(Zwischenruf Schuster, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Infrastruktur: Haben Sie das noch nicht zur Kenntnis genommen?)
Der nächste Punkt, der angeführt wird: Gemeinsame Erarbeitung von EDV-Anwendungen. Nun wissen wir alle, sicher, gerade der Bereich EDV in der Thüringer Aufbaubank war eines der Sorgenkinder in den vergangenen Jahren. Wenn wir uns zurückerinnern, ich denke, dass dort schon einmal ein Vorstand, freiwilligerweise selbstverständlich, aufgrund dieser Probleme um seine Abberufung gebeten hat. Aber die Landesregierung führt in den von uns aufgeworfenen Fragen schriftlich aus, jawohl, gerade der Bereich der internen Revision und EDV befindet sich auf einem guten Wege. Die wesentlichen Probleme sind behoben. Das ist schwarz auf weiß nachzulesen. Dann frage ich mich, wo denn nun der Vorteil erwächst, wenn wir uns erneut bezüglich der EDV einer externen Bank bedienen. Oder geht es da vielleicht - wir wissen, dass die Helaba auch eigene Programme ent
wickelt hat - eigentlich nur um die Schaffung eines Absatzmarktes für die bankinternen Programme der Helaba? Diese Frage wurde uns bisher noch nicht beantwortet.
Ein weiteres Argument der so genannten Synergieeffekte: Ausbau der Gesamtbanksteuerung und des Risikomanagements durch besonders qualifizierte Mitarbeiter. Da stellt sich sofort die Frage: Haben denn die Mitarbeiter, die die Bank bis jetzt unweigerlich auf einen besseren Weg gebracht haben, alle versagt? Also, ich finde hier unweigerlich Widersprüche in der Argumentation der Landesregierung. Ich kann das mit einem Zitat untermauern. Auf unsere Frage nach der Bewertung der derzeitigen Situation der TAB antwortet der Minister: "Die Landesregierung stellt fest, dass in den letzten Jahren seit 1998 in der TAB erhebliche Fortschritte erzielt worden sind." Deswegen denke ich, dass wir, gerade was das Risikomanagement und die Gesamtbanksteuerung betrifft, nicht auf externen Sachverstand angewiesen sind. Denn die Leute, die das bisher in die Hände genommen haben, haben bewiesen, dass sie diesen Prozess, der schwierig genug ist, steuern können.
Ein letzter Punkt zu den Synergieeffekten: Es wurde dort ein allgemeiner Know-how-Transfer zwischen TAB und Helaba angeführt. Entschuldigung, meine Damen und Herren, das ist ungefähr so konkret wie die tragende Rolle der Bedeutung. Das können aus unserer Sicht nicht die stichhaltigen Gründe sein, warum man einer Beteiligung der Hessischen Landesbank an der TAB hier zustimmen kann.
Ein weiterer aufgeführter Vorteil neben den von mir erwähnten Synergieeffekten - das wurde immer wieder auch in den Gesprächen im Ministerium selbst angeführt - war die Erhöhung des Grundkapitals der Bank. Ich weiß, Herr Minister, Sie haben mir auf meine Frage, warum denn nun das Grundkapital erhöht werden muss, obwohl gerade Sie selbst auf unsere entsprechende schriftliche Frage antworten, geantwortet, dass die Ausreichung von Direktkrediten, und nur dafür macht eine Erhöhung des Grundkapitals Sinn, nicht vorgesehen ist. Anderseits steht drei Fragen weiter hinten, dass eine Erhöhung des Grundkapitals die Bank insgesamt nach vorn bringt. Diesen Widerspruch konnten Sie im Ausschuss auch nicht aufklären. Sie haben mir, wenn ich mich recht entsinne, dort geantwortet, man hat eben dort eine unterschiedliche politische Auffassung zu diesem Thema. Ich sage Ihnen, dieser Widerspruch, den Sie nicht auflösen können, ist kein Grund. Wir haben uns mit Bankern unterhalten. Eine Grundkapitalerhöhung für eine Förderbank macht an dieser Stelle keinen Sinn und ist nicht zwingend erforderlich und fällt somit als Grund für eine Beteiligung ebenfalls weg.
An der Stelle lassen Sie mich einige Worte verlieren zu der Situation der Bank. Ich habe schon zu Beginn angedeutet, nach einigen desaströsen Jahren - und nur so kann man sie ja bezeichnen - von 1995 mit dem Höhepunkt in
1997, wo die Bank einen Verlust von rund 22 Mio. DM "eingefahren" hat, ist seit 1998 eine positive Tendenz erkennbar. Um das mit einer konkreten Zahl zu untermauern, im Jahr 2000 wurden knapp 3 Mio. DM Überschuss erzielt. Man muss hier auch noch die 21,5 Mio. DM, die in die Rücklage eingestellt werden konnten, zum Bankergebnis hinzufügen. Das ist zulässig, das haben mir Ihre Fachleute bestätigt. Das heißt also, das Ergebnis der Bank in 2000 lässt durchaus Anlass zur Hoffnung zu. Die Landesregierung führt ja selbst an, die TAB ist auf dem Wege der Konsolidierung und Stabilisierung. Ich sage es noch einmal, das Engagement der Helaba zu diesem Zeitpunkt macht für uns an der Stelle wirklich keinen Sinn, es sei denn, meine Damen und Herren, man lässt uns über die tatsächlichen Hintergründe nach wie vor im Dunkeln. Ich habe nämlich den Verdacht, dass hier doch ein gewisser Druck vom so genannten Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen, umgangssprachlich auch als die Bankenaufsicht bezeichnet, im Nacken sitzt. Wenn das so wäre, dann könnte man das ja so ehrlich sagen. Das wäre im Übrigen ein ernsthafter Grund. Aber genau dieser Grund wird ja von der Landesregierung verneint. Das kann es also nicht sein.
Nun aber, meine Damen und Herren, noch zu zwei ganz wesentlichen Knackpunkten, die uns letztendlich in der Fraktion nach ausführlicher Beratung zu der Erkenntnis haben kommen lassen, dass wir dieser Beteiligung in dieser Form nicht zustimmen werden. Das bezieht sich im Wesentlichen auf die Frage der Bewertung der Bank. Wir wissen, die Helaba steigt mit 50 Prozent in die Thüringer Aufbaubank ein und das zu einem Preis von 65 Mio. DM. Wenn einer rechnet, müsste er auf das Ergebnis kommen, dass die Bank einen Unternehmenswert von rund 130 Mio. DM besäße. Im Übrigen einmal so ganz nebenbei bemerkt, vielleicht hat es jemand vergessen. Für die Beteiligung Thüringens an der Helaba in Höhe von 5 Prozent haben wir Tafelsilber von rund 300 Mio. DM auf den Tisch gelegt. Nur so nebenbei. Normalerweise ist es üblich oder in diesem Fall ist es auch so gemacht worden, dass man sich eines Wertgutachtens bedient. Eine renommierte Prüfgesellschaft hat festgestellt, dass der Wert der TAB im Mittel - ich habe die Zahlen im Mittel ausgerechnet 680 Mio. DM betrage. Das würde bedeuten, bei einer 50-prozentigen - Herr Minister, die Zahlen liegen ja auf dem Tisch, Sie haben das KPMG-Gutachten genauso gelesen wie ich auch.
Aber für 340 Mio. DM war die Helaba natürlich nicht bereit, sogar eine Bank, die sich auf dem Wege der Besserung befindet, zu kaufen. Also hat man sich etwas anderes einfallen lassen.
Man hat sich bei der Bewertung der Bank etwas anderes einfallen lassen. Nach Auskunft von Fachleuten ist das eine für diese Branche absolut unübliche Verfahrensweise, ein Novum. Nicht der tatsächlich festgestellte Wert, sondern man hat sich ein so genanntes Verzinsungsmodell einfallen lassen, das ist jetzt die Grundlage für diesen Deal mit der Helaba. Man hat sozusagen eine Art Gewinnerwartungsgutachten erstellt und das liegt in dem Bereich von diesen 130 Mio. DM und der Anteil, den die Helaba sozusagen als sichere Bank aus dieser Beteiligung erwarten kann jährlich, das ist jetzt der Unternehmenswert. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sagen, die Worte stammen an dieser Stelle noch nicht einmal von mir, wir haben uns da wirklich bankerischen Sachverstand zu Rate geholt, aber diese Verfahrensweise und diese Bewertung einer Bank kommt im Grunde einer gigantischen Geldvernichtung gleich und das zulasten des Freistaats Thüringen. Insofern muss ich sagen, Herr Minister, ja, Sie haben sich ein Verfahren gewählt, das Ihren Absichten am ehesten entgegenkommt. Wenn Sie das übliche Verfahren gewählt hätten, wäre niemals eine Beteiligung, welcher Bank auch immer, zustande gekommen.
Noch ein Punkt, ein ganz wesentlicher Punkt - und ich kann mich noch an Ihr Gesicht im Ausschuss erinnern, das war Ihnen gar nicht recht, dass wir als SPD diesen Punkt angesprochen haben. Wir wissen, dass das Land an die TAB auf der Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrags, im Haushalt eingestellt, ich sage jetzt die glatten Zahlen, rund 21 Mio. DM an Kostenerstattungen für die Abwicklung thüringischer Förderprogramme bezahlt. Solange das Land Mehrheits- oder Alleingesellschafter in diesem Falle ist, sagt der Gesetzgeber, es handelt sich um eine so genannte unternehmerische Einheit und es entsteht bei diesem Finanztransfer keine Umsatzsteuerpflicht. Anders sieht es aus, wenn diese Mehrheit wegfällt. Bei 50 Prozent haben wir keine Mehrheit an der Thüringer Aufbaubank. Hier stellt das Gesetz auf den, ich zitiere hier: "Maßgeblichen Einfluss der Gesellschafter" ab. Auf unsere Frage, ob dieser maßgebliche Einfluss denn auch gegeben sei, ob man das im Vorfeld geklärt hat, ob diese Umsatzsteuerpflicht nicht doch für das Land entsteht - das sind nämlich dann auch schlappe 4 Mio. DM, ein Kostenfaktor, den es vorher so in dieser Form überhaupt nicht gegeben hat -, hat der Herr Minister geantwortet: Wir können sicher sein, dass man so verhandelt, man muss nämlich dort in Verhandlungen mit den Steuerbehörden eintreten, dass man so verhandelt, dass kein Nachteil entsteht. Herr Minister, das hat was mit Glaube und Wahrheit zu tun, wenn ich etwas glauben will, dann gehe ich in die Kirche, aber hier zählen Fakten und Fakt ist, Sie haben diesen wichtigen Umstand schlicht außer Acht gelassen.
Sie haben das außer Acht gelassen und ich muss Ihnen sagen, auch Ihre Reaktion im Ausschuss hat uns gezeigt, dass Sie diesen Punkt entweder bewusst verdrängt oder offensichtlich übersehen haben. Auf jeden Fall entstehen hier möglicherweise Kosten, die vorher in dieser Art und Weise für das Land nicht entstanden wären.
Wenn wir bei den Vorteilen sind: Wir haben natürlich auch die Frage gestellt, welche Vorteile zieht denn die Helaba aus dieser Beteiligung? Da wurde uns als - und das haben wir auch schriftlich vorliegen - ein wesentlicher Grund, was nun die Helaba dazu gebracht haben könnte, diese Beteiligung anzubieten, die Stärkung des öffentlichrechtlichen Charakters der Bank, eine bessere Position am Markt genannt. Natürlich, das sind Dinge, die strebt jede öffentlichrechtliche Bank an und vor allen und hinter dem Gesichtspunkt der Verfahren und Prüfverfahren, die bei der EU bezüglich der öffentlich-rechtlichen Banken gelaufen sind, kann ich mir schon vorstellen, dass die Helaba dort ein Interesse hat. Aber warum sollen wir als Land Thüringen, auch wenn wir marginal an dieser Bank beteiligt sind und wenn auch unsere thüringischen Sparkassen im Grundkapital dort mit integriert sind - im Übrigen mit einem Verhältnis von 20 : 80, das nur einmal nebenbei, also bei der Masse des Grundkapitals spielen die Einlagen der thüringischen Sparkassen absolut keine Rolle - dafür sorgen müssen, dass die Hessische Landesbank eine bessere Position am Markt, das muss mir einmal jemand erklären.
Kurzum, meine Damen und Herren, die Argumente der Landesregierung für diese Beteiligung, so wie sie uns hier vorliegen, sind äußerst dünn. Alles andere, man hat das sicher meinen Worten entnommen, welche Gründe auch immer dahinter stehen mögen, sind Spekulationen. Ich lasse das auch bewusst hier so im Raum stehen, weil diese Fragen uns auch nicht beantwortet worden sind. Die Begründungen, so wie sie vorliegen, sind nicht schlüssig. Da können auch nicht marginale Verbesserungen, die man im Ausschuss in den Gesetzentwurf zur Thüringer Aufbaubank durch einige für meine Begriffe halbherzige Kontrollmöglichkeiten, die durch die CDU-Fraktion eingebracht worden sind, mit hineingeschrieben hat, helfen. Wir wollten da wesentlich weitergehen. Der Kollege Grüner hat das in seinem Bericht schon angesprochen. Wir hätten uns vor allem auch im Hinblick auf die Debatte, die wir im letzten Plenum geführt haben, als es um die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten ging, hier wesentlich weiter gehende Kontrollmöglichkeiten von uns als Parlament bei dieser Beteiligung gewünscht. Das war nicht gewollt. Letztendlich ist es auch schon vom Kollegen Huster angesprochen worden, man hat im Gesetzentwurf eine deutlichen Verschiebung von Aufgaben vom Verwaltungsrat hin zur anteilseigenen Versammlung vorgenommen; das ist gewollt, das war gewollt, der Herr Minister nickt. Nur sollte man so nebenbei auch wissen, dass dann das entscheidende Gremium, die Anteilseignerversammlung, aus zwei Leuten besteht, nämlich aus dem Vertreter der Landesbank und dem Finanzminister Thüringens. Dort werden die Entscheidungen
Zum Abschluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ganz kurz zu dem Possenspiel, das sich uns als Parlamentarier und der geneigten Öffentlichkeit bei der Abberufung der beiden Thüringer Aufbaubankvorstände geboten hat. Also, ich muss schon sagen, es liegt ja auch in schriftlicher Form, ich glaube, auf eine Frage der Kollegen von der PDS, vor, dass die Landesregierung erklärt hat, dass die Gründe, warum nun diese beiden Vorstände so kurzfristig und für alle überraschend zurückgetreten sind, der Landesregierung nicht bekannt seien. Ich muss schon sagen, die beiden Herren haben ihren Rücktritt am Freitag bekannt gegeben, meines Wissens hat zwei Tage vorher eine Verwaltungsratsitzung stattgefunden und in diesem Verwaltungsrat sitzt die halbe Landesregierung, Minister und Staatssekretäre. Aber dieser Verwaltungsrat mit dessen Kompetenz scheint es ohnehin nicht so sehr weither zu sein, denn das Unvermögen dieses Verwaltungsrats wurde sogar auch noch schriftlich vom Finanzminister bestätigt. An dieser Stelle gehört das sicherlich in die Kategorie Ironie der Geschichte.
Ich darf Ihnen noch ein Zitat zum Abschluss bringen aus dem Brief des Ministers an die Fraktion, was die Synergieeffekte betrifft, das habe ich vorhin bewusst, als ich die Aufzählung gemacht habe, weggelassen. Bei einem gewollten Vorteil dieser Synergieeffekte steht dort geschrieben: "Darüber hinaus sollen die Sachkompetenz auf Vorstands- und Verwaltungsebene erweitert werden." Wenn man davon ausgeht, dass auch ein Verwaltungsrat zur Verwaltungsebene gehört, dann habe ich diesem Satz eigentlich nichts hinzuzufügen. Danke schön, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jetzt hat sich Uwe Höhn vor allem reichlich bemüht, die Ablehnung seiner Fraktion zu dem vorliegenden Gesetzentwurf hier zu begründen, es ist ihm aber nicht gelungen. Meine Damen und Herren, es gehört halt mehr dazu als hier schwerfällig aus Briefen zu zitieren und zu meinen, die Debatte, die im Ausschuss geführt wurde, hier einfach parallel noch mal aufzuzeigen und zu meinen, die Argumente werden dadurch besser. Herr Höhn, sie werden natürlich nicht besser. Mit dem 1. Januar 2002, meine Damen und Herren, bricht eine neue Epoche für die Thüringer Aufbaubank an. Sie bricht nicht nur deshalb an, weil dann neue Vorstände besetzt sind, sondern sie bricht deshalb an, weil wir dann mit der Beteiligung der Helaba und der einseitigen Kapitalerhöhung um 33,2 Mio. Euro eine deutlich stärkere Po
Meine Damen und Herren, wir haben vor allen Dingen in den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss, nachdem wir hier die erste Lesung im Plenum gehabt hatten, als CDU-Fraktion darauf hingewirkt, dass neben dem Prozess der Neustrukturierung der Thüringer Aufbaubank und der Beteiligung durch die Helaba auch die Beteiligungsrechte des Parlaments gesichert werden. Und wenn hier der PDS-Abgeordnete Mike Huster meint, bei der Bank sei ein Demokratiedefizit vorhanden, dann ist das völlig verwunderlich, weil Demokratiedefizite bei Banken schwerlich nachweisbar sind. Was er aber meint und was wir als CDU-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss erreicht haben, ist das, dass das Parlament, welchem das Budgetrecht letztendlich allein zusteht, dass das Budgetrecht auch so gewahrt ist, dass auch das Parlament bei wesentlichen Entscheidungen der Thüringer Aufbaubank künftig stärker beteiligt ist. Der Abgeordnete Grüner hat es vorhin in seiner Berichterstattung schon angedeutet, wir haben vor allen Dingen erreicht, meine Damen und Herren, dass das Zustimmungserfordernis des Landtags bei Übertragung weiterer Förderaufgaben gesichert wird. Wir weichen auch hier deutlich davon ab, dass die PDS mit ihrem heute vorgelegten Antrag meint, dass eine abschließende Aufzählung der Förderaufgaben ergänzt um Wissenschaft und Landwirtschaft das einzig Wahre sei. Wir meinen, dass, um wirklich die Thüringer Aufbaubank zu einer zentralen Förderbank in Thüringen zu machen, auch darüber hinaus noch weitere Förderaufgaben übertragen werden können. Weil dieser Prozess noch gar nicht abgeschlossen ist und wir wollen, dass das Parlament in seiner Kompetenz beteiligt ist, wollen wir, dass bei der Übertragung weiterer Aufgaben über den Katalog, der jetzt im Gesetzentwurf schon steht, künftig die Zustimmung des Parlaments gesichert ist. Das geht auch über den Gesetzgebungsprozess heute und mit der Bekanntmachung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt deutlich hinaus. Wir wollen, dass neben der Übertragung weiterer Förderaufgaben auch die Zustimmung des Landtags dann erforderlich ist, wenn die Landesregierung im Interesse der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, die Durchführung weiterer Aufgaben an die Thüringer Aufbaubank übertragen möchte.
Meine Damen und Herren, wir wollen deshalb die Zustimmung an der Stelle sichern, dass zwar einerseits die originäre exekutive Aufgabe der Landesregierung, die nämlich vorschlagen soll, welche weiteren öffentlichen Aufgaben an die Aufbaubank übertragen werden können, nicht beschnitten wird, aber wir wollen hier deutlich die Demokratierechte und das Recht des Parlaments sichern, dass es dafür auch der Zustimmung des Parlaments bedarf und, das haben wir schon in der ersten Lesung angekündigt, wir wollen insbesondere die Zustimmung des Landtags dort sichern, nämlich spätestens dann, wenn die Anteilseignerversammlung über eine Änderung des Grundkapitals entscheidet.
Wir meinen, dass das der weitreichendste Eingriff ist, den wir in dem Gesetz festschreiben können. Meine Damen und Herren, zu dem beklagten Vorwurf von Mike Huster noch mal, es gibt kein anderes Landesgesetz in Deutschland hinsichtlich einer Förderbank für das eigene Land, wo mehr parlamentarische Rechte gesichert sind als im Aufbaubankgesetz für das Land Thüringen.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir an dieser Stelle vor allen Dingen auch als CDU-Fraktion deutlich machen wollten, dass uns sehr wohl an dem Ausbau der Demokratie gelegen ist, aber wir wollen natürlich den Vorrang der parlamentarischen Demokratie auch hier sichern. Ich meine, mit der Festschreibung von weit reichenden Zustimmungserfordernissen durch den Landtag bei wichtigen Aufgaben und bei der Entscheidung über neue Grundkapitalausstattung ist uns dies auch gelungen.
Meine Damen und Herren, wir haben - und da haben ja Mike Huster und Uwe Höhn gemeinsam ihre deutliche Verwunderung ausgedrückt - auch einem Antrag der Opposition stattgegeben, nämlich dort, wo wir meinen, dass ein Bankbeirat ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben werden soll. Wir teilen die Auffassung, aber das hat natürlich nichts mit Verwunderung zu tun, sondern wir sind ausdrücklich an dieser Stelle gefolgt. Mir scheint nur, dass bei Ihnen ab und zu in Vergessenheit geraten ist, dass, wenn wir tatsächlich zustimmen, Sie plötzlich nicht mehr Ihr Klagelied singen können von der Arroganz der Macht. Wir wollten an dieser Stelle zeigen, dass wir sehr wohl auf sachliche Argumente reagieren, aber sie müssen halt auch sachlich und fachlich begründet sein. Das ist Ihnen an dieser Stelle gelungen.
(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: In dieser Wahlperiode war es das zweite Mal, dass so etwas im Ausschuss war.)
Ja, immerhin, wir haben ja auch erst - also, meine Damen und Herren, bleiben Sie doch ruhig und seien Sie froh, dass Ihr Antrag an dieser Stelle durchgedrungen ist.
Meine Damen und Herren, nun hat der SPD-Abgeordnete Uwe Höhn versucht darzustellen, warum die SPD-Fraktion meint, einer Beteiligung der Helaba nicht zustimmen zu können und meint, die Synergieeffekte seien nicht erkennbar. Nun will ich zwei wesentliche Punkte einbringen, warum wir die Helaba-Beteiligung wollen. Wir wollen sie, weil nämlich Folgendes mit einer Kapitalerhöhung um 33,2 Mio. Euro auf insgesamt rund 66 Mio. Euro erreicht wird: Erstens, wir haben eine viel bessere Refinanzierungsquote für die Thüringer Aufbaubank. Was das heißt, ist doch wohl allen klar, nämlich günstigere Kredite. Da kommt auch schon der zweite günstige Synergieeffekt, nämlich dass es der Thüringer Aufbaubank künftig
auch möglich ist eigene Großkredite mit einer höheren Kapitalausstattung auszureichen, weil nämlich das dann letztendlich auch besser finanzierbar ist. Jetzt kommt der Vorteil für das Land: Diese künftigen Großkredite sind ohne Landesbürgschaften möglich und wir meinen, dass an dieser Stelle auch angesichts der Verschuldung, die das Land jetzt schon hat und auch der Bürgschaftsbelastungen in anderen Bereichen, dass wir keine neuen Bürgschaftsbelastungen dann erreichen, wenn die Thüringer Aufbaubank Großkredite ausreicht, um letztendlich auch die Wirtschaft im Land zu fördern. Das ist doch das gemeinsame Ziel, warum wir auch alle Fraktionen letztendlich dazu beraten haben und das kommt ja immer wieder zum Ausdruck, nämlich die Thüringer Aufbaubank zur zentralen Förderbank zu machen. Dazu braucht sie aber auch Entscheidungsmöglichkeiten und Spielräume und Freiheiten und das gelingt nur mit einer höheren Kapitalausstattung und der wollen wir Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren, nun meint Uwe Höhn und hat spekuliert und Andreas Trautvetter hätte ihm angeblich im Ausschuss nicht geantwortet, dass ein Grund für die Helaba-Beteiligung darin bestehe, dass das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen möglicherweise Auflagen erteilt hat. Nun ist es ja auch wieder wie in anderen Beispielen, wenn die Opposition tönt, auch hier ganz hilfreich, in den Gesetzentwurf zu gucken. Dort kann man unter "Problem und Regelungsbedürfnis" zu Punkt A. lesen - ich möchte gern zitieren, Frau Präsidentin - dort steht als Begründung zum Gesetz: "Hierdurch lassen sich nach den vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen aufgestellten Grundsätzen die Refinanzierungskosten der Bank senken." Das ist genau das, was wir erreichen wollten, nämlich mit einer höheren Grundkapitalausstattung mit der Beteiligung der Helaba bessere Refinanzierungskosten zu erreichen und damit auch den Erfordernissen des Bundesaufsichtsamts für Kreditwesen Rechnung zu tragen. Deshalb behandeln wir hier beide Gesetze, nämlich die Neustrukturierung der Thüringer Aufbaubank und wollen hier die Beteiligung der Helaba sichern.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Aufbaubank, die 1992 gegründet wurde und insgesamt 290 Angestellte hat, hat im vergangenen Jahr ein Geschäftsvolumen um 289 Mio. Euro auf insgesamt 1,75 Mrd. Euro gesteigert. Die Bank, die bisher nur zuständig war für die Auszahlung von Investitionszuschüssen und Wohnungsbauförderung soll mit der Neustrukturierung des Thüringer Aufbaubankgesetzes weit reichende Kompetenzen erhalten. Wir denken, dass gemeinsam mit der Beteiligung der Helaba, an der wir selbst auch noch einmal - Uwe Höhn hat es gesagt mit 5 Prozent beteiligt sind, wir sichern, dass das Land Thüringen, welches über keine eigene Landesbank verfügt, mit der Beteiligung der Helaba und die wiederum beteiligt an der Thüringer Aufbaubank, dass wir auch sichern in den ganzen großen Diskussionsprozess, der ansteht hinsichtlich der Neustrukturierung der Landesbanken in Deutschland, dass wir als kleines Bundesland, was sich keine eigene Landesbank leisten kann, nicht abgekoppelt
werden und durch die verschiedenen Beteiligungsformen letztendlich das erreichen, nämlich auch uns hier im Land Thüringen eine aktive Wirtschaftspolitik zu sichern. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um die Zustimmung zu beiden Gesetzen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Höhn, sich externem Sachverstand zu bedienen ist manchmal ganz hilfreich. Ich würde das auch Ihnen empfehlen, insbesondere bezüglich Ihrer Bemerkungen zum Wertgutachten über die Aufbaubank. Natürlich gibt es ein Wertgutachten, in dem 680 Mio. DM drinsteht, das basiert aber auf einer Bewertung der Kostenerstattung aus dem Landeshaushalt. Oder wollen Sie hier festlegen, dass wir auf die nächsten 20, 25 Jahre jedes Jahr 25 Mio. DM im Landeshaushalt einzustellen haben, um den entsprechenden Ertrag zu sichern?
Bis jetzt war das so. Das kann aber erstens nicht garantiert werden, weil wir überhaupt nicht wissen, wie 2006 die Förderprogramme weiterlaufen, wie die Gemeinschaftsaufgabe aussieht, wie die EFRE-Förderprogramme aussehen und vieles andere mehr. Das heißt, auf der Basis der Kostenerstattung aus dem Thüringer Landeshaushalt kann man kein Wertgutachten machen, sonst müssten Sie die 25 Mio. DM auf 20 Jahre festschreiben, unabhängig davon, ob die Aufbaubank in dieser Größenordnung Verwaltungsaufgaben für den Freistaat übernimmt oder nicht. Das ist ausreichend erläutert worden und, ich glaube, da muss man hier nicht immer solche unwahren Behauptungen darstellen. Es wundert mich schon, dass die SPD immer von der Hessischen Landesbank spricht. Meine Damen und Herren, haben Sie noch nicht zur Kenntnis genommen, dass das unsere thüringisch-hessische Landesbank ist, deren Gewährträger...
Natürlich, Sie können doch nicht erwarten, wenn das Land Hessen, welches dreimal so groß ist und welches eine viel größere Wirtschaftskraft hat, dass dann unser Anteil im Jahre 11 der deutschen Einheit dann etwas mehr
als 20 Prozent ist, das kann man doch nicht beklagen. Da muss man glücklich darüber sein, dass wir jetzt schon eine solche Wirtschaftskraft dort erreicht haben.