Ja, dass ich die Vermessung in Angriff nehme, dass das Katasteramt mit der Vermessung beginnt, dadurch wird die Festsetzungsverjährung unterbrochen. Das ist ein Beispiel dafür.
Dann stelle ich fest, dass solche Vermessungen offensichtlich Jahre dauern können. Aber ich habe eine zweite Frage: Gibt es eine eindeutige Gesetzeslage auf Bundesebene, die zutreffend ist, die von einer vierjährigen Verjährungsfrist ausgeht nach Bundesgesetz, und wenn ja, welche ist das?
Soweit mir das bekannt ist, regelt sich das nach der Ländergesetzgebung, und zwar nach dem Länderkostenrecht. Danach haben wir in der Tat eine vierjährige Verjährungsfrist, aber für Vermessungsanträge nach dem 01.01.1997, weil es erst seit dem 01.01.1997 eine Kostenordnung dafür gibt. Für die Vermessungen, die vorher beantragt worden sind, regelt sich die Verjährungsfrage nach dem BGB, nach Privatrecht.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Herr Abgeordneter Huster, Sie haben die nächste und die letzte Frage für heute in Drucksache 3/1937. Bitte schön.
Frau Präsidentin, ich gestatte mir, den Vortext wegzulassen, weil er deckungsgleich ist mit dem, den Herr Gerstenberger vorgelesen hat. Ich gestatte mir allerdings die Bemerkung, dass ich Ihrer Interpretation sozusagen die Frage überlasse, ob der gleiche Bürger auch bei mir war oder ob Ihre Geschäftsordnungsänderungen die Abgeordneten zu dieser Arbeitsweise fast nötigen.
2. Wenn ja, wie viele Anträge mit gleicher Situation sind das noch, und warum wurden sie noch nicht bearbeitet?
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Frage 1 und 2 zusammen: Aus der in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung aufgetretenen sehr großen Nachfrage nach Katastervermessungen entstammen noch ca. 290 unerledigte Anträge, die vor dem 01.01.1997 gestellt wurden. Eine unentgeltliche Vermessungsleistung ist hier kaum denkbar, da die Verjährungsfrist erst mit Erledigung des Auftrags, das heißt, mit Erbringung und Abnahme der Vermessungsleistung zu laufen beginnt. Es ist bekannt, dass in einer Konstellation ausnahmsweise Verjährung eingetreten ist, und zwar, weil aufgrund einer Streitigkeit über die Rechnung diese aufgehoben wurde und wegen des dann zu langen Zeitraums zwischen der Vermessungsleistung und der neuen Rechnungstellung Verjährung eingetreten ist. Eine unentgeltliche Vermessung bei ab dem 01.01.1997 gestellten Anträgen ist dann denkbar, wenn der vollständig eingegangene Antrag auf Vermessung nicht innerhalb von vier Jahren abgearbeitet wurde. Solche Fälle sind derzeit nicht bekannt. Die Nichtbearbeitung ist teilweise auf die frühere Überlastung der Thüringer Katasterämter, aber teilweise auch darauf zurück zu führen, dass die Katasterämter durch das Zusammenfassen von Anträgen und das Abwarten von Grundlagenvermessungen, z.B. die Bestimmung von Katasterfestpunkten durch die Bundeswehr von 1992 bis 1998, eine effizientere Erledigung erreichen wollten.
Zur Frage 3: Für Anträge, die vor dem 01.01.1997 gestellt wurden und für die sich nach Auffassung der Landesregierung das Rechtsverhältnis privatrechtlich gestaltet und daher bis auf die in der Antwort zur Frage 1, 2 genannten speziellen Umstände keine Verjährung eingetreten ist, gehen dem Land keine Einnahmen verloren.
Zu Frage 4: Bei der in der Antwort zu Frage 1 und 2 genannten Ausnahmekonstellation sind Einnahmeverluste in Höhe von rund 30.000 DM aufgetreten.
Herr Staatssekretär, ich muss noch mal nachfragen. Das heißt, die Verjährung tritt erst in Kraft, nachdem die Vermessung erfolgt ist und eine Rechnung gelegt wurde? Habe ich Sie richtig verstanden?
Nachdem die Leistung erbracht ist, bei den Vermessungsanträgen, die vor dem 01.01.1997 gestellt worden sind.
Und der Zeitraum zwischen Eingang des vollständigen Antrags bis Leistungserbringung ist laut BGB also dann die berüchtigten zehn oder auch mehr Jahre?
Das ist unerheblich, weil die Leistung erst fällig wird, in dem Moment, wo ich meine Gegenleistung erbracht habe nach BGB.
Frau Abgeordnete Kraushaar wird die Begründung für ihre Fraktion vornehmen. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag in Drucksache 3/1860 fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, dem Landtag zu berichten, wie sich die Initiative zur Intensivierung des rechtskundlichen Unterrichts an Thüringer Schulen entwickelt hat. Dabei soll über den aktuellen Stand, die begleitenden Maßnahmen und über die zukünftigen Vorstellungen der Landesregierung zum rechtskundlichen Unterricht berichtet werden. Ausgangspunkt für dieses Berichtsersuchen ist die Ankündigung des Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1999. Ich zitiere: "Wir wollen das Recht vereinfachen und für den Bürger transparenter machen. Erfahrene Richter und Staatsanwälte können bei der Vermittlung von Rechtskunde innerhalb und außerhalb der Schule helfen. Die Schaffung von Rechts- und Wertebewusstsein ist gerade in einer demokratischen Gesellschaftsordnung eine herausragende Aufgabe. Es gilt, durch den Ausbau und die Erweiterung des rechtskundlichen Unterrichts durch engagierte Richter, Staatsanwälte und andere Juristen, die Jugendlichen frühzeitig mit den Grundlagen und Werten unseres Gemeinwesens vertraut zu machen."
Meine Damen und Herren, so hat Thüringen bereits mit der Aufnahme des Unterrichtsfachs "Wirtschaft und Recht" im Jahre 1991 die Grundlage für eine rechtskundliche Bildung der Schüler geschaffen. Doch durch die erwähnte Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, durch die Einführung eines neuen Lehrplans für das Fach "Wirtschaft und Recht" und durch die Bildung einer gemeinsamen Initiative des Thüringer Justizministeriums und des Thüringer Kultusministeriums erhielt die Idee des Rechtskundeunterrichts an den Thüringer Schulen im Jahre 1999 neue Impulse. Wir dürfen gespannt sein auf die Ausführungen der Landesregierung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Gelegenheit, heute dem Thüringer Landtag über die Bemühungen der Landesregierung zur Intensivierung des rechtskundlichen Unterrichts an unseren Schulen zu berichten, nehmen wir gerne wahr. Im Namen der Landesregierung muss ich der antragstellenden Fraktion für den vorliegenden Berichtsantrag danken. Diese Fraktion bringt mit diesem Antrag zum Ausdruck, welch hohen Stellenwert das Thema für sie hat, wie wichtig es ist für diese Fraktion, dass junge Menschen schon früh mit den Werten vertraut gemacht werden, die unserer Rechtsordnung zu Grunde liegen. Werte wie Freiheit, Toleranz, Respekt vor den Rechtsgütern des jeweils anderen, vor Leib und Leben, vor fremdem Eigentum, sind in einer pluralistischen Gesellschaft - wie wir alle wissen - die Grundpfeiler eines friedlichen und gedeihlichen Zusammenlebens. Ein junger Mensch, der diese Werte verinnerlicht, der sie akzeptiert und sich zu Eigen macht, ist nicht nur auf seine Aufgabe in der Gesellschaft vorbereitet, sondern er ist auch vor der Gefahr gefeit, Probleme und Konflikte durch Gewalt lösen zu wollen. Das ist es, was wir alle - wie ich denke - wollen. Das ist, wenn Sie so wollen, ein Stück aktiver Präventionsarbeit. Das ist auch der Grund, warum die Landesregierung sich mit Kräften um die Intensivierung des rechtskundlichen Unterrichts an den Schulen bemüht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erstatte deshalb diesen Bericht heute sehr gerne. Dieser Berichtspflicht kommen wir zum Einen deshalb nach, weil wir auch nach wie vor von der besonderen Bedeutung dieser Initiative rechtskundlicher Unterricht überzeugt sind. Es ist auch für mich persönlich unverzichtbar, den jungen Menschen dort, wo wir sie am ehesten erreichen, wo wir sie am ehesten ansprechen können, also in den Schulen, die Wertvorstellungen unserer Rechtsordnung nahe zu bringen. Wir können die jungen Menschen ansprechen und versuchen, auf sie positiv Einfluss zu nehmen. Hier in den Schulen können wir auf ihre Erfahrungen und auf ihre Eindrücke aus dem Elternhaus, aus dem Kontakt mit den Gleichaltrigen eingehen und wir können mit ihnen das Gespräch suchen, für unsere Rechtsordnung werben. Hier muss nach unserer Überzeugung vermittelt werden, dass Interesse nicht einseitig und mit Gewalt durchgesetzt werden kann, sondern, dass es aus guten Gründen Spielregeln geben muss. Weil wir hier eine Chance sehen, die wir nicht ungenutzt lassen dürfen, werben wir auch immer wieder dafür und appellieren an alle Beteiligten, also an die Lehrerinnen und Lehrer, die Richter und Staatsanwälte, Richterinnen und Staatsanwältinnen - versteht sich - und alle, die sonst mitmachen, diese Chance zu nutzen, um die jungen
Wir tragen Ihnen das hier gerne vor, welche Aktivitäten und Vorstellungen die Landesregierung entwickelt hat, um zu zeigen, dass bereits eine ganze Menge unternommen und erreicht wurde, um dem rechtskundlichen Unterricht in der Praxis Bedeutung zu verleihen, ihn zu verankern und auszubauen. Wie bereits zitiert, wurde auf der Grundlage der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 1999 gemeinsam mit dem Kultusminister noch im Jahre 1999 ein Konzept zur Fortentwicklung und Qualifizierung des rechtskundlichen Unterrichts an den Thüringer Schulen entwickelt. Dabei konnten wir auch auf bestehende Fundamente, die noch aus der 1. Legislaturperiode herrühren, aufbauen. Frage: Welche Ziele werden nun mit diesem Unterricht verfolgt? Nach unseren Vorstellungen soll der rechtskundliche Unterricht mit seinen Lernzielen und -inhalten - ich darf hier zitieren aus den Hinweisen zum rechtskundlichen Unterricht - "einen wirksamen Beitrag zur geistigen Bewältigung der komplexen Realität der gesellschaftlichen Veränderungsprozesse zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft zur Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt und zur zukunftsorientierten Auseinandersetzung mit den Grundproblemen der Informations- und Wissensgesellschaft auf der Basis der Wertvorstellungen des Grundgesetzes durch die Schüler leisten." Das ist etwas bürokratisch, meine Damen und Herren, das ist völlig klar, in den gemeinsamen vom Kultusministerium und Justizministerium erarbeiteten Hinweisen zum rechtskundlichen Unterricht so formuliert. Man kann es auch etwas kürzer formulieren und sagen, es soll der rechtskundliche Unterricht einen Beitrag dazu leisten, dass die jungen Menschen ein Stück weit lebenstüchtiger werden. Sie sollen um ihre Rechte wissen, aber auch um ihre Pflichten und die Gemeinwohlorientierung des Rechts kennen lernen. Die Schülerinnen und Schüler sollen begreifen, dass sie in allen Bereichen des täglichen Lebens, in der Schule, in der Freizeit, bei der Arbeit, verbindlichen rechtlichen Regeln unterliegen. Zugleich sollen die jungen Leute angeregt werden nachzudenken und nachzufragen, welchen Nutzen die Rechtsordnung für die Gesellschaft und die Einzelnen hat und hoffentlich zur Erkenntnis gelangen, dass das Recht mit seinen Regeln letztlich dem friedlichen Zusammenleben aller Menschen dient. Daraus ergibt sich, neben dem Bemühen das Recht unseren jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern transparenter zu machen, fast zwangsläufig als weiteres Ziel des rechtskundlichen Unterrichts auch die Prävention gegen Gewalt und insbesondere Rechtsextremismus. Gewalt und Extremismus haben nicht nur an unseren Schulen, sondern auch in unserer Gesellschaft überhaupt nichts zu suchen.
Wir bekämpfen Gewalt und Extremismus mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Deshalb ist der rechtskundliche Unterricht, ob in Sozialkunde oder im Fach Ethik oder in welchem Fach auch sonst, ein
weiterer wichtiger Baustein im Katalog der Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung von Gewalt und Extremismus.
Auch hier gilt: Was wir in der Schule bei den jungen Menschen versäumen zu vermitteln, ist nur sehr schwer nachzuholen. Sie kennen alle den Spruch vom Hans und vom Hänschen.
So weit zu den Zielen unserer Initiative um den rechtskundlichen Unterricht. Was haben wir nun bislang unternommen, um diesen Unterricht an den Schulen auszubauen und zu vertiefen? Zunächst haben wir die Zusammenarbeit von Schule und Justiz auf eine neue Grundlage gestellt. Kern unseres Konzeptes ist die so genannte Tandem-Lösung. Danach wird der rechtskundliche Unterricht in den bereits bestehenden Fächerkanon integriert. Es wird kein neues zusätzliches Unterrichtsfach geschaffen, sondern Juristen gestalten in enger Kooperation mit den jeweiligen Fachlehrern einzelne Unterrichtseinheiten oder Unterrichtsblöcke. Der rechtskundliche Unterricht ist deshalb so angelegt, dass die Lehrer im Unterricht an den Schulen das jeweils theoretische Fundament legen und die Grundlagen vermitteln. Dem Juristen, also dem Richter oder dem Staatsanwalt - inclusive Sprache: der Richterin, der Staatsanwältin -, obliegt es dann, dieses Wissen praktisch zu untermauern, beispielhaft durch Fälle aus der Praxis darzustellen. Wichtig ist hierbei das Miteinander von Lehrern und Richtern und Staatsanwälten - Juristen sind, wie Sie wissen, keine Pädagogen und Pädagogen sind keine Juristen. Hier wollen und sollen sich die beiden Partner auch nicht gegenseitig Konkurrenz machen, sondern sie sollen sich sinnvoll ergänzen.
Der rechtskundliche Unterricht kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulen, insbesondere im Gerichtsgebäude, stattfinden. Hier sind natürlich in erster Linie die Gerichtsbesuche durch Schulklassen zu nennen. Mit entsprechender Vor- und Nachbereitung durch das Tandem-Team eignet sich der Besuch von Zivil- und Strafverhandlungen durch Schulklassen unseres Erachtens ganz hervorragend zur Vermittlung unserer Rechts- und Verfahrensordnung. Wie für jede Form der Zusammenarbeit bedarf es auch beim rechtskundlichen Unterricht solcher Personen, die als Ansprechpartner für die jeweils andere Seite zur Verfügung stehen. Deshalb sind an den Thüringer Gerichten und Staatsanwaltschaften Rechtskundebeauftragte bestellt worden, die von den Schulen angesprochen und um Vermittlung von geeigneten Unterrichtspersonen an Schulen und in der Lehrerfortbildung gebeten werden können. Der Kontakt von den Gerichten und Staatsanwaltschaften zum Schulbereich kann sowohl über die jeweiligen Schulämter als auch unmittelbar mit den Schulen aufgenommen werden.
Weitere Unterstützung leisten die Regionalgruppen in den vier Landgerichtsbezirken Erfurt, Gera, Meiningen und
Mühlhausen. Dort kommen Rechtskundebeauftragte und Lehrer zusammen. Deren Aufgabe ist zum Einen, die Unterrichtsaktivitäten zu begleiten und zum Anderen der Erfahrungsaustausch, um denen, die den Unterricht geben sollen, eine Hilfestellung bei der Unterrichtsgestaltung zu geben. Im Landgerichtsbezirk Gera fanden schon mehrere solche Regionalkonferenzen in den jeweiligen Schulamtsbezirken statt, z.B. zuletzt in Saalfeld. Im Landgerichtsbezirk Meiningen ist noch in diesem Jahr eine größere Regionalkonferenz geplant, an der sämtliche Rechtskundebeauftragte des dortigen Gerichtsbezirks teilnehmen sollen, daneben die Schulamtsleiter sowie Fachlehrer für Wirtschaft und Recht und voraussichtlich auch Herr Staatssekretär Ströbel und ich selbst.
Da die Erfahrung zeigt, meine Damen und Herren, dass sehr viel Engagement auf persönlichen Kontakten zwischen Lehrern, Richtern und Staatsanwälten beruht, bauen wir durch diese Begegnungsrunden die Vernetzung der Beteiligten untereinander aus. Um die Juristen zur Lehrtätigkeit zu befähigen, wird ihnen gemeinschaftlich mit den Lehrern seit dem Jahre 2000 einmal jährlich eine methodischdidaktische Schulung im Rahmen der Arbeitstagung zum rechtskundlichen Unterricht angeboten. Im kommenden Jahr wird das am 13. - 14. Mai 2002 erstmals auch unter Beteiligung sächsischer Interessenten der Fall sein. Außerdem wird den Unterrichtenden schriftliches Unterrichtsmaterial mit an die Hand gegeben, hier insbesondere die überarbeitete neu aufgelegte Broschüre "Besuch einer Gerichtsverhandlung", die wir bei Interesse anbieten. Auch wurden insgesamt 300 Videokassetten mit Videoclips zur Rechtskunde zur Verfügung gestellt. Inhaltlich betreffen diese Kassetten die gesamte Bandbreite des Rechts. Hervorzuheben ist das Engagement der Schüler und Juristen, selbst um die Schaffung neuer Unterrichtsmaterialien bemüht zu sein. So beabsichtigen etwa die Schüler eines Gothaer Gymnasiums, gemeinsam mit einer Richterin im Rahmen des Leistungskurses "Wirtschaft und Recht" einen eigenen Videofilm für den Unterricht zu erstellen.
Hier muss man auch den ersten Schulwettbewerb "Alles, was Recht ist" erwähnen. Dieser gemeinsam mit dem Kultusministerium und weiteren Trägern ausgeschriebene Wettbewerb war außerordentlich erfolgreich und führte zur Einreichung von fast 40 Wettbewerbsbeiträgen. Für das Jahr 2002 ist die Durchführung eines zweiten Schulwettbewerbs geplant. Thematisch wird sich der Wettbewerb unter anderem der Zusammenarbeit von Schule und Justiz widmen. Auch hier geht es wieder darum, die Zusammenarbeit zwischen Schule und der Justiz zu verbessern und so Kontakte herzustellen. Um auch weiterhin unmittelbar mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch zu kommen und Kontakte zwischen Schulen und Gerichten und Staatsanwaltschaften herzustellen, wollen wir zukünftig auch vermehrt Schulklassen in das so genannte rollende Amtsgericht einladen. Auch werden wir eine größere Anzahl von Schülerzeitungsredakteuren von Thüringer Schulen im Thüringer Justizministerium zu Gast haben, um mit den jungen Leuten ins Gespräch zu kom
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Initiativen. Die Bekämpfung von Gewalt und Drogenmissbrauch - das habe ich bereits angedeutet - hat für die Landesregierung einen besonders hohen Stellenwert. Deshalb leistet die Thüringer Justiz auch an dieser Stelle und in dieser Form einen wertvollen Beitrag bei der Fortbildung von Lehrern. Unter der Verantwortung des Kultusministers werden auf unterschiedlichen Ebenen Schulamtsleiter, Schulamtsjuristen und Lehrer durch Richter und Staatsanwälte zu rechtlichen Fragestellungen geschult. So nehmen mittlerweile Richter und Staatsanwälte als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer zum Thema "Verbesserung der Rechtssicherheit im Umgang mit Gewalt und Drogenmissbrauch an Schulen" teil. Der erste Schritt für diese Art der Kooperation zwischen Schule und Justiz war eine Fortbildungsveranstaltung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, kurz ThILLM genannt, zum Thema "Rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr von Gewalt an Schulen" im März dieses Jahres. Daran haben unter anderem der Präsident des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwalt sowie die Leiter und Juristen der Staatlichen Schulämter Thüringens teilgenommen. Weitere Veranstaltungen auf Schulamtsebene haben bereits stattgefunden bzw. sind in Vorbereitung. Auch hier wird die Justiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten fachliche Hilfestellung leisten. Das Kultusministerium finanziert mit 20.000 DM die Produktion eines Lehrfilms im Rahmen dieser Kooperation. Dieser Film soll an allen Schulen - außer den Grundschulen - und zur Unterstützung von Tagesseminaren für Schulleiter, Beratungslehrer, Lehrer und Eltern sowie Schülersprecher zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, seit Beginn der Initiative um den rechtskundlichen Unterricht werden alle Gestaltungsformen des rechtskundlichen Unterrichts verstärkt genutzt. Wir haben nicht exakt Buch geführt. Einige wenige Zahlen können wir trotzdem anbieten. Im Schuljahr 1999/2000 gab es insgesamt ca. 1.600 Gerichtsbesuche durch Thüringer Schulklassen. Dazu gekommen sind 250 Unterrichtsbesuche mit Vortrag und Diskussion von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten an Thüringer Schulen. Schließlich nehmen Thüringer Schülerinnen und Schüler regelmäßig die Möglichkeit in Anspruch, an unseren Gerichten Schulpraktika zu absolvieren. Es finden fiktive Verhandlungen mit Richtern und Staatsanwälten auf Einladung von Schulen in den Schulen selbst statt. Das heißt, die Schule kommt nicht ins Gericht, sondern das Gericht kommt gewissermaßen in die Schule, um einen Strafprozess oder einen Zivilprozess mit Richtern und Staatsanwälten darzustellen. Es ließen sich noch eine ganze Reihe weitere Beispiele nennen, der Kreativität sind in diesem Bereich natürlich keine Grenzen gesetzt.
Zum Abschluss meines Berichts möchte ich mich bei all denen bedanken, die die Initiative, die wir ergriffen haben, mittragen, bei den Richterinnen und Richtern, bei den
Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, bei allen beteiligten Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und selbstverständlich besonders bei den Lehrerinnen und Lehrern an unseren Schulen. Sie alle machen das neben ihren eigentlichen Aufgaben bzw. unter Inkaufnahme von zusätzlicher, nicht immer leichter Vorbereitungsarbeit. Das ist in besonderer Weise anerkennenswert. Dank gilt auch den Abgeordneten dieses hohen Hauses, die durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für dieses wichtige Anliegen Interesse gezeigt haben und dass sie damit gezeigt haben, dass sie hinter dieser Aufgabe stehen. Ich bin mir gewiss, meine Damen und Herren, dass sich dieser Einsatz lohnt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.