1. Bei welchem Träger wird die oben genannte juristische Zentralstelle in Fragen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenz ab 1. Januar 2002 installiert?
2. Durch Wegfall der Förderung von Honorarausgaben zum 31.12.2001, zum Beispiel für juristisch ausgebildete Fachkräfte, wird durch die Träger von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen befürchtet, dass es zu einer Überlastung der neu zu schaffenden juristischen Zentralstelle kommen kann. Welche Auffassung vertritt diesbezüglich die Landesregierung?
3. Wie viele Anträge auf Eröffnung sowie eröffnete Verbaucherinsolvenzverfahren sind bei Gericht in den Jahren 2000 und 2001 eingegangen?
4. Wie viele Anträge auf Verbraucherinsolvenzverfahren wurden mangels Masse von Seiten des Gerichts in den Jahren 2000/2001 abgelehnt?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Die juristische Zentralstelle in Fragen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenz wird zum 1. Januar 2002 bei der Schuldnerberatung Jena e.V. eingerichtet.
Zu Frage 2: Zum 1. Januar 2001 sind neue Richtlinien zur Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Kraft getreten. Damit wurde sichergestellt, dass zunächst für eine Übergangsfrist von einem Jahr, also bis zum Ende dieses Jahres, sowohl die Förderung der juristischen Zentralstelle als auch die Förderung von Honoraren für die Inanspruchnahme von Einzeljuristen parallel möglich ist. Diese Phase war zur Einarbeitung der juristischen Fachkraft vorgesehen, jedoch hat die Liga der Freien Wohlfahrtspflege von dieser Fördermöglichkeit im Jahre 2001 keinen Gebrauch gemacht. Ich bin aber zuversichtlich, dass die juristische Zentralstelle den an sie gestellten Anforderungen ab Januar 2002 gerecht werden kann und damit auch die Förderung erfolgen kann.
Zu Frage 3: Im Jahre 2000 wurden 425 Anträge, im ersten Halbjahr 2001 239 Anträge auf Eröffnung des Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahrens gestellt. Im Jahr 2000 wurde 138 Anträgen und im ersten Halbjahr 2001 105 Anträgen auf Eröffnung des Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahrens entsprochen. Die Zahlen für das zweite Halbjahr liegen noch nicht vor.
Zu Frage 4: Nach der bundeseinheitlichen Geschäftsanfallstatistik wird nur die Zahl der Anträge auf Eröffnung bzw. die Zahl der eröffneten Verfahren erfasst. Angaben über Ablehnungen mangels Masse sind daher leider nicht möglich.
Ich will Ihnen ja gern glauben, Herr Staatssekretär, dass die abgelehnten Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse nicht gezählt werden, dann drehe ich meine Frage aber um und hoffe, dass ich das beantwortet, zur Not nachgereicht bekomme. Wie vielen Anträgen konnte denn entsprochen werden im Jahr 2000 und im ersten Halbjahr 2001?
Frau Abgeordnete, ich habe vorhin ausgeführt, dass ich Ihnen sagen konnte, und das habe ich auch dargestellt, auf wie viele Anträge hin Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren eröffnet wurden. Das waren im Jahr 2000 183 im Gegensatz zu 425 Anträgen, die ich auch genannt hatte, und im ersten Halbjahr 2001 waren es 105 Eröffnungen und dem gegenüber stand die Zahl von 239 Anträgen in demselben Zeitraum. Das korreliert sicherlich nicht ganz, aber das sind die Daten, die mir aus der Statistik zugänglich sind.
Herr Staatssekretär, sehen Sie die Möglichkeit konkreterer Aussagen aufgrund der fachlichen Verantwortung auch des Ministeriums, aufgrund der Durchführungsbestimmung des Landes zum späteren Zeitpunkt noch zu holen?
Frau Abgeordnete, die Möglichkeit besteht. Ich werde sie auch prüfen lassen. Das kann dann nur durch Befragung der einzelnen geförderten Einrichtungen geschehen. Ich sage Ihnen die Prüfung dieses Anliegens zu.
Für die infrastrukturelle und einzelbetriebliche Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", eingeschlossen die förderfähigen nicht investiven Unternehmensaktivitäten, stehen zusammen mit den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) über 700 Millionen Deutsche Mark als Baransatz im Jahr 2001 zur Verfügung.
2. In welchem Finanzvolumen, getrennt nach GA- und EFRE-Mittel, sind für die planmäßig abzufinanzierenden Zuwendungsbescheide Mittel im Jahr 2001 fällig?
Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass dem Mittelabfluss ein Mittelabruf durch die Unternehmen oder Kommunen vorausgehen muss, die im Besitz eines Förderbescheids sind. Derzeit stellen wir fest, dass der Mittelabruf stagniert, und zwar aus konjunkturellen Gründen. Es gibt Unternehmen, die sogar Fördermittel zurückgeben. Es gibt Unternehmen und Kommunen, die zugesagte Fördermittel verspätet abrufen oder jedenfalls nur gestreckt abrufen. So viel vielleicht zur Vorbemerkung.
Zu Frage 1: Für ca. 750 Zuwendungsbescheide nach der GA sind Zahlungen im Jahre 2001 planmäßig fällig. Aufgrund der grundsätzlichen Mischfinanzierung der Projekte aus GA- und EFRE-Mitteln können hierbei Mehrfachzählungen bei dieser Zahl enthalten sein.
Zu Frage 2: Für die planmäßig abzufinanzierenden Zuwendungsbescheide sind im Jahre 2001 gemäß Haushaltsplan GA-Mittel in Höhe von 652,9 Mio. DM und an die GA gekoppelte EFRE-Mittel in Höhe von 252,9 Mio. DM fällig.
Zu Frage 4: Bis zum 30. September 2001 sind dafür 395,3 Mio. DM GA-Mittel und 131,3 Mio. an die GA gekoppelte EFRE-Mittel an die Zuwendungsempfänger ausbezahlt worden.
Gehen Sie aufgrund des jetzt erreichten Arbeitsstandes davon aus, dass bis zum Jahresende noch eine Ausschöp
Ja, davon gehe ich aus, da die letzte Tranche beim Bund bereits abgefordert ist und wir davon ausgehen, dass die Ausreichung der Mittel ebenfalls fristgerecht verlaufen wird.
Wir kommen zur nächsten Frage, eine Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert in Drucksache 3/1999. Bitte schön.
Verwendung der Mittel aus der Deutschen Stiftung Denkmalschutz im Freistaat Thüringen und Empfehlungen zur Mehrwertsteuersenkung an EU-Länder
Am Freitag, dem 16. November 2001, wurde in Thüringen der Denkmalpreis der Deutschen Stiftung Denkmalschutz verliehen und am Montag, dem 19. November 2001, der Deutsche Preis für Denkmalschutz 2001 des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz. Auf beiden Veranstaltungen wurde sowohl das Engagement für die Denkmalpflege gewürdigt als auch auf die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Relevanz des Themas hingewiesen. Die Denkmalpfleger forderten darüber hinaus eine Senkung der Mehrwertsteuer für handarbeitsaufwändige Tätigkeiten u.a. im Bereich der Denkmalpflege. Dies folge einer Empfehlung an die Regierungen der EU-Länder.
1. Welche Mittel aus der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sind in den Jahren 2000 und bisher 2001 in Thüringer Projekte geflossen und welches Gesamtvolumen an Investitionen konnte damit aktiviert werden?
2. Kann die Landesregierung über die exakte Empfehlung zur Mehrwertsteuersenkung an die EU-Länder informieren und wie ist ihre eigene Position dazu?
Frau Präsidentin, meine verehrten Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2000 sind 4,3 Mio. DM und im Jahr 2001 mit Stand 1. Dezember 3,9 Mio. DM aus Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Projekte in Thüringen geflossen. Über das Gesamtvolumen der durch diese Förderung aktivierten Investitionen macht die Deutsche Stiftung Denkmalschutz keine Erhebungen. Deshalb sind hierzu keine belastbaren Aussagen möglich.
Zu Frage 2: Am 22.10.1999 wurde die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 77388 EWG, hinsichtlich der Möglichkeit auf arbeitsintensive Dienstleistungen versuchsweise einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, vom Rat verabschiedet. Diese Richtlinie wurde veröffentlicht im Amtsblatt L/277 vom 28.10.1999. Sie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, nach einer Entscheidung des Rates für einen Zeitraum von drei Jahren - vom 01.01.2000 bis 31.12.2002 - auf maximal drei Kategorien von arbeitsintensiven Dienstleistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Kriterien für solche Dienstleistungen sind Arbeitsintensität, direkter Bezug zum Endverbraucher, lokaler Charakter und ein Beschäftigungseffekt durch die Senkung der Mehrwertsteuer. Im Anhang der Richtlinie sind die Bereiche, für die ein ermäßigter Satz in Frage kommt, abschließend aufgeführt. Das ist erstens: kleine Reparaturdienstleistungen betreffend Fahrräder, Schuhe und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche. Das ist zweitens: Renovierung und Reparaturen in Privatwohnungen. Das ist drittens: Reinigung in privaten Haushalten. Das sind viertens: häusliche Pflegedienste und fünftens: Friseurdienste.
Tätigkeiten im Bereich der Denkmalpflege dürften in der Regel nicht in diese Bereiche fallen. Die Bundesregierung hat für keinen Bereich die Anwendung der ermäßigten Mehrwertsteuer beantragt. Die vorherige wie die jetzige Bundesregierung hatten während der Verhandlungen Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Gefahr einer Deharmonisierung der Mehrwertsteuerregelungen in Europa, der zu befürchtenden Steuerausfälle sowie aus ordnungspolitischen Gründen. Bei der Verabschiedung der Richtlinie im Rat hat Bundesfinanzminister Eichel für die Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben, dass er der Richtlinie in der Erwartung zustimmt, diese restriktiv anzuwenden. Die Thüringer Landesregierung teilt die in diesen Verhandlungen geäußerten Vorbehalte.
Zu Frage 3: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.06.1999, Drucksache 213/99, eine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission abgegeben. Diese Stellungnahme äußert Bedenken gegenüber dem Vorschlag der Kommission. Eine erneute Befassung des Bundesrates ist nicht vorgesehen.