Protokoll der Sitzung vom 06.09.2001

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe die Aussprache und... Es gibt noch eine Redemeldung. Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Schuchardt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, an den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten hat mich im Augenblick eine Sache so erheblich gestört, dass ich doch noch einmal hier vorgehen möchte. Ich bin also weit davon entfernt, unbewiesene Dinge aufzugreifen, irgendwelche Schuldzuweisungen hier zu tätigen, hier ist eine Sache, die soll untersucht werden und bevor das Untersuchungsergebnis nicht vorliegt, sollte man sich hier tunlichst jeglicher Wertung enthalten. Aber wenn ein solcher Verdacht im Raum steht, dann finde ich es nicht gut zu sagen, glückliches Land Thüringen, im Hinweis auf andere Länder, gibt es die und die Probleme, das ist hier in Thüringen eine Petitesse, also eine Kleinigkeit.

(Beifall bei der SPD)

Und hier, meine Damen und Herren, habe ich ein Problem. Wir haben in diesem Land Thüringen, auch in anderen neuen Bundesländern, ja eine Vorgeschichte. Eine Geschichte, in der eine Einrichtung, die ich keinesfalls mit dem heutigen Verfassungsschutz vergleichen möchte, aber die im Unsichtbaren arbeitete, irgendwie doch ein gewisses Problem, ein gewisses Problembewusstsein mit solchen Organisationen, die in diesem Falle sinnvoll, wir alle, zumindest die beiden Fraktionen CDU und SPD tragen diesen Verfassungsschutz, aber wir haben hier eine andere Situation, ein anderes Gefühl für diese Dinge als vielleicht in den alten Bundesländern. Wenn es stimmen sollte, wie gesagt, ich bin weit davon entfernt so etwas jetzt zu behaupten, dass ein für einen solchen Dienst verantwortlicher Minister, noch dazu in Zeiten eines Wahlkampfes, da ist es mir ganz egal, wie hoch die Chancen des einen und anderen Kandidaten in diesem Falle waren, einem Verfassungsschutz einen solchen Auftrag gegeben haben sollte, ich sage es noch einmal, ich bin weit davon entfernt das zu behaupten, wenn das so wäre, dann wäre das keine Petitesse, meine Damen und Herren. Das wollte ich an dieser Stelle gesagt haben.

(Beifall bei der SPD)

Herr Ministerpräsident, Sie haben noch einmal das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr verehrter Herr Kollege Dr. Schuchardt, ich weiß sehr wohl,

dass hier ein anderes Gefühl herrscht und eine andere Erfahrung mit Ausspionieren, da bin ich mit Ihnen völlig einig, nur gilt das auch für die, die Gift streuen und den Eindruck erwecken, ein Minister dieses Landes bediene sich Methoden, denen sich frühere Leute hier bedient haben.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen sehen Sie bitte, weil ich weiß, wie man hier denkt, wenn die Gefahr besteht, man werde ausgespitzelt, gerade deswegen wehre ich mich so leidenschaftlich, dass solche Verdachtsmomente so leichtfertig in Umlauf gebracht werden. Das ist der eigentliche Schaden dabei.

(Beifall bei der CDU)

Und natürlich soll der Sache nachgegangen werden. Aber lieber Herr Kollege Dr. Schuchardt, Sie werden doch bitte verstehen, wenn von einem Mann, dem das Vertrauen entzogen worden ist, nachdem ich es mit Billigung der jeweiligen Innenminister nicht immer ohne Probleme ihm lange geschenkt habe, wenn ein solcher Mann einen solchen Vorwurf erhebt, dann kann ich doch nicht damit umgehen, wie ich mit einem solchen Vorwurf sonst umgehen würde. Dann habe ich die Verpflichtung, wenn ein Minister zu einem klaren Wort kommt, diesen Minister in Schutz zu nehmen, ganz gleich von welcher Partei, ganz gleich in welcher Koalition, dies zum heutigen Tag. Ich sage ja ausdrücklich, das soll untersucht werden, aber dass hier so einfach jemand was erzählt, der suspekt geworden ist durch sein Verhalten in der Vergangenheit gegenüber einem Ehrenmann, dann muss ich doch wenigstens hier die Möglichkeit haben, vor dieser Öffentlichkeit das zu sagen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Schuchardt, ich habe gar kein Problem mit Ihrer Einlassung, aber ich wünschte mir, Sie hätten auch keines mit meiner Bereitschaft, unbescholtene Leute in Schutz zu nehmen vor gefährlichen Versuchen von Angriffen. Wenn jemand, der den Verfassungsschutz abschaffen will, gleichzeitig als Hüter des Verfassungsschutzes hier auftritt, dann werden Sie mir nicht verübeln, dass ich auftrete und dagegen ein wenig Einwendungen habe. Sie haben doch das Theater heute Vormittag oder heute am Nachmittag erlebt, dass man einen Verfassungsschutzgesetzentwurf von Ihnen nicht ergänzen oder ändern will, sondern zur Unkenntlichkeit machen will. Das ist doch eine Posse, was hier als Änderung eingebracht worden ist von der PDS.

(Beifall bei der CDU)

Ich finde, ich hätte in dieser Situation in der Tat die Pflicht hierher zu gehen und das zu sagen in voller Erkenntnis, dass dieses Thema Verfassungsschutz hier mit besonderer Heikelkeit zu behandeln ist und mit beson

derer Sensibilität. Meine Bitte ist nur, dass alle ein wenig sensibler mit solchen Vorwürfen umgehen sollten.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage vorsichtshalber noch einmal: Gibt es noch Wortmeldungen? Das ist wohl nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. So stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1788 ab. Wer für den Antrag stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Antrag in Drucksache 3/1788 mit großer Mehrheit angenommen.

Jetzt stimmen wir über den Antrag in Drucksache 3/1775 - Neufassung - gemäß § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes ab. Zunächst möchte ich Folgendes feststellen: Der Untersuchungsausschuss ist von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags beantragt worden. Da der Einsetzung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, ist der Landtag zu seiner Einsetzung nach Artikel 64 Landesverfassung verpflichtet. Erhebt sich gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss vom Landtag unter Berücksichtigung des Antrags in Drucksache 3/1788 eingesetzt ist, Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann ist die Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses somit beschlossen.

Ich will noch folgende Hinweise geben. Durch die Fraktionen sind die 10 Mitglieder des Untersuchungsausschusses gemäß § 6 Abs. 1 sowie die ständigen Ersatzmitglieder nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes zu benennen. Gemäß § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung entfallen nach dem d´hondtschen Höchstzahlverfahren sechs Sitze auf die Fraktion der CDU und je zwei Sitze auf die Fraktionen der PDS und der SPD. Die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes würde sodann in einer der Plenarsitzungen des Monats Oktober 2001 erfolgen. Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner 2. Sitzung im Oktober 1999 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreter entfällt gemäß dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren damit der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf die Fraktion der CDU und der für dessen Stellvertreter auf die Fraktion der SPD.

Soweit meine Hinweise. Wir können den Tagesordnungspunkt 13 a abschließen und beenden für heute die Plenardebatte und treffen uns wieder morgen um 9.00 Uhr hier in diesem Raum.

E n d e d e r S i t z u n g : 19.44 Uhr