Gerd Schuchardt

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als dieser Stein ins Wasser geworfen wurde, der da hieß Eliteuniversität, da habe ich zunächst aus zwei Gründen gezuckt. Zum einen habe ich mich gefreut, dass dieses notwendige Thema mal angestoßen wird. Ich glaube, die Debatte hier im Hause zeigt auch, dass es nicht ganz verkehrt ist, über dieses Thema mal zu reden. Zum anderen habe ich gezuckt, weil allein aus dem Begriff mir da was durchaus Fragwürdiges, wenn nicht Falsches am Horizont aufzusteigen scheint. Vielleicht haben Sie es wahrgenommen, am nächsten oder übernächsten Tag stand von mir eine Stellungnahme dazu in der TA. Die lautete so ungefähr: Schuchardt will Inseln der Exzellenz fördern und nicht ganze Universitäten. Das heißt, ich freue mich, dass inzwischen ein weit gehender Konsens von der KMK bis zu Wissenschaftsverbänden und weit parteienübergreifend in diesem Sinne existiert, der sagt, wir sollten die besten Fachbereiche, die besten Fakultäten fördern und vernetzen. Es ist nun mal in der Sprache der Wissenschaftsorganisation der Begriff Exzellenz eingeführt für herausragende Leistungen. Manchem mag das komisch vorkommen, aber es gibt in den verschiedensten Gebieten ja auch die komischsten anderen Fachvokabeln. Also, wir sollten tatsächlich dieses Thema sehr ernst nehmen und als das aufkam, hatte ich sofort den Gedanken: Ja, es muss so etwas gefördert werden, wie es zum Beispiel mal die Göttinger Physikerschule war. Wenn das gemeint ist, dann kann man das nur voll inhaltlich unterstützen. Es gab damals eine physikalische Fakultät, an der war jeder, der
auf der Welt in der Physik Rang und Namen hatte, entweder als Student oder als Professor oder zumindest als Gast, an dieser Göttinger Physikerschule führte kein Weg vorbei. In diesem Sinne ist der Begriff Elite zu interpretieren, also als Leistungselite,
und nicht etwa als eine Elite von sozialer Herkunft, von Geburt oder von sonst irgendwas oder gar fragwürdiger Prominenz a la Küblböck und dergleichen.
Frau Ministerin, Sie sagten, Sie bedauern, dass dieses ganze Verfahren so etwa einer Castingshow ähnelt. Ich bedauere das auch außerordentlich, dass ein solcher Begriff wie "Brain up - Deutschland sucht seine Spitzenuniversität" in die Welt gesetzt wurde. Das missfällt mir außerordentlich, weil es dem Gegenstand, um den es geht, überhaupt nicht gerecht wird.
Allerdings sage ich mir, die Landesregierung sollte an der Stelle nicht allzu laut auftrumpfen, wenn ich daran denke, dass mal mit Buchstabensuppe und eingewickeltem Hering Reklame gemacht wurde
oder mit einem zugegebenermaßen imposanten Biathletenhinterteil geworben wird für Thüringen, so in dem Sinne, die Biathlonmeisterschaft ist bald der Schnee von gestern und dabei hatte sie noch gar nicht angefangen. Die Landesregierung sollte sich zurückhalten, wenn es um fragwürdige Slogans geht. Sehen Sie es anders, Herr Goebel, Ihnen hat wohl dieser eingewickelte Hering gefallen?
Na gut. Zurück zum ernsten Anliegen dieser Sache. Diese Chance sich dort einzubringen, sollte Thüringen auf jeden Fall nutzen. Es gibt nirgends in Deutschland eine Universität, die in voller Breite Exzellenz in ihren Fakultäten darstellt. Ich kenne keine. Es gibt allerdings Fachbereiche, Fakultäten und, ich denke, es gibt auch in Thüringen gute Ansatzpunkte, so dass wir uns an diesem Wettlauf beteiligen sollten. Ich denke, wenn die KMK hier so ein eindeutiges Votum abgegeben hat, das wird nicht ohne Folgen bleiben und ich gehe davon aus, dass das im BMBF Spuren hinterlässt. Ich vermute mal, dass es auf Fachbereiche oder Fakultäten über kurz oder lang hinauslaufen wird. Ich kann natürlich hier beileibe nicht für das BMBF sprechen, aber alles andere wäre ja nicht vernünftig. Es sei denn, man sagt, wo eine besonders herausragende Fakultät ist, da soll auch gleich die ganze Universität etwas davon haben und gefördert werden. Damit würde aber die Zielstellung, um die es eigentlich geht, nämlich die
Exzellenz zu fördern, einigermaßen verfehlt.
Herr Schwäblein, Sie zitierten den Professor Bullinger, den Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft. Es gibt eine andere Aussage von Herrn Bullinger und die geht letzten Endes auch in diese Richtung, in die wir gerade gemeinsam hier argumentiert haben. Er hat also auch gesagt, dass eine kritische Masse notwendig ist, um zu wichtigen Forschungsergebnissen zu kommen. Er sagte sinngemäß, ich kann es jetzt nicht wörtlich sagen: Was nützt es, wenn an einer Stelle ein Professor für Mikroelektronik mit einem Assistenten dazu sitzt, die können überhaupt nichts machen, die sind beide zusammen kaum in der Lage, allein die Werksveröffentlichungen von Siemens auf dem Fachgebiet zu lesen - nur zu lesen -, und was soll da herauskommen. Recht hat er. Es geht in der Tat darum, jetzt solche starken Inseln der Exzellenz, die über eine gewisse kritische Masse verfügen, dort zu fördern.
In dem Zusammenhang gab es eine geharnischte Kritik der Ministerin an der Bundesregierung, was nun die Förderung im Land Thüringen zum Beispiel im Hochschulbau betrifft. Frau Schipanski, ich gehöre ja lange genug diesem Haus an, um Verständnis dafür zu haben, dass bald Landtagswahlen sind und dass man im Wahlkampf etwas pointiert argumentiert. Das ist eben so, aber man sollte zumindest bei den Zahlen oder bei den Aussagen wahrhaftig bleiben. Was meine ich damit? Sie kritisieren ein angebliches Versagen der Bundesregierung im Hochschulbau, haben da auch einen Zusammenhang hergestellt zwischen dem Thema, über das wir jetzt gerade geredet haben, und den Defiziten, die es im Hochschulbau natürlich auch in Thüringen noch gibt. Es ist ganz einfach eine völlig schief liegende Darstellung der Beurteilung dieser Bundesregierung. Ich möchte das Gremium, den Thüringer Landtag, jetzt nicht mit Zahlen langweilen, aber ich glaube, vier Zahlen nur, die bitte ich Sie einfach mal zu verinnerlichen: Der Jahresdurchschnitt Hochschulbauförderung im Bundesgebiet von 1991 bis 1998, also unter der politischen Verantwortung der CDU, war rund 890 Mio.  %     3  & von 1999 bis 2003 ist 1,07 Mrd. %   3 gebiet. Ich sage Ihnen diese Zahl heruntergebrochen auf Thüringen: Der Jahresdurchschnitt in Thüringen bis 1998, also unter der politischen Verantwortung der CDU, war rund 34 Mio. % durchschnitt Thüringen 1999 bis 2003 45 Mio. 1      : & HBFGFinanzierung grundsätzlich 50 Prozent Bund, 50 Prozent Land kommen, kann man diese Zahlen voll auf den Bund entsprechend umlegen, also es ist die Hälfte Bund, es ist die Hälfte Land. Es sind in gravierender Weise höhere Mittel des Bundes gekommen unter der politischen Verantwortung der SPD, das sollte man doch an dieser Stelle auch der Rechtschaffenheit halber sagen.
Ich habe bis jetzt Jahresdurchschnitte über mehrere Jahre genannt und jetzt nenne ich die letzte Zahl dazu. In 2003
hatten wir 43 Mio. 23,-365(  2003 und der Jahresdurchschnitt bis 1998 war - noch mal zur Erinnerung - 34 Mio. #"   & !"  Rede davon sein, dass der Bund Thüringen etwas schuldig bliebe. Ich bin ja auch dafür, dass es noch mehr wäre, aber den Eindruck zu erwecken, dass der Bund sich seiner Verantwortung in der HBFG-Finanzierung nicht gerecht gezeigt hätte, das ist einfach nicht in Ordnung.
Nun zum Antrag der PDS: Punkt 1 war das Berichtsersuchen, das ist ja erfüllt. Bleibt der Punkt 2 übrig. Die SPD wird diesen Antrag unterstützen und ich will auch sagen warum. Es ist tatsächlich so, dass beim Hochschulpakt die Hochschulen freiwillig zugestimmt haben, manche mit Knurren, mit der Faust in der Tasche, aber sie haben zugestimmt, meine Fraktion hat auch zugestimmt. Wenn alle Hochschulen das partout so wollten, wollten wir dem nicht entgegenstehen. Allerdings habe ich an dieser Stelle damals schon gesagt, in gewisser Weise ist es eine Mogelpackung, und diese Sache holt uns nun ein. Ich will jetzt nichts wiederholen, was meine Vorredner schon gesagt haben an Beispielen. Vielleicht auch nur noch einen Zahlenvergleich. An der Friedrich-Schiller-Universität, unserer größten Universität, hatten wir im Wintersemester 2000/2001 rund 15.800 Studenten; es sind 2003/2004 im Wintersemester rund 19.700 Studenten. Das ist eine Differenz von rund 3.900 Studenten. Das ist die ganze Universität Erfurt, nur mal zum Größenvergleich, die dort an der FSU hinzugekommen ist, ohne dass das irgendwelche finanziellen Konsequenzen hat, außer diesem geringen Prozentsatz für die Angleichung, von dem die Ministerin eben sprach. Das steht natürlich in keiner Relation zu den Gehalts- und Tariferhöhungen seit 2001; das sind ca. 9 Prozent. Es kommen in 2004 noch mal 3,5 Prozent hinzu. Ich erspare mir jetzt Zitate von verschiedenen Repräsentanten unserer Thüringer Hochschulen. Ich denke schon, und ich erinnere an die Aussage, die ich eben gehört habe, an einer anderen Stelle allerdings, man solle schauen, wie ernst der Bund es mit Prioritätensetzungen meint. Ich denke, hier sollte man schon ausloten, wie ernst es die Landesregierung mit Prioritätensetzungen meint und an dieser Stelle mit den Thüringer Hochschulen noch mal ernsthaft reden, wie hier die ärgsten Probleme überwunden oder gemildert werden können. Es ist letzten Endes doch alles eine Frage der Prioritätensetzung.
Herr Schwäblein, Sie haben mich noch mal daran erinnert, ich hätte es jetzt nicht gebracht, aber wenn Sie es schon angestoßen haben in dem Zusammenhang: Natürlich, es ist schade, dass die ganze Verbundforschungsfrage jetzt weit gehend entfallen ist. Es war natürlich auch mit ein Standbein für die Thüringer Hochschulen, über das sich dieses und jenes noch auffangen ließ.
Meine Damen und Herren, ich denke, ich habe Ihnen erläutert, warum wir dem Antrag der PDS in dieser Frage zustimmen und insbesondere, welche Position die Thüringer SPD-Landtagsfraktion zur Frage dieser Eliteuniversitäten hat. Als der Bundeskanzler und damalige - nein,
er ist es ja heute noch - SPD-Bundesvorsitzende diese Frage der Eliteuniversitäten anregte, hat die SPD-Landtagsfraktion durchaus nicht die Hacken zusammengeschlagen und gesagt, jawohl, das ist richtig. Wir haben uns unsere eigenen Gedanken gemacht und haben einhellig in der Landtagsfraktion gesagt, der richtige Weg ist Förderung von Inseln der Exzellenz und natürlich die entsprechende
Vernetzung der Wissenschaftseinrichtungen, die dafür relevant sind.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein aus meiner Sicht wichtiges Argument bisher nicht genannt worden, weshalb ein solcher Untersuchungsausschuss auch kurz vor Ende einer Legislaturperiode noch Sinn macht. Bekanntlich genügt eine Sitzung eines Untersuchungsausschusses schon, um ein paar Fragen zu stellen. Im Gegensatz zu Antworten... Könnte denn die PDS mal ein Momentchen zuhören, es könnte Ihnen nicht schaden. Sie haben so viel Unfug geredet in der letzten halben Stunde, dass Ihnen eine kleine Belehrung bestimmt gut täte.
Im Gegensatz zu einer Antwort z.B. in einer Mündlichen Anfrage, die hart an der Wahrheit vorbeigeht oder vielleicht sogar eine satte Lüge ist, es ist dann politisch fragwürdig, aber es ist kein Straftatbestand. In einem Untersuchungsausschuss ist eine wissentlich falsche Aussage strafrechtlich relevant.
Das ist einerseits im Sinne derjenigen, die den Untersuchungsausschuss beantragen, es ist einfach mehr Druck dahinter, wahrheitsgemäß zu antworten und andererseits muss es auch im Interesse - zum Beispiel in diesem Fall des Innenministers - sein, denn wenn er dort klare Antworten zu Dingen gibt und es ist eine strafrechtliche Relevanz dahinter, falls er falsch antwortet, dann ist auch für die, die diese Antworten entgegennehmen, die Wahrscheinlichkeit doch viel höher, dann das Richtige zu hören. Das heißt, es müsste in beiderseitigem Interesse sein, in einem Untersuchungsausschuss Fragen noch mal glasklar zu beantworten, um hier Dinge auszuräumen. Danke.
Natürlich, von Herrn Schwäblein immer besonders gern.
Das hat überhaupt nichts mit Lauterkeit zu tun, das ist eine Frage der Fraktion, dass dort festgelegt wird, wer in einen Untersuchungsausschuss geht. Ich kann Ihnen diese Frage jetzt hier nicht beantworten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, mir wird hier im Saal abgenommen, wenn ich sage, Kürzungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich gefallen insbesondere mir nicht, und ich bin auch sehr unglücklich, wenn in einer neuen Studie, wie das vor einigen Wochen in den Medien veröffentlicht wurde, die "Initiative für soziale Marktwirtschaft" feststellt, dass Thüringen wie kein anderes Land in diesem Bereich abgefallen ist seit 1999. All dies kann mich aber nicht veranlassen, sehr kritische Worte zu dem hier vor...
Frau Präsidentin, kann ich fortfahren?
Frau Präsidentin, darf ich fortfahren?
Meine Damen und Herren, ich führte aus, dass ich natürlich auch besorgt bin über den Einbruch der Forschungsfinanzierung. Gleichwohl, wenn die Abgeordnete Frau Dr. Klaubert hier eben die Bemerkung machte, wir sind ja seriös, dann muss ich doch etwas bitter lachen anhand dieses PDS-Antrags, der hier vorliegt. Ich habe ihn heute früh zum Frühstück noch mal auf dem Tisch gehabt und überflogen. Ich habe extra keine Milch in meinen Kaffee gegossen, damit sie mir nicht sauer wird angesichts dieses Antrags.
Und ich will Ihnen auch sagen, warum. Es hat drei Gründe. Der erste Grund, es hat was mit Haushalt zu tun. Ein Deckungsvorschlag, der dort von Ihnen erhoben wird angesichts der Forderung - er ist so schön, ich muss das einfach mal vorlesen: "Zur Verwirklichung dieser Ziele sollten alle zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen und Finanzierungsformen in Betracht gezogen werden." Meine Damen und Herren, das ist ein Finanzierungsvorschlag der dritten Art,
das ist eigentlich das Schärfste, was ich bis jetzt so an Finanzierungsvorschlägen gehört habe.
Der zweite Grund, warum ich das nur ablehnen kann, und meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen, hat was mit dem Inhalt, mit sachlichen Gründen zu tun. Sie haben es offensichtlich in der Auseinandersetzung zum Nachtragshaushalt versäumt, hier entsprechende Anträge einzubringen und möglichst natürlich auch mit Deckung, was man von Ihnen ja nicht immer erwarten kann, siehe dieser vorliegende Deckungsvorschlag. Sie haben ganze 2,2 Mio.  diesen Bereich investieren wollen beim Nachtragshaushalt, das ist genau die Summe, um die gekürzt wurde. Das heißt, Sie hätten mit Ihrem Antrag lediglich den niedrigen Stand von 2003/2004 festgeschrieben. Das ist nicht die SPD-Position. Wir wollen in diesem Zukunftsbereich mehr. Das heißt, wir müssten Ihren Antrag schon allein deshalb ablehnen, weil er sich z.B. auf das niedrige Nivau auch des Jahres 2002 bezieht.
Der dritte Grund hat etwas mit dem Selbstverständnis dieses Parlaments zu tun. Es kann doch nicht sein, dass wir vor vier Wochen hier einen Nachtragshaushalt behandelt haben, wo Sie alle Möglichkeiten hatten, Ihre Vorstellungen alternativ zu anderen Projekten einzubringen. Und dann kommen Sie vier Wochen nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts und bringen hier einen klassischen Änderungsantrag eines Haushalts ein. Denn wenn man von Ihrer Begründung mal absieht, die konkreten Forderungen - es ist ja eigentlich nur der Punkt 1 die Forderung, in Punkt 2 steht ja nur, die Landesregierung soll darüber dann später berichten -, es ist ein klassischer Änderungsantrag. Dazu hatten Sie Zeit, als der Nachtragshaushalt 2004 hier behandelt wurde und dort haben Sie anscheinend geschlafen. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, kann so von uns nur abgelehnt werden. Wenn ich mich umsehe in diesem Plenarsaal, er hat ja nun, das wird ja niemand bestreiten, ein vernünftiges Niveau bekommen, ich würde mir wünschen, dass Ihre Anträge sich langsam dem Niveau dieses neuen Plenarsaals anpassen.
Ich gestatte diese Frage, selbstverständlich.
Frau Klaubert, in Ihrer Begründung steht ja eine ganze Menge. Wichtig ist, was Sie eigentlich in dem Antrag fordern. Da gibt es einen Punkt 1 und das ist ein klassischer haushaltsrelevanter Änderungsantrag, mehr nicht. Und dann gibt es einen Punkt 2 und der fordert die Landesregierung auf, dann zu gegebener Zeit über die Realisierung dieses Punktes 1 zu berichten. Das ist Ihr Antrag und dann kommt das Grüne dazu. Wir haben hier in erster Linie über das zu befinden, was Sie fordern, und das ist Punkt 1 und das ist Punkt 2. Und ich wiederhole: Mit Punkt 1 bleiben Sie meilenweit beispielsweise hinter den Forderungen der SPD, die mit Finanzierungsvorschlägen untersetzt waren, zurück. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Im Übrigen finde ich es einen schlechten parlamentarischen Stil, dass man die Haushaltsdebatte versäumt an dieser Stelle entsprechend zu führen und stattdessen vier Wochen danach mit einem nachgeschobenen Änderungsantrag vorkommt, denn wenn Sie sich Ihren Punkt 1 ansehen, es ist ein klassischer Änderungsantrag des Landtags mit einem Deckungsvorschlag, ich habe es vorhin vorgelesen, der aus Wunsch und Wolke besteht.
Frau Dr. Kaschuba, könnten Sie mir bestätigen, dass es ein gutes Stück parlamentarische Kultur wäre, wenn man zu einem Antrag, so wie er vorliegt, so wie er Punkt für Punkt dargelegt ist, auch genau zu diesem Antrag spricht, und dass es abwegig ist, einen Antrag zu stellen, der eine andere spezielle Sache verlangt? Der Hintergrund ist, dass man über etwas ganz anderes sprechen möchte. Können Sie mir bestätigen, dass es die bessere Kultur wäre, das in einen Antrag zu schreiben, was man eigentlich will?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst mal möchte ich mich vor diesem übervollen Hause bedanken, bei allen, die ihren Anteil hatten, dass zügig, sachbezogen an diesem wichtigen Hochschulgesetz gearbeitet werden konnte, insbesondere den Mitarbeitern aller hiervon betroffenen Verwaltungen, aber natürlich auch bei meinen Kollegen im Ausschuss. Und ich danke dem Ausschussvorsitzenden, Kollegen Goebel, für den eben sachlich und sachgerecht vorgetragenen Einblick in die Ausschussarbeit, fast sachlich richtig, ich komme nachher noch bei den privaten Hochschulen darauf.
Herr Kollege Goebel, ich mache mal bei Ihnen weiter, Sie zeigten sich nach der ersten Lesung, wie sagten Sie, das, was ich inhaltlich gesagt hätte, wäre ja aus meiner Sicht in Ordnung, aber Sie seien enttäuscht, und wörtlich: "aber Sie haben den Gedanken oder den Geist des Gesetzes in keiner Weise erwähnt oder gewürdigt." Das war damals Ihre Kritik an mich. Nun, ich will das jetzt gern tun. Wenn ich das Ganze im November 2002 gesagt hätte, was ich jetzt sage, insbesondere nach den erfolgten Anhörungen, dann hätte es wohl seitens der CDU-Fraktion ein lautes Protestgeschrei gegeben und meine Grundsatzeinschätzung zu diesem Gesetz wäre als wilde Oppositionskritik abgetan worden. Wie gesagt, wenn ich das schon im Vorgriff geäußert hätte.
Meine Damen und Herren, es gibt zu diesem Gesetz, wie es heute vorliegt, inklusive der Beschlussempfehlung eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte Nachricht ist: Abgesehen von einigen notwendigen Anpassungen der Rechtslage und einigen wenigen Erweiterungen ist es in seinen Grundzügen eine Verschlimmbesserung des Hochschulgesetzes der 90er-Jahre. Die gute Nachricht ist: Nach dem Willen der Landesregierung hätte es noch schlimmer kommen können, ganz so schlimm ist es dank der parlamentarischen Arbeit an dem Regierungsentwurf nun doch nicht gekommen. Ich möchte das insbesondere mal an § 109 festmachen, das ist der Punkt 38 des Regierungsentwurfs. Dort stand u.a. - es bezieht sich auf wichtige Entscheidungen der Hochschule, ich will das jetzt nicht alles im Einzelnen durchdeklinieren, worum es da ging -: "Die Genehmigung, die Zustimmung oder die Erteilung des Einvernehmens kann versagt werden bei Nichtübereinstimmung mit den allgemeinen" - wohl gemerkt mit den allgemeinen - "und den hochschulbezogenen Zielen und Planungen des Landes in struktureller, kapazitätsbezogener und finanzieller Hinsicht."
Meine Damen und Herren, diese Aussage im Regierungsentwurf zu diesem Gesetz, das war eine Generalklausel, eine Ermächtigung für alles und jedes und - es kam auch in den Einschätzungen der Hochschulen klar zum Ausdruck - es war eine Provokation für unsere Thüringer Hochschulen. Ich frage mich wirklich, wie eine solche Provokation unserer Thüringer Hochschulen, wie eine solche Generalermächtigungsklausel hier den Kabinettstisch passieren konnte. Die Reaktionen unserer Hochschulen waren entsprechend. Ich erlaube mir mit der Genehmigung der Präsidentin Herrn Prof. Kern, der in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Thüringer Hochschulkonferenz vor dem Ausschuss gesprochen hat namens der Thüringer Hochschulkonferenz - er ist im Übrigen Rektor der Technischen Universität Ilmenau -, zu zitieren. Er würdigte zunächst, dass der Landtag hinsichtlich des Hochschulpakts auf gewisse Rechte, hinsichtlich Königsrecht des Landtags, Haushalt, verzichtet hat, und fährt dann fort: "Sicher nicht war es Ihre Absicht, dass die von Ihnen ermöglichte Freizügigkeit durch Feinsteuerung und detaillierteste Einzelregelung der Ministerialbürokratie abgelöst wird, wie wir es gegenwärtig leider erfahren müssen.
Warum führe ich das hier bei der Diskussion über den in Rede stehenden Gesetzentwurf an? Aus einem ganz einfachen Grund: Der vorliegende Entwurf zeichnet sich neben einigen wenigen Verbesserungen, was gerechterweise gesagt sei, vor allem dadurch aus, dass er das geschilderte ministerialbürokratische Vorgehen bei der Finanzausstattung auch auf die gesetzliche Basis der Hochschulen übertragen und ausdehnen will, dass er durch weit reichende Einflussnahmen und Genehmigungsvorbehalte den Handlungsspielraum der Hochschulen derart beschneidet, dass diese sich bestenfalls noch als nachgeordnete Behörde wiederfinden." Meine Damen und Herren, ich zitiere immer noch. "Gleichzeitig werden den Hochschulen Aufgaben aufgebürdet, die sie gar nicht erledigen können, weil dazu die gesetzlichen Grundlagen fehlen bzw. andere höherrangige Gesetze entgegenstehen." Herr Kern fährt fort: "Wenn Sie mir den Vergleich erlauben, so kommen sich die Hochschulen vor wie jemand, den man ins Wasser geworfen hat, dem man, damit er auch etwas zu tun hat und er nicht übermütig wird, Gewichte an Arme und Beine gebunden hat und zusätzlich einen großen Mühlstein um den Hals gehängt hat und der nun schwimmen soll, damit er nicht untergeht. Aber die Schwimmbewegungen, die er machen darf, werden ihm haarklein vorgeschrieben." Meine sehr geehrten Damen und Herren - ich zitiere immer noch: "Auf diese Weise wird es nicht gelingen, die Hochschulen zu dem zu führen und was von ihnen zu erwarten ist, was sie in Verantwortung für den Freistaat selbstverständlich zu erfüllen gewillt sind."
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist ein vernichtendes Urteil, was über den Regierungsgesetzentwurf hier ausgeführt wurde, über den Geist dieser Gesetzesnovelle ausgeführt wurde. Die Ausführungen vom Vorsitzenden der Thüringer Rektorenkonferenz, dem Rektor der FriedrichSchiller-Universität Prof. Meyn, entsprechen dieser Einschätzung. Er sah in der eben von mir genannten Provokation - § 109 - sogar das grundlegende Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen infrage gestellt und sah einen grundsätzlichen Widerspruch zur Thüringer Verfassung, insbesondere Artikel 28. So viel, verehrter Kollege Goebel, von mir zum Geist dieses Gesetzes sowohl durch Zitate der beiden Repräsentanten unserer Thüringer Hochschulen als auch damit übereinstimmend namens der SPD-Fraktion.
Nun im Detail zu dem Änderungsantrag der SPD: Unser Punkt 1 bezieht sich auf die Fragen der Weiterbildung, das betrifft Punkt 4 der Beschlussempfehlung. Wir wollen in der Tat, dass die Mittel, die von den Hochschulen eingenommen werden für ihr Engagement in der Weiterbildung, den Hochschulen zukommen, so steht es auch im Gesetz, aber sie sollen ihnen zusätzlich zur Verfügung stehen. Ich habe das schon in der ersten Lesung angemahnt und etwas über die Mentalität von Finanzministern ausgeführt. Die Reaktion der Finanzministerin bestätigte meine schlimmsten Vermutungen. Wenn man sich also wehrt, das Wort "zusätzlich" hier einzuführen an dieser Stelle, dann ist diese Aussage nichts wert, dann ist das eine Nonsensaussage. Dann wird bei der nächsten Haushaltsdiskussion der
Finanzminister sagen, die Hochschulen haben ja schon die Mittel, also ist kein zusätzlicher Bedarf, dass wir die entsprechenden staatlichen Mittel da noch draufsetzen. Also wenn das Wort "zusätzlich" dort nicht steht, können wir es vergessen, was in dem Gesetzentwurf über "den Hochschulen zur Verfügung stehen" gesagt wird.
Zu Punkt 2 unseres Änderungsantrags: Zu kurz greift die Nummer 7 der Beschlussempfehlung, welche sich auf Verfahren und Fristen für Berufungen von Professoren bezieht. Zwar ist nun ein wesentlicher Kritikpunkt an der von der Landesregierung zunächst geplanten Neuregelung bereinigt worden, nämlich die Blankovollmacht für das Wissenschaftsministerium, ohne Begründung von der den Hochschulen vorgeschlagenen Reihenfolge einer Berufungsliste abzuweichen. Man muss sich das mal überlegen, eine Blankovollmacht wurde uns hier im Regierungsentwurf untergeschoben, dass dort letzten Endes ohne die Passage "schwer wiegende Gründe", so sah es das bisherige Hochschulgesetz vor, abgewichen werden kann. Es passt im Geist zu dem, was ich eben ausgeführt habe. Das ist korrigiert worden und ich bin froh, das sind alles die Segnungen der parlamentarischen Arbeit, die diesen...
Ja, ich erkenne das durchaus an. Ich komme da an anderer Stelle noch mal drauf zurück. Das war übrigens die gute Nachricht vorhin, die ich eingangs erwähnte. Es ist nicht ganz so schlimm gekommen, wie es gedacht war, insofern hat sich ja die Arbeit auch gelohnt.
Aber der Punkt greift zu kurz. Es gibt da eben noch mehr Probleme und es ist leider nicht bereinigt worden. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Rede von einer Frist von sechs Monaten, dann muss eine solche Berufung abgeschlossen sein bzw. von der Hochschule die entsprechende Aktivität erfolgt sein. Wenn diese Frist verletzt wird, wird praktisch eine Ersatzvornahme durch die Landesregierung angedroht. Hier haben alle Vertreter der Hochschulen nachhaltig protestiert und haben darauf hingewiesen, dass diese Sechsmonatsfrist äußerst eng ist. Die Hochschulen sind gehalten, auswärtige Gutachten herbeizuholen. Das muss ja auch sein, wir wollen ja nicht Inzucht im Thüringer Raum betreiben. Wir wollen uns ja öffnen nach anderen Ländern, an andere Universitäten und Hochschulen. Das hat unsere Hochschule überhaupt nicht in der Hand, wie lange ein solches Gutachten dauert. Da können durchaus drei, vier, fünf Monate vergehen, ehe so etwas kommt. Nach sechs Monaten läuft aber insgesamt für das ganze Verfahren die Uhr ab. Wissen Sie, was Prof. Meyn als Vorsitzender der Rektorenkonferenz dazu gesagt hat? Die Überschreitung der sechs Monate wird zum Regelfall werden. Wenn das zum Regelfall wird, dann sind die Befürchtungen von Prof. Kern - ich zitiere noch mal - sehr ernst zu nehmen, der sagte: "Entscheidungen von Hochschulgremien durch fachfremde formale Verwaltungsentscheidungen sollen ersetzt werden. Hinzu kommt, dass die Fristbemessung nach
Absatz 5 im Übrigen von völlig realitätsfernen Annahmen ausgeht."
Meine Damen und Herren, die Bereinigung dieser Sechsmonatsfrist ist Gegenstand unseres Punkts 2.
Unser Punkt 3 bezieht sich auf Punkt 8 der Beschlussempfehlung. Die erste Berufung in ein Professorenamt grundsätzlich an eine Beschäftigung in einem zeitlich befristeten Beamten- oder Angestelltenverhältnis zu koppeln, ist der falsche Weg. Aus dieser Regelung würden den Thüringer Hochschulen klare Wettbewerbsnachteile gegenüber den Hochschulen der anderen Bundesländer erwachsen, denn dort können erstberufene Professoren durchaus in eine unbefristete Anstellung aufgenommen werden. Ich reiße nur das Problem der Juniorprofessuren an. Juniorprofessoren haben, wenn man so will, eine sechsjährige Bewährungszeit schon hinter sich. Die können nicht noch mal in die befristete Anstellung hineingenommen werden. Das würde aber durch den vorliegenden Gesetzentwurf zwangsläufig so sein, dass auch die in ihrem ersten richtigen Professorenamt, ich will es mal so sagen, zeitlich befristet aufgenommen werden könnten.
Meine Damen und Herren, insbesondere der CDU, ich erinnere Sie daran, was Sie mir als Argument entgegengebracht haben, als es darum ging, die Erprobungsphase der Berufsakademie abzukürzen. Eine Erprobungsphase, die damals - als dem von mir damals politisch Verantwortlichen - aus guten Gründen eingeführt wurde. Das hat sich auch bewährt, dass dort ein straffer Maßstab angelegt wurde. Das zu verkürzen, da gab es folgendes Argument: Wir kriegen keine hoch qualifizierten Lehrer, Lehrkräfte für diese Einrichtung, wenn diese Einrichtung den Zustand der Vorläufigkeit hat. Wenn die also nicht ein unbefristetes Lehrer-, Hochschullehrerverhältnis an der Berufsakademie haben können, sondern in einen Erprobungszustand hineinsollen. Dann kriegen wir aus dem nationalen Wettbewerb um gute Leute nicht die richtigen Leute für unsere Berufsakademie. Ich habe dieses Argument damals anerkannt. Da war was dran. Das musste man abwägen, wie weit zieht man die Erprobungsphase weiter, um ganz sicher zu gehen, und kann man dort Abstriche machen, um dort schneller qualifizierte Leute zu kriegen. Aber genau das Gegenteil findet jetzt statt, wenn an Thüringer Hochschulen grundsätzlich die erste Berufung auf Zeit befristet erfolgen soll.
Meine Damen und Herren, man kann so etwas machen, dem Grundgedanken kann ich durchaus folgen, aber man kann das nicht allein für Thüringen machen, wenn es die Konkurrenz aller oder zumindest sehr vieler anderer Bundesländer gibt, dann haben wir einen Wettbewerbsnachteil. Ich plädiere also dafür, diese Sache gemäß unserem Änderungsantrag, Punkt 3, zu verändern.
Meine Damen und Herren, unser Punkt 4 bezieht sich auf Studiengebühren. Ich kann mich hier sehr kurz fassen. Hier gibt es echte politische Meinungsverschiedenheiten
in dieser Frage. Deswegen glaube ich nicht, dass hier irgendeiner irgendeinen anderen noch überzeugen kann. Alles, was ich dazu zu sagen habe, habe ich in der ersten Lesung gesagt, nämlich dass ich es also für kontraproduktiv halte und dass wir das Ganze als Einstieg in die generellen Studiengebühren sehen. Es ist inzwischen auch offenkundig, dass es sich auch unter rein fiskalischen Gesichtspunkten überhaupt nicht rechnet. Die 200.000  Einnahmen, das wären die geschätzten Einnahmen, die beziehen sich übrigens auf die Fallzahlen gesetzesrelevanter Regelstudienzeitüberschreitung in Thüringen, die die Ministerin im Ausschuss im November vergangenen Jahres genannt hat, beziehen sich auf das Wintersemester 2001/2002. Eine solche Einnahme, die geht leicht und locker als Verwaltungsunkosten wieder dahin. Also, was soll's? Die SPD lehnt den Einstieg in die Studiengebühren rundweg ab. Wir wollen keine Zweiklassenbildung.
Meine Damen und Herren, unser Punkt 5 bezieht sich auf die Privathochschulen und da komme ich zu der kleinen sachlichen Unebenheit, die Herr Kollege Goebel vorgetragen hat. Wir wollen in der Tat, dass die Vermögensverhältnisse des Trägers die vollständige Finanzierung inklusive aber der Studiengebühren zulassen. Das ist der Punkt gewesen, also nicht nur die eigene Finanzierung, sondern natürlich summarisch dazu die Studiengebühren. Das wollen wir zulassen, das ist ganz klar, sonst lässt sich das Ganze überhaupt nicht finanzieren. Aber was wir nicht wollen, ist, dass Mittel aus dem staatlichen, aus dem öffentlichen Bereich in private Hochschulen hineingepumpt werden. Das wollen wir nicht.
Warum, meine Damen und Herren der CDU, wollen Sie eigentlich die Tür aufstoßen für die öffentliche Finanzierung privater Hochschulen? Der Text, wie er jetzt vorliegt, inklusive der Beschlussempfehlung stößt diese Tür auf. Die war bisher zu. Unsere Hochschulen und Institute, die pfeifen finanziell auf dem letzten Loch. Wollen Sie wirklich, dass von dem Kuchen noch etwas abgeschnitten wird, um damit potenzielle private Hochschulen vielleicht zu finanzieren? Das können Sie doch nicht im Ernst wollen? Die Mittelausstattung ist so knapp, meine Damen und Herren, die Denkfabrik Thüringen läuft seit diesem Haushalt ohne Kraftstromanschluss. Die Denkfabrik Thüringen läuft zurzeit nur noch mit einem Notstromaggregat.
Wollen Sie, dass dieses Notstromaggregat auch noch anfängt zu stottern? Ich hoffe, nicht.
Punkt 6 unseres Antrags: Ja, meine Damen und Herren, das ist natürlich besonders delikat. Das muss ich Ihnen ein
fach noch ein bisschen schildern. Die CDU führt also Studiengebühren für Überschreitungen der Regelstudienzeiten ein. Die Delikatesse dieses Punkts 23 der Beschlussempfehlung ist, dass sie das aber erst für das Jahr 2004/2005 tun möchte. Im Regierungsentwurf stand 2003/2004. Also, meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass das überhaupt nichts mit Angst vor der Landtagswahl 2004 zu tun hat, überhaupt nicht, das ist eine rein sachbezogene Entscheidung von Ihnen.
Sachbezogen, wissen Sie, wie ich das meine? Sie wollen vielleicht insgeheim, dass es zu diesen Gebühren nie kommt, und bei anderen parlamentarischen Mehrheiten wird das auch wieder abgeschafft und dann kommt es vielleicht in Thüringen überhaupt nicht dazu.
Wintersemester 2004, das wäre Herbst. Also, in gewisser Weise haben Sie die SPD-Fraktion und damit auch mich sogar in Schwierigkeiten gebracht. Wenn man etwas nicht will, dann will man natürlich auch keinen Termin dazu. Diese Auffassung hat dann in der Abwägung dieser Dinge bei uns obsiegt. Aber eigentlich müsste man sogar mit dieser Terminverschiebung ganz zufrieden sein. Aber so haben Sie es wahrscheinlich nicht gemeint.
Ihre Motive, die kann man da wirklich nur ahnen.
Ich fasse zusammen: In Nummer 1 unseres Änderungsantrags stellen wir klar, dass die Hochschulen tatsächlich die Weiterbildungsgebühren zusätzlich zu ihren sonstigen Mitteln erhalten. Nummer 2 ist gleichbedeutend mit dem Festhalten an den bisherigen, seit Jahren bewährten gesetzlichen Regelungen zu den Verfahren und Fristen bei der Berufung von Professoren. Mit Nummer 3 zielen wir auf eine Streichung der geplanten grundsätzlichen Kopplung der Erstberufung von Professoren an eine zeitlich befristete Anstellung ab. Durch Nummer 4 gewährleisten wir, dass in Thüringen auch weiterhin keine Studiengebühren erhoben werden. Nummer 5 wahrt die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zur vollständigen Eigenfinanzierung von nicht staatlichen Hochschulen, ermöglicht aber zugleich, Kollege Goebel, die Erhebung von Studiengebühren an diesen Einrichtungen.
Mit der Annahme unseres Änderungsantrags, meine Damen und Herren, in allen Punkten könnten wir, die SPD-Fraktion, dem vorliegenden Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zustimmen, bei der Annahme unseres Änderungsantrags in allen Punkten, ansonsten werden wir ihn ablehnen.
Ein Wort noch zum PDS-Antrag: In Ihren Punkten 1, 2, 4 und 5 stimmen wir überein, zum Teil sind sie identisch. Da wird es also, falls punktuell abgestimmt wird, ein Ja geben. Bei anderen Punkten sind wir anderer Auffassung, dort würden wir uns der Stimme enthalten, wenn der Antrag in seiner Gänze abgestimmt werden sollte.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass bei allen Ärgernissen, die mit diesem Gesetz verbunden sind, das bisher gute Klima zwischen unseren Hochschulen, der Legislative und der Exekutive in Thüringen erhalten bleibt. Ich möchte mich bei der CDU-Fraktion bedanken, man darf ja auch einmal eine Anerkennung aussprechen, dass es gelungen ist, aus diesem Gesetzentwurf der Regierung, die drei faulsten Zähne herauszuziehen. Vielleicht können meine Ausführungen zum Punkt private Hochschulen und Steuergelder und das Aufstoßen der Tür für dieses Problem bei Ihnen doch noch einmal einen Ruck auslösen. Es wird ja immer ein Ruck in Deutschland gefordert, meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck, wenn Sie wirklich nicht wollen, dass unseren Hochschulen die dringend nötigen finanziellen Mittel abgezweigt werden oder abgezweigt werden können zu Gunsten privater Hochschulen, dann schlagen Sie diese Tür wieder zu. Das ist ganz einfach, zum Zuschlagen dieser Tür brauchten Sie nichts anderes, als unserem Punkt 5 in unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein kurzes Wort noch zu diesem eben mehrfach genannten § 109. Frau Ministerin, nichts liegt mir ferner, als ein Misstrauen gegenüber Beamten Ihres Hauses zu äußern. Ich hoffe, es gibt eine politische Führung in Ihrem Haus. Die allgemeinen Ziele des Landes werden durch die politische Führung des Hauses definiert. Sie können doch eine Kritik, die an einer Formulierung, die aus Ihrem Haus gekommen ist, nicht einfach auf die Beamten umlenken. Im Übrigen, in meiner Amtszeit ist jeder der führenden Leute, der Abteilungsleiter zum Beispiel, am Ende meiner Amtszeit auf der gleichen Position gewesen, auf der er vorher war, unabhängig von dem Parteibuch, das er besessen hat. Das soll ja nicht überall so sein.
Ich möchte zu dieser Frage § 109 noch Folgendes sagen: Wenn dort steht "abhängig von den allgemeinen Zielen des Landes", dann hat ein führender Verfassungsrechtler des Landes - und Prof. Meyn als Rektor der FriedrichSchiller-Universität, ist, glaube ich, eine Kapazität auf seinem Gebiet - gesagt, dass diese Formulierung "allgemeine Ziele des Landes" abhängig ist von den jeweiligen parlamentarischen Mehrheiten, und die jeweiligen parlamentarischen Mehrheiten bestimmen die Regierung und die Regierung bestimmt die allgemeinen Zielsetzungen
des Landes aufgrund dieser parlamentarischen Mehrheit. Es ist und bleibt ein Beliebigkeitsparagraph und nicht etwa ein kleines Missverständnis. Trotzdem Herr Goebel hier so getan hat, als wäre das nur eine kleine Klarstellung gewesen, ist das etwas Grundsätzliches und nicht ohne Grund war helle Empörung an den Hochschulen, und zwar nicht gegenüber den Beamten des Hauses des Wissenschaftsministeriums, sondern gegen das Ansinnen der Landesregierung, so etwas in ein Gesetz schreiben zu wollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in einer jüngsten Pressemeldung stand, dass der CDU-Landesund Fraktionschef Dieter Althaus davon spricht, es gäbe
zwar schmerzliche Einschnitte bei diesem Haushalt, bei Forschung, Theatern - und einige andere Dinge wurden noch genannt - werde jedoch nicht gekürzt.
Was aber ist die Realität? 1999 waren im Haushaltskapitel 15 26 - wirtschaftsnahe und Grundlagenforschung noch 53 Mio.    4   2002 sanken diese Mittel auf ganze 31 Mio. E 9" gierungsentwurf des Landeshaushalts im Haushaltskapitel 15 26 ursprünglich 23,6 Mio.  %&&'   ohnehin indiskutable Summe sinkt durch die Ergänzungsvorlage noch einmal, und zwar auf 21 Mio.  # ) haus Aussage, es habe im Landeshaushalt keine Streichung bei Forschungsmitteln gegeben, ist damit - ich sage es einmal ganz vornehm - schlichtweg unwahr. Besonders betroffen von den seit Jahren anhaltenden Mittelkürzungen im Haushaltskapitel 15 26 ist dessen eigentliches Herzstück, die dortige Titelgruppe 73 - Verbundforschung -. Standen der Verbundforschung 1999 noch 33 Mio.  3 fügung, so waren es im Nachtragshaushalt 2002 lediglich noch 25 Mio. E  $    9   !  des Landeshaushalts ist diese Summe für 2003 weiter zusammengestrichen worden auf 15,4 Mio.   . " gänzungsvorlage soll die Verbundforschung sogar nun nur noch 12,9 Mio.   
Meine Damen und Herren, Verbundforschung war seit der 2. Legislaturperiode ein Markenzeichen Thüringer Forschungspolitik, bundesweit anerkannt und inzwischen von vielen anderen Ländern nachempfunden. Lassen Sie mich an einem Beispiel verdeutlichen, welche konkreten Folgen durch die geplanten Mittelkürzungen im Forschungsbereich zu befürchten sind: In der jüngsten Regierungserklärung zur Forschungs- und Hochschulpolitik wurde dem Jenaer Zentrum für Optomatronic eine Vorbildfunktion für die im Rahmen des Haushaltskapitels 15 26 geforderte Verbundforschung zugesprochen. Dieses Forschungszentrum wurde 1998 von der Friedrich-SchillerUniversität und dem Institut für physikalische Hochtechnologie gegründet und von der Landesregierung zum Förderschwerpunkt erklärt. Es befasst sich vor allem mit Lasertechnologie und hat Thüringen in der Optomatronic, einer der künftigen Schlüsseltechnologien von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung, an die Weltspitze der Forschung auf diesem Gebiet katapultiert. Ist Ihnen eigentlich bewusst, meine Damen und Herren, dass eben jenes Zentrum für Optomatronic aufgrund der beabsichtigten drastischen Mittelkürzungen bei der Verbundforschung in seiner Substanz 2003 ganz akut gefährdet ist? Wollen Sie einfach mit ansehen, wie dort alles zusammenbricht, was in den letzten Jahren an Forschungshöchstleistungen hart erarbeitet worden ist? Wollen Sie wirklich verantworten, dass Thüringen seinen Forschungsvorsprung auf dem Gebiet der Optomatronic und damit weltweites wissenschaftliches Renommee in einer Zukunftstechnologie verspielt?
Meine Damen und Herren, das war nur ein Beispiel von vielen. Die SPD-Fraktion will diesen Zusammenbruch in der Verbundforschung nicht. Meine Damen und Herren,
man buddelt doch nicht Saatkartoffeln, die man schon in die Furche gelegt hat, wieder aus, um Kartoffelsalat daraus zu machen. Diese Saatkartoffeln müssen in der Furche bleiben.
Deshalb liegt Ihnen der Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2999 mit dem Ziel einer Erhöhung dieses Kapitels um 10 Mio.       Deckung und ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Wenn Sie schon nicht zugunsten der Verbundforschung zustimmen mögen, dann stimmen Sie wenigstens um der Glaubwürdigkeit Ihres Fraktionsvorsitzenden Althaus willen zu, damit die Aussage, die er gemacht hat, am Ende auch wirklich stimmt, denn es ist jetzt klar und konkret hier messbar, dass seine Aussage ansonsten falsch ist. Mit der Annahme unseres Antrags würde diese Aussage einigermaßen verifiziert. Und ich richte meinen Appell, diesen Antrag zugunsten der Verbundforschung positiv zu bewerten, ausdrücklich an die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt in der Kantine sind und hier nicht zuhören. Sie werden nachher auch mit abstimmen. Also, mein Appell auch an die Abgeordneten in der Kantine, hinterher bei der Abstimmung auf den Antrag in Drucksache 3/2999 zu achten.
Zum Antrag in Drucksache 3/3001 - Zuschüsse für die Studentenwerke -, auch hier bitte ich um Zustimmung, denn anhand der vorliegenden drastischen Mittelkürzungen, die zu verzeichnen sind, und der zu erwartenden enorm ansteigenden Studentenzahlen ist es nicht zumutbar, dort weitere Kürzungen hinzunehmen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Vorhaben, die Überziehung der Regelstudienzeiten über vier Semester mit Studiengebühren zu versehen. Eine Verschlechterung der materiellen Lage der Studenten würde auf jeden Fall eintreten, wenn wir hier nicht aufstocken. Ihnen liegt also ein Antrag um Erhöhung dieses Haushaltskapitels um 1,8 Mio. 
Meine Damen und Herren, ich möchte es bei diesem Appell zugunsten dieser beiden Anträge belassen und abschließend noch ein Wort zur Rahmenvereinbarung mit den Thüringer Hochschulen sagen. Es ist für uns eine schwierige Situation. Alle Thüringer Hochschulen haben zugestimmt - wie das der Kollege Höhn heute meiner Ansicht nach sehr treffend geschildert hat - mit knirschenden Zähnen und zusammengeballter Faust in der Hosentasche. Es blieb ihnen nichts anderes übrig. Angesichts der Zustimmung aller Thüringer Hochschulen
werden wir zu dieser Frage nicht nein sagen. Aber wir können auch nicht ja sagen aufgrund all der Probleme, die mit diesem Pakt verbunden sind und die Ihnen der Rektor
der größten Thüringer Universität, Herr Prof. Meyn, ausführlich dargelegt hat. Ich möchte das hier nicht wiederholen. Die SPD-Fraktion kann sich also bei dieser Frage, und das ist das äußerste, was hier denkbar ist, der Stimme enthalten. Wir sehen ein, dass bei der gegenwärtigen Haushaltssituation das schon ein Schritt ist, über Jahre diese Mittel festzuschreiben, aber ausreichend ist es nicht. Es freudiges Ja kann dazu von uns nicht erwartet werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur ganz kurz, ich tue niemandem gern Unrecht, schon gar nicht von diesem Podium aus. Wenn Herr Kollege Althaus das Gebiet Forschung nicht genannt haben sollte, wie ich das der Thüringer Presse entnommen habe, dann tut mir das Leid und ich ziehe das mit der Frage der Glaubwürdigkeit zurück. Ich studiere halt nicht die Presseerklärung der CDU, sondern lese eben als Thüringer unsere Thüringer Zeitung.
Wovor ich mich aber aufs Entschiedenste verwahre, ist, dass hier der Abgeordnete Schwäblein die Zeitungen zu DDR-Zeiten, die vom Staat indoktriniert waren und die in der Tat voller Lügen waren, mit der heutigen Thüringer Zeitungslandschaft vergleicht. Das weise ich aufs Entschiedenste zurück.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Erheiterung vielleicht der Angehörigen des Thüringer Landtags, der Mitglieder des Thüringer Landtags, die hier in diesem Tagesordnungspunkt so fleißig aus
harren, vielleicht mal folgende kleine Anekdote: Es wurde für die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse, zumindest für den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vor einiger Zeit ein Referentenentwurf zu eben diesem Gesetz verteilt, um das es heute geht, und jüngst kam der eigentliche Gesetzentwurf der Landesregierung. Da ist gleich vorn in der Präambel ein kleiner, aber feiner Unterschied, den möchte ich Ihnen zu Ihrer Erheiterung nicht vorenthalten. Der Unterschied besteht darin, dass es in dem jetzt vorliegenden Gesetz heißt: "Anpassung an das Hochschulrahmengesetz. Die Länder sind verpflichtet, ihre Hochschulgesetze an die durch Hochschulrahmengesetznovelle vom 20. August 1998 geänderten Bestimmungen, soweit noch nicht geschehen, anzupassen." Was hier nicht mehr steht, was aber im Referentenentwurf noch stand, das ist Folgendes, bitte zum Hören und Genießen: "die vom August 1998 geänderten Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes innerhalb von drei Jahren nach In-Kraft-Treten der HRG-Novelle, soweit noch nicht geschehen, anzupassen."
Also, hier ist doch der Sünder irgendwie ertappt worden und hat das gemerkt und hat herausgestrichen. Meine Damen und Herren, wir merken es trotzdem und, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie sind doch solche Anhänger von Kopfnoten. Ich empfehle Ihnen, wenn hier eine Kopfnote in Sachen Fleiß/Ordnung/Pünktlichkeit zu erteilen wäre, es wäre, glaube ich, eine schlechte Kopfnote. Es liegt auf der Hand, es ist schwarz auf weiß, dass hier eindeutig nicht nur Fristen überschritten wurden, sondern dass durch Nichttätigsein an dieser Stelle letzten Endes verfassungswidrig gehandelt wurde. Denn nach einschlägigen Gesetzen - das kann jeder nachlesen - war die Landesregierung hier zum Handeln verpflichtet. Ich weise noch mal auf meine Ausführungen hin, die ich hier nach der entsprechenden Regierungserklärung gehalten habe: Das, was hier vorliegt, bestätigt schwarz auf weiß, was ich damals eingefordert hatte. Nun gut, es ist endlich geschehen und insofern ist die SPD-Fraktion auch etwas entlastet. Wir können uns nun die weiteren Bemühungen in Sachen Verfassungsklage ersparen. Das macht ja auch keinen Spaß und kostet Geld. Aber es ist schade, dass so etwas erst nötig war, ein solcher Druck, um diese Landesregierung endlich zum Handeln zu bewegen.
Nun zu den vorliegenden Inhalten: Wir haben eben einiges über Fragen der Weiterbildung gehört. Ich kann dem weitgehend folgen, sehe allerdings eine Problematik. Es wird hier ein Unterschied gemacht zwischen Weiterbildungsveranstaltungen, die aus der Hochschule allein herausgetragen werden, und Weiterbildungsveranstaltungen in Kooperation mit anderen. Man muss diese Unterschiede sicher auch machen. Aber es geht hierbei natürlich dann auch um Klarstellungen und insbesondere müssen ein paar Dinge klargestellt werden, die ziemlich unscharf sind in der Gesetzesvorlage. Einmal ist die Rede davon, dass die Betätigung in Weiterbildungsveranstaltungen in Kooperation mit anderen nicht zu den Dienstaufgaben gehören.
Ich übersetze das einmal: Sie werden also extra bezahlt. Es wird auch induziert, dass bei Fragen der Kooperation mit anderen Weiterbildungsveranstaltern letzten Endes die Federführung hinsichtlich Lehrplänen und Zertifikaten, also Prüfungsordnungen, beim Ministerium respektive bei den Hochschulen liegen soll, was auch in Ordnung ist. Wenn irgendwo der Stempel oder das Signum einer Hochschule am Schluss unter einem solchen Zertifiakt ist, muss man schon für Ordnung und Qualität sorgen. Nur, was ist denn dann mit den Prüfungen, die dort abgelegt werden? Im Referententwurf zumindest war ein gravierender Fehler. Bei den Erläuterungen innerhalb von einer Seite standen widersprüchliche Aussagen. Das ist jetzt etwas entschärft worden im Gesetzentwurf, entschärft worden, dass der gröbste Widerspruch herausgenommen wurde zugunsten eines Nebels, der über das Ganze gelegt wird. Ich will das jetzt nicht im Detail weiter ausführen, dazu ist dann der Ausschuss da. Aber wir müssen an dieser Stelle Klarheit schaffen. Es muss ganz klar sein, was sind Dienstaufgaben und was sind nicht Dienstaufgaben. Es liegt ein Grauschleier insbesondere an der Stelle, was ist bei solchen kooperierenden Weiterbildungsveranstaltungen mit der ganzen Frage Prüfungswesen.
Es steht zur Frage des weiterbildenden Studiums in § 15 Abs. 5: "Die Hochschulen erheben für weiterbildende Studien Gebühren und Entgelte, die ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Verfügung stehen." Meine Damen und Herren, dieser Satz sagt so nicht viel. Es ist Misstrauen angesagt. Wer die Mentalität von Finanzministern einigermaßen kennt oder von Finanzministerinnen,
Frau Diezel neigt hier zu Misstrauen. Denn es besteht ja durchaus die Interpretationsmöglichkeit, na selbstverständlich, die Einnahmen, die stehen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung, aber da Sie das aus dieser Quelle beziehen, können wir ja entsprechend weniger aus dem Landeshaushalt zuschießen, also kurz gesagt: Ich misstraue dieser Formulierung, wie sie hier steht. Wenn gemeint ist, was ich hoffe, dass das zusätzliches Geld sein soll, dann sollte dieses Wörtchen "zusätzlich" hier auch hinein. Wir werden uns im Ausschuss...
Aha, das war der Beweis. Haben Sie es gehört, meine Damen und Herren?
Das war der Beweis. Das heißt, was sollen dann solche Sätze im Gesetz, die den Eindruck bei den Hochschulen vermitteln, hier wäre eine zusätzliche Finanzierungsquelle?
Der Satz ist so nebulös - ich bin Ihnen ja sehr dankbar für Ihre Offenheit, Frau Diezel, dass Sie diesen Standardsatz hier gleich sagen -, also höchstes Misstrauen ist angebracht. Wir werden uns also im zuständigen Ausschuss auch über diese Frage unterhalten müssen.
Zur Frage der dienstrechtlichen Stellung der Professoren: Hier geht es insbesondere um den § 50, wonach also Professoren bei der Erstberufung in der Regel für drei Jahre auf Probe, ich sage das mal verkürzt, berufen werden sollen. Hier steht natürlich die Frage: Wie ist das mit den Juniorprofessoren? Sie sind ja schon einmal sechs Jahre auf Probe an der Hochschule und haben sechs Jahre, um sich zu bewähren. Was ist mit denen? Diese gibt es ja schon. Wir haben ja jetzt auch gehört, dass ist ja gar nicht strittig, dass es sie gibt. Strittig ist etwas ganz anderes. Strittig ist die Frage der Länderkompetenz in diesen Fragen Habilitation oder nicht und die Habilitationsfrage selbst. Das ist vor dem Verfassungsgericht strittig. Unstrittig ist völlig, dass es Juniorprofessoren gibt und es gibt sie ja auch tatsächlich in Thüringen. Also bitte schön, was ist bei der Erstberufung von ehemaligen Juniorprofessoren, die ihre sechs Jahre erfolgreich überstanden haben und auf eine echte Stelle berufen werden sollen? Fehlanzeige in diesem Gesetz. Herr Ausschussvorsitzender Goebel, wir wollen uns den Fall einmal vormerken. Das müssen wir behandeln.
Ansonsten gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich dieses Regelfalls der Probezeit für drei Jahre. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, was zum Beispiel die Thüringer Hochschulkonferenz dazu anzumerken hat. Die Thüringer Hochschulkonferenz sagt, diese Regelung zieht so lange eine massive Wettbewerbsbenachteiligung Thüringer Hochschulen nach sich, wie diese Regel nicht zumindest in der überwiegenden Zahl der Länder einschließlich der großen Flächenländer eingeführt ist. Das ist schon richtig. Jetzt möchte ich die Landesregierung einmal erinnern an die Argumentation, an die Logik ihrer Argumentation, als es darum ging, den Erprobungsstatus bei Berufsakademien vorzeitig zu beenden. Ich hatte mir als seinerzeit Verantwortlicher ja durchaus etwas dabei gedacht, für einen gewissen Zeitraum dieses, ich will einmal sagen, Drohpotenzial gegenüber der Wirtschaft aufrechtzuerhalten, dass auch entsprechend genug Ausbildungsplätze und entsprechende Studienvergütungen usw. aufrechterhalten werden. Das hatte ja seinen Sinn. Dann kam als Argumentation, was man in gewisser Weise nachvollziehen konnte, das war ein Argument, das habe ich ernst genommen: Wenn das alles nur eine Sache auf Probe ist, dann bekommen wir ja nicht die besten Bewerber. Also wir müssen, um Spitzenkräfte zu bekommen, möglichst schnell diesen Erprobungsstatus abschaffen. Dann bleiben wir doch einmal bei dieser Argumentationslinie, dann gilt das aber auch hier. Dann bedeutet dieser Regelfall des Erprobens über drei Jahre, genau wie im Fall Berufsakademie, dass Spitzenleute dann
eben nicht sich darauf einlassen, hier in Thüringen in eine solche dreijährige Probezeit zu gehen. Also hier ist aus meiner Sicht auch erheblicher Diskussionsbedarf. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss zu einer qualifizierten Diskussion in dieser Frage kommen können. Dann noch eines, was die Professoren betrifft und ihre Berufung. In § 49 Abs. 6 steht: "Ausstattungszusagen an Professoren im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen sind in der Regel auf fünf Jahre zu befristen und stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Landtag, der Zuweisung durch die Landesregierung sowie staatlicher und hochschulinterner Maßgaben zur Verteilung von Stellen und Mitteln." Meine Damen und Herren, dann können wir uns das sparen. Dann kann überhaupt keine Hochschule mit irgendwelcher Kompetenz und Verbindlichkeit noch irgendwelche Ausstattungszusagen machen. Dann sind solche Zusagen nichts wert. Dann kann eigentlich nur noch die Landesregierung Zusagen machen und das bedeutet letzten Endes eine Entmachtung von Hochschulen, ein Entziehen von Kompetenzen bei Hochschulen.
Zum Thema Studiengebühren: Es ist ausgeführt worden, dass es keine Studiengebühren für das grundständige Studium gibt. Das wäre ja auch noch schöner. Die Frage ist, warum dieser Einstieg in Thüringen, wo zugegebenermaßen, erfreulichermaßen der Langzeitstudent nicht das Problem darstellt. Es bleibt der Verdacht, dass es hier ebenso wie an der anderen Stelle, ich komme darauf noch bei privaten Hochschulen, darum geht, eine langsame Gewöhnung an das Wort Studiengebühren zu vollziehen, hier eine Tür zu öffnen, eine Tür, wo das Wort "Studiengebühren" einmal eingeführt ist und es besteht Anlass zur Sorge.
Es war auch damals, um gleich noch einmal auf die privaten Hochschulen zu sprechen zu kommen, von einigen - ich erspare mir ein Vokabular, wie es gewisse Kollegen hier im Landtag an sich haben, das ist nicht mein Stil, denen in gleicher Verbalität hier zu begegnen -, es gab einige Leute, die konnten nicht schnell genug, als dieser Luftballon "Nohra", Milliardenprojekt, Milliarden Dollar, das Wort "Studiengebühren" rufen. Ich habe damals gesagt, wenn ein halbwegs vernünftiger Antrag auf Thüringen zukommt, wird das sofort geschehen, dann wird es daran nicht liegen. Aber wir wollen erst mal prüfen, was da überhaupt ist. Was bis jetzt war, waren, milde gesagt, alles Luftnummern. Und das in Nohra,
das war noch viel schlimmer als eine Luftnummer, ich will das gar nicht weiter ausführen. Die Leute, die damals so Hurra geschrien und erheblichen Druck versucht hatten auf mich auszuüben, denen ist das hinterher verdammt peinlich gewesen, denn es war ein sehr peinliches Projekt. Ich will das nicht weiter vertiefen.
Seriös war daran nichts, aber auch gar nichts.
Meine Damen und Herren, die Frage der Studiengebühren ist ein politisch strittiges Thema, ich denke, dass wir hier im Dissens bleiben werden. Die SPD in Thüringen jedenfalls möchte hier keinen Einstieg in Studiengebühren,
insbesondere nicht in der Form, wie sie hier vorliegen. Es ist ja schön, dass inzwischen seitens des Ministeriums in diesem Gesetzentwurf einige Ausnahmetatbestände eingearbeitet wurden; es ist gut und richtig, dass es die gibt. Es sind eine ganze Menge, ob sie vollständig sind, darüber kann man noch detaillierter reden. Mir ist ja wirklich schwer gefallen, vorhin nicht laut loszulachen, als ich hörte, wie die Ministerin sagte, das Geld soll den Hochschulen zugute kommen. Ich denke, die Hochschulen werden Geld brauchen, um eine Verwaltung aufzubauen, um das alles zu überprüfen, was dort an Ausnahmetatbeständen steht, das wird verglichen. Der Aufwand für Verwaltung wird, verglichen zu den paar Euro, die dort hereinkommen, weit überwiegen. Sie sollten sich das noch mal durch den Kopf gehen lassen, zumindest diese Aussage zum Fiskalischen.
Die Frage der Studiengebühren hinsichtlich Langzeitstudenten wird kontrovers bleiben, etwas anderes ist es bei der Frage private Hochschulen. Wie gesagt, ich sehe hier keinen aktuellen Anlass, ich sehe hier keinen Bewerber vor der Tür stehen, räume aber durchaus ein, dass man das machen kann an der Stelle. Es ist ja völlig klar, dass eine private Hochschule, wenn es sie denn gäbe oder wenn sie denn antreten wollte, natürlich als Finanzierungsbestandteil die Studiengebühren braucht. Deswegen ist es nun mal eine private Hochschule. Also das ist dann nicht der Punkt für mich. Für mich ist etwas ganz anderes der Punkt. In § 113, der sich mit den Voraussetzungen über die Zulassung privater Hochschulen beschäftigt, ist der Absatz 7 radikal verändert worden. Sie können das bitte, meine Damen und Herren, noch mal nachschauen. Im bisher geltenden Hochschulgesetz hieß es: "Eine private Hochschule kann zugelassen werden, wenn..." 1., 2. und 3. und dann kommt der Punkt 7: "... die Vermögensverhältnisse des Trägers die vollständige Finanzierung aus eigenen Mitteln dauerhaft erwarten lassen." Dieser Passus ist jetzt vollständig gestrichen und wird durch folgende Formulierung ersetzt, "wenn"- und ich äußere gleich, welchen Verdacht man hier hegen muss - "der Bestand der Hochschule sowie die wirtschaftliche und rechtliche Stellung des Hochschulpersonals dauerhaft gesichert sind." Meine Damen und Herren, das ist eine ganz andere Aussage. Das stellt hier überhaupt keine Ansprüche an die Vermögensverhältnisse eines solchen potenziellen Trägers und
lässt absolut zu, dass dieser Träger erwartet, dass staatliche Mittel hier einfließen, um diese dauerhafte Sicherung zu gewährleisten.
Und staatliche Mittel in private Hochschulen wollen wir seitens der SPD-Fraktion nicht.
Unsere Hochschullandschaft braucht dringend, unsere Hochschulen, unsere öffentlichen staatlichen Hochschulen brauchen dringend die Mittel, die gegenwärtig zur Verfügung stehen, und eigentlich eine ganze Menge mehr noch, um die zu erwartende Studentenzahl betreuen zu können, also an staatliche Gelder für private Hochschulen, ich hoffe, dass da niemand dran denkt. Und wenn jemand dran denkt, dann lassen Sie uns einigen, dass wir hier eine Formulierung finden, aus der hervorgeht, diese dauerhafte Sicherung muss gewährleistet sein durch die finanziellen Mittel des Trägers plus die nun dann eröffneten Studiengebühren. Wenn es diese beiden Komponenten gibt, dann ist es okay, aber wenn hier eine generelle Öffnung erfolgt, dass hier staatliche Mittel möglicherweise auch nötig sein könnten, dann ist das nicht in Ordnung. Wenn Sie das nicht wollen, dann bitte ich um Klarstellung, wir können uns im Ausschuss auf entsprechende Formulierungen einigen.
Noch eins dazu: Es geht ja an diesen Hochschulen, zwar ist es privat, aber es geht ja auch ein bisschen um die Studierenden, die dort sind. Das heißt, bei den Zulassungsbedingungen sollte man auch ein bisschen an die Studierenden denken. Deswegen schlage ich vor, dass dort unbedingt auch hinein sollte außer "rechtliche Stellung des Hochschulpersonals darauf gesichert sind", dass dort auch hineinkommt "sowie der berufsqualifizierende Abschluss für die Studierenden entsprechend gewährleistet ist." Das gehört rein, das ist auch eine Fürsorgepflicht, denn letzten Endes lässt ja der Freistaat Thüringen diese Hochschule zu, also sind wir auch für die dort Studierenden mit verantwortlich.
Meine Damen und Herren, zur Frage der staatlichen Mitwirkung, § 109: Hier ist ausgeführt ein sehr weitreichender Anspruch. "Die Genehmigung, die Zustimmung oder die Erteilung des Einvernehmens" - es geht dabei um alle wesentlichen Dinge, die eine Hochschule betreffen - "kann versagt werden bei Nichtübereinstimmung mit den allgemeinen und hochschulbezogenen Zielen und Planungen des Landes in struktureller, kapazitätsbezogener und finanzieller Hinsicht." Das ist natürlich sehr weit gegriffen, in "... hochschulbezogenen Zielen,... in struktureller kapazitätsbezogener und finanzieller Hinsicht.", das mag ja noch gehen, aber den "allgemeinen". Und hierzu schreibt die Thüringer Hochschulkonferenz, ich möchte Ihnen das auch
nicht vorenthalten: "Allgemeines Ziel in struktureller Hinsicht soll zu derartigen Eingriffen berechtigen", sie schreiben, "dies stellt eine Generalklausel dar von so unbestimmter Qualität, dass rechtsstaatliche Bedenken des Bestimmtheitsgrundsatzes aufkommen müssen." Ich sehe das auch so. Frau Ministerin, es steht Ihnen ja zu mit dem Kopf zu schütteln, aber die Hochschulkonferenz, denke ich, werden Sie nicht ignorieren können, wenn Sie schon die Ausführungen der Opposition hier ignorieren wollen.
Ich denke, über diesen Punkt wird auch noch ernsthaft zu reden sein.
Meine Damen und Herren, zur Frage Studium, Lehre, Lehrbericht. Hier soll in § 10 a Satz 2 folgender Satz eingefügt werden: "Die Lehrberichte sollen auch Aussagen zur Situation der Hochschulabsolventen und deren Wanderungsverhalten sowie eine Bewertung der Arbeit der Hochschule bei der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses... enthalten." Meine Damen und Herren, die Erfassung des studentischen Wanderungsverhaltens, also es geht um Absolventen, das entzieht sich dem Kenntnisstand einer Hochschule. Eine solche Forderung ist für die Hochschulen organisatorisch überhaupt nicht leistbar und außerdem datenschutzrechtlich bedenklich. Auch darüber werden wir noch genauer reden müssen.
Meine Damen und Herren, ich picke hier ja nur Beispiele auf, die aufzeigen sollen, dass hier noch erheblicher Renovierungsbedarf in diesem Gesetzentwurf vorliegt. Ich möchte aber zumindest noch ein weiteres Beispiel anfügen. Es geht um die Frage des PH-Übergangs, das ist der § 135 b. Wie gesagt, das sind nur Einzelbeispiele, aber ich möchte Ihnen damit einen Eindruck vermitteln, dass es wirklich notwendig ist, an diesen Gesetzentwurf noch einmal gründlich Hand anzulegen. Denn er kam nicht nur spät, er ist auch zu spät; er ist auch in manchen Dingen wirklich bedenklich. Juristisch bedenklich erscheint z.B. dieser Absatz 3 "Unbefristete Ausstattungszusagen, die Professoren vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes... Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt gegeben wurden, gelten als bis drei Jahre nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes... über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt befristet." Bei einer derart nachträglichen Umwandlung unbefristet gegebener Zusagen in befristete handelt es sich um eine rechtliche Schlechterstellung ex post und somit möglicherweise um einen Vertrauensbruch. Ich will es jetzt nicht juristisch weiter bewerten. Ich bitte aber an dieser Stelle, dass der Justizausschuss auch die Möglichkeit hat, es ist ja ohnehin gegeben, aber insbesondere auch auf solche Tatbestände ein Auge wirft. Ich erwarte mir hier eine entsprechende Stellungnahme auch vom Justizausschuss, ob man solche Dinge überhaupt machen darf oder ob wir hier rechtlich kollidieren.
Ein Letztes, dann werde ich die Reihe der Beispiele beenden - Eignungsfeststellungsverfahren: Es gibt ja viele gute Gründe, an manchen Stellen dort spezifische Eignungen zu überprüfen, damit dort nicht falsche Wege eingeschlagen werden. Das ist schon richtig, aber Sie sollten trotzdem darauf achten, Frau Schipanski, dass in diesen ganzen Fragen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird und dass das Abitur als grundsätzliche Studienvoraussetzung und auch ein Anspruch auf späteres Studium erhalten bleibt. Also, wir sollten aufpassen, dass hier nicht eine Entwertung des Abiturs stattfindet.
Summa summarum, meine Damen und Herren, es wird hier noch eine Menge Arbeit vor uns liegen. Einige Punkte sind politisch strittig, da wage ich einmal vorauszusagen, da wird es wohl kein Einvernehmen geben können, das wird z.B. die Frage der Studiengebühren von Langzeitstudenten betreffen. Ich habe den Eindruck gewonnen, Sie sind fest entschlossen, das durchzuziehen, und wir sind fest entschlossen, das nicht zu wollen. Hier wird es noch einige andere Punkte geben, wo es...
Ja, ja natürlich beschließt die Mehrheit, daran habe ich doch keine Zweifel, das ist doch ganz klar. Da habe ich also keine Hoffnung, dass es zu einem Konsens kommen kann. Gleichwohl werden Sie mir sicher bestätigen, dass es wünschenswert ist, an Stellen, die politisch nicht strittig sind, wo nur Nebel über Dingen liegt oder wo handwerkliche Fehler vielleicht festzustellen sind oder wo an irgendetwas nicht gedacht ist, dass die einvernehmlich verbessert werden, denn unser Hochschulgesetz hat allemal die Bedeutung, dass es ordentlich ausgearbeitet ist, denn von dem Thüringer Hochschulgesetz hängt eine Menge ab.
Herr Kollege Goebel, ich konzediere Ihnen in gewisser Weise die Frage bei den Eignungstests, aber hinsichtlich der Weiterbildung frage ich Sie: Können Sie mir eine einzige Möglichkeit nennen, die es jetzt nach dieser Novelle für die Hochschulen hinsichtlich Weiterbildung gibt und die es vorher unter Ausschöpfung der bisherigen Gesetzgebung nicht gegeben hätte, können sie mir einen konkreten Fall nennen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz, das uns heute vorliegt, ist nicht irgendein Gesetz, es ist ein Gesetz mit Folgen im in Rede stehenden Staatsvertrag, das quasi in die Ewigkeit wirken sollte. Das heißt, es wäre an sich wünschenswert gewesen, wenn hier ein breiter fraktionsübergreifender Konsens bei den Einzelheiten dieses Gesetzes herstellbar gewesen wäre. Ich möchte feststellen, dass in Sachen dieses Staatsvertrags durchaus die Landesregierung ihrer verfassungsmäßigen Pflicht nachgekommen ist, das Parlament rechtzeitig über die Inhalte des vorliegenden Gegenstands ins Bild zu setzen und rechtzeitig die entsprechenden Dokumente zuzuleiten, ganz im Gegensatz zu der Problematik Kali etwa. Also daran hat es nicht gelegen, das beklage ich auch nicht, sondern möchte das ausdrücklich anerkennen. Aber ich hätte mir im Vorfeld der Erarbeitung dieses Staatsvertrags vielleicht doch den Kontakt der Landesregierung zu den Fraktionen gewünscht.
Meine Damen und Herren, das hier vorliegende Gesetz eignet sich mit Sicherheit nicht, parteipolitische Auseinandersetzungen zu führen. Und es eignet sich erst recht nicht dazu, hier vielleicht mit schwerer parlamentarischer Keule aufeinander einzuschlagen. Ich appelliere deshalb zu Beginn der Aussprache nachdrücklich, diese parlamentarische Aussprache mit der entsprechenden Angemessenheit zu vollziehen.
Wie wenig dieses Gesetz parteipolitisch geeignet ist sich auseinander zu setzen, mögen Sie daran ersehen, dass es
z.B. in der SPD-Fraktion kein einheitliches Abstimmverhalten in dieser Frage geben wird. Ich möchte das betonen, dass hier wirklich jeder frei nach seiner eigenen Einschätzung der Situation entscheiden wird. Ich möchte nichts wiederholen, was Herr Minister Krapp eben zu den Rahmenbedingungen vorgetragen hat - ich hoffe, dass auch andere Debattenredner davon absehen, das alles noch einmal wiederzugeben -, sondern möchte ins Zentrum meiner Ausführungen gleich das Hauptproblem stellen, das die Mehrheit der Abgeordneten der SPD-Fraktion sieht. Diese Regelung im Staatsvertrag, die mit den Worten "nihil obstat" umschrieben ist, letztendlich den Artikel 6.
Herr Minister Krapp erwähnte einen Ruf aus St. Gallen. Ich möchte es gleich konkret machen. Er meint mit Sicherheit den Herrn Peter Glotz. Gehe ich richtig in der Annahme? Ja, wissen Sie, grundsätzlich bin ich der Meinung, wer es sehr eilig hatte, hier aus Thüringen wieder wegzukommen, sollte sehr zurückhaltend sein mit der Äußerung über Thüringer Kompetenzen und Thüringer Verantwortlichkeiten.
Gleichwohl kann ich Ihnen entgegenhalten, dass Herr Glotz diese Dinge durchaus sehr differenziert sieht und durchaus unterschiedliche Sichtweisen hier gelten lässt. Ich habe schon geahnt, dass hier ein solcher Bezug genommen wird. Mit der Erlaubnis der Frau Präsidentin möchte ich ganz kurz Herrn Glotz zitieren. Er sagt: "Man muss diese Zweifel", es geht um nihil obstat, "verstehen. Der Staat soll zahlen, wenn die Kirche Grundsätze durchsetzt, die nur eine Minderheit noch für richtig hält. Andererseits sollte man sich klar machen, die Kirche käme in nicht mehr entwirrbare Konflikte, wenn sie ihre Prinzipien nicht einmal mehr in dem eigenen Einflussbereich praktizieren würde." Also, durchaus die Sicht von Herrn Glotz diese Seite und die andere Seite. So viel zu Herrn Glotz.
Mir wurde, man redet ja vorher mit Abgeordnetenkollegen über diese Frage, oft gesagt, ja, aber in den anderen Ländern, in denen es solche katholisch-theologische Fakultäten gibt, sind überall diese Regeln und das ist ja nichts anderes in Thüringen als in all diesen anderen Bundesländern.
Meine Damen und Herren, wir sind hier in Thüringen. Wir haben hier aus unserer eigenen Thüringer Verantwortung über die Dinge zu entscheiden. Wenn wir nur Dinge aus anderen Bundesländern übernehmen wollten oder sollten, wie sie sind, dann würde das das Selbstverständnis des Thüringer Landtags letzten Endes tangieren und dann brauchten wir in letzter Konsequenz den Thüringer Landtag überhaupt nicht mehr, wenn wir nur die Dinge aus anderen Ländern übernehmen wollten. Um seine eigene Verantwortlichkeit kommt hier niemand.
Worum geht es nun konkret? Was ist das Problem? In Artikel 6 Abs. 1 ist also dargelegt, dass vom Freistaat für einen Lehrauftrag nur ernannt oder zugelassen werden
kann, wenn durch den Bischof von Erfurt gegen den in Aussicht genommenen Kandidaten keine Einwendung erhoben wird. Das ist die so genannte Regel nihil obstat. Nun ja, das ist durchaus schon ein erheblicher Eingriff in die Rechte und Zuständigkeiten des zuständigen Thüringer Ministeriums und insbesondere auch der betroffenen Universität. Aber das ist noch nicht einmal, aus meiner Sicht, das schwer wiegendste Problem. Schwer wiegender ist der Absatz 2 von Artikel 6. Hier möchte ich doch die Problemstellen gern zitieren dürfen, Frau Präsidentin, die ich problematisch sehe. Es kann also dort laut Abs. 2 eine Zulassung aus triftigen Gründen zurückgenommen werden, "... wegen eines Verstoßes gegen die Lehre oder gegen die Erfordernisse eines Lebenswandels nach der Ordnung der katholischen Kirche durch den Bischof von Erfurt eine Beanstandung erhoben, so kann der Lehrer seine Lehrtätigkeit nicht mehr ausüben. Der Freistaat Thüringen wird alsbald für einen zur Erfüllung der Lehrbedürfnisse erforderlichen gleichwertigen Ersatz sorgen." Das Ganze im Zusammenhang mit einer anderen Regelung, nämlich aus dem Schlussprotokoll, dass diese Beanstandung zugleich den Entzug der kirchlichen Lehrbefugnis bewirkt, unbeschadet des dienstrechtlichen Status, das Ausscheiden aus der Fakultät, also zwangsläufig. Das Ganze verbunden mit einem Zitat aus der Begründung zum Schlussprotokoll zu Artikel 6: "Die Feststellung der Authentizität der Lehre und der Einhaltung sittlicher Grundnormen einer Lebensführung, entsprechend dem Bekenntnis, ist daher nur der Kirche möglich. Ihr ist deshalb die Prüfung in beiderlei Hinsicht vorbehalten", und weiter, "erforderlichenfalls eine Einwendung zu erheben." Das letzte Zitat, das ist ebenfalls die Begründung zum Schlussprotokoll zu Artikel 2. Dort steht, "wonach Theologieprofessoren in der Regel Priester sein sollen."
Was bedeutet all das jetzt von mir Zitierte zusammengenommen? Ich möchte einmal an einem einzigen Beispiel demonstrieren, was das bedeuten kann und womit ich und viele andere Mitglieder meiner Fraktion ganz einfach ein Problem haben. Wir nehmen einmal ein Beispiel: Auf einem solchen Lehrstuhl, auf dem diese Regel gilt, der Lehrstuhlinhaber soll Priester sein. Das gilt nicht für alle Lehrstühle, beispielsweise Liturgie, nach meiner Kenntnis, da ist diese Regelung wohl nicht so streng. Dort sei auf die Planstelle C 4 ein Professor als Thüringer Lebenszeitbeamter berufen. Schauen Sie bitte in den vorliegenden Gesetzentwurf des Haushaltsgesetzes, dort sind die Planstellen aufgelistet. Ich habe mich in der Ausschuss-Sitzung, es war eine öffentliche Ausschuss-Sitzung, noch einmal bei der zuständigen Ministerin vergewissert, es ist tatsächlich auch an Verbeamtungen gedacht, also auch an Lebenszeitverbeamtungen selbstverständlich. Ein solcher im Staatsdienst stehender C 4-Lebenszeitbeamter heiratet, das bedeutet, dass er aus diesem Grunde abberufen werden müsste, dass er aus diesem Grunde die Fakultät verlassen müsste. Nicht nur, dass der Freistaat Thüringen dann eine weitere solche Besetzung des Lehrstuhls vornehmen müsste, es hat ja dann auch noch die Konsequenz, dass der bisherige Lehrstuhlinhaber, er ist ja C 4-Lebenszeitbeamter, nicht nur selber vom
Freistaat Thüringen weiter finanziert werden muss - das auch, er hat aber entsprechend seiner Rechte auch das Recht, weiterhin Forschung und Lehre zu betreiben. Allerdings nicht mehr in der Fakultät, aus der er raus muss. Wenn es zufällig eine Fakultät gibt, die ihn gerade gebrauchen kann, dann wäre das ja noch gut. Aber, wir kennen auch die Situation an unseren Hochschulen. Ich wage das zu bezweifeln, dass so etwas immer reibungslos und glatt verlaufen könnte. Das heißt, wenn ein solcher Fall auftritt oder ein entsprechender Verstoß gegen die Lehrmeinung, die beanstandet wird, vorliegt, hat das doch ganz erhebliche Folgen. Ich möchte solche Einzelfälle, die es wahrscheinlich sein werden, aber es wird solche Fälle geben, denn in der Vergangenheit ist ja bekannt, zumindest sind mir etliche Fälle bekannt, wegen Beanstandung gegen die Lehre, ich möchte so etwas dem Thüringer Steuerzahler nicht so gern erläutern, dass das so gut und richtig sei. Ich sehe im Übrigen hier seitens der Rechte, die der katholischen Kirche hiermit eingeräumt werden, eine Eingriffsmöglichkeit in das Rechtsgefüge des öffentlichen Dienstes. Wenn aufgrund des Votums des Bischofs von Erfurt - ich weiß, er symbolisiert, personifiziert jetzt die Rechte der katholischen Kirche hier, dahinter steht dann natürlich die Bildungs- und Glaubenskongregation, soviel ich weiß - hier ein Recht auf einen Eingriff in den öffentlichen Dienst in Thüringen festgeschrieben wird, dass also entschieden werden kann über Professoren, die im öffentlichen Dienst stehen als Beamte oder als angestellte Professoren auf Lehrstühlen, die aus Steuermitteln finanziert sind in einer Fakultät, in einer Universität, die aus Steuermitteln finanziert ist. Meine Damen und Herren, das ist das Kernproblem und ich hoffe, dass das zumindest aus meiner Sicht verstanden werden kann. Es gibt insbesondere auch noch zwei andere Probleme, die ich aber jetzt nur beiläufig erwähnen möchte.
Ich hätte mir gewünscht, dass es im Staatsvertrag auch eine Schließungsklausel geben sollte. Sie wissen, wir hatten hier in diesem hohen Hause in der zurückliegenden Legislaturperiode einmal über das Schließen einer Fakultät zu entscheiden. Es handelte sich um eine Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät an der Pädagogischen Hochschule Erfurt, wo irgendwann ganz einfach zu wenige Studenten da waren, dass es absolut nicht mehr verantwortbar war, eine Fakultät für drei, vier, fünf, zehn Studenten allein vorzuhalten. Die Schließung einer solchen Fakultät lag im Ermessen der dafür Verantwortlichen, letztendes des Thüringer Landtags. Das ist unter Schmerzen geschehen. Das war keine sehr gute Aufgabe, aber es musste sein im Interesse der Ausgewogenheit der Thüringer Hochschullandschaft.
Eine Fakultät, die über diesen Staatsvertrag fest verankert ist, steht nicht mehr in der Entscheidungsmöglichkeit der Thüringer Verantwortungsträger, weil es ja gegenüber dem Vertragspartner festgeschrieben ist. Mir ist sehr wohl bekannt, es gibt auch eine Bestandsklausel im Kirchenstaatsvertrag mit der evangelischen Kirche, Jena betreffend. Allerdings ist die in gewisser Weise konditioniert. Ich bitte
die Abgeordneten, die sich dafür genauer interessieren, das einmal nachzulesen. Ich hätte mir also eine möglicherweise auch so konditionierte Klausel gewünscht.
Ein zweites Problem, das ich noch ansprechen möchte, ist folgendes: Ich hatte Ihnen vorhin einige Zitate genannt, dass es also eine Reihe von Lehrstühlen gibt, für die in der Regel die Lehrstuhlinhaber Priester sein sollen. Das ist ganz neu in Thüringen, so etwas haben wir bis jetzt nicht. Wir reden hier immer in vielen Debatten von gender mainstreaming. Das bedeutet nach meiner Auffassung - ich bin mir da nicht ganz sicher, bitte belehren Sie mich eines anderen, wenn ich das nicht richtig sehe -, dass für Lehrstühle, wo die Vorgabe Priester gegeben ist, die Hälfte der Thüringer Bürger und Steuerzahler prinzipiell ausgeschlossen wären, einen solchen vom Staat finanzierten C 4-Lehrstuhl jemals zu erreichen.
Ich weiß es nicht. Wenn ich das falsch sehe, bitte belehren Sie mich, ich bin da durchaus offen.
Ja, es tut mir Leid, ich stelle lediglich fest, ich finde das auch gar nicht so lustig, es gibt - und das ist ganz neu, das ist eine neue Qualität -, im öffentlichen Bereich von Thüringen Stellen, die prinzipiell der Hälfte der Bevölkerung nicht zugänglich sind.
Ich möchte es bei diesen Beispielen bewenden lassen. Ich möchte doch noch einmal, weil es eine öffentliche Sitzung war im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, meinen verehrten Kollegen Goebel hier einmal kurz zitieren. Sie werden mir es nicht verübeln, es wird auch nichts Schlimmes. Kollege Goebel sagte, es gibt eben Regeln seitens der katholischen Kirche und die Frage steht dann, wenn man die Integration dieser Fakultät wirklich will, dann muss man diese Regeln entsprechend akzeptieren und dem dann so zustimmen. So sinngemäß haben Sie das, glaube ich, gesagt, Kollege Goebel. Ich kann dem nur entgegenhalten, auch ich möchte die Integration der Katholisch-Theologischen Fakultät in die Universität, aber nicht um jeden Preis. Das ist vielleicht der Unterschied an der Stelle zwischen uns.
Ich bitte, meine Damen und Herren, um Verständnis für die hier vorgetragene Sichtweise, für die Probleme, die wir hier vor uns sehen. Ich möchte in dem Zusammenhang durchaus noch einmal darauf hinweisen, dass die Integration dieser Fakultät von uns eigentlich gewünscht war. Wir haben auch einstimmig als SPD-Fraktion am 11. Juni 1997 dem Staatsvertrag mit der katholischen Kirche zugestimmt und dazu stehen wir auch heute noch.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal zum Ausdruck bringen, dass es seitens der SPD-Fraktion eine hohe Wertschätzung des Wirkens der katholischen Kirche in Thüringen gibt und insbesondere auch des Wirkens ihres Bischofs. Ich wünsche, dass es trotz der vorgetragenen Vorbehalte der Mehrheit meiner Fraktion weiterhin ein gutes Einvernehmen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche in Thüringen gibt und spreche diesen Wunsch meiner Fraktion aus, sowohl für die Frommen als auch für die weniger Frommen.
Herr Abgeordneter, wenn schon der Begriff "kleines Karo" hier in die Debatte eingeführt wird, gestatten Sie einem, der ein kleines Karo vor sich herschiebt, die Frage, ob Ihnen bewusst ist, dass es auch einem in letzter Konsequenz die Möglichkeit gegeben hätte, die wissenschaftliche, geistige Partnerschaft im Rahmen des Trierer Modells, wenn die Integration nicht funktioniert, letzten Endes auch in diesem Rahmen zu vollziehen. Ist Ihnen das bekannt, dass das eine Alternative gewesen wäre?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein kritischer Beobachter dieses Tages, dieses Vormittags, wird sich sicher fragen, was sollte eigentlich dieser Vortrag, der uns heute von Frau Schipanski hier gehalten wurde? Ein Vortrag, der noch dazu die Überschrift "Regierungserklärung" erhalten hat. Hier wurden die Dinge, die die Thüringer Hochschul- und Forschungslandschaft seit 1990 betreffen, alle in einen Topf geschüttet, das ganze herumgerührt und dann entsprechend überblicksmäßig dargeboten.
Meine Damen und Herren, eine Regierungserklärung soll Bilanz über die Regierungsarbeit in einer Legislaturperiode ziehen,
soll diese Bilanz darstellen und soll Ausblicke geben, und zwar konkrete Ausblicke. Sie soll konkrete Aussagen über weitere Vorhaben liefern, wobei ich die Betonung auf das Wort "konkret" lege. Was hier vorgetragen wurde, war etwas ganz anderes. Kaum Konkretes, eine Anhäufung von Allgemeinplätzen, deren Aussagen übrigens nicht falsch sind, aber das sind alles Dinge, die sind längst bekannt, übrigens seit vielen Jahren in diesem Landtag längst bekannt. Ich möchte einmal nur ein Beispiel aus dieser Rede zitieren, wenn es gestattet ist, Frau Präsidentin. Wenn hier gesagt wird, eine Lehre der technologischen Revolution und des gesellschaftlichen Umbruchs der letzten Jahre lautet: "Neue Zukunft - Sichere Arbeitsplätze entstehen vor allem in innovativen Bereichen. Das ist zu allererst eine Aufgabe für mutige Unternehmer. Unsere Wissenschaftler und Forscher schaffen dafür wesentliche Voraussetzungen ihrer Kreativität, ihrem Ideenreichtum..." usw. Meine Damen und Herren, das ist ja alles richtig. Das kann ich ja auch alles unterschreiben, aber es ist nichts Neues in diesem Landtag. Ich weiß nicht, was solche Allgemeinplätze - und es wimmelte ja in dieser so genannten Regierungserklärung von solchen Allgemeinplätzen - an dieser Stelle sollen.
Es kommt der Verdacht auf, dass Frau Schipanski vielleicht zu dieser Regierungserklärung verdonnert wurde
und dass hier eine lustlose Nachnutzung von dutzendfach gehaltenen Überblicksvorträgen erfolgte,
zum Beispiel die Auflistung unserer Thüringer Hochschulen, die Darstellung des Campus Thüringen. Es ist alles längst bekannt. Was, Frau Schipanski, sollte dieser Vortrag in diesem Hause? Der Verdacht einer lustlosen Regierungserklärung, die nur ein Plagiat anderer allgemeiner, längst gehaltener Vorträge ist, verstärkt sich, wenn man weiß, dass Passagen dieser Rede - Sie können das nachprüfen, meine Damen und Herren von der CDU - längst in der Internetpräsentation dieser Landesregierung zu finden sind.
Frau Schipanski, wenn Sie diese Rede vor einem Gremium von Leuten gehalten hätten, die wenig über Thüringen und seine Hochschullandschaft wissen, die für Thüringen gewonnen werden sollen, bei denen Sympathiewerbung gemacht werden soll, dann ist eine solche Rede in Ordnung. Nur, ich frage mich halt: Was sollte diese Rede heute hier vor dem Thüringer Landtag?
Meine Damen und Herren, im Haushaltsrecht gilt die Forderung nach Wahrheit und Klarheit. Wahrheit und Klarheit, wir sind heute nicht beim Haushaltsrecht aber bei einer Regierungserklärung, vor allem Klarheit sollte man also durchaus auch von einer Regierungserklärung fordern. Dies fehlt hier, wenn die Regierung Bilanz dieser Regierungsperiode, dieser Legislaturperiode ziehen soll. Hier werden Dinge vereinnahmt, die mit der Amtsperiode dieser Regierung und von Ihnen, Frau Schipanski, nicht viel zu tun haben. Wenn Sie z.B. durchgängig ein nebulöses "wir" verwenden, gebrauchen für Leistungen, die nicht Ihre waren, dann bitte definieren Sie, was Sie mit "wir" meinen. Dann müssen wir einmal klären, ob alle die, unter "wir" subsumiert werden, Ihnen überhaupt das Mandat geben, für sie mitzusprechen. Also bitte, wer ist "wir"?
Sie sagen z.B., ich möchte das nur einmal an einem Beispiel sagen: "Wir haben in Thüringen frühzeitig erkannt, dass wir festere Brücken zwischen den Unternehmern und ihren Zielen und der wissenschaftlichen Ausbildung brauchen. Deshalb haben wir Mitte 1998 die Berufsakademie Thüringen gegründet. Ihre positive Entwicklung..." usw. Wer ist dieses "wir"? Ähnliche Wir-Vereinnahmungen finden sich bei den Ausführungen über flächenbezogene Studienplätze, über den Campus Beutenberg, über die Grundsätze der Profilierung unserer Hochschulen oder die Einführung der Verbundforschung als Landesprogramm. Das klingt dann so oder soll so klingen, als ob das alles das Werk dieser Regierung in dieser 3. Legislaturperiode und
damit unter Verantwortung von Frau Schipanski sei. Wahrheit und Klarheit in einer Regierungserklärung, dazu würde gehören, sauber und klar zu sagen, was eigentlich seit 1999 auf diesem Gebiet geleistet worden ist und das sauber zu trennen von den anderen Dingen.
Dazu findet sich in dieser Regierungserklärung nicht viel, aber doch einiges. Das räume ich schon ein und das erkenne ich auch an und das begrüße ich auch, dass dort einige durchaus vernünftige Dinge auf den Weg gebracht wurden. Zum Beispiel ist das geschaffene Internetportal sicher eine begrüßenswerte Sache. Ob man allerdings zu einer Internetpräsentation sagen sollte, das ist unsere Antwort auf die Herausforderung unserer Zeit, ob das nicht ein bisschen hoch gegriffen ist für eine Internetpräsentation, ist ein anderes Kapitel. Mir scheint es etwas überzogen.
Frau Schipanski, die Art Ihrer Darstellung lässt mich an einen Aphorismus von Lichtenberg denken, der in weibliche Formen übertragen, etwa so lauten würde: Wenn Sie redet, so wirft sie gewöhnlich ein angenehmes Mondlicht über die Gegenstände, das im Ganzen gefällt, aber nicht einen einzigen Gegenstand deutlich zeigt.
Meine Damen und Herren, die Ministerin sagte eben: Transparente Studien- und Prüfungsordnung, Verantwortung der Fakultäten für die Studiengänge, interdisziplinäre Lehre und Forschung und studentenfreundliche Regelungen für Prüfungszeiten sind Charakteristika für Qualitätssicherung der Lehre usw. Dies ist sicher richtig, aber richtig ist eben auch, dass es Mängel und Versäumnisse in Thüringen im Hochschulbereich gibt, Mängel und Versäumnisse, für die letztendlich die Ministerin verantwortlich ist. Dafür möchte ich an dieser Stelle nur zwei Beispiele nennen, aber ich denke, sie sind gravierend.
Erstes Beispiel: Laut Prüfungsordnung müssen Judaistikstudenten an der Universität Erfurt Kenntnisse des biblischen, rabbinischen und modernen hebräisch nachweisen, wenn sie den Magisterabschluss bekommen wollen. Dabei soll ihnen der Spracherwerb noch während der Studienphase möglich sein. Dennoch existiert an der Universität Erfurt keine Lektorenstelle für Hebräisch und dies, obwohl der Lehrstuhl bereits vor dreieinhalb Jahren eingerichtet worden ist. Die Folge: Erfurter Judaistikstudenten haben keine Möglichkeit, hebräisch für das Verständnis der jüdischen Religion und Kultur, zentrale und unverzichtbare Sprache, zu lernen. Die "Jüdische Allgemeine", meine Damen und Herren, das ist die Wochenzeitung für Politik, Kultur, Religion und jüdisches Leben, vom Juni 2002 hat in einem ausführlichen Artikel völlig zu Recht es als absurde Situation bezeichnet, denn ohne hebräisch ist das Judaistikstudium in Erfurt im Grunde sinn- und wertlos. Nicht umsonst hat der fachlich zuständige Verband der Judaisten in Deutschland bereits angekündigt, den Erfurter Magisterabschluss wegen der fehlenden Sprachkenntnisse nicht anzuerkennen.
Von diesem Debakel sind - ja, Herr Ministerpräsident 15 Judaistikstudenten betroffen, die ihr Studium in Erfurt mit dem BA abbrechen müssen. Der daraus resultierende Imageschaden für die Universität Erfurt ist nicht zu unterschätzen, denn gemessen an der allgemein geringen Absolventenzahl dieses Faches sind 15 Studienabbrecher eine sehr hohe Zahl. Herr Ministerpräsident, zu Ihrem Einwand, Sie wissen, Martin Luther hat einmal gesagt: "Wer gut studieren will, der gehe nach Erfurt." Ich denke, wir sind beide daran interessiert, dass dieser Spruch in seinem Sinn- und Wertgehalt erhalten bleibt und nicht durch solche Vorkommnisse und Versäumnisse vergeigt wird. Der Meinung bin ich jedenfalls.
Ein zweites Beispiel, und damit möchte ich es an Beispielen jetzt bewenden lassen, aber dieses erscheint mir besonders schwer wiegend: Der § 72 des Hochschulrahmengesetzes verpflichtet die Länder, die Vierte Novelle des Hochschulrahmengesetzes innerhalb von drei Jahren nach dessen In-Kraft-Treten in Landesrecht umzusetzen. In Kraft getreten ist diese Vierte Novelle am 25. August 1998, ich wiederhole das noch einmal: August 1998. Seitdem sind fast vier Jahre vergangen, die notwendige Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes an diese HRGNovelle hat bis heute nicht stattgefunden. Dem Thüringer Landtag liegt bisher kein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beratung vor.
Meine Damen und Herren, ich bitte das sehr ernst zu nehmen, das ist nicht nur ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes, sondern es ist schlicht verfassungswidrig. Es ist verfassungswidrig, in Artikel 75 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es ausdrücklich: "Erlässt der Bund Rahmenvorschriften, so sind die Länder verpflichtet, innerhalb einer durch das Gesetz bestimmten angemessenen Frist die erforderlichen Landesgesetze zu erlassen." In Thüringen ist das hinsichtlich der Vierten Novelle des HRG nicht geschehen, was eindeutig gegen die Verfassung verstößt. Im einschlägigen Verfassungskommentar von Mangoldt/Klein/Starck steht zu Artikel 75 Abs. 3 des Grundgesetzes ganz explizit, die vom Bund gesetzte Frist ist eine Höchstfrist. Meine Damen und Herren, das waren drei Jahre, das Landesgesetz darf nicht später, kann wohl aber früher in Kraft treten. Thüringen verletzt also in der Hochschulgesetzgebung seit fast einem Jahr seine von der Verfassung vorgeschriebenen Pflichten gegenüber dem Bund. Wir können jetzt im August ein trauriges Jubiläum feiern, im August sind genau vier Jahre verstrichen. Meine Damen und Herren, ich halte das für einen Skandal.
Ich halte das für ein gesetzwidriges, verfassungswidriges Untätigsein. Hier liegt aus meiner Sicht ein Verfassungsbruch durch Untätigkeit vor.
Meine Damen und Herren, wir verlangen seitens der SPDFraktion, dass umgehend diese Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes nun erfolgt, umgehend! Das heißt, also noch in diesem Jahr.
Wir verlangen das und sollte das nicht geschehen, werden wir alle Möglichkeiten prüfen, um unsererseits entsprechend zu prüfen, ob hier eine Verfassungsklage durch eine Fraktion des Thüringer Landtags möglich ist.
Ja, Herr Ministerpräsident, manchmal scheint es nötig zu sein, eine Ihrer Mitstreiterinnen hier etwas in Bewegung zu bringen, wenn es darum geht, konkrete Pflichten zu erledigen, anstatt uns lange unverbindliche Vorträge zu halten.
Meine Damen und Herren, was hatte uns denn Frau Schipanski als Ausblick, als Perspektive zu sagen? Es ist genau das Gleiche wie bei der Bilanz, Unklarheit, Unschärfe, kurz gesagt: Mondlicht. Was soll denn nun der so genannte Zukunftspakt enthalten? Dieses Wort, das heute geprägt wurde, soll es eine Festschreibung der Finanzen in den Kernkapiteln bis 2006 geben? Auf welcher Grundlage, welche Finanzen, wie viel? Was verstehen Sie unter den Kernkapiteln? Sind da auch die Personalkosten gemeint? Steigerung, Kürzung oder Stagnation der Mittel angesichts steigender Studentenzahlen? Zu all dem kein konkretes Wort, nur Sprechblasen.
Welche neuen, internen Handlungsspielräume sollen unsere Hochschulen bekommen, welche neue Flexibilität im Haushaltsvollzug, was konkret? Kein Wort dazu, nur Sprechblasen. Rolle und Bedeutung der Fachhochschulen, es ist ja alles richtig, was gesagt wurde, aber es ist alles allgemein und unkonkret, kein konkretes Wort, was wird mit dem Fachhochschulprojekt Ostthüringen? Ist es ad acta gelegt? Wie soll es damit weitergehen? Keine Aussage dazu, Allgemeinplätze in dieser ganzen Regierungserklärung.
Ich würde ja gern, meine Damen und Herren, zu irgendwelchen konkreten Punkten in dieser Regierungserklärung hier Stellung nehmen und mich hier fachlich auseinander setzen, aber es wurde ja fast nichts Konkretes vorgelegt. Es gibt ja gar nichts, worüber man sich hier streiten könnte. Ich sage auch gar nicht, dass an den vielen Appellen und Allgemeinplätzen so vieles falsch oder zurückzuweisen wäre, vieles würde ich sogar unterschreiben können. Aber was soll das in dieser Form hier in diesem Landtag? Frau Schipanski, zeigen Sie, wenn es konkret wird, namentlich beim Doppelhaushalt 2003/2004, ob Thüringen in seiner Hochschullandschaft auf dem übrigens schon lange vor Ihrer Amtszeit eingeschlagenen guten
Weg bleiben kann.
Denken Sie daran, in der Hochschulpolitik ist das wie beim Rad fahren, hören Sie einmal zu, ich habe Ihren Zwischenruf gehört. Ich sage das allgemein, das betrifft auch Leute, die zwischen 1990 und 1994 Verantwortung getragen haben: In der Hochschulpolitik allgemein ist das wie beim Rad fahren, wenn der Radfahrer aufhört zu treten, dann rollt das Rad aus und kippt irgendwann um. Also treten Sie immer weiter in die Pedale, Frau Schipanski, damit das Rad auf dem guten Weg und mit der entsprechenden Geschwindigkeit verbleibt. Konkreter Maßstab wird u.a. das sein, was mit dem Doppelhaushalt hier vorgelegt wird. Dann werden wir sehen, was dieser Zukunftspakt Wert ist. Ich hoffe, dass dies nicht als Täuschungsmanöver für die Hochschulen gedacht ist und die Festschreibung der einen Stelle bei irgendeinem Kernkapitel mit dem Abbau an anderer Stelle verbunden ist. Was ist zu befürchten? Einerseits sagen Sie, die Thüringer Landesregierung hat erhebliche Mittel in die Verbundforschung investiert und das ist alles hocheffizient. Das stimmt alles, aber was sind neben diesen schönen Worten die Realitäten? Realität ist, dass in der Entwicklung des Haushaltskapitels 15 26 "wirtschaftsnahe und Grundlagenforschung" ein Abschwung von rund 53 Mio.  """# $ $ auf 31         % zierung. Übrigens ganz im Gegensatz zu dem, was die von Ihnen so geschmähte Bundesregierung - es wirkte ein bisschen kläglich, Ihre drei Einwürfe, die Sie hier gemacht haben, Ihre Wahlkampfpflichtübung.
Aber gestatten Sie, dass ich Ihnen sage, die Bundesregierung hat genau an dieser Stelle zugelegt, wo es um unsere Zukunft geht. Wir können uns ja gern mal über diese Zahlen auseinander setzen. Aber hier in Thüringen das Gegenteil, drastisches Zurückfahren von 53 auf 31 Mio. zwischen 1999 und 2002. Wohin soll diese Reise noch gehen? Ich bin inzwischen bösgläubig geworden an dieser Stelle und nehme an, Sie schröpfen dieses Haushaltskapitel weiter, aus dem unsere Hochschulen auch ihre Kraft und ihre Innovationsmöglichkeiten beziehen - übrigens nicht nur die Hochschulen, auch die Wirtschaft. Wenn das so wäre, wie gesagt, ich bin jetzt bösgläubig und lasse mich sehr gern, herzlich gern eines Besseren überzeugen und will mich gern bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts hierher stellen und sagen, ich war umsonst bösgläubig, es ist ja alles viel besser, als ich befürchtet habe. Das wäre mir eine große Freude, wenn ich das tun könnte. Aber ich fürchte, dass dieser Zukunftspakt, was auch immer die Festschreibung von Kernkapiteln bedeuten soll, eine Mogelpackung sein könnte. Frau Schipanski, kämpfen Sie darum, dass die Mittel für die Verbundforschung nicht auf ein Minimum heruntergefahren werden, schaffen Sie das, denken Sie an den Radfahrer, noch ist das Rad in Schwung, treten Sie kräftig in die Pedale.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bestätige gern, dass die Thüringer Hochschullandschaft in einem guten Zustand ist, dass sich der Campus Thüringen in den letzten 12 Jahren gut entwickelt, das sehe ich auch so. Aber es fällt mir bei der heutigen Regierungserklärung eine alte Geschichte ein: Da gab es einmal einen ganz scharfen Analytiker, der hat immer beobachtet, früh kräht der Hahn, wenn der dreimal gekräht hat, dann geht die Sonne auf. Nachdem er das über Monate beobachtet hat, kam er zu der Schlussfolgerung und verkündete das stolz, weil früh der Hahn kräht, geht anschließend die Sonne auf. Meine Damen und Herren, wenn ich mir die heutige Regierungserklärung anschaue und trotzdem die Hoffnung habe, dass sich unsere Thüringer Hochschullandschaft in den nächsten Jahren weiter gut entwickelt, dann sicher nicht wegen dieses Kausalprinzips, es wird sicher dieser Regierungserklärung nicht gerecht, das dann für sich zu vereinnahmen. Ich denke, unsere Thüringer Hochschullandschaft wird sich weiterentwickeln, aber die Kausalität ist da genauso wenig mit der heutigen Regierungserklärung zu verbinden wie wenn der Hahn auf seinem Mist kräht, anschließend, Gott sei Dank, jeden Tag bei uns wieder die Sonne aufgeht.
Herr Ministerpräsident, habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Sie es als in Ihrem Ermessen liegend betrachten, eine Auflage des Grundgesetzes zu erfüllen und ins
besondere bei einer Hochschulnovelle, der vierten, die im Übrigen unter der Regierung Kohl erlassen wurde und gegen die keine Verfassungsklage vorliegt? Glauben Sie, es liegt in Ihrem Ermessen mit Hinweis auf andere Novellen dort die verfassungsmäßige Pflicht zu verneinen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Auch ich nehme mir die Freiheit, hier noch ein paar Klarstellungen zu besorgen. Herr Schwäblein, zum Thema Berufsakademie: Ich glaube, wir sind uns einig über die Aufgaben, die die Berufsakademie hat, über den erfolgreichen Weg, alles klar. Wenn Sie jetzt sagen, es war eine so furchtbar große Leistung in dieser Legislaturperiode, die Erprobungsklausel abzuschaffen und dort den Normalzustand zu erklären, dann fühle ich mich doch bemüßigt zu sagen, warum es diese Erprobungsklausel gab. Wissen Sie, zu fordern und zu sagen, nun macht mal eine Berufsakademie und macht das sehr schön, das ist relativ leicht. Aber den ganzen Ärger, der damit verbunden ist, durchzustehen und die Sicherheit zu schaffen, dass das Projekt auch funktioniert, das ist eine ganz andere Frage. Euphorisch in eine Sache hineinzugehen und das vielleicht zu verpfuschen, ist der eine Weg. Sehr sorgfältig die Dinge zu ordnen, damit hinterher eine Erfolgsgeschichte daraus wird, ist der andere Weg. Die Erprobungsklausel - Sie wissen es ja eigentlich
hatte ja einen tiefen Sinn. Die Wirtschaft musste sich bei der Berufsakademie maximal engagieren und durfte nicht auf Kosten des Freistaats, des Landes, auf Kosten des Steuerzahlers sich einen Teil des von ihr zu erwartenden Aufwands ersetzen bzw. substituieren lassen. Es ging also darum, der Wirtschaft zu sagen, ihr habt aber die und die und die Bedingungen zu erfüllen, ihr habt also im praktischen Bereich Ausbildungsplätze bereitzustellen, ihr habt Ausbildungsvergütung zu zahlen. Da haben durchaus nicht alle Hurra geschrien als es hieß, nach Tarif dieser Ausbildungsvergütung. Das musste der Wirtschaft auch abgerungen werden. Da war es ein Weg, es gab noch mehrere Sicherungsanker die da drinsteckten. Zu sagen, wir machen jetzt eine Erprobungsphase, aber die Wirtschaft muss es zeigen in den nächsten Jahren - ich glaube, es war damals über drei Jahre gesteckt oder über zwei Jahre, ich weiß es jetzt aus dem Handgelenk nicht - und wenn die Wirtschaft in der Zeit ihre Aufgaben nicht erfüllt, dann kann der Freistaat das auch zurückdrehen. Das ist damals auch allgemein für richtig gehalten worden. Ich will das nur einmal sagen, warum es diese Erprobungsklausel gab. Es gab übrigens viele Skeptiker, Prof. Goebel hat das ja eben gesagt. Früher war es so als die Fachhochschulen gegründet wurden, da waren die Universitäten skeptisch und zumeist dagegen und als dann die Berufsakademie zu gründen war, dann galt es z.B. auch bei den Fachhochschulen dafür zu sorgen, dass sie das akzeptieren und als Partner akzeptieren. Dann waren da die Gewerkschaften, die auch ihre Befürchtungen hatten, was die Verhältnisse an der Berufsakademie betrifft. Dann war, wie gesagt, was ich schon andeutete, mit der Wirtschaft zu klären, dass die den von ihr zugesicherten Beitrag auch wirklich leistet. Dass das dann gut gelaufen ist und dass man dann etwas eher als ursprünglich vorgesehen die Erprobungsklausel abschaffen konnte, das ist doch in Ordnung. Aber so ein riesengroßer Verdienst ist das nicht. Das ist die Änderung von ein paar Worten in dem Gesetz gewesen. Ich bin ja auch froh, dass das dann so gut gelaufen ist. So viel zu den Bemerkungen von Herrn Schwäblein, was die Erprobungsklausel betrifft.
Herr Goebel, Sie sagten vorhin, das wäre doch eine kleinliche Kritik mit dem hebräisch und so. Herr Goebel, mir geht es doch gar nicht um das hebräisch. Mir ist doch klar, dass der Freistaat nicht untergeht, wenn es nun beim Lernen von hebräisch an der einen oder anderen Stelle ein Problemchen geben sollte. Das ist aber nicht der Punkt, auf den ich verwiesen habe. Der Punkt ist, dass die Universität Erfurt, die mit großem Anspruch gegründet wurde und die ja auch einen großen Anspruch erfüllen soll, nicht in ein schlechtes Licht kommen soll.
Sie werden mir doch sicher zustimmen, wenn es dann Studenten gibt, und es sind nicht zwei oder drei, es sind jetzt immerhin erst einmal 15, die aufgrund von Ausbildungsmängeln ihren Magisterabschluss nicht erhalten können. Wenn sich das herumspricht, an der Universität Erfurt läuft
man Gefahr in das Studium hineinzugehen und hinterher kann man seinen Abschluss nicht machen, das ist nicht gut. Darum muss man sich kümmern. Im Übrigen, was der Herr Ministerpräsident dazu sagte, du lieber Gott, dann geht zur Theologischen Fakultät nach Jena. Ich will ja jetzt hier keine Klein-Klein-Diskussion liefern, Frau Schipanski hat das noch einmal wiederholt, es ist fachlich falsch, es stimmt einfach nicht. Ich könnte das jetzt detaillieren, aber dann wird es wirklich klein-klein. Es gibt nämlich biblisches Hebräisch, rabbinisches und modernes Hebräisch und da gibt es gewisse Anforderungen. Dieses Anforderungsprofil, was verlangt wird, das kann eben dort nicht geboten werden. Aber darum geht es mir nicht. Mir geht es hier nicht darum, eine Hebräisch-Debatte hier im Landtag zu vollführen. Aber eine Debatte, dass wir an unseren Hochschulen ein Studium, das begonnen wird, auch ordentlich zu Ende bringen können, das ist mir wichtig.
Von Herrn Abgeordneten Sonntag lasse ich mich immer besonders gern nach allen Dingen, die denkbar sind, befragen.
Ich muss sagen, diese Frage, ich habe sie nicht ganz verstanden.
Herr Sonntag, es geht letzten Endes darum, wenn man in Thüringen ein Studium beginnt, dann sollte man auch die Möglichkeit geboten bekommen, dieses Studium ordentlich zu beenden. Das ist der Punkt, darum geht es insbesondere an der Universität Erfurt.
Herr Ministerpräsident, Ihre Ausführungen zur Umsetzung der 4. Novelle des Hochschulrahmengesetzes erscheinen mir doch etwas bedenklich. Ich denke nicht, dass es im Ermessensspielraum der Thüringer Landesregierung steht, klare Pflichten, die das Grundgesetz vorschreibt, mit Hinweis auf noch andere Novellen, die man gleich mit erledigen möchte, quasi zu ignorieren. Ich betone hier noch einmal: Es geht mir und meiner Fraktion auch gar nicht darum, nun unbedingt eine Verfassungsklage anzustrengen. Ich denke, Politik soll in der Lage sein, ihre Aufgaben möglichst ohne Verfassungsgerichte zu lösen.
Ich habe diese Möglichkeit nur erwähnt, um zu sagen, es ist hier Beschleunigung notwendig, bitte, Herr Ministerpräsident, sorgen Sie dafür, dass die verfassungsmäßigen Pflichten im zuständigen Ressort umgesetzt werden. Mir wäre es am liebsten, es käme jetzt sehr schnell die entsprechende von der Verfassung geforderte Umsetzung.
Ein Letztes: Frau Schipanski, Sie sagen, dass die Regierungserklärung heute zu halten ist oder jetzt in diesem Zeitraum zu halten ist, ist schon seit etwa einem Jahr bekannt. Ich glaube Ihnen das aufs Wort. Ich unterstelle da gar nichts anderes; nur, genau diesen Eindruck hatte ich. Es war eine zu absolvierende Pflichtübung. Sie war eben eingeplant für diese Zeit. Es gibt nichts Konkretes, was die Landesregierung dem Landtag an diesem Tage vorzulegen hat. Es war eine Routineübung und die Thüringer Landesregierung sollte überlegen, ob es gut ist, aufgrund eines Regierungserklärungsfahrplans diesen Landtag in regelmäßigen Abständen mit Regierungserklärungen zu überziehen, auch wenn eigentlich konkret so furchtbar viel gerade nicht zu sagen ist. Ich denke, damit nutzt sich der Begriff "Regierungserklärung" etwas ab. Danke.
Herr Minister Birkmann, haben Sie eigentlich vorhin mitbekommen, dass es hier um ein Bundesrahmengesetz geht, das von der Regierung Kohl verantwortet wurde und gegen das keinerlei Verfassungsklage vorliegt und das innerhalb von drei Jahren laut Grundgesetz im Land umzusetzen sei und dass dieses nach vier Jahren hier immer noch nicht umgesetzt ist. Haben Sie das alles mitbekommen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute ein Thema auf der Tagesordnung, das sich mit der Weiterentwicklung der Verbundforschung beschäftigt. Ich freue mich, dass dieses Thema das Haus heute auch mal beschäftigt. Es ist ja so, dass den Start dieses Projekts - ich darf noch mal erinnern, der Start dieses Landesprogramms "Förderung Verbundforschung" war im Jahre 1995 -, viele Unkenrufe begleiteten. Die ersten Unkenrufe lauteten so etwa: "Na ja, dort wird in ein Landesprogramm aus null heraus eingestiegen in der Größenordnung 40 bis 50 Mio. Das Geld wird überhaupt nicht
ausgegeben werden können. Am Ende des Jahres wird es überhaupt keinen Mittelabfluss geben können." Als sich abzeichnete, dass in hohem Tempo die Forschungsabteilung gegründet war und in hohem Tempo die Förderaktivitäten begannen, waren die nächsten Unkenrufe: "Es wird wohl nun das Geld verschleudert werden, um einen Mittelabfluss zu erzeugen." Beide Unkenrufe, die ja ziemlich 180 Grad entgegengesetzt waren, sind sehr schnell verstummt, und sehr schnell hat diese Förderlinie des Landes weithin einen guten Ruf erworben.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es hier von Anfang an eine sehr kooperative Gemeinschaftsanstrengung zwischen den beiden zuständigen Ministerien gab, also zwischen dem Thüringer Wirtschaftsministerium und dem Wissenschaftsministerium, dass nach dem Ausstreiten von Anfangsproblemen - das ist normal, das muss sein - hier eine vernünftige Aufgabenteilung und ein vernünftiges Zusammenwirken möglich war.
1998 wurde die erste Bewertung dieser Förderanstrengung des Landes vorgenommen, weil natürlich, wenn man dreistellige Millionenbeträge jährlich in ein solches Unternehmen investiert, man irgendeinen konkreten Maßstab braucht, eine externe Beurteilung, wie kommen diese Fördermittel an, welche Effekte werden damit erzeugt. Es gab damals den Auftrag an das in Deutschland und darüber hinaus weit profilierte und hoch anerkannte Institut GEWIPlan, hier eine Bewertung der Anstrengung, zumindest des Teils, der vom Wissenschaftsministerium verantwortet wurde, durchzuführen. Diese GEWI-Plan-Studie 1998 wurde nun in dieser Legislaturperiode im Jahr 2001 wiederholt, also eine umfassende Bewertung des gegenwärtigen Standes der Verbundforschungsforderung in Thüringen durchgeführt. Diese Ergebnisse von GEWI-Plan hat die CDU-Fraktion nun zum Anlass genommen, einen Antrag einzureichen, der im Wesentlichen besagt, es mögen die Förderinstrumente zur Verbundforschung weiterentwickelt werden.
Ehe ich einen speziellen Aspekt dieses Antrags noch einmal etwas genauer beleuchten möchte, gestatten Sie mir ein paar Worte zur vorliegenden GEWI-Plan-Studie. Die meisten Detailergebnisse im Jahr 2001 sind positiver als das der Stand 1998 ausweisen konnte und ich sage dazu, ich freue mich darüber, das ist auch gut und in Ordnung so. Das muss so sein, es muss natürlich Jahr für Jahr eine Verbesserung, eine entsprechende Optimierung der Instrumente erfolgen. Es hat hier seitens GEWI-Plan eine Befragung der an diesem Förderprozess Beteiligten stattgefunden, es wurden also Noten von 1 bis 5 oder 1 bis 6, ich weiß jetzt gar nicht, verteilt. Also 1 ist besonders gut und 5 oder 6 ist besonders schlecht, ich weiß es deshalb nicht so genau, weil die Noten gar nicht vorkommen. Dann ist also das Bild erfreulich. Ich sage nur einmal einige wenige Stichworte, so wurde z.B. die Qualität der Antragsberatung 1998 schon mit 1,9 - also einer sehr gute Note - eingeschätzt und jetzt
auch wieder; fachliche Zugangsvoraussetzungen für die Förderinstrumente 1998 Note 2,3 und jetzt 1,9; Förderkonditionen von 2,5 auf 1,9 verbessert; formale Zugangsvoraussetzungen von 2,6 auf 2,1; Zuschnitt auf Bedürfnisse der Forschungseinrichtung von 2,7 auf 2,3; Transparenz der Antragsberatung von 2,7 auf 2,4; Dauer der Antragsbearbeitung verkürzt 2,9 auf 2,6; Gesamtbewertung summa summarum von 2,7 auf 2,2 - also von gut zu noch besser.
Meine Damen und Herren, ich freue mich außerordentlich über dieses Ergebnis und möchte insbesondere allen Mitarbeitern der Forschungsabteilung, die das operative Geschäft dieser Thüringer Verbundforschung zu besorgen haben, meinen herzlichen Glückwunsch und Dank aussprechen, dass in den vergangenen Jahren diese Förderlinie des Landes, die außerordentlich wichtig ist, so qualifiziert weiter umgesetzt wurde.
Ich möchte allerdings auch zwei Punkte nennen, die hier vorkommen, wo diese fast ausschließliche Verbesserung nicht zutage tritt. Die außeruniversitären Einrichtungen schätzten ihre technische Ausstattung, sicher in Relationen zu anderen vergleichbaren Einrichtungen bundesweit, vielleicht auch europaweit - das geht aus der Statistik jetzt nicht hervor - im Jahr 1998 noch mit 1,7 ein, jetzt "nur noch" mit 2,3 und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen schätzten ihre zukünftigen Entwicklungsaussichten 1998 mit 1,8, jetzt mit 2,4. Also diese beiden Punkte möchte ich zumindest noch einmal genannt haben. Aber summa summarum ist das ein sehr erfreuliches Bild.
Im Gutachten von GEWI-Plan heißt es, seit 1998 wesentlich gestiegen sind für die Unternehmen die Bedeutung der Hochschulen des Freistaats Thüringen als Kooperationspartner, weiterhin die Qualität der Zusammenarbeit und weiterhin die Bedeutung der Verbundforschung als verbindendes Element zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Diese Ergebnisse sind gewichtige Erfolgsnachweise der Förderpolitik. Meine Damen und Herren, genau das war ja Sinn der Sache, genau das war der gedankliche Ansatz, warum gerade Verbundforschungsprojekte - und die Betonung liegt hier auf Verbund - in dieser besonderen Weise mit Mitteln des Freistaats Thüringen unterstützt wurden.
Die wirtschaftliche Seite: Wenn man Geld ausgibt, muss man ja immer fragen, was kommt denn nun am Schluss heraus, was kommt hinten heraus. Ich möchte hier nicht mit furchtbar vielen Zahlen vielleicht den einen oder anderen langweilen, aber einige ganz wenige gestatten Sie mir noch. Umsatzeffizenz der Fördermittel bei Unternehmen 21,8, das bedeutet, dass für 1 Mark ausgereichter Fördermittel an Unternehmen, der Umsatz in diesen Unternehmen um 21,8 DM - Sie gestatten noch die DM, sie ist zwar schon, nein, es ist ja gerade noch zulässig, es ist noch nicht 1. März -, dass also 1 Mark 21,8 Mark Umsatz bewegt. Beschäftigungseffizenz des Fördermitteleinsatzes 4,9, das heißt, mit der Förderung von einem Forschungs- und Entwicklungsmannjahr erreicht man eine Beschäftigung von
4,9 Mannjahren.
Der volkswirtschaftliche Nutzen durch zusätzliche Beschäftigung, zusätzliche staatliche Einnahmen und vermiedene Ausgaben für Arbeitslosigkeit oder ABM ist viermal so hoch wie der Förderaufwand. Diese allerletzte Zahl sollten wir uns noch einmal auf der Zunge zergehen lassen, das heißt, der gesamte summa summarum volkswirtschaftliche Effekt für 1 Mark in dieses Projekt hineingesteckt, erzeugt unter Beachtung aller finanziellen Wirkungen einen Effekt von 4 Mark.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen, die ich hier genannt habe, die mögen wir alle immer im Hinterkopf haben, wenn wir in den nächsten Wochen und Monaten und auch in den nächsten Jahren über knappe Haushalte zu beraten haben. Ob das jetzt der bevorstehende Nachtragshaushalt ist, ob das künftige - ich weiß nicht, ob ein Doppelhaushalt kommt oder ob noch zwei einzelne Haushalte in dieser Legislaturperiode kommen...
Ein Doppelhaushalt, Sie wollen es noch einmal wagen? Na gut, ein Doppelhaushalt plus ein Nachtragshaushalt, das sind auch zwei. Aber man kann das ja so machen.
Wenn diese Haushalte dann beraten werden, sollten wir uns an diese Zahlen noch einmal erinnern. Deshalb lese ich Ihnen, es ist das letzte Zitat aus diesem Papier, noch einen Satz vor: "Dieses Instrument" - gemeint ist damit die Verbundforschung - "sollte gestärkt werden. Dazu muss ein bedarfsgerechter Mittelumfang bereitgestellt werden, welcher der anzustrebenden Erweiterung der Netzwerke in Wissenschaft und Wirtschaft gerecht wird." Meine Damen und Herren, das ist das Schlüsselwort: "Netzwerke in Wirtschaft und Wissenschaft". Dieser Satz, dass hier bedarfsgerechte Mittel bereitzustellen sind, um das weiterzuentwickeln, das ist jetzt der Punkt, den ich am vorliegenden CDU-Antrag zu bemängeln habe. Wir werden ihm trotzdem zustimmen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass ich mir den Antrag noch etwas anders gewünscht hätte. Im Antrag steht nämlich, dass die Landesregierung ersucht - gut, über das Wort "ersucht" kann man sich auch unterhalten, ich hätte auch lieber, wenn dort "aufgefordert" stehen würde -, unter Einbeziehung der Ergebnisse von GEWI-Plan sowie unter Einbeziehung von EU und Bund die Instrumentarien weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, sicher, das ist richtig, die müssen weiterentwickelt werden. Wir haben gesehen, wir sind auf einem guten Weg, aber die Instrumentarien allein genügen natürlich nicht. Es muss auch der Stoff da sein, auf den die Instrumente angewendet werden sollen, also Förderinstrumentarien ohne Fördermittel, das bringt natürlich nichts. Es müssen auch die entsprechenden Mittel bereitstehen,
siehe die Expertise von GEWI-Plan, um hier weiter erfolgreich diese Verbundforschung voranzubringen. Deswegen hätte ich mir gewünscht, wenn hier stände, das gesamte Projekt "Verbundforschung" weiterzuentwickeln. Das wären Instrumentarien und Mittel, aber gut, es stehen die "Instrumentarien". Ich setze einmal voraus - es möge hier widersprechen, wer das von der einreichenden Fraktion anders sieht -, dass der Geist dieses Antrags natürlich das aus- oder einatmet, dass damit das gesamte Projekt "Verbundforschung" gemeint ist und nicht nur einzelne Instrumente der operativen Arbeit verbessert werden sollen, sondern dass man sich zum Projekt "Verbundforschung" bekennt und diesen doch recht erfolgreichen Weg weitergehen möchte.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird diesem Antrag zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten Wochen und Monaten wurde hinsichtlich der Technologiestiftung über viele Fragen gesprochen, über Strukturen, künftige Strukturen, auch über Personalia wurde mehr oder weniger gesprochen. All diese Dinge beherrschten bisher das Thema "Technologiestiftung". Ich denke, es ist jetzt ganz einfach notwendig, auch unter dem Gesichtspunkt des bevorstehenden Nachtragshaushalts - ich habe es vorhin im Zusammenhang mit der Verbundforschung schon gesagt -, ebenso im Hinblick auf künftige Haushalte, nun einmal zu beleuchten, welche Projekte, welche inhaltlichen Fragen werden eigentlich angegangen von dieser Technologiestiftung. Welche Vorstellungen hat die Thüringer Landesregierung? Was sollen die inhaltlich-fachlichen Schwerpunkte sein, die - und, ich denke, angesichts des beabsichtigten Mitteleinsatzes darf man das erwarten - ganz profilbestimmend für Thüringer wissenschaftlich-technologische Entwicklungslinien sein sollen? Dabei wird auch von Interesse sein, inwieweit wirtschaftsnahe Institute einbezogen werden, deren Potenzial, deren für Thüringen wichtiges Potenzial. Dabei wird von Bedeutung sein, wie die hier dargelegten Ergebnisse Thüringer Verbundforschung eingearbeitet und ausgewertet, nachgenutzt werden können. Kurz: Welche großen Projekte - hier kann es natürlich nicht um jedes kleine Thema gehen, was dargestellt werden soll -, welche großen Entwicklungslinien werden von der Thüringer Landesregierung gesehen, welcher Kurs soll gesteuert werden?
Ich denke, das ist für das hohe Haus von Interesse, denn bei der nächsten Haushaltsberatung werden mit Sicherheit die Technologiefördermittel auch einer Kritik unterzogen werden und da wollen wir schon wissen: Wo geht es lang? Welche Effekte sind zu erwarten und demzufolge, wie viele Saatkörner werden wir in welche Furche legen?
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen und habe die sicher begründete Hoffnung und Erwartung, dass Sie die Antworten der Landesregierung zu diesem Punkt genauso interessieren wie den Einreicher, die SPD-Fraktion. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Schuster hat hier in großer Breite und durchaus auch nachvollziehbar zum Inhalt der Beantwortung der Großen Anfrage Stellung genommen. Ich kann das meiste von der Sache her so unterstreichen, gar keine Frage. Ich habe mich nur gefragt, warum haben Sie eigentlich in dieser Fülle vorgelesen aus den Antworten zur Großen Anfrage. Die Dinge sind ja in der einschlägigen Drucksache alle veröffentlicht und trotz PISA-Studie gehe ich davon aus, dass die Abgeordneten dieses Hauses lesen können. Ich habe bis heute keinen Anlass gehabt, daran zu zweifeln. Wenn man diesen Gesichtspunkt
einmal abhakt, ist möglicherweise Ihre Überlegung gewesen, naja, wer wird eine Drucksache dieses Umfangs zu Technologieförderung und -forschung schon gelesen haben. Vielleicht glaubten Sie, das deswegen vorlesen zu müssen, dass auch die, die es nicht gelesen haben, davon Kenntnis nehmen. Ich fürchte nur, Herr Schuster, die es nicht gelesen haben, die werden jetzt auch nicht so richtig intensiv zugehört haben. Also das Fragezeichen dieser langen Zitate bleibt bei mir erhalten.
Eine zweite Sache hat mir nicht so ganz gefallen bei Ihren Ausführungen. Sie haben das nicht so direkt gesagt, aber es klang so, als ob all diese innovativen Dinge, von denen Sie berichtet haben, nun so in den letzen zweieinhalb Jahren auf den Weg gebracht worden seien. Sie haben das nicht gesagt, aber es klang ein bisschen so. Um so dankbarer bin ich Herrn Kretschmer, dass er dort auf eine Kontinuität in der Forschungs- und Technologieförderung in den letzten zehn Jahren hingewiesen hat. Herr Kretschmer, eine Sache möchte ich bei Ihnen doch anzweifeln. Sie sagten, Forschungsförderung ist kein Instrument der Regionalförderung. So absolut stimmt der Satz schon. Aber es ist auch nicht das Gegenteil der Fall, man kann das auch nicht ausschließen. Natürlich geht es in erster Linie um Exzellenz bei Forschungsförderung. Es werden Effekte erwartet, wie man heute so sagt, nachhaltige Effekte. Aber auch die Frage zur Regionalförderung sollte man nicht ganz aus dem Gesichtspunkt lassen. Ich komme gleich auf diesen Punkt.
Ja, ja, das verstehe ich. Ich hatte nun erwartet, dass Sie, Frau Ministerin Schipanski, die Gelegenheit nutzen, um uns noch ein paar Ausführungen zu, ich weiß nicht genau welcher Punkt es in der Drucksache ist, jedenfalls Punkt Landeshochschulplan, darzubieten. Denn in der Beantwortung der Großen Anfrage stand, dass ein Zeitproblem steht, damals ganz richtig, es befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Das war die Antwort. Da dieser ganze Bereich, der dort dargestellt ist, irgendwie zu diesem Thema gehört, hatte ich mich bis nach Ihren Ausführungen gedulden wollen, falls hier noch etwas zu bewerten wäre seitens der Opposition. Sie sind nicht ausführlich auf den Landeshochschulplan eingegangen. Ich gehe also davon aus, dass dieses Thema irgendwann noch einmal kommt und dann können wir uns ja über diesen und jenen Punkt auch noch auseinander setzen.