Die Diskussion zur Förderung der Zahlungsmoral zeigt, wie wichtig das Thema der Zeitverkürzung von der Landesregierung auch genommen wird. Hier geht es prinzipiell um das gleiche Problem, dass es für solche Kleinunternehmen nicht mit geringer Eigenkapitalsdichte unmöglich ist, lange Zeit auf die Begleichung von Forderungen zu warten. Die Notwendigkeit, etwas zu ändern, hat die Landesregierung bereits im Jahre 2000 erkannt. Wieso nicht in diesem Zusammenhang?
Eine weitere Möglichkeit, eine dem Arbeitsmarkt angepasste Beschäftigungspolitik für behinderte Menschen zu machen, ist die Einführung neuer Berufsbilder, die sich am rasanten technischen Fortschritt orientieren und dessen Chancen zu nutzen sind. Auch die Nutzung spezifischer Behindertenerfahrungen ermöglichen die Einführung neuer Berufsbilder. Ich möchte hier nur ein Beispiel nennen. Das ist das Peer Counselling, die Behindertenberatung, bei dem Behinderung kein Hemmnis darstellt, sondern eine zwingende Notwendigkeit ist.
Begrüßenswert ist das Programm der Landesregierung, Bundeszuschüsse für die Einstellung Behinderter auf 100 Prozent der Lohnkosten für Arbeitnehmer aufzustocken. Da aber solche Mittel im Allgemeinen nur von Unternehmen angefordert werden, die beschäftigungspflichtig sind, ist diese wirklich gute Möglichkeit für die nicht erfassten und Kleinunternehmen, die Lohnkosten zu senken, nur sehr schwer zu vermitteln. Diese Unternehmen könnten ja - müssen aber nicht - einstellen. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit könnte hier Abhilfe schaffen, was Sie ja auch, Herr Minister, zugesichert haben.
Wie sich zeigt, erwächst der Landesregierung angesichts der realen Situation die Verantwortung, konkret zu handeln, um das Ziel zu erreichen. Die Kritik am Vorgehen der Bundesregierung reicht leider nicht aus, um die Situation der Betroffenen zu verändern. Die PDS spricht sich für eine verstärkte, auch angebotsorientierte Integration Behinderter in den ersten Arbeitsmarkt aus. Die Werkstätten für behinderte Menschen dürfen nicht länger die Endstation sein, da damit der Wirtschaft nicht nur Arbeitskräfte entzogen werden, sondern auch behinderte Konsumenten außer Acht gelassen werden.
Bei rund einem Zehntel der Bevölkerung, welche als behindert eingestuft werden, ist das ein enormes Potenzial. Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen ist
in diesem Zusammenhang leider keine Alternative, da sie dort weit unter Tarif bezahlt werden und keinerlei für uns selbstverständliche Arbeitnehmerrechte besitzen. Allerdings möchte ich auch in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt lassen, dass Werkstätten für behinderte Menschen für einige Behinderte durchaus eine adäquate Beschäftigungsmöglichkeit darstellen. Aber der Automatismus in die Einbahnstraße "Endstation Werkstatt für behinderte Menschen" muss endlich beendet werden. Darum geht es.
Die PDS sieht eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation in einer vom Land finanzierten Imagekampagne, welche das Potenzial der behinderten Erwerbspersonen darstellt und das typische und leider immer noch defizitäre Behindertenbild verändert.
Weiterhin sollten wir die verschiedensten Akteure miteinander vernetzen und nicht, dass das Arbeitsamt und das Integrationsamt parallel nebeneinander arbeiten, sondern zum Wohle der behinderten Menschen miteinander arbeiten. Inhaltlich wäre eine Kampagne sehr gut geeignet, welche erfolgreiche behinderte Unternehmer vorstellt, die nicht dem Mainstreaming folgen mussten und in unserer Leistungsgesellschaft großen Erfolg hatten. Schon der Schweizer Rechtsgelehrte und Schriftsteller, Karl Hilty, sagte dazu, Frau Präsidentin, ich zitiere: "Kränklichkeit ist gar kein Hindernis zu guten Taten. Die größten Dinge sind schon von Invaliden geleistet worden." Das fordern nicht nur wir, sondern die Anhörung in der Enquetekommission, Frau Bechthum ist darauf auch schon eingegangen, "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" hat gezeigt, dass hinsichtlich dieses Themas von Seiten der behinderten Menschen in Thüringen ein großer Handlungsbedarf besteht
und es den Wunsch gibt, dass mehr behinderte Mitmenschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance erhalten und sich somit aktiv für ihre eigene Integration einsetzen können. Dafür brauchen wir Vorbilder, die es auch durchaus hier in Thüringen gibt.
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Pietzsch, wie wollen Sie das Problem nun lösen? Wenn ich mir Ihr Antwortschreiben vom 15. März dieses Jahres auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 3/1163 und deren weitere Bearbeitung ansehe, muss ich zu dem Schluss kommen, dass Sie, sehr geehrter Herr Minister, Mittel und Zweck des 50.000-Job-Programms verwechseln. Vielleicht sollten Sie an dieser Stelle ansetzen, damit endlich neue Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen werden. Packen wir es an, denn es lohnt sich und nicht nur für die behinderten Menschen hier in Thüringen. Ein weiterer Ansatz hierfür wäre auch ein Thüringer Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen.
Aus der Mitte des Hauses liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen vor. Herr Minister Dr. Pietzsch noch einmal.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, von mehreren ist gesagt worden, es ist noch viel zu tun. Ich beraube Sie der Hoffnung, dass dieses Thema jemals ein Ende hat. Wenn wir meinen, wir hätten es abschließend erreicht, das wäre das Schlimmste, was uns passieren könnte. Die Integration Behinderter, aber auch die Integration anderer, ist ein Dauerthema der Sozialpolitik eines Landes.
Herr Nothnagel, auf eines will ich schon hinweisen, die Landesregierung verfehlt nicht das Ziel, das Ziel hat Herr Riester gesetzt und nicht die Landesregierung. Wir wollen versuchen, dieses Ziel zu erreichen, mit ihm gemeinsam und ihn unterstützen. Die Hilfen, die er uns dazu gegeben hat, die halten sich in verdammt bescheidenen Grenzen, muss ich sagen. Meine Damen und Herren, Frau Bechthum, es ist ja schön, dass Sie diese Zahl genannt haben, ich habe sie ja gar nicht genannt, von SachsenAnhalt und Thüringen. Wissen Sie, die 1.000 Behinderten mehr in Sachsen-Anhalt, die nicht in Arbeit und Brot sind, die interessiert nicht, um wie viel Prozent es im letzten Jahr abgesunken ist. Ich kann mich dunkel entsinnen, 1994 - es war kurz vor der Wahl zur 2. Legislatur in den neuen Bundesländern - war man in Brandenburg sehr stolz, den Spatenstich für meines Erachtens die erste Werkstatt für Behinderte zu machen, zu einer Zeit, da wir in Thüringen schon drei eingeweiht und in Arbeit hatten. Es kommt eben auch auf die Kontinuität der Arbeit an und nicht nur auf Action.
Was die Zugänge im Bereich des Behindertenstatus angeht, da werde ich sehr wohl mal überprüfen, wie es in den einzelnen Ländern ist, denn das hat mich schon auch etwas überrascht, dass bei uns dieser Behindertenstatus ansteigt und auf diese Weise die geschaffenen neuen Arbeitsplätze durch neue Behinderte sehr eindeutig kompensiert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit zu forcieren, ja wir sind die ganze Zeit an der Öffentlichkeitsarbeit dran und wenn Sie sagen, die Öffentlichkeitsarbeit forcieren, das ist eine gemeinsame Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit, der Landesregierung und auch anderer Träger. Wir werden dieses mit Sicherheit gemeinsam weiter angehen.
Herr Nothnagel, Sie haben die Arbeitsassistenz ins Spiel gebracht. Ich halte diese Arbeitsassistenz für notwendig, aber was den prozentualen Anteil angeht, was die Absenkung angeht, wird sich die Forderung oder Forcierung
der Arbeitsassistenz doch auf kleinere Gruppen und kleinere Zahlen begrenzen und nicht diese 25 Prozent bringen.
Lassen Sie mich das noch mal sagen, was den stärkeren Abbau in den alten Bundesländern angeht. Ich habe hier aus dem Bundesarbeitsministerium die Statistik vor mir. In den alten Bundesländern ist es im Verlaufe dieses einen Jahres zu einer Absenkung auf etwa 87,3 Prozent gekommen. In den neuen Bundesländern ist es fast gleich bleibend bei 100 Prozent geblieben. Natürlich hat das etwas mit der allgemeinen Arbeitsmarktsituation zu tun und die können wir nicht einfach zur Seite schieben. Natürlich möchte ich auch hier ganz eindeutig dafür plädieren, dass Behinderte in ihrer Leistungsfähigkeit, in ihrem Engagement und in ihrem Einsatz nicht Behinderten absolut gleichzusetzen sind und vielleicht mit mehr Engagement, weil für sie die Arbeit noch mehr bedeutet, ich habe dieses Jahr auch ausgeführt, mit mehr Engagement sogar noch an die Arbeit gehen. Ich denke, dieses macht sich übrigens bei einer anderen Gruppe, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten etwas an Einstellungswilligkeit oder wo die Einstellungswilligkeit ihnen gegenüber nachgelassen hat, das sind nämlich die älteren Arbeitnehmer, auch dort hat sich etwas geändert und, ich denke, dies wird sich auch in der Zukunft noch stärker ändern.
Meine Damen und Herren, die Integration Behinderter, das will ich noch einmal sagen, ist eine fortdauernde und ständige Aufgabe. Wir werden hier nicht an irgendeinem Tage in diesem Plenum sein und sagen, jetzt haben wir es geschafft, denn das bedeutet Stillstand. Mein Aufruf geht an alle, die an diesem Thema interessiert und beschäftigt sind, weiter darauf zu wirken, dass der Beschäftigungsgrad der Schwerbehinderten auch bei uns in Thüringen erhöht werden kann, auch unter schweren arbeitsmarktpolitischen Verhältnissen. Danke sehr.
Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor, so dass ich feststellen kann, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Das ist nicht der Fall und ich kann den Tagesordnungspunkt 12 schließen.
a) Stand der Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1932
b) Gender Mainstreaming - Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1973 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2035
c) Umsetzung von Gender Mainstreaming im Freistaat Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2028
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie zu dem SPD-Antrag 3/1932, also Umsetzung Thüringer Gleichstellungsgesetz, keinen Gebrauch machen wird. Ich frage jetzt an die antragstellende Fraktion: Gibt es eine Begründung zu diesem Antrag? Nein. Ja, wir hatten jetzt einige Beratungen, wie wir den Ablauf dieses umfangreichen Tagesordnungspunkts gestalten. Wir werden wie folgt vorgehen, wir werden als a) tatsächlich den Antrag "Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes" beraten. Es wird keinen Bericht dazu geben. Alle Redner, die sich zu a) gemeldet haben, werden als Erste reden. Dann werden wir den Bereich "Gender Mainstreaming" aufrufen. Dazu gibt es einen Bericht und diesen wollen wir dann miteinander beraten. Ich hoffe, dazu gibt es keinen Widerspruch. Frau Abgeordnete Bechthum?
Da ich wusste, dass kein spezieller Bericht zum Gleichstellungsgesetz kommt, habe ich dies z.B. in meiner Rede verbunden - ein paar Sätze zur Gleichstellung und dann zu Gender in einem.
Ja, das ist in Ordnung. Jetzt müssen wir schauen, wie wir das hinkriegen. Ich nehme an als Erster Herr Staatssekretär Kaiser.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Thüringer Landesregierung nehme ich zum Antrag der SPD-Fraktion "Stand der Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes" wie folgt Stellung: Am 12. November 1998 ist das Thüringer Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die weitere Ausfüllung und Verwirklichung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankerten Verpflichtung, wonach das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten sind, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Nicht nur ein herausragend wichtiges Gesetz, das in unmittelbarem Bezug zum
Auftrag unseres Grundgesetzes und unserer Landesverfassung steht, sondern eine herausragend komplexe Aufgabe, die an Max Weber und seinen Satz vom Bohren der dicken Bretter erinnert, ebenso aber auch an die von ihm genannte Beharrlichkeit und das anzuwendende Augenmaß. Das heißt auch, wir wollen den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun. Es ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig, Gesetze einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu unterziehen, zumal bei Gesetzen von solcher Bedeutsamkeit.
Zur Feststellung der Wirksamkeit des Thüringer Gleichstellungsgesetzes wurde in § 13 des Gesetzes ausdrücklich eine Berichtspflicht der Landesregierung festgeschrieben. Gemäß § 13 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz legt die Landesregierung dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Erfahrungsbericht über die Situation der Frauen im Geltungsbereich des Gesetzes sowie über die Anwendung dieses Gesetzes vor. Der erste Bericht hat, so steht es im Gesetz, sechs Jahre nach InKraft-Treten des Gesetzes zu erfolgen, also 2004. Ein lang angesetzter Berichtsrahmen und dies hat gute Gründe: Bei der Festlegung dieser Zeitvorgabe hatten sich die damaligen Regierungsparteien CDU und SPD darauf verständigt, dass einer ernsthaften Bilanz immer ein gewisser Zeitraum der Anwendung einer Maßnahme oder eines Gesetzes vorangehen muss. Ein kürzerer Zeitrahmen wurde von den damaligen Koalitionsparteien CDU/SPD als nicht sinnvoll erachtet. Für die Landesregierung gibt es keinen Grund, heute entgegen dem Gesetz von dieser Festlegung abzuweichen und von sich aus bereits nach drei Jahren eine Bilanz zu ziehen. Die Materie ist so komplex und schwierig, wie sie das Parlament damals in weiser Voraussicht eingeschätzt hatte. Allein schon die notwendigerweise zu berücksichtigenden Übergangsfristen und Regelungen im Gesetz machen die Sinnhaftigkeit dieser gesetzlichen Regelung deutlich. Ich darf ein einziges Beispiel heranziehen: Wenn die Frauenförderpläne bis November 1999 zu erstellen waren und für vier Jahre Gültigkeit haben, das heißt bis November 2003, so kann folglich, schon allein aus dieser Zeitspanne hergeleitet, eine Bilanz nicht schon jetzt erfolgen.
Die Landesregierung wird sich an die Vorgaben des Gesetzes halten. Sie wird den gesetzlich festgelegten Erfahrungsbericht sach- und fristgerecht dem Landtag vorlegen. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im November 1998 wurde hier in diesem hohen
Haus das Thüringer Gleichstellungsgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist, die in der Verfassung unseres Freistaats verankerte Verpflichtung, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, zu fördern und zu sichern. Einig waren sich die, die intensiv an der Erarbeitung dieses Gesetzes mitgewirkt haben, dass dem Parlament in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes zu geben ist. Der erste Bericht erfolgt nach sechs Jahren. Das hatte gute Gründe, die damals gegolten haben und nach unserer Auffassung auch heute noch Gültigkeit haben. Deshalb ist auch unserer Auffassung nach der Antrag der SPDFraktion nicht hilfreich und wir werden ihn ablehnen. Alle Dienststellen, die zur Bestellung von Frauenbeauftragten verpflichtet sind, hatten sechs Monate nach In-KraftTreten des Gesetzes die Bestellungen vorzubereiten und durchzuführen.
Heute sind es nach den Erfordernissen des Gleichstellungsgesetzes in § 14 Abs. 1 und 2 im Landesbereich und in den Kommunen 11 Frauenbeauftragte der obersten Landesbehörden, 73 im nachgeordneten Bereich des TMLNU, 18 im nachgeordneten Bereich des Thüringer Innenministeriums, 21 im nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, 31 im nachgeordneten Bereich des Finanzministeriums, 65 im nachgeordneten Bereich des Thüringer Justizministeriums, 14 im nachgeordneten Bereich des Kultusministeriums, 11 im nachgeordneten Bereich des Wirtschaftsministeriums, 14 im nachgeordneten Bereich des Sozialministeriums, 52 kommunale Gleichstellungsbeauftragte sowie weitere in Zweckverbänden, Arbeitsämtern und Sparkassen. Leider liegen keine genauen Zahlen vor. Wir gehen davon aus, dass insgesamt um die 500 Frauenbeauftragte bestellt wurden.
Ich wollte Ihnen mit dieser Aufzählung einmal die große Zahl der bestellten Frauenbeauftragten vor Augen führen und damit auch signalisieren, wie ernst dieses Gesetz in der Praxis genommen wird.
Die Frauenförderpläne, die bis November 1999 zu erstellen waren, haben vier Jahre Gültigkeit, also bis November 2003. 500 Frauenbeauftragte, die bis heute ihre praktischen Erfahrungen mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz gemacht haben, das sind 500 unterschiedliche Erfahrungen und 500 unterschiedliche Meinungen. Ich weiß, dass die Gleichstellungspolitikerinnen und -politiker dieses Hauses im ständigen Kontakt mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind und auch jetzt schon auf Stärken und Schwächen des Gesetzes hingewiesen werden.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es uns ernst ist mit der Verbesserung der Chancen zur Gleichberechtigung von Frau und Mann, dann sollten wir an der im Gesetz vorgeschriebenen Zeit zur Berichterstattung festhalten,
denn es ist unsere Pflicht, ein objektives Bild von der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes zu machen. Dieses ist aber nur möglich, wenn nach Ablauf der Gültigkeit der Frauenförderpläne alle bestellten Frauenbeauftragten ihre Erfahrungen mitteilen, diese dann ausgewertet und analysiert werden, um dann auch die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen zu können, um die Dinge so zu verändern, dass wir dem Ziel der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern wieder ein gutes Stück näher kommen werden. Aber, das wissen wir alle, bis dahin gibt es noch viel zu tun,
deshalb müssen wir unsere Kräfte einteilen und nicht auf halbem Weg zum Stehen kommen. Wir brauchen auch weiterhin, das möchte ich ausdrücklich betonen, verlässliche Partner, unsere männlichen Kollegen, die uns dabei unterstützen.
Liebe Kollegen, bis 2004 kann und sollte jedes Mitglied dieses Hauses, und dafür möchte ich ausdrücklich werben, aktiv an der Verbesserung der Chancengerechtigkeit von Frau und Mann mitwirken