Protokoll der Sitzung vom 11.10.2001

(Beifall bei der PDS)

Ich muss Ihnen, meine Damen und Herren der CDU, sagen, dass andere Länder zumindest in der Formulierung der Inhalte dieser Problematik weiter sind. So hat z.B. der Präsident des Landtags von Nordrhein-Westfalen bereits 1998 in einer Ausarbeitung zum Thema der parlamentarischen Kontrolle festgelegt, Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Die vorliegende Problematik berührt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Demokratieprinzips, das zu den unveränderlichen Grundlagen unserer Verfassung gehört."

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Nein, nein, nein, Herr Ramelow, da steht nichts von automatisch drin.)

Herr Kollege, Sie sollten die Geduld haben, es zu Ende anzuhören. Ich werde es Ihnen so lange vortragen, bis das gesamte Parlament einbezogen wird.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Dann bringen Sie doch endlich Fakten!)

Ja, Herr Zeh, haben Sie doch Geduld, ich komme noch auf Fakten. Ich komme noch auf einige Dinge, die in diesem Zusammenhang erwähnenswert sind und die möglicherweise noch einiges Ungemach für das Land bringen werden.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist ja eine Drohung.)

Das stimmt, diese Landesregierung in ihrem Handeln mit der Thüringer Industriebeteiligung ist eine echte Bedrohung für das Land und für Arbeitsplätze, wie in Graf Henneberg, Ilmenau, gerade gezeigt wird.

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, ich bleibe...

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: So was.)

So was gibt es, so was kommt von so was, Herr Minister, so wie es hineinschallt...

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Zorro.)

Ja, ja Zorro.

Ich darf zitieren:

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

Sie sitzen in einem frei gewählten Parlament, Herr Minister, und ich rede, ich zitiere aus einem Dokument.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: 68er Manier.)

Ja, ja, 68er Manier.

Irgendwie irrst Du Dich gerade, Gustav, Du bist auf der völlig falschen Fährte, das war Chruschtschow und das war bei der UN. Das waren nicht die 68er, die sahen auch ganz anders aus, die hatten lange Bärte.

"Das Budgetrecht beruht auf den Grundprinzipien unseres demokratischen Staates."

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion)

Es scheint mir wirklich für Sie unerträglich zu sein, wenn man vom Demokratieprinzip in diesem hohen Haus redet und wenn man vom Budgetrecht als Königsrecht des hohen Hauses redet, das ertragen Sie nicht, da lenken Sie ab,

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der PDS)

machen Zwischenbemerkungen, die schlagen doch nur auf Sie selber zurück. Und weiter: "Das Budgetrecht ist eines der wesentlichen Instrumente der parlamentarischen Regierungskontrolle, die die rechtsstaatliche Demokratie entscheidend prägt. Hieraus folgt zwangsläufig, dass erstens die Ausübung der Staatsgewalt nach Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz mit Mitteln des Geldes so ausgestaltet sein muss, dass die Verantwortlichkeit gegenüber dem Staatsvolk als Souverän und die mit dem Budgetrecht verbundene politische Steuerungs- und Kontrollfunktion des Parlaments als dem vom Volk gewählten Repräsentationsorgan erhalten bleiben muss."

(Beifall bei der PDS)

Um an dieser Stelle schon deutlich zu werden: Es geht im Zusammenhang mit dem Budgetrecht nicht ausschließlich um Subventionen und Zuwendungen in den jährlichen Haushalten. Nein, es geht auch darum, wie mit dem Geld, mit dem die Landesgesellschaften oder Stiftungen bei ihrer Gründung oder Errichtung ausgestattet wurden, in der laufenden Arbeit umgegangen wird, welche Ergebnisse erreicht und Landesvermögen gemehrt oder geschädigt wird.

Meine Damen und Herren, ohne Zweifel trifft es zu, dass es sich bei den für Förderzwecke in Thüringen agierenden Landesgesellschaften um formelle oder Organisationsprivatisierungen handelt, bei der sich der Staat zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe einer privatrechtlichen Organisationsform, insbesondere einer Kapitalgesellschaft, deren Kapitalanteile sich ganz oder mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden oder einer vom Staat gegründeten Stiftung öffentlichen Rechts, bedient. Genauso ohne Zweifel ist die Tatsache, dass die Landesregierung sich ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament über eben diese Unternehmungen dadurch bisher entzogen hat, dass sie auf die Staatsferne und die gesellschaftsrechtlichen Schranken verwiesen hat. Die Anfragen an die Landesregierung bzw. die Versuche, im Wirtschaftsausschuss zu Aussagen zu kommen, machen diese Verweigerungshaltung deutlich. Diese Landesregierung tut so, als ob es diese Thesen der Landtagspräsidentenkonferenz vom Mai 1999 nicht gab. Besonders die Betonung in diesen Thesen, dass die Tätigkeit staatseigener, aber privatrechtlich organisierter Aufgabenträger nach wie vor staatliche Tätigkeit ist und dass private Aufgabenträger im Staatsbesitz nach wie vor Teil der Staatsorganisation sind, wird in Thüringen trotz der in Drucksache 3/50 vorliegenden Informationen der Landtagspräsidentin einfach nicht zur Kenntnis genommen.

Meine Damen und Herren, es scheint mir notwendig darauf hinzuweisen, dass für die Notwendigkeit der parlamentarischen Kontrolle dieser Unternehmen und Stiftungen zwei Aspekte, die letztlich auf dem Demokratieprinzip beruhen, ausschlaggebend sind: Erstens die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung - Herr Kretschmer, das betonen Sie ja immer - und zweitens das parlamentarische Budgetrecht. Insofern die genannten Thesen im Hinblick auf das Demokratieprinzip die parlamentarische Verantwortlichkeit der Landesregierung für verselbständigte staatliche Einrichtungen einfordern, können Sie sich auch auf höchstrichterliche Rechtsprechung zur demokratischen Legitimierung und Auskunftspflicht stützen. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Berliner Verfassungsgerichtshof haben zur Anwendung des Gebotes demokratischer Legitimation entschieden. Dabei hat das Berliner Gericht wörtlich ausgeführt, "dass die parlamentarische Kontrolle durch die Vertragsgestaltung, etwa durch Geheimhaltungsklauseln, oder die gewählte Rechtsform nicht behindert werden darf". Und nichts anderes hat die PDS bisher eingefordert und die SPD mit ihrem Antrag jetzt wiederum gefordert.

Zum zweiten Aspekt der parlamentarischen Budgetrechte: Unzweifelhaft werden mit der Gründung verselbständigter Rechtsträger, insbesondere der Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder der Stiftung Thüringer Industriebeteiligungsfonds, langfristig Finanzmittel für bestimmte Zwecke, über die das Parlament als Haushaltsgesetzgeber nicht mehr ohne weiteres verfügen kann, durch diese Maßnahmen werden eben diese Gelder gebunden. Da der Haushalt solche Einrichtungen nicht mehr im Bestandteil des

Landeshaushalts hat, kann naturgemäß das Parlament die Entwicklung dieser Unternehmen nur noch insofern beeinflussen, als sie auf Zuwendungen oder Subventionen angewiesen sind. Auf jeden Fall aber bietet der Landeshaushalt nach der Ausgliederung von Aufgaben und den unternehmerischen Finanzentwicklungen keinen Überblick mehr über Einnahmen und Ausgaben der gesamten staatlichen Tätigkeit einschließlich aller Tochter-, Enkelund Enkel-Enkel-Firmen. Diese Tatsachen sind aktuell sowohl aus dem Untersuchungsausschuss zur TSI - Stichwort Verkaufserlöse von Technik -, aber auch im Gerangel um die TIB und die Stiftung besonders deutlich. Unabhängig davon, dass für die Geschäftsführungs GmbH der TIB erstmals für 1999 ein Jahresabschluss für Offenlegungszwecke beim Handelsregister einsehbar ist - in den ganzen Jahren vorher gab es keinen Jahresabschluss der TIB GmbH & Co. KG, die beim Handelsregister hinterlegt worden ist -, unabhängig davon, ob in einem Vergleich Herr Dr. Kniepert gegen die TIB eine Aussage des Herrn Dr. Kniepert, die TIB sei sozusagen pleite, strafbewehrt nicht mehr erfolgen darf und Herr HoffmannBecking von der TIB vor Gericht erklärte, dass neben einem Gewinn von 5,3 Mio. DM im Jahr 2000 ein Barbestand von 120 Mio. DM vorhanden sei - wir reden hier von Steuergeldern, aber er tut so, als wenn das irgendein Privatgeld in irgendeiner Privatschatulle wäre -, unabhängig davon macht die Bilanz zum 31.12.2000 der die Unternehmensanteile haltenden Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG deutlich, dass sich die Aktiva gegenüber dem Zeitpunkt der Stiftungseinrichtung um ca. 17 Prozent verringert haben. In diesem Haus keine Information über diesen Fakt, über den Zeitpunkt und den Grund und über das oder die betroffenen Engagements. Wie gesagt, Deckel Maho erfährt man dann aus der Zeitung. Die privatrechtlichen Landesunternehmen und die Stiftung gehen am Haushalt des Freistaats vorbei, sie bilden Nebenhaushalte. Die Kontrolle wird nicht ermöglicht. Immerhin hat der Landtag Rheinland-Pfalz - und der ist nicht PDS-dominiert - im Rahmen der auch dort aufgetretenen Probleme mit dem Budgetrecht und der parlamentarischen Kontrolle in der Landeshaushaltsordnung einen Teil VI a eingefügt, der die Rechte des Landtags bei den Nebenhaushalten sichert. Sicher ein Anfang, der auch für Thüringen zu fordern ist. Wir meinen aber, dass zur Information und Kontrolle mehr gehört. Da die Privatisierungen immer aus einer zielorientierten Debatte heraus entstehen, egal ob das Ziel schlanker Staat, Umbau und Sanierung von Unternehmen oder Förderbank heißt, ist dem Parlament regelmäßig der Grad der Zielerreichung vorzulegen und dabei dazu Stellung zu nehmen, ob das formulierte Ziel nicht besser oder nicht wirtschaftlicher anders hätte erreicht werden können. Es scheint weiter notwendig, dass ein Lagebericht aus den Unternehmen zur Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss kommt und dass der Gesellschafter jährlich einen Rechenschaftsbericht vor dem Haushalts- und Finanzausschuss gibt. Der Antrag der SPD-Fraktion geht also in eine andere Richtung, die von uns ausdrücklich unterstützt wird.

Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass man über Neuordnungen von Landesgesellschaften im Zusammenhang mit der Kontrolle des Parlaments redet. Jetzt wird eine Zäsur bei den Gesellschaften gemacht, in deren Rahmen auch die parlamentarischen Rechte zu sichern sind. Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit parlamentarischer Kontrolle habe ich aus meiner Sicht dargelegt. Wenn nun Landesgesellschaften neu geordnet werden sollen, dann halten wir es für notwendig, nicht nur Berichte entgegenzunehmen, sondern im Sinne der Wesentlichkeitstheorie die Notwendigkeit und Lösungsmöglichkeit im Parlament und in den Ausschüssen zu beraten und im Parlament dann zu entscheiden. Es geht nicht nur um gesellschaftlich rechtliche Formen und Aufgabeninhalte, sondern auch um Finanzmittel, die entgegen dem ursprünglichen Zweck bzw. der ursprünglichen Entscheidung des Parlaments eingesetzt und wirksam werden.

Insbesondere die Ausführungen des Ministerpräsidenten in seiner vorsommerlichen Pressekonferenz zur Neuordnung von Landesgesellschaften und des Wirtschaftsministers zum Einsatz von nicht verbrauchten Mitteln der Industriebeteiligungsstiftung sind hier gute Anknüpfungspunkte. Ausgangspunkt dieser TIB-Konstruktion war die Regierungserklärung von Ihnen, Herr Ministerpräsident - er ist nicht da - vom 15. September 1993. Es folgten Beratungen zum zweiten Nachtragshaushalt 1993 und die Freigabe von Mitteln in Höhe von 200 Mio. DM zur haushaltsmäßigen Umsetzung dieses Vorhabens, wie der damalige Finanzminister - jetzt ist er auch weg - Dr. Zeh, ausführte. Damit, meine Damen und Herren, war die Aufgabe des Parlaments erfüllt. "Geld her und dann Ruhe halten" war schon 1993 die Devise. Herr Dr. Zeh stellte in der ersten Lesung als Stiftungszweck dar, dass sich die Stiftung befristet an überlebensfähigen Unternehmen in Thüringen beteiligen wird. Und der Ministerpräsident erklärte in der zweiten Lesung im November 1993, dass die Stiftung eine Satzung braucht, die entworfen ist und in den nächsten Tagen, wie das Vorschrift sei, im Kabinett verabschiedet wird. Und aktuell erklärt der Wirtschaftsminister, dass das noch nicht gebundene Stiftungsvermögen der TIB nicht mehr zur Finanzierung der TIB verwendet, sondern unter Beachtung des Stiftungszwecks anderweitig eingesetzt werden soll. Zumindest der aktuelle Hinweis auf anderen dem Stiftungszweck entsprechenden Mitteleinsatz hat meine Neugier über den in der Satzung formulierten Stiftungszweck geweckt, weil selbst der nicht eindeutig dem Parlament vorgelegt worden ist.

Ich erinnere nochmals, Dr. Zeh hat im November genannt: befristete Beteiligung an überlebensfähigen Unternehmen. Der Kapitalbeteiligungsbericht nennt, ich zitiere: "Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die Erhaltung einer unter marktwirtschaftlichen Bedingungen langfristig überlebensfähigen industriellen Wirtschaftsstruktur im Freistaat Thüringen mittels Gründung und finanzieller Ausstattung einer Industriebeteiligungsgesellschaft." - so der Beteiligungsbericht. Und im "Verzeichnis deutscher Stiftungen 2000" wird als Satzungszweck, ich zitiere: "Die Stärkung

einer unter marktwirtschaftlichen Bedingungen langfristig überlebensfähigen industriellen Wirtschaftsstruktur im Freistaat Thüringen" genannt. Das sind alles Sekundärtexte, denke ich, wenn ich die textlichen Unterschiede feststelle. Ich bin aber sicher, diese Formulierung lässt alles Mögliche für den Einsatz bisher nicht verbrauchter Stiftungsmittel zu und ich wollte Einblick in die Stiftungssatzung nehmen. Bloß wo? Im Amtsgericht nicht hinterlegt nach dortiger Auskunft. Die Mühe habe ich mir gemacht. Dann könnte man nämlich ganz genau nachsehen, zu welchem Zweck 200 Mio. DM von diesem Haus genehmigt worden sind und wie sie ausgegeben oder wie sie bewirtschaftet werden. Im Amtsgericht habe ich sie nicht gefunden.

Der Bundesverband deutscher Stiftungen darf die Unterlage nicht herausgeben. Als meine Bemühungen endlich anderswo zum Erfolg führten, finde ich in der Originalstiftungssatzung als Stiftungszweck eine in zwei entscheidende Absätze gegliederte Ausführung, die aber von der im Kapitalbeteiligungsbericht in der Art abweicht, dass erstens die Erhaltung der überlebensfähigen industriellen Wirtschaftsstruktur nicht als ausschließlicher Stiftungszweck formuliert wird, der in Absatz 2 des § 2 Stiftungszweck - erweiternd formuliert wird: die Beteiligungsgesellschaft soll sich sodann durch die Zurverfügungstellung von Risikokapital auf Zeit in existenzgefährdeten Industrieunternehmen im Freistaat Thüringen engagieren, die eine reale Chance haben, sich bei ausreichender Eigenkapitalausstattung und Durchführung der notwendigen Umstrukturierung am Markt behaupten zu können. Hier betone ich, Herr Finanzminister, Eigenkapitalausstattung. Ich komme am Beispiel Graf Henneberg darauf noch einmal zurück.

Das ist das, was bisher gelaufen ist und Probleme mit der EU gebracht hat. Aber es geht im Stifungszweck nach § 2 Abs. 2 weiter. In gleicher Weise soll sie sich bei solchen Industrieunternehmen engagieren, die das für eine aussichtsreiche Weiterentwicklung erforderliche Risikokapital auf andere Weise nicht beschaffen können. Weitere Ausweitung und die Möglichkeit der Landesregierung sind für den stiftungsentsprechenden Mitteleinsatz schier unendlich, bis hin, um es sarkastisch zu sagen, zur Finanzierung von Briefmarken für den weltweiten Prospektversand, um die Markterschließung und Absatzsicherung, den Erhalt überlebensfähiger Betriebe zu fördern oder vielleicht die neue Werbebroschüre, die neue Imagekampagne zur Denkfabrik statt Bratwurstland, bis hin zur Finanzierung risikoreicher Entwicklung in und für Unternehmen zur Finanzspekulation in die Entwicklung von Unternehmen.

Meine Damen und Herren, lege ich den Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten der Thüringer Industriebeteiligungs GmbH und & Co. KG aus der Bilanz zum 31.12.2000 zugrunde - ich wiederhole das, was ich der Presse gesagt habe: Da sitzt Dagobert Duck auf einem Geldsack und nimmt täglich sein Geldbad. Er prahlt sogar noch damit, dass er das Geld anlegt, zinsbringend,

Zinsgeschäfte damit macht. Kann die Landesregierung allein über die Veränderung des Mitteleinsatzes von über 120 Mio. entscheiden? Gelingt es, privates Kapital für die Ablösung von Unternehmensanteilen und -beteiligungen sowie die Aktivierung von Ausleihung der TIB zu akquirieren, dann erhöht sich diese Summe um ca. weitere 30 Mio. DM, also bis zu 150 Mio. DM, über deren veränderten und risikoreichen Einsatz die Landesregierung eigenmächtig entscheidet. Mit welcher Legitimation, muss man sich fragen, und warum am Parlament vorbei? Macht nicht diese Größe der Mittel und die fehlende Einflussmöglichkeit des Parlaments es zwingend notwendig, dass dieses hohe Haus und jeder einzelne Abgeordnete sein Recht einfordert, das Recht auf Kontrolle sowohl der Regierung als auch der Unternehmen im Landesbesitz mit Landesbeteiligung, das Recht auf Mitwirkung bei der Entscheidung der Mittelbereitstellung, des Mitteleinsatzes und der Veränderung beim Mitteleinsatz, das Recht zu erfahren, bei welchen Engagements der TIB Verluste entstanden sind, die das verfügbare Stiftungsvermögen offensichtlich geschmälert haben.

Meine Damen und Herren, parlamentarische Kontrolle von Landesunternehmen oder von Unternehmen mit Landesbeteiligung, da kann ich nur sagen: unbedingt, wie mein Beispiel TIF/TIB zeigt.

Und ich will ein paar praktische Beispiele geben, warum ich meine, es sind keine Peanuts, über die wir hier reden. Und es sind keine nebensächlichen Dinge, die die SPD hier beantragt hat, und warum der Antrag in TOP 10 mit dem Antrag in TOP 8 überhaupt nicht vergleichbar ist.

In der vergangenen Landtagsdebatte haben wir die zusammenhängende Debatte der Neuordnung der Landesgesellschaften und der Beteiligung der Helaba an der TAB beantragt. Mein Kollege Gerstenberger hat das ausdrücklich hier dargestellt. Es ist von der CDU abgelehnt worden. Der Zusammenhang, der aber zu diskutieren ist, ist nicht nur die Frage der Landesgesellschaften an sich, sondern Merkwürdigkeiten, die in der Dopplung der Ereignisse zu sehen sind, wenn TAB und TIB parallel und teilweise personenidentisch handeln.

Wir haben im Jahre 1993 auf 1994 festzustellen, dass nach der Einrichtung des TIF, dieser verwaltet wurde von der TAB, die TAB in Personalunion. Auf der gleichen Adresse, aus dem gleichen Büro hat die TAB 2 Prozent an CDA-Albrechts gekauft und die TIB mit der gleichen Person und dem gleichen Vorstand 98 Prozent an CDAAlbrechts.

Die TAB hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon gutachterlich die Stellungnahme erarbeiten lassen, dass das Engagement und der Kauf wirtschaftlich nicht für die TAB vertretbar sind. Offenkundig müssen die gleichen Vorstände eine gewisse Wahrnehmungsstörung haben, wenn sie gleichzeitig dann als TIB denselben Kauf vollziehen, den sie als TAB nicht haben tun können. Insoweit gibt

es einen Zusammenhang zwischen der Privatisierung TAB und dem Geldvermögen, das in der TIB noch liegt. Ich meine, dass es der richtige Ort wäre, im Haushaltsund Finanzausschuss darüber zu reden, was in diesen Engagements alles geschehen ist und welche risikoreichen Dinge eventuell noch hochkommen.

Ich will noch ein weiteres Beispiel der Kreativität des Herrn Hoffmann-Becking geben. Er hat für die TIB die Notwendigkeit im Rahmen seiner auferlegten Vorgaben, dass er nicht Mehrheitsgesellschafter sein soll, so seine eigenen Äußerungen, aber er hat es fertig gebracht, für "Simson" und für "Samag" in Saalfeld zwei Tochtergesellschaften initiieren zu lassen durch Herrn Eschbach, der vorher als Gesellschafter der PME die EU-rechtlichen Stellungnahmen zu Graf Henneberg erarbeitet hat. Herr Eschbach...

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Das ist kein Zeitungswissen.)

Das ist kein Zeitungswissen,

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Weil Sie sich doch immer so schlecht in- formiert fühlten. Es geht um die Informa- tion.)