorwiegend programmbezogen angeboten werden sollen. Jetzt ist formuliert nur noch programmbezogen. Das ist natürlich eine Einschränkung. Das ist eine deutliche Einschränkung. Ich möchte darauf verweisen, dass der Bund deutscher Zeitungsverleger zuerst mit die
ser neuen Formulierung, vorwiegend programmbezogen, nicht einverstanden war. Erst nachdem ARD und ZDF zugesichert hatten, Online-Angebote nicht regional auszugestalten, gab es das Einverständnis. Hier wird also auch um den Medienmarkt doch ziemlich hart gerungen.
Minister Krapp hatte ebenfalls darauf verwiesen, dass die Fragen der Fensterprogramme neu bestimmt werden. In den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehprogrammen sind zumindest in zeitlichem und regional differenziertem Umfang der Programmaktivitäten zum 1. Juli nach Maßgabe des Länderrechts, Fensterprogramme aufzunehmen, ist formuliert. Begründet wird das damit, dass die Versorgung mit Fensterprogrammen keine Frage des Medienkonzentrationsrechts sei. Bisher war vorgegeben, dass Fenster- bzw. Regionalprogramme höhere Zuschauerreichweiten zulassen, die zulässige Zuschauerreichweite von 25 auf 30 Prozent steigen darf. Unverständlich ist deshalb, dass die Programmaktivitäten, die bisher umgesetzt wurden, auf Dauer reichen sollten. Zudem muss beachtet werden, dass laut Aussagen der KEK bereits jetzt mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrags gegen diese Grenzen verstoßen wird. Ich glaube, die Politik muss sich entscheiden, entweder die KEK ganz aufzulösen oder die Fragen, die von der KEK vorgegeben werden zum Medienkonzentrationsrecht auch zu berücksichtigen. Das dazu.
Dann möchte ich noch auf die Fragen der Finanzierung, zu denen ja auch einiges gesagt wurde, eingehen. Bezüglich des ZDF wird in § 30 ausgesagt, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des ZDF durch Rechnungshof und Landesregierung geprüft werden kann. Es ist aber keine verpflichtende Äußerung gegenüber den Landesparlamenten drin. Wir haben das hier, das wissen Sie, auch in Thüringen bezüglich des MDR schon anders geregelt. Wir möchten aber trotzdem, dass diese Prüfrechte auch sich erweitern auf die Töchter, also weiter als es bisher ist.
Alle diese Dinge, die ich hier benenne, sind für uns Grund genug, muss ich sagen, dem Rundfunkstaatsvertrag nicht zuzustimmen, weil wir der Auffassung sind, dass diese Dinge, die sich vor allen Dingen auf den Programmauftrag beziehen und doch auf Veränderungen hinweisen, die in eine Richtung gehen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Ausgestaltung, auch in seiner Unabhängigkeit nicht stärken, sondern eher behindern. Danke.
Stellenabbau bei Jenapharm
Laut Presseberichten beabsichtigt die Schering AG am Standort Jena voraussichtlich jeden zweiten der derzeit 574 Arbeitsplätze in Forschung, Entwicklung und Vermarktung abzubauen.
Das mit 4.453.444 Deutsche Mark Fördermitteln installierte chemische Wirkstofftechnikum soll im Ganzen geschlossen werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Abbau der Stellen rechtlich zulässig oder stehen Stellenabbaubeschränkungen wegen empfangener Fördermittel durch das Land dem entgegen?
2. Gibt der Vorfall Anlass, die derzeitige Praxis der Fördermittelvergabe zu verändern, um nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen?
3. Führte das zuständige Mitglied der Landesregierung Verhandlungen mit der Schering AG zur Verhinderung des Abbaus von Arbeitsplätzen?
4. Kennt die Landesregierung - eventuell auch von der Schering AG - Programme, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen zu schaffen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, also der Spaß an der Sache ist, dass Sie einem hier immer wieder das Redemanuskript verderben, dieses Mal Herr Dr. Schuchardt und Herr Kretschmer. Sie können ja zu dem Antrag Ihre Meinung, so wie Sie sie hier gesagt haben, sagen. Herr Dr. Schuchardt meint, es wäre ein Antrag, der in die Haushaltsdebatte gehört hätte. Dort haben wir auch Anträge eingebracht. Sie haben unserem sogar zugestimmt, falls ich Sie erinnern darf.
Zum anderen möchte ich aber auch sagen, das Leben geht weiter. Wir haben mittlerweile Anfragen an Herrn Minister Reinholz gestellt, die hat er beantwortet, daraus ergeben sich Fragen. Wir haben Gespräche geführt an verschiedenen Stellen, daraus ergeben sich weitere Fragen. Und
Sie haben den Staatssekretär für Forschung in Ihrer Partei, der Ministerpräsident für Thüringen werden will und da ist es natürlich ein bisschen unangenehm, wenn auf dem Gebiet Forschung, Wissenschaft, Technologie nicht ausreichend Mittel sowohl von der Bundesseite als auch von der Landesseite zur Verfügung gestellt werden, egal aus welchen Gründen. Bei Ihnen ist die Sache nicht anders. Ihr Ministerpräsidentenkandidat hat im Sommer dieses Jahres gesagt, er will Forschung, Innovation in Thüringen in besonderer Weise fördern. Schauen Sie in den Haushalt hinein, da wissen Sie, wie die Förderung aussieht. Das sagt Ihnen jeder an den Einrichtungen, die davon betroffen sind. Unser Antrag bezieht sich einfach, wenn hier steht "in den vergangenen Jahren". Wir hätten auch schreiben können "auf dem Niveau des Jahres 2001", wenn wir noch munterer gewesen wären, hätten wir schreiben können "auf dem Niveau des Jahres 1999", da sahen die Zahlen ganz anders aus, als sie jetzt aussehen, und daran kommen Sie auch nicht vorbei.
Herr Kretschmer, was Sie anbelangt, dass Sie mit den Erklärungen von Minister Reinholz in seiner Regierungserklärung sehr zufrieden waren, da sind Sie ein bescheidener Mensch. Ich zitiere, Frau Präsidentin, wenn Sie das gestatten, aus seiner Regierungserklärung, ich zitiere den Minister: "So ganz verstanden habe ich auch die Aussage, die Technologieförderung in den Vordergrund zu bringen, nicht. Warum müssen wir unbedingt immer mehr Autos und immer mehr Anlagen bauen. Der Automobilbau ist einer der technologieintensivsten Bereiche, die Deutschland überhaupt zur Verfügung hat." So weit der Minister.
Wenn der Minister bei Technologie- und Forschungsförderung das Wort Auto hört, dann fehlt ihm ein ganzes Stück, was in der Technologiekonzeption noch drinsteht. Da fehlen die Schwerpunkte Mikro- und Nanotechnik, Optik, Futonik, Biotechnologie - ich kann weiterzählen, das lasse ich jetzt, das kennen Sie alles selbst, Sie lesen das ja. Ich bin der Meinung, hier im Thüringer Landtag ist bis jetzt eigentlich immer in den Debatten relativ verantwortungsvoll über dieses Thema gesprochen worden. Das scheint am heutigen Tag nicht der Fall zu sein. Ich denke, auch der Wirtschaftsminister wird sich mit dem Thema über das Thema Auto hinaus und Weiteres befassen müssen, auch was die Einstellung von Mitteln und die Zukunftsausrichtung anbelangt. Ansonsten könnte man vielleicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass bestimmte Kompetenzen, die diesen Bereich betreffen, nicht beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur liegen sollten,
sondern vielleicht beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Aber dazu werde ich noch etwas sagen.
Ach was, wissen Sie, wir können noch ganz andere Vorschläge machen.
Wir können noch ein Umweltministerium einrichten, da haben wir dann wirklich die Möglichkeit, die Mittel auch nachhaltig einzusetzen. Das wäre alles gar nicht so schlecht. Also zu dieser Zuständigkeitsfrage will ich jetzt nichts weiter sagen, aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir der festen Überzeugung sind, auch nach diesem Haushalt, dass wir in Thüringen eine Innovations- und Gründungsoffensive brauchen. Um das jetzt einmal zu konkretisieren, das Thema Verbundforschung ist ja immer wieder benannt worden. Ich nenne noch einmal die Zahlen: 2001 im Planansatz 28,4 Mio., 2004 12,1 Mio. Das ist also weit über die Hälfte weniger und Sie wissen genau, welche Folgen das hat. Und genau in diesem Zusammenhang fordern wir Sie auf, Finanzierungsquellen und Finanzierungsformen in Betracht zu ziehen, die möglich sind, alle, und alle zu prüfen. Es muss doch geprüft werden, ob mehr Bundesmittel und Europamittel zum Einsatz kommen können. Wenn nicht, muss man sagen können, warum. Wo sind die GA-Mittel und EFRE-Mittel geblieben, die in einem Bewilligungsbescheid bereits gestanden haben? Wo werden Sie eingesetzt?
Vielleicht im Straßenbau, vielleicht im Straßenbau in Nordthüringen. Das ist alles möglich, muss nicht sein, kann aber sein. Diese Töpfe müssen für Forschung- und Technologieentwicklung ausgegeben werden, damit man in Thüringen wirklich zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft und daran kommen Sie nicht vorbei. Dann möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung für die deutsche Biotechnologie eine erneute Finanzspritze von 100 Mio.  Verfügung gestellt hat. Die sollen an kleine und mittlere Biotechnologieunternehmen gehen. Davon haben wir in Thüringen ausreichend. Unsere Frage ist: Wie nutzt die Landesregierung diese Möglichkeit? Das ist eine rein sachliche Frage, die wir beantwortet haben möchten, nicht mehr und nicht weniger.
Darüber hinaus hat Minister Clement angekündigt, einen Dachfonds für Beteiligungskapital in Höhe von 500 Mio.  aufzulegen.
Damit soll also Beteiligungskapital für Gründungen, das Wachstum für Technologieunternehmen mobilisiert werden. Auch da haben wir die Frage: Wie beteiligt sich Thüringen an diesen Prozessen? Wir möchten also von der Landesregierung wirklich wissen: Welche Finanzierungsformen werden erschlossen, welche werden genutzt? Ich bin der festen Überzeugung, dass es Mittel und Wege gibt, um die angedachten Applikations- und Gründerzentren auf den Weg zu bringen und auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu finanzieren. Ich denke, dass es diese Möglichkeiten gibt, wenn man alle Möglichkeiten erschließt. Dabei bin ich an einem Punkt, den möchte ich hier nur marginal streifen. Das Medienapplikationszentrum in Erfurt scheitert ja bisher immer noch an allen möglichen Dingen. Minister Reinholz hatte einiges dazu gesagt. Es scheitert aber vor allen Dingen auch daran, weil sich prominente Bürger offensichtlich gestört fühlen und, ich denke, von solchen Dingen sollte man sich nicht beirren lassen, wenn man so eine Geschichte auf den Weg bringen will.
Ich möchte einiges zum Applikationszentrum in Ostthüringen sagen. Dort hatte der Minister gesagt - Herr Kretschmer, da stimmt Ihre Aussage nicht -, es muss geprüft werden auf die Wirtschaftlichkeit und auf die Effizienz, ob dieses Applikationszentrum und wann und wo und wie errichtet werden soll. Das ist die Aussage und keine andere. Die ist ja nun unmittelbar mit Geld verknüpft. Sie haben das nicht gemacht, aber der Minister hat das gemacht. Und da frage ich Sie, Sie haben kürzlich gesagt, Ihre Fraktion oder der Ministerpräsident oder wer weiß ich, der politische Wille der Landesregierung sei es, ein Applikationszentrum in Ostthüringen zu errichten, also ein Applikationszentrum für Präzisionskunststofftechnik in Thüringen zu errichten. Das ist gesagt worden. Sie haben das dann wieder zur Prüfung bereitgestellt. Es ist zurückgestellt worden. Dann gab es Aussagen, die Akteure müssen sich einigen. Die realen Prozesse sind aber, dass eine erweiterte Arbeitsgruppe der IHK sich positioniert hat. Die Standortanalyse liegt vor, das wissen Sie doch, Akteure haben ihren Bedarf angemeldet.
Dann sagen Sie es doch hier, dass es nichts wird. Sagen Sie es laut und deutlich.
Na, Sie haben eben gesagt, der Verband der Kunststoffindustrie hat es abgelehnt. Die Frage ist: Was macht die Landesregierung - lehnt sie es nun auch ab oder bringt sie es auf den Weg?
Warum fallen Sie mir dann ins Wort? Ich will ja das sagen, was also tatsächlich von verschiedenen anderen Interessengruppen geprüft worden ist. Diese erweiterte Arbeitsgruppe der IHK hat sich dazu bekannt. Dann hat die Wirtschaft gesagt, das APT ist für sie attraktiv.
Sie hat noch zusätzlich einen Ausbildungsbedarf angemeldet für geeignete Fachkräfte, was ja auch für die Ausbildungseinrichtungen interessant ist, und die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen haben auch gesagt, sie erwarten sich Synergien aus diesem Prozess. Darüber hinaus - Sie wissen ja, in Ostthüringen gibt es da verschiedene Interessenlagen, das kennen Sie ja besser als ich hat es auch aus Sachsen und Sachsen-Anhalt von der Wirtschaft Interessenbekundungen gegeben. Das würde doch Ihrer "Initiative Mitteldeutschland" auch sehr entgegenkommen. Insofern finde ich, sollte man das auch anfassen und überlegen, ob man dort Geld einstellt oder nicht einstellt.
Nun möchte ich noch einige Worte zur STIFT sagen, weil das ja in diesem Zusammenhang eine große Rolle spielt. Ich hatte vorhin schon einmal gesagt, vielleicht gibt es ja auch bestimmte Kompetenzen, die sich nicht richtig zuordnen lassen. Also in der STIFT sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur vertreten, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist vertreten, ein Bescheid wird herausgegeben, er wird zurückgegeben, Prioritätensetzungen werden festgelegt und dann passiert erst einmal ein halbes Jahr lang nichts, also bis zur nächsten STIFT-Sitzung wird ja offensichtlich erst einmal nichts geschehen, bis auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit geprüft worden ist. Wir könnten uns durchaus vorstellen, wenn der eigentliche Sinn der STIFT die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologieförderung erfüllt sein soll, dass man sich auch, was die Kompetenzen der Ministerien anbelangt, dort deutlich verständigt und vielleicht die Kompetenz wirklich dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vorrangig zuordnet und dort auch die Mittel hingibt, damit die Förderung in eindeutiger Weise erfolgen kann. Ich könnte mir z.B. vorstellen - Sie wollen ja ohnehin noch einmal das Verhältnis LEG und STIFT diskutieren -, dass die STIFT Stiftungsprofessuren vergibt, dass sie sich um die Überführung von Forschungsleistungen in der Wirtschaft kümmert oder dass sie auch Drittmittelprojekte weiter fördert über befristete Zeiträume. Also ich denke, da ist schon viel möglich, sowohl was die Inhalte anbelangt, als auch was die Finanzierungen anbelangt. Ich denke, da kann man einiges machen. Insofern glaube ich, dass unser Antrag doch nicht so ganz dahin geht, und wir wollen ja eigentlich nur, dass Vorschläge gemacht werden, damit dieses Feld nicht wegbricht, dass es nicht immer weniger wird. Wenn die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die das Land gewollt hat, immer mehr auch in ihren Mitteln zurückgefahren werden, wir brauchen uns doch hier nicht
in die Taschen zu lügen, das ist der Bereich, wo man kürzen kann. Es gibt doch nur relativ wenige Bereiche, wo das Land überhaupt den Zugriff hat. Aber dann muss man sich doch darüber verständigen dürfen, wie man diese Situation verändern kann und da können weder Sie, Dr. Schuchardt, noch Sie, Herr Kretschmer, so tun, als wäre im Himmel Jahrmarkt und wir sind einfach nur dusselig. Wir wollen hier ein Problem diskutieren. Das ist die Frage.
Ich denke, Sie haben heute Morgen schon ein paar Wahrheiten gesagt, die sehr unverträglich waren, für Sie
unverträglich, Sie haben gestern offensichtlich nicht vertragen, dass Karl Marx in Thüringen auf Platz 1 gewählt worden ist. Das hat Sie heute ein bisschen vorangetrieben.
Entschuldigung, aber am späten Nachmittag muss das mal erlaubt sein. Also ich wollte wirklich auch noch einmal versuchen zu verdeutlichen, was wir mit unserem Antrag beabsichtigen. Wir hätten gern zu diesen Dingen eine Berichterstattung der Landesregierung im Januar und ich bitte um Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Danke.
Aber sicher.
Dr. Schuchardt, ich möchte jetzt nicht über kulturelle Fragen mit Ihnen diskutieren. Ich möchte nur sagen, dass unser Antrag den Sinn machte, und das steht ja auch drin, dass Forschung, Technologie und Wissenschaft in Thüringen ausreichend gefördert werden. Dazu ist es durchaus meiner Meinung nach auch im Sinne einer parlamentarischen Kultur möglich, zu den Inhalten, die dahinter stehen, etwas zu sagen.
Wir wollen das "Es passiert nichts" vielleicht wirklich ein bisschen relativieren, zumindest in den Punkten, die ich benannt hatte, wird geprüft. Aber Sie müssen doch zugeben, dass das Zentrum für intelligentes Bauen in Weimar durchaus weiter sein könnte was die Finanzierung anbelangt, und dass auch das Erfurter Zentrum bereits im Herbst dieses Jahres mit dem Bau beginnen sollte.
Initiative zur Rettung des Landesfilmdienstes Thüringen e.V.
Presseberichten und einem Informationsschreiben ist zu entnehmen, dass der amtierende Vorstand des Landesfilmdienstes Thüringen e.V. am 15. Oktober 2003 beim Amtsgericht Erfurt den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen musste. Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. versteht sich als soziokulturelle Einrichtung für Jugend- und Erwachsenenbildung und erhielt aufgrund seiner gemeinnützigen Aufgaben in der Vergangenheit umfangreiche Unterstützung durch die Ministerien und großzügige Fördergelder.
Ich frage die Landesregierung:
2. Wie wurde die Verwendung der ausgereichten Mittel nachgewiesen und geprüft?
3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung bezüglich der Tätigkeit der Geschäftsführung des Landesfilmdienstes Thüringen e.V.?
4. In welcher Form werden die Ministerien die Initiative zur Rettung des Landesfilmdienstes Thüringen e.V. unterstützen?
Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Bekanntlich wird die Wirtschaft Thüringens geprägt durch kleine und mittlere Unternehmen, die kaum oder nur wenige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfalten können und deren Produkte oft wegen mangelnder Innovation in ihren Marktchancen gefährdet sind. Unterstützung sollen sie durch die STIFT erhalten, welche aber in die öffentliche Kritik von Presse und Politik geraten ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie erfüllt die STIFT ihre Verantwortung für die Verwirklichung der "Technologiekonzeption Thüringen 2000"?
2. Welche Entscheidungen der STIFT (zur Errichtung des Centrums für intelligentes Bauen in Weimar und des Medienapplikationszentrums in Erfurt) werden als fragwürdig bewertet?
3. Was ist an der Zusammenarbeit von STIFT, Thüringer Aufbaubank und Landesentwicklungsgesellschaft verbesserungswürdig?
4. Welche personellen Voraussetzungen der STIFT werden für nötig befunden?
Herr Minister, zu Frage 2, ich hatte nicht gefragt, ob die Entscheidungen der STIFT fragwürdig sind, sondern welche Entscheidung fragwürdig - also nicht, ob die Entscheidung an sich zur Errichtung der Zentren fragwürdig ist, sondern welche Entscheidungen in Bezug auf diese Zentren fragwürdig sind. Sie hatten eben selbst noch mal gesagt, dass die Konzeptionen noch mal begutachtet, überarbeitet werden und darüber nachgedacht wird. Vielleicht können Sie das in bestimmter Weise verifizieren, ob es um die Größe der Vorhaben geht. Vielleicht können Sie dazu eine inhaltliche Aussage treffen.
Ich würde Sie gern noch mal fragen, welche Gründe für eine nochmalige Prüfung insbesondere zum Zentrum für intelligentes Bauen herbeizuführen sind?
Zur Situation der Firma sico technology GmbH
Die Firma sico technology GmbH ist in Jena geschäftsansässig. Das Firmengelände wurde von der Treuhand erworben. Nach Aussagen des Betriebsrates sind in die Firma Fördermittel (öffentliche Gelder) geflossen.
Ich frage die Landesregierung:
1. War der Erwerb des Treuhandgeländes mit der Auflage zur Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden?
2. Sind öffentliche Gelder an die Firma geflossen, und wenn ja, zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
3. Wenn öffentliche Gelder geflossen sind, welche Bindefristen waren daran geknüpft?
Meine Frage an die Landesregierung ist: Ist der Landesregierung bekannt, dass im Falle dieser Firma sozusagen deutsches Recht außer Kraft gesetzt wird durch den Unternehmer?
Herr Minister, könnten Sie einen etwaigen Zeitraum benennen, in dem das Kuratorium der STIFT sich zu diesen Fragen verständigen wird?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich nehme den Zwischenruf von Herrn Buse Ernst und versuche, seiner Forderung nachzukommen. Zuerst einiges zu den Ausführungen des Ministers.
Herr Minister Krapp, ich denke, in unserem Antrag geht es nicht vorrangig um die Rundfunkgebühr, sondern um den nächsten Rundfunkstaatsvertrag. Man kann den 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht von dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trennen, zumindest in der öffentlichen Diskussion nicht. Ich verweise durchaus auf die Äußerungen der Ministerpräsidenten Stoiber, Steinbrück, Simonis, die FDP macht Vorschläge, Herr Seela macht einen Vorschlag, der will das MDR-Sinfonieorchester abschaffen, damit er Gebühren sparen kann. Ich muss sagen, Helden müssen auch ein bisschen dusselig sein, aber man sollte solche Vorschläge ernst nehmen.
Und jetzt möchte ich noch etwas zu Herrn Minister Krapp sagen. Sie sagten, hier im Thüringer Landtag wurde immer kontinuierlich informiert. Ich glaube aber, das können Sie, denke ich, nicht so richtig ad absurdum führen, häufig wurde kontinuierlich informiert, weil wir den Antrag auf Berichterstattung gestellt hatten. Ich denke, das ist auch anhand der Landtagsprotokolle nachvollziehbar.
Zu Ihren Aussagen zu den Gremien, auf die wir ja im Punkt 2 unseres Antrags hinweisen: Herr Minister Krapp, an der Stelle hatten Sie kein glückliches Händchen heute, wenn Sie auf die Sendung Späth/Gysi hinweisen. Das ist in den Gremien, glaube ich, marginaler diskutiert worden als an anderen Stellen und in der Öffentlichkeit durch den ehemaligen Ministerpräsidenten, wo eine politische Einflussnahme auf Programmgestaltung vollzogen wurde, das möchte ich hier noch mal nachdrücklich betonen.
Aber jetzt zum eigentlichen Antrag.
In den Wortmeldungen zu den Rundfunkänderungsstaatsverträgen wird immer im Zusammenhang diskutiert das Problem Rundfunkgebühr, wie wird die ausgestaltet, wie wird die zukünftige Programmgestaltung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein, wie funktioniert das duale System weiter, also das Verhältnis zwischen kommerziellem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, wird es dort mehr Wettbewerb geben, wie wird der Wettbewerb gestaltet werden, welche Finanzierungsmöglichkeiten werden dabei dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugebilligt, darf er sein Programm ausgestalten, z.B. im online-Angebot, darf er das, in welcher Form darf er das? Darauf bezieht sich unser erster Punkt, auch auf diese Möglichkeiten, darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk Unterhaltung anbieten, darf er Sport anbieten? Das ist in der öffentlichen Diskussion, das lässt sich nachweisen. Und gerade was die Sportrechte anbelangt gibt es immer wieder Diskussionen, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk meinetwegen Bundesliga kaufen und übertragen für 50 Mio.  muss er das nicht? Wenn das Sat.1 nicht mehr haben will, sondern dann der öffentlich-rechtliche es kaufen muss, muss er es, er muss es verfassungsrechtlich. Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil darüber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Unterhaltung und Sport anbieten kann, aber wenn es in der öffentlichen Diskussion ist, dass es dann nicht mehr soll, dann halte ich es für nötig, dass man es auch in einem Parlament diskutiert und es in einem Punkt 1 eines Antrags formuliert, dass es also um Bestandsgarantie und Entwicklungsgarantie geht.
Ich denke, das ist sehr legitim an dieser Stelle. Es wird darüber hinaus über Werbefinanzierung diskutiert, über Sponsoring, es wird über den Bildungs-, Kultur- und Informationsanteil diskutiert, und wir sollten nicht so tun, als ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk als hohes Gut, wie wir es ja alle wollen, in dieser Form zurzeit nicht in einer Diskussion ist, wo es um eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Und darum geht es auch in unserem Antrag diese Diskussion hier zu führen. Und es wird nicht von jedem das hohe Gut so diskutiert, dass man sagen kann, es ist eine heilige Kuh, die wird nicht geschlachtet, sondern es wird auch gesagt, die Kuh wird geschlachtet. Und dann könnte es passieren, dass aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk irgendwann ein Spartenrundfunk wird, wenn er also nicht mehr das Vollprogramm, so wie es verfassungsrechtlich garantiert ist, darstellen kann.
Ich denke, dort haben wir alle eine Pflicht, darauf zu achten, dass es nicht so kommt.
Dann möchte ich noch etwas sagen, also zu vielen Dingen ist ja schon etwas gesagt worden, aber zu Punkt 1 noch etwas. An einer Stelle würde ich allen Diskussionen folgen, die sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auch eine Kulturfunktion bezogen auf die Produktion im freien Markt. Er kann also die Produktionsaufträge nicht nur an die eigenen Töchter vergeben, sondern er muss dort wesentlich aktiver werden, hier würde ich jederzeit auch sagen, diesen Dingen muss man Unterstützung zukommen lassen. Insofern ist also die Kombination von Gebühren und inhaltlicher Gestaltung und 7. und 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht trennbar voneinander. Das eine wird Folgen für das andere haben.
Nun zu Punkt 3 möchte ich etwas sagen, zu dem Kinderradio. Es gibt 61 Hörfunkprogramme im öffentlichrechtlichen Bereich. Jeder Erwachsene hat in jedem Bundesland auf mindestens acht Hörfunkprogramme den Zugriff, täglich, das sollte man berücksichtigen. Es gibt 8,4 Mio. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Und für diese Kinder ein Programm bereitzustellen, der Herr Minister Krapp hat das ja sozusagen auch befürwortet, nur auf die technischen Schwierigkeiten hingewiesen, aber ich glaube, auch die technischen Schwierigkeiten sind bewältigbar, wenn man es denn wirklich will. Und 8,4 Mio. Kinder, die durch ein nichtkommerzielles Angebot im Bereich Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung auch gebunden werden können an ein Programm, an Sender, frühzeitig, die sich selbst also auch mit dem Wort exemplarisch auseinander setzen können, die die Sprache als Mittel der Kommunikation zur Verfügung gestellt bekommen, ich denke, so ein Kinderradio sollte man für wünschenswert und auch für installierbar halten.
Unsere Forderung könnte man zusammenfassen in dem Satz von Herrn Ramelow, Kakadu für alle, also nicht nur zwei Stunden Kakadu beim Deutschlandradio, sondern ganztägig und für alle Kinder zugreifbar, das würde ich mir wünschen.
Ich denke mir, das wäre eine gute Sache, und wenn die Landesregierung das will, wird man dem auch sehr nachkommen. Ich möchte noch zum Punkt... Was hatten Sie gesagt, Herr Gentzel?
Dann möchte ich noch etwas zu Punkt 6 sagen. Jeder weiß das, bei Phoenix wird mit Gebärdendolmetscher gear
beitet, aber es gibt immer wieder, auch aus den Behindertenverbänden, Anträge an die Rundfunkräte sind auch mehrfach formuliert worden, dass es darum geht, freie Kommunikation für Behinderte zu ermöglichen, zugangsfreie Kommunikation. Und dort haben wir natürlich ein Finanzierungsproblem, das wissen wir auch alle. Trotzdem sollte das Thema aufgegriffen und immer wieder auch bei den Verhandlungen thematisiert werden. Ich denke, nur dann ist es möglich Rundfunkstaatsverträge, wenn man es offen diskutiert, welche Probleme es gibt, auch so auszugestalten, dass sie einen Sinn machen und dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht in eine Diskussion kommt, wo es heißt, die nehmen immer mehr Gebühren, wir gucken lieber Free-TV, wir brauchen die eigentlich gar nicht, und am Ende ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk von selbst ad absurdum geführt. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDSFraktion hat den Antrag eingebracht, "Umsetzung des Gesamtkonzepts der Landesregierung zur Förderung von Jugendkulturprojekten". Nachdem unsere Fraktion mehrere Jahre lang angemahnt hatte, dass die Probleme in diesem sensiblen Kulturbereich im Landtag gelöst und diskutiert werden sollten, schien auch die Landesregierung nun endlich Handlungsbedarf in den letzten Jahren zu erkennen, und im Sommer des vergangenen Jahres legte die Landesregierung ein Gesamtkonzept zur Förderung von Jugendkulturprojekten vor. In diesem Konzept wurde die Situa
tion zwar richtig analysiert, doch die eigentlich brennende Frage, wie die Arbeit in den Projekten durch das Einrichten von festen Stellen finanziert und gesichert werden kann, wurde bisher nicht beantwortet. Im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde auch eine Anhörung zum Thema am 28. März durchgeführt und im Anschluss an diese Anhörung schrieb der Landesverband der Musikschulen Thüringens an den Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Goebel - das möchte ich kurz zitieren: "... möchten wir Bezug nehmen auf die Anhörung zur Situation der Jugendkulturarbeit am 28. März im Thüringer Landtag, die wir mit großem Interesse verfolgt haben. Wir begrüßen sehr, dass sich die Landesregierung intensiv mit der Problematik beschäftigt. Viele Fragen die Musikschularbeit betreffend wurden an diesem Tag bereits angesprochen, einige konnten nach unserer Ansicht nur unzureichend beantwortet werden." Dieser Ansicht müssen wir uns insofern anschließen, dass es hohe Erwartungshaltungen an die Landesregierung zur Lösung der Probleme gibt, dass die kulturelle Jugendbildung ihrem Stellenwert und ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung entsprechend gefördert und gesichert wird. Erinnert sei hier auch an die Aussage von Frau Ministerin Schipanski bei der Verleihung des Thüringer Kunstpreises an die Erfurter Schotte und 3 K aus Mühlhausen. Sie formulierte dort, sie werde sich schützend vor die Jugend- und Breitenkulturbereiche stellen. Nichtsdestotrotz gibt es bis heute nur unzureichende Schlussfolgerungen, die sich insbesondere auf die Schaffung von festen Stellen und die Sicherung von Arbeitsstellen in diesem Bereich beziehen. Diese Probleme der Finanzierung dieser Stellen konnten bis heute nicht gelöst werden. In diesem Sinne zielt der Antrag der PDS-Fraktion auf eine Diskussion zur Lösung dieser Probleme hier im Hause und wir erwarten uns da auch eine gute Diskussion, die Lösungswege aufzeigt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es fällt mir ein wenig schwer, nach der Diskussion am heutigen Morgen, die um Frieden und Sicherheit ging und wie so oft schon mit hoher verbaler Militanz geführt worden ist, die Kritik, die wir zur Novelierung des Hochschulgesetzes haben, so darzustellen, dass diese Militanz vielleicht nicht zum Tragen kommt. Ich möchte Folgendes sagen: Die Novelle zum Hochschulgesetz bzw. der Gesetzentwurf ist hier in erster Lesung bereits gelesen worden. Es gab, wie Prof. Goebel sagte, eine Anhörung im Ausschuss, die sehr umfänglich war, und es gab eine Ausschussberatung, in der die verschiedenen Standpunkte auch schon, wie heute dargestellt, ausgetauscht wurden. Eines kann man aber sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf in großem Umfang auch das Problem der Hochschulfinanzierung mit tangiert. Ich will das auch deutlich machen. Im Vorspann des Gesetzentwurfs, Teil D - Kosten -, kann man die günstige Prognose lesen, den Hochschulen entstehen keine zusätzlichen Kosten, sie dürfen sogar mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen. Die Frage, die sich stellt, ist, warum sich die Hochschulen nicht dafür bedankt haben, dass das so ist, sondern an vielen Stellen eher kritische Bemerkungen dazu gemacht haben. Ich möchte mich auf vier Punkte beziehen, und zwar auf die Punkte Weiterbildung, Hochschulautonomie, Studiengebühren und Eignungsfeststellungsverfahren.
Zur wissenschaftlichen Weiterbildung: Die Hochschulen haben lange den Wunsch, in diesem Bereich mehr Freiheit zu bekommen, auch mehr Aktivitäten entfalten zu können. Und durch die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes von 1999 wurde die wissenschaftliche Weiterbildung bereits in den Katalog der Primäraufgaben der Hochschulen aufgenommen. Das hat aber bisher an den Hochschulen und insgesamt auch keine Bildungsoffensive ausgelöst und nun ist es so, dass den Hochschulen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung und dem Angebot von weiterbildenden Studien eingeräumt wird. Die Frage ist: Worum geht es hier genau? Hochschulen können jetzt auf privatrechtlicher Grundlage selbst oder in Kooperation mit anderen Bildungsträgern wissenschaftliche Weiterbildung anbieten und dafür Gebühren und Entgelte erheben. Das entspricht im Wesentlichen auch dem Wunsch der Hochschulen. Das Geld verbleibt den Hochschulen bzw. es bildet das Honorar für die mit Lehraufgaben betrauten Personen. Die Kritik in der Anhörung, darauf hatte Prof. Goebel bereits verwiesen, ging vor allem dahin, dass technisches und wissenschaftliches Personal nicht berücksichtigt wurde, es aber unverzichtbar für die Ausgestaltung von Weiterbildungsaufgaben ist. Dahin ging auch unser Änderungsantrag, der im Ausschuss abgelehnt wurde. Wir möchten aber hier noch
einmal verdeutlichen, dass wir das für unverzichtbar halten, um Weiterbildung an den Hochschulen etablieren zu können. Verweisen möchte ich auch noch einmal auf die Kritik, die aus fast allen Bereichen kam, dass zu befürchten ist, dass, wenn es nicht geregelt wird, das grundständige Studium eventuell gefährdet sein könnte. Es wurde auch darauf verwiesen, dass die Hochschulen, das widerspricht ein bisschen dem schon abgeschlossenen Hochschulpakt, um diese Weiterbildungsaufgaben erfüllen zu können, eigentlich auch mehr Personal und mehr materielle Ausstattungen, also einfach mehr Geld bräuchten. Hochschulbildung erfolgt also nach wie vor in öffentlicher Verantwortung. Weiterbildung wird künftig aber im Wesentlichen in privater Verantwortung durch die Hochschulen geleistet werden. Die Frage, die sich für uns stellt, ist natürlich auch: Setzt sich hier eventuell, wenn nicht auch hier eine öffentliche Vorsorge getroffen wird, die soziale Selektion, wie sie durch die PISA-Studie an den Schulen bereits festgestellt wurde, fort und ist das Recht auf Bildungschancengleichheit, Demokratisierung, Durchlässigkeit, Integration von beruflicher und allgemeiner Bildung hiermit wirklich garantiert oder wird es noch obsoleter? Ob auf diese Art und Weise der Bedarf an gesellschaftlicher Weiterbildung wirklich befriedigt werden kann, das ist eine Frage, die sich in Anbetracht von Weiterbildungshemmnissen stellt. Als Weiterbildungshemmnisse betrachten wir Weiterbildungsabstinenz wegen Geldmangel, Motivationsverluste, Zugangsbarrieren, die nicht geklärt sind, und, ich betone es noch einmal, die PDSFraktion hält ein Engagement der öffentlichen Hand an der Finanzierung der wissenschaftlichen Weiterbildung für erforderlich.
Im Übrigen werden die Thüringer Hochschulen Weiterbildung auf privatrechtlicher Grundlage tatsächlich nur dann durchführen können, wenn eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt wird.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Hochschulen sollen auch stärker im Wettbewerb um Studierende auftreten können, sollen eigenständig und flexibel auf neue Herausforderungen reagieren können. So hören wir es immer wieder. Aber in der anstehenden Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes wird nur sehr zaghaft Handlungsfreiheit gewährt. Nicht nur, dass knappes Geld schon enge Handlungsspielräume zulässt, auch die Hochschulautonomie wird aus unserer Sicht doch sehr eingeschränkt. Die Novelle ist bestenfalls ein zaghaftes Schrittchen zu mehr Selbständigkeit der Hochschulen. Die Einrichtung, Aufhebung oder wesentliche Änderung von Studiengängen erfolgt nicht in Eigenverantwortung der Hochschulen, sondern im Einvernehmen mit dem Ministerium. Ich verweise auf § 13 Abs. 2 und § 109 "Staatliche Mitwirkung" sowie die folgenden Paragraphen bringen eine Erweiterung der ministeriellen Eingriffs- und Kontrollrechte. In der Anhörung war die Kritik aller Hochschulen des Landes zu diesem Punkt sehr massiv. Es wäre ein großer Schritt
zur Stärkung der Selbstentscheidungsrechte der Hochschulen gewesen, wenn ihnen die Berufung von Hochschullehrern weitreichend überlassen worden wäre. Jetzt haben wir Eingriffsmöglichkeiten in die Liste der vorgeschlagenen Berufungsvorschläge und eine Verkürzung der Berufungsfristen auf sechs Monate. Es bleibt also aus unserer Sicht bei einem doch recht staatsdominierten Berufungsverfahren. Ich will mich an dieser Stelle nicht beziehen auf die Stellungnahme der Konferenz der Thüringer Studierenden, die dort noch viel weiter gegangen sind in ihrer Kritik an diesem Punkt. Das will ich jetzt hier nicht benennen. Aber will man ernsthaft eine selbstverantwortete Freiheit der Hochschulen, muss die Regelungsdichte stark herabgesetzt werden. In der Anhörung wurden unter anderem von einer Hochschule auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Punkt genannt.
Meine Damen und Herren, die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende, hier immer in einander ausschließenden Meinungen diskutiert zwischen der Opposition und der Regierungsfraktion, wird von uns nach wie vor grundsätzlich und prinzipiell abgelehnt.
Ich glaube, die Argumente sind weitreichend ausgetauscht. Circa 3 Prozent der Thüringer Studierenden sind Langzeitstudierende. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass immer mehr Studierende jobben. Es gibt Zuschriften, es gibt immer wieder Kritiken, dass die räumliche und materielle Ausstattung der Hochschulen kein schnelles und zügiges Studieren für alle zulässt. Ich denke, vor diesem Hintergrund Langzeitstudiengebühren einzuführen ist also überhaupt nicht erklärbar.
Von den Hochschulen kommt noch zusätzlich das Argument, dass Verwaltungskosten entstehen würden, die die Gebühr dann wieder ad absurdum führen. Ich möchte auch darauf verweisen, dass die Zahl der Studierenden nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums, die Bafög beziehen, in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Man muss schon überlegen, ob nicht die Einführung einer Langzeitstudiengebühr dann auch noch zu mehr sozialer Zugangsbeschränkung zu einem Studium führt als bisher.
Ich möchte an dieser Stelle unserer Sorge Ausdruck verleihen, dass die Langzeitstudiengebühr vielleicht nur ein Schritt ist auf dem Weg zur Studiengebühr. Es fand kürzlich ein Kongress der bayerischen Rektoren in München statt. Dort äußerte sich Herr Schwäblein sehr positiv zur Einführung von Studiengebühren und befürwortete diese. Das ist sicher eine persönliche Meinungsäußerung, aber ich will ihn hier zumindest benennen. Ich denke, Studiengebühren können überhaupt kein Ausweg sein, um die Finanzmisere, die es insgesamt und insbesondere im Hochschulbereich gibt, zu lösen.
Das kann nicht die Wahl des Einzelnen sein. An dieser Stelle auch der Hinweis auf den bayerischen Hochschulminister, Hans Zehetmeyer, der Studiengebühren insgesamt ablehnt, weil er auch der Auffassung ist, dass sie eigentlich überhaupt nichts bringen, weder für die Studierenden noch für die Hochschulen.
Meine Damen und Herren, unsere nächste Kritik geht zur Erprobungsklausel oder zu § 132 b, wo die Erprobung von Eignungsfeststellungsverfahren benannt wird. Die Begeisterung für diesen Paragraphen hat sich auch bei den Hochschulen in Grenzen in der Anhörung gehalten, und zwar in deutlichen. Wir hatten die Erprobungsklausel an sich befürwortet, haben uns aber im Ausschuss dagegen ausgesprochen, dass in dieser Form, wie es dann nachfolgend geschieht, durchreguliert wird bis ins Einzelne. Das entsprach auch der Kritik der Hochschulen an diesem Paragraphen. Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass immer noch die Studierenden sich die Hochschulen aussuchen sollten und nicht die Hochschulen die Studierenden. Wenn man tatsächlich mehr Wettbewerbsfähigkeit oder Wettbewerbsimpulse an dieser Stelle auslösen will, dann muss das Eignungsfeststellungsverfahren unabhängig von der Kapazität der Hochschulen sein können, sonst ist das nicht möglich. Und darüber hinaus muss es sich erst noch erweisen, ob das Abitur tatsächlich die schlechtere Aussage trifft zur Eignung für ein Studium als ein Eignungsfeststellungsverfahren.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend sagen, wir könnten aus unserer Sicht mit einigen Mängeln dieser Novelle oder dieses Gesetzentwurfs leben, aber mit einem nicht: mit der Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende. Das ist der Punkt, der unsere Fraktion dazu veranlasst, den Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte nicht gedacht, dass mir heute Morgen schon so viel Freude zuteil wird. Herr Kretschmer macht mir immer wieder Spaß, wenn er fast mit astrologischer Gewissheit davon ausgeht, dass die PDS jetzt die Zwangskollektivierung vorschlagen wird und eine Planwirtschaft bei der Bildung von Clustern. Sie sollten doch erst mal warten, was wir überhaupt wollen.
Ich denke eigentlich, dass die Diskussion zu solchen Themen wie "Forschungs- und Technologieentwicklung, Verbundforschung" hier immer in der Sache geführt worden ist. Ich denke, die Diskussion in der Sache ist dem Thema auch angemessen. Es ist eine Technologiekonzeption für Thüringen erarbeitet worden, die empfehlenden Charakter trägt. Diese Technologiekonzeption ist von vielen Akteuren der Prozesse begleitet, diskutiert und vorbereitet. Und ich denke, es ist sehr sinnhaft, hier auch nachzufragen oder uns selbst der Diskussion zu stellen, wie sind denn die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Konzeption? Haben wir die denn überhaupt noch? Ich brauche doch hier niemanden daran zu erinnern, was hier diskutiert wird. Jeder, der hier vorn steht, sagt, das können wir nicht machen, weil, wenn wir in die Taschen fassen, nichts mehr drin ist.
Sie noch nicht, heute nicht, Sie haben das weggelassen, das gebe ich zu. Es ist natürlich auch bei der Herausbildung von Clustern, in denen ja viele Akteure vereinigt sind aus unterschiedlichen Richtungen, doch wirklich die Frage: Wie finanzieren sich dort einzelne Einrichtungen, einzelne Akteure? Welchen Anteil hat das Land dabei? Diese Fragestellung halte ich für berechtigt. Welche Projekte können wir denn überhaupt hier noch diskutieren?
Der Herr Minister hat von sieben Projekten, betreut durch die STIFT, u.a. gesprochen, in der Konzeption sind neun Projekte zur Clusterbildung angedacht. Es ist jeweils ein größeres Unternehmen im Kern notwendig, um so einen Cluster vorantreiben zu können. Ob man es dann als Netzwerk oder als Cluster bezeichnet, ist eine ganz andere Geschichte. Aber es ist doch natürlich für die Wirtschaftsentwicklung in einem Land wie Thüringen, solche Kernkompetenz und ihre Entwicklung, fundamental. Sie wissen das doch alle, dass es sich bis jetzt im Wesentlichen auf die Regionen Jena, Ilmenau, Erfurt begrenzt, auch dass die Entwicklungen in diese Richtung gehen.
Ich glaube, wir sollten hier ernsthaft ein paar Fragen stellen, die uns selbst angehen und auch selbst betreffen, wie man diese Kompetenzen entwickeln und vorantreiben kann. Sie sind ja letztlich nicht die Einzigen, die mit den Akteuren dieser Prozesse sprechen. Das will ich hier einmal nebenbei bemerken, die STIFT und die Ernst-AbbeStiftung spielen ja in diesem Prozess auch eine Rolle. Ich denke zumindest, dass so eine Einrichtung wie die STIFT, die es in anderen Bundesländern in dieser Weise nicht so gibt, eine hohe Verantwortung für einen solchen Prozess hat, auch begleitend und in ihrer Funktionalität. Zum anderen bin ich aber der Meinung, das steht in der Technologiekonzeption drin, dass der Freistaat Thüringen, dass die Landesregierung den Moderator in diesem Prozess spielen soll. Und über diese Moderatorenrolle, denke ich, sollten wir hier sprechen.
Was gehört zur Funktionalität dieses Moderators? Was muss er vorbringen? Was muss er leisten, um Cluster- oder Netzwerkbildung oder was auch immer voranzutreiben? Ich denke, wichtig für Thüringen ist deshalb vielleicht auch diese missverständliche Formulierung: "Cluster wirtschaftsnaher Forschung" - das ist missverständlich, das billige ich ohne Weiteres zu.
Der Kern dieser Geschichte ist ja Innovation. Das wissen wir alle, dass man, um auf den Markt zu kommen, auch auf internationale Märkte zu kommen, auf einem sehr engen Markt innovative Produkte braucht. Und um innovative Produkte entwickeln zu können, muss man natürlich mindestens die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen gut begleiten und auch ihre Entwicklung befördern. Wenn Sie in die Konzeption hineinschauen, steht dort, dass diese auch evaluiert werden sollen, möglichst durch Wirtschaftsunternehmen, dass diese in die Evaluation einbezogen werden, dass sich diese Einrichtungen zu Dienstleistern entwickeln sollen und die Hochschulen die Vorlaufforschung übernehmen sollen.
Da frage ich hier an dieser Stelle - ich weiß, dass das jetzt hier gleich wieder dazu führt, dass Sie sagen, kann ja keiner etwas dafür, es ist die Bundesregierung, aber ich muss trotz
dem die Frage hier aufwerfen - bei einer 15-prozentigen Haushaltssperre hat das Konsequenzen auch für diesen Bereich? Ich denke, darüber sollten wir sprechen, ob so eine globale Haushaltssperre erst einmal wirklich gerechtfertigt ist, wenn man Entwicklung vorantreiben kann.
Aus Gesprächen ist mir bekannt, dass diese vorläufige Haushaltssperre verbunden noch mit den Tariferhöhungen an einigen Einrichtungen dazu führt, dass sie keine weiteren Auszubildenden einstellen können, dass sie keine Leistungszuschläge zahlen können, dass sie eigentlich Kurzarbeit beantragen müssten. Das muss einmal jemand vormachen, wie man es in so einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung überhaupt machen soll mit Kurzarbeit, denn das geht eigentlich nicht.
Es gibt einen Haufen Probleme. Ich will jetzt nicht eine Lösung dieser Probleme, aber ich möchte einen Vorschlag machen. Ich denke, das findet man zum Teil auch in der Konzeption wieder, dass eine bestimmte Grundfinanzierung möglich sein muss, um auch eine zentrale Strukturschwäche ausgleichen zu können in dem Innovationssystem. Uns ist in Gesprächen u.a. der Vorschlag unterbreitet worden, dass man vielleicht auch über eine Art Vereinbarung, wie es sie zwischen den Hochschulen und der Landesregierung gibt, über die Grundfinanzierung diskutieren könnte.
Ich mache das hier nur als Vorschlag. Ich möchte das nur als Anregung in die Diskussion geben. Es muss ja nicht jeder Recht haben, der mit jedem spricht, aber wenn formuliert wird, dass die Förderung in Thüringen sich auch in erratischen Sprüngen vollzieht, dann würde so eine Grundausstattung zumindest solche Hopser verhindern, wenn es sie denn geben sollte.
Ich möchte dann noch auf mehrere Probleme aufmerksam machen, die sind heute Morgen u.a. auch schon diskutiert worden. Das ist natürlich die Frage, wann erreichen solche Netzwerke, Verbindungen, Cluster eine kritische Masse, wo sie sich dann in sich selbst weiterentwickeln und auch größere Räume erreichen. Es ist hier heute Morgen über Regionalität diskutiert worden, über den so genannten Raum Mitteldeutschland. Wenn man das wirklich in Angriff nehmen will - und wir hatten es hier schon mehrfach vorgeschlagen und diskutiert, Möglichkeiten dieser Zusammenarbeit, die es ja schon gibt, auch politisch zu begleiten.
Da möchte ich einige Fragen aufwerfen, die sowohl die Evaluierung von Förderrichtlinien betreffen, also die länderübergreifende Evaluierung, das haben wir schon mehrfach angesprochen. Ich glaube, dass es wirklich ein Hindernis auf diesem Weg ist - und auch die Evaluierung von Förderung selbst in den Einrichtungen. Sie wissen, dass es Schwierigkeiten gibt bei der Marktbewertung, beim Technologietransfer, beim Technologiemarketing. Ich glaube,
wenn man zukunftsfähig und nachhaltig fördern wird, muss man diese Aufgaben auch miteinander besprechen dürfen. Vielleicht kann ich Ihnen noch - wenn Sie die Geduld noch aufbringen würden - die Punkte benennen, wo ich Diskussionsbedarf im politischen Raum sehe.
Die erste Diskussion wäre eigentlich: Welche Großunternehmen braucht man in einem solchen funktionsfähigen Netz? Wie gelingt es weiter, vielleicht auch in einem größeren Wirtschaftsraum, Großunternehmen dort zu involvieren und wie sieht es bisher in den Clustern aus? Dann eine Frage, ob alle wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Cluster eingebunden sind und ob das in jedem Falle sinnvoll wäre. Das wäre diese Frage der Evaluierung. Das Nächste ist die Förderung der Vorlaufforschung an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen, wobei ich denke, dass wir in dem Bereich der außeruniversitären Einrichtungen in den letzten Jahren ein ganzes Stück vorangekommen sind. Das will ich auch hier ausdrücklich aussprechen.