Harald Stauch

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Frau Präsidentin, wir möchten zur Aufnahme in die Tagesordnung einen Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/4196 "Zur Situation von Drogengebrauch im Freistaat Thüringen" beantragen und bitten um Einordnung nach dem bisherigen Tagesordnungspunkt 9.
So ist es. Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Doch, jetzt geht es.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/4069 "Verlauf des ersten Thüringer Pflegegipfels" und beantragen gemeinsame Beratung mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 14. Des Weiteren möchten wir für den Tagesordnungspunkt 6 beantragen, für den Fall, dass keine Ausschussüberweisung erfolgt, im Anschluss die zweite Beratung durchzuführen.
Frau Präsidentin, wir beantragen noch zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/3937 "Thüringer Bestattungsgesetz". Des Weiteren beantragen wir die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 15, 17 und 18 sowie der Tagesordnungspunkte 21 und 22.
Den Wunsch nach namentlicher Abstimmung, ja.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Wir möchten zu Punkt 1 namentliche Abstimmung beantragen.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, wir möchten zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/3738 "Geplante Rentenkürzungen durch die SPDgeführte Bundesregierung und deren Auswirkungen im Freistaat Thüringen" beantragen und um Einordnung direkt nach der Aktuellen Stunde bitten, weil es einen Sachzusammenhang zwischen einem Teil der Aktuellen Stunde und diesem Antrag gibt.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass unser Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 7 nicht für die erste Beratung vorgesehen ist. Den bitte ich also zurückzustellen, insoweit haben sich auch die Fraktionen verständigt, heute nur die erste Beratung zum Tagesordnungspunkt 7 durchzuführen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Dr. Klaubert, Sie haben versucht uns von der Dringlichkeit Ihres Gesetzentwurfs zu überzeugen, Sie haben versucht dies darzustellen, ich muss sagen, überzeugt haben Sie uns wahrlich nicht.
Es ist vor allen Dingen deshalb nicht überzeugend, da sich der Landtag vor zwei Monaten, das haben Sie ja auch angesprochen, genau mit dieser Gesetzesmaterie beschäftigt hat. Dass Ihnen der Inhalt des Gesetzes nicht passt und dass Sie mit der Abstimmung, die damals gelaufen ist, nicht zufrieden sind, das ist eine andere Geschichte, das hat aber nichts mit der Dringlichkeit Ihres Gesetzentwurfs zu tun. Ich muss sagen, Sie haben heute kein neues Argument hinzugefügt, das etwa den zeitlichen Rahmen betrifft und daraus eine Dringlichkeit abzuleiten wäre und auch inhaltlich nicht. Ich muss sagen, dieser Gesetzentwurf und vor allen Dingen Ihre Begründung ist reiner Populismus, Sie hätten vielleicht gestern zur Eröffnung des Plenarsaals einmal hier anwesend sein sollen.
Da hat der Ministerpräsident gesagt, zu viel Populismus schadet der Demokratie, Sie betreiben zu viel Populismus.
Ich bitte um namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, den Tagesordnungspunkt 23 "Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" heute als TOP 1 aufzurufen und den Tagesordnungspunkt 22 "Wahl von Mitgliedern in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt" als TOP 2.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Themen im Landtag, die sind wichtig fürs Land, scheinen aber fast niemanden so richtig zu interessieren, und es gibt so Stichworte wie Bezüge von Abgeordneten, Aufwandsentschädigung u.Ä., da ist man sich zumindest der Aufmerksamkeit der Medien an sich immer sicher. Um nun auch keinen zu enttäuschen, waren die Fraktionen fleißig und haben drei Gesetzentwürfe auf den Tisch des Hauses gelegt, um die Aufwandsentschädigungen für Parlamentarische Geschäftsführer und für Ausschussvorsitzende neu zu regeln. Meine Damen und Herren, die PDSFraktion wollte offenbar mit ihrem Vorschlag die erste und preiswerteste sein, beides ist gelungen, das muss man neidlos anerkennen. Im Gegensatz dazu wollte die SPDFraktion wohl erst wissen, was schlägt die CDU-Fraktion vor, um dann in letzter Minute noch einen eigenen Entwurf einzureichen, der, wie bereits genannt, in der Endstufe 10      1("   packt. Ich bin mir allerdings auch sicher, das will ich durchaus sagen, Ihr Entwurf von der SPD hätte anders ausgesehen, wenn es keinen Gesetzentwurf der CDU gegeben hätte.
Doch, doch. Meine Damen und Herren von der Opposition, für die öffentliche Darstellung mögen Ihre Gesetzentwürfe ja ganz nützlich sein, allerdings mit der Umsetzung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs haben sie unserer Meinung nach sehr wenig zu tun. Meine Damen und Herren, einig sind sich alle Fraktionen zumindest darin, dass nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs der durch den Landesrechnungshof und vom Gericht anerkannte und - jetzt Zitat - "erhebliche
finanzielle Zusatzaufwand" zu einer gesetzlichen Entschädigungsregelung führen muss. Das ist ein Zitat aus der Urteilsbegründung, wo das Verfassungsgericht von einem erheblichen finanziellen Zusatzaufwand spricht. Dies ist auch nach der Urteilsbegründung gemäß dem mit Verfassungskraft anerkannten Grundsatz, nur Gleiches gleich, Ungleiches dagegen nicht gleich zu behandeln, sogar geboten. Ich denke, so weit, so gut. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass die betroffenen Mandatsträger über mehrere Monate hinweg ihren zusätzlichen Aufwand erfassten und dass diese Aufschreibungen vom Landesrechnungshof kontrolliert und gewertet wurden. Nun fragt sich natürlich der interessierte Beobachter, wie kann es dann zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wie sie sich letztlich in den drei Gesetzentwürfen dokumentieren?
Meine Damen und Herren, da hilft ein Blick in die Mitteilung des Landesrechnungshofs an den Verfassungsgerichtshof und in die Urteilsbegründung. Da steht bei der Bewertung der Aufschreibung der Mandatsträger der CDU-Fraktion, dass es einen festgestellten Gesamtaufwand, und nun hören Sie zu, von 700,25   gestellt und anerkannt. Dieser verringert sich allerdings, das will ich nicht verheimlichen, auf 463,64   man nicht den tatsächlichen Aufwand, sondern wie, so das Gericht, bei anderen Reisen von Abgeordneten auch nur 30 Cent pro Kilometer anrechnet. Ich halte, das will ich auch deutlich sagen, diesen Ansatz für falsch, weil eine Aufwandsentschädigung auf den tatsächlichen Aufwand aufbauen muss und nicht auf irgendeiner anderen Pauschale, aber sei's drum, das Gericht hat es so festgelegt. Die Funktionsträger der PDS-Fraktion wiesen einen durchschnittlichen monatlichen Aufwand von 67,38  und, jetzt wird es interessant, die der SPD-Fraktion, nicht wie Herr Dr. Pidde uns eben weismachen wollte, eine Summe von 79,90     0("1(4  tion hat also in ihren Erfassungen 0 gewiesen. Bei der SPD-Fraktion sah sich dann der Rechnungshof allerdings veranlasst 79,90  ,  zwangszuzuordnen, da die Begründungen für die Nichtveranschlagung schlicht zu abenteuerlich waren.
Meine Damen und Herren, in beiden Fällen, bei der PDS und auch bei der SPD, wurde der geringe bzw. gar nicht ausgewiesene Aufwand damit begründet, dass z.B. andere Finanzierungen herangezogen wurden, unter anderem Kostenerstattung aus Fraktionsmitteln. Hört, hört, ganz interessant, was natürlich nicht zulässig ist. Auch wenn man von den beiden Fraktionen, die das Normenkontrollverfahren veranlasst haben - ich sage das noch einmal in aller Deutlichkeit, ich habe es in meiner letzten Rede schon gesagt -, nicht erwarten kann, dass sie selbst die Gegenbeweise auf den Tisch legen, ist diese Verfahrensweise aus meiner Sicht einfach nicht hinnehmbar.
Schauen wir in die Urteilsbegründung, wie dies vom Verfassungsgerichtshof gesehen wird. Zitat: "Diese Divergenzen", also die Divergenz zwischen dem, was von
der CDU-Fraktion anerkannt wurde und von Ihren Fraktionen, "beruhen im Wesentlichen auf einer uneinheitlichen Zuordnung, der bei Gelegenheit der Funktionswahrnehmung entstandenen Aufwendungen." Im Weiteren liest man, dass die Antragsstellerinnen, also Ihre beiden Fraktionen, geltend machen, dass ein funktionsbedingter Sonderaufwand vom Zuwendungssystem des Abgeordnetengesetzes bereits erfasst ist. Und dass diese Frage im Vorfeld der Aufwandszuordnung auch im Sinne der Antragstellerinnen, also in Ihrem eigenen, beantwortet wurde jetzt wird es interessant, und das ist wieder Zitat -, "so dass die in die Erhebungsbögen eingeflossenen Angaben nicht unerheblich von dieser Wertung beeinflusst und so die tatsächlichen Verhältnisse nicht zuverlässig widergeben." Ich denke, das ist schon sehr deutlich, was Ihnen das Verfassungsgericht hier über die Urteilsbegründung mitteilt.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich denke, hier bekommen Sie wirklich juristisch feinsinnig formuliert, was ich im allgemeinen Sprachgebrauch nur als versuchte Irreführung des Verfassungsgerichts bezeichnen kann. Dies wollen Sie uns nun als Grundlage für ein zu beschließendes Gesetz anbieten? Ich meine, da gehört schon einige Unverfrorenheit dazu. Nun will ich Ihnen aber auch nicht verheimlichen, was in der Begründung des Urteils zu den Erfassungen der Mandatsträger der CDU zu lesen ist. Da steht: "Insoweit haben die vorgenommenen Überprüfungen nicht ergeben, dass seitens der nicht den Antragsstellerinnen angehörenden Funktionsträger", also die der CDU, "in nennenswertem Umfang Aufwendungen in die Erfassungsbögen eingestellt worden sind, die entweder nicht funktionsbedingt oder nicht finanzieller Natur oder nicht angemessen gewesen wären." Also alles okay. Weiter im Zitat: "Für bewusste Fehlzuordnungen haben die im vorliegenden Verfahren getroffenen Festlegungen nichts ergeben für die Mandatsträger der CDU."
Meine Damen und Herren, deswegen müssen Sie sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass Ihre Gesetzentwürfe ausschließlich populistischer Natur sind. Im Gegensatz dazu beruht unser Gesetzentwurf auf einem belastbaren und vom Thüringer Rechnungshof sowie vom Verfassungsgericht dem Grunde nach nicht kritisierten Zahlenmaterial. Er entspricht auch als Einziger den weiteren Vorgaben und Hinweisen des Verfassungsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf berücksichtigt nämlich, dass laut Urteilsbegründung ein Pauschalbetrag in Höhe von deutlich unter 500  lich abgeltungsfähig ist.
Übrigens auch ein Hinweis darauf, dass sich das Gericht auf unsere Aufschreibung und nicht auf die der Opposition bezieht, denn ich denke mal, sonst hätte man ja wohl
von deutlich unter 100           500      > !   *
Ja, Sie können doch lesen, hoffentlich.
Meine Damen und Herren, das heißt aber auch, es kommt, das will ich noch einmal deutlich sagen,
zu einer deutlichen Reduzierung der Pauschale, nämlich, bisher war die in etwa bei 700 (    60 Prozent des bisherigen Niveaus und nicht, wie auch der eine oder andere Journalist im Vorfeld bereits seinen Lesern vermitteln wollte, zu einer zusätzlichen Finanzierung. Davon kann überhaupt keine Rede sein, sondern sie wird reduziert auf ca. 60 Prozent nach unseren Vorschlägen. Wir haben auch, dies folgt der Urteilsbegründung, sonstigen Aufwand in Höhe von etwa 20 Prozent, einen wohnortabhängigen Anteil von 40 Prozent und einen wohnortunabhängigen Anteil von ebenfalls 40 Prozent in die Tabellenwerte einfließen lassen und haben die prozentuale Staffelung innerhalb der Tabelle, so wie auch die SPD-Fraktion, gemäß der Urteilsbegründung für den wohnortabhängigen Betrag an § 6 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz ausgerichtet. So wie unser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, damit in allen Punkten den Vorgaben des Verfassungsgerichts folgt, entsprechen Ihre Entwürfe aus unserer Sicht nicht in einer einzigen diesen Vorgaben. Populistische Schnellschüsse, wohl mit der Hoffnung eingereicht, dass sie eh nicht zum Tragen kommen. Bedauerlich, das muss ich Ihnen sagen, dass man nicht wenigstens für die Mandatsträger Ihrer Fraktion, Ihre Gesetzentwürfe in Kraft setzen kann. Im Übrigen stimmen wir einer Ausschussüberweisung an den Justizausschuss zu. Vielen Dank.
Wir bitten den Tagesordnungspunkt 17 der vorläufigen Tagesordnung morgen als TOP 2 aufzurufen.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Ja.
Frau Präsidentin, wir beantragen zusätzlich zur Aufnahme in die Tagesordnung die "Nachwahl und ggf. Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs". Wir bitten um Einordnung nach Tagesordnungspunkt 5 und bitten, diesen Punkt morgen als dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen.
Des Weiteren beantragen wir zur Aufnahme in die Tagesordnung das "Gesetz zur umfassenden Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen im Freistaat Thüringen", ein Gesetzentwurf der PDS in Drucksache 3/3249 und einen Gesetzentwurf der SPD "Thüringer Gesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen" in Drucksache 3/3266. Das ist jeweils die zweite Beratung. Wir bitten um Einordnung nach dem bisherigen Tagesordnungspunkt 9 und um gemeinsame Beratung dieser beiden Gesetzentwürfe.
Ich bitte um namentliche Abstimmung.
Und jetzt bitten wir um namentliche Abstimmung.
Noch einmal bitte namentliche Abstimmung.
Wir bitten um namentliche Abstimmung, sowohl jetzt über den Antrag als auch über das Gesetz selbst.
Nein.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Nur noch einen Antrag zur Einordnung, und zwar bitten wir darum, dass der Tagesordnungspunkt 13 mit den Unterpunkten a und b morgen als erster Tagesordnungspunkt zum Aufruf kommt.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Ich bitte auch hier um namentliche Abstimmung.
Zur Beschlussempfehlung.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, da die abschließenden Beratungen in den Ausschüssen erfolgt sind, bitten wir noch zwei Gesetze in zweiter Beratung mit in die Tagesordnung aufzunehmen.
Das ist einmal das "Thüringer Gesetz zur Änderung forstund naturschutzrechtlicher Regelungen", Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2434 einschließlich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 3/2931, darüber hinaus das "Thüringer Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forst- und Fischereirechts", auch ein Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2729 und die dazugehörige Beschlussempfehlung, das ist die Drucksache 3/2930.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Die Drucksache 3/2881 ja - die Drucksache 3/2883 nein.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung das "Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungs-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes", ein Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2739 inklusive der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/2872 für die zweite Beratung und bitten um Einordnung, da ja der bisherige Tagesordnungspunkt 5 abgesetzt wurde, an dieser Stelle - also als neuen Tagesordnungspunkt 5.
Des Weiteren beantragen wir zur Aufnahme in die Tagesordnung das "Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Weimarer Klas
sik", ebenfalls ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Auch hier liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 3/2865 vor und ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/2876. Das heißt auch hier zweite Beratung. Wir bitten um Einordnung nach dem bisherigen Tagesordnungspunkt 6.
Wir hatten vorgeschlagen, beide Gesetze an beide Ausschüsse, federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss, zu überweisen.
Wir beantragen die Überweisung an den Innenausschuss.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/2697 der CDU-Fraktion, "Zur Situation von Frauen in Thüringen". Des Weiteren beantragen wir sowohl aus Gründen der Aktualität aber auch aus terminlichen Gründen die Abarbeitung der Tagesordnung am morgigen Tag in folgender Reihenfolge: Wir möchten morgen als Tagesordnungspunkt 1 den bisherigen Tagesordnungspunkt 15 der vorläufigen Tagesordnung beantragen. Wir bitten danach den soeben beantragten Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2689 einzuordnen; danach den Tagesordnungspunkt 17 der vorläufigen Tagesordnung; im Anschluss den von mir beantragten Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/2697 und anschließend die Tagesordnungspunkte 18, 19 und 20 der vorläufigen Tagesordnung. Und letztlich möchten wir beantragen, falls zum Tagesordnungspunkt 3 keine Ausschussüberweisung erfolgt, dieses Gesetz heute und morgen in beiden Beratungen abzuarbeiten.
Da wir keine verbundene Aussprache hatten, darf ich noch einmal formal den Antrag stellen in dieser Aussprache, dass wir die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragen.
Frau Präsidentin, wir möchten noch zwei Anträge für die Tagesordnung stellen, einmal den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/2645 "Enquetekommission Erziehung und Bildung in Thüringen" und bitten wegen des Sachzusammenhangs zur Einordnung hinter den bisherigen Tagesordnungspunkt 11, der sich ebenfalls mit Bildungsfragen befasst. Des Weiteren bitten wir um Aufnahme der Drucksache 3/2654, Antrag der CDU-Fraktion "Situation nach dem Sommerhochwasser - Auswirkungen auf Thüringen und seine Nachbarn" in die Tagesordnung und bitten um Einordnung als Tagesordnungspunkt 3 des morgigen Tages.
Für alle drei Anträge, das heißt unter 10 a, b und c die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien.
Nein, der Entschließungsantrag ist damit nicht gemeint. Bei 10 c bitte ich noch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu ergänzen.
Keine Einwände. Wir möchten zu beiden Anträgen namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, wir beantragen den Antrag der CDUFraktion "Thüringen - eine bürgernahe Region im Zentrum einer erweiterten Europäischen Union" in Drucksache 3/1878 inklusive der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2511 zur Aufnahme in die Tagesordnung. Wir bitten um Aufruf in jedem Falle am morgigen Tage.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung das "Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes", Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2450, sowie den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/2443 "Kontakte eines Polizeibeamten zum Rotlichtmilieu".
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/2345 "Ärztliche Versorgung in Thüringen", ein Antrag der CDU-Fraktion, und wir bitten um Einordnung nach den Gesetzen.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Ja, ich konnte mich Ihrer freundlichen Bitte nicht entziehen. Wir beantragen die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss.
Ja, weil ich gerade an dem Mikrofon stehe, zu Wissenschaft, Forschung und Kunst, bitte.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung das Thüringer Gesetz zur Änderung polizeiorganisatorischer Bestimmungen in Drucksache 3/2031 inklusive der dazugehörigen Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2137, da der Ausschuss dies letzte Woche abschließend beraten hat. Wir bitten darum, diesen Tagesordnungspunkt, da es sich um eine zweite Beratung handelt, nach dem bisherigen TOP 1 einzuordnen.
Des Weiteren beantragen wir zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag der CDU-Fraktion, Stärkung der Finanzkraft der Thüringer Kommunen - Reform der Gemeindefinanzen, in Drucksache 3/2132. Hier bitten wir, unabhängig von der Abarbeitung der Tagesordnung, diesen Tagesordnungspunkt am morgigen Tag als zweiten TOP aufzurufen.
Letztens bitten wir um die Aufnahme der Drucksache 3/2133, Neuregelung des Maßregelvollzugs und Qualitätssicherung nach dem Trägerwechsel der Landesfachkrankenhäuser, in die Tagesordnung. Hier bitten wir darum, diesen Tagesordnungspunkt als neuen Punkt 7 a einzuordnen. Damit würde der bisherige Tagesordnungspunkt 7 zum Tagesordnungspunkt 7 b. Wir beantragen dies, weil wir es als sinnvoll erachten, eine gemeinsame Aussprache zu diesen beiden Tagesordnungspunkten zu führen.
Frau Präsidentin, ich möchte nur darauf hinweisen, der Antrag der SPD widerspricht in keinem Fall unserem Antrag und wir hätten überhaupt nichts dagegen, den abzustimmen, weil wir den bisher gar nicht in der Tagesordnung eingeordnet haben. Wir haben nur darum gebeten, ihn unabhängig von der Tagesordnung morgen als Tagesordnungspunkt 2 aufzurufen. Wir müssten ihn ja noch einordnen.
Frau Präsidentin, wir beantragen für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemeinsame Aussprache. Des Weiteren beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 21 bitte morgen als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen und den Tagesordnungspunkt 22, Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, bitten wir, nach den Gesetzen einzuordnen.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Zu allem.
Ja, weil es sich um einen Gesetzentwurf einer Fraktion handelt, müsste die Überweisung noch an den Justizausschuss erfolgen.
Frau Präsidentin, wir beantragen die Tagesordnungspunkte 22 und 23 in jedem Fall noch heute zum Aufruf zu bringen.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und des anstehenden parlamentarischen Abends beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 22 heute nicht mehr aufzurufen und ihn dafür morgen direkt nach den Gesetzen einzuordnen.
Wir können dem vom Grunde her zustimmen, bitten aber darum, dass er in jedem Fall noch heute zum Aufruf kommt.
Ja. Wir beantragen die Aufnahme der Drucksache 3/1772, ein Antrag der CDU-Fraktion, "Zukünftige Städtebau- und Wohnungsbaupolitik in Thüringen" in die Tagesordnung aufzunehmen und beantragen gleichzeitig die gemeinsame Beratung mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 24 der vorläufigen Tagesordnung. Des Weiteren beantragen wir, die Tagesordnungspunkte 17 und 20 in jedem Fall, spätestens am morgigen Tag, aufzurufen.
Ich beantrage nach Geschäftsordnung eine Überlegungspause von fünf Minuten.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/1636, Antrag der CDUFraktion - Zukunft der Fernwasserversorgung in Thüringen -, und bitten um gemeinsame Beratung mit Tagesordnungspunkt 22.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, wir beantragen gemäß der generellen Absprache im Ältestenrat - Aufruf letzter Tagesordnungspunkt vor 19.30 Uhr.
Eigentlich nur eine kleine Anmerkung: Wir beantragen zur Einordnung des Änderungsantrags zur Geschäftsordnung von PDS und SPD, dass er unter 6 c eingeordnet wird, weil wir eine gemeinsame Aussprache für sinnvoll erachten.
Wir bitten um namentliche Abstimmung des Antrags.
Frau Nitzpon, geben Sie mir Recht, dass eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Redezeit zu der derzeitig gültigen Redezeit nur mit Zustimmung der Opposition möglich ist?
Herr Dr. Pidde, könnten Sie mir denn zustimmen, dass gerade die Regelung zum Fragerecht, so wie sie jetzt vorgeschlagen wird, das verfassungsmäßig verbriefte Fragerecht des einzelnen Abgeordneten als subjektives Fragerecht gerade stärkt, weil nämlich dadurch wesentlich mehr Abgeordnete dieses Recht für sich erhalten können, als wenn, wie bisher, ein Abgeordneter mehrere Anfragen beantwortet bekommt und dafür viele andere Abgeordnete nicht einmal eine Frage beantwortet bekommen, und dass es richtig ist, dass jetzt, wenn also keine weiteren Einzelfragen vorliegen, auch weitere Fragen eines Abgeordneten nach wie vor beantwortet werden können?
Herr Wolf, ist Ihnen denn bekannt, dass bei dem Treffen bei der Landtagspräsidentin Vertreter aller drei Fraktionen vereinbart haben, dass Änderungsvorschläge zur Geschäftsordnung bis Ende 2000/Anfang 2001 einzureichen sind und dass dann die Arbeitsgruppe eingesetzt wird?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will nicht noch mal in voller Breite die gesamte Argumentation jetzt aufgreifen, ich möchte nur noch mal auf die Äußerung von Herrn Dr. Hahnemann eingehen zu diesem Gutachten. Also, Herr Dr. Hahnemann, man kann ja Gutachten lesen, wie man möchte, aber wie Sie dieses Gutachten offensichtlich gelesen haben, ist schon rein abenteuerlich. Ein Gutachten, das durch den Ältestenrat in Auftrag gegeben worden ist zu der Frage "Rederecht für Vertrauenspersonen des Volksbegehrens - mehr Demokratie in Thüringen". Auch im Ältestenrat haben wir uns über diese Frage unterhalten und haben den Wissenschaftlichen Dienst gebeten, genau zu dieser Frage ein Gutachten anzufertigen. Das, was Sie jetzt hier ausgeführt haben zu dem Gutachten, suche ich eigentlich weit und breit, davon steht eigentlich nichts darin.
Da steht eigentlich nichts davon und ich könnte auch sagen, Ihre Auslegung war schon fast ein bisschen bösartig dazu, ich will mich da wirklich zurückhalten. Was dort steht, und das möchte ich einfach dem hohen Haus noch mal zur Kenntnis geben, ist etwas völlig anderes. Es ist auch schon ein bisschen verwunderlich, dass Sie in anderen Fragen immer auf Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Landtagsverwaltung verweisen, immer, wenn es Ihrer Auffassung näher kommt als dieses Mal. Dieses Mal scheint es Ihrer Auffassung nicht nahe gekommen zu sein. Dort steht im Ergebnis des Gutachtens und jetzt zitiere ich: "Nach der Verfassung des Freistaats Thüringen ist den Vertrauensleuten eines Volksbegehrens kein Rederecht im Parlament oder seinen Ausschüssen eingeräumt. Die in Thüringen wie in den anderen Ländern" - also nicht nur in Thüringen "bestehende Rechtslage, nach der allenfalls bei nicht unmittelbar auf die Gesetzgebung abzielenden direktdemokratischen Verfahren den Vertrauenspersonen ein Rederecht im Parlament bzw. seinen Ausschüssen eingeräumt wird, ist eine bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers." Ich glaube, diese Aussage dieses wissenschaftlichen Gutachtens ist ganz klar und deutlich und es ist eine ganz klare und deutliche Absage an Ihren Antrag. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, wir beantragen, die Tagesordnungspunkte 5, 10 und 13 in jedem Falle noch heute zum Aufruf zu bringen, da wir die Anwesenheit des Finanzministers hier für notwendig erachten.
Nein.
Ich hatte gesagt 5, 10 und 13.
Da wir die Anwesenheit des Finanzministers für notwendig erachten und dieser morgen nicht an der Plenarsitzung teilnehmen kann. Wir bitten, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 bzw. 12 und 14 in gemeinsamer Aussprache zu behandeln.
Wir beantragen namentliche Abstimmung.
Wir bitten um namentliche Abstimmung.
Wir beantragen die Aussprache.
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung den 4. Thüringer Landespflegeplan, einen Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1416 und würden um Einordnung nach dem bisherigen Tages
ordnungspunkt 8 bitten. Den anderen Antrag haben Sie ja schon formuliert, dass in jedem Fall der Punkt 5 am heutigen Tag noch aufgerufen werden soll, den würden wir so auch unterstützen wollen.
Frau Präsidentin, ich beantrage zur Aufnahme in die Tagesordnung den Antrag der Landesregierung in Drucksache 3/1353 "Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen". Wir könnten uns auch der bereits im Rollenplan vorgeschlagenen Platzierung als TOP 1 a anschließen und beantragen dies auch so, das heißt als ersten Punkt jetzt abzuhandeln.
Des Weiteren beantrage ich zur Aufnahme in die Tagesordnung das "Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes", auch ein Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1268, die zweite Beratung. Auch hier könnte die Platzierung wie vorgeschlagen unter 1 b erfolgen. Als Letztes beantragen wir, den Antrag der CDUFraktion in Drucksache 3/1357 "Folgen der Festlegungen der Bundesregierung zu den Bundeswehrstandorten" in die Tagesordnung aufzunehmen und bitten um Einordnung nach den Gesetzen. Für den dritten von mir beantragten Tagesordnungspunkt, den Antrag der CDU, wird der Abgeordnete Kretschmer eine kurze Begründung zur Dringlichkeit abgeben.
Wir bitten um Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.
Ich beantrage die Aussprache.
Ja, wir beantragen die Aussprache.
Frau Präsidentin, das sind ja zwei Berichtsersuchen und es war ja die Modifizierung, dass der Bericht im April gegeben werden soll. Das müsste ja mit beschlossen werden. Sonst gilt ja normal die Geschäftsordnung, entweder Sofortbericht oder innerhalb von sechs Monaten schriftlich. Wenn wir die Modifizierung haben wollen, das hatten wir ja in der Vergangenheit schon zweimal, im April, dann müssten wir das ja in dieser Form mit beschließen. Darum würden wir bitten. Also keine Ausschussüberweisung, sondern Berichtsersuchen beschließen mit der Modifizierung im April der Bericht.
Frau Präsidentin, wir beantragen das Ende der heutigen Sitzung.
Wir widersprechen nach § 86 Abs. 2 GO.
Frau Präsidentin, wir bitten um Aufnahme in die Tagesordnung für den Antrag der CDU-Fraktion "Schutz von Mutter und Kind für Geburtskonfliktsituationen im Freistaat Thüringen", das ist die Drucksache 3/1295, und bitten um Einordnung nach dem bisherigen Tagesordnungspunkt 13 als 13 b und dann gemeinsame Beratung mit dem bisherigen Tagesordnungspunkt 13.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Tagen, genauer seit Ende letzter Woche, erleben wir ja nun die aufgeregte und nahezu hysterische Reaktion der Opposition, insbesondere der Herren Gentzel und Buse, auf einen Antrag der CDU-Fraktion zur
Änderung der Geschäftsordnung. Da hört man solche Worte wie "Verlust von Demokratie", "das Härteste, was in den letzten zehn Jahren passiert ist"
und ähnliche Äußerungen. Das kann man auch in der Zeitung nachlesen. Ich wollte es mir verkneifen, aber da muss ich wirklich sagen, wenn Herr Gentzel sagt, das ist das Härteste, was er in den letzten zehn Jahren erlebt hat, da kann ich nur sagen, da ging es ihm zu gut.
Meine Damen und Herren, aber was ist denn nun wirklich passiert? Um das Ganze mal klarzustellen: Die SPD-Fraktion hat im vergangenen Jahr, das weiß jeder, einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in den Landtag eingebracht. Wir haben allerdings vom ersten Tag an klar gemacht, dass wir nicht bereit sind, lediglich diese vorgelegten Änderungen zu beraten, sondern nur im Zusammenhang mit einer umfassenden Novelle der Geschäftsordnung. Dass dies nach langjähriger Anwendung der bisherigen Geschäftsordnung eine richtige und auch eine notwendige Entscheidung war - und da kann man halt Dinge unterschiedlich deuten, Herr Pidde -, wir meinen, das wird auch dadurch belegt, dass den Fraktionen, und zwar allen Fraktionen, von der Landtagsverwaltung nämlich wirklich eine Vielzahl von Änderungsanträgen - ich glaube, es waren 34 - zugearbeitet wurden und auch weitere Ergänzungen zur Verfügung gestellt werden. Also, bei einer Geschäftsordnung von ungefähr 130 Paragraphen, wenn die Landtagsverwaltung, auch gesammelt über die Jahre, zu 34 Punkten Änderungen vorschlägt, dann zu sagen, die Landtagspräsidentin sieht keinen Grund für eine Novelle, das ist schon eine merkwürdige Auslegung.
Meine Damen und Herren, und der Notwendigkeit, das muss ich auch dazu sagen, Herr Buse und Herr Pidde, der wurde auch in meinem Beisein in genau diesem Gespräch bei der Landtagspräsidentin, nämlich am 11. Oktober 2000, nicht widersprochen. Im Gegenteil, Sie haben es ja auch dargelegt, es wurde dort Einvernehmen erzielt, dass alle Fraktionen - und das muss man nun bitte mal hören - bis Ende 2000/Anfang 2001 intern entsprechenden Änderungsbedarf abklären und dass man danach in die notwendigen gemeinsamen Beratungen eintritt - danach. Und nun beklagt Herr Gentzel lautstark, dass eine für Jahresbeginn 2001 vereinbarte erneute Koordinierungsrunde - ich weiß nicht, ob man es so nennen muss, er meint sicherlich ein Treffen der Landtagspräsidentin mit den parlamentarischen Geschäftsführern - nicht zustande gekommen sei. So richtig es ist, die ist natürlich nicht zustande gekommen, so richtig ist natürlich auch, dass das Scheitern weder die
Landtagspräsidentin noch meine Fraktion zu verantworten hat. Dies hat nämlich zweierlei Voraussetzungen bedurft. Die eine wäre gewesen - das wissen Sie auch -, dass Sie nämlich Ihren Änderungsantrag in Drucksache 3/927 zurückgezogen hätten und nicht, wie geschehen, unter Missachtung von einvernehmlichen Absprachen im Ältestenrat bezüglich der ausschließlichen Nutzung des 19. Dezember als Haushaltsberatungstermin eine forcierte erste Beratung Ihres Vorschlags bereits in diesem Monat erzwungen hätten. Das war Ihnen natürlich auch klar, wenn Sie dies tun, dass wir natürlich gleichzeitig dann unsere Novelle einbringen. Das war Ihnen vollkommen klar. Und damit war Ihnen auch klar, dass es zu dieser Koordinierungsrunde nicht mehr kommen kann. Und diese Koordinierungsrunde, Herr Dr. Pidde, ist natürlich auch deshalb nicht zustande gekommen und das ist eigentlich der Hauptgrund -, weil Sie, und damit meine ich sowohl die SPD als auch die PDS, den vereinbarten Zeitraum nicht eingehalten haben und bis zum heutigen Tag, und das wissen Sie auch, außer dieser genannten Drucksache nichts, aber auch gar nichts inhaltlich auf den Tisch gelegt haben.
Das kann sein, dass Sie das so sehen, dass Sie das nicht brauchen. Dann frage ich mich, worüber wir uns unterhalten wollen.
Meine Damen und Herren, das heißt, obwohl terminlich vereinbart, gibt es bis zum heutigen Tag kein Konzept der Opposition, die Geschäftsordnung zu ändern. Ich muss Ihnen in dem Zusammenhang sagen: Ihre gespielte Empörung der letzten Tage entpuppt sich letztlich als nichts weiter als ein untaugliches Ablenkungsmanöver von Ihrer Untätigkeit.
Hätten Sie sich nämlich mit dem Thema befasst, Herr Gentzel und auch Herr Buse, die die Hauptäußerung von Ihrer Seite abgegeben haben, hätten Sie auch sehr schnell erkannt, dass viele unserer Vorschläge durchaus vergleichbar sind mit Regelungen in anderen deutschen Parlamenten. Und Sie wissen auch, diese Länder sind nicht unbedingt im Verdacht, dass dort die Diktatur eingeführt wird. Sie hätten sich allerdings auch, das kann man auch sagen, der Chance beraubt, frei von Sachkenntnis Ihre haltlosen Vorwürfe formulieren zu können.
Ich will Ihnen das an zwei Punkten auch belegen, und zwar an den von Ihnen besonders beklagten Änderungsvorschlägen - das haben Sie ja auch gerade noch mal getan, Herr Pidde - zum Fragerecht und zu den Redezeiten.
Meine Damen und Herren, wir schlagen in Abänderung des jetzigen § 91 vor, dass je Fragestunde nur noch eine Mündliche Anfrage je Abgeordnetem aufgerufen wird und weitere Anfragen, die selbstverständlich jeder stellen kann, innerhalb von drei Wochen durch die Landesregierung schriftlich beantwortet werden. Nun will ich gleich zu Beginn sagen: Hier ist nicht die Frage, ob wir uns am Ende verständigen, ob dies eine Frage oder am Ende vielleicht auch zwei sind, aber die Zielrichtung ist klar. Ziel dieses Vorschlags und auch seine Wirkung ist natürlich nicht, das Fragerecht der einzelnen Abgeordneten einzuschränken,
sondern genau im Gegenteil, das Fragerecht weiteren Abgeordneten zu erschließen, was im Augenblick häufig durch eine Vielzahl von Fragen einzelner Abgeordneter eingeschränkt wird.
Wir haben es doch heute wieder erlebt, meine Damen und Herren, einzelne Abgeordnete kommen in einer Fragestunde mit zwei, drei und vier Fragen zum Aufruf und andere, die auch gern eine Frage gestellt hätten, kommen halt in vier Wochen dran. Also, es ist genau das Gegenteil als das, was Sie jetzt hier darstellen und beklagen. Es wird erreicht, dass mehr Abgeordnete zumindest eine Mündliche Frage stellen können.
Meine Damen und Herren, es wird aber auch erreicht, dass die Fragen, die in der einen Stunde nicht beantwortet werden können - und wir wissen, es gibt immer welche, wir schieben nämlich immer eine kleine oder größere Bugwelle vor uns her -, nicht erst in einem Monat, nämlich dann einen Monat später zur nächsten Plenarsitzungswoche, aufgerufen werden können, sondern durchaus in einer kürzeren Zeit, nämlich innerhalb von drei Wochen, aber dann schriftlich beantwortet werden. Kein Verlust, meine Damen und Herren, von parlamentarischer Demokratie, wie uns Herr Buse glauben machen will, sondern aus unserer Sicht eine Stärkung des verfassungsmäßig garantierten Rechts des einzelnen Abgeordneten.
Aber da Sie mir das vielleicht so nicht abnehmen, will ich Ihnen gern am Beispiel anderer Parlamente verdeutlichen, wie haltlos Ihre Vorwürfe sind. Nehmen wir den Deutschen Bundestag. Also, wenn das so eine ganz ungewöhnliche Regelung ist, die wir Ihnen vorschlagen, schauen wir mal, was die anderen tun. Deutscher Bundestag: Jedes Mitglied des Bundestags ist berechtigt, für die Fragestunden einer Sitzungswoche, d.h. für zwei Ta
ge, bis zu zwei Fragen zu stellen - analog unserer Regelung. Der Bundestag geht wahrscheinlich unter. Die Geschäftsordnung des Bundestags ist so. Dort ist allerdings weiter eingeschränkt, das muss man auch sagen, wir haben in unserer Geschäftsordnung verankert, dass man vier Unterfragen stellen kann. Dort sind nur zwei erlaubt. Weiter im Bundestag: Fragen, die in den Fragestunden einer Woche aus Zeitmangel nicht beantwortet werden, beantwortet die Bundesregierung schriftlich. Also eine völlig analoge Regelung, wie wir sie Ihnen heute vorschlagen. Aber nicht etwa nur der Bundestag - ich habe gehört, er ist viel größer -, nehmen wir andere, nehmen wir Landtage. Baden-Württemberg: Zu einer Fragestunde nicht mehr als zwei Mündliche Anfragen, zwei konkrete Fragen. Können die Fragen nicht beantwortet werden, werden sie von der Landesregierung schriftlich beantwortet. Analog. Ich lasse mal Bayern weg.
Auch diese kleine Freude kann ich Ihnen machen. Bei jeder Sitzungsfolge, d.h. einer Sitzungswoche, hat jeder Abgeordnete eine Mündliche Anfrage in Bayern.
Ich hätte es Ihnen erspart. Aber wenn Sie das wissen wollen, trage ich Ihnen auch das vor. Im Übrigen werden dann die Antworten zu Protokoll gegeben, d.h. mit dem Sitzungsbericht ausgedruckt, die nicht mehr zum Aufruf kommen. Also etwas ganz Schreckliches. Nehmen wir noch eines der neuen Länder - Sachsen: Zu einer Fragestunde nicht mehr als zwei Mündliche Fragen und nicht mehr als zwei Unterfragen. Und SachsenAnhalt: Jedes Mitglied des Landtags eine Frage je Fragestunde; Antworten der Landesregierung zu Anfragen, die bis zum Schluss der Fragestunde nicht mehr aufgerufen werden können, werden zu Protokoll gegeben.
Also, man sieht schon, wir haben hier etwas vorgeschlagen, was es offensichtlich in der ganzen Bundesrepublik bisher noch nicht gibt und was ganz stark insgesamt die parlamentarischen Rechte einschränkt. Sie glauben doch selbst nicht, was Sie hier vortragen.
Ich kann Ihnen nur sagen, nichts, aber auch gar nichts bleibt von den Vorwürfen, wenn man sich ernsthaft mit der Problematik befasst. Aber dies war offensichtlich von Ihnen bisher nicht gewollt.
Meine Damen und Herren, genauso verhält es sich auch bei dem von Ihnen so beklagten Vorschlag unserer Frak
tion zum Rederecht nach § 29. Grundlage unserer Überlegung ist, dass wir zurzeit Redezeiten festgeschrieben haben, die im jetzigen Umfang kaum ein anderes Parlament kennt. Zwei Stunden und 28 Minuten, die Presse hat es ja auch schon mit dargestellt, ohne jegliche Gewichtung der einzelnen Tagesordnungspunkte. Bei Haushaltsdiskussionen, und das wissen Sie auch, sind die Redezeiten immer noch erheblich länger, weil wir uns dort übrigens auch immer im Einvernehmen verständigt haben. Diese Möglichkeit ist übrigens auch in unseren Vorschlägen weiterhin enthalten. Dies führte allerdings in der Vergangenheit dazu, dass die Redezeiten nur in den seltensten Fällen ausgenutzt wurden und für den Fall, dass sie ausgenutzt wurden, es meist zu gähnender Leere im Saal führte. Deshalb unser Vorschlag, die Redezeiten im Verhältnis der Stärke der Fraktionen zu kürzen. Da ist teilweise auch herübergekommen, wir hätten nur die Redezeiten der Opposition oder der kleinen Fraktionen hier eingeschränkt. Nein, im Verhältnis der Stärke der Fraktionen, dies ist unser Vorschlag. Das heißt allerdings auch, im Ergebnis Reden zu konzentrieren und somit auch für den Zuhörer interessanter zu gestalten und eine klarere Strukturierung und Überschaubarkeit der Plenardebatte insgesamt zu ermöglichen.
Aber, meine Damen und Herren, auch hier, da Sie es mir auch vielleicht nicht ablehnen, will ich Ihnen an einigen Beispielen verdeutlichen, dass wir auch hier nun nichts völlig neu erfunden hätten. Baden-Württemberg: Grundredezeit, wir haben ja ausdrücklich jetzt keine Grundredezeit vorgesehen, die haben eine Grundredezeit vorgesehen von 5 Minuten und darauf kann die größte Fraktion maximal einen Aufschlag von 50 Prozent der Grundredezeit bekommen. Das heißt, für die größte Fraktion bleibt eine Redezeit von 7,5 Minuten und gestaffelt nach dem Stärkeverhältnis haben die anderen weniger Redezeit. Bei besonders wichtigen Punkten verdoppelt sich diese. Also wesentlich weniger als wir vorgesehen haben.
In Brandenburg regelt man es ähnlich wie wir es vorgeschlagen haben. Die haben eine Redezeittabelle und regeln im Verhältnis der Stärke der Fraktionen. Ich nehme einmal eines heraus. SPD - 10 Minuten, CDU - 5 Minuten, PDS - 5 Minuten. Also ein ähnliches Verhältnis wie wir vorgeschlagen haben nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Mecklenburg-Vorpommern, das ist noch interessanter, in Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Gesamtredezeit für die Fraktionen nach der Fraktionsstärke aber nach d´Hondt. Da weiß jeder damit etwas anzufangen. Das heißt, die kleineren Fraktionen kommen noch wesentlich schlechter weg hier in diesem Fall, wenn man hier nach d´Hondt regelt.
Die Niedersachsen geben pro Beratungspunkt 35 Minuten, davon bekommen SPD und CDU 10, Bündnis 90 5 Minuten und aus ist es. Ich könnte das fortsetzen. Es gibt massenweise Beispiele anderer Parlamente, die belegen, dass wir Ihnen nichts vorschlagen, womit wir Demokratie und parlamentarische Verhältnisse gefährden, sondern
durchaus erprobte Verfahren aus anderen Landtagen.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt und ich hoffe, ich konnte Sie auch mit diesen beiden Punkten davon überzeugen, wie überzogen die Reaktion der Opposition auf unsere Vorschläge ist.
Wir sind überzeugt, unsere Vorschläge sind sachgerecht, sie berücksichtigen sehr stark die Erfahrungen der vergangenen Jahre, sie sind praktikabel und nehmen - wenn auch in geringerem Umfang - Erfahrungen anderer Parlamente mit auf. Mein Kollege Wolf wird Ihnen dann noch einige weitere Ausführungen dazu machen.
Meine Damen und Herren, wenn sich die Opposition nun endlich entschließen könnte, von einer teilweise schon bösartigen Polemik wegzukommen und in die Sacharbeit einzusteigen, könnte ich mir ja durchaus vorstellen, dass man im zuständigen Justizausschuss gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen könnte.
Ich kann Ihnen nur sagen, wir sind dafür offen. Wir sind bereit, mit Ihnen die einzelnen Sachverhalte dort zu diskutieren. Man wird dort über Kompromisse reden können. Aber dafür müssen Sie Ihre Vorschläge erst einmal auf den Tisch legen. Bisher gibt es nichts, aber auch gar nichts. Das ist natürlich eine schwache Diskussionsgrundlage.
Herr Pidde, ich sage Ihnen auch, es wird natürlich nicht reichen, dass Sie dort sagen, entweder "nein" oder es bleibt alles beim Alten. Da kann ich Ihnen gleich sagen, das wird mit uns nicht zu machen sein.
Trotz alledem, wir sind dafür, beide Anträge an den Justizausschuss zu überweisen und ich hoffe auf eine sachgerechte Bearbeitung.
Ja.
Herr Dr. Pidde, das können wir ja leicht herausfinden. Ich schlage vor, Sie suchen einmal Ihre Schreiben, ich suche meine und dann halten wir es nebeneinander und dann wissen wir, ob es die gleichen sind.
Ich möchte nur darauf hinweisen, es heißt ja die Festlegung auch, der Bericht wird entweder mündlich oder innerhalb von sechs Monaten schriftlich gegeben, solange das Parlament nichts anderes festlegt. Hier gibt es ja einen konkreten Antrag auf Festlegung, dass der Bericht
im Februar gegeben wird. Ich bitte einfach dies mit abzustimmen, d.h., dass der Antrag der SPD-Fraktion mit der Modifizierung Bericht im Februar so abgestimmt wird.
Frau Präsidentin, wir widersprechen der Teilung nach § 42 Abs. 3 GO als Antragsteller.
Nein, wir bitten um namentliche Abstimmung.
Wir sind einverstanden mit dem Aufruf vor der Mittagspause. Wir bitten aber, frühestens 11.30 Uhr aufzurufen.
Frau Präsidentin, wir bitten auch diesen namentlich abzustimmen.
Ja, Frau Präsidentin, nach meinem Wissen gibt die Geschäftsordnung dies nicht her. Nach der Geschäftsordnung ist durch die Präsidentin die Möglichkeit festzustellen, dass eine Frage ausreichend beantwortet ist, aber nicht, dass sie nicht ausreichend beantwortet ist.
Frau Präsidentin, ich lege Einspruch ein im Namen der Fraktion nach § 121 Geschäftsordnung zu Ihrer Auslegung der Geschäftsordnung.
Frau Präsidentin, ich beantrage im Namen unserer Mitglieder des Ältestenrats die Unterbrechung der Sitzung und die Einberufung des Ältestenrats.
Polizeistandorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Nach Informationen der Presse und nach Äußerungen des Thüringer Innenministers in den letzten Monaten entsteht der Eindruck, dass ein bereits geplanter Neu- bzw. Erweiterungsbau zur Konzentration der Polizeidirektion (incl. zent- rale Dienststellen) und der Polizeiinspektion in Saalfeld, Promenadenweg, zum großen Teil der Zentralisierung der Aus- und Fortbildung in Meiningen geopfert werden soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gesamtkosten ergeben sich jeweils für die Variante
- bisher geplante Investition am Standort Saalfeld, - prinzipielle Beibehaltung der jetzigen Situation an den Standorten Rudolstadt und Meiningen
bzw. für die Variante
- alternative (neue) Bauvariante in Saalfeld, - neuerlicher Umbau am Standort Rudolstadt, - Aus- bzw. Erweiterungsbau in Meiningen einschließlich bereits aufgelaufener Vorkosten (Ankäufe, Planungskosten u.ä.)?
2. Welche sachliche bzw. polizeifachliche Begründung gibt es für eine Auslagerung von Teilen der Polizeidirektion nach Rudolstadt auch im Vergleich zu anderen Standorten in Thüringen?
3. Welche weiteren Möglichkeiten zur Verringerung des offensichtlichen Finanzierungsdefizites hinsichtlich der vorgesehenen Zentralisierung in Meiningen wurden geprüft?
4. Welche Verzögerung (in Jahren) ergäbe sich bei Umsetzung der Alternativvariante im Vergleich zum bisher vorgesehenen Fertigstellungstermin Ende 2001?
Herr Minister, Sie haben erwähnt, dass bei einer Verlagerung der Einsatzhundertschaft von Rudolstadt nach Erfurt ein Neubau in der Kranichfelder Straße erfolgen müsste, nicht allein dafür, aber auch dafür. Kann man diesen zusätzlichen Bauaufwand, der hierfür erforderlich ist, beziffern?
Wir beantragen die Aussprache.
Frau Präsidentin, wir beantragen zusätzlich zur bisherigen Tagesordnung die Aufnahme des Antrags der CDUFraktion "Novellierung der Verpackungsverordnung" - Drucksache 3/1097 - in die Tagesordnung und wir bitten darum, den Tagesordnungspunkt 3 "Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur in Thüringen" - Drucksache 3/499 - am morgigen Tag aufzurufen, da zu dieser Thematik am heutigen Abend vom zuständigen Wirtschaftsminister noch ein Gespräch mit dem Bahnchef stattfindet. Wir denken, die Ergebnisse könnten da sinnvollerweise mit einfließen.
Frau Präsidentin, wir beantragen namentliche Abstimmung.
Ich hätte Sie ausreden lassen müssen, ich wollte namentliche Abstimmung beantragen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht ging es Ihnen ja bei den Ausführungen von
Herrn Schemmel - einem immerhin ehemaligen JustizStaatssekretär - so wie mir. Herr Schemmel, nachdem Sie die Ausführungen, den Bericht des Innenministers gehört hatten, dann immer noch die Vorlage dieses Berichts von Herrn Dr. Gasser hier an den Landtag zu fordern, ich muss Ihnen sagen, da kann man die Bürgerinnen und Bürger des Landes eigentlich nur noch einmal beglückwünschen, dass sie vor einem Jahr so entschieden haben, wie sie entschieden haben.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich erinnern, vor zwei Tagen haben verschiedene Redner der Opposition, teilweise auch mit viel Pathos, das Prinzip der Gewaltenteilung hier im Landtag verteidigt und beschworen. Es geschah aus meiner Sicht in einer Situation, die dem nicht bedurfte. Vom Grundsatz her sind wir da natürlich beieinander, das ist vollkommen klar, aber umso unverständlicher, meine Damen und Herren, bleibt mir natürlich, warum Sie in Ihrem Antrag nach wie vor diesen Punkt 2 stehen haben, wo Sie die Herausgabe des Berichts hier an den Landtag fordern. Ich kann es mir eigentlich nur damit erklären, dass Sie offensichtlich diesen Antrag formuliert haben, bevor Sie Ihre Reden gehalten haben.
Ja, bitte, Herr Schemmel.
Herr Schemmel, damit wird sich die Parlamentarische Kontrollkommission auseinander setzen, und zwar in der Parlamentarischen Kontrollkommission und nicht hier im Landtag. Im Übrigen sehe ich mich nicht als Ihr Vertreter in der Parlamentarischen Kontrollkommission - das darf ich Ihnen auch sagen.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion verlangt ich werde es Ihnen auch begründen -, dem Landtag einen Untersuchungsbericht vorzulegen, der - und das wurde vom Innenminister dargestellt - von ihm in Auftrag gegeben wurde, um Vorgänge und Sachverhalte zu untersuchen, die sich auf das Landesamt für Verfassungsschutz beziehen. Er wurde angefertigt, um dem Innenminister und der Landesregierung zur Entscheidungsfindung zu dienen. Der Hinweis, denke ich, ist noch einmal wichtig. Es liegt also mit dem Untersuchungsbericht keine Entscheidung etwa vor, sondern er soll zur Entscheidungsfindung dienen. Genau da, meine Damen und Herren, sind wir bei der Gewaltenteilung angekommen. Es muss auch in Thüringen geboten sein, dass die Exekutive im Stadium der Vorbereitung, der Abwägung - der Innenminister hat dargelegt, dass man sich zurzeit in dieser Phase befindet auch frei von äußeren Einflüssen sein muss. Das heißt, es muss einen Initiativ- und Beratungsbereich der Landesregierung geben - da verweise ich einmal auf Linck in seinem Verfassungskommentar. Dort heißt es wörtlich: "... der grundsätzlich auch nicht gegenüber dem Parlament offen gelegt werden darf.", so Linck in seinem Verfassungskommentar zu diesem Punkt. Das ist eben Gewaltenteilung, meine Damen und Herren. Die kann man nicht nur dann einfordern, wenn sie einem passt, sondern die gilt auch dann, wenn sie einem einmal nicht passt, wie Ihnen in diesem Punkt.
Grundlage, meine Damen und Herren, dafür ist - und das wissen auch Sie, Herr Schemmel, hoffe ich jedenfalls - das Gewaltenteilungsprinzip nach Artikel 20 Grundgesetz und Artikel 67 der Thüringer Landesverfassung. Herr Schemmel, Sie können sich gern nachher noch einmal melden, nun regen Sie sich doch nicht so auf. Das war Punkt 1.
Punkt 2: Minister Köckert hat ausgeführt, meine Damen und Herren, dass bei den Gesprächen, die durch Herrn Dr. Gasser geführt wurden, den Befragten Vertraulichkeit zugesichert wurde - und ich füge hinzu, das ist jedenfalls meine feste Überzeugung -, weil die Untersuchung sonst nämlich wesentlich schwerer, wenn nicht annähernd unmöglich gewesen wäre. Nun kann man doch aber wahrlich nicht erwarten, Herr Schemmel, und ich meine auch, man darf es nicht verlangen, dass die zugesicherte Vertraulichkeit nun nachträglich durch die Landesregierung ignoriert wird. Das verlangen Sie, wenn Sie verlangen, dass dieser Bericht hier offen gelegt wird. Dies hat doch auch etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun, aber auch damit, dass nachfolgende notwendige Untersuchungen aus meiner Sicht
völlig aussichtslos wären.
Punkt 3: Ich habe bereits in der letzten Plenarsitzung auf das Thüringer Verfassungsschutzgesetz hingewiesen. Und ich denke, es ist auch für die Opposition doch wohl unstreitig, dass der Bericht von Dr. Gasser sich eben auf Vorgänge des Landesamts für Verfassungsschutz bezieht - und wenn dies so ist, meine Damen und Herren, dann gilt eben oben genanntes Gesetz. Dann gilt auch, dass die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle unterliegt, diese aber eben durch die parlamentarische Kontrollkommission ausgeübt wird und nicht durch den Landtag in Gänze. Das haben wir so beschlossen in diesem Haus.
Meine Damen und Herren, ich denke auch, es war Ihnen von der SPD völlig klar, dass diesem Antrag in diesem Punkt 2 nicht zugestimmt werden kann. Die Zielrichtung Herr Schemmel, Sie haben ja noch mal darauf hingewiesen - scheint ja wohl eine ganz andere zu sein, das ist auch deutlich geworden.
In der Begründung ist nämlich zu lesen: "Keinem Gremium des Landtags liegt dieser Bericht vor." und ich denke, nach Ihren Ausführungen haben damit auch nicht nur die Insider erkannt, wo diese eigentlich hingehen soll, auch Ihr Berichtsersuchen und die Forderung nach Herausgabe des Berichts. Wir bleiben dabei, meine Damen und Herren, selbstverständlich kann dieser Bericht von Dr. Gasser dem Parlament nicht vorgelegt werden. Vielen Dank.
Es dient nur zur Klarstellung. Könnten Sie mir Recht geben, wenn ich geäußert habe, dass ich mich nicht als Vertreter eines einzelnen Abgeordneten in der PKK sehe, dass das überhaupt nicht widersprüchlich dazu ist, dass ich mich als Vertreter des Parlaments dort sehe?
Wir würden gern beantragen federführend an den Innenund begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Frau Präsidentin, wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 8 in jedem Falle noch am heutigen Tag aufzurufen. Des Weiteren beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 17 nach dem bisherigen Tagesordnungspunkt 14 wegen der inhaltlichen Nähe einzuordnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde mich ganz kurz fassen. Wir widersprechen der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung, das hat einen ganz einfachen Grund. Der eine oder andere wird sich noch erinnern - die anderen können es nachlesen -, wir haben 1991 das Thüringer Verfassungsschutzgesetz verabschiedet und dort ist in § 18 ganz klar geregelt, die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Aber der nächste Satz, denke ich, ist wichtig: Sie wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Dabei wollen wir es belassen. Die Zuständigkeiten sind klar und wir sollten schon unsere eigenen Gesetze einhalten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, das erspart es mir, die Ausführungen zu korrigieren. Der Punkt war also nie auf der Tagesordnung, auch nicht auf der vorläufigen. Ich darf Ihnen zu dem Punkt sagen,
selbstverständlich bleibt unsere Fraktion
bei der Auffassung, die wir bereits im Ältestenrat vorgetragen haben, meine Damen und Herren, es kann im Augenblick nicht sinnvoll sein und es besteht auch zeitlich überhaupt keine hohe Not, dass wir uns jetzt einzelne Punkte aus der Geschäftsordnung herauspicken, sondern wir sollten so verfahren, wie wir das im Ältestenrat auch vorgeschlagen haben, dass wir uns fraktionsübergreifend zusammensetzen und ein insgesamt schlüssiges Konzept zur Überarbeitung der Geschäftsordnung zusammenstellen.
Die ganzen Fraktionen und auch die Landtagsverwaltung haben über die Jahre hinweg Punkte gesammelt, die änderungswürdig bzw. beratungswürdig sind.
Und wir bleiben auch bei unserer Meinung, Herr Dr. Schuchardt, dass es sich hier wirklich, ich sage das einmal so, nur um einen populistischen Schnellschuss handelt.
Ja, natürlich.
Sie haben uns ja selbst die Argumente dazu geliefert, denn im Ältestenrat lag eine Fassung vor, da wollten Sie den § 78 ändern. Nach näherem Hinschauen oder überhaupt erst einmal Draufschauen haben Sie festgestellt, jetzt wollen Sie § 111 und § 112 ändern. Sie sehen, lassen Sie es uns in Ruhe und solide machen, so wie wir es vorgeschlagen haben. Dann kommt am Ende etwas Schlüssiges dabei heraus.
Frau Präsidentin...
Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung die Wahl eines Mitglieds zum Thüringer Verfassungsgerichtshof und bitten um Einordnung nach dem Petitionsbericht, d.h. als Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Tagesordnung.
Frau Präsidentin, jetzt ist genau der Zeitpunkt, wo ich mich melden muss. Wir hatten ja schon darauf hingewiesen bei der Besprechung der Tagesordnung. Für den Fall, dass keine Überweisung an den Ausschuss stattfindet, bitten wir in die zweite Lesung einzutreten.
Frau Präsidentin, wir bitten, die Sitzung für eine halbe Stunde zu unterbrechen.
Frau Präsidentin, dann muss man aber auch darauf hinweisen, dass nach § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Frage so zu stellen ist, dass diese von der Landesregierung in kurzer und knapper Form zu beantworten ist. Wenn dies nicht geschehen ist und bei der Ausarbeitung der Antwort durch die Landesregierung festgestellt wird, dass dies nicht möglich ist, so - denke ich - ist es korrekt, bei der Beantwortung der Frage darauf hinzuweisen.
Frau Präsidentin, wie bereits angekündigt zur Tagesordnung bitten wir darum, in die zweite Beratung einzutreten.