Heidrun Sedlacik

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Herr Fiedler, eine immer wieder wiederholte Lüge wird auch nicht wahr, wenn Sie sie noch so laut herausschreien. Sie haben zum zweiten Mal hier in diesem Plenum behauptet...
Ja, ich bin bei der Formulierung, Entschuldigen Sie bitte.
Es dauert etwas länger, weil ich etwas...
Nein, weil ich das etwas unaufgeregter mache, als Sie hier die ganze Zeit herumgeblökt haben. Sie haben das zweite Mal hier in diesem Plenum behauptet - ich stelle jetzt die Frage -, eine
Antwort werde ich sowieso nicht bekommen.
Habe ich auch nicht erwartet. Aber Herr Kuschel hat noch nicht eine einzige Veranstaltung
bei dem Mieterbund gehabt und es ist einfach eine Lüge, die hier behauptet wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Ministerpräsident und der Thüringer Innenminister haben ihre Vorschläge zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes unter anderem damit begründet, dass die bisherigen Regelungen durch die Kommunalpolitiker nicht im Interesse der Bürger umgesetzt wurden. Als ehrenamtliche Bürgermeisterin eines kleinen Städtchens Hohenleuben und somit geborenes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Zeulenroda weise ich derartige Unterstellungen und Diskreditierungen von Kommunalpolitikern zurück.
Als Kommunalpolitikerin weiß ich, dass wir uns schon mehr als zehn Jahre als Kommunalpolitiker für bürgerfreundliche Regelungen bei der Erhebung von Gebühren und Beiträge bemühen. Jedoch wurde jeder Versuch, der in
eine derartige Zielrichtung ging, durch die zuständige Kommunalaufsicht mit Verweis auf die Gesetzeslage zunichte gemacht. Ich verweise ausdrücklich darauf, dass die Kommunalaufsichten Landesbehörden sind und Sie, Herr Innenminister, ihr oberster Dienstherr.
An einem konkreten Beispiel möchte ich die Situation darstellen: Hören Sie zu, Herr Trautvetter.
Von Anfang an wollten die Kommunalpolitiker des Zweckverbands Zeulenroda die Beitragsbescheidung nach der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke vornehmen. Die Kommunalaufsicht zwang uns unter Androhung rechtsaufsichtlicher Mittel, die Bescheidung nicht nach der tatsächlichen, sondern nach der möglichen Bebauung vorzunehmen. Und selbst im April 2004 wurde in einem Rundschreiben des Innenministeriums im Zusammenhang mit der neuen Zinshilferichtlinie nochmals auf diese Verfahrensweise ausdrücklich hingewiesen. Nunmehr tut der Ministerpräsident so, als würde er schon immer eine Bescheidung auf der Grundlage der tatsächlichen Bebauung favorisieren. Doch die kommunale Praxis und die Tätigkeit der Kommunalaufsicht sah anders aus. Sie erzwang eine Bescheidung nach der möglichen Bebauung. Allein dieses Beispiel belegt doch die Falschbehauptung des Ministerpräsidenten und des Innenministers. Nicht die Kommunalpolitiker tragen die Hauptverantwortung für das Kommunalabgabenchaos, sondern die Thüringer Landesregierung. Als Kommunalpolitikerin verwahre ich mich dagegen, dass die Landesregierung nunmehr den Kommunalpolitikern die Misere mit in die Schuhe schieben will.
Meine Damen und Herren, nicht Ihre Ankündigung vom 1. Mai 2004 ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunalpolitiker, die bisher in Treu und Glauben die Kommunalabgabenpolitik der Landesregierung umgesetzt haben, und das Schlimme ist, die Geheimniskrämerei geht weiter. Ich war vorige Woche zur letzten Verbandsversammlung. Dort wurden die Auswirkungen, die Ihre Ankündigungen, Herr Ministerpräsident, haben, in dem Zweckverband erläutert und danach gleich wieder eingesammelt, damit ja keine Informationen an die Öffentlichkeit treten können.
Der nunmehr vorliegende Referentenentwurf lässt für die kommunale Ebene Schlimmes erahnen. Es werden neue Rechtskonflikte erzeugt, die auf Kosten der Kommunen ausgetragen werden sollen, und eine derartige kommunalfeindliche Politik der Landesregierung lehne ich ab. Ich fordere die Landesregierung auf, schaffen Sie Klarheit vor den Landtagswahlen im Interesse der Bürger, aber auch im Besonderen im Interesse der Kommunalpolitker, die bereit sind, auch nach dem 27. Juni in diesem Land Ver
antwortung zu übernehmen. Danke.
Sozialhilfeempfänger als Mieter für Sozialwohnungen nicht geeignet?
Das Landratsamt Greiz (Sozialamt) fordert Sozialhilfeempfänger mit Wohnsitz in Ronneburg zum Umzug aus mit Fördermitteln sanierten Sozialwohnungen auf, weil hier die Nettokaltmiete mit 3,93   6   über dem vom Landratsamt ermittelten Quadratmeterdurchschnittspreis von 3,32    )        nungen gehören zum Bestand der Ronneburger Wohnungsgesellschaft. Der Umzug muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen, anderenfalls würden die Kosten der Unterkunft auf das sozialhilferechtlich Anerkannte gekürzt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welcher Grundlage hat das Landratsamt Greiz den Quadratmeterdurchschnittspreis Kaltmiete von 3,32   mittelt?
2. Unter welchen Voraussetzungen können Sozialhilfeempfänger Sozialwohnungen, die mit Fördermitteln saniert wurden, anmieten, und inwieweit erfüllt der dabei festgelegte Mietpreis die Kriterien des sozialhilferechtlich Anerkannten?
3. Welche Personengruppen, außer Sozialhilfeempfänger, dürfen unter welchen Voraussetzungen Sozialwohnungen, die mit Fördermitteln saniert wurden, anmieten?
Das heißt also, die Landesregierung toleriert das Vorgehen des Landkreises Greiz, dass Sozialwohnungen, die vom Land gefördert wurden, leer stehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die heutige Regierungserklärung ist ein Beleg für die Wirksamkeit der Oppositionsarbeit durch die PDS.
Freut mich, dass Sie das auch so sehen. Denn allein unsere Ankündigung im Februar, einen Bericht von der Landesregierung zur Umsetzung des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost" in Thüringen im Jahr 2003 zu fordern, hat die Landesregierung veranlasst, eine eigene Regierungserklärung abzugeben.
Unserer Fraktion kann es recht sein. Für uns ist es wichtig, dass das Thema Stadtumbau nicht vollständig aus der Landespolitik verschwindet. Es ist viel zu brisant, als dass man sich nicht damit beschäftigt.
Sie sind doch dann an der Reihe, Herr Wetzel.
Schon der Titel der Regierungserklärung "Stadtumbau Mehr Wohn- und Lebensqualität für unsere Bürger" ließ vermuten, dass sich die Landesregierung heute in ihren vermeintlichen Erfolgen sonnen und die Probleme bagatellisieren wird. Unter allen Problemkindern sind wir natürlich die Besten: weiter so - "Topp Thüringen". Alle Erfolge gehören uns, jawohl. An Fehlentwicklungen und Defiziten sind andere schuld. Allein die Bezeichnung der Regierungserklärung muss sogar Dr. Michael Pietzsch an eine Tagung zur Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms der DDR erinnert haben, wenn er von der Lösung des Wohnungsproblems als soziale Frage nach der Wende spricht. Zitat aus der gestrigen OTZ.
Diese Regierungserklärung hat unsere Vermutungen noch übertroffen - ja, ab und zu lese ich auch mal Zeitung -, 52 Seiten Erfolge unserer Landespolitik. Die Probleme sollen möglichst andere klären, weil die ja auch zuständig sind.
Herr Minister, diese Regierungserklärung ist Selbstbeweihräucherung,
ähnlich wie die zum Landesentwicklungsplan, die ExMinister Gnauck hier einmal gehalten hat. Wenige Wochen später wurde dieser Landesentwicklungsplan zurückgezogen. Welches Schicksal wird wohl unser heutiges Thema erleiden?
Meine Damen und Herren, natürlich erkennen auch wir die Erfolge im Stadtumbau in Thüringen an; jedoch ist der Blick auf Probleme von unserer Seite weit wachsamer als bei Ihnen, Herr Minister. Probleme dürfen nicht totgeschwiegen werden. Sie müssen beim Namen genannt werden, weil anderenfalls keine Lösungen diskutiert und gefunden werden. Also nutzen wir am heutigen Vormittag die Gelegenheit, um einerseits auf Erfolge zu verweisen, aber andererseits auch, um uns den Problemen zuzuwenden.
Meine Damen und Herren, Sie haben die Regierungserklärung gehört, die ganze Bandbreite städtischer Entwicklungsprozesse wurde dargestellt. Welchen Zweck außer eines Eigenlobs dies haben sollte, erschließt sich mir nicht. Ich will in meinem Beitrag Ihrem Konzept nicht folgen, sondern mich auf den eigentlichen Kern des Stadtumbaus beschränken, nämlich die Probleme der Wohnungswirtschaft und der Stadtentwicklung. Herr Minister, hören Sie zu. Ich habe Ihnen auch sehr aufmerksam zugehört. Zunächst möchten wir noch einmal betonen, dass aus Sicht der PDS-Fraktion Arbeiten und Wohnen nicht voneinander zu trennen sind. Diese Aussage ist für das Verständnis der Probleme beim Stadtumbau Ost für uns von großer Bedeutung, denn die gegenwärtigen Probleme der Thüringer Wohnungswirtschaft, die sich im strukturellen Wohnungsleerstand widerspiegeln, sind die direkte Folge verfehlter Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Hierfür trägt unstrittig der Bund die Hauptverantwortung
Herr Wetzel, ja, ja, immer die anderen -, jedoch hat doch auch der Freistaat Thüringen seine wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Potenzen nicht effektiv ausgeschöpft. In Ihrer Regierungserklärung sind Sie nur auf die Verantwortung des Bundes eingegangen. Die eigene Verantwortung wurde wie immer ausgeblendet. Eine derartige Art der Verantwortungsverweigerung ist nahezu einmalig und Ihre Darstellungen zu Beginn zur Familienpolitik, was Sie alles dazu beitragen wollen, sind wohl sehr, sehr schwammig. Denn hohe Arbeitslosigkeit und mangelnde Lebensperspektive zwingen ja viele Bürger, viele Menschen Thüringen zu verlassen. Letztlich ist auch die geringe Geburtenrate Widerspiegelung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation im Freistaat. Die von Ihnen in der Regierungserklärung beschriebene demographische Entwicklung von Thüringen ist nicht naturgegeben, wie Sie den Eindruck immer vermitteln wollen, nein, diese demographische Entwicklung ist nur die Folge einer verfehlten Politik. Sie werden die Menschen in Thüringen nicht halten können, und wenn Sie noch so sehr auf Heimatverbun
denheit setzen, wenn Sie nicht endlich existenzsichernde Arbeitsplätze in Thüringen schaffen. Bedauerlicherweise ist hier eine Lösung gegenwärtig nicht zu erkennen. Nicht, dass Sie jetzt wieder auf die Verantwortung des Bundes schielen, nein, Sie sind für Misserfolge zuständig, nicht andere. Ganz so einfach geht es nicht. Nein, Sie müssen auch für Fehlentwicklungen politische Verantwortung übernehmen. Diese von mir beschriebenen Entwicklungen haben in Thüringen einen dramatischen Wohnungsleerstand hervorgebracht. Dieser wird sich unmittelbar auf die betriebswirtschaftliche Situation der Thüringer Wohnungsunternehmen auswirken. Es ist selbstverständlich, dass die Thüringer Wohnungswirtschaft diese Probleme des strukturellen Wohnungsleerstands nicht allein bewältigen kann. Es wäre auch nicht sachgerecht, weil die Wohnungswirtschaft nicht für die Ursachen des Wohnungsleerstands allein verantwortlich ist. Deshalb ist das Stadtumbauprogramm Ost, wodurch eine Stabilisierung des Wohnungsmarkts erreicht werden soll, grundsätzlich zu begrüßen. Wir erkennen dabei durchaus an, dass die Thüringer Landesregierung im Vorfeld des Stadtumbauprogramms und im ersten Programmjahr einen zusätzlichen Landesbeitrag zur Wohnungsmarktstabilisierung geleistet hat. Das war topp. Darüber hinaus hätte es die PDSFraktion aber begrüßt, wenn das Land dieses Engagement fortgeführt hätte und die Kürzungen der Landesmittel bei der allgemeinen Wohnungs- und Städtebauförderung moderater ausgefallen wären. Leider haben wir in der Regierungserklärung auch zur allgemeinen Wohnungsund Städtebauförderung nur Erfolgsmeldungen gehört. Der Sache wegen wäre aber zumindest eine differenziertere Bewertung durch Sie, Herr Minister, dienlich gewesen. Die bisherigen Erfahrungen beim Stadtumbau Ost zeigen, dass die vorgesehenen Mittel bis 2009 nicht ausreichen werden, um den Wohnungsleerstand nachhaltig zu senken.
Auch ist fraglich, ob die Mittel für die Sanierung und Modernisierung von Wohnraum angemessen sind, um die erforderlichen Wohnungen für das Umzugsmanagement im Zusammenhang mit dem Rückbau zur Verfügung zu stellen.
In Ihrer Regierungserklärung ist eine vergleichsweise Bewertung enthalten. Sie haben aber leider nicht deutlich gemacht, in welchen Bereichen das Land durch eigene Initiativen besser nachsteuern kann und sollte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass im Ergebnis des Stadtumbaus insbesondere der private Vermietungsmarkt stabilisiert werden soll. Dies würde eine Verzerrung des jetzigen Wohnungsmarkts zur Folge haben, vor der wir nur warnen können.
Herr Wetzel, Sie waren zu großen Teilen der Regierungserklärung nicht im Saal, also gehen Sie bitte wieder raus. Trinken Sie was gegen den Durst. Ersparen Sie mir das bitte.
Wer Wohnen für alle sozialen Schichten zu vertretbaren Mieten sichern will, darf die jetzige Struktur des Wohnungsmarkts, bestehend aus kommunalem, genossenschaftlichem und privatem Eigentum, nicht aus den Fugen bringen. Die Landesregierung verweist immer darauf, dass Thüringen das einzige neue Bundesland ist, in dem im vergangenen Jahr die Leerstandsquote nicht gesunken ist. Diese Feststellung ist zweifelsohne richtig, andererseits aber wenig hilfreich. Denn die Leerstandsquote ist zwar nicht weiter angestiegen, andererseits aber eben nicht gesunken, und das ist für die Wohnungswirtschaft und das Land Thüringen ein Problem. Die Leerstandsquote muss nachhaltig sinken, weil anderenfalls die betriebswirtschaftlichen Probleme der Wohnungswirtschaft nicht geringer werden.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem bilden die so genannten Altschulden. Diese belasten die Wohnungsunternehmen überproportional. Es ist bekannt, dass die PDS die Altschuldenübernahme durch die Wohnungsunternehmen immer abgelehnt und kritisiert hat.
Diese Altschulden waren Staatsschulden der DDR und durch die einzelnen Wohnungsunternehmen überhaupt nicht zu verantworten. Die getroffene Altschuldenregelung im Jahre 1993 war ein möglicher Kompromiss, um die ostdeutsche Wohnungswirtschaft überhaupt erst wieder handlungsfähig zu machen. Diese Altschuldenregelung wurde aber zu einem Zeitpunkt getroffen, zu dem das Wohnungsleerstandsproblem noch gar nicht bestand. Es war sachgerecht, durch die Novelle des Altschuldenhilfegesetzes eine zusätzliche Altschuldenentlastung für die Wohnungswirtschaft hinsichtlich dauerhaft zum Abriss vorgesehener Wohnungen festzuschreiben. Jedoch gilt diese zusätzliche Altschuldenentlastung nur für Wohnungsunternehmen mit einer Leerstandsquote von mehr als 15 Prozent und wenn die Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind. Ich würde sagen, für mich viel zu spät. Insofern kann diese Maßnahme nur als ein allererster Schritt in die richtige Richtung angesehen werden. Wie notwendig diese Gesetzesänderung war, zeigt auch die Fülle der Anträge. Sie sprachen davon, wodurch der ursprünglich hierfür vorgesehene Finanzrahmen schon lange nicht mehr ausreicht. Es ist deshalb folgerichtig, dass mit dem Bundeshaushalt 2004 die Mittel für die Altschuldenentlastung nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz nochmals erhöht wurden. Völlig unverständlich ist für uns in diesem Zusammenhang die Blockadepolitik im Bundesrat gewesen, wodurch die Verschie
bung des Bundeshaushalts verzögert wurde. Zwischenzeitlich ist der Bundeshaushalt 2004 mit der so genannten Kanzlermehrheit gegen den Willen des Bundesrats verabschiedet, so dass auch die zusätzlichen Mittel eigentlich für die Altschuldenentlastung zur Verfügung stehen müssten. Doch - Sie sagten es - leider gibt es noch einen Sperrvermerk. Darauf wurde ja in der Regierungserklärung verwiesen. Also, ich muss Ihnen sagen, Planungssicherheit bringt das den betroffenen Unternehmen keineswegs. Wir teilen jedoch in diesem Zusammenhang die Position der Landesregierung, dass die bereits jetzt bestellten Mittel bei weitem nicht ausreichen, um zumindest die anspruchsberechtigten Wohnungsunternehmen von den Altschulden auf abzureißende Wohnungen zu entlasten. Der Bund muss hier seiner Verantwortung nachkommen und die CDUMehrheit darf dies im Bundesrat nicht blockieren. Die zusätzliche Altschuldenentlastung muss für alle Wohnungsunternehmen gelten, die Wohnungen abreißen, unabhängig von der Leerstandsquote, unabhängig davon, ob diese Unternehmen bereits in ihrer Existenz gefährdet sind. Ja, meine Damen und Herren, nunmehr ist für unsere Fraktion von Bedeutung, dass die Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 104 Grundgesetz zwischen Bund und Ländern für die Städtebauförderung 2004 kurzfristig abgeschlossen wird, damit die Fördermittel zügig ausgezahlt werden können. Wir wissen, in den vergangenen Jahren kam es hierbei immer wieder zu Verzögerungen, die jedoch durch die alten Länder verursacht wurden. Hier erwarten wir von der Landesregierung, dass sie nachdrücklich auf einen kurzfristigen Abschluss drängt und damit auch in ihren eigenen Parteireihen anfangen und nicht gleich wieder auf andere verweisen.
Meine Damen und Herren, die PDS unterstützt die Forderung der Thüringer Wohnungswirtschaft nach Verlängerung des Stadtumbauprogramms Ost über das Jahr 2009 hinaus. Ich hatte bereits darauf verwiesen, dass die bisherigen Programmtitel bei weitem nicht ausreichen, um den Wohnungsleerstand nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang hält die PDS-Fraktion auch eine Verlängerung der Investitionspauschale über das Jahr 2004 für den Bereich der Wohnungswirtschaft für notwendig.
Die PDS-Fraktion hatte hierfür im Oktober 2003 einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative in den Landtag eingebracht. Nachdem die Landesregierung darüber informierte, dass diesbezüglich bereits ein Antrag im Bundesrat vorliegt, hat unsere Fraktion den eigenen Antrag wieder zurückgezogen. Nun ist das Investitionszulagengesetz verabschiedet, aber die Wohnungswirtschaft steht noch außen vor. Die Verunsicherung der Thüringer Wohnungsunternehmen können wir nicht hinnehmen und auch nicht verstehen. Die Investitionspauschale ist doch für die Thüringer Wohnungsunternehmen meist die einzige Quelle für das notwendige Eigenkapital bei Investitionen. Deshalb muss die Investitionspauschale erhalten bleiben. Weil anderenfalls die Investitionsmöglichkeiten der Wohnungsunter
nehmen stark eingeschränkt werden. Die PDS-Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass umgehend auch für die Wohnungswirtschaft das Investitionszulagengesetz geändert wird. Da hier die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, können wir auch hier nur politisch unterstützen und die Regierung zum Handeln im Bundesrat auffordern. Nach unserem Informationsstand gibt es zwar Willenserklärungen der Bundesregierung und es werden auch Untersuchungen angestellt, jedoch stehen die notwendigen Entscheidungen noch aus. Das verunsichert die Thüringer Wohnungsunternehmen. Ohne die Investitionszulage werden viele Thüringer Wohnungsunternehmen ab 2005 die erforderlichen Modernisierungs-, Sanierungsinvestitionen nicht mehr tätigen können. Damit werden auch die erforderlichen Wohnungen für das Umzugsmanagement im Zusammenhang mit Abrissmaßnahmen fehlen, kurz gesagt: Stadtumbau wird ins Stocken geraten und das muss verhindert werden.
Jawohl, Herr Kretschmer, die bekannten drei I's, Investionen, Innovationen - na, die Sie von Handwerkern so toll verkündet haben - und natürlich auch entsprechend intelligente Lösungen.
Meine Damen und Herren, der Stadtumbau muss also als gesamtgesellschaftliche Herausforderung begriffen werden. In diesem Zusammenhang verweisen die Thüringer Wohnungsunternehmen zu Recht auf den ununterbrochenen Bedarf an Modernisierung und Aufwertung.
Ja, im Wahlkampf haben Sie noch genügend Gelegenheit, Herr Kretschmer, Ihre I's da zu vertreten.
Ich wiederhole es noch mal, weil Sie jetzt etwas unkonzentriert waren: In diesem Zusammenhang verweist die Thüringer Wohnungswirtschaft zu Recht auf den ungebrochenen Bedarf an Modernisierung und Aufwertung, nicht nur Abbau oder Abriss Ost. Diese Aufgabe kann ohne gezielte Förderung der Wohnungsunternehmen und Kommunen nicht realisiert werden. Deshalb setzt sich die PDSFraktion dafür ein, dass das Stadtumbauprogramm durch weitere Wohnungs- und Städtebauförderungsmaßnahmen ergänzt wird. Gerade bei diesen ergänzenden Programmen gab es seit 2001 erhebliche Kürzungen. Die Finanzierung derartiger Programme ist daraus darstellbar. Sie könnten Teile der Einsparungen durch die Neuregelung bei der Eigenheimzulage für diese Programme verwenden, es wäre - hören Sie bitte zu, Herr Trautvetter, ich zeige ein paar Lösungswege auf.
Ja, aber mich stört's. Herr Pohl, bitte machen Sie eine Pause.
Also, noch einmal, wie könnte man - ich kann ja auch...
Ja, aber man muss noch Steigerungsmöglichkeiten haben, Herr Pohl.
Also, ich fange noch mal an: Wie könnte man denn die entsprechenden Mittel freilenken? Die Finanzierung derartiger Programme ist durchaus darstellbar. Sie könnten Teile der Einsparung durch die Neuregelung bei der Eigenheimzulage für diese Programme verwenden. Diese wäre auch sachgerecht, denn die Kürzungen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus auf Bundes- und Landesebene waren in den letzten Jahren überproportional. Die Umlenkung der Mittel von der Eigenheimzulageförderung in Förderprogramme des Wohnungs- und Städtebaus würde zudem die befürchteten Auftragsreduzierungen für die Bauwirtschaft, die auch arbeitsmarktpolitische Relevanz haben, nivellieren. Da sind wir uns einig.
Die drei I's - genau.
Meine Damen und Herren, im Entwurf des Landesentwicklungsplans haben Fragen der Wohnungspolitik und des Stadtumbaus Ost keine grundsätzliche Bedeutung, obwohl dies notwendig wäre. Hier fordert unsere Fraktion eine Nachbesserung. In der Regierungserklärung wurden zwar Aspekte der Landesplanung benannt, im Entwurf des Landesentwicklungsplans muss man aber sehr zwischen den Zeilen lesen, um klare Positionen zum Stadtumbau zu erkennen. Auch halten wir eine periodische Evaluierung des Landesentwicklungsplans für notwendig und geboten. Es ergibt sich bereits aus der Dynamik von Entwicklungsprozessen, die eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplans in kürzeren Zeiträumen notwendig macht. Hinsichtlich der Verabschiedung des Landesent
wicklungsplans fordern wir von der Landesregierung, dass diese erst nach der Landtagswahl erfolgt. Da der neue Entwurf erst Anfang März 2004 veröffentlicht wurde, wäre bei einer Verabschiedung schon vor der Landtagswahl nicht ausreichend Zeit für eine umfassende öffentliche Diskussion.
Diese umfassende öffentliche Diskussion ist aber aus unserer Sicht notwendig. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass der Landesentwicklungsplan auch vom Thüringer Landtag bestätigt wird. Bisher ist für die Verabschiedung des Landesentwicklungsplans nur die Landesregierung zuständig. Diesen Zustand halten wir wegen der Bedeutung des Landesentwicklungsplans für untragbar. Herr Minister - ich zitiere Sie -, auch hier gilt es: "Meinungsvielfalt ist nicht hinderlich, sondern führt zu besseren Ergebnissen." Aus Ihrer Regierungserklärung, Seite 13 - gilt auch für den Landesentwicklungsplan.
Meine Damen und Herren, jawohl, im Zusammenhang mit dem Stadtumbau Ost muss auch über die Eigenheimzulageförderung geredet werden. In der Regierungserklärung nahm dieses Thema einen breiten Raum ein. Wir können da vielem zustimmen, sagen aber auch, die Erwerbsförderung im Bestand muss Vorrang haben vor Neubauförderung. Das genossenschaftliche Eigentum darf bei der Eigentumsförderung nicht länger schlechter gestellt werden als das Privateigentum. Sie erkennen hoffentlich, dass sich die PDS nicht für eine völlige Streichung der Eigenheimzulage ausspricht, sie muss aber zielgerichteter eingesetzt werden. Ministerpräsident Althaus hat sich gegen eine völlige Streichung ausgesprochen. Seine Amtskollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sind hier jedoch anderer Meinung. Insofern hat Herr Althaus wohl in seinen eigenen Parteireihen noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Auch möchte ich daran erinnern, dass die PDS gefordert hat, dass 80 Prozent der eingesparten Mittel aus der Eigenheimzulage in die Wohnungs- und Städtebauförderung fließen. Dadurch würde verhindert, dass durch die Kürzungen bei der Eigenheimzulage die Bauwirtschaft überproportional Aufträge verliert und der Wohnungsmarkt verknappt wird. Die rotgrüne Bundesregierung sieht dies leider anders. Auch hinsichtlich der Eigenheimzulagenförderung muss ich nochmals darauf verweisen, dass hierfür der Bund die Hauptverantwortung trägt. Die Länder sind über den Bundesrat aber doch beteiligt. Diese Beteiligung liegt in der Zuständigkeit der Landesregierung, die wir hier zum aktiven Handeln auffordern. Insbesondere sollte sich der Thüringer Ministerpräsident für seine Positionen in seiner Partei stark machen.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Wohnungswirtschaft hat unzweifelhaft viel geleistet. Dazu hat auch das Land seinen Beitrag geleistet. Andererseits gibt es noch
viele Probleme, von deren Lösung die Zukunft der Thüringer Wohnungswirtschaft abhängt. Bund und Land müssen hier gleichermaßen handeln. Es ist wenig hilfreich, die Verantwortung hin und her zu schieben, Fakt ist, preiswertes Wohnen in attraktiven Gemeinden und Städten ist ein wesentlicher Standortfaktor auch und besonders für Thüringen. Es wird aber die Menschen in Thüringen nicht halten, wenn nicht endlich ausreichend Arbeit in Thüringen geschafft wird. Die Zukunft der Thüringer Wohnungswirtschaft ab 2005 ist noch mit vielen, vielen unbekannten Größen versehen. Ich bin hierauf bereits eingegangen. Wir erwarten hier, dass das Land weiterhin seinen konkreten Beitrag leistet.
Meine Damen und Herren, zur Regierungserklärung müsste noch viel gesagt werden, sei es zur Familienpolitik, zur Verwertungskündigung im Mietrecht, der neuen Thüringer Bauordnung oder der kommunalen Bauleitplanung. Es würde aber den Rahmen des heutigen Ansatzes hier sprengen, wenn ich mich zu all diesen Themen noch äußern würde. Außerdem will ich nicht so oberflächlich und undifferenziert wie Sie, Herr Minister Althaus, diese Themen abhandeln.
Entschuldigen Sie bitte, Minister Trautvetter. Außerdem - ich wiederhole - möchte ich nicht so oberflächlich wie Sie es tun - ich will es an einem Beispiel nennen: Allein Ihre verkürzte Darstellung des barrierefreien Bauens in der Bauordnung muss ich entschieden zurückweisen. Diese Äußerung ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderungen.
Unserer Fraktion ging es um den Stadtumbau und um diesen Kernbereich. Dazu hörten Sie jetzt die Standpunkte und Forderungen der PDS. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion mir folgt, dass die Berichterstattung somit antragsgemäß erfolgte. Auch von unserer Seite ist alles gesagt, deshalb erkläre ich den Antrag in der Drucksache 3/4115 als erledigt. Danke für die Aufmerksamkeit.
Gebühren- und Betriebskostenspiegel für Mietwohnungen in Thüringen
Im Zusammenhang mit den aktuellen Mietpreisentwicklungen in Thüringen fordert der Thüringer Mieterbund unter anderem auch mehr Transparenz bei den Mietnebenkosten.
Nach Aussagen des Thüringer Mieterbundes hat der ehemalige Innenminister Christian Köckert die Erstellung eines Gebühren- und Betriebskostenspiegels für Mietwohnungen in Thüringen zugesagt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung die Erstellung eines Gebühren- und Betriebskostenspiegels für Mietwohnungen in Thüringen und wann ist mit dessen Veröffentlichung zu rechnen?
2. Wie begründet die Landesregierung ihre Position für den Fall, dass eine Erstellung eines Gebühren- und Betriebskostenspiegels für Mietwohnungen in Thüringen nicht beabsichtigt ist?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Betriebskosten für Mietwohnungen in Thüringen und welche eventuellen Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Landespolitik?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir, die PDS-Fraktion, unterstützen voll inhaltlich den Antrag der SPD-Fraktion,
weil wir wollen, dass das Gesetzesanliegen der Mietrechtsreformen, für Mieter eine einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten festzuschreiben, natürlich für alle Mietverträge gilt, auch für die vor dem 1. September 2001. Ja, es ist leider so, diese Dreimonatsfrist für die Kündigung von Mietverträgen seitens der Mieter ist eine notwendige Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen. Eine dieser Veränderungen ist die höhere Mobilitätsanforderung für die Menschen in unserem Land. Aufgrund der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ist es bedauerlich, dass die Menschen aus unserem Land fahren und somit natürlich, wie Frau Doht schon sagte, ein einjähriger Mietvertrag, der sie fesseln würde, hier behindern würde. Wir bewerten diese Entwicklung nicht als segensreich und auch nicht als anstrebenswert, vielmehr streben wir einen Arbeitsmarkt und auch eine Lebenswelt an, die die Menschen nicht zwingt, ihre Wohnung und Heimat wegen eines Arbeitsplatzes zu verlassen. Andererseits ist diese Mobilitätsforderung heute Realität und aus dieser Sicht eine mieterfreundliche Kündigungsregelung notwendig.
Die Stellung der Vermieterseite wird dadurch etwas geschwächt, aber die Vermieter werden es aushalten, denn diese Schwächung erfolgt in einem ausgewogenen Rahmen.
Meine Damen und Herren, der Wille des Bundesgesetzgebers war darauf gerichtet, dass die dreimonatige Kündigungsfrist für die Mieter für alle Mietrechtsverhältnisse gilt, unabhängig davon, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Doch der Wille des Bundesgesetzgebers wurde gesetzestechnisch nicht ausreichend umgesetzt. Man kann hier auch von handwerklichen Fehlern reden. Wieder einmal musste ein Gericht auf eine Gesetzeslücke hinweisen, dieses Mal der Bundesgerichtshof. Für die Mieter ist die jetzige Rechtssituation tatsächlich kaum
erklärbar und hinnehmbar. Das ungleiche Kündigungsrecht für Mietverhältnisse, die vor dem 01.09.2001 bzw. danach abgeschlossen wurden, schafft eine rechtliche Ungleichbehandlung und diese ist nicht begründbar. Deshalb unterstützen wir den hier gestellten Antrag.
Meine Damen und Herren, wenn dem Gesetzgeber durch ein Gerichtsurteil klar gemacht wird, dass die Zielstellung der gesetzlichen Regelung nicht erreicht wurde, wäre der Gesetzgeber eigentlich angehalten, die gesetzliche Rechtslücke selbst zu schließen. Insofern ist zu fragen, weshalb die rotgrüne Bundestagsmehrheit oder die Bundesregierung bisher nicht aktiv geworden ist. Immerhin ist schon ein halbes Jahr seit der Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofs vergangen.
Meine Damen und Herren, wenn jetzt die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag diese Initiative ergreift, um das ursprüngliche Anliegen der Mietrechtsnovelle hinsichtlich der Kündigungsfrist für Mieter zu verwirklichen, ist es einerseits zu begrüßen, andererseits stellt sich mir die Frage, weshalb die Thüringer SPD hier diesen Weg über den Landtag und eine Bundesratsinitiative wählt, ist doch bekanntlich dieser Weg nicht sehr Erfolg versprechend. Es gehört leider zu den thüringischen politischen Spielregeln, dass die parlamentarische Mehrheit keiner Initiative der Opposition zustimmt, selbst wenn diese noch so berechtigt und richtig ist. Wir haben es ja vorhin gerade erst wieder erlebt. Die SPD-Fraktion muss sich also fragen lassen, weshalb sie nicht den Weg über ihre eigenen Parteigremien gewählt hat, zumal der SPD-Landesvorsitzende als Staatssekretär selbst der Bundesregierung angehört. Nichtsdestotrotz, wir stimmen dem Antrag zu, weil es uns hier um die berechtigten Anliegen der Mieter geht und die Überwindung der gegenwärtigen ungleichen Rechtssituation. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich bräuchte man wirklich nichts mehr zu sagen. Frau Pelke hat sich schon verabschiedet von dem Gesetz, Herr Heym weiß schon, dass es abgelehnt wird. Trotzdem möchte ich schon noch mal auf ein paar Argumente eingehen, die auch in der ersten Lesung hier gesagt wurden. Schon in der ersten Lesung hatte meine Kollegin Cornelia Nitzpon für die PDS-Fraktion deutlich gemacht, dass wir außer der Entkopplung und Überweisung des Berichts des Bürgerbeauftragten von der Mehrheitsentscheidung in der vorliegenden SPD-Gesetzesänderung keinen so rechten Sinn sehen, denn das eigentliche Ziel des Antrags, mehr Engagement des Bürgerbeauftragten für eine bürgernahe bzw. den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern verpflichteten Verwaltung lässt sich schon - da stimme ich Herrn Heym zu - mit den jetzigen Instrumenten erreichen. Deshalb kann ich dem, Frau Pelke, was Sie in der ersten Lesung und auch soeben hier gesagt haben, im Großen und Ganzen zustimmen. Wir als PDS-Fraktion sind ja auch für eine bürgernahe Verwaltung. Doch ich bin auch der Meinung, dass die von Ihnen im vorliegenden Entwurf
vorgeschlagenen formalen Instrumente keine spürbare Verbesserung bringen. Es wäre über solche Formalvorschläge hinaus viel wichtiger gewesen, in konkreten Sachbereichen darauf zu achten, wie bürgerfreundlich, wie sehr dem Bürger und seinen Interessen gegenüber verpflichtet oder nicht verpflichtet die Verwaltungen in Thüringen tatsächlich arbeiten. Also gibt das Parlamentsrecht den Abgeordneten selbst durch unsere entsprechenden Kontrollund Fragerechte doch schon genügend Möglichkeiten und Gelegenheiten dazu. Böswillige oder einfach Unwillige könnten nämlich Ihren Antrag auch so lesen, dass das Parlament eine eigentlich ihm zukommende Aufgabe dem Bürgerbeauftragten abladen will, denn der Landtag selbst ist mehr noch als der Bürgerbeauftragte wegen seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung und der ihr nachgeordneten Verwaltung und seiner Aufgaben als Gesetzgeber dazu aufgerufen, für bürgerfreundliches Handeln der Verwaltung zu sorgen. Wie schon gesagt, auch die Abgeordneten selbst haben dazu ihre Informations- und Fragerechte und das Recht auf Selbstbefassung in den Ausschüssen. Selbst weit reichende Möglichkeiten haben auch wir im Petitionsausschuss dazu. Ein entsprechendes Engagement des Bürgerbeauftragten kann diese Abgeordnetentätigkeiten oder -aktivitäten sinn- und wirkungsvoll weiter unterstützen. Es kommt dem Bürgerbeauftragten bei der Aufgabe "Herstellung von Bürgerfreundlichkeit" jedoch keine Alleinverantwortung zu.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen Aspekt aus der Rede des Abgeordneten Heym im Rahmen der ersten Lesung eingehen. Herr Heym, Sie argumentierten sinngemäß, weil heute Deregulierung so im Gange ist, möchte man nicht noch die parlamentarischen Regularien ausbauen. Dem möchte ich entgegenhalten, Deregulierung und Verschlankung der Verwaltung führen nicht automatisch zu mehr Bürgerfreundlichkeit, denn die Abschaffung von Verwaltungsvorschriften gibt der Verwaltung doch mehr Entscheidungsspielräume, die dann auch regional sehr unterschiedlich genutzt werden können. Mehr Entscheidungsspielraum und Eigenständigkeit bei Verwaltungsentscheidungen gerade auch bei Ermessensentscheidungen muss aber nicht heißen, mehr Entscheidung für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Deregulierung kann also faktisch auch bedeuten, mehr Rechtsunsicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall, mehr regional unterschiedliche Entscheidungen in eigentlich gleichartigen Fällen, mehr Ermessensfreiheit auch gegen Bürgerinnen und Bürgern.
Beim Wegfall von internen Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien kann es dann auch passieren, dass eigentlich zwei praktisch identische Sachverhalte wegen des Ermessens der Verwaltung mit völlig gegenläufigen Ergebnissen entschieden werden, nur weil das Amt in Nordhausen ganz anders entscheidet als eine Behörde z.B. in Suhl. Es soll also heißen, die PDS-Fraktion sieht die Deregulierung als durchaus zweischneidiges Schwert. Im Übrigen hielten wir es auch für sinnvoll, wenn der Bürgerbeauftragte auch zu solchen grundsätzlichen Fragen deutlich Stellung nehmen
würde.
Abschließend möchte ich noch einmal bekräftigen, die PDS-Fraktion hofft, dass der Bürgerbeauftragte in Zukunft noch mehr Verbesserungsvorschläge für eine bürgernahe Verwaltung macht und die bisher vorhandenen Instrumente auch endlich mehr ausschöpft. Der PDS-Vorschlag im vorliegenden Entwurf schadet dem Anliegen sicherlich keineswegs, doch zur Verbesserung der bestehenden Situation bringt er nicht mehr und nicht weniger. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zu Beginn die Gründe wiederholen, warum ich damals sehr kritisch den Beschluss der CDU beleuchtete, da ja, wie Sie wissen, eine Ausschussberatung nicht erwünscht war und sie mehrheitlich weggestimmt wurde. Der Beschluss von damals trug die Überschrift "Konvent zur Zukunft der Europäischen Union - Position des Thüringer Landtags zur Fortentwicklung des europäischen Vertragswerks für eine bürgernahe und subsidiäre Europäische Union". Von subsidiärer Europäischer Union zu sprechen, werte ich erneut als grobe Gedankenlosigkeit, die für sich schon ausgereicht hätte, den Anträgen von CDU und SPD nicht zuzustimmen. Es ist zutreffend, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft im Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und zur Europäischen Atomgemeinschaft als subsidiäre Gemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ebenso richtig, wenn die Union der Beneluxstaaten im Verhältnis zur EU von einer subsidiären Union der Beneluxstaaten zu sprechen. Dagegen die EU im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten als eine subsidiäre Union zu bezeichnen, sage ich auch hier wieder, ist grundhaft falsch. Dem widerspricht bereits die Tatsache der Vorrangigkeit des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalem Recht. Der Beschluss war also ein typischer Schaufensterbeschluss, um der Öffentlichkeit zu demonstrieren, jawohl, die CDU im Landtag beschäftigt sich mit der Europäischen Union. Der Beschluss wiederholte Ziele, die bereits in der Erklärung von Laeken der Staats- und Regierungschefs zu finden sind. Darüber hinaus enthielt er viel Selbstverständliches. Ich erwähne hier nur die Forderung nach der Beachtung des Grundsatzes der Einzelermächtigung, der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und die allgmeine Loyalitätspflicht sowie die Forderung nach Beteiligung und Zustimmung der nationalen Parlamente bei Änderungen des europäischen Vertragswerks, was ohnehin nicht Gegenstand der Reform der Verträge, sondern des innerstaatlichen Verfassungsrechts ist. Was substanziell an politischen Forderungen übrig blieb, war wenig, zum Teil unpräzise formuliert und konnte auch nur teilweise unsere Zustimmung finden. Wir kritisierten, dass der CDU-Antrag die Aufmerksamkeit einseitig auf das Thema der Kompetenzverteilung konzentrierte. Wir dagegen hoben die Notwendigkeit hervor, die Debatte um eine Stärkung des europäischen Sozialmodells in einer erweiterten Union zu führen und den Binnenmarkt und die Wirtschafts- und Währungsunion um eine Beschäftigungs-, Sozial- und Umweltunion zu ergänzen. Dies bedeutet in erster Linie eine Reform der Koordinierungsverfahren zur Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, die gemeinsam mit der Umweltdimension der Gemeinschaft in einem einzigen integrierten Verfahren gebündelt werden
müssten.
Forderungen nach einer Stärkung der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik fand man aber in diesem Landtagsbeschluss nicht. Hierin bestand für uns der gravierende Mangel dieses Beschlusses. Leider wurden auch unsere Erwartungen hinsichtlich einer Reform der Koordinierungsverfahren zur Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik durch den Entwurf des Konvents nicht erfüllt. Immerhin können wir es als einen wichtigen, wenn auch kleinen Fortschritt verbuchen, dass die bisher in Artikel 137 EG-Vertrag lediglich für den Bereich der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung vorgesehene offene Koordinierung jetzt in Artikel 104 des Teils III des Vertragsentwurfs auf sämtliche in Artikel 137 EG-Vertrag genannten Bereiche ausgedehnt wird.
Meine Damen und Herren, der Beschluss des Landtags enthielt auch die Forderung nach der Änderung der Generalkompetenz der Gemeinschaft zur Verwirklichung des Binnenmarkts in Artikel 95 EG-Vertrag. In diesem Zusammenhang wiederholte er immer wieder die von deutscher Seite vorgebrachte Behauptung, durch eine extensive Auslegung der Binnenmarktkompetenz würden die Kompetenzen der Europäischen Union schleichend erweitert. Als Argument gegen eine Querschnittskompetenz wie in Artikel 35 EG-Vertrag ist das nicht überzeugend. Es lässt außer Acht, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs präzise Voraussetzungen für auf Artikel 95 EG-Vertrag gestützte Rechtsakte formuliert hat, die eine schrankenlose Kompetenzausweitung unmöglich macht. Der Konvent hat schließlich zu Recht die Notwendigkeit einer Beibehaltung des Artikels 85 EG-Vertrag und der Flexibilitätsklauseln nach Artikel 308 EG-Vertrag gesehen.
Artikel 95 EG-Vertrag wurde demzufolge unverändert in Teil III des Entwurfs übernommen, während bei Artikel 308 EG-Vertrag nunmehr das Parlament zustimmen muss. Der Landtagsbeschluss enthielt die Forderung, häufiger auf die Rahmengesetzgebung zurückzugreifen. Hierzu möchte ich bemerken, dass die Entscheidung des Konvents richtig war, dem Vorschlag, im Bereich der geltenden Kompetenzen ausschließlich nur mit Rahmengesetzen zu arbeiten, nicht zu folgen. Die Umstände des Einzelfalls sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit können es erfordern, dass auch im geteilten Kompetenzbereich mit Blick auf eine europaweit einheitliche Lösung Gesetze erlassen werden müssen.
Bezüglich des Ausschusses der Regionen möchte ich hier noch einmal unsere Kritik an der Forderung wiederholen, die Zusammensetzung des AdR solle sich stärker an der Einwohnerzahl der Mitgliedstaaten orientieren. Bei einer Obergrenze der Mitgliedstaaten des AdR würde dies dazu führen, dass einzelne große Regionen vergleichsweise unterrepräsentiert und einzelne Regionen überhaupt
nicht mehr im AdR vertreten wären. Es verwundert daher nicht, dass der Konvent diese Forderung nicht aufgegriffen hat.
Lassen Sie mich eine erste Einschätzung des Konvententwurfs aus PDS-Sicht geben: Auch wenn in den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik keine grundlegenden Fortschritte gemacht wurden, kann der Entwurf insgesamt gesehen positiv bewertet werden. Die in Laeken erklärten Ziele der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, mehr demokratische Legitimation, mehr Transparenz und mehr Effizienz sowie eine Neuordnung der Verträge, wurden erreicht. Als wesentliche Fortschritte wertet die PDS, dass die in Nizza proklamierte Charta der Grundrechte nunmehr durch Aufnahme in den Vertragstext Verbindlichkeit erlangen soll, dass die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit erhält, die ihr den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention eröffnet, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren, das anders als bisher das Mitentscheidungsverfahren nach Artikel 251 EG-Vertrag der Regelfall sein soll, die Stellung des Parlaments erheblich gestärkt wird. Und schließlich die in letzter Sekunde in einem mit "Das demokratische Leben der Union" überschriebenen Titel eingeführte Bürgerinitiative, die es ermöglichen soll, die Kommission zum Gebrauch ihres Gesetzesinitiativrechts aufzufordern. Damit ist der zivilen Gesellschaft zukünftig ein wichtiges neues Feld für europäische Initiativen eröffnet.
Ausdrücklich begrüßen wir die nunmehr im Subsidiaritätsprotokoll vorgesehene Einschaltung der einzelstaatlichen Parlamente bei der Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips. Es darf allerdings nicht verschwiegen werden, dass hier bereits kritisch eingewandt wurde, hierdurch würden gigantische Papierberge auf die nationalen Parlamente zukommen, die diese nicht mehr bewältigen könnten. Im Bereich Inneres und Justiz sowie Außen- und Sicherheitspolitik gibt es allerdings Punkte, die von der PDS sehr kritisch gesehen werden. Im Bereich Inneres und Justiz beanstanden wir vor allem, dass es an einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof fehlt. Die Ausnahmebestimmungen zur Rechtsprechungsgewalt des Europäischen Gerichtshofs im Bereich Justiz und Inneres widersprechen dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Es erfüllt uns mit Sorge, dass der Entwurf vorsieht, den Bereich der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik erheblich zu intensivieren. Wir erklären uns gegen die Absicht, den rechtlichen Rahmen für mögliche EU-Kampfeinsätze auszuweiten, eine europäische Rüstungsagentur zu schaffen, welche die weitere Aufrüstung der Mitgliedstaaten befördern soll und die an die "Verpflichtung" der Mitgliedstaaten gekoppelt ist, "ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". Ebenso sprechen wir uns dagegen aus, dass es einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht werden soll, im Rahmen einer strukturierten Zusammenarbeit militärische Missionen durchzuführen. Es ist schließlich ein gewaltiges
Defizit des Vertragsentwurfs, das in der Frage der Beteiligung des Europäischen Parlaments im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik keine Fortschritte erzielt wurden. Wer die Präambel liest, wird möglicherweise vergeblich nach einem zentralen Ursprung der Basis der Union suchen. Ich selbst mutmaße, dass der Konvent durch das einleitende Zitat von Thukydides eine Basis der Europäischen Union andeuten will. Es handelt sich nämlich um den Satz der berühmten Leichenrede Perikles. Dieses Zitat ist aber durch das Weglassen eines Halbsatzes und der nachfolgenden Sätze für uns schon sinnentstellt worden. Perikles soll die Rede Ende 431 v.Chr. am Ende des ersten Jahres des pelleponischen Krieges gehalten haben.
Pelleponesischen Krieges. Ich habe zu der Zeit nicht gelebt. Deshalb ist mir das Wort nicht so vertraut.
Hören Sie mir bitte zu... Ich möchte Ihnen doch gern einmal das ganze Zitat zu Ohr kommen lassen. Die Rede enthält eine Beschreibung der Demokratie. Ungekürzt lautet der in der Präambel zitierte Satz, ich zitiere: "Die Verfassung, die wir haben, imitiert nicht die Gesetze ihrer Nachbarn. Sie dient vielmehr diesen als Vorbild. Sie heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist."
Danach folgt eine Beschreibung der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz als ein weiteres Wesensmerkmal der Demokratie. Perikles erwähnt dann die Freiheit, der sich die Bürger erfreuten und die sich auch auf das gewöhnliche Leben erstreckte. Schließlich heißt es, dass Athen der Welt offen stehe und dass man nie einen Fremdling vertreibe. Gerade deshalb halte ich dieses ThukydidesZitat für vortrefflich geeignet, um aufzuzeigen, was Europa sein und was es nicht sein sollte. Wir streben ein Europa an als horizontales und demokratisches Projekt weltweiter Beziehungen. Dies setzt aber voraus, dass wir uns nicht selbst genügsam auf uns selbst beziehen, sondern uns den kritischen Blicken auf Europa von den Regionen aus, die jahrhundertelang als Kolonien von Europa ausgebeutet wurden, zu Eigen machen. Mit anderen Worten muss sich Europa zu seiner kolonialen Vergangenheit und der von ihr verursachten Tragödien bewusst werden. Ein solches Europa schließt eine politische Identität aus, die ausgrenzt und andere unterwirft. Praktisch bedeutet dies, dass Europa seine Grenzen gegenüber dem Rest der Welt öffnet.
Es ist jetzt unser aller Aufgabe, die Inhalte des Verfassungsentwurfs unseren Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen. Unser Anspruch ist es, sie fit zu machen für eine Volksabstimmung. Dass es dazu kommt, werden wir uns in den nächsten Wochen und Monaten als PDSFraktion besonders stark machen. Danke.
Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für die Bund-Länder-Programme des Städtebaus 2003
Zur Bereitstellung der Städtebaufördermittel in diesem Jahr ist der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern eine der Voraussetzungen. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 3/3098 hat die Landesregierung in der 78. Plenarsitzung am 30. Januar 2003 darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung noch nicht unterzeichnet ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde diese Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen bzw. wann ist mit dem Abschluss zu rechnen?
2. Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass die Verwaltungsvereinbarung erst mitten im Haushaltsjahr abgeschlossen wurde bzw. noch nicht abgeschlossen ist?
3. Welche Auswirkungen hat die Verwaltungsvereinbarung auf den Landeshaushalt 2003 bezüglich der Städtebauförderung, insbesondere beim Programm "Stadtumbau Ost"?
4. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre des Landes auf die einzelnen Städtebauprogramme im laufenden Haushaltsjahr?
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär Kaiser, werter Abgeordneter Herr Schröter, vielen Dank für Ihre interessanten und ausführlichen Berichte. Ich kann es nur begrüßen, wenn die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag bekundet, künftig den Thüringer Landtag stärker in die Arbeit des Ausschusses der Regionen einbinden zu wollen. Allein wenn ich mir die überschwänglichen Ankündigungen ins Gedächtnis zurückrufe, die vor und zu Beginn des Europäischen Konvents geäußert wurden und diese mit den konkreten Ergebnissen der Konventsarbeit vergleiche, so stimmt mich jedoch der angekündigte Bedeutungszuwachs des Ausschusses der Regionen im Alltag des Thüringer Landtags etwas skeptisch. Wer in diesen Tagen die Internetseiten des Europäischen Konvents in der Hoffnung besucht, einen großartigen Verfassungsentwurf vorzufinden, wird enttäuscht sein. Der Entwurf ist kein großes Dokument, sondern vielmehr ein sehr umfangreicher Text und für den Laien weniger verständlich. Der ursprünglich geäußerte Anspruch, dass der Vertrag so klar und verständlich sein müsse, dass ihn jeder Schüler in der Oberstufe eines Gymnasiums verstehen kann, ist leider nicht Wirklichkeit geworden. So steht das erste Opfer dieses Konvents schon fest, nämlich die Klarheit, die Verständlichkeit und für uns alle die gewollte Bürgernähe der zukünftigen Verfassung sehe ich hier in Gefahr. Der somit förmlich mit der Flut der Artikel und Absätze erschlagene Besucher der Internetseite wird sich vielleicht später nur mal erinnern an den Streit in der Präambel mit dem Thukydides-Zitat, welches lautet: "Unsere Verfassung nennt sich Demokratie, weil die Macht nicht in den Händen einer Minderheit, sondern in der des Volkes liegt". Das Zitat bleibt vielleicht in Erinnerung, und der Streit, dass der Gottesbezug nun nicht in die Präambel kommt, wird eventuell noch den Papst ärgern und noch viel mehr den CSU-Landesgruppenchef Glos.
Aber bei dem Ausschuss der Regionen hat es doch viele Ankündigungen gegeben, keine Spur ist nunmehr in dem Entwurf zu finden. So hieß es, der Ausschuss der Regionen solle künftig noch eine größere, noch stärkere Rolle in der Union spielen. Er sollte die Möglichkeit des Zugangs zum Europäischen Gerichtshof erhalten, also das Klagerecht. Oder der Ausschuss sollte auch sogar aufschiebende Vetorechte im Bereich mit eindeutig regionalem Bezug verliehen bekommen. Kein Wort davon im gegenwärtigen Entwurf des Konvents. Auch wenn voraussichtlich die Regierungskonferenz die Stellung des Ausschusses der Regionen nicht stärken wird, ist der Ausschuss der Regionen nicht nur dafür wichtig und unentbehrlich, um die regionale Sichtweise in den Rechtsetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen, vielmehr könnte der Ausschuss der Regionen auch eine Rolle spielen, europapolitische Themen dem Bürger näher zu bringen. Dies setzt, auch auf Thüringen bezogen, doch voraus, dass die Themen in den Fachkommissionen und im Plenum des AdR eine Rolle spielen und auch stärker in der Arbeit unserer Fachausschüsse des Thüringer Landtags Berücksichtigung finden.
Derzeit ist es doch Praxis, dass die Mitglieder des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten lediglich sehr sumarisch über die Beratungen im Plenum des AdR informiert werden. Dies halte ich für völlig ungenügend. Über die anstehenden Beratungsgegenstände in den Fachkommissionen gibt es außer dem vom Präsidium des AdR beschlossenen Arbeitsprogramm keinerlei Informationen. Die Mitglieder des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten erhalten durch die Staatskanzlei lediglich die Tagesordnung der Plenarsitzungen des AdR. Bis zu der auf die Verteilung folgenden Ausschuss-Sitzung kann dann das Plenum des AdR bereits getagt haben, so dass die Ausschussmitglieder nur noch darüber informiert werden, was eben bereits alles beschlossen wurde. Ich stelle mir die zukünftige Arbeit zwischen den beiden Thüringer Mitgliedern im AdR und dem Landtag so vor, dass die Fachausschüsse des Landtags rechtzeitig über die in den Fachkommissionen des AdR anstehenden Beratungsgegenstände informiert werden. Denn nur so, sehr geehrter Herr Staatssekretär, können wir das, was auch Sie gerade forderten, verwirklichen, dass wir uns intensiver einbringen und den politischen Charakter des AdR stärken können. Nur so können europapolitische Themen künftig im Landtag und damit auch in der Öffentlichkeit die Rolle spielen, die Europa zusteht. Danke.
Verwendung des Landeswappens des Freistaats Thüringen bei Publikationen der Landtagsfraktionen
Entsprechend § 1 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen
3. Wenn Frage 2 mit Ja beantwortet wird, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Verwendung des Landeswappens oder von Teilen des Landeswappens?
4. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Landesregierung, wenn durch Fraktionen im Thüringer Landtag eine rechtswidrige Verwendung des Landeswappens oder von Teilen des Landeswappens erfolgt?
Auswirkungen der Trennung der Aufgaben zwischen den Thüringer Katasterämtern und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI)
Im Zusammenhang mit der Reform der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung ist eine Trennung der Aufgaben zwischen den Thüringer Katasterämtern und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) vorgesehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ab welchem Zeitpunkt werden welche bisher von den Thüringer Katasterämtern vorgenommenen Aufgaben an die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure übertragen?
2. Welche Übergangsregelungen sind vorgesehen, damit für Antragsteller durch die Änderungen der Zuständigkeiten, der Verlagerung der Aufgaben und des beabsichtigten Abbaus von Außendienstkapazitäten der Katasterämter keine Nachteile entstehen?
3. Welche verfahrenstechnischen und finanziellen Auswirkungen sind durch die Reform der Kataster- und Vermessungsverwaltung für die Bearbeitung so genannter Sammelanträge zur Gebäudeeinmessung zu erwarten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Echo der in Deutschland Regierenden auf die Brüssler Kunde, dass der größte Teil Ostdeutschlands mit der EU-Osterweiterung bei unveränderter Weiterführung der jetzigen Regional- und Strukturpolitik aus der europäischen Höchstförderung herausfällt, ist für die Menschen zwischen Rostock und Thüringen enttäuschend. So mimt auch der vorliegende Antrag Betroffenheit und allgemeines Beklagen über die schlimmen Folgen der EU-Erweiterung.
Dabei ist doch seit Jahren bekannt, dass die Erweiterung kommt, auch dass die Beitrittsländer mit ihrer geringeren Wertschöpfung den Gemeinschaftsdurchschnitt des
Pro-Kopf-Inlandprodukts nach unten und den der heutigen Ziel-1-Gebiete nach oben ziehen, das ist nun einmal einfache Mathematik. Letzten Endes dürfen alle verantwortlichen Politiker bei ihren Planspielen nicht vergessen, dass das Projekt der EU-Erweiterung von den Menschen nur getragen wird, wenn ihr Leben sich dadurch verbessert, und zwar in den bisherigen wie auch in den künftigen Mitgliedstaaten.
Meine Damen und Herren, sollte der vorliegende Antrag bereits heute abgestimmt werden, würden wir ihm zustimmen, weil er für die PDS zwei Kernaussagen beinhaltet, die sich mit den Positionen der PDS zur Strukturpolitik nach Eingliederung der Mittel und europäischen Staaten decken. Dies ist erstens die Absage an eine Renationalisierung der gemeinschaftlichen Strukturpolitik. Es ist auch PDS-Auffassung, dass die Förderwürdigkeit strukturschwacher Gebiete auch weiterhin aus regionaler und nicht aus nationaler Sicht zu beurteilen ist. Denn eine Renationalisierung hieße, dass der Bund und die reichen Bundesländer die in Ostdeutschland weggefallenen EU-Beihilfen zahlen müssten. Hierfür, Minister Gnauck, sehen auch wir kaum ausreichende Voraussetzungen und Garantien. Die zweite Feststellung, die dem Antrag entnommen werden kann und die von der PDS uneingeschränkt mitgetragen wird, ist die, dass die Regionen, die nur aufgrund des mit der Erweiterung verbundenen statistischen Effekts die Schwelle von 75 Prozent des durchschnittlichen Pro-KopfBruttoinlandproduktes überschreiten, auch künftig noch Ziel-1-förderwürdige Gebiete bleiben müssen oder zumindest in angemessener Kompensation erhalten müssen bis sie den Einkommensdurchschnitt auf der Basis der EU 15 erreichen. Kritisch möchte ich allerdings anmerken, dass der Antrag an keiner Stelle die Bedeutung der übrigen Förderung nach Ziel-2 und Ziel-3 erwähnt. Stattdessen heißt es im letzten Satz des Absatzes 5: Der Thüringer Landtag stünde einer Förderung außerhalb der künftigen Ziel-1-Förderung wegen der damit verbundenen beihilferechtlichen Problematik skeptisch gegenüber. Hiermit entsteht doch der Eindruck, die bisherige Ziel-2- und Ziel-3-Förderung soll es entweder künftig überhaupt nicht mehr geben oder die Förderung solle zukünftig stärker als bisher auf Kosten Ziel-2- und Ziel-3-Förderung auf die Ziel-1-Region konzentriert werden. Schließlich betrachte ich es als einen Mangel des Antrags, dass er nicht die Forderung beinhaltet, die Regionen der neuen Mitgliedstaaten müssten gleichberechtigt in die Regional- und Strukturförderung einbezogen werden. Ich erwähne dies deshalb, weil ich für die Berücksichtigung Thüringer Interessen für entscheidend halte, dass wir nicht nur die anderen vom statistischen Effekt betroffenen Regionen als Verbündete gewinnen, sondern bei der Verfolgung unserer Ziele vor allem auch von den Beitrittsländern und den Regionen der bisherigen Mitgliedstaaten unterstützt werden, die bisher etwa von der Ziel-2-Förderung profitierten.
Ich betrachte es als einen Mangel, dass Deutschland bislang weder ein schlüssiges Konzept für die EU-weite Diskussion um die künftige Strukturpolitik hat, noch mit ei
ner Stimme spricht, umso mehr als die Schere zwischen West und Ost noch weiter geöffnet ist, in den neuen Bundesländern Stagnation herrscht und sich keine selbsttragende Wirtschaftsentwicklung abzeichnet. Schließlich werden wir von der künftigen Strukturpolitik der EU nur dann von nennenswerten Impulsen für die Entwicklung der förderwürdigen Regionen und Gebiete ausgehen können, wenn die finanziellen Voraussetzungen hier im EU-Haushalt vorliegen werden, das heißt, wenn die bisherige Obergrenze des EU-Haushalts und die bisherigen Anteile der Strukturfonds am Bruttosozialprodukt der EU beibehalten werden. Auch hier vermisse ich eine Aussage im Antrag. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konsolidierte Meinung innerhalb der Kommission zur künftigen Strukturpolitik erkennbar ist, sehe ich keine Notwendigkeit unter Zeitdruck den heutigen Antrag bereits zu beschließen. Ich beantrage daher für die weitere Beratung die Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, um die Diskussion nach dringenden Lösungen auch mit uns Abgeordneten im Thüringer Landtag weiterzuführen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Stadtumbau ist alternativlos und die einzige Möglichkeit, um angemessen auf demografische Entwicklungen in Thüringen und den dramatischen Bevölkerungsrückgang zu reagieren. Die Wohnungswirtschaft und die Städte müssen damit auf die Entwicklung reagieren, auf deren Ur
sachen sie kaum Einfluss haben.
Die wirtschaftlichen Entwicklungen sind die Hauptursachen für den Bevölkerungsrückgang, denn wenn wirtschaftliche Pespektiven fehlen - Herr Wetzel, wo ist er, aha, Herr Wetzel ist nicht da;
hier ist er, hören Sie mir bitte zu -,
wenn heute die wirtschaftlichen Perspektiven fehlen, werden keine Kinder geboren und es erfolgt zudem, wie wir erleben, die Abwanderung in die Regionen mit wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen, die zurzeit leider außerhalb Thüringens liegen. Wir können noch so eine gute Stadtumbaupolitik betreiben; ohne spürbare wirtschaftliche Entwicklung und Abbau der Arbeitslosigkeit wird diese Entwicklung nicht umzukehren sein. Und, Herr Innenminister, Sie wiesen selbst darauf hin und ich sage, der Grund ist die wirtschaftliche Talfahrt im Freistaat: Durch das Stadtumbauprogramm und die gegenwärtigen Leerstandsquoten bei Wohnungen kann gerade mal das Problem stabilisiert, aber doch keinesfalls reduziert werden.
Die auf der einen Seite vom Markt genommenen leer stehenden Wohnungen kommen auf der anderen Seite durch die verstärkte Abwanderung aus Thüringen wieder hinzu eine Art Teufelskreis. Und nur durch die Schaffung von Arbeitsplätzen mit existenzsichernden Einkommen kann dies doch durchbrochen werden.
Doch an dieser Stelle möchte ich nicht die Diskussion des Wirtschafts- und Arbeitsmarkts hier aufmachen, es steht aber doch im Zusammenhang mit dem "Stadtumbau Ost". Vielmehr will ich aus Sicht der PDS eine erste Bewertung der Wirksamkeit des Programms vornehmen und, Herr Innenminister, auf Modifizierungsnotwendigkeiten hinweisen.
Doch, Frau Groß, es muss sein und wenn es heute auch zum Schluss der Tagung ist.
Meine Damen und Herren, die Leerstandsquote liegt in Thüringen bei durchschnittlich rund 16 Prozent und sie wird wahrscheinlich in diesem Jahr auf 17 Prozent steigen, trotz einem Jahr "Stadtumbauprogramm Ost" in Thüringen. 37 Städte haben sich am Bundeswettbewerb beteiligt und integrierte Stadtentwicklungskonzepte erarbeitet und beschlossen. Insbesondere haben diese Kommunen einen Lernprozess erfahren, der auf ressortübergreifendes vernetztes Denken und Handeln orientiert. Und es ist so, meine Damen und Herren, alle Beteiligten haben erstmals mit dem Problem des Schrumpfens, des geordneten, das heißt auch sozial verträglichen Rückbaus umgehen müssen. Diesen Prozess zu absolvieren, war für die Mitwirkenden ein fachlicher Gewinn und für die Kommunen ein Einstieg in das Förderprogramm "Stadtumbau Ost". Dabei war das Zusammenwirken der Städte mit den Wohnungsunternehmen insgesamt positiv, wenn auch regional differenziert. Auf der Grundlage dieser Stadtentwicklungskonzepte wurde in vielen Städten sichtbar mit dem Rückbau und Abriss begonnen. Dass dies nicht immer konfliktfrei verläuft, ist verständlich, zu unterschiedlich sind eben manchmal die Interessenlagen zwischen Wohnungsunternehmen, den Mietern und den Städten. Mir fällt es jedenfalls immer noch schwer, mich an Abriss von Wohnungen zu gewöhnen angesichts der Tatsache, dass eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern in viel maroderen Wohnungen leben muss als die, die gegenwärtig abgerissen werden. Oder wenn ich an die 200 Asylbewerber allein in meinem Landkreis denke, die in Containern und Baracken hausen, oder die 1.000 gemeldeten Obdachlosen in Thüringen, wie wir aus dem neuesten Sozialbericht entnehmen konnten. Unsere Fraktion geht regelmäßig vor Ort, um mit den Beteiligten am konkreten Beispiel die Wirksamkeit des Umbauprogramms zu diskutieren. So werden wir nächste Woche am Montag in Gotha und am Freitag in Bad Köstritz sein. Bisher konnten wir die Erfahrung machen, dass die Wohnungsunternehmen und Kommunen sehr verantwortungsbewusst ihre Entscheidungen zum Abriss treffen. Meine Damen und Herren, wenn schon die Wohnungswirtschaft für die Ursachen des strukturellen Wohnungsleerstands nicht die Hauptverantwortung trägt, dann ist es doch nur recht, dass Bund, Land und Kommunen gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen den Stadtumbau in Angriff nehmen. Und wie bei so vielen Fragen im Leben, jawohl, geht es auch hier wieder ums liebe Geld. Im vergangenen Jahr haben die Thüringer Wohnungsunternehmen für den Rückbau und den Abriss von Wohnungen 75  ² Wohnfläche erhalten. Das Land hat somit 15  )fläche mehr bereitgestellt, als der Bund dies gefordert hat. Doch seit diesem Jahr hat das Land diese Sonderförderung gestrichen, was aus Sicht des Landeshaushalts vielleicht verständlich ist, Frau Ministerin,
doch die Wohnungswirtschaft sieht das schon sehr kritisch. Die Abrisskosten liegen in Thüringen zwischen 44 und 180  ² Wohnfläche. Diese Kostendifferenz ist nichts Ungewöhnliches. Einige Wohnungsunternehmen werden also mit 60 $%       Kosten decken können. Hier die bereits bestehende Flexibilität bei der Förderbereitstellung zu erhöhen, ist aus unserer Sicht geboten. Viel kritischer ist zu bewerten, dass die Förderungen den Wohnungsunternehmen nicht sofort als Bargeld zur Verfügung stehen. Somit müssen die Unternehmen in finanzielle Vorleistung treten, wozu sie oftmals aber nicht in der Lage sind. Meine Damen und Herren, Abrisskredite werden den Unternehmen kaum gewährt und Eigenkapital steht hierfür auch kaum zur Verfügung. Dadurch werden Abriss- und Rückbaumaßnahmen zeitlich verzögert, was auch die Stabilisierung des Wohnungsmarkts verzögert.
Unsere Fraktion
- sofort, etwas Geduld, auch wenn es schon spät ist -,
unsere Fraktion fordert die Landesregierung auf, alles zu tun, damit die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Land zur Bereitstellung der Fördermittel möglichst frühzeitig unterzeichnet werden und nicht wie im vergangenen Jahr erst im zweiten Halbjahr.
Zudem sehen wir durchaus die Möglichkeit, dass das Land seinen Anteil unabhängig von den Vereinbarungen mit dem Bund zur Auszahlung bringen kann. Auch dies würde zur Beschleunigung bei Maßnahmeumsetzungen führen. Auf meine Kleine Anfrage hat die Landesregierung vor wenigen Tagen geantwortet, dass noch nicht alle befürworteten Fördermittelbescheide aus dem Jahr 2002 der Wohnungs- und Städtebauförderung ausgezahlt wurden und dies jedoch bis Ende Februar erfolgen soll. Wir haben März, also müsste es passiert sein. Die Förderrichtlinie für 2003 soll ebenfalls bis Ende Februar vorliegen. Sie, Herr Innenminister, sagten dies bereits heute. Aber belegt ist doch die zeitliche Verzögerung der Fördermittelauszahlung, die künftig weit gehend vermieden werden muss. Wenn schon wenig Geld zur Verfügung steht, dann sollte es doch bitte schön schneller zur Auszahlung kommen.
Meine Damen und Herren, im Teil Aufwertung müssen die betroffenen Städte 30 Prozent Eigenmittel bereitstellen. Meine Kollegin Dott wies darauf auch schon hin.
Die Aufwertung muss zeitnah nach dem Abriss erfolgen, wenn das Programm tatsächlich zur Aufwertung der Stadtbilder führen soll. Es ist keine Überraschung, wenn die Städte darauf hinweisen, dass sie kaum in der Lage sein werden, diese Eigenmittel aufzubringen. Der Einbruch bei den kommunalen Steuereinnahmen und die Kürzungen des Kommunalen Finanzausgleichs führen zu finanziellen Engpässen, in deren Folge die Gefahr droht, dass Aufwertungsmaßnahmen in den Städten nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Hier sieht unsere Fraktion auch dringenden Handlungsbedarf.
So fordern wir, dass das Land bei den Verhandlungen mit dem Bund weiter dafür eintritt, dass der kommunale Mitleistungsanteil tatsächlich reduziert wird. Darüber hinaus wäre es aber auch denkbar, dass das Land hier den Kommunen hilft und einen Teil des kommunalen Anteils übernimmt. Schließlich sollte ja auch ermöglicht werden, dass die Kommunen mit den Wohnungsunternehmen zur Übernahme des kommunalen Anteils Vereinbarungen abschließen können. Sie sehen, meine Damen und Herren, die Summe dieser Einzelmaßnahme könnte doch eine Lösung sein.
Meine Damen und Herren
- hören Sie zu, es waren Vorschläge dabei -, der Stadtumbau Ost kann nicht losgelöst vom Problem der so genannten Altschulden betrachtet werden. Sie kennen ja unsere Auffassung, wir halten diese Altschulden vom Grundsatz her für nicht gerechtfertigt, doch darüber haben wir schon oft diskutiert hier in dem Haus. Diese Diskussion will ich hier auch nicht wieder aufmachen. Auf alle Fälle halten wir die Forderung der Wohnungswirtschaft für gerechtfertigt, für alle dauerhaft leer stehenden und zum Abriss vorgesehenen Wohnungen eine Streichung der Altschulden zu sichern. Wir wissen, dass hier bereits auch die Landesregierung aktiv war, wenn auch ohne Erfolg. Dies ändert jedoch nichts an der Berechtigung dieser Forderung. Alles, was hier die Landesregierung übernimmt, findet unsere Unterstützung. Wir werden jedoch dort die Landesregierung kritisieren, wo sie nicht handelt und meint, eventuell nicht mehr handeln zu müssen. Die Altschulden sind eines der Hauptprobleme der Wohnungswirtschaft. Leer stehende Wohnungen bringen keine Mieteinnahmen und insbesondere können Altschulden aus dieser Quelle eben nicht bedient werden. Die Mieteinnahmen entfallen schon zu dem Zeitpunkt, in denen die Wohnung leer steht und nicht erst nach erfolgtem Abriss. Hier muss unbedingt gehandelt werden, damit Wohnungsun
ternehmen ihre Liquidität erhöhen und ihre Investitionskraft weiter gestärkt wird.
Meine Damen und Herren, es klingt widersprüchlich, wenn die Wohnungswirtschaft einerseits den verstärkten Rückbau und Abriss der Wohnungen fordert, andererseits aber auch auf bestehenden Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf bei Wohnungen verweist und hier diesbezüglich die Kürzung der Förderung kritisiert. Doch es handelt sich hier um keinen Widerspruch, sondern vielmehr um eine ausgewogene wohnungspolitische Weiterentwicklung. Denn, meine Damen und Herren, trotz Abriss und Rückbau müssen doch die verbleibenden Wohnungen saniert und instand gesetzt werden. Noch rund 25 Prozent der belegten Plattenbauwohnungen, die nicht für den Abriss vorgesehen sind, sind unsaniert. Für die Bestände, die Anfang der 90er Jahre saniert und teilsaniert wurden, entsteht bereits wieder ein Instandsetzungsbedarf. Die Mieter dieser Wohnungen erwarten zeitgemäße Wohnungsbedingungen, anderenfalls droht auch hier bald Leerstand. Deshalb muss die Förderung in diesem Bereich ausgewogen fortgeführt werden, die Wohnungsunternehmen können hier die notwendigen Investitionen nicht allein tragen. Dabei wird auch deutlich, dass die Neuausrichtung der Investitionszulage für diese Wohnungsbestände außerhalb der innerstädtischen Förderkulisse die Investitionsfähigkeit der Wohnungswirtschaft erheblich geschwächt hat. Insbesondere die Erhöhung des so genannten Selbstbehaltes in Höhe von rund 50   Quadratmeter Wohnfläche führt zu einer Verringerung der Investitionstätigkeit.
Da diese Zulage oftmals die einzige Quelle für die Eigenmittel darstellt, erschwert dies die Gesamtfinanzierungen der Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Hier ist die alte Regelung der Investitionszulage wieder einzufordern. Zudem sind die Zulagenzahlungen über das Jahr 2004 hinaus zu fordern.
Meine Damen und Herren, auch die Neuregelung zur Eigenheimzulage hat Auswirkungen auf das Stadtumbauprogramm, insbesondere in Bezug auf die Eigentumsbildung in den Stadtzentren und im Bestand. Auch wenn man hier die Wirkungen nicht überbewerten sollte und die PDS hier eine stärkere Ausrichtung für den Bestandserwerb in den Zentren gefordert hat, war diese Neuausrichtung vom Grundansatz richtig. Inwieweit nun diese Regelung durch die von der Bundesregierung geplanten völligen Neuregelungen bei der Eigenheimzulage ihre Gültigkeit behalten, lässt sich nur mutmaßen. Die PDSFraktion bleibt bei ihrer Forderung, dass der Bestandserwerb über die Eigenheimzulage stärker zu fördern ist als der Neubau auf der grünen Wiese.
Meine Damen und Herren, im Interesse der Erhöhung der Effizienz des Stadtumbauprogramms muss aus unserer Sicht weiterhin geprüft werden, ob die Fördermittel
programme anderer Ressorts, die flankierend zum Stadtumbau wirken, in stärkerem Maße gebündelt werden können.
Sofort, sofort. Gleiches trifft auch auf die Öffnung der EU-Programme für den Stadtumbau Ost zu. Hierbei gibt es in Thüringen gute Ansätze. Ich nenne hier nur das Programm "Soziale Stadt", welches wir in verstärktem Maße ausgestalten werden und das neue Programm "Genial zentral unser Haus in der Stadt" zur Schaffung von Plätzen für Wohneigentum auf so geannten Problemflächen, die hierdurch städtebaulich aufgewertet werden sollen. 15 Städte in Thüringen sollen dabei Hilfe bei der Bebauung innerstädtischer Brachen erhalten.
Meine Damen und Herren, auf ein weiteres Problem möchte ich hinweisen. Notwendig ist aus Sicht der PDSFraktion die Befreiung der Wohnungsunternehmen von der Grunderwerbssteuer, wenn diese fusionieren möchten. Im Rahmen des Stadtumbauprogramms werden solche Fusionen nicht ausgeschlossen sein, im Gegenteil, sie sollten befördert werden. Die Entrichtung der Grunderwerbssteuer steht solchen Fusionsvorhaben gegenwärtig jedoch entgegen.
Meine Damen und Herren, das Stadtumbauprogramm, wir hörten es heute, befindet sich noch in den Kinderschuhen. Die ersten Erfahrungen sollten genutzt werden, um es noch zielgerichteter zu gestalten. Thüringen muss lebenswert bleiben. Hierzu zählen auch attraktive Städte, wenn diese auch allein die Entvölkerung nicht verhindern werden. Die PDS-Fraktion wird die Umsetzung des Stadtumbauprogramms weiterhin kritisch begleiten. Die Wohnungswirtschaft, die Mieter und die Kommunen brauchen weiterhin Unterstützung, damit der Stadtumbau tatsächlich ein Erfolg wird. Sie werden wahrscheinlich gemerkt haben, dass ich auf das Ende zukomme, weil es auf einmal so leise wird. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und "schönen Dank" für das Nichtzuhören.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Wirtschaft befindet sich insgesamt in der Krise. Das betrifft gerade auch die Bauwirtschaft und, Herr Kallenbach, das war Grund unserer heutigen Beantragung der Aktuellen Stunde. Wo Häuser gebaut werden, auch Eigenheime, machen sich
Familien sesshaft und, ich denke, das sollte uns die Diskussion wert sein. In einer solchen Situation, wo weitere öffentliche Mittel in diesem Bereich, also im Bereich der Bauwirtschaft, gekürzt werden, um so öffentliche Haushalte zu konsolidieren, wird doch diese Krise insgesamt verschärft. Notwendig ist aber eine Belebung der Bauwirtschaft. Gegenwärtig wird im Bundestag - wir haben das heute schon öfters gehört, es ist ein Zungenbrecher - dieses Steuervergünstigungsabbaugesetz diskutiert. Es ist damit zu rechnen, dass es noch in diesem Monat im Bundesrat zur Beratung und Bestätigung vorgelegt wird. In diesem Gesetz sind auch diese Änderungen in der Eigenheimzulage vorgesehen. Durch die Änderungen sollen also im nächsten Jahr insgesamt 4,9 Mrd.  $ ! den. Davon entfallen auf den Bund und auf die Länder jeweils rund 2,1 Mrd.   / 5$    gemeine Absenkung der Eigenheimzulage aus, wenn nicht im Gegenzug dazu diese geplanten Minderausgaben im Bereich Wohnungsbau- und Städtebauförderung als zusätzliche Finanzmittel zufließen. Ich denke, Frau Doht, hier müssen Sie uns Recht geben, das ist der Knackpunkt. Diese Mittel gehören insbesondere zum Stadtumbau Ost, zur Sanierung und dem Erhalt der Kern- und Innenstädte. Wir sind zwar für eine Konzentration der Eigenheimförderung auf Familien mit Kindern, fordern aber eine stärkere nach dem Einkommen und dem regionalen Bedarf differenzierte Förderung.
Vor allem muss aus unserer Sicht die Eigenheimzulage so umgestaltet werden, dass die Förderungen verstärkt auf den Erhalt und die Sanierung der Innenstädte gelenkt werden.
Durch einen solchen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik kann die Bauwirtschaft gezielt belebt werden. Durch unseren Antrag auf diese Aktuelle Stunde zu diesem Thema wollen wir auf die Mängel des Gesetzgebungsvorhabens der Bundesregierung aufmerksam machen und die Landesregierung zur Intervention im Bundesrat auffordern und auf die Konsequenzen für die Thüringer Bauwirtschaft hinweisen. Auch, wenn der Landtag nicht unmittelbar für die Ausgestaltung der Eigenheimzulage zuständig ist, muss er Verantwortung zeigen. Zum einen Verantwortung für die Thüringer Bauwirtschaft zum anderen Verantwortung für die Entwicklung des Thüringer Wohnungsmarkts und schließlich auch Verantwortung für die Landesfinanzen. Müssen doch gerade die Länder die Eigenheimzulage in großem Umfang mitfinanzieren.
Meine Damen und Herren, es ist nicht hinnehmbar, dass für die Wohnungsförderung im Bereich des Eigenheimbaus in den nächsten Jahren 4,9 Mrd.  $ ! den sollen, ohne dass es einen Ausgleich in Form einer deutlichen Aufstockung der Mittel im Stadtumbau gibt. Das ist der eigentliche Punkt, worauf es uns ankommt.
Es ist doch bekannt, dass für den Stadtumbau Ost bis 2009 nur rund 2,9 Mrd.   4 ! ! nicht eindeutig, ob sich die Landesregierung Thüringens nun freut über den Kürzungsvorschlag der Bundesregierung zur Eigenheimzulage oder nicht, unsere Ungewissheit resultiert aus dem Fakt, dass das Land bei einer Kürzung der Eigenheimzulage seine Eigenanteile auch ganz schnell spart und zudem bei dieser Kürzung problemlos immer auf den Bund schimpfen und verweisen kann.
Meine Damen und Herren, eine Reduzierung von Fördermitteln für das selbst genutzte Wohneigentum ohne Kompensation durch Aufstockung der Mittel z.B. in der Städtebauförderung führt zu weiterem massiven Arbeitsplatzabbau in der regionalen Bauwirtschaft, dem Bauhandwerk sowie deren Zulieferbetrieben. Dadurch kommt es zu Mehrausgaben an sozialen Transferleistungen und wiederum Steuermindereinnahmen, die voraussichtlich das eingesparte Finanzvolumen erreichen oder sogar darüber hinaus gehen.
Jawohl, sofort. Deshalb fordert die PDS aus aktuellem Anlass eine regionale und soziale Differenzierung der Eigenheimzulage, um eine stärkere Lenkungswirkung auf den Erhalt und die Sanierung der Innenstädte zu erreichen, eine Umschichtung der eingehaltenen Mittel der Eigenheimzulage in andere Förderprogramme des Wohnungsund Städtebaus, eine bessere Ausstattung der Neujustizierung des Stadtumbauprogramms und die gleichberechtigte Förderung der unterschiedlichen Wohnformen. Ich denke, alle wohnungspolitischen Sprecher hier in diesem Landtag fordern auch wieder an diesem Punkt konsequent die Streichung der so genannten Altschulden für die abgerissenen langfristig leer stehende Wohnungen, weil andernfalls die betroffenen Wohnungsunternehmen investitionsunfähig sind. Danke.
Das Land als Widerspruchsführer gegen Kommunalabgabenbescheide
Das Land ist Eigentümer einer Vielzahl von Grundstücken und insofern Adressat von Kommunalabgabenbescheiden. Andererseits genehmigt das Land über die Rechtsaufsichtsbehörden die kommunalen Satzungen, die den Bescheidungen zugrunde liegen. Deshalb müsste man davon ausgehen, dass das Land gegen Kommunalabgabenbescheide keine Rechtsmittel einlegt, weil die Rechtsaufsichtsbehörde die kommunalen Satzungen genehmigt bzw. würdigt, also den Kommunen rechtsstaatliches Handeln im Kommunalabgabenrecht bescheinigt.
Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen hat das Land als Grundstückseigentümer im Zeitraum 2000 bis 2002 Widersprüche gegen Kommunalabgabenbescheide eingelegt?
2. Wie wurden diese Widersprüche begründet?
3. Wie viele der unter Frage 1 benannten Widersprüche wurden zwischenzeitlich abschließend bearbeitet?
4. Inwieweit können diese Widersprüche durch Landesbehörden selbst bearbeitet werden, ist doch das Land selbst Widerspruchsführer?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist gut so, dass der Landtag sich heute mit dem Konvent zur Zukunft der Europäischen Union beschäftigt, denn die Fortentwicklung des europäischen Vertragswerks für eine föderale Europäische Union ist in aller Munde. Doch es gibt viele Fragen: Was passiert denn da eigentlich? Ich hatte das Glück mit dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten Anfang des Monats in Brüssel zu sein und mit Mitgliedern des Konvents ins Gespräch zu kommen. Höhepunkt war für uns alle die Teilnahme an einer Konventssitzung auf der Besuchertribüne. Dort waren wir uns einig und sehr neugierig. Wir erlebten die Akteure vor Ort, wie sie am Konvent arbeiten. Druckfrisch erhielten wir die Dokumente zum Vorentwurf des Verfassungsvertrags und Arbeitsgruppenberichte.
Am 28. Oktober, also vor drei Wochen, wurde im Konvent der Vorentwurf des Verfassungsvertrags eingebracht. "Ein Skelett ohne Fleisch und ohne Hirn" äußerte sich in Brüssel Dr. Klaus Hänsch, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Konvents. Umso spannender ist es doch jetzt für uns, eigene Positionen hier einzubringen. Während unseres Besuchs des Europäischen Parlaments in Brüssel landet die CDU-Fraktion Ihren Antrag hier im Abgeordnetenbriefkasten in Erfurt. Perfektes Timing muss ich sagen, denn zur gleichen Zeit war ja schon ein Antrag der SPDFraktion zum Thema anberaumt, auch dieses Thema auf die Tagesordnung des Auschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten zu setzen.
Wer nun aber glaubt, dass durch das gemeinsame Erlebnis in Brüssel Thüringer Positionen, die nun im CDU-Antrag vorliegen, im Ausschuss Punkt für Punkt einmal besprochen werden, der irrt. Im Gegenteil, der Antrag steht und erschrocken musste ich zur Kenntnis nehmen, dass Ausschussüberweisung ja gar nicht vorgesehen ist. Die Thüringer Positionen sollen heute verabschiedet werden. Wer Änderungen wünscht, der muss sie halt im Plenum beantragen, so die Auskunft im Ausschuss. Und in wessen Hände sie dann liegen, das haben wir eben alle verspürt. Sie werden mit Mehrheit im Plenum gar nicht zugelassen. Dem großen Thema Europa, muss ich Ihnen sagen, ist diese Arbeitsweise nicht gerecht. Ich wünsche mir eine allseitige Diskussion.
Leider kam sie an diesem Antrag nicht zustande. Herr Gnauck, Sie sagten gerade, mit einer Stimme reden, sagen Sie doch ehrlicherweise, es ist die Stimme der CDU.
Wer Europa will, muss den Menschen Gelegenheit geben daran mitzuwirken im Großen wie im Kleinen und da bezeichne ich uns heute einmal als die Kleinen. Meine Damen und Herren, trotz des feierlichen Namens "Konvent" besteht keine Ähnlichkeit des Europäischen Konvents mit dem berühmten Konvent, der vom Mai bis September 1787 in Philadelphia tagte. Gemessen an dem bescheidenen Auftrag, die Artikel der einzigen staatlichen zentralen Institution in der Konföderation der ehemaligen britischen Kolonien und Nordamerika des Kongresses zu revidieren, war das Ergebnis dieses Konvents von Philadelphia, nämlich die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, eine echte Revolution. Gleiches können wir realistischerweise vom Europäischen Konvent nicht erwarten. Der in der Überschrift zum Antrag der CDU zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer föderalen Europäischen Union wird der Europäische Konvent aller Voraussicht nach nicht erfüllen können. Eine föderale Europäische Union würde zum einen voraussetzen, dass sich die Union eine föderale Regierungsstruktur mit einem Europäischen Parlament mit zwei verschiedenen Kammern gibt, einer vom europäischen Volk direkt gewählten Volkskammer und dem in eine Staatenkammer umgewandelten bisherigen Rat. Bei dieser bundesstaatlichen Lösung würde die Kommission die Regierung der Europäischen Union werden. Ein solch großer Schritt zum europäischen Bundesstaat würde allerdings aber auch voraussetzen, dass der europäische Haushalt erheblich aufgestockt werden müsste. Natürlich ist beides zum gegenwärtigen Zeitpunkt politisch nicht realisierbar, obwohl es auch aus demokratischer Sicht doch die beste Lösung wäre. Eine föderale Europäische Union lässt sich nur langfristig in einzelnen Stufen verwirklichen. Was zur Bewältigung der Globalisierung und der Erweiterung der EU aus unserer Sicht und der Fraktion der Vereinten Linken Nordischen Grünen Linken im Europaparlament - bei der anstehenden Revision der Verträge erreicht werden müsste und erreicht werden könnte, wäre eine Stärkung der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments - kombiniert mit einer Reform der Koordinierungsverfahren zur Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Die Koordinierungsverfahren müssten gemeinsam mit der Umweltdimension der Gemeinschaft in einem einzigen integrierten Verfahren gebündelt werden. Wie bisher geht es dabei um eine Koordinierung von Politiken der Mitgliedstaaten entlang gemeinsam vereinbarter europäischer Grundzüge und Leitlinien.
Mit EU-Leitlinien für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung können verbindliche Ziele für die Politik der EU und der Mitgliedstaaten formuliert und mit einem multilateralen Überwachungsverfahren nach dem Muster der Koordinierung der Wirtschaftspolitik nach Artikel 99 EG-Vertrag ihre Umsetzung organisiert und evaluiert werden. Das Vorschlagsrecht für die Leitlinien hätte die Europäische Kommission. Tarifparteien und Nichtregierungsorganisationen könnten im Rahmen eines
transparenten Konsolidierungsverfahrens Stellung beziehen. Die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, den Vorschlag der Kommission in einem parlamentarischen Anhörungsverfahren in den nationalen, ggf. auch in den regionalen Parlamenten zu beraten. Das Europäische Parlament wäre in einem dem Mitentscheidungsverfahren in der EU-Gesetzgebung nachgebildeten Verfahren an der Beschlussfassung der Leitlinien durch den Rat beteiligt. Für den künftigen europäischen Verfassungsvertrag würde dies bedeuten, dass unter Aufnahme eines Titels "europäische Wirtschaftsregion für Nachhaltigkeit und Solidarität" die bisher im EG-Vertrag enthaltene Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sowie die offene Koordination im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung und die Göteborg-Strategie für die nachhaltige Entwicklung zusammengeführt werden müssen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt noch einige Anmerkungen zu den Licht- und Schattenseiten im vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion machen. Die Formulierung der Überschrift "Position des Thüringer Landtags zur Fortentwicklung des europäischen Vertragswerks für eine föderale und subsidiäre Europäische Union" regt uns schon zum Schmunzeln an. "Subsidiäre Europäische Union", diese Formulierung ist nicht nur komisch, ich vermute, dass sich hier auch ein handfestes Wunschdenken einiger Damen und Herren von der CDU verbirgt, die sich die Europäische Union so eher als ein Europäisches Rotes Kreuz vorstellen, das bei Notlagen mit Subsidien oder Notpflastern aushilft, im Übrigen aber in Ruhe gelassen werden will. Wir schlagen eine Änderung der Überschrift vor, was ja bereits hier abgeschmettert wurde. Positiv ist die Forderung im Antrag, die Charta der Grundrechte der EU unverändert in den europäischen Verfassungsvertrag aufzunehmen. Ebenfalls begrüßen wir es, dass der EU nach diesem Antrag eine eigene Rechtspersönlichkeit zugewiesen werden soll. Damit könnte die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen internationalen Verträgen, wie etwa der vom Europarat verabschiedeten Sozialcharta von Turin, beitreten. Ganz am Rande bemerkt, Herr Minister Gnauck, angesichts der Tatsache, dass Sie sich auf unserer Reise nach Brüssel so sehr mit dem europäischen Abgeordneten Hänsch über die aktuelle Verbindlichkeit des Maastricht-Urteils stritten, kann ich es nicht nachvollziehen, wie Sie es einfach durchgehen lassen können, dass die Fraktion Ihrer Partei hier eine föderale Europäische Union mit einer Rechtspersönlichkeit fordert. Sie sollten die CDU-Fraktion darauf aufmerksam machen, dass sie sich damit in Widerspruch zum Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts begibt.
Meine Damen und Herren, zu I Punkt 1: Im Satz 2 dieses Abschnitts unterstellen Sie, bei der Reformdiskussion gehe es nur um die Grundrechte "Kompetenzordnung der Verbesserung der demokratischen Legitimität". Sie schließen damit einen großen Teil der Mitglieder des Konvents und der Öffentlichkeit von der Reformdiskussion aus. Bei
diesen von Ihnen ausgegrenzten Personen und Gruppen ist Gegenstand der Reformdiskussion nämlich auch die Solidarität, eine bessere Berücksichtigung der in jeweiligen Artikeln 2 des EU-Vertrags und des EG-Vertrags genannten Aufgaben und Ziele der Integration, wie - ich zitiere: "sozialer Fortschritt, hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Gleichstellung von Männern und Frauen, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität, der Lebenshaltung und der Lebensqualität sowie Stärkung des sozialen Zusammenhangs und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten." So steht es in den Verträgen. Entsprechend sind daher die Subsidiarität, eine größere Transparenz, eine bessere Rechtsetzung und mehr Rechtssicherheit nicht die einzigen Prinzipien, an denen sich dieser Entwurf orientieren soll. Ebenso gleichwertige Prinzipien sind die Demokratie, die Solidarität und Nachhaltigkeit sowie soziale Grundrechte auf den Zugang zu Universaldiensten von allgemeinem Interesse, auf Bildung und Gesundheitsfürsorge.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich komme jetzt zu Ihrem Lieblingsthema, der besseren Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union. Zu II Punkt 2 Ihres Antrags möchte ich Folgendes bemerken: Zunächst einmal enthält dieser Abschnitt - wie bereits der vorhergehende Abschnitt -, der die in Artikel 5 des EG-Vertrags genannten Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wiedergibt, bis auf einen Punkt nichts Neues, was nicht bereits schon nach gültigen Verträgen gültig ist. Die in Artikel 10 des EG-Vertrags geregelte allgemeine Loyalitätspflicht umfasst nicht nur Pflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der Gemeinschaft, sondern auch Pflichten der Gemeinschaft gegenüber den Mitgliedstaaten, die sowohl die Pflicht zu einem mitgliedstaatfreundlichen als auch zu einem regionalfreundlichen Verhalten einschließen. Die Gemeinschaft hat danach auf tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten und ihrer Region sowie auf grundlegende nationale Verfassungsstrukturen und gewachsene, bewältigte Verwaltungsstrukturen und Funktionsweisen des Rechtssystems einzelner Mitgliedstaaten und Regionen Rücksicht zu nehmen.
Insoweit stünde daher in dem Antrag der CDU-Fraktion nichts Neues, wenn nicht auch der Schutz der nationalen Identität Erwähnung fände. Ich stelle mir daher die Frage, was die CDU mit nationaler Identität, die unter Schutz gestellt werden müsse, nur meint. Springen wir doch über unseren Schatten. Schließlich gewinnt doch eine europäische Identität immer mehr an Bedeutung. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass die CDU-Fraktion ausgerechnet die einer unseligen Vergangenheit angehörende nationale Identität unter Schutz stellen möchte. Lieber hätte ich dagegen gesehen, die CDU fordert statt Schutz der nationalen Identität den Schutz öffentlicher Güter und der öffentlichen Daseinsfürsorge.
Zu II Punkt 4 Ihres Antrags: Dort sagen Sie, dass aus Zielbestimmungen oder Querschnittsklauseln keine Kompetenzen abgeleitet werden dürfen. Ferner müsse der schleichenden Kompetenzausweisung der Europäischen Union auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder durch eine extensive Auslegung der Binnenmarktkompetenz durch entsprechende Präzisierung vorgebeugt werden...
Also, es tut mir Leid, dass ich Sie noch ein bisschen langweilen muss, wir hätten es ja im Ausschuss beraten können.
Das war die Formulierung aus dem Antrag. Besonders der letzte Satz lässt doch deutlich den Zusammenhang mit der Tabakwerbeverbotsrichtlinie erkennen, die in der Bundesrepublik Deutschland als das Paradebeispiel für eine Kompetenzüberschreitung der EU vorgeführt wurde. Hier hat sich wohl einiges an Tabakqualm zusammengezogen, was den emotionslosen Blick auf die Rechtsprobleme erschwert. Fakt ist: Der Europäische Gerichtshof hat in vorbildlicher Weise Tatbestandsvoraussetzungen formuliert, bei deren Einhaltung eine schleichende Kompetenzausweitung der Europäischen Union ausgeschlossen ist. Der im CDU-Antrag geforderten Vertragsänderung bedarf es daher also nicht.
Nicht nachvollzogen werden kann die Feststellung, aus Querschnittsklauseln dürfe keine Kompetenz abgeleitet werden. Möglicherweise verwechselt hier die CDU-Fraktion den Begriff "Querschnittsklausel" mit dem Begriff "Querschnittskompetenz". Kann ja passieren. Querschnittsklauseln sind niemals Kompetenznormen, aus denen folglich niemals selbstständige Kompetenzen abgeleitet werden können.
Es überrascht, dass die CDU an dieser Stelle nicht die ebenfalls dynamisch wirkende Kompetenzergänzungsklausel des Artikels 308 EG-Vertrag erwähnt. Ich muss hier konstatieren, dass der CDU-Fraktion offenbar eine Panne unterlaufen ist. Dass der EU-Vertrag anders als das deutsche Grundgesetz Kompetenzen an Zielbestimmungen anknüpft, bedeutet nicht ein geringeres Maß an Rechtssicherheit. Die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass von Maßnahmen durch die EU-Gesetzgebungsorgane sind überwiegend sehr viel präziser und detaillierter gefasst als die in den Artikeln 73 und 74 des Grundgesetzes formulierten Gesetzgebungskompetenzen.
Zu II Punkt 5 Ihres Antrags, wo Sie fordern, dass die Instrumente der Union zur Rechtsetzung verringert werden müssten. Sofern Sie damit die Anzahl der Handlungsformen meinen, so können wir Ihnen nicht zustimmen. In der Praxis wird eine große Palette an Handlungsformen, auch atypischer Art benötigt. Wenn Sie dagegen die Anzahl der verschiedenen Rechtsetzungsverfahren meinen, so stimmen wir zu. Diese sind in der Tat so zahlreich, dass selbst nach eigener Aussage Experten im Europarecht manchmal den Durchblick verlieren.
Unklar ist der Satz: "Künftig sollte häufiger auf die Rahmengesetzgebung zurückgegriffen werden." Meine Damen und Herren, dass zukünftig in den Verträgen die Zahl der Fälle eingeschränkt werden soll, in denen die Organe der EU Verordnungen erlassen können oder beziehen Sie sich auf die Fälle, dass eine Wahlfreiheit zwischen dem Erlass einer Verordnung oder einer Richtlinie besteht. Oder meinen Sie etwa, Richtlinien sollen zukünftig weniger detailliertere Regelungen enthalten, damit den Mitgliedstaaten sowie den Ländern der Region größere Spielräume zu geben.
In den beiden letzteren Fällen handelt es sich nicht um eine Frage der Verfassungsgebung, sondern um eine Frage der Praxis der Rechtsetzung, die nach den konkreten Umständen, unter Berücksichtigung der Gegenstände der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu beantworten ist.
Zu II Punkt 6 Ihres Antrags habe ich mich bereits geäußert. Wir, die PDS, treten dafür ein, die Methode der offenen Koordinierung zu vertiefen und unter Einschluss der umweltpolitischen Dimension sie mit den übrigen Koordinierungsverfahren zusammenzuführen und in einem eigenen Titel vertraglich zu verankern. Die Behauptung, die offene Koordinierung sei mit dem Ziel einer klaren, transparenten Kompetenzordnung bzw. - wie es im SPDAntrag heißt, abgeschwächt formuliert ist - sehr oft mit dem Ziel einer klaren und transparenten Kompetenzordnung nicht zu vereinbaren, trifft nicht zu. Die offene Koordinierung ersetzt nicht die herkömmliche Rechtsetzung durch die Organe der EU. Sie soll sie vielmehr ergänzen. Durch Einbindung der Volksvertretungen der Mitgliedstaaten und Regionen sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Entwicklung der Leitlinien wird ein hohes Maß an Transparenz erreicht.
Zuletzt noch eine Bemerkung zu III Punkt 3 Ihres Antrags. Sie fordern in diesem Absatz, dass die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen sich stärker an der Einwohnerzahl der Mitgliedstaaten orientieren müsse, um die Repräsentativität des Ausschusses der Regionen zu verbessern. Mit diesem Vorschlag erreichen Sie aber doch zum Teil das Gegenteil. Der Vertrag von Nizza hat für den Ausschuss der Regionen eine Obergrenze von 350 Mitgliedern festgelegt. Dies würde bei Aufnahme der zwölf Staaten, mit denen zum Zeitpunkt des Europäischen Rates in Nizza Beitrittsverhandlungen geführt wurden, bedeuten, dass die Mitgliederzahlen der bisherigen Mitgliedstaaten unverändert bleiben können und für die Beitrittstaaten linear fortgeschrieben würden. Wie würde das jetzt praktisch aussehen? Gegenwärtig hat Deutschland, das sich aus sechzehn Bundesländern zusammensetzt, 24 Sitze; Italien, das sich aus 20 Regionen zusammensetzt, hat ebenfalls 24 Sitze; Spanien, das sich aus 17 autonomen Gemeinschaften zusammensetzt, hat 21 Sitze und Österreich, das sich mit Wien aus neun Bundesländern zusammensetzt, hat 12. Würde man gemäß Ihrem Vorschlag die Einwohnerzahl der Mitgliederstaaten für die Sitzverteilung für maßgeblich erklären, so wären entweder große,
bevölkerungsreiche Regionen, wie z.B. Lombardei, Kompanien, Catalonien und die autonome Gemeinschaft von Valenzia im Vergleich zu kleinen Bundesländern, wie beispielsweise die Stadtstaaten oder - das werden Sie kennen - das Saarland und Thüringen, deutlich unterrepräsentiert. Oder einige Regionen, wie Italien und einige autonome Gemeinschaften Spaniens, könnten nicht mehr im AdR vertreten sein. Gleiches würde für Österreich gelten. Ein vergleichsweise kleines Land, wo dann - wenn man dem Vorschlag folgen würde - einige Bundesländer nicht mehr im AdR vertreten sein könnten. Die bisherige Verteilung der Sitze im AdR, die kleine Mitgliedstaaten privilegiert, ist schließlich deshalb auch gerechtfertigt, weil es die Vertretung von Regionen an der Peripherie Europas sicherstellt, die aufgrund ihrer Randlage besondere Nachteile haben, wie z.B. die portugiesische Region der Azoren. Diese Regionen müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, ihre spezifischen Anliegen angemessen zur Geltung zu bringen.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der Antrag der CDU-Fraktion weist eine Reihe diskuissionswürdiger Mängel auf. Wir halten den Antrag allerdings nicht für so schlecht, dass der Landtag ihn bereits heute ablehnen müsste.
Ich beantrage daher im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten. Sollten Sie mit Ihrer Ankündigung, den Antrag heute beschließen zu wollen, ernst machen - und das wird ja so sein angesichts der Tatsache, dass Sie unserem Änderungsantrag nicht zugestimmt haben, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion -, beantrage ich, über jeden einzelnen Punkt des Antrags einzeln abzustimmen.
Namentlich, das haben Sie beantragt, ich nicht.
Erstattung von Widerspruchsgebühren bei einem erfolgreichen Klageverfahren im Kommunalabgabenrecht
Der Sachverhalt der Erstattung von Widerspruchsgebühren bei einem erfolgreichen Klageverfahren im Kommunalabgabenrecht war bereits Gegenstand der Mündlichen Anfrage (Drucksache 3/ 564) vom 12. April 2001 an die Landesregierung.
Die Anfrage wurde in der 17. Plenarsitzung am 17. Mai 2001 beantwortet.
Grundaussage der Antwort war, dass aufgrund der Rechtslage in Thüringen bei einem erfolgreichen Klageverfahren gegen Kommunalabgaben eine Rückerstattung der Aufwendungen im Widerspruchsverfahren nicht erfolgt.
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen vertritt zum Sachverhalt eine zur Landesregierung abweichende Rechtsauffassung.
Im Rahmen der Beantwortung eines Bürgeranliegens wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass nach dem dafür einschlägigen § 154 der Verwaltungsgerichtsordnung der im Klageverfahren Unterliegende die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Gemäß § 162 Verwaltungsgerichtsordnung gehören auch die Kosten des Vorverfahrens nach §§ 68 ff. einschließlich der von der Widerspruchsbehörde erhobenen Gebühren und Auslagen als außergerichtliche Aufwendungen zu den voll erstattungsfähigen Kosten des Prozesses, wenn sich an das Vorverfahren ein Hauptsacheverfahren angeschlossen hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche rechtliche Regelung bezüglich der Rückerstattung von Auslagen des Widerspruchsverfahrens nach einem erfolgreichen Klageverfahren im Kommunalabgabenrecht ist in Thüringen tatsächlich gegeben?