Protokoll der Sitzung vom 08.11.2001

(Beifall bei der PDS)

Und als Zweites, wir werden die Auseinandersetzung zur Steuerschätzung bekommen, Herr Minister. Das wussten alle, und da sind wir sicher. Bloß die Aussage von Herrn Mohring, dass wir auf diese Auseinandersetzung eventuell bis März oder April nächsten Jahres warten können, die halte ich für katastrophal für die Entwicklung dieser Finanzfragen. Und deshalb kann ich Sie nur auffordern und nachdrücklich bitten, dass dieser Nachtragshaushalt, der zwingend notwendig ist und der die Probleme des Landes Thüringen insgesamt betrachten muss, so schnell wie möglich auf die Tagesordnung kommt. Mit einem vorläufigen und zur Makulatur verkommenen Haushaltsentwurf 2002, den wir beschlossen haben, kommen wir über das Haushaltsjahr 2002 nicht drüber. Und wer glaubt, dass am Parlament vorbei eine halbe Milliarde Mindereinnahmen in diesem Land über die Bühne gezogen werden können, meine Damen und Herren in der Mitte des Hauses, wo ist denn dann Ihre Verantwortung für das Budgetrecht, was Sie bitte schön wahrnehmen sollen

hier im Haus. Eine halbe Milliarde, die bereits jetzt angekündigt ist als Mindereinnahme, Herr Mohring, da stellen Sie sich hin und behaupten, es hätte ja bis März, April, vielleicht sogar Mai Zeit bis zur Verabschiedung dieses Nachtragshaushalts.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Was den- ken Sie, wann er kommt?)

Zur Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, Herr Mohring, gehört, dass diese Zahlen so schnell wie möglich auf den Tisch kommen, auch im Interesse der Kommunen und der Kommunalhaushalte, denn die sind zwingend darauf angewiesen, dass die Auswirkungen, die aus den Steuermindereinnahmen für sie entstehen, so schnell wie möglich kommen, sonst können nämlich in den Kommunen die entsprechenden Maßnahmen nicht mehr realisiert werden. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nun nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Beantragt wurde die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer für die Überweisung votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einmütig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ja, diese Votierung war einstimmig. Und nun stimmen wir über die Überweisung an den Innenausschuss ab. Wer für die Überweisung an diesen Ausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist abgelehnt. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 11 abschließen.

Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag vom Kollegen Stauch. Bitte schön, Herr Stauch.

Frau Präsidentin, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und des anstehenden parlamentarischen Abends beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 22 heute nicht mehr aufzurufen und ihn dafür morgen direkt nach den Gesetzen einzuordnen.

Gut, das werden wir kurz abstimmen. Wer für die Absetzung des Tagesordnungspunkts 22 von der heutigen Tagesordnung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einmütig aus, die Mehrheit ist also dafür.

Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 23

Wahl eines Mitglieds des Beirats gemäß § 4 Abs. 4 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes (ThürLiegVerwG) Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/1908/1953

Ich möchte dazu einen Hinweis geben: Der Landtag hatte zu Beginn der 3. Wahlperiode am 28. Januar 2000 die Abgeordneten Bonitz und Neudert als Mitglieder des Beirats gewählt. Zwischenzeitlich hat die Abgeordnete Frau Neudert ihr Mandat niedergelegt, so dass für die weitere Dauer der Wahlperiode ein neues Mitglied aus den Reihen der Abgeordneten zu wählen ist. Aber wenn es hier nicht leiser wird, meine Damen und Herren, dann dringt auch meine Stimme trotz Mikrofon hier nicht mehr durch. Wir machen jetzt eine Wahl. Ich bitte doch um Ihre Aufmerksamkeit und das gilt auch für die Ministerriege, Herr Trautvetter.

(Beifall im Hause)

Da das Wahlverfahren im Liegenschaftsverwertungsgesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung Anwendung. Danach ist eine Verhältniswahl durchzuführen. Die entsprechenden Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Unterrichtungen, die ich schon genannt habe, vor. Jetzt die obligatorische Frage: Gemäß § 46 Geschäftsordnung kann bei den Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Ich sehe jetzt hier keinen Widerspruch, was mich etwas verblüfft, aber immerhin gibt es keinen Widerspruch, so werden wir also per Akklamation abstimmen.

Zunächst stimmen wir über den Wahlvorschlag der PDS-Fraktion, Herrn Abgeordneten Michael Gerstenberger, der ja in Drucksache 3/1908 genannt ist, ab. Wer für den Wahlvorschlag der PDS-Fraktion stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Bis eben hätte ich ja fast noch gedacht, wir zählen das aus, aber ich denke, das ist jetzt nicht mehr nötig. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Mehrheit. Dieser Wahlvorschlag ist damit abgelehnt.

Wir kommen zum Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, Herrn Abgeordneten Emde in Drucksache 3/1953. Wer für diesen Wahlvorschlag votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer größeren Zahl Gegenstimmen und einer Anzahl Stimmenthaltungen ist Herr Abgeordneter Emde mit Mehrheit gewählt.

(Beifall bei der CDU)

Damit beenden wir die heutige Plenarsitzung. Ich weise Sie noch einmal auf den parlamentarischen Abend hin. Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr hier wieder.

E n d e d e r S i t z u n g: 19.18 Uhr