Siegfried Wetzel

Sitzungen

3/9 3/17 3/18 3/24 3/25 3/34 3/39 3/43 3/47 3/48 3/49 3/52 3/53 3/55 3/64 3/69 3/74 3/76 3/80 3/96 3/97 3/99 3/104

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt in der Drucksache 3/4119 die von Herrn Innenminister Trautvetter eben gehaltene Regierungserklärung zum Wohnungs- und Städtebau, Stadtumbau Ost vor. Die Opposition durfte nun darüber nachdenken an diesem Pult, welche Fehler, Mängel und Schwächen in Thüringen entstanden sein sollen. Ich möchte, bevor ich in meinen Ausführungen fortfahre, gern noch einmal einige Gedanken
äußern zum Jahr 1990, um das zu verstehen, was auch Frau Sedlacik eben wieder gerufen hat.
Eine Million Wohnungssuchende auf dem Gebiet der neuen Länder.
Danke, Herr Kollege Pohl. Vielleicht...
Vielleicht kann auch die Kollegen Dr. Klaubert an anderer Stelle das Gespräch nachholen.
Danke, Frau Präsidentin. 1990 eine Million Wohnungssuchende auf dem Gebiet der neuen Länder. Ich höre die PDS noch, von 1990 bis 1992 war das der Schlachtruf, es werden nun Hunderttausende künftig unter Brücken schlafen, wenn der Kapitalismus greift. Für die PDS jetzt schon einmal am Anfang, Rückbau, was Sie, Frau Sedlacik, vorhin so schön schon begonnen haben, ist keine künstliche Verknappung von Wohnraum, um die Mieten künftig wieder hochzutreiben. Verabschieden Sie sich doch bitte von der marxistisch-leninistischen ManchesterKapitalismus-Idee in Deutschland.
Eines ist allerdings Fakt, meine Damen und Herren, wer von Wohnungswirtschaft in den fünf neuen Ländern spricht und denkt dabei an Marktwirtschaft, wird sich wohl schnell vom Begriff "Markt" verabschieden. Für die letzten 14 Jahre Wohnungswirtschaft trifft dies sicherlich zu, denn seit 14 Jahren wurde und musste staatlich durch gezielte Förderung ständig gegengehalten werden, um Verwerfungen wirkungsvoll zu begegnen. Dies ist, meine Damen und Herren, dank engagierten Handelns von verantwortlichen Bürgerinnen und Bürgern in Verwaltung, Wirtschaft und Politik verhindert worden, größere Verwerfungen entstehen zu lassen, zumindest für Thüringen. Ich denke, die Thüringer Wohnungswirtschaft, der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft hat das vor zwei Jahren einmal sehr schön eingeschätzt, wir können in Thüringen von dieser kleinen Erfolgsstory Wohnungswirtschaft schon sprechen.
Aber, meine Damen und Herren, zurück zur Regierungserklärung. Frau Sedlacik, der Minister hat hier in keiner Weise geäußert, alle Erfolge gehören uns. Da haben Sie ihn falsch verstanden. Wir danken Ihnen aber für Ihre wunderbaren Ideen und Gedanken, wie Sie es mit auf den Weg gegeben haben, wie in Thüringen Wohnungswirtschaft künftig besser und noch besser geschehen kann. Aber eines haben Sie hundertprozentig nicht verstanden: die Regierungserklärung des Ministers Trautvetter in seiner Gesamtheit Stadtumbau Ost überhaupt. Denn das, was er brachte, war ein Wesentliches mehr als nur die Probleme der Wohnungswirtschaft, sondern es sind die Probleme dieses Freistaats.
Meine Damen und Herren, Wohnungs- und Lebensqualität in Thüringen sind entschieden verbessert worden. Gezielte Förderpolitik in den zurückliegenden zumindest 11 Jahren, 10 Jahren an denen ich persönlich mitwirken durfte, haben Rahmenbedingungen geschaffen für den Thüringer Wohnungsmarkt, für die Thüringer Lebens- und Wohnungsqualität, die eine zukunftsorientierte Wohnungsund Städtebaukonzeption letztendlich als Fernelement unserer Politik erkennen lassen. Das Wohnen, meine Damen und Herren, ist, denke ich, wohl das sozialste Gut, was es in Deutschland gibt. Geborgenheit und Wohlbefinden, das sind Dinge, die auch Familien möglich machen. Geborgenheit und Wohlbefinden, Stadtinfrastruktur gestalten, Urbanisierung unserer Wohnstädte, sprich Stadtzentren - in vielschichtiger Art und Weise wird einer Enturbanisierung seit geraumer Zeit entschieden und sehr wirkungsvoll entgegengewirkt. Eine breit gefächerte Palette unseres Handelns existiert. Soziales, Familie, Wirtschaft, Umwelt, Denkmalschutz wirken hier seit mehr als 10 Jahren in einem Netzwerk gut zusammen.
Realistische Prognosen, demographische Studien wurden und werden ständig bei so schwer wiegenden Entscheidungen, wie wir sie in den letzten 14 Jahren zu treffen hatten, herangezogen und damit eine realistische Betrachtung und eine realistische politische Entscheidung geschaffen, die sehr komplex und sehr vielschichtig agieren und nicht reagieren dürfen. Ich denke, wer von Familienpolitik spricht, muss ein solches Leitbild entwickeln, dass es künftig funktionierende Rahmenbedingungen einer Gesellschaft gibt, die Familie funktionieren lässt. Funktionieren die Rahmenbedingungen einer Gesellschaft nicht, dann hat auch Familie künftig weiterhin keine Bedeutung. Deshalb hat der Ministerpräsident Dieter Althaus vom Landesbündnis für Familie gesprochen. Ich denke, die wichtigste Zukunftsgarantie für unsere Städte und Gemeinden in Thüringen ist das Bündnis für Familie, dass es ein Morgen gibt und ein Übermorgen. Frau Sedlacik, ich sage immer für meinen Teil: Wo Arbeit ist, ist Wohnen. Wo ist sie denn jetzt? Jetzt ist sie raus. Naja, den Schritt wage ich. Ich hatte zumindest Zeit, ihr zuzuhören.
Das ist nicht ihr Thema, das mag sein.
Denn wo Arbeit ist, ist nämlich Wohnen; wo Wohnen ist, ist Bildung; und wo Bildung ist, ist Forschung und Entwicklung; wo Forschung ist, ist nicht Stillstand. Denn Stillstand ist immer in jedem Falle Rückschritt. Und wer vor 1989 in diesem Lande lebte, weiß, was Stillstand bedeutet. Wo nicht Stillstand ist, meine Damen und Herren, ist Zukunft. Die Rahmenbedingungen in Deutschland, die durch die derzeitige Bundesregierung in den letzten Jahren gesetzt wurden, geben mir persönlich nicht die notwendigen Impulse für die richtige, zukunftsorientierte, positive Gestaltung von Rahmenbedingungen. Ich denke, viele Dinge führen so, wie sie im Moment laufen, eher zu einem Stillstand.
Meine Damen und Herren, dank einer engen Bindung der Thüringerinnen und Thüringer an ihr Land, an ihre Heimat haben wir 14 Jahre Landesplanung, Stadtplanung, Regionalplanung in sehr exaktem Maße betrieben und mit vielen Treffern versehen.
1990 bis 2020 werden trotz alledem 15 Prozent unserer Thüringer nicht mehr hier sein. Das ist aber nicht unbedingt nur dem Wegzug geschuldet.
Meine Damen und Herren, das ist nicht lächerlich. Ich habe keine 5.000    0  *10 von jungen Menschen, um dort evtl. in Stuttgart, in Karlsruhe eine neue Arbeit zu finden. Das waren andere, also entschuldigen Sie bitte.
Wir werden in einzelnen Städten vielleicht sogar bis 2020 noch weitere, noch mehr Abwanderungen bzw. Bevölkerungsverluste erfahren. Das, meine Damen und Herren, schafft eigentlich nicht Problemlosigkeit des Abwanderns, weil wir dann ja keine Wohnungssuchenden mehr hätten und dann einen großen Markt, wie Sie ja sagen, Frau Sedlacik, sondern schafft eigentlich erst viel neue und viel größere Probleme. Allein Orte wie Hoyerswerda in Sachsen - als Herr Buttolo hier zur Anhörung war und wir uns darüber unterhalten haben -, wo ganze Stadtteile, in denen bis zu 10.000 Menschen wohnen, bis auf zwei Blöcke leergezogen sind, in denen nichts mehr funk
tioniert, weder Wasserzufuhr noch Wasserabfluss, weder Energie noch Sonstiges, sind Herausforderungen von Größenordnungen an die Zukunft, um Städte im Stadtumbau erfolgreich zu meistern. Wir haben uns mit diesem Stadtumbau und in den zurückliegenden 14 Jahren auch eine, dank des LEPs und der Raumordnung und Raumplanung, gewisse Planungskultur geschaffen - in Verantwortung aller Beteiligten, im Vertrauensverhältnis zwischen Kommunen, Behörden und der Wirtschaft, unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit, denn nur das stärkt Bürgerengagement, beschleunigt Akzeptanz der Planung und erhöht letztendlich auch den Erfolg der Umsetzung. Insofern haben auch Städte und Gemeinden erkannt, dass selbst die 10 Mio. # /   hin erwähnte, die wir für Planung bislang als Fördersumme für die Kommunen und Städte ausgegeben haben, dass diese Aufgabe der Städte und Gemeinden auch ohne Fördermittel das Instrument ihrer Zukunftschancen schlechthin ist. Gekrönt werden solche Dinge - auch durch ein solches Engagement - durch die Stadt Leinefelde, neuerdings Leinefelde-Worbis; die zeigt nämlich mit ihren Erfolgen, dass man auch einen deutschen Städtebaupreis erringen kann.
Wir haben einer Verslumung mit Erfolg in den letzten 14 Jahren gegengewirkt. Unsere Bürgerinnen und Bürger, meine Damen und Herren, haben sich, wenn wir in die Planung und den Umbau zurückschauen, ein eigenes Arbeits- und Freizeitverhalten geschaffen. Auch darauf muss sich eine Stadtentwicklung mit der nötigen Infrastruktur einstellen. Wir haben noch im Dezember des Jahres 2003 nach vielen Innenausschuss-Sitzungen und öffentlichen Anhörungen als Ausschuss, aber auch jede Fraktion für sich mit der Novelle des Bundesbaugesetzes eine Novelle unserer Thüringer Bauordnung geschaffen. Diese stärkt die Rechtssicherheit der Flächennutzungsplanung unserer Kommunen.
Die Thüringer Bauordnung ist in ihrer Gesamtheit vernetzt mit Denkmal- und Umweltgesetzen, um nur einige zu nennen. Stadtumbaufördermittel wurden in Thüringen immer als Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung gesehen und nie allein stehend, sondern nur durch dieses gesamte Paket machbar wurde Wirtschaftsförderung betrieben. Die Förderprogramme unseres Landes, meine Damen und Herren, waren zu jeder Zeit so gestrickt, dass sie immer in Verzahnung wie ein Netzwerk anwendbar waren. Der Innenminister sprach von vielen Finanzierungstöpfen, ob GA, ob Tourismus, ob Wissenschaft, Kunst, Altlastensanierung, Sportstätten- und Schulförderung, Wohnungsbauförderung etc. Auch Frau Doht sprach vorhin von dem Neubau von Wohnungen auf grünen Wiesen und Neubau von Wohnungen und Häusern auf grünen Wiesen und sie sprach auch davon, dass es in einer Zeit, in der dies geschah, notwendig war, weil unsere Menschen ein Recht auf neues
Wohnen, schönes Wohnen und die Aussicht darauf hatten. Denn unsere Innenstädte sahen schlimm aus zu dieser Zeit. Der Minister sagte, wer hier baut und Eigentum hat, bleibt auch in Thüringen - das ist so.
Meine Damen und Herren, mit dieser Bauordnung sind wir einen gemeinsamen guten Weg gegangen, um Planungssicherheiten für die Zukunft unserer Kommunen zu gewährleisten, aber auch ganzer Regionen. Der Minister sprach auch von Wohnumfeldförderung, von innenstädtischer Infrastruktur, von der ich eben sprach, Zu- und Abwasserleitungen, die in ganzen Wohnungsbereichen, in ganzen Stadtvierteln nicht mehr funktionieren. Mit dieser Infrastrukturentwicklungsförderung wurde letztendlich Enturbanisierung entgegengewirkt - mit Erfolg.
Unsere Fördermittel wurden nicht nur in unseren Städten in Höhe von 2 Mrd. %% 233/    gesetzt. Man bedenke die Zahl, das sind 5 Mrd. DM.
Meine Damen und Herren, auch der ländliche Raum, unsere Gemeinden wurden dabei nicht vernachlässigt. Denn Thüringens Schönheit, das ist die Gesamtheit, das sind seine Landschaften, seine Menschen und die darin eingebetteten Dörfer und Städte. Die Landesregierung hat 24 denkmalpflegerisch besonders wertvolle Stadtensembles erhalten und nochmals 441 Mio.     tiert. Es gibt viele Initiativen. Ich erinnere nur an die Thüringer Innenstadt-Initiative oder an die strukturwirksame städtebauliche Maßnahmeninitiative, die haben aber Urbanität zur Folge, nämlich Handel, Dienstleistung, Wohnen, das ist der Zukunftsweg, das ist lebendige Stadt.
Meine Damen und Herren, diese ganze Palette von Maßnahmen hat unser Land von der Werra bis zur Pleiße zu dem werden lassen, was es eigentlich heute darstellt - auch ein Stück Markenzeichen Thüringer Baukultur. Wir haben zu jeder Zeit versucht die Landesevents zusammen mit Förderpolitik, auch in Richtung Stadtsanierung, zu paaren. Der Minister sprach von der europäischen Kulturhauptstadt 1999. Die Summen, die seitens der Förderung des Landes nach Weimar fließen konnten, waren immens. Was in Weimar entstanden ist, kann sich in der Welt sehen lassen und wird anerkannt. Ich hatte 1998 einmal zu dem Punkt Tourismus gesprochen, ich fragte nach der Nachhaltigkeit der europäischen Kulturhauptstadt und seiner Projekte. Herr Minister Schuchhardt hat damals viele Broschüren hochgehalten und gesagt, das ist es. Ich hatte aber Recht, als Herr Dr. Kaufmann ging, war eine Nachhaltigkeit Weimars eben nicht mehr in dieser Größenordnung zu erkennen, wie es eigentlich hätte sein müssen als Refinanzierlichkeit dieser vielen Investitionen, die allein in dieser Kulturhauptstadt - in dieser tragenden Kulturstadt Deutschlands - investiert wurden. Die Expo 2000 mit Jena, Weimar und Leinefelde, auch die Landesgartenschau Pößneck im Jahre 1999, aber auch die Landesgartenschau in Nordhausen oder die Bundesgartenschau
2007 werden von diesen Events mit förderpolitischen Maßnahmen begleitet und damit zu schönen, neuen, blühenden Städten und Landschaften umgestaltet.
Meine Damen und Herren, für diese Events gilt es eigentlich auch künftig mehr - jetzt spreche ich als Wohnungspolitiker, aber ehemaliger Touristiker - marketingseitig touristisch besser zu vermarkten. Es ist die einzige Chance, die wir haben, dass wir den Einsatz von Fördergeld auch vernünftig zu refinanzierlichen Einnahmen gestalten. Schauen wir uns die Wohnungs-Ist-Stand-Analyse an. Seit 1990 hat unsere durchschnittliche Quadratmeterfläche pro Einwohner von 28,7 m² auf 37,1 m² zugenommen. Das heißt, die Wohnqualität ist sicherlich gestiegen. 70 Prozent des Mietwohnungsbestands sind im Ausstattungsgrad zeitgemäßes und modernes Wohnen. 150.000 Wohneinheiten wurden voll saniert, 200.000 Wohneinheiten wurden teilsaniert. 35.000 im Altbau sind voll saniert, die 1990 kurz vor dem Abbruch standen. 42 Prozent Wohneigentumsquote in Thüringen - das ist ein Spitzenplatz in den neuen fünf Ländern. Bei 31 bis 39,8 Prozent liegen Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern; Baden-Württemberg liegt bei 62 Prozent, Großbritannien bei 82 Prozent privatem Wohneigentum, Frau Sedlacik. 80 Prozent der Thüringer streben nach wie vor Wohneigentum an. Diesen Trend, meine Damen und Herren, sollten wir eigentlich nicht künstlich unterbrechen, sondern man sollte ihnen Mut machen und sie unterstützen. Die derzeitig handelnde Bundesregierung hatte ja letztendlich schon die Eigenheimzulage so weit zusammengestrichen, dass null übrig geblieben wäre. Aber ich denke, dank des Wirkens der Bundesratsinitiative und auch Thüringens haben wir doch ein vernünftiges Maß an intelligentem Eigenheimzulagegesetz durchgesetzt, die Gleichstellung von Neubau und Bestandserwerb. Frau Doht, ich sage noch einmal, wir reißen demnächst in unseren Städten ab und werden Grünflächen mitten in die Städte bekommen. Wir sollten versuchen sie in den Zentren der Städte nicht von Grünanlagen GmbH zu bewirtschaften, die Geld kosten, sondern bebauen. Wir senken die Einkommensgrenzen, wir erhöhen die Kinderzulage und damit, denke ich, wird weiter ermöglicht, in das private Wohneigentum zu investieren.
Der Wohnungsleerstand: 115.000 Wohnungen stehen derzeit in Thüringen leer. Wir haben im Jahr 2001 und 2002 insgesamt etwa 6.000 Wohneinheiten rückgebaut, wir werden mit dem Programm "Stadtumbau Ost" ca. 48.000 auf 47.500 zurückbauen und wir werden im Jahr 2010 mit eigenem Thüringer Programm - wenn es keine weitere Bundesratsinitiative gibt - noch einmal etwa 6.000 Wohneinheiten zurückbauen können. Damit sind wir bei allen demographischen Faktoren 2010 so weit, dass wir zumindest keine Zunahme von weiteren Leerständen haben, sondern wir sind nach wie vor etwa bei 100.000 leer stehenden Wohnungen. Die letzten Gespräche vergangene Woche mit dem Verband der Wohungswirtschaft ließen erkennen, dass Thüringen mit 15 Prozent Leerstandsquote Landesschnitt etwa jetzt einen Trend eingeschlagen hat von
einem nicht mehr weiteren Anstieg von Leerstand, Frau Sedlacik, sondern mit 0,3 Prozent Anstieg von Belegungen eine leichte Verbesserung eingetreten ist - das ganz im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt, aber auch Sachsen, die bis zu 25 Prozent Leerstände verkraften müssen und die damit natürlich auch im sanierten Leerstand Probleme in den letzten Jahren bereits bekamen. Sanierte Leerstandsprobleme sind - Gott sei Dank - in Thüringen kein Thema, eben weil schon sehr frühzeitig und mit hoher Vernunft an Stadtumbau-Ost-Projekten gearbeitet wurde und sehr frühzeitig Stadtumbau Ost betrieben wurde für die Zukunft, weil Projekte hauptsächlich auch aus Thüringen Erfahrungen in den Bund eingetragen haben, und letztendlich waren es Thüringen und Sachsen, die die Bundesrepublik angetrieben haben, das Stadtumbau-Programm Ost letztendlich auch zu verwirklichen.
Unser im Jahr 2001 installiertes Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm war aufgrund nämlich der bis dahin gesammelten Fakten die richtige Konsequenz, meine Damen und Herren. Unsere Wohungsgesellschaften konnten bislang Konkurse vermeiden, aber künftige Fusionen werden möglich und - ich sage - auch nötig. Dank unserer Thüringer Initiative im Bundesrat konnte - wie heute schon einmal erwähnt - für 2,5 Jahre das Fenster geöffnet werden, Grunderwerbssteuerbefreiung für Fusionen. Der Minister sprach davon, Fusionen sind besser als Konkurse. Auch Frau Doht sagte das. Denn mit Fusionen, vernünftigen Fusionen, mit dieser Steuerbefreiung können wir letztendlich eine Zukunftsstruktur in unseren Wohnungsunternehmen in unseren Städten erreichen, die auch wieder Zukunftsmöglichkeit haben. Die Finanzierung, meine Damen und Herren, aber eines wirkungsvollen Rückbaus von 60.000 Wohneinheiten für Thüringen in den nächsten sieben, acht Jahren müsste eine Verdopplung der Rückbaumittel zur Folge haben. Die Rückbaumittel, die zurzeit zur Verfügung stehen, würden das Problem nicht lösen. Aber eines, Frau Doht, sollte nicht passieren. Es sollte nicht nach dem Prinzip rechte Tasche, linke Tasche funktionieren, weil, wenn der Bund mal locker 350 Mio.  einstellt und wieder sperrt, die Gefahr sehr nahe liegt, dass wir das Problem auf den Schultern der Länder versuchen auszutragen.
Das wird nicht funktionieren, meine Damen und Herren. Die Reihe der Bundesratsinitiativen reißt nicht ab und deshalb sind Erfolge wie Verwertungskündigungen, denke ich, eine sehr wichtige Bundesratsinitiative. Unsere Wohnungsunternehmen lagen uns in den letzten zwei Jahren ständig in den Ohren, wenn es darum ging, den Kündigungsschutz der Altmietverträge doch auch endlich aufzuheben, weil es auch hier in Thüringen so war, dass eben einzelne Mieter teilweise schamlos Dinge ausgenutzt haben. Das ging so weit, dass in einem Elfgeschosser vielleicht noch fünf Familien waren, keine Versorgungsleitung mehr funktionierte, auch die Wärme, die vorgehalten werden musste, obwohl der Block leer stand. Aber es
hätte zum Umzug geführt, wenn ein Eigenheim daneben gestanden hätte und der Umzug noch bezahlt worden wäre. Das ist auch Thüringen, wenn Einzelne versuchen sich an der Gesellschaft zu bereichern.
Das Wohnungsbauergänzungsprogramm der Thüringer Aufbaubank - der Minister hat gesagt: Neue Wege braucht das Land. Der Bauherr erhält neben der Landesförderung ein zinsverbilligtes Ergänzungsdarlehen, das von der KfW refinanziert wird, so dass der Bauherr auch mit einem Prozentwert Zinsen weiter entlastet wird, die Landesmittel weiter gestreckt werden können und damit eigentlich noch mehr Bürgerinnen und Bürger in den Genuss kommen können, neues Wohneigentum oder altes Wohneigentum zu erwerben, umzubauen und zu sanieren. Ich bin besonders froh und dankbar darüber, dass die Landesregierung diesen Weg eingeschlagen hat. Es gab lange Diskussionen darum, aber es ist ein Stück Instrument, das wir geschaffen haben - ich war persönlich eigentlich auch ein bisschen mit involviert -, das wir geschaffen haben und unseren Thüringer Bauherren als intelligente Form von Finanzierung dieses Jahr und die letzten beiden folgenden Jahr anbieten konnten.
Seitens der CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, wurde eine Initiative "Thüringer Bauwerkstatt" im Herbst vergangenen Jahres ins Leben gerufen. Diese gilt es weiter mit Leben zu füllen und zu untersetzen, letztendlich die Erfolge, die wir in Thüringen im ganzen Lande, im ganzen Freistaat haben, auch anderen, auch Besuchern und Gästen durchaus im ganzen Land möglich zu machen, zu erleben. Thüringen zu erleben ist letztendlich nicht nur Wellness, ist auch Bau, ist auch Umbau.
Das unendliche Thema, meine Damen und Herren, Altschuldenhilfegesetz oder kurz AHG genannt - am Anfang ein notwendiges Mittel um unsere Wohnungsunternehmen sicher mit etwas Zwang per Gesetz an Eigenkapital gelangen zu lassen, um Existenzen aufzubauen, zu sichern. Von vielen Eingeweihten im Geschäft damals als Segen bezeichnet, aber nunmehr ohne durchgreifende Änderungen mittlerweile zum Fluch geworden. Das AHG § 6 a anzurufen und Entlastung zu erfahren bedarf immer noch der Kriterien, Frau Sedlacik hat sie genannt, 15 Prozent Leerstand und auch die Arbeitslosenquote der Region wird mit herangezogen. Noch vor zwei Jahren, wenn ein Unternehmen bei seiner Bank dies beantragt hat, wurde argwöhnisch seitens der Bank auf das Unternehmen geschaut. Meine Damen und Herren, Unternehmen, die 5 Prozent Leerstand haben, können genau so in finanziellen Schwierigkeiten stehen wie Unternehmen, die mit 15 Prozent im Leerstand stehen. Das kommt immer auf die Zinsbelastung und Refinanzierungsbelastung an. Deshalb sollten künftig alle Unternehmen, die ihren Rückbau beantragen, auch ohne diese Quoten Entlastung finden dürfen. Mittlerweile sind 26 Unternehmen wohl entlastet. Bei 37 Unternehmen wartet man immer noch auf den Bescheid.
Man sieht, dass das Wohnungsbauthema für viele gar keines mehr ist, selbst bei Ihnen, eigentlich durch alle Fraktionen hindurch. Warten Sie doch ab.
Obwohl die Bundesregierung den Etat dafür aufgestockt hat, wurde dieser auch gleich wieder gesperrt. Ich denke, wir fordern auch von hier noch mal die Bundesregierung auf, die Entsperrung anzuordnen und die dann noch fehlenden Beträge wenigstens aufzustocken.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Bundesregierung zu ihrem Wort steht und nicht, wie so oft schon geschehen, die Verantwortung dann wirklich auf die Länder wieder delegiert.
Immer noch streitig gestellt sind die Auffassungen in Berlin zum Investitionszulagengesetz für unsere Wohnungsunternehmen. Für viele auch notwendige Modernisierungsmaßnahmen ist dieses Instrument, denke ich, unabdingbar, zur Darstellung der Eigenkapitaldecke auch ein wichtiges Instrument. Frau Sedlacik, es wird auch Stadtumbau geben, selbst wenn man in Berlin der Auffassung wäre, dass das Investitionszulagengesetz nicht gut ist für uns. Aber es wäre fatal, wenn es nicht käme, das gebe ich zu.
Meine Damen und Herren, wir sind also mit Mut die Dinge angegangen und es ist mittlerweile eine Aufgabe einer ganzen Generation, denke ich. Aber nur wer bereit ist, vom längsten Weg den ersten Schritt zu tun, wird ans Ziel kommen, sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Es bedarf nicht nur Mutes, es bedarf auch des Prinzips Hoffnung. Denn eines wird nicht funktionieren, die Vogel-Strauß-Devise: den Kopf in den Sand stecken und warten, bis alles vorbei ist. Wer so denkt, hat schon verloren. Es ist keine Übung, es ist kein Spiel, meine Damen und Herren, es ist unsere Wirklichkeit. Wir werden sie meistern müssen und wir werden sie meistern. Denn Thüringen hat eine große Chance bei diesem komplexen Thema Stadtumbau; auch dabei können wir wieder, denke ich, eine kleine Erfolgsstory erleben.
Wir sprechen in zehn Jahren wieder darüber, Frau Sedlacik. Wie geschah denn Stadtumbau in den zurückliegenden menschheitsgeschichtlichen Jahrtausenden? Stadtumbau geschah doch eigentlich immer durch Naturkatastrophen, Brände, oft als Folge der Handlungen von verrückten Despoten oder durch Krieg. Der Ausgang war und ist meist immer der gleiche gewesen. Tod und Verwüs
tung, Schutthalden, Blut, Schweiß und Tränen, unmögliches Leid für die Überlebenden. Jedes Volk mit Überlebenswillen, Gefahr und Mut und Hoffnung muss aus den Trümmern wieder Neues entstehen lassen. Selbst im Zeitraum von 1945 bis 1989 schaffte man es, auf dem Gebiet des ersten deutschen Arbeiter- und Bauernstaats, ohne Waffen Ruinen zu schaffen, auch ohne Schlachtfelder, nur eben durch einfaches Missmanagement. Aber zum ersten Mal in der Geschichte, meine Damen und Herren, Mitteleuropas traf man sich seit 60 Jahren nicht mehr auf Schlachtfeldern oder bei Trümmerfrauen. Unser Land, unsere Menschen haben in 14 Jahren unser Land zum Blühen gebracht. Wer es nicht sehen will,
muss sich beide Augen und alle Hühneraugen zuhalten, dann riecht er es aber immer noch. Denn der Geruch von vor 1989 war anders als heute, heftiger.
Welch eine Chance der Geschichte. Sie hatten einen schlechten Tag gestern, Herr Höhn, das weiß ich, ich habe es mitgekriegt. Ich habe nämlich neben Ihnen gestanden, Sie haben mich bloß nicht gesehen. Der Punkt ging nicht an Sie, der ging auch nicht an Minister Trautvetter, der ging eben an Herrn Ramelow. Aber ob das der Punkt war, den dieses Land braucht, das werden wir noch sehen. Aber welch eine Chance der Geschichte für dieses Land, Stadtumbau durch gezielten Um- und Rückbau betreiben zu dürfen; vorher berechnet und in Stadtentwicklungskonzeptionen festgeschrieben. Sicherlich kann man noch viele Programmnamen erfinden in den nächsten 10, 15, 20 Jahren, die man dazu braucht, wir haben ja auch schon eine ganze Menge dazu getan. Was für eine große und wunderschöne Herausforderung eigentlich - wovor haben wir Sorge? Kein Hunger, kein Elend, nur eine große, schöne Aufgabe vor uns, packen wir es also weiter an wie bisher, mit Mut und auch einem Stück Gottvertrauen. Das Gottvertrauen möchte ich den Damen und Herren auf der rechten Seite von mir noch mal mit auf den Weg geben. Es gibt einen wunderbaren DDR-Spruch, zu Ulbrichts Zeiten geschaffen: "Ohne Gott und Sonnenschein bringen wir die Ernte ein." Es gibt einen schönen Pfarrerspruch aus derselben Zeit, der hatte nämlich an sein Pfarrhaus geschrieben: "Ohne Sonnenschein und Gott geht die DDR Bankrott." Ich möchte diesen Satz nicht weiter interpretieren oder kommentieren, aber es ist eigentlich so gekommen, wie er das geschrieben hat. Was schon vor 14 Jahren begonnen wurde und sicher noch die Kraft einer ganzen Generation Zeit braucht - einer ganzen Generation, meine Damen und Herren -, macht uns nicht mutlos, sondern eigentlich erfinderisch. Lassen Sie uns unsere Städte und Dörfer in eine gute Zukunft umbauen, damit auch die Generation nach uns ihre Zukunftschance erhält. Wir tun dies nicht nur für uns, meine Damen und Herren, wir tun
dies auch für unsere Kinder, denn für die handeln wir nämlich in Verantwortung. Wir reden nicht nur von Familie als leere Worthülse, nein, wir handeln auch in dieser Verantwortung. Wohnungsbau ist und bleibt Arbeit im ersten Arbeitsmarkt. Gutes Wohnumfeld und Wohnen ist eine Grundbedingung für funktionierende, glückliche Familien. Mein Dank geht an alle, die sich in diesen letzten 14 Jahren dieser großen Herausforderung so erfolgreich wie bisher gestellt haben und sich auch sicherlich in den nächsten 25 Jahren dieser Generation beteiligen werden. So viele Jahre werden wir uns mit diesem Thema hier noch beschäftigen. Danke, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 3/3941 liegt uns heute die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3287, Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung, vor. Durch den Beschluss des Landtags vom 8. Mai vergangenen Jahres ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 9. Mai 2003, in seiner 62. Sitzung am 19. Juni 2003 und in seiner 69. Sitzung am 9. Januar dieses Jahres beraten. In seiner 62. Sitzung am 19. Juni 2003 hat er eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt und am 9. Januar dieses Jahres wurde die Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zur Mitberatung überwiesen. Dieser hat am 22. Januar, vor wenigen Tagen, beraten und ohne Änderung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugestimmt. In der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3941 werden in den Punkten 1 bis 10 die Änderungswünsche des Innenausschusses dem hohen Haus mitgeteilt.
Meine Damen und Herren, die Musterbauordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr zustande gekommen. Maßgeblich hat der Freistaat Thüringen daran mitgewirkt. Damit hat die Thüringer Bauordnung sich nunmehr auch sehr eng an die Musterbauordnung des Bundes angelehnt. Dem Freistaat Thüringen ging es dabei auch darum, bundeseinheitlichere Regelungen speziell in der Bauordnung zu erzielen. Auch im engeren Zusammenspiel der mitteldeutschen Länder wird dies künftig ein wichtiger Baustein sein. Es handelt sich hierbei um einen Paradigmenwechsel. Die Verantwortung wird künftig vom Staat auf den Bauherrn übertragen. Die Bauordnung dient der Gefahrenabwehr, alle anderen Dinge sind dabei vernachlässigt worden. 80 Regelungen wurden seitens der Bauordnung zur bestehen
den Bauordnung soweit als möglich reduziert. Bestehende Doppelregelungen, wie sie z.B. im Baugesetzbuch und im Umweltgesetz bisher bestanden, wurden ausgeräumt. Viele Bedenken konnten in Anhörungen ausgeräumt werden, indem Menschen, Personen sich zu Wort gemeldet haben aus Ländern, in denen es bereits eine Novellierung der Bauordnung gab und gibt. Jeder Bauherr hat es jetzt selbst in der Hand, ob er sich an das Gesetz hält oder nicht. Das ist ein ganz wichtiger Satz, denn in § 81 bei den Bußgeldsummen ist das Bußgeld von 50.000  auf 500.000          bisher Bußgelder hingenommen haben und sich nicht an das Gesetz hielten, sich das künftig überlegen werden. In großer Mehrheit hat man sich im federführenden Innenausschuss zu den einzelnen Punkten des Paradigmenwechsels verständigt. Die Opposition suchte für diesen Paradigmenwechsel im Innenausschuss noch eine Mehrheit für eine gewisse Übergangszeit von drei Jahren. Aus Effizienzgründen fand dies aber keine Mehrheit. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich um Annahme der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das hohe Haus und seine Gäste, Frau Doht, Ihnen möchte ich eigentlich sagen, wir sollten heute nicht Ihren Antrag 3/3877 beraten, sondern sollten wahrscheinlich die Pendlerpauschale mehr besprechen. Dann hätten wir das Problem wahrscheinlich heute nicht. Da wir die aber abschaffen wollen, wird es ja wohl so bleiben.
Frau Sedlacik, es lebe die sozialistische Wohnraumlenkung. Es wird abgefedert, in den Westen gezogen, dass es niemandem wehtut und vor allen Dingen nicht den Vermietern. Die werden es wohl verkraften, die blöden Vermieter. Wenn wir so rangehen an die deutsche Einheit, meine Damen und Herren, dann werden wir wohl
die nächste Generation vergeigen. Gott sei Dank gibt es andere Gedanken.
Die SPD versucht es über die mehrheitlich regierte Thüringer Landesregierung mittels einer Bundesratsinitiative, das hat Frau Sedlacik richtig festgestellt, weil sie sie in ihrem eigenen Parteigremium nicht durchbekommt. Da wäre aber der Platz richtig angedacht. Wenn der Bundesrechtsausschuss mehrheitlich der Meinung ist, dass es hätte so sein müssen, wie sie es gedacht haben und dann aber nicht geschafft haben, es dann von Gerichten klären lassen wollen und das Gericht klärt dann natürlich auch etwas und sie dann verwundert sind, dass sie nicht Recht hatten in Ihrer Denkweise und in ihrer Weisheit, dann haben wir auch das Problem. Das ist der Rechtsstaat und es ist eigentlich gut so, dass es genauso läuft.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, doch noch ein paar Ausführungen dazu zu tätigen, damit man das vielleicht doch auch noch etwas besser versteht. Es geht nämlich weder um Wegzug, es geht weder um Arbeit und flexible Arbeit zu haben, sondern es geht um Recht und Ordnung und Rechtsstaatlichkeit im Mietbereich für Mieter und Vermieter und nicht um Bevorzugen von Mietern und Benachteiligen von Vermietern. Im Rahmen der Mietrechtsreform, das haben Sie richtig gesagt Frau Doht - am 1. September 2001 in Kraft getreten -, bei der wir mehrfach damals auch vor bestimmten Entwicklungen und Dingen gemahnt haben, dass man sie anders und besser regelt, als das, was man vorhat. Wie man gehört hat, wurden auch die Kündigungsfristen von Wohnraummietverhältnissen geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter gleich. Minimal war die Kündigungsfrist von drei Monaten, die sich jedoch um bestimmte Zeiträume verlängerte, je nachdem, wie lange das Mietverhältnis bereits bestand. Im Rahmen der Mietrechtsreform ist dieser Grundsatz einseitig zugunsten des Mieters verändert worden, das muss man einmal deutlich sagen.
Nunmehr steht dem Mieter stets eine dreimonatige Kündigungsfrist zu, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis besteht. Nach § 573 c Abs. 4 BGB ist eine in dieser Hinsicht zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung getroffen worden nämlich unwirksam. D.h., es kann im Mietvertrag nicht zu Lasten des Mieters eine längere Kündigungsfrist als die genannten drei Monate vereinbart werden. Für die Altmietverträge, die vor dem 1. September 2001, die also mit dem In-KraftTreten vor der Mietrechtsreform geschlossen worden sind, bestimmt die Übergangsregelung des Artikels 229 Abs. 3, § 3 Abs. 10 des Einführungsgesetzes des BGB, dass die Nichtabdingbarkeitsklausel sprich zwingendes Recht keine Abweichung möglich ist, also die Nichtabdingbarkeitsklausel des § 573 c Abs. 4 BGB nicht anzuwenden ist, wenn die längeren Kündigungsfristen vor dem 1. September 2001 durch Vertrag vereinbart worden sind. Dies bedeutet, dass die in Altverträgen enthaltenen vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, die über die
neue maximale Drei-Monats-Kündigungsfrist des Mieters hinausgehen, Bestand haben.
Im Rahmen der Anwendung des Artikels 229 § 3 Abs. 10 des Einführungsgesetzes BGB hat sich die Streitfrage gestellt, in welchem Rahmen die Bestandsklausel für Altverträge Anwendung findet. Die Regelung ist für die Fälle völlig unproblematisch, in denen eine längere Kündigungsfrist zu Lasten des Mieters individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Hier greift die Bestandsklausel des Artikels 229 § 3 Abs. 10 zweifellos ein. Fraglich und streitig war jedoch, ob die Übergangsbestimmung auch für die Fälle gilt, in denen lediglich formularmäßig die längeren Kündigungsfristen zu Lasten des Mieters in einem Mietvertrag, der vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden ist, aufgenommen wurden. Im Rahmen der Gesetzgebungsberatungen hatte hierzu der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages entgegen der Gesetzesbegründung im Regierungsentwurf selbst die Auffassung nämlich vertreten, für solche Formularverträge, die lediglich den Gesetzestext wiederholen, gelte die Übergangsregelung nicht. Das heißt, hier sollte nach Ansicht des Bundestagsrechtsausschusses ab dem 1. September 2001 die nicht abdingbare Dreimonatsfrist des § 573 c Abs. 1 Satz 1 des BGB zugunsten des Mieters eingreifen.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 18. Juni 2003 diese Position des Bundestagsrechtsausschusses abgelehnt und klar gestellt, dass die Nichtabdingbarkeitsklausel des § 573 c Abs. 4 BGB auf Formularklausel in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, die hinsichtlich der Kündigungsfristen die damalige gesetzliche Regelung wörtlich oder sinngemäß wiedergeben, nach der Übergangsbestimmung des Artikels 229 § 3 Abs. 10 Einführungsgesetz BGB nicht anzuwenden ist.
Diese Entscheidung des BGH nimmt die SPD-Landtagsfraktion zum Anlass, darauf zu dringen, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten möge, in der im BGB ausdrücklich klargestellt wird, dass die im Interesse der Mieter liegenden und den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragenden dreimonatigen Kündigungsfristen auch für alle Mietverträge vor dem 1. September 2001 gelten, soweit diese keine kürzeren Fristen enthalten.
Meine Damen und Herren, dem Antrag der Fraktion der SPD auf unserem Rücken bei der Bundesratsinitiative tätig zu werden, um das zu klären, was die rotgrüne Bundesregierung im Prinzip versäumt oder nicht richtig eingeschätzt hat, wird mit unserer Fraktion nicht möglich sein. Da dürfen Sie uns sicherlich verstehen in unserer Haltung. Wir lehnen also diese Drucksache 3/3877 als CDU-Fraktion ab. Es auch dann noch damit zu begründen, Frau Kollegin Doth, mit den Verwertungskündigungen einherzugehen, dass man da dann den Wohnraum den Wohnungsgesellschaften Ostdeutschlands die Möglichkeit der Verwertungskündigung eigentlich gibt,
das schlägt eigentlich dem Fass den Boden aus, weil das damit nun wirklich nichts zu tun hat.
Es sollte also schon extra laufen. Das rufen wir im Freistaat Thüringen schon vier Jahre, dass der Bund die Verwertungskündigungen schaffen möge. Deshalb, meine Damen und Herren, mit dem einseitigen Interesse der Mieter wird mit uns dieser Antrag nicht zu machen sein, denn an der Rechtsstellung des Vermieters soll nach Ihrer Meinung nichts zu ändern sein und deshalb werden hier wieder ungleiche Bedingungen geschmiedet und Unfrieden im Lande letztendlich geschaffen. Ich bedanke mich, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen Abgeordneten, werte Gäste, in der Drucksache 3/3807 vom 02.12. dieses Jahres liegt uns ein Antrag der PDS-Fraktion vor zum Thema "Länderkooperation Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen".
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat in ihrem 17-Punkte-Katalog bereits in den verschiedensten Bereichen eine enge Kooperation eingeleitet. Dies wurde anlässlich des Treffens der Ministerpräsidenten am 25. Oktober dieses Jahres in Merseburg sehr deutlich. Deshalb verstehe ich den letzten Satz der Begründung der PDS nicht, ich kann das auch nicht nachvollziehen, denn hier steht: "... scheint dieser Prozess vor dem Aus zu stehen." Hier hätte nur noch das Ausrufezeichen gefehlt. Ich frage die PDS, ob sie etwa hellseherische Fähigkeiten hat - wenn ja, sollten Sie nicht in die Politik gehen, sondern Ihr Geld leichter verdienen.
Meine Damen und Herren, eine Vielzahl von Projekten ist mittlerweile vorbereitet und abschlussreif, wird weiter betrachtet und auch weiter verfolgt.
Es geht hier speziell um Sicherheitspartnerschaften, speziell auch im Justizbereich, Strafvollzug wie letztendlich auch um langfristige Projekte wie E-Government oder Big-up-Center, um nur einiges zu nennen. Auch die Thematik des Grundbuches liegt hier mit zugrunde. Ich denke, dass auch in anderen Bereichen, wie z.B. in der präventiven Polizeiarbeit, sicherlich weitere länderübergreifende Tätigkeiten angegangen werden durch die drei mitteldeutschen Länder.
Meine Damen und Herren, was wir tun werden als Landesregierung und als Freistaat Thüringen, wir werden ein sinnvolles, kontinuierliches Weiterverfolgen dieser Gedanken und Ideen mit betreiben. Aber was nicht mit uns sein wird, dass wir unseriöse Politik machen, unseriöse Arbeit machen, dass vielleicht à la DDR blinder Aktionismus uns irgendwo an eine Seite drängt, die dem Frei
staat Thüringen, vielleicht auch allen drei Ländern Mitteldeutschlands letztendlich schadet. Dies wird mit uns nicht zu machen sein. Aus diesem Grunde verstehe ich Ihren Antrag wirklich nicht und wir werden diesen Antrag auch ablehnen, meine Damen und Herren. Ich darf der Landesregierung und auch dem Freistaat Thüringen bei der weiteren phantasievollen Zusammenführung von bestimmten Dingen, die letztendlich vielleicht auch eine Einsparung, Effizienz bedeuten würden, auch wirtschaftliches Wachstum, wirtschaftliche Effizienz bedeuten würden, wünschen, auf diesem Weg weiterzuschreiten, denn was wir brauchen, ist sicherlich auch in den drei mitteldeutschen Ländern ein gewisses Leuchtturmdenken. Und dieses Leuchtturmdenken, denke ich, geht von Halle, Leipzig, Chemnitz, Erfurt durchaus aus und das wird sicherlich auch verfolgt werden. Ich bin mir sicher, dass, wenn man auch mit ein bisschen Phantasie an diese Wirtschaftspolitik und an diese Landespolitik denkt, man dabei Großräume wie RheinMain und Rhein-Neckar als Beispiel im Auge haben darf, wenn wir unser Gebiet mit Erfolg entwickeln wollen. Danke schön.
Ich bedanke mich für die großzügige Fragemöglichkeit. Was sind für Sie eigentlich Große Anfragen im parlamentarischen Ablauf, sind das parlamentarische oder nicht parlamentarische Arbeiten?
Herr Kollege Dittes, ich hoffe, dass der Heißluftballon kein Heißluftballon ist. Nach Ihrer Darstellung soll es einer sein, aber wenn er schon einer wäre, dann hoffentlich nicht mit Ihrer Windrichtung. Denn das, was Sie uns jetzt vorgetragen haben, ist wirklich blinder DDR-Aktionismus.
Hier fahren in Thüringen mittlerweile so 300 Gewerkschaftler jeden Tag quer durch das Land und treffen sich.
Sie wollen, dass dann künftig 900 sich treffen, aber nicht mehr in Erfurt, sondern irgendwo: in Dresden, in Magdeburg, in Erfurt, in Leipzig, das ist schon mal eine gewisse Steigerung von Effizienz von Treffen und von Ausgaben im öffentlichen Dienst. Die sind schon mal Spitze, wenn Sie das meinen. So läuft es mit uns nicht und so wird es auch nicht sein. Herr Dittes, diese Frage mit Landesentwicklung zu verknüpfen à la LEP - es ist anscheinend auch bei Ihnen der Wahlkampf ausgebrochen. Ich habe vorhin gesagt, es geht mit uns nicht mit blindem Aktionismus, sondern wir werden ganz klar und konstruktiv an diese Dinge herangehen und werden uns ganz klar entscheiden, Kosten sparend - nicht mehr Kosten machen bestimmte Dinge in diesen drei Ländern zusammenzuführen. Dabei wird es bleiben und hoffentlich kriegen Sie dazu nie die Möglichkeit, es vorantreiben zu müssen oder zu dürfen. Danke.
Danke schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, es ist ein üblicher Brauch, dass, wenn der gewählte, bestätigte Berichterstatter nicht anwesend ist durch Krankheit oder anderweitige Verpflichtungen, der Vorsitzende dann die Berichterstattung übernimmt. Insofern darf ich die Drucksache 3/3796 aufrufen und die Beschlussempfehlung des Justizausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/3637 "Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes" heute hier einbringen. Laut Beschluss des Landtags vom 16.10.2003 ist der Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen worden und in seiner 52. Sitzung am 23.10.2003 wurde der Bericht des Landesrechnungshofs in seiner gekürzten Fassung vom 28.11.2002 zur Beratung herbeigezogen und hat uns vorgelegen. Es ist ein Verfahren, das auf dem des Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 14.07.2003 basiert. Insofern wurden von allen drei Fraktionen ähnlich lautende Änderungsanträge vorgelegt, nur in der Höhe unterschiedlich. In seiner 52. Sitzung des Justizausschusses wurde der Antrag der CDU-Fraktion als der Beratungsgegenstand beschlossen und in seiner 54. Sitzung am 27.11.2003 wurde in seiner Sitzung der PDS-Änderungsantrag in der Drucksache 3/3531 mehrheitlich abgelehnt. Die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3795 liegt uns ebenfalls heute vor. In der 54. Sitzung wurden der SPDÄnderungsantrag in der Drucksache 3/3646 mehrheitlich abgelehnt. Auch hier liegt uns die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in der Drucksache 3/3797 vor. Es ist dann mehrheitlich dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zugestimmt worden. Der Justizausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf so anzunehmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, wie die Präsidentin eben ausführte, wird es im Anschluss daran zu den Änderungen, so wir uns heute zum Beschließen durchringen, noch kommen. Ich trage lediglich die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, die uns in der Drucksache 3/3122 vorliegt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und zur Änderung verfassungsrechtlicher Bestimmungen" in der Drucksache 3/2548 ist durch den Beschluss des Landtags vom 22. August 2002 an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 29. August 2002 und in seiner 49. Sitzung am 26. September 2002 sowie in seiner 56. Sitzung am 6. Februar dieses Jahres beraten und ebenfalls eine schriftliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Beratungen geschahen in enger Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten Frau Liebaug. Es wurden in acht Fällen Paragraphen geändert. Es sind dies die §§ 1, 2, 5, 6, 12, 13, 22 und 34. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses empfiehlt mehrheitlich, den Gesetzentwurf mit den in der Drucksache 3/3122 gefassten Änderungen anzunehmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste, in der Drucksache 3/3150 liegt uns der Antrag der PDS-Fraktion zum Bericht der Umsetzung des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost" in Thüringen vor. Nun, es ist zumindest nichts Neues, dass sich die PDS für den Anwalt mancher Dinge schon erklärt hat, jetzt ist es der Stadtumbau Ost. Ich finde es aber gut, dass nachgefragt wird, deshalb kann man dann wenigstens ordentlich antworten. Ich denke, der Begriff "Stadtumbau Ost" ist im Bund von den beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen geprägt worden, denn die beiden Länder haben in der Wohnraumstabilisierung versucht, den Bund ein gutes Zweieinhalb-Jahres-Zeiträumchen vor sich herzutreiben, um etwas für den Stadtumbau Ost zu tun. Die prekäre Situation war in Thüringen und Sachsen längst bekannt durch unsere eigenen Landesprogramme, zum Beispiel Wohnumfeldprogramm, das seit 1993 existierend in Größenordnungen auf gezielten Stadtumbau hingewirkt und auch hingearbeitet hat und nicht erst im Jahr 2002 von Rückbau und Stadtumbau gesprochen wurde, sondern in Thüringen hatte man im Jahr 2001 konkrete feste Vorstellungen und auch bereits realisierte Rückbauten erreicht und hat somit auch nahtlos dann im Jahr 2002 in den Stadtumbau Ost überwechseln können, ohne dass - so wie es der Minister schon gesagt hat - große Aufmessungen und Vorbereitungen nötig waren für den Haushalt und für die Logistik des eigentlichen Rückbaus und des eigentlichen Umbaus.
Meine Damen und Herren, es war eben der Freistaat Thüringen, der den Bund zum Handeln gezwungen hat. Ich denke, das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen, es gilt hier immer noch das bewährte Prinzip in unserer Politik in Thüringen: Wer Gutes tut, der sollte auch darüber reden. Das tun wir heute, darüber sind wir auch dankbar, dass wir das können mit Ihrem Antrag.
Mit dem bis 2009 laufenden Stadtumbauprogramm Ost sollen im Freistaat dank der konzentriert eingesetzten Mittel jährlich ca. 6.500 Wohneinheiten vom Markt genommen werden, um damit einer drohenden Verflammung entgegenwirken zu können, bevor wir eventuell in 10 Jahren von Ihnen - der PDS-Fraktion - dann gesagt bekommen, dass wir Schuld sind an der Verflammung unserer Städte. Alles aber bitte schön zurückwirkend auf eine verfehlte infrastrukturelle und wirtschaftspolitische Politik der letzten 45 Jahre, denn ich kann mich sehr gut erinnern, dass hier in dem hohen Haus 1991 von 1 Mio. Wohnungssuchenden geschrien wurde und wir haben nun mittlerweile in Thüringen 120.000 leer stehende Wohnungen. Das heißt also, man kann von Wohnungsmarkt in Thüringen wahrhaftig nicht sprechen. Da die demoskopische Entwicklung ja nicht Halt macht vor Thüringen in den nächsten sieben Jahren, werden wir, selbst wenn wir diese 47.200 Wohnungen - wie der Minister erwähnt hat - rückbauen werden, trotz der demoskopischen Entwicklung im Jahre 2009 immer noch ca. 123.000 Leerstände haben. Das heißt also, wer glaubt, dass mit dem Stadtumbau Ost bis 2009 diese Problematik erledigt sein dürfte oder sollte, der irrt gewaltig, denn ich denke, dass es eine Generationsfrage sein wird, die es zu bewältigen gilt und um die sich auch nach uns folgende Bevölkerungsgruppen sicherlich Gedanken machen müssen, wenn wir schöne Städte, urbanisierte Städte auch im Jahre 2020 haben wollen. Dank unseres Landesprogramms, meine Damen und Herren, seit 2001 kam es, wie ich vorhin schon richtig sagte, zu diesem Aufstellungsverfahren, das vom Bund dann nötig gewesen wäre, eben nicht, sondern wir haben Zeit gespart, wir waren effektiv und konnten ganz konkret in die Programme "Stadtumbau Ost" einsteigen. Nun, wo liegen die Schwächen dieses Programms "Stadtumbau Ost", das will ich auch gerne noch sagen, auch hier hat der Minister schon viel in seinem Beitrag vorweggenommen. Die Verwaltungsvereinbarung war schon vor Weihnachten 2002 angekündigt, die nämlich dieses "Stadtumbauprogramm Ost" beinhaltet. Die Verwaltungsvereinbarung ist mittlerweile immer noch nicht da und es soll nun wohl im Monat März im Jahr 2003 zur Unterschrift der Länder vorliegen. Ich betone, seit Weihnachten angekündigt, jetzt haben wir Monat März. Nun, wo liegen weitere Schwächen? Die Forderungen der Länder zur Entschuldung aus dem Altschuldenhilfegesetz ist nicht geklärt. Der Bund hat voriges Jahr einen Sprung gewagt, aber eben nicht weit genug. Die gesetzliche Regelung und die Verordnung, die Wohneigentumsbildung und -bestand behindern, hat der Bund nicht geklärt, sind nicht gelöst. Und nicht zuletzt die Kündigungsmöglichkeit der DDR-Mietverträge auf Bestandsschutz der Mietverträge pochend bei Abriss ist nach wie vor eine offene Position und eine Forderung der ostdeutschen und der mitteldeutschen Länder.
Meine Damen und Herren, dem allen geht aber voraus, dass man mit Taschenspielertricks beim Geldverteilen die Stadtumbau-Ost-Zukunft nicht erfolgreich meistern wird. Taschenspielertricks müssen aber derzeit sein, habe ich das Gefühl, denn wenn das Geld alle ist, die Taschen
immer leerer werden dank erfolgreich verfehlter Wirtschafts- und Sozialpolitik im Bund, dann ist es eben so wie es ist. Der Zustand des Wohnungs- und Städtebaus in Deutschland und in Thüringen kann also, wenn nicht finanzpolitisch eine Kurskorrektur in Deutschland stattfindet, sicherlich mit Sicherheit nicht besser werden. Wir fordern daher als CDU-Fraktion die Landesregierung auf und bitten die Landesregierung, sich im Bundesrat stark zu machen und die Hemmnisse, die es noch gibt, schleunigst zu beheben. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen Abgeordneten, Frau Sedlacik, mein Name ist Wetzel.
Wenn Sie sich das einmal merken könnten, wäre ich Ihnen dankbar, und die Frau Doht heißt auch Doht und nicht
Dott. Ich habe Ihnen das das letzte Mal schon versucht zu erklären, aber Sie wollten es nicht begreifen. Jetzt sage ich es einfach einmal deutlicher. Aber Ihre 25 Vorschläge, ich habe sie mir nicht alle aufschreiben können, ich habe sie mir nicht gemerkt, vielleicht waren es auch 27, sind so viel wert, wie die zwei, die ich mir gemerkt habe. Die 75 "  *++, -%   ben für den Quadratmeter Abriss. Diese 75    wir uns dem Bund beugen, denn der Bund hat künftig nur noch 60 %        &  Jahr nur noch 60  .    Abriss, das zum Ersten. Also nicht das Land ist schuld, sondern der Bund hat gefordert 75 geht nicht mehr, alle 60. Der zweite Punkt, wenn Sie sagen, das Land muss sich mehr an der Förderung beteiligen und die Fördersumme muss höher werden, dann sage ich der Bund zahlt ein Drittel, das Land zahlt ein Drittel und die Kommune zahlt ein Drittel. So haben Sie es vielleicht verstanden.
Aber das Land, falls Sie es gemerkt haben, zahlt 80 Prozent Förderung und das schon seit vorigem Jahr und wir möchten es natürlich auch ganz gern erhalten. Die Kommune zahlt 20 und da frage ich mich, wie viel von dem Drittel der Kommune zahlt das Land jetzt schon. Also wir zahlen doch schon für dieses Drittel der Kommune ein ganzes Teil mit. Danke.
Hat es gereicht, sonst mache ich noch zwei Minuten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste! Frau Sedlacik, die PDS hat ein Problem, dass sie den etwas besser Verdienenden gern in die Tasche fasst, um es denen zu geben, die etwas weniger verdienen, verpasst
dabei den Absprung und zum Schluss geht es allen beiden schlecht. Aber was Sie vorhaben, ist Sozialismus pur.
Regionale und soziale Differenzierung, das kenne ich irgendwoher und da wird man dann irgendwann wieder oben bei der Wohnraumregulierung beim Rat des Kreises sitzen, nach Ihrer Meinung, und wird das wahrscheinlich in die Reihe bringen. Aber, ich sage nur deshalb, die sozialistische Regulierungspolitik hat bei der SPD begonnen und die Frau Doht hat vorhin gesagt, dass sie den Sinn und die Logik nicht versteht. Der Herr Kallenbach hat es eigentlich gesagt, ein Drittel Abbruch des investiven Bereichs im Eigenheiminvestitionssektor war diese Absenkung der Einkommensgrenze der besser Verdienenden in etwas andere Grenzen. Damit ist ein Drittel der gesamten Bauvolumina in Thüringen und in den neuen Bundesländern, aber auch in den alten Bundesländern abgebrochen und das wollen wir irgendwo nicht wahrhaben. Das ist aber an dem. Wenn wir jetzt noch mal in dieses Paket hineingreifen, werden wir feststellen, dass ein weiteres Drittel wegbricht und dann darf ich Ihnen nur sagen, Thüringen hat noch ein Förderprogramm und ein Instrumentarium dazu, hat auch in diesem Jahr noch 330 solcher Wohnungen, solche Eigenheimwohnungsförderungen durchgeführt. Das waren umgerechnet etwa 41 Mio.  vestiv zum Tragen kamen für die Thüringer Bauwirtschaft, hatte aber im Jahre 1995/96 jährlich etwa 300 Mio. DM zur Verfügung in diesem Sektor. Wir können das also fortführen, dieses Spiel, bis irgendwann gar keiner mehr durch Verunsicherung, durch jährliche oder monatliche Umschichtungen und Veränderungen der Regularien so verunsichert ist, dass unsere Bürgerinnen und Bürger künftig die Form der Investitionen zum eigenen Wohnungsbau eigentlich gänzlich sein lassen. Unsere Thüringer Handwerker und Bauschaffenden werden das sicherlich dankbar hinnehmen, denke ich mal, wenn wir das weiter so fortführen. Ich denke, Thüringen sollte im Bund tätig werden und soll dort auch ganz klar machen, was auch A-Länder in der alten Bundesrepublik mittlerweile getan haben, nämlich zu sagen, wir müssen die Eigenheimzulageförderung weiterhin haben. Wir gehen wieder auf die Förderung der Grundsätzlichkeit mit 1.000  $  Kind auf 800  5 waren, liebe SPD, vor wenigen Wochen bei 1.000 $  Kind und hatten keine Grundlagenförderung mehr einberechnet. Also, bei allem Orakel, was passieren könnte oder nicht passieren könnte, ich warte jetzt eigentlich darauf zu sagen, wann entscheidet diese Bundesregierung etwas in dieser Richtung und vor allen Dingen, in welche Richtung entscheidet sie. Sie kann sich nur einmal entscheiden. Und da ist unsere Meinung, der sicherste und beste soziale Wohnungsbau ist der private Wohnungsbau. Das ist Fakt, das wissen wir alle. Da sind Kosten, die dem Staat wegbrechen, die er nicht mehr hat in der Nachfolge in den nächsten 20 bis 30 Jahren. Und es ist Arbeit im ersten Arbeitsmarkt und diese Arbeit im ersten Arbeitsmarkt bedarf zum Schluss keines zweiten Arbeitsmarkts.
Meine Damen und Herren, unsere Bauschaffenden, unsere Gewerbetreibenden und mittelständischen Bauunternehmen warten auf solche Zeichen im Lande Deutschland, aber auch im Freistaat Thüringen. Ich denke, wir sollten in diese Richtung künftig unsere Politik auch in der Förderrichtung des Freistaats Thüringen ausrichten. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Doht, wer an 49 Steuerschrauben dreht und sich dann wundert, dass nichts mehr geht, der braucht sich eigentlich über nichts mehr zu wundern. Ich denke, wir machen hier keine Nabelschau und keine Erbsenbesprechung, wir reden hier über den Haushalt im Wohnungsbau und ich denke, das ist ganz wichtig, dass unsere Kommunen jetzt die Chance ergreifen und erkennen, dass sie mit dem Stadtumbau Ost und mit der kompletten Kofinanzierung des Landes rechnen können und dieses Geld bis 2009 eine riesige Entwicklungschance für sie bedeutet. Da können wir uns hier nicht darüber unterhalten, ob wir eventuell im Bereich Modernisierung, Mietwohnungsbau oder eventuell über den Bereich Eigentumsfinanzierung Kleinstmengen über den Haushalt streiten. Ich denke, es ist klar, dass der Bund wissen muss, dass wir 2009 mit den Dingen nicht fertig sein werden, die wir jetzt anzugehen haben. Es wird uns allein im Altschuldenhilfebereich eine Größenordnung von 600 Mio.  %&&A  ! ! abgerissenen Wohnungen endlich von den Altschulden befreien wollen, denn sonst gehen die Wohnungsunternehmen trotz Entschuldung unter. Ich denke, der Bund muss wissen, wenn das Jahr 2009 erreicht ist, ist der Bestand der momentan leer stehenden Wohnungen immer noch leer, aber, Gott sei Dank, durch die demoskopische Entwicklung nicht mehr geworden. Um nichts anderes geht es und das sind dramatische Entwicklungen, die wir hier abbauen müssen und denen wir auch entgegensteuern müssen. Wir hatten, falls es noch jemandem einfällt von einem Wohnungsmarkt zu sprechen, in Ostdeutschland, in Mitteldeutschland, in Thüringen noch nie einen Wohnungsmarkt. Wir hatten 1990 1 Mio. Wohnungssuchende und jetzt haben wir dummer
weise in Thüringen 115.000 leer stehende Wohnungen. Wo, bitte schön, soll in diesen 12 Jahren überhaupt ein Wohnungsmarkt entstanden sein? Wir müssen gegensteuern zu diesem Thema und dies werden wir tun. Dazu müssen die Kommunen die nötigen Kräfte aufbringen, dazu müssen die Wohnungsunternehmen die nötigen Kontingente bereitstellen und dazu, meine Damen und Herren, muss es notwendig sein, dass die Landesregierung beim Bund auch noch einmal nachkarrt und möglich macht, dass die Wohnungsunternehmen die Kommunalfinanzdecke, die ohnehin schwach ist, so übernehmen kann, dass die zu leistenden Mitleistungsanteile für die Kommunen möglichst von den Wohnungsunternehmen getragen werden können. Das sind die Dinge, die wir von diesem Haushalt ins Land hinaus schicken. Ich denke, das sagt uns in den nächsten Jahren auch Arbeit an, sichert Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, und bitte, meine Damen und Herren, bei 115.000 leer stehenden Wohnungen haben wir einer Verslumung entgegenzuwirken. Ich möchte nicht Herrn Ramelow irgendwann entgegenhalten müssen, dass wir dann Schuld waren, dass es Rechtsextremismus in Slums gibt. Danke, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die PDS-Fraktion hat mir heute Morgen signalisiert, dass Herr Dr. Koch krank ist. Herr Dr. Koch war gewählter Berichterstatter aus dem Justizausschuss zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2719. Aus diesem Grunde übernehme ich als Ausschussvorsitzender die Berichterstattung.
Durch Beschluss des Landtags vom 10. Oktober dieses Jahres ist der oben genannte Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 7. November 2002 beraten. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/2832 liegt uns vor. Der Gesetzentwurf wird angenommen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, nun zu verfahren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, wir haben heute über die zweite Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes zu befinden.
Vielleicht kann die Technik noch einmal nachstellen, ich denke, die Mikrofone müssten eigentlich stimmen.
Ja, sie gibt es wieder her.
Schon in der ersten Lesung im Hause, denke ich, war großes und breites Einvernehmen zu erkennen, dass es eine solche Novellierung, eine solche Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes geben muss. Die sich im Zuge der Reform der Juristenausbildung verändernden bundesrechtlichen Vorgaben bedürfen der Umsetzung in das Landesrecht. Diese wird maßgeblich erst im Wege einer Novellierung der Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung erfolgen. Voraussetzung ist jedoch die vorherige Anpassung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes, das die Ermächtigungsgrundlage für die Änderung der genannten Rechtsverordnung bilden soll. Darüber hinaus hat die Anwendung gezeigt, dass das Thüringer Juristenausbildungsgesetz praktischen Bedürfnissen an einzelnen Stellen nicht mehr vollständig gerecht wird. Schließlich soll damit auch klargestellt werden, dass die Hochschule den Absolventen der ersten Prüfung einen akademischen Grad verleihen kann. Dies, meine Damen und Herren, liegt uns in der Beschlussempfehlung des Justizausschusses in der Drucksache 3/2680 zu dem eben erwähnten Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes vor. Durch Beschluss des Landtags vom 22. August 2002 dieses Jahres ist der Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 29. August 2002 beraten und ein einstimmiges Votum als Beschlussempfehlung an dieses hohe Haus gegeben, den
Gesetzentwurf anzunehmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 3/2275 liegt uns die Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/1918 zum Thema "Stadtumbau und Baukultur in Thüringen" vor.
Meine Damen und Herren, ich habe mir lange überlegt, was wohl der Grund für diese Große Anfrage gewesen sein mag. Wahrscheinlich auch eventuell zu hinterfragen, wie viel Mitschuld man an den Leerständen durch den Bau von 10.000 Sozialwohnungen auf der grünen Wiese mitträgt oder ob man dem Land noch hier und da ein paar gute Ratschläge mit auf den Weg geben müsste und welche. Ich denke, seit gestern, seitdem der Wirtschaftsminister Ratschläge mit auf den Weg zwischen Erfurt und Berlin gegeben hat, war mir klar, wofür die vielen Fragen sind. Man will mit den Antworten und den Erkenntnissen daraus sicherlich der Bundesregierung Informationen zukommen lassen, um sie fit zu machen, dass sie nicht länger von Sachsen und Thüringen in dieser Frage vorhergetrieben werden. Es ist auch peinlich, wenn man von zwei solchen Bundesländern immer vor sich hergetrieben wird zu handeln.
Da meine ich z.B., ob das nun das Altschuldenhilfegesetz § 6 a ist, bei dem man sehr kurz gesprungen ist, wo man Firmen, Wohnungsunternehmen, die 15 Prozent Leerstand haben, die Möglichkeit der Entschuldung gibt. Was ist bei denen, die nur 5 Prozent Leerstand haben und auch kurz vor der Illiquidität stehen? Selbst wenn so die Dinge liegen, die da sicherlich eine Rolle spielen.
Aber, meine Damen und Herren, Stadtumbau - denke ich ist so alt, wie die Menschheit Städte baut. Naturkatastrophen, Brandkatastrophen, Kriege und da meine ich - wie Troja, Karthago oder Dresden - die Älteren unter uns, die sich sicherlich noch an die letzten beiden Stadtumbauten erinnern können. Der erste von beiden war eben das Ende dieses unsäglichen Krieges und die Älteren von uns können sich an die Ruinen erinnern, wo letztmalig in Deutschland Ruinen mit Waffen geschaffen wurden. Alle, die hier sitzen - denke ich -, können sich an die zweite
Version erinnern, die in bester Erinnerung haften geblieben sein dürfte, nämlich Stadtumbau Ruinen schaffen ohne Waffen. Das war bis 1989.
Wir stehen heute im Prinzip davor, wertvolle Altstadtteile, die dahingesunken wären, wieder fit zu machen, wieder schön zu machen. Gott sei Dank war der Teil Thüringens in der DDR-Zeit davon nicht so betroffen wie vergleichbar andere Regionen innerhalb des Territoriums dieser DDR. Die seit 1990 begonnene Stadtsanierung zeigt nun mittlerweile wunderschöne Erfolge unserer Altstädte.
Dieter Althaus hat auf dem Stadtumbauforum unserer Fraktion am 1. März auch ebenfalls darauf hingewiesen, ich darf zitieren, Frau Präsidentin, danke: "Die politische Wende hat glücklicherweise wertvolle historische Bausubstanz vor dem Abriss bewahrt. Die Sanierung der Stadtkerne schreitet seither erfolgreich voran. Ein Pfund, um das uns im Übrigen viele westdeutsche Besucher beneiden." Natürlich, meine Damen und Herren, kann man sich um dieses und jenes baukulturelle Ereignis streiten. Aber ich denke, dass uns in Thüringen so mancher Übergang von Moderne und Altem bestens gelungen ist.
Meine Damen und Herren, weil die Bundesregierung den Stadtumbau Ost als eigene Erfindung verkaufen will und das Ganze als Null-Summen-Spiel verkauft, dann kann man denjenigen, der das tut, nicht feiern. Der Bund wurde von den Ländern, speziell von Thüringen und Sachsen, zur Bildung einer Expertenkommission förmlich getrieben. Was dabei herauskam, war natürlich sicherlich ein machbarer Kompromiss. Doch die Dummen können und dürfen nicht Länder und Kommunen allein sein.
Über 1 Mio. Wohnungseinheiten in Ostdeutschland stehen leer. Es sind nun auch in Thüringen über 110.000 Wohneinheiten, die leer stehen, und wir gehen gefördertem Abriss in den nächsten neun Jahren entgegen. 350.000 Wohneinheiten sollen insgesamt in Ostdeutschland mit dem vom Bund aufgelegten Programm, komplementiert von Ländern und Kommunen, vom Markt genommen werden. Was bleibt dann übrig? Nämlich 650.000 Wohneinheiten. Was soll damit geschehen? Im Bundestagswahljahr, meine Damen und Herren, muss man die Bundesregierung schon fragen, ob es das war oder ob es weitergehen wird. Ich denke, wir können unsere Städte nicht damit erhalten, wenn wir eine künstlich globale Völkerwanderung erzeugen und sagen "Kommet her zu uns alle, wir haben leer stehende Wohnungen", wenn dazu der Arbeitsmarkt fehlt. Das Gerede vom "lasst die Wohnungen zu und wartet erst mal ab, wer da eventuell wieder einzieht", das ist wohl völliger Blödsinn.
Das jetzt nach langem Drängen Begonnene muss fortgeführt werden und wenn eben noch einmal 1 Mrd.  die Hand zu nehmen wäre, dann muss man das eben tun. Seit 1991 hat Thüringen einen konsequenten Stadtumbau getragen. Es begann mit der Stadtreparatur und geht nun aber in eine stürmische Phase des Stadtumbaus weiter.
Wenn ich von stürmischer Phase spreche, meine Damen und Herren, dann meine ich die vorausgesagte demoskopische Entwicklung Thüringens von minus 0,4 Prozent jährlichen Einwohnerschwunds durch Wegzug. Aber ich darf auch hier den Ministerpräsidenten aus der letzten Regierungserklärung zitieren: "Eine Zahl, die es nicht zu dramatisieren gilt, meine Damen und Herren, aber ernst zu nehmen ist." Er hat Recht damit. Denn ich denke, was hohe politische Würdenträger unseres Landes zum Neujahrsgruß 2001 mit Angstrufen und mit Jammern ausgelöst haben statt mit Visionen verkleidet, kann man nicht 15 bis 16 Monate später mit der Schlagzeile abtun, dass die Ossis endlich aufhören sollen zu jammern.
Der Wohnungsbedarf ist nicht mehr gegeben, das ist richtig. Deshalb sollte man jetzt einen generellen Schnitt und Schritt tun - lieber ein Ende mit Schmerzen als ein Schmerz ohne Ende. Ziel muss es sein, unsere Wohngegenden müssen wieder zu einer guten Adresse werden. Allerdings müssen wir vorher integrierte Stadtentwicklungskonzeptionen entwickeln, um die historische Entwicklung aufzuarbeiten und ein reales Bild unserer Thüringer Kommunen zu schaffen. Unsere Antwort kann nur lauten, keine Chaostheorien zu verbreiten, Erkennen der Situation, Mut machen zum Umsteuern und neue Ordnung in unseren Kommunen schaffen. Wir müssen von hier aus eine Debatte führen, meine Damen und Herren, wie wir unter regionalisierten Aspekten mit Förderung und Programmen umgehen, um lebendige Regionen mit aktiven Bürgern zu erhalten. Wir müssen dem Verlust von Wirtschafts- und Kaufkraft Einhalt gebieten. Dieser Prozess wird alle Beteiligten einschließen müssen, wenn er erfolgreich sein soll. Althergebrachte Arbeitsweltwerte von ganzen Berufsständen, meine Damen und Herren, werden zu überdenken sein. Lieb gewonnene Wertvorstellungen gilt es dabei sicherlich abzulegen, wenn wir in diesem Prozess als Sieger bestehen wollen. Eingeschlagene politische, bundespolitische Wirtschaftsstrategien können so nicht zum Erfolg führen. Solche Wege, meine Damen und Herren, führen eher zu Verhältnissen einer früheren DDR.
Thüringen ist auf einem guten Weg im Bereich des Stadtumbaus, des Wohnungsbaus und der Stadtentwicklung. Es war immer CDU-Fraktionsmeinung, dass das nicht ohne die Mitwirkung privaten Kapitals und privater Eigentümer funktionieren kann. Der sozialste Wohnungsbau, meine Damen und Herren, ist - global sicherlich bewiesen immer noch der private Wohnungsbau. Nur durch den Schutz des Eigentums, des Tragens, Haltens und Vermehrens von Eigentum werden auch künftig gute, bezahlbare Wohnmietbedingungen für unsere Bürgerinnen und Bürger entstehen.
Das alles, meine Damen und Herren, ist auf dem Weg und Hindernisse müssen dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Wirtschaft wartet darauf. Ich betone nur die Jahrestagung des RDM, dessen Mitglieder in den letzten Wochen und Monaten hier in Erfurt deutlich und klar auf dem wohnungspolitischen Forum der CDU gefordert haben,
negatives Denken und Visionslosigkeit auf diesem Wege endlich abzulegen. Ich fand es gut, dass gerade von dieser Seite auch einmal gesagt wurde, beim Wintersport haben wir bewiesen, dass wir Visionen haben, beweisen wir es doch auch da. Denn nur Abriss und Rückbau, das kann wohl nicht der einfache und allein selig machende Weg sein, sondern die Formel heißt eigentlich Sanierung.
Bisher ist es von 42 Kommunen beantragt, da kann das Ganze noch nicht aufhören. Dieser Prozess muss sich eigentlich auch in allen anderen Thüringer Kommunen fortsetzen. Da gilt es, die Spekulationsfrist, die von fünf auf zehn Jahre erhöht wurde, wieder zu lösen und wieder auf fünf Jahre zurückzunehmen, denn mittlerweile ist dies eine Hemmschwelle in der Investitionskraft unseres Freistaats. Da geht es darum, dass die Stadtzentren Eigenheimbauinitiative bedürfen, billigeres Bauland ist gefragt. Umweltfreundliches am Bau, Kinder- und Familienförderung und die Altersvorsorge aus einem Topf. Thüringen muss sich wohl auch weiter bei der Schaffung von besseren Rahmenbedingungen auf Bundesebene zusammen mit Sachsen stark machen. Es geht auch um weniger Staat im Bau. Das heißt nicht zuletzt auch weniger Stadt. Denn Kommunen weiter als alleinige Bauherren, meine Damen und Herren, das kann für Thüringen nicht der richtige Weg in die Zukunft sein.
Wie der Fraktionsvorsitzende ebenfalls auf dem wohnungspolitischen Forum ausführte, Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Deshalb haben wir im Landeshaushalt 2001 und 2002 einen Paradigmenwechsel auch eingeleitet. Wir haben ein Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm aufgelegt. Konkrete Zukunftsplanungen unserer Städte werden durch die Integration und integrierte Stadtentwicklung ermöglicht." Meine Damen und Herren, das Ziel sind urbanisierte Thüringer Innenstädte und nur Politik und Wirtschaft gemeinsam können diesen Prozess positiv bewältigen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen Abgeordneten, werte Gäste, in der zweiten Lesung zu diesem uns vorliegenden Gesetz in der Drucksache 3/2031 liegt uns die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 3/2137 vor. Es ist in der ersten Lesung sehr vieles dazu gesagt worden, sehr viel Richtiges dazu gesagt worden. Wir müssen das als CDU-Fraktion auch nicht noch einmal wiederholen. Wir haben uns im Ausschuss in großer Einmütigkeit dazu gefunden, diese Beschlussempfehlung zu geben, die uns heute vorliegt. Ich möchte nur einige Sätze noch verlieren. Ich denke, es geht auch ein Stück Wendeprovisorium hiermit zu Ende und es werden klare, effiziente Ausbildungsstrukturen der Polizei in Thüringen geschaffen, wenn wir sagen, wir werden die Ausbildung konzentrieren, und dies in Meiningen. Die finanztechnische Seite wird dafür für die nächsten Jahre sicherlich im Haushalts- und Finanzausschuss zu regeln sein und geregelt werden. Wir haben das Thema der Auslandseinsätze unserer eigenen Polizei sowie fremder Polizei hier in Thüringen, speziell bei großen Sportveranstaltungen etc., möglich gemacht. Dies, Herr Dr. Hahnemann, wird hiermit nicht abgeschafft, sondern es wird überhaupt geregelt. Ich denke, dass das überhaupt geregelt wird, war höchste Zeit. Verfahrensbeschleunigung in dem Moment, wo ich nicht wochenlang auf einen Widerspruch warten muss, dem dann vielleicht nicht abgeholfen werden kann, sondern mich direkt an ein Verfahrensgericht wenden und damit klagen kann, den Klageweg mir eröffnet, denke ich, ist auch effizienter, schneller und nützlicher für den Bürger. Wir schaffen hier keine Demokratie ab, sondern wir stärken sie. Die Fraktion der CDU, meine Damen und Herren, bittet um Zustimmung für die Beschlussempfehlung zu dem uns vorliegenden Gesetzestext. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Polizei- und Sicherheitsrechtsgesetzes legt uns die Landesregierung heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf vor, der von seiner Wertigkeit und Wichtigkeit in den kommenden Wochen in einer sachlichen Diskussion, bis hin zur Anhörung, einen breiten Raum einnehmen wird.
Meine Damen und Herren, Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für den Staat - ein hohes Gut. Sicherheit zum Nulltarif gibt es nicht. Hundertprozentige Sicherheit gibt es auch nicht. Die Freiheit kann und darf der Sicherheit auch nicht zum Opfer fallen. Doch der Staat muss zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger das ihm gebotene Gewaltmonopol auch ausüben. Zum Ausüben bedarf es sauberer, klarer Richtlinien und Gesetze und um ein solches Werk handelt es sich letztendlich hierbei.
Freie Menschen, meine Damen und Herren, in einem freien Land, globalisiert, weltoffen, geben sich solche Richtlinien in die Hand, um auch künftig in Frieden und Freiheit leben zu können.
Modernste Medien haben in der organisierten Kriminalität im Extremismus jedweder Art und aller Couleur ihren Einzug gehalten. Dem muss der Staat mit den nötigen Mitteln begegnen können, wenn er nicht vor lauter Neoliberalismus untergehen will. Unsere Demokratie, meine Damen und Herren, ist eine wehrhafte Demokratie und das ist gut so. Dies sollte sie auch bleiben, auch für unsere Kinder und Kindeskinder. Dafür haben wir zu sorgen heute und hier. Die Verbrechensaufklärungsquote in Thüringen liegt sehr hoch, das ist auch gut so und muss auch so bleiben. Wir, die wir Politik gestalten, wollen neben oder hinter unseren Polizisten stehen, habe ich oft das Gefühl, wir sollten aber eigentlich mehr vor unseren Polizisten stehen, die diese schwere Arbeit, diesen schweren Dienst für uns letztendlich leisten, in Frieden und Freiheit zu leben. Von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön an alle unsere Polizistinnen und Polizisten, die diese Arbeit leisten.
Dabei lasse ich es nicht zu von dieser Stelle aus, dass utopische sozialistische Ideen und Gedankengüter hineingetra
gen werden in dieses Land und in dieses hohe Haus, die immer reellen Welten fern und fremd waren - utopische Sozialisten. Das sage ich ganz speziell an die Damen und Herren zu meiner rechten Seite, das hat nichts mit der politische Einstellung zu tun dieses "rechten", Sie sind eben nur an meiner rechten Seite. Hier wird keine Freiheit zu Grabe getragen, das hat niemand vor, und der Staat bleibt nur wehrhaft und dies hoffentlich auch mit Ihnen. Das ist gut so, dass es Sie gibt und dass Sie das alles sagen dürfen, was Sie wollen. Denn vor 1989 war das leider etwas anders. Er bleibt auch ein Rechtsstaat, meine Damen und Herren, dieser Staat, deshalb behält sich der Gesetzgeber Kontrollrechte vor. Verbesserungen sind im Wandel der Zeiten überall notwendig, also warum auch nicht bei den Kontrollrechten - den Kontrollrechten der zuständigen Stellen des Landtags und bitte nirgendwo anders. Sie sind eben auch weiter zu verbessern und es wird getan und daran wird gearbeitet. Der nicht tätliche Bürger ist staatenschutzrechtlich ja auch exakt geschützt.
Meine Damen und Herren, Politiker können doch nicht nach Videoüberwachung rufen und wenn sie dann an ihrer eigenen Haustür ankommt, dann rufen sie, dass sie sie nicht wollen. Deshalb, meine Damen und Herren, gibt es Videoüberwachung und hoffentlich nicht überall, sondern an gefährdeten Stellen. Auch das ist im Gesetz festgeschrieben. Präventive Maßnahmen wie Rasterfahndung müssen erweitert werden. Die Möglichkeiten des Aufenthaltsverbots und Platzverweises müssen der Polizei eine effektivere wirkungsvolle Handhabung geben, hier auch ordnungsbehördlichen Dingen gleich lautend mit der Polizei zu handeln. Sicherlich werden wir in dieser Frage der Diskussion hier noch einmal in die Thematik des Polizeiaufgabengesetzes hingehen zu §§ 18, 18 a, von der SPD gefordert. Aber - es hat hier an dieser Stelle eigentlich nichts verloren, sondern es geht um einen anderen Tatbestand der Verbrechensbekämpfung -, wenn ich anfangs schon vom Einsatz modernster Medien auf der Seite der organisierten Kriminalität sprach. Meine Damen und Herren, deshalb habe ich vorhin bei meinem Kollegen Pohl den Zwischenruf gemacht. Hier gab es nämlich von dem Vorredner Dr. Hahnemann die Bemerkung, dass das den Völkerfrieden ja stört, wenn wir dieses Gesetz veranlassen und verabschieden, weil wir ja völkerrechtlich Unfrieden damit in die Welt tragen. Hier muss ich sagen, organisierte Kriminalität stört den Völkerfrieden und wird ihn nicht verbessern. Die organisierte Kriminalität muss von allen zivilisierten Völkern dieser Erde eigentlich gleichmäßig bekämpft werden. Deshalb fordere ich und fordert die CDU-Fraktion, dass die, die die Kriminalität zu bekämpfen haben, zumindest mit den gleichen materiell-technischen Dingen ausgerüstet sind wie die, die die organisierte Kriminalität durchführen.
Selbstverständlich gehört dazu auch die Überwachung der Telekommunikationsmöglichkeiten und -mittel und deren Datenüberwachung und -auswertung. Die Eröffnung technischer Möglichkeiten der Mobilfunktechnik ist somit
eigentlich zwingend notwendig. Meine Damen und Herren, so soll das Landesamt für Verfassungsschutz einen erweiterten Beobachtungsauftrag erhalten, aber es wird keine Geheimpolizei. Hätte mal eine andere Geheimpolizei Schild und Schwert vor 1989 eine demokratische Kontrolle gehabt, dann möchte ich sehen, wie das ausgesehen hätte. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen heute, aber es war leider nicht so. Genau von den Damen und Herren, die noch vor einem Jahr im Doppelhaushalt dafür plädiert haben, dass die Polizei von ihren Ausrüstungsgegenständen enorme Gelder abgenommen bekommen sollte und diese für andere Dingen im Haushalt Verwendung finden sollten, erwarte ich eigentlich hier nur Stillschweigen. Ich spreche ganz bewusst von einem Beobachtungsauftrag des Landesamts und nicht von der Übernahme von Polizeiaufgaben.
Jugendliche Kriminalität, meine Damen und Herren, die in immer jüngere Jahrgänge hinein gerät, 13-, 14-Jährige, die vor dem Richter stehen, deren Dinge müssen natürlich auch möglich sein aufzuzeichnen, und auch da wieder der Datenschutz und kurze Löschfristen, aber die Möglichkeit, dies zu tun.
Meine Damen und Herren, wer dem Staat durch Gesetzesbruch zusätzliche Kosten aufbürdet, sollte auch dank einer Gebühr zur Kofinanzierung herangezogen bzw. beiteiligt werden, auch wenn es Veranstalter in diesem Freistaat geben sollte, die nicht so genau wissen, ob ihre Veranstaltung genehmigt oder nicht genehmigt ist. Wer dann hingeht, muss vielleicht auch mit solchen Konsequenzen rechnen, dass er nicht gerade wusste, der Veranstalter, ob sie genehmigt war. Für all diejenigen, die der Meinung sind, dass nun in Thüringen die Demokratie zu Grabe getragen wird, sei eines noch ins Stammbuch geschrieben: Es handelt sich um die Umsetzung infolge von gesetzlicher Regelung im Bund, aber sicherlich auch geprägt von den Ereignissen des 11. September im Jahr 2001, deren Geschehnisse sicherlich auch Auslöser mit waren, bestimmte Geschwindigkeiten für dieses Gesetz mit auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung und ich darf hier den Antrag stellen im Namen meiner Fraktion, diese Drucksache an den Innenausschuss zur Weiterbehandlung zu überweisen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, in der Tagung des Landtags am 11. Oktober 2001 wurde der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 3/1861 an den Justizauschuss zur Beratung überwiesen. Der Justizausschuss hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 6. November 2001 und in seiner 29. Sitzung am 27. November 2001 beraten. Am 6. November in der 28. Sitzung wurde ein Änderungsantrag zum Antrag der CDU mit der Drucksache 3/2056 von Seiten der PDS-Fraktion eingereicht. Dieser Änderungsantrag der PDS-Fraktion wurde in der 29. Sitzung am 27. November mehrheitlich abgelehnt und der Justizausschuss bittet das Plenum in der Beschlussempfehlung den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 3/1861 mit der Änderung anzunehmen.
In der Nummer 1 zum § 78 Abs. 3 a werden in der Nummer 5 die Worte: "Eine Regierungserklärung oder" gestrichen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, uns liegt heute in erster Lesung die Drucksache 3/2031, Gesetzentwurf der Landesregierung "Thüringer Gesetz zur Änderung polizeiorganisatorischer Bestimmungen" vor. Die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Scherer waren sehr umfänglich und sehr gut, und die Angst der PDS, schon wieder Schweine durch Thüringens Gassen und Dörfer zu treiben, mit der Angst umher zu gehen, da wird Europol, da werden demnächst womöglich afghanische Polizisten hier tätig werden, womöglich türkische Polizisten und irgendwelche Menschen jagen, das klingt natürlich immer wieder gut.
Ich denke, Herr Kollege Pohl hat das richtig gesagt, auch im Namen meiner Fraktion darf ich jetzt schon zu Anfang - wenn ich es dann am Ende vergessen sollte - feststellen, dass wir die Überweisung an den Innenausschuss beantragen, um dort zur ordentlichen Weiterberatung dieses Gesetzes zu kommen. Aber ich glaube, in drei Scheiben eingeteilt, wie von meinen Vorrednern schon erwähnt die einmal effektivere Neuorganisation der Aus- und Fortbildung in Thüringen durch eine Qualitätsverbesserung, Qualitätssteigerung, durch höhere Effizienz des Lehrbetriebs und praxisnahe Erkenntnisse diese schneller in den unmittelbaren Ausbildungsinhalteprozess einfließen zu lassen, denke ich, sind wichtig, um hier auch künftig eine gute Arbeit in Thüringen zu leisten.
Natürlich sprechen auch ökonomische Gründe dafür, aber sie sind nicht Aufgabe des Standorts Rudolstadt, denke ich, es macht auch klar und deutlich, dass wir nicht Geld irgendwo anders einsetzen und an einer anderen Stelle es eventuell im Sand verrieseln lassen, sondern Rudolstadt hat seinen weiteren Fortbestand und Meiningen soll eine künftig effizientere Lehrkultur erhalten.
Das zweite Themenprogramm ist genau dieses Stück, nämlich der zwischenstaatlichen polizeilichen Arbeit, wenn also künftig ausländische Polizisten Dienst in Deutschland und speziell dann hier in Thüringen tun können, ob nun bei Großveranstaltungen, bei Terrorismusbekämpfung oder organisierter Kriminalitätsbekämpfung, das sei erst einmal dahingestellt. Ich denke, alle drei Dinge werden möglich sein. Aber auch umgekehrt, dass Thüringer Polizisten in diesem Bereich in anderen Ländern, in anderen Bundesländern und vielleicht in anderen EU-Ländern tätig werden können, ist nicht mehr als recht und billig.
Der dritte Teil dieses Gesetzeswerks umfasst die Verfahrensbeschleunigung und die Entlastung der Polizeiverwaltung durch die Abschaffung von aufwändigen Widersprüchen. Ich denke, wenn ein Bürger einen Widerspruch abgibt und er hört dann die nächsten vier, fünf Wochen von seinem Widerspruch nichts, weil der Verfahrensweg ewig lange dauert, haben wir wenig gekonnt. Kann er aber sofort den Rechtsweg einschreiten, hat er eigentlich eine schnellere Möglichkeit, auch zu seinem Recht zu kommen. Ich denke, das ist die Regulierung, die Sie heute einmal gefordert haben, Herr Dr. Hahnemann, in einer anderen Rede. Ich glaube, dass wir unseren Bürgern das schon schuldig sein können. Damit beantrage ich für meine Fraktion die Weiterbehandlung des Themas im Innenausschuss. Danke, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, Herr Ramelow versuchte mir gerade ins Ohr zu räuspern "und es sind doch die Männer, die das tun." Sicherlich sind es die Männer, aber ich habe immer noch die Frage, in der Mehrheit der Ehemänner? Ich weiß nicht, ich lasse mich da nicht so gleich in eine Ecke stellen.
Meine Damen und Herren, in dem Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/2038 liegt uns dieser Gesetzentwurf vor. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, und die Fraktion der SPD fordert darin die Aufnahme eines neuen § 18 a. Es soll damit ein so genannter Lückenschluss im zivilrechtlichen Rechtsschutz zwischen erstem Einschreiten der Polizei und dem Wirksamwerden von gerichtlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden können, der in der Praxis nach bestehendem Recht wohl nur schwer gewährt werden könne. Und, meine Damen und Herren, was Frau Kollegin Bechthum eben forderte, war halt der pauschalierte Platzverweis, nicht der einzelne jeweils von der Tat gesehene Platzverweis, sondern der pauschalierte Platzverweis, auch durchaus über einen längeren Zeitraum hinaus. Das zurzeit bestehende Instrumentarium, meine Damen und Herren, wie Ingewahrsamnahme, wie Platzverweis oder wie Sicherstellung des Wohnungsschlüssels kann die Polizei auch schon nach jetzigem möglichen Gesetz häuslicher Gewalt - wenn sie dazu gerufen wird wirksam eingreifen. In der Regel sollte dies - wenn sie eingreift in einem solchen Fall - mit einem bereits mehrtägigen Platzverweis genügen. Die Betonung liegt hier bei mehrtägigem Platzverweis und nicht bei pauschaliertem Platzverweis, um den Opfern die Inanspruchnahme gerichtlichen Schutzes zu ermöglichen. Solche Regelungsbedürfnisse, denke ich, Einzelregelungen in einem Gesetz so detailliert aufzulisten, entspricht eigentlich einer modernen Gesetzgebung nicht und steht eigentlich einer modernen Gesetzgebung auch entgegen. Gesetze sollten auch künftig nicht in Form und Inhalt einem Erlass und einem Verwaltungsakt gleichen, sie sollten vielmehr in zu erlassenden Verfügungen und Rechtsverordnungen geregelt werden. Das, meine Damen und Herren, weiß ich zwar, dass meine Damen in der CDU-Fraktion dazu sicherlich eine ganz andere Meinung noch haben werden und da sicherlich Rede- und auch eventuell Handlungsbedarf besteht im Freistaat Thüringen, bitte ich im Namen meiner Fraktion um Überweisung an den Innenausschuss, um diese Thematik weiter zu behandeln. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Abgeordnete, werte Gäste, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Drucksache 3/1911 haben PDS und SPD nur vordergründig auf die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts vom 19. September dieses Jahres reagiert. Der Gesetzentwurf ist vielmehr erkennbar eine Reaktion auf die umfassenden Initiativen der CDU zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
in der Drucksache 3/1843 und 3/1861, die sie bereits wenige Stunden nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Öffentlichkeit vorgestellt hat und die die Opposition offenbar überrascht haben.
Die CDU, Partei wie Fraktion, hat sich schon frühzeitig, offenbar doch auch früher als SPD und PDS, intensive Gedanken zu diesem Thema gemacht, und zwar unabhängig, Herr Kollege Schemmel, vom Ausgang des Verfah
rens vor dem Verfassungsgericht in Weimar. Das durch die Unterschriftsleistung von 360.000 Thüringerinnen und Thüringer deutlich gewordene verstärkte Politikinteresse und das Bedürfnis nach mehr bürgerschaftlicher Beteiligung hat die CDU stets sehr ernst genommen. Das spiegelt sich in ihren Initiativen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen wider.
Die CDU hat sich dabei nicht wie das Volksbegehren "Mehr Demokratie" oder dem jetzt in Drucksache 3/1911 vorgelegten Gesetzentwurf nur auf die plebiszitären Elemente in der Thüringer Landesverfassung beschränkt, sondern es wurden vielmehr umfassend alle Aspekte einer stärkeren Beteiligung der Bürger an unserem Gemeinwesen ins Blickfeld genommen. So enthalten die Vorschläge der CDU beispielsweise auch gesetzliche Änderungen zur Stärkung des Bürgerengagements auf kommunaler Ebene. Der Gesetzentwurf von SPD und PDS lässt diesen Bereich gänzlich außer Acht.
Weiter werden von der CDU konkrete Vorschläge unterbreitet, wie Bürger besser in das Gesetzgebungsverfahren des Landtags eingebunden werden können. Hier soll im Rahmen der von der Verfassung vorgegebenen Schranken mehr Öffentlichkeit in den Sitzungen der Landtagsausschüsse hergestellt werden. Weiter nenne ich das Stichwort der "Elektronischen Demokratie". Hierzu liegen ebenfalls keine Vorschläge der Oppositionsparteien vor.
Zu einer Neuregelung der bestehenden plebiszitären Regelungen gehört vernünftigerweise auch, dass man die Erfahrungen mit dem Volksbegehren "Mehr Demokratie e.V." auswertet und das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid, kurz BVVG genannt, auf seine Zweckmäßigkeit hin untersucht.
Als nachteilig hat sich zum Beispiel die parallele Behandlung des Volksbegehrens im Landtag und beim Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar erwiesen. Dadurch, dass der Landtag das Volksbegehren trotz des in Weimar anhängigen Verfahrens innerhalb von sechs Monaten abschließend zu behandeln hatte, war ein ungeheurer Zeitdruck entstanden. Meine Damen und Herren, wir erinnern uns, dass zu einer Plenarsitzung am 20. September eingeladen worden war für den Fall, dass das Gericht am 19. September eine andere Entscheidung getroffen hätte. Ich denke, derartige verfahrensrechtliche Unzuläng
lichkeiten müssen bei der jetzt anstehenden Debatte wirksam geändert werden. Die CDU hat hierzu konkrete und konstruktive Vorschläge unterbreitet bzw. die Landesregierung um die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs gebeten. Die Vorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 3/1843 und 3/1861 vor. Nach der Überschrift des von der SPD und der PDS jetzt vorgelegten Gesetzentwurfs in Drucksache 3/1911 sollen die damit angestrebten Verfassungsänderungen der Entwicklung direkter Demokratie im Freistaat Thüringen dienen. Der Titel unterstellt mit dieser Formulierung, dass es zurzeit nur "kümmerliche" oder gar überhaupt keine plebiszitären Regelungen in unserer Verfassung gibt. Dass diese Annahme falsch ist, wird durch das erfolgreiche Volksbegehren "Mehr Demokratie e.V.", dem mehr als 18 Prozent der Stimmberechtigten ihre Zustimmung gegeben haben, widerlegt.
Der Titel des Gesetzentwurfs ist daher nichts anderes als eine Provokation, der die Tatsache schlicht verfälscht.
Bereits heute gibt es eine entwickelte direkte Demokratie in Thüringen. Nur gilt es jetzt, sie unter Beachtung der Grundsätze der Verfassung im Sinne von mehr Bürgerbeteiligung maßvoll auszubauen. Nach seiner Begründung soll der Gesetzentwurf von SPD und PDS sicherstellen, dass der Gegenstand des Volksbegehrens nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs weitestgehend erhalten bleibt. Ob dies gelingen wird, darf angesichts der Kernaussagen des Urteils vom 19. September, auf das ich am Ende meiner Ausführungen noch einmal zurückkommen werde, wohl bezweifelt werden. Ich möchte auf den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD und PDS heute nicht detailliert eingehen, sondern nur einige Kernpunkte ansprechen. Das Quorum für das Zustandekommen eines Bürgerantrags soll auf 25.000 Unterschriften gesenkt werden. Damit wird eine Forderung des gescheiterten Volksbegehrens, das ebenfalls eine Absenkung auf 25.000 Unterschriften zum Ziel hatte, aufrecht erhalten.
Danke, Frau Präsidentin.
Herr Schemmel, Sie sind doch dann gleich dran.
Das Quorum beträgt zurzeit 6 Prozent der Stimmberechtigten, das sind ca. 120.000 Unterschriften. Die CDU-Fraktion hat für eine Absenkung auf 50.000 Stimmen plädiert. Ich denke, in diesem Punkt wird man sich sicher einigen können. Das zurzeit einfachgesetzlich in dem bereits erwähnten BVVG geregelte Quorum von 5.000 Unterschriften für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens soll in die Verfassung übernommen werden. Auch diese Regelung ist unverändert aus dem letztlich gescheiterten Volksbegehren übernommen. In diesem Punkt besteht kein Dissens, denn auch die CDU-Fraktion will diese Änderung. Beim Unterstützungsquorum für das Zustandekommen eines Volksbegehrens haben sich SPD und PDS eine zugegeben interessante neue Variante einfallen lassen, sie schlagen nämlich eine Differenzierung vor. Für verfassungsändernde Gesetze soll das Quorum von 14 auf 10 Prozent gesenkt werden und für einfache Gesetze soll es von 14 auf 7 Prozent gesenkt werden.
Das Volksbegehren "Mehr Demokratie e.V." zielte noch auf eine Absenkung auf 5 Prozent. Nun haben sich SPD und PDS zwar nach oben bewegt und das 10-ProzentQuorum für verfassungsändernde Gesetze deckt sich mit der von der CDU gewollten einheitlichen Absenkung auf 10 Prozent. Ob am Ende der Gesetzesberatung die vorgeschlagenen 7 Prozent bei einfachen Gesetzen herauskommen können, wird man sehen müssen. Ich persönlich bin da eher skeptisch, wenn ich mir die Ausführungen des Verfassungsgerichts vor Augen führe.
Beim Volksentscheid über einfache Gesetze soll es künftig kein Quorum mehr geben. Hier wurde eine weitere Forderung aus dem Volksbegehren unverändert übernommen; zurzeit bedarf es der Zustimmung mindestens eines Drittels der Stimmberechtigten. Die CDU will das bestehende Quorum unverändert beibehalten. In dieser Frage bestehen somit unterschiedliche Auffassungen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es für die ausreichende Legitimation eines per Volksbegehren zustande gekommenen Gesetzentwurfs eines Unterstützungsquorums bedarf. Hier scheint es mir, dass sich SPD und PDS noch nicht von dem Gedanken verabschiedet haben, sich die Rosinen aus anderen einschlägigen Gesetzen anderer Länder herauszupicken.
Gleiches, meine Damen und Herren, gilt beim Volksentscheid über verfassungsändernde Gesetze. Hier würde das Zustimmungsquorum nach dem Willen des vorliegenden Gesetzentwurfs künftig nur noch 25 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Auch dieser Vorschlag stammt unverändert aus dem vor dem Verfassungsgericht gescheiterten Volksbegehren.
Meine Damen und Herren, die CDU vertritt die Auffassung, dass das zurzeit geltende Quorum, Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Stimmberechtigten, unverändert bleiben muss. Die Verfassung muss erschwert abänderbar bleiben.
Es gilt der Satz, den die Landtagspräsidentin Frau Lieberknecht in einem Interview in der "Ostthüringer Zeitung" am 25. Oktober 2001 zum Tag der Verfassung gesagt hat - Frau Präsidentin, ich darf zitieren?
Danke schön. "Die Verfassung darf nicht den Eindruck von Beliebigkeit erwecken und den Zeitgeist bedienen."
Erfreulich ist, dass die noch in dem Volksbegehren "Mehr Demokratie e.V." enthaltene Forderung, Volksbegehren mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt zuzulassen, in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist. In diesem Punkt scheinen SPD und PDS das Urteil des Verfassungsgerichts vom 19. September richtig gelesen und auch erkannt zu haben, dass es sich hierbei nicht lediglich um eine Klarstellung, sondern um eine unzulässige materielle Änderung der Verfassung handelte. Deutlich erkennbare Unterschiede zwischen den Vorschlägen der CDU in dem vorliegenden Gesetzentwurf bestehen bei den Fragen Sammlungsort und Sammlungszeitraum. SPD und PDS wollen die bestehenden Regelungen, also vier Monate Sammlungszeitraum und freie Unterschriftensammlung, unverändert lassen.
Insbesondere die von der CDU favorisierte Sammlung in Amtsstuben wird von Rednern der Opposition kritisiert, obwohl diese Sammlungsart in der überwiegenden Mehrzahl unserer Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, nämlich in 10 von 16 Ländern, vorgeschrieben ist.
Diesen Kritikern halte ich die folgenden Ausführungen des Verfassungsgerichts vom 19. September entgegen: Das Verfahren der amtlichen Unterschriftensammlung erschwert zwar einerseits die Zustimmungsniederlegung Unterschriftsleistung und beinhaltet gegenüber den freien Sammlungen zusätzliche Anforderungen, denn der Bürger, der seine Unterstützung zum Volksbegehren dokumentieren möchte, muss sich zu einer Behörde begeben, dort während der Dienstzeit durch Vorlage seines Personalausweises seine Identität nachweisen, um sich dann gegebenenfalls nach Überprüfung seiner Daten nach melderechtlichen Gesichtspunkten in die Unterstützungsbögen eintragen zu können; das Verfahren der amtlichen Unterschriftensammlung verstärkt jedoch andererseits die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Unterschriftsleistung
und damit auch deren legitimationsvermittelnde Eignung. Denn es macht einen erheblichen Unterschied aus, ob ein auf der Straße, im privaten Kreis oder bei anderen Gelegenheiten von einem Betreiber des Volksbegehrens angesprochener Bürger seine Unterschrift an Ort und Stelle sofort ohne besonderen Aufwand leistet, oder ob er den beschwerlicheren Weg auf sich nehmen muss, um in eine Amtsstube in der vorgeschriebenen Art und Weise seine Überzeugung von der Unterstützungswürdigkeit des Volksbegehrens per Unterschrift zu dokumentieren.
Das Verfahren der freien Stimmabgabe überzeugt hingegen auch deswegen in seiner Hinweiskraft auf den wirklichen Unterstützungswillen, weil die Möglichkeit der Unterschriftensammlung an jedem beliebigen Ort die Abstimmungsfreiheit der Bürger durchaus beeinträchtigen kann.
So kann ein stimmberechtigter Bürger auf der Straße bei öffentlichen Veranstaltungen oder im privaten Bereich zur Unterstützung des Volksbegehrens angesprochen und zur Dokumentierung seiner Unterschrift aufgefordert werden, ohne dass ihm möglicherweise im Einzelnen der Inhalt und Sinn des Gesetzentwurfs verständlich erläutert wird.
Er kann auch, insbesondere durch Dritte, die dem Volksbegehren gegenüber positiv eingestellt sind und die mit dem Angesprochenen mehr oder weniger eng verbunden sind, zur Unterschriftsleistung gedrängt werden. Es besteht dann zweifellos die Gefahr, dass er nicht ohne Zwang, ohne Druck oder sonstige unzulässige Beeinflussung, möglicherweise auch unüberlegt seine Unterschrift leistet und nicht, wie es an sich geboten ist, mit den notwendigen Erkenntnissen aus freien Stücken seine Unterstützung mit seiner Unterschrift bekräftigt. Kurz gesagt, die amtliche Sammlung stellt zwar eine höhere Hürde dar, sie führt aber
gerade dadurch zu einer höheren demokratischen Legitimation der Unterschriftsleistung. Die freie Sammlung erzeugt Zweifel, dass der Unterstützer mit den notwendigen Kenntnissen über den Inhalt des Begehrens aus freien Stücken seine Unterschrift abgibt. Daher ist die amtliche Sammlung die demokratischere Art der Stimmabgabe und gegenüber der freien Sammlung grundsätzlich vorzuziehen.
Von den Rednern der antragstellenden Fraktionen werden die vorliegenden Gesetzentwürfe heute sicherlich an den Justizausschuss beantragt zu überweisen. Namens der CDU-Fraktion, meine Damen und Herren, schließe ich mich diesem Antrag auch an: Überweisung an den Justizausschuss zur dortigen Weiterberatung.
Der Ministerpräsident hat gestern Morgen in seinem Bericht zum Radikalismus und Extremismus im Freistaat Thüringen angekündigt, dass die Landesregierung sehr bald ihre konkreten Vorschläge zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements unterbreiten wird. Es wird sinnvoll sein, den vorliegenden Gesetzentwurf von SPD und PDS mit dem zu erwartenden Gesetzentwurf der Landesregierung im Justizausschuss gemeinsam zu beraten. Über die Gesetzentwürfe wird man dann im Justizausschuss sowohl auf anderen Ebenen sicherlich miteinander reden müssen, denn für eine Änderung der Verfassung ist bekanntlich eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Man wird sehen, was am Ende dabei herauskommen wird. Gewinner sollten auf jeden Fall die Bürgerinnen und Bürger Thüringens sein.
Die Verhandlungen sollten deshalb ohne inhaltliche Vorbedingungen und grundsätzlich ergebnisoffen geführt werden. Wir, die CDU-Fraktion, sind zu konstruktiven, zielführenden Gesprächen mit der SPD bereit. Das ist bereits mehrfach gesagt worden. Mit der PDS wird es allerdings das sei hier nochmals klargestellt - keine Gespräche geben. Die Gründe dafür sind allgemein bekannt. Hierauf brauche ich nicht weiter einzugehen, Herr Ramelow.
Leitfaden bei der in den nächsten Wochen und Monaten zu führenden Debatte wird sicher die Entscheidung des Verfassungsgerichts sein. Daher möchte ich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen noch einmal die vielleicht wichtigste Aussage des Gerichts vom 19. September in Erinnerung rufen.
Uns allen, Herr Ramelow, uns allen. Ich denke, die Präsidentin hat mit ihrem Aufruf zu Beginn der Veranstaltung eigentlich gesagt, dass es uns allen gilt, was wir heute hier tun.
Ich darf kurz die Aussage des Gerichts in Erinnerung rufen: Im Demokratieprinzip der Thüringer Verfassung ist der Vorrang der parlamentarischen Gesetzgebung vor der Volksgesetzgebung angelegt. Dieser Vorrang ist im Verfahren der Volksgesetzgebung institutionell abzusichern. Wie hat gestern Morgen der Ministerpräsident doch so zutreffend gesagt: "Es geht um mehr Engagement und Partizipation, meine Damen und Herren, und nicht um eine andere Form von Demokratie." Danke schön, denn Recht hat er.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kollegen und Kolleginnen, werte Gäste, in der Drucksache 3/1745 liegt uns ein PDS-Antrag vor, der suggeriert, die Landesregierung des Freistaats blockiere sinnvolle bundesregierliche Maßnahmen im Stadtumbauprogramm Ost. Frau Sedlacik, um noch einmal auf Ihre Rede zurückzukommen am Beginn, wenn Sie Begriffe wie "Mittelblock" und "skandalöse Arbeitsbedingungen" hier vorfinden, dann können Sie ja nach Hause gehen, das ist ganz einfach.
Denn das, was Sie gesagt haben zum Wohnungsumbau und das, was Sie gesagt haben zu dem, wie es in Thüringen abläuft und was hier passiert und in der Bundesrepublik, das war eben leider nicht ganz das Richtige. Auch wenn im Bund Umschichtungen von Programmen vorgenommen werden, brauchen wir uns das hier im Land nicht vorhalten, weil es das nicht mehr gibt und wir brauchen sie nicht mehr kofinanzieren durch Bundesmittel.
Dann noch zu Frau Doht: Die Landeskofinanzierung ist natürlich schon schwierig in Zeiten knappen Geldes, das mag wohl richtig sein. Die beiden Ministerien werden ja sicherlich darüber auch in den nächsten Wochen verhan
deln müssen, aber eines werden wir nicht tun, Frau Doht. Wie wir Ihnen damals gefolgt sind zum sozialen Mietwohnungsneubau und 10.000 Wohnungen auf die grüne Wiese gebaut haben, künftig im Flächenland Thüringen Eigenheimbauern in unserem Flächenland nur noch, wenn sie in die Stadt, sprich in die konzentrierte Stadt ziehen und dort bauen, Eigenheimförderungen ausreichen.
Und noch etwas. Wenn Sie meinen, dass wir in Thüringen nur Wohnungsbaugesellschaften der Städte und Genossenschaften vorfinden, da muss ich Sie enttäuschen, wir haben mittlerweile auch große private Wohnungsbauunternehmen, die in Thüringen Wohnungen besitzen. Ich denke, auch denen gehört dann, wenn schon, der gleiche fördermittelmäßige Ansatz.
Nun zurück zu dem Antrag. Sollte dieser Eindruck, denke ich, verstärkt geweckt werden, dass hier suggeriert wird, dass der Freistaat blockiere, da muss ich im Namen meiner Fraktion deutlich widersprechen. Wir, meine Damen und Herren, und die Landesregierung beseitigen mit hohen Kraftanstrengungen physisch wie ökonomisch DDRMissstandswirtschaftsentscheidungen aus SED- und ZKZeiten und dies seit 11 Jahren und das eigentlich mit sehr großem Erfolg. Wir gestalten schöne, angenehme und wieder bewohnbare Innenstädte, wir wirken der begonnenen Suburbanisierung mit aller Kraft entgegen und schaffen lebenswertes Wohnumfeld in unseren Plattenbausiedlungen. Mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 hat es, ob man es nun wahrhaben will oder nicht auf der PDS-Seite, doch in Thüringens Förderpolitik einen inhaltlichen Paradigmenwechsel gegeben und der hat bereits schon - falls das noch niemand gemerkt hat - 1999 begonnen, und zwar dort eingestellt ganz konkret die Förderdinge des Landes, ohne eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe und deren Erkenntnisse und Ergebnisse abwarten zu wollen oder zu können. Das Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm des Freistaats Thüringen ist eigentlich der Beweis dafür. Das Land erarbeitet zusammen mit den Kommunen und deren Wohnungsgesellschaften tragfähige Konzepte, die so genannten integrierten Stadtentwicklungskonzepte, und das wirklich mit Erfolg. Der Bund hat sich hier teilweise eigentlich angeschlossen und durch die Erfahrungen der Länder Sachsen und Thüringen wurden viele Vorschläge und Initiativen in die Arbeit der Bund-Länder-Initiative eingebracht. Doch, meine Damen und Herren, ist es Thüringen nicht gelungen, an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Abrissfördersumme pro Quadratmeter Wohnfläche in der Höhe aufzunehmen, wie wir es gern gewollt hätten. Es ist Ihnen ebenfalls nicht gelungen, die Änderungskündigungsklausel, die im Einigungsvertrag verankert wurde, die den Leerzug bei ausgewählten Wohnungen im Abrissprogramm auch notfalls mit der Altmietvertragskündigung möglich machen würde, abzuschaffen. Und das vom Bund finanzierte Stadtumbauprogramm Ost ist auch nicht, wie gefordert von Thüringer und sächsischer Seite, über den Erblastentilgungsfonds, sondern mehr oder weniger durch Umschuldungstricks aus
Zusammenstreichungen von bestimmten Stadtumbauprogrammen, die bereits bestanden und mit Erfolg bestanden, entstanden. Das, und jetzt sage ich das noch einmal, ich mache es aber jetzt in Anführungsstrichen, damit es keiner falsch versteht, mit einem gewissen "Etikettenschwindel". Wir bewerten es jedoch als wirklich ersten Erfolg, ein Programm Stadtumbauprogramm Ost bis 2009 vorliegen zu haben, das unseren Kommunen große Chancen einräumt, gute zukünftige neue Entwicklungschancen zu ermöglichen. Zeitlich sind Finanzabrufe beim Stadtumbauprogramm Ost noch nicht möglich, da die integrierten Stadtentwicklungskonzepte die Grundlage des Wohnungsmarktstabilisierungsprogramms darstellen und diese Konzepte auch auf einer guten Planung basieren sollten.
Meine Damen und Herren, in unseren Bemühungen in Richtung Bundeswohnungspolitik sollten wir aber nicht nachlassen mit unserer Forderung zur weiteren Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes, es muss z.B. für alle Abrisswohnungen zu einer Altschuldenentlastung kommen.
Nächstes Beispiel: Die Eingangshürden des Altschuldenhilfegesetzes, des § 6 a, müssen entfallen, denn sonst sind alle unternommenen Politiktouristen bei unseren in der Opposition stehenden Parteien zu unseren Wohnungsunternehmen in Thüringen nämlich reine Heuchelei. Thüringen ist mit den integrierten Stadtentwicklungskonzepten und mit dieser Planung einen guten Weg gegangen und seine Kommunen und Wohnungsgesellschaften in der Wohnungs- und Städtebaupolitik sind auf richtigem und gutem Kurs, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir als Fraktion dem Innenausschussbeschluss 3/1927 zur Drucksache 3/1745 auch unsere Ablehnung geben. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, zur heutigen Aktuellen Stunde, die unter dem Thema : "Ergebnisse und Erfahrungen in Thüringen bei der Anwendung und Umsetzung des Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetzes" steht, mit Antrag der PDS, möchten wir uns zu diesem Thema des Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetzes wie folgt äußern:
Das Altschuldenhilfegesetz, von vielen, meine Damen und Herren, auch hier im Hause, oft mit Fluch, aber auch
mit Segen bedacht, von den Wohnungsunternehmen anfangs bis Mitte der 90er Jahre als Segen gewürdigt, bedarf seit 1998/1999 grundsätzlicher Änderungen, die geschehen sind. Meine Damen und Herren, die letzte Änderung nun in diesem Jahr: Bei Härtefallregelungen, bei erheblichem Dauerleerstand und in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen gibt es Möglichkeiten des § 6 a die Entschuldung vorzunehmen. Es gibt also mittlerweile Rechtssicherheit der Wohnungsunternehmen bei Rückgabeansprüchen, wenn diese abschlägig beschieden werden und es gibt vorzeitige Schlussstriche von der Privatisierungspflicht. Wir meinen, beim § 6 a hätte die Bundesregierung nicht halbherzig arbeiten dürfen, sondern hätte generelle Entlastung der Altschulden über den Erblastentilgungsfonds absichern müssen. Dies, denke ich, wäre dringend geboten gewesen. Kurz, zu kurz gesprungen, meine Damen und Herren. Der Antrag der PDS-Fraktion, den wir im letzten Plenum hier behandelt haben, Drucksache 3/1745, ich darf kurz erinnern, es ging hierbei auch um die Dinge des Rückbaus, um die Absicherung seitens des Bundes und die Unterstützung. Das sind so Dinge, die man hier besprechen muss und die sicherlich auch im Ausschuss, im Innenausschuss, weiter beraten werden. Es ist einfach die Frage, ob es 100 DM vom Bund mit 100 DM Kofinanzierung vom Land und 100 DM der Kommune oder bei 300 DM oder 120 DM, wie vom Bundesminister jetzt angekündigt, etwa anzuheben, bei 360 DM der Entlastung oder wie von der Lehmann-Grube-Studie bei 140 DM pro Quadratmeter angeboten oder beraten wurde. Das wären dann 420 DM nach Lehmann-Grube. Darüber muss man reden, denn der Leerstand verursacht letztendlich auch Kosten und wenn dieser abgerissen wird, also Rückbau betrieben wird, entstehen diese nicht mehr. Damit kann auch das Unternehmen selbst einen gewissen Teil x mit dazu beitragen. Das sind aber alles staatliche Eingriffe, meine Damen und Herren, in einen Wohnungsbestand, denn von Wohnungsmarkt kann man dabei wirklich nicht sprechen. Auch ein Altschuldenhilfegesetz war und ist nichts anderes gewesen und wollte auch nichts anderes sein. Wir hatten 1990 eine Million Wohnungssuchende in den neuen Bundesländern und haben heute eine Million Leerstände. Mittlerweile haben Bund und Länder Programme aufgelegt, die vorerst bis ins Jahr 2009 reichen und die mit "Sozialer Stadt", mit Stadtumbauprogramm Ost, Denkmalförderung, Innenstadtsanierung, Wohnumfeldverbesserung, Investitionszulagenerhöhung usw. enthalten und das nennen wir letztendlich und schlicht auch vernünftig Stadtumbau. Alles dies sind aber Maßnahmen drohenden physischen Verfalls und sozialer Erosion, sprich, der Suburbanisierung der Innenstädte ganz stringent entgegen zu wirken. Die Freistaaten Sachsen und Thüringen haben hier schon vor zwei Jahren ihre Ideen in die bundesrepublikanische Gesetzeslandschaft eingebracht.
Frau Präsidentin, sind Sie ganz sicher, dass die fünf Minuten jetzt schon um sind?
Das ist aber schade. Darf ich noch einen Satz dazu sagen?
Stadtentwicklungschancen müssen irgendwo erkannt werden und sie werden erkannt. Es gibt Zwischengestaltungen, die ermöglicht werden sollten, von Rückbau, von Erhalt. Man muss eigentlich jetzt genau und präzise planen, das hat meine Frau Kollegin in ihrer letzten Äußerung richtig gesagt, sich Zeit lassen, nichts überstürzen, richtig planen. Dem kann ich nichts hinzufügen. Deshalb, meine Damen und Herren von der PDS, wenn im Freistaat Thüringen in diesem Jahr nur 700 Wohneinheiten dem Rückbau unterfallen und nicht eventuell 2.000, wie man das vielleicht denken könnte, gehen sie davon aus, dass erst heute 15 Unternehmen hier ihre Entwicklung beim Ministerium und beim Landesverwaltungsamt, ihre Konzeption fertig vorgestellt haben, dass aber weitere 45 Unternehmen...
... dass weitere 45 Unternehmen...
Danke, Frau Präsidentin.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Gäste, es ist uns in der Drucksache 3/1745 der Antrag der PDS und in der Drucksache 3/1772 der Antrag der Fraktion der CDU vorliegend. Es ist eigentlich ein sehr wichtiges Thema, ein außerordentlich wichtiges Thema und es ist eigentlich schade, dass wir es so an den Rand unserer heutigen Sitzung gerückt haben. Denn es hätte eigentlich auch an die Öffentlichkeit gehört, mit der Kamera und mit vielen, vielen Gästen als Zuhörer.
Der Minister hat einen sehr guten Bericht gegeben,
sehr umfangreich, sehr weit reichend und ich habe im hohen Hause sehr viel Zustimmung zu diesem Bericht gehört von allen Seiten der Opposition vor allen Dingen. Ganz speziell natürlich auch von Frau Doht, die in einer völlig anderen Situation als vor zwei Jahren heute hier steht und die Bundesregierungspolitik ein wenig verteidigen muss, denn es ist ja so einfach nicht. Wir haben sicherlich dem Bund nicht vorzuschlagen, woher er das Geld nimmt. Aber wenn Mogelpackungen entstehen, meine Damen und Herren, dann wird es halt gefährlich. Dann kann man den Minister nicht auffordern, die Städtebauförderung so weiter zu betreiben, wenn wir es aus diesem Topf zum Schluss kofinanzieren müssen, weil wir nichts anderes hätten und haben.
Warten Sie doch ab, Frau Nitzpon, warten Sie doch ab, ich bin noch nicht zu Ende, aber es soll so lange nicht werden, weil es so umfangreich gewesen ist, was heute hier von diesem Pult zu diesem Thema schon gesagt worden ist. Es wäre sicherlich von meiner Seite zu wenig, wenn ich jetzt schon aufhören würde.
Ich darf vielleicht erinnern, dass wir vor zehn Jahren, der Minister hat das auch schon gesagt, aber ich will es trotzdem noch mal sagen, eine Million Wohnungssuchende in den neuen Bundesländern hatten, eine Million Wohnungssuchende. 1991 hat die PDS-Fraktion gerufen, es werden bei dieser Wohnungssituation und bei diesem Verfahren bald 100.000 Jugendliche unter Brücken schlafen.
In den Jahren darauf haben Frauen wie Männer sehr kraftvoll, sehr mutig in diesem Land Wohnungspolitik betrieben, mit Fördergeldern, mit KfW-Krediten, mit Eigenkapitalanteilen und haben 1999,
dank der Tage der Wohnungswirtschaft des Verbands VdW eine kleine Erfolgsstory Thüringer Wohnungspolitik vom Verbandsdirektor zu hören bekommen. Wir unterhalten uns heute im Jahre 2001 über 100.000 leer stehende Wohnungen in Thüringen und alle Demoskopen und demografischen Entwicklungskurven, die wir in den letzten Monaten und Jahren gehört haben, sagen, wenn es denn keine Änderungen gravierender Art in dieser unserer Welt geben wird, dann werden wir Deutschen im Jahre 2020 in Thüringen noch einmal 220.000 Einwohner weniger haben. Da gibt es eine Lehmann-Grube-Studie, die besagt, wir haben das Fenster einfach mal angeklickt und machen die Studie ab 1992 bis 2001, diesen Zeitraum von 10 Jahren und die Entwicklung wird dann so und so in Thüringen, Sachsen und Brandenburg sein. Aber sie haben einen gedanklichen Fehler, denn die LehmannGrube-Studie hat die Jahre 1989, 1990 und 1991 nicht dabei. In diesen drei Jahren ist aber in Thüringen ein Wegzug von noch einmal 230.000 Menschen geschehen. Davon insgesamt aber auch ein sehr hoher Frauen- und Mädchenanteil.
Ich denke, dass wir, da gebe ich Frau Doht nicht ganz Recht, unsere Wohnungen nicht sanieren können und dann sagen müssen, müssen wir Wohnungen, müssen wir Arbeit schaffen und die Menschen wieder hierherlocken, sondern wir müssen eigentlich versuchen, einen sinnhaften Städteumbau zu planen, da hat sie Recht. Das kann nicht schnell geschehen und deshalb kann die PDS nicht rufen, wo bleiben endlich die abgerufenen Förderprogramme, das abgerufene Geld? Wir wollen uns einen Vorwurf nicht machen lassen von Ihnen, meine Damen und Herren, wie es in Sachsen vielleicht auch teilweise passiert, dass man in Plattenbauten neu saniert hat und sie nun heute abreißen muss, weil keine Menschen dazu da sind. Frau Thierbach, Sie haben so viel Ahnung vom Wohnungsbau, bleiben Sie lieber im sozialen Bereich.
Das gelingt Ihnen vielleicht noch besser. Denn der Wohnungsbau ist auch Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt und Ihre Vorgängertruppe, das muss ich Ihnen sagen, hat es so weit gebracht, dass es, Gott sei Dank, in Thüringen noch 32 Prozent Privatanteil im Wohnungsbereich gab, in Brandenburg war der Anteil wesentlich niedriger und in Sachsen-Anhalt waren es nur noch 22 Prozent. Wir sind heute dank unserer Förderpolitik auf 40 Prozent Privatanteil wieder angestiegen.
Ich habe es mit Freude gehört, dass der Minister heute auch gesagt hat, dass wir diesen sozialsten Wohnungsbau in Deutschland, nämlich den privaten Wohnungsbau, weiter stützen und fördern werden.
Natürlich bin ich dafür, dass der auch zurückführt in eine städtische Innenentwicklung dieser private Wohnungsbau und dieser privat genutzte soziale Wohnungsbau, um die Suburbanisierungen, die entstanden sind, in einem Stadtgebiet und jetzt kann ich sie aufzählen: Eisenach, Gotha, Erfurt, Jena, Saalfeld, Rudolstadt - wie sie alle heißen - Altenburg, die 1989 leider nicht mehr den Wohnwert einer Innenstadt hatten, sondern mehr oder weniger einer Ruine glichen. Diese Menschen sind an die Ränder dieser Städte gezogen und beginnen aber nun, durch vernünftige Stadtentwicklung, und ich denke, es ist in Erfurt zu erkennen, ist in Weimar zu erkennen, auch in Gotha zu erkennen, in Eisenach sicherlich auch, wieder zurückzuziehen in die Innenstädte. Speziell junge Menschen sind darunter, denen gehört eigentlich die Zukunft, denn unsere Zukunft, meine Damen und Herren hier im hohen Hause, ist schon geboren.
Die Generationen nach ihnen werden wir schon nicht mehr erleben, die dieses Werk weiter fortführen.
Ich denke, dass dieser Schrumpfungsprozess, den wir auch durchführen werden, nämlich gezielt und planvoll, innerhalb unserer Städte zusammen mit den Städten, mit den Wohnungsunternehmen zu sinnhaften Stadtentwicklungen führen wird, zur Entkernung, zur Erneuerung unserer Städte.
Ich möchte einen wichtigen Satz vielleicht noch sagen, vor allen Dingen an die PDS.
Kostendeckende Wirtschaft ist die einzige Chance, die Wirtschaft ordentlich zu sanieren. Seit 1933 eingefrorene Mieten in Deutschland, speziell in Ostdeutschland im DDR-Gebiet, haben nämlich bedeutet, dass es in dieses Inferno von total verfehlter Wohnungspolitik führte und unsere Städte verfielen. Mit dem Bestand wird es mittelund langfristig deutlich, ich muss auch neu bauen. Auch wir müssen Voraussetzungen schaffen, dass die berechtigten Mieten überhaupt wieder einmal in unserem Lande zu erzielen sind, weil sonst jegliche Kofinanzierung und Zwischen- und Mitfinanzierung von Banken für die Zukunft für uns verborgen bleiben.