Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Moment überlege ich wirklich noch, ob ich zu dem Thema spreche oder ob ich nicht jetzt erst einmal mit einem juristischen Nachhilfeunterricht anfange.
Gestern stand hier Herr Dr. Hahnemann. Er redete vom Grundrecht auf Sicherheit. Herr Dr. Hahnemann, dieses Grundrecht gibt es nicht. Frieden, Sicherheit, sozialer Ausgleich, das sind Staatsziele, die nicht als Eckpunkte aufzufassen sind, sondern in einem Gleichgewicht stehen. Sie haben die Formulierung Grundrecht auf Sicherheit gebraucht. Heute sagten Sie wieder, seit Wochen reden wir davon, mehr Demokratie. Sie sind promovierter Germanist, Herr Dr. Hahnemann. Demos, das Volk, aus dem griechischen, wir hatten mal Zeiten, da hieß es Volksdemokratien; Volk, Volk, hört, hört kann man da nur sagen. Wir haben nicht mehr Demokratie und nicht weniger Demokratie, sondern bedienen Sie sich bitte auch der gängigen Formulierung indirekte und direkte Demokratie, wenn man hier schon Nachhilfeunterricht geben will.
Der von Herrn Staatssekretär Koeppen gegebene Bericht der Landesregierung über die Entwicklung des Rechtskundeunterrichts an Thüringer Schulen hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig dieses Thema, das heißt die Vermittlung rechtlicher Grundlagen in der Schule, ist und wie weit in Thüringen der rechtskundliche Unterricht bereits vorangekommen ist.
Der Herr Ministerpräsident hatte schon gestern Morgen in seinem Bericht zu Radikalismus und Extremismus im Freistaat Thüringen erklärt, dass nach seiner Ankündigung vor zwei Jahren, Rechtskundeunterricht im Tandemmodell an den Thüringer Schulen einzuführen, inzwischen Unterrichtsstunden, in denen Richter, Staatsanwälte und Lehrer
In meiner kurzen Antragsbegründung hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass in Thüringen mit der Aufnahme des Unterrichtsfaches Wirtschaft und Recht schon im Jahr 1991 die Grundlage für eine fundierte rechtskundliche Bildung der Schüler geschaffen wurde und dass in Anlehnung an die Regierungserklärung und die Initiative gemeinsam mit Justiz- und Kultusministerium neue Impulse in diesem Fach gesetzt wurden. Es wurde kein neues Fach eingerichtet, sondern dieses Fach Rechtskundeunterricht wurde mit praktischen Erfahrungen und praktischen Dingen untersetzt. Die Zusammenarbeit von Justiz und Schule erfolgt nach dem Prinzip des so genannten Tandemmodells, das heißt, die Pädagogen sind für die Vermittlung der Theorie, das haben sie bereits 1991 getan, zuständig, während die Juristen vorrangig für den praktischen Bereich verantwortlich zeichnen.
Der rechtskundliche Unterricht erfolgt sowohl in der Schule als auch im Gericht, Besuch von Gerichtsverhandlungen, Besuch des Amtsgerichts und der Grundbuchabteilung. Letzteres wird mit dem Begriff Lernortgericht bezeichnet.
Herr Dr. Koch, gestatten Sie mir jetzt hier einmal ein praktisches Beispiel. Ich finde es schon ganz gut, wenn Schülern der Gang eines Strafverfahrens einmal in Praxis vor Augen gehalten wird. Sie können die Polizeidirektion besuchen, sie können einen Besuch bei der Staatsanwaltschaft abstatten, sie nehmen an der Gerichtsverhandlung teil, wobei es wichtig ist, dass man in der Vorbereitung, in der Nachbereitung anwesend ist, und sie haben weiterhin dann Gelegenheit, eine Jugendarrest- oder eine Jugendstrafanstalt zu besuchen. Ich glaube, das hinterlässt mehr Eindrücke als alle Theorie.
Es ist andererseits auch wichtig, wir sagen ja nicht nur im Unterricht Wirtschaft und Recht, sondern auch in Sozialkunde, in den Fächern Geschichte, Wirtschaft, Umwelt oder an den berufsbildenden Schulen im Wirtschaftsrecht werden diese Themen abgehandelt. Ich meine, dass es heute auch sehr wichtig ist, einmal ein Amtsgericht besucht zu haben, einen zivilrechtlichen Prozess, einmal miterlebt zu haben, wie die Urteilsverkündigung ist und wie der Tenor einer Urteilsverkündung aussieht.
Das Tandemprinzip hat sich beim Rechtskundeunterricht bewährt und es wird sich Dank des großen Engagements der Lehrer und Juristen weiter bewähren. Nicht nur die Schüler, auch die Lehrkräfte profitieren von dem rechtskundlichen Unterricht in dieser Form. So werden die Lehrer durch die Juristen über Rechtsfragen, insbesondere zu den leider auch in Thüringen an Bedeutung gewinnenden Themen Gewalt und Drogen an Schulen, aufgeklärt. Ich möchte Ihnen mal eines sagen, ich weiß, wie in einigen Landkreisen die Weiterbildung der Lehrer erfolgte. Wir hat
ten ja das Fach überhaupt nicht. Es sind in erster Linie Polytechniklehrer gewesen, die an Fortbildungskursen teilgenommen haben. Es ist ein Unterschied, Herr Dr. Koch, das werden Sie mir wahrhaftig gestatten, ob ich das studiert habe von der Pike an oder ob ich das in einem Schnellverfahren erlernt habe. Als ich es miterlebt habe wie meine Schwester nach Hause kam, wie man denen das vermittelt hat, das war wirklich ein himmelweiter Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Ich finde es eben auch gut, dass unsere Jugendlichen wissen, wie ein Vertrag zustande kommt und wie ich ggf. aus einem Vertrag wieder herauskommen kann.
Als Fazit lässt sich ziehen: Nach dem Bericht des Staatssekretärs kann ich für die CDU-Fraktion feststellen, dass die Ziele der Initiative erreicht wurden. Der rechtskundliche Unterricht ist durch die beschriebenen Maßnahmen wesentlich intensiver und deutlich qualifizierter geworden. Herr Dr. Koch, dann noch mal eines, meine Nichte hatte das Fach Wirtschaft und Recht, das gehört eigentlich nicht zu den..., sie studiert Mathematik. Wenn mir dann jemand erzählt, dass ein Lehrer, der nie Einblick gehabt hat zum Abstraktionsprinzip und da etwas vom Stapel lässt, da habe ich meine Zweifel. Also könnte es doch nur gut sein, wenn man aus der Praxis heraus in die Schulen geht.
Ich kann daher konstatieren: Der Rechtskundeunterricht in Thüringen befindet sich auf einem guten zukunftsweisenden Weg. Der Landesregierung sowie den Lehrkräften und Juristen, die sich für den Rechtskundeunterricht in dieser Form engagieren, gilt unser aller Dank.
So, weitere Redemeldungen liegen nicht vor. Dann schließen wir die Aussprache und ich kann zum Abschluss noch feststellen, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, vorausgesetzt, es widerspricht dem niemand. Das ist der Fall. Dann ist damit auch der Tagesordnungspunkt 13 abgeschlossen. 14 war zurückgezogen, dann kommen wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 15
Verbesserung der Zahlungsmoral bei Handwerkerleistungen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1910
Die Landesregierung hat Sofortbericht angekündigt, deswegen keine Begründung mehr. Dann hören wir als Erstes den Sofortbericht der Landesregierung, und zwar macht das Herr Staatssekretär Koeppen für die Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Antrag der Fraktion der PDS darf ich folgenden Bericht erstatten.
Seit Jahren haben die Handwerker, vor allem die Bauhandwerker, unter der mangelnden Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit vieler Auftraggeber zu leiden. Es ist leider keine Seltenheit, dass Werkbesteller Mängel erfinden, um der Zahlungsverpflichtung zu entgehen oder zumindest einen Zahlungsaufschub zu erreichen. Häufig bleibt den Bauhandwerkern dann nur der zeit- und kostenaufwändige Gang zu Gericht. Bereits diese zeitliche Verzögerung kann für viele Unternehmen existenzbedrohend sein. Ohne Zahlungen können die eigenen Verbindlichkeiten nicht beglichen werden. Der Konflikt mit den eigenen Gläubigern ist vorprogrammiert, er führt nicht selten zu den Insolvenzrichtern. Ich darf Sie an die Eigenkapitalausstattungen unserer mittelständischen Wirtschaft erinnern.
Aber selbst wenn ein Unternehmen diese Durststrecke durchsteht und möglicherweise erst nach Beschreiten eines langwierigen Instanzenzuges ein obsiegendes Zahlungsurteil erstritten hat, gibt es oft dennoch kein Happy End. Ist der Prozessgegner nämlich zwischenzeitlich insolvent geworden, steht der Handwerker mit leeren Händen da. Sein Zahlungstitel ist wertlos und zudem bleibt er auf den Kosten des Verfahrens und seines Rechtsanwalts vorerst sitzen.
Dieses Szenarium, meine Damen und Herren, ruft geradezu nach Abhilfe. Dies gilt vor allem für die neuen Bundesländer. Hier stellt die mangelnde Zahlungsmoral der Werkbesteller ein ganz besonders großes Problem dar, denn die Eigenkapitaldecke der hiesigen Handwerksfirmen, ich habe es bereits erwähnt, ist häufig geringer als bei vergleichbaren Unternehmen im alten Bundesgebiet. Es ist also gar keine Frage, dass gesetzgeberische Maßnahmen dringend geboten sind. Die bisherigen Versuche, mit gesetzgeberischen Mitteln dem Unwesen mangelnder Zahlungsmoral beizukommen, waren leider nicht erfolgreich. So hat insbesondere das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen die Situation nicht durchgreifend verbessert. Vor diesem Hintergrund ist es außerordentlich bedauerlich, ja geradezu ärgerlich, dass die Bundesregierung bisher keine weiteren Gesetzgebungsinitiativen zur Verbesserung der Zahlungsmoral unternommen hat. Statt dieser Problematik höchste Priorität einzuräumen und mit Nachdruck ein weiteres Gesetz zum Schutz der Handwerkerschaft zu erarbeiten, hat das Bundesjustizministerium seine Arbeitskapazitäten voll auf die Schuldrechtsreform konzentriert. Das war ein - wie wir glauben - unvernünftiges Unterfangen, denn die einschlägigen EG-Richtlinien, die von der Bundesrepublik umgesetzt werden müssen, gebieten keineswegs ein Gesetzgebungsvorhaben dieses Umfangs zu diesem Zeitpunkt.
Statt in größter Eile an einem Kernstück bundesdeutschen Zivilrechts rumzuwerkeln, wäre es besser gewesen, sich
auf die europarechtlich gebotenen Änderungen zu beschränken und sich im Übrigen umgehend den Teilgebieten des Schuldrechts zu widmen, bei denen der Schuh ganz besonders drückt, das heißt vor allen Dingen, die Vergütungsgregelungen im Werkvertragsrecht. Zurück zur Zahlungsmoral: Die Bundesregierung hat es mit Ausnahme einer Korrektur zu Verzugsbestimmungen des § 284 BGB, die etwas kurios geraten war, noch nicht einmal für nötig befunden, im Rahmen der Schuldrechtsreform die ärgsten Mängel des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen zu beseitigen. Vielmehr hat die Bundesjustizministerin entsprechende Forderungen stets mit dem Hinweis zurückgewiesen, es sollten erst einmal Erfahrungen mit dem am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetz gesammelt werden. Diese Erfahrungen sind seit langem gänzlich eindeutig. Angesichts der sehr bedrohlichen Situation der Handwerksbetriebe erscheint eine derartige Haltung völlig deplatziert. Dementsprechend hat sich die Justizministerkonferenz im Juni dieses Jahres in Trier auf Initiative Thüringens und Sachsens einstimmig - ich betone: einstimmig - gegenüber dem Bundesjustizministerium dafür ausgesprochen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" im Herbst dieses Jahres wieder zusammentritt.
Minister Dr. Birkmann hat die Bundesjustizministerin persönlich mehrfach gebeten, diese Arbeitsgruppe endlich wieder einzuberufen und in diesem Rahmen schnellstmöglich gesetzgeberische Maßnahmen zu erörtern und vorzubereiten. Die Ministerin hat sich jedoch lange unter Hinweis auf die erheblichen Belastungen, die die Arbeiten an der Schuldrechtsreform mit sich bringen, geweigert, die unter ihrer Federführung laufende Bund-LänderArbeitsgruppe alsbald wieder einzuberufen. Minister Birkmann hat die Bundesministerin deswegen im September nochmals angeschrieben und sie nochmals erneut eindringlich gebeten, das Gremium wieder einzuberufen. Diese Initiative hat offensichtlich Früchte getragen, denn vor wenigen Wochen hat das Bundesjustizministerium zu einer neuen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am 5. Dezember 2001 in Berlin stattfinden soll, eingeladen. Es bleibt abzuwarten, meine Damen und Herren, ob diese Einladung nicht nur eine Art von Beruhigungspille darstellt. Sollte dies der Fall sein und die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in absehbarer Zeit zu keinen substanziellen Ergebnissen führen, so muss der Bundesrat die Zügel in die Hand nehmen und einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Zahlungsmoral vorlegen.
In Vorbereitung einer entsprechenden Bundesratsinitiative Thüringens ist im Thüringer Justizministerium unter Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur und der Thüringer Handwerkerschaft der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sicherung der Unternehmer bei Errichtung von Bauwerken erarbeitet worden. Ziel dieses Entwurfs ist es, das rechtliche Ungleichgewicht, das zum Nachteil der Bauunternehmer und Handwerker besteht, zu korrigieren. Dazu sollen die Bauhandwerkerforderungen möglichst effektiv gesichert werden.
Erstens soll sich der Unternehmer das Eigentum an den von ihm eingebauten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Werklohnes vorbehalten können. Ferner soll er berechtigt sein, den Werkvertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug gerät.
Wir wollen zweitens ein gesetzliches Pfandrecht des Subunternehmers an den Forderungen einführen, die der Generalunternehmer gegenüber seinem Auftraggeber hat. Diese Maßnahme wird von der Handwerkerschaft ganz besonders begrüßt, da diese häufig gar nicht zu sehr unter der mangelnden Zahlungsmoral des Bauherrn selbst leidet, sondern vielmehr unter einem schleppenden Zahlungsverhalten des Hauptunternehmers, des Generalunternehmers.
Drittens schließlich soll die Bauhandwerkersicherungshypothek aufgewertet werden. Die Bauunternehmer sollen künftig bereits mit Abschluss des Werkvertrages einen Anspruch auf Bestellung einer Höchstbetragshypothek haben. Dabei sollen Höchstbetragshypotheken mehrerer Unternehmer untereinander den gleichen Rang bekommen. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Unternehmer, die ein Rohbaugewerbe betreiben, nicht besser gestellt werden, als die, die zeitlich später tätig werden, etwa die des Ausbaugewerbes. Neben diesen Hauptmaßnahmen, meine Damen und Herren, sollen einzelne, bislang unzureichend ausformulierte Bestimmungen, die im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt worden sind, geändert und ergänzt werden. Ich denke hier etwa an Auskunftsansprüche des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer, wann er Zahlungen bekommen hat und an erleichterte Voraussetzungen für die Ausstellung einer Fertigstellungsbescheinigung. Auch hier ist es das oberste Ziel, dass der Handwerker schneller an sein wohlverdientes Geld kommen soll. Dass der Gesetzentwurf des Thüringer Justizministeriums genau in die richtige Richtung weist, wie wir glauben, zeigt die große positive Resonanz, die das Vorhaben bisher schon erfahren hat. Entsprechende Rückmeldungen gab es nicht nur aus den Reihen der Thüringer Handwerkerschaft, sondern kürzlich auch vom Zentralverband des deutschen Handwerks. Dieser hat in einem Schreiben an Minister Dr. Birkmann nachdrücklich unsere Initiative begrüßt, dass sich die Thüringer Landesregierung des Problems der noch immer unbefriedigenden Zahlungsmoral annimmt. Auch die Mitteilung, dass das Handwerk derzeit innerhalb seiner Organisation einen Maßnahmekatalog erstellt, der - ich darf wörtlich zitieren: "in ganz wesentlichen Teilen mit dem Thüringer Entwurf übereinstimmt", zeigt, dass wir offenbar auf dem richtigen Weg sind. Das Kabinett hat sich am 11. September 2001 mit dem Gesetzentwurf befasst und den Justizminister gebeten, eine entsprechende Bundesratsinitiative auszuarbeiten. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen geschehen. Sachsen hat ähnliche Überlegungen zur Stärkung der Zahlungsmoral der Handwerker angestellt und ebenfalls einen entsprechenden Referentenentwurf erarbei
tet, der aber längst nicht deckungsgleich ist. Sowohl der vom Thüringer Justizministerium erarbeitete Gesetzentwurf als auch der sächsische Entwurf werden Gegenstand der bereits angesprochenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 5. Dezember in Berlin sein. Hier wird sich nunmehr zeigen, ob die Bundesregierung endlich gewillt ist, effektive Maßnahmen zur Bekämpfung der mangelnden Zahlungsmoral zu ergreifen. Die Gesetzentwürfe Thüringens und Sachsens bieten hierfür, wie wir glauben, eine sehr gute Grundlage. Sollte das Bundesjustizministerium bei seiner bisherigen zögerlichen Haltung bleiben, wird Thüringen möglichst gemeinsam mit Sachsen eine eigene Bundesratsinitiative starten, um den Handwerkern rechtliche Werkzeuge an die Hand zu geben, die ihre berechtigten Zahlungsansprüche sichern helfen. Das, meine Damen und Herren, sind wir den Handwerkern natürlich schuldig und dies liegt auch in unserem eigenen und unser aller wohlbegründeten Interesse.
Die Handwerkerschaft bildet das Rückgrat des sich erst langsam in unseren neuen Ländern entwickelnden Mittelstandes. Ich danke sehr.
Wir haben den Bericht gehört. Wünscht jemand die Aussprache? Das ist der Fall, Frau Abgeordnete Nitzpon.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich im Vorfeld gefragt, ob denn die Landesregierung auch dieses Thema dazu benutzen würde, um die Bundesregierung madig zu machen. Es hat wieder geklappt. Vielen Dank, Herr Koeppen, das haben Sie wieder gut hingekriegt. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Aussprache, die wir vor einem Jahr hatten, wo wir - im Übrigen, Herr Dr. Birkmann, auch wir, vielleicht auch die PDS - recht einig in dieser Sache gewesen sind und ich möchte meine wenigen Ausführungen mit dem Satz beginnen, mit dem ich beim letzten Mal geendet habe. Im Grunde genommen lese ich hier: Verbesserung der Zahlungsmoral. Ich verbessere überhaupt niemals eine Moral, eine Moral kann man nicht verbessern, die kann man nicht verbessern, überhaupt nicht. Da gibt es nur einen Holzhammer und der muss groß genug sein. Und das gilt für alle Bereiche des menschlichen Lebens.
Entweder man hat sie oder man hat sie nicht. Nun hatte - und da entsinne ich mich noch sehr genau, da brauche ich noch nicht einmal ein Protokoll - beim letzten Mal Dr. Birkmann sehr zu Recht gesagt, was auch meine Auffassung war, jetzt wollen wir dem Gesetz, Zahlungsbeschleunigungsgesetz Kurztitel, mal Zeit lassen, sich ein wenig zu setzen und dann schauen wir mal, was da wieder notwendig oder möglich ist. Da habe ich gesagt, das ist richtig so. Ich glaube, auch andere haben das behauptet. Sie unterstellen das jetzt der Frau Däubler-Gmelin als wäre das ein Fehler. Sie hat genau das gemacht, was eigentlich Herr Dr. Birkmann vor anderthalb Jahren - es war im April, im Mai ist es dann in Kraft getreten - vorgeschlagen hat. Im Übrigen, das, was in diesem Gesetz steht, ist in dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe einstimmig beschlossen worden. Es braucht also keiner dem anderen etwas vorzuwerfen. Nun bin ich unter anderem in der Vorwoche mit Handwerkern in Waltershausen zusammen gewesen und das war natürlich wie immer in diesem Fall auch ein Thema. Dazu befragt haben sie mir gesagt, da hat sich überhaupt nichts geändert, was ich ihnen gerne geglaubt habe. Nun ist das aber doch ein klein wenig verwunderlich. Wenn das flächendeckend so wäre, dann hätten wir uns eigentlich dieses ganze Gesetz und diesen Rummel dazu ersparen können, hätten uns die sehr aufwendige, ich denke, auch sehr sorgfältige Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe glatt sparen können, wenn es überhaupt nichts gebracht hat. Nichts hätten die höheren Verzugszinsen, 5 Prozent plus Diskontsatz, gebracht, nichts hätten sie gebracht, nichts hätte die Tatsache gebracht, dass nunmehr der Verzug automatisch nach 30 Tagen eintritt, nichts hätten die möglichen Abschlagszahlungsforderungen an den Besteller gebracht - alles verwunderlich. Nichts hätte eine mögliche Fertigstellungsbescheinigung durch einen unabhängigen Gutachter gebracht, nichts hätte sich geändert durch die neue Regelung zwischen General- und Subunternehmen, um nur einige zu nennen. Das ist verwunderlich und das will mir nicht in den Kopf und ich frage mich zumindest, verlangt dies eine Ursachenforschung? Irgendwo muss ja der Hund begraben sein. Entweder es wird nicht angenommen oder es ist derart wirkungslos, dass es hätte vorher erkannt werden müssen. Justizminister Birkmann hat dies in seiner Rede gegen Ende sehr richtig gesagt und hat auch meine Zustimmung dafür bekommen, dass man jetzt darangehen muss, dies zu tun. Niemand hätte Thüringen und Sachsen gehindert, wenn es früher erkennbar gewesen wäre, über den Bundesrat initiativ zu werden. Also bitte, wenn Sie im Februar der Auffassung waren, man braucht da mehr, dann hätten Sie es doch im März in den Bundesrat einbringen können. Warum haben Sie denn das nicht gemacht? Aber das jetzt wieder auf den Bund abzudrücken, dass der der große Verhinderer sei, das ist unfair.
Was wollen wir denn eigentlich, wollen wir noch weiter prozessuale Rechtsinstitute wie das Voraburteil oder wollen wir jetzt Bürgschaften von jedem Auftragsgeber verlangen? Darüber hatten wir ja auch gesprochen, wäre ja auch möglich. Jeder, der einen Auftrag erhält, muss eine Bankbürgschaft beibringen, damit der, der den Auftrag annimmt, auch weiß, dass der Besteller bezahlen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hält denn das dann durch und kommen unter solchen Bedingungen überhaupt Vertragsverhandlungen, die erfolgreich sind, zustande? Ich glaube und bin auch der Auffassung, dass diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe reaktiviert werden muss. Das ist sie ja nun, wie wir von Ihnen gehört haben, Herr Koeppen, und wenn sie das tut, dann muss sie auch zu irgendeinem Ergebnis kommen und wenn sie das Ergebnis hat, dann wollen wir hier darüber wieder reden, ansonsten ist alles, was hier noch dazu gesagt werden muss kalter Kaffee. Vielen Dank.