Protokoll der Sitzung vom 09.11.2001

(Beifall bei der PDS)

Es muss demnach eine andere Lösung her. Wo ist diese Lösung, Herr Innenminister, und wo ist eigentlich unser Innenminister?

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Er ist zum Essen, er hat auch Hunger.)

(Heiterkeit im Hause)

Erfreut haben wir zur Kenntnis genommen, dass auch die Landesregierung vom Bund eine generelle Entlastung für alle abgerissenen Wohnungen für die so genannten Altschulden fordert. Am 10. Oktober haben die Regierungschefs der neuen Länder einem diesbezüglichen Antrag Thüringens zugestimmt. Hier stellt sich mir die Frage, weshalb Sie ähnliche Vorschläge unserer Fraktion in der Vergangenheit immer abgelehnt haben. Nun, wir sind ja tolerant. Für uns ist es wichtig, dass der Thüringer Wohnungswirtschaft geholfen wird, aber nun müssen weitere Maßnahmen folgen.

Meine Damen und Herren, nach wie vor legt die Landesregierung nicht öffentlich dar, wie sie die Kofinanzierung der Bundesmittel im Städteumbauprogramm sichern will. Zu Recht haben die Landesregierung wie auch wir kritisiert, dass der Bund große Teile des Stadtumbauprogramms durch Umschichtung finanziert. Es deutet jedoch vieles darauf hin, dass es die Landesregierung ebenfalls so macht, nämlich Umschichtung aus dem Bereich Wohnungs- und Städtebau. Beim Bund kritisieren sie es, aber selber machen sie es und das klingt nicht überzeugend.

(Beifall bei der PDS)

Wir fordern also die Landesregierung auf, endlich ihre Pläne zur Kofinanzierung offen zu legen. Meine Damen und Herren, es ist schon erstaunlich, dass einerseits die Landesregierung und die CDU-Fraktion unsere Vorschläge zur Nachbesserung der geplanten Neuregelungen beim Investitionszulagegesetz und der Eigenheimzulage ablehnen, aber andererseits selbst Nachbesserungsbedarf sehen. Wir unterstützen die Landesregierung bei der Forderung auf Absenkung des vorgesehenen Selbstbehalts von 100 DM pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Investitionszulage außerhalb der innerstädtischen Förderkulisse. Diese Forderung findet sich in unserem Antrag wieder. Gleiches trifft auf die Verlängerung der Investitionszulage über das Jahr 2003 zu. Auch bezüglich der Novellierung des Eigenheimzulagegesetzes sind unsere Vorstellungen so weit nicht auseinander. Somit gibt es auch keinen sachlichen Grund, unseren Antrag einfach abzulehnen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, ich möchte auf einen letzten Aspekt eingehen, was mit dem Städtebauprogramm im Zusammenhang steht. Die Maßnahmen zur Wohnungsmarktstabilisierung sind durch die kommunalen Wohnungsunternehmen, die Wohnungsgenossenschaften und die öffentliche Hand allein zu finanzieren und zu tragen. Die kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sollen ihre Wohnungsbestände reduzieren, damit der Wohnungsmarkt wieder funktioniert. Doch wer profitiert denn davon? Profitieren werden auch die privaten Wohnungsvermieter, ohne dass sie dafür nur einen Finger krumm machen. Gehen wir davon aus, dass 40 Prozent aller Wohnungen von den Wohnungsunternehmen bewirtschaftet werden, so ist es in Erfurt, und 60 Prozent im Bereich des privaten Wohnungsbestands liegen, ist doch etwas faul und hier liegt ein unschätzbares Konfliktpotenzial. Hier ist die Politik gefordert, einen gerechten Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Wohnungseigentümern herbeizuführen. Hierzu müssen aus unserer Sicht Änderungen in der Förder- und Steuerpolitik vorgenommen werden. Ich verspreche Ihnen, auch hier wird unsere Fraktion dranbleiben.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Wetzel, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kollegen und Kolleginnen, werte Gäste, in der Drucksache 3/1745 liegt uns ein PDS-Antrag vor, der suggeriert, die Landesregierung des Freistaats blockiere sinnvolle bundesregierliche Maßnahmen im Stadtumbauprogramm Ost. Frau Sedlacik, um noch einmal auf Ihre Rede zurückzukommen am Beginn, wenn Sie Begriffe wie "Mittelblock" und "skandalöse Arbeitsbedingungen" hier vorfinden, dann können Sie ja nach Hause gehen, das ist ganz einfach.

(Zwischenruf Abg. Sedlacik, PDS: Das hätten Sie wohl gern.)

Denn das, was Sie gesagt haben zum Wohnungsumbau und das, was Sie gesagt haben zu dem, wie es in Thüringen abläuft und was hier passiert und in der Bundesrepublik, das war eben leider nicht ganz das Richtige. Auch wenn im Bund Umschichtungen von Programmen vorgenommen werden, brauchen wir uns das hier im Land nicht vorhalten, weil es das nicht mehr gibt und wir brauchen sie nicht mehr kofinanzieren durch Bundesmittel.

Dann noch zu Frau Doht: Die Landeskofinanzierung ist natürlich schon schwierig in Zeiten knappen Geldes, das mag wohl richtig sein. Die beiden Ministerien werden ja sicherlich darüber auch in den nächsten Wochen verhan

deln müssen, aber eines werden wir nicht tun, Frau Doht. Wie wir Ihnen damals gefolgt sind zum sozialen Mietwohnungsneubau und 10.000 Wohnungen auf die grüne Wiese gebaut haben, künftig im Flächenland Thüringen Eigenheimbauern in unserem Flächenland nur noch, wenn sie in die Stadt, sprich in die konzentrierte Stadt ziehen und dort bauen, Eigenheimförderungen ausreichen.

(Beifall bei der CDU)

Und noch etwas. Wenn Sie meinen, dass wir in Thüringen nur Wohnungsbaugesellschaften der Städte und Genossenschaften vorfinden, da muss ich Sie enttäuschen, wir haben mittlerweile auch große private Wohnungsbauunternehmen, die in Thüringen Wohnungen besitzen. Ich denke, auch denen gehört dann, wenn schon, der gleiche fördermittelmäßige Ansatz.

Nun zurück zu dem Antrag. Sollte dieser Eindruck, denke ich, verstärkt geweckt werden, dass hier suggeriert wird, dass der Freistaat blockiere, da muss ich im Namen meiner Fraktion deutlich widersprechen. Wir, meine Damen und Herren, und die Landesregierung beseitigen mit hohen Kraftanstrengungen physisch wie ökonomisch DDRMissstandswirtschaftsentscheidungen aus SED- und ZKZeiten und dies seit 11 Jahren und das eigentlich mit sehr großem Erfolg. Wir gestalten schöne, angenehme und wieder bewohnbare Innenstädte, wir wirken der begonnenen Suburbanisierung mit aller Kraft entgegen und schaffen lebenswertes Wohnumfeld in unseren Plattenbausiedlungen. Mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 hat es, ob man es nun wahrhaben will oder nicht auf der PDS-Seite, doch in Thüringens Förderpolitik einen inhaltlichen Paradigmenwechsel gegeben und der hat bereits schon - falls das noch niemand gemerkt hat - 1999 begonnen, und zwar dort eingestellt ganz konkret die Förderdinge des Landes, ohne eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe und deren Erkenntnisse und Ergebnisse abwarten zu wollen oder zu können. Das Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm des Freistaats Thüringen ist eigentlich der Beweis dafür. Das Land erarbeitet zusammen mit den Kommunen und deren Wohnungsgesellschaften tragfähige Konzepte, die so genannten integrierten Stadtentwicklungskonzepte, und das wirklich mit Erfolg. Der Bund hat sich hier teilweise eigentlich angeschlossen und durch die Erfahrungen der Länder Sachsen und Thüringen wurden viele Vorschläge und Initiativen in die Arbeit der Bund-Länder-Initiative eingebracht. Doch, meine Damen und Herren, ist es Thüringen nicht gelungen, an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Abrissfördersumme pro Quadratmeter Wohnfläche in der Höhe aufzunehmen, wie wir es gern gewollt hätten. Es ist Ihnen ebenfalls nicht gelungen, die Änderungskündigungsklausel, die im Einigungsvertrag verankert wurde, die den Leerzug bei ausgewählten Wohnungen im Abrissprogramm auch notfalls mit der Altmietvertragskündigung möglich machen würde, abzuschaffen. Und das vom Bund finanzierte Stadtumbauprogramm Ost ist auch nicht, wie gefordert von Thüringer und sächsischer Seite, über den Erblastentilgungsfonds, sondern mehr oder weniger durch Umschuldungstricks aus

Zusammenstreichungen von bestimmten Stadtumbauprogrammen, die bereits bestanden und mit Erfolg bestanden, entstanden. Das, und jetzt sage ich das noch einmal, ich mache es aber jetzt in Anführungsstrichen, damit es keiner falsch versteht, mit einem gewissen "Etikettenschwindel". Wir bewerten es jedoch als wirklich ersten Erfolg, ein Programm Stadtumbauprogramm Ost bis 2009 vorliegen zu haben, das unseren Kommunen große Chancen einräumt, gute zukünftige neue Entwicklungschancen zu ermöglichen. Zeitlich sind Finanzabrufe beim Stadtumbauprogramm Ost noch nicht möglich, da die integrierten Stadtentwicklungskonzepte die Grundlage des Wohnungsmarktstabilisierungsprogramms darstellen und diese Konzepte auch auf einer guten Planung basieren sollten.

Meine Damen und Herren, in unseren Bemühungen in Richtung Bundeswohnungspolitik sollten wir aber nicht nachlassen mit unserer Forderung zur weiteren Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes, es muss z.B. für alle Abrisswohnungen zu einer Altschuldenentlastung kommen.

(Beifall bei der CDU)

Nächstes Beispiel: Die Eingangshürden des Altschuldenhilfegesetzes, des § 6 a, müssen entfallen, denn sonst sind alle unternommenen Politiktouristen bei unseren in der Opposition stehenden Parteien zu unseren Wohnungsunternehmen in Thüringen nämlich reine Heuchelei. Thüringen ist mit den integrierten Stadtentwicklungskonzepten und mit dieser Planung einen guten Weg gegangen und seine Kommunen und Wohnungsgesellschaften in der Wohnungs- und Städtebaupolitik sind auf richtigem und gutem Kurs, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir als Fraktion dem Innenausschussbeschluss 3/1927 zur Drucksache 3/1745 auch unsere Ablehnung geben. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir beenden die Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1745 direkt, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses Ablehnung empfiehlt. Ich frage also das Plenum, wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Welchem?)

Ich habe ihn genannt. Ich habe gesagt, wir stimmen direkt über den Antrag der PDS-Fraktion ab, weil die Beschlussempfehlung Ablehnung empfiehlt. Jetzt haben Sie es? Gut.

(Heiterkeit bei der CDU, SPD)

Dann frage ich noch einmal: Wer stimmt dem Antrag der PDS-Fraktion zu, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Der Antrag ist mit

großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24

Fragestunde

Zunächst hat der Abgeordnete Gerstenberger das Wort mit der Frage in Drucksache 3/1936. Bitte, Herr Abgeordneter.

Arbeit der Katasterämter

Vor wenigen Tagen wurde ich darüber informiert, dass ein Hauseigentümer im Dezember 1996 einen Antrag auf Einmessung seines Gebäudes gestellt hat, dieser jedoch durch das Katasteramt noch nicht abgearbeitet ist. Ich wurde gefragt, ob dies noch geschieht und ob man in diesem Fall zur Zahlung der Bearbeitung des Auftrags verpflichtet sei. Der Bürger habe gehört, dass es auch in anderen Regionen zu verzögerter Bearbeitung gekommen sei und diese Leistung unentgeltlich erledigt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind Anträge auf Katastervermessungen, unter anderem von Gebäuden wie im vorliegenden Fall aus dem Jahre 1996, vom zuständigen Katasteramt noch auszuführen oder ist ein neuer Antrag auf Vermessung zu stellen?

2. Werden für solche Vermessungen, die im Jahre 1996 oder früher beantragt wurden, Gebühren zu damaligen oder heutigen Gebührensätzen fällig oder ist die Gebührenschuld erloschen bzw. verjährt?

3. Wie berechnen sich die Vermessungsgebühren bei einem Einfamilienhaus mit einem Gebäudewert von ca. 350.000 Deutsche Mark Herstellungskosten?

4. Gibt es Fälle von Katastervermessungen, in denen Gebühren nicht mehr erhoben oder vereinnahmte Gebühren rückerstattet wurden?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gestellte Anträge sind noch auszuführen, es sei denn, sie wurden zurückgenommen oder haben sich anderweitig erledigt. Eine Notwendigkeit, einen einmal gestellten vollständigen Antrag zu wiederholen, besteht nicht.

Zu Frage 2: Bei einer Novellierung der Entgeltvorschriften werden dem Kostenschuldner, dessen Antrag vor der entsprechenden Veränderung bei der zuständigen Stelle eingegangen ist, nach § 22 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes die für ihn günstigeren Sätze in Rechnung gestellt. Die Frage, ob eine vor dem 01.01.1997 entstandene Kostenforderung verjährt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. So hängt der Eintritt der Verjährung davon ab, wann die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat und ob sie zwischenzeitlich gehemmt oder unterbrochen wurde.

Zu Frage 3: Die Kosten für eine Gebäudeeinmessung einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten belaufen sich nach der heute gültigen Kostenordnung im Falle einer Einzelbeantragung inklusive Mehrwertsteuer auf 2.300 DM. Bei einer Sammelbeantragung für mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende Gebäude, auch bei verschiedenen Eigentümern, reduzieren sich die entsprechenden Gebühren bis auf 1.386 DM. Soweit der Antrag vor 1997 gestellt wurde, lässt sich die Entgelthöhe nicht abstrakt angeben, das Entgelt richtet sich insoweit nach dem vom Einzelfall abhängigen Aufwand, insbesondere nach der aufgewendeten Zeit.

Die Frage 4 beantworte ich mit Ja.

Gibt es Nachfragen? Herr Gerstenberger, bitte schön.

Herr Staatssekretär, die Nachfrage zu Ihrer Antwort auf Frage 2, weil die nicht ganz nachvollziehbar ist: Wenn es hemmende Gründe oder Unterbrechungen gibt, was kann denn ein hemmender Grund sein für eine Verjährungsfrist? Darunter kann ich mir überhaupt nichts vorstellen. Und was ist eine Unterbrechung einer Verjährungsfrist, was soll denn da stattfinden?

Wenn es zum Beispiel um die Festsetzungsverjährung geht, dann wird die dadurch unterbrochen, dass ich die Leistung in Angriff nehme...

Wir sind bei Vermessung, wir sind ausschließlich bei Vermessung.