Frank-Michael Pietzsch
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, von Seiten der Landesregierung kann ich Ihnen nur sagen, wir reden nicht schön, aber wir reden auch nicht schlecht, so wie es in vielen Beiträgen hier passiert ist.
Bevor ich zu dem komme, was ich sagen will, erstmal zu Ihnen, Frau Bechthum. Wenn Ihre Kinder, Verzeihung, keine Kinder kriegen, dann kann ich das nachvollziehen, wenn Ihnen so viel Angst gemacht wird, wie Sie hier vor dem Plenum gemacht haben.
Wenn es Menschen und Generationen gegeben hat, die Sorgen hatten, ob sie in dieser Zeit noch Kinder in die Welt setzen können, dann ist es die Generation gewesen, die jetzt vor mir sitzt. Im geteilten Deutschland - und ich sage Ihnen ganz ehrlich - ich habe in den 60er- und auch in den 70er-Jahren so manchmal nachts einen Traum gehabt, dass ich eingezogen worden bin im Krieg, und ich habe drei Kinder gehabt. Ich bin nass geschwitzt aufgewacht. Gott sei Dank, in den letzten 10 und 15 Jahren habe ich diese Träume nicht mehr haben müssen.
Der Jugend geht es heute finanziell besser als es uns gegangen ist.
Und was die Lebensangst angeht, sie brauchen keine Lebensangst zu haben, sondern haben Chancen, meine Damen und Herren.
Ich spreche überhaupt nicht ab, dass viele der Jugendlichen Sorgen haben, wie sich ihre Entwicklung weiter vollzieht. Ich sage ganz bewusst und ausdrücklich, wir müssen unseren Jugendlichen und wir müssen unseren Kindern helfen, aber solche Panikmache, die lehne ich ausdrücklich ab.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung behauptet nicht, dass bei uns etwa alles vollkommen wäre. Wenn Sie den Bericht lesen, dann lesen Sie auch eine Vielzahl von Anmerkungen, wo wir entweder weitergehen müssen, oder wo wir etwas neu überlegen müssen. Frau Pelke, deswegen habe ich es gesagt, so ein Bericht ist kein Kochbuch. Wir werden Ihnen sagen, wo wir etwas anders und wie wir etwas anders machen müssen. Sie hatten nun gestern schon Geburtstag, sonst hätte ich Ihnen ein Kochbuch geschenkt.
Vielleicht kommen wir noch einmal darauf zurück. Aber, Frau Pelke, eins muss ich Ihnen sagen, eine Sachverständigenkommission ist nicht ein Allerweltsheilmittel. Die Landesregierung nimmt es für sich durchaus in Anspruch, Ergebnisse einer Sachverständigenkommission sich anzu
sehen, zu werten, diese Ergebnisse zu ihrer eigenen Meinung zu machen oder zu sagen, an den und den Punkten haben wir eine ausdrücklich andere Meinung.
Die Thüringer Landesregierung gehört nicht zu denen, die eine Kommission nach der anderen einsetzen und sich dann hinter Meinungen von Kommissionen verstecken. Am Ende kann es ja dabei rauskommen, wie bei der RürupKommission, dass man ein Ypsilonprogramm hat, dass man zwei Sachverständige in der Kommission hat - der eine sagt so und der andere sagt so. Ich bin gespannt, auf welche Meinung man sich denn einigen wird.
Selbst dann, meine Damen und Herren, wenn wir feststellen sollten, Frau Bechthum, auch dieses, dass eine Entwicklung oder eine gewisse Entwicklung und eine allgemeine Situation da ist, die nehmen wir zur Kenntnis. Wenn wir meinen, dass diese Situation nicht gut ist und nicht richtig ist, dann sind wir als Landesregierung verpflichtet gegenzusteuern
und dieses nicht einfach als gegeben hinzunehmen und zu sagen, so ist es nun mal und so müssen wir weitermachen.
Meine Damen und Herren, hier in diesem demokratischen Thüringer Landtag darf ich auch einmal darauf hinweisen, das ist eine politische Aussage: Es war die SPD und es waren die SPD-geführten Bundesregierungen und der Bundesvorstand der SPD, die die Gegebenheit hingenommen haben, es gibt zwei deutsche Staaten, und wir machen eine Vereinbarung mit der SED. Und die Lebenslüge, die deutsche Lebenslüge, ist das Wort von der deutschen Einheit. Die CDU hat eben diese Gegebenheit nicht als eine Dauersituation hingenommen, sondern hat gesagt, wir halten bei all dem dennoch an der deutschen Einheit fest. Man muss doch in der Lage sein, wenn man etwas für richtig und für gut erkannt hat, diesen Weg auch konsequent weiterzugehen.
Meine Damen und Herren, die heutige Debatte über den Elften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung und die Konsequenzen für Thüringen haben schon eine Bedeutung für uns hier im Thüringer Landtag. Ich habe am Anfang gesagt, dass wir dieses sehr kritisch bewertet haben, dass wir die positiven und die negativen Seiten und das, was wir teilen und das, was wir nicht teilen in diesem Bericht aufgeschrieben haben. Es sei an dieser Stelle auch einmal meinen Mitarbeitern herzlich gedankt für diesen, auch nach meinem Dafürhalten, sehr konstruktiven, sehr kritischen, aber auch nach vorn weisenden Bericht.
Meine Damen und Herren, einig sind wir uns aber wohl alle darüber, es ist ein Kinder- und Jugendbericht, dass
es eigentlich ein Familien-, Kinder- und Jugendbericht ist und dass Familien- und Jugendpolitik ein Schlüsselthema für die Zukunft unseres Landes darstellt. Deswegen eben auch meine Vorbemerkungen, dass wir uns überlegen müssen, ob wir etwas als gegeben hinnehmen und sagen, so ist es nun mal, wir können ja auch die demographische Entwicklung als gegeben hinnehmen und sagen, na gut, so ist es nun mal, dass immer weniger Kinder geboren werden, und wir müssen uns darauf einstellen und müssen so weitergehen. Wir machen ja gerade Politik, damit wieder mehr Kinder geboren werden.
Meine Damen und Herren, wer am Dienstag den Vortrag des Altmeisters der deutschen Familienwissenschaft Prof. Wingen im Rahmen des Erfurter Dialogs gehört hat, dem ist, glaube ich, eindrücklich klar geworden, dass wir durch den Geburtenrückgang vor einer demographischen Krise stehen; ich sage nicht Katastrophe, Katastrophe wäre schon das Endergebnis. Ich sage Krise, denn das Wort Krise beinhaltet eine Gefahr, bedeutet aber genauso gut eine Chance.
Wir müssen diese Chance nutzen, die wir haben. Prof. Wingen hat vor diesem Hintergrund an die demokratischen Politiker appelliert, weniger den Demoskopen und mehr den Demographen Gehör zu schenken und deswegen hat Frau Abgeordnete Arenhövel vorhin auch gleich eingehakt. Die Politik für Familien und damit für die Menschen aller Generationen könne letztlich nicht als Tagespolitik angelegt sein. Und das sollten wir uns alle merken. Was er damit sagen wollte, liegt auf der Hand: Demokratische Politik darf nicht zugunsten kurzfristiger Notwendigkeiten und Wünsche die langfristigen Bedürfnisse der Bevölkerung außer Acht lassen.
Und wenn beispielsweise das Thüringer Landesamt für Statistik einen massiven Bevölkerungsrückgang bei immer stärkerer Alterung dieser Bevölkerung prognostiziert, dann ist nach den Gründen und eben nach den politischen Handlungsmöglichkeiten zu fragen.
Der Thüringen-Monitor ist mehrfach hier schon erwähnt worden. Der Thüringen-Monitor 2002 sagt, dass 94 Prozent der Befragten unseres Freistaats gern Kinder hätten oder haben. Aber nur etwa die Hälfte der Befragten hat sich diesen Wunsch erfüllt. Und, meine Damen und Herren, absurd wird es für mich dann etwas, wenn nach den Gründen des nicht erfüllten Kinderwunsches gefragt wird, und da steht dann eine mangelnde Kinderbetreuung ganz oben auf der Begründungsskala. Das kann ich dann beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen.
Offensichtlich besteht das Problem eben nicht in der Ablehnung der Elternschaft, sondern in der Umsetzung in Rahmenbedingungen. Hier spielen sicherlich finanzielle Aspekte eine Rolle, aber auch ein familienfreundliches oder ein familienunfreundliches Klima, das heißt Bedingungen, die nicht rein finanzieller Art sind. Der Elfte Kinder- und Jugendbericht stellt eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Situation und Entscheidungsfindung dar und ist für uns Handlungsanregung.
Meine Damen und Herren, aber da es sich um einen Bericht der Bundesregierung handelt, erst einmal der Kinderund Jugendbericht, sehe ich auch die Notwendigkeit, vor der weiteren Diskussion einige Bemerkungen zu machen. Es ist hier schon angesprochen worden: Unter den Rahmenbedingungen, die für eine Familiengründung förderlich sind, lassen sich etliche auf Landesebene nicht ohne weiteres beeinflussen. Ich denke an - und das ist auch ein Thema - Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen zur Erzielung eines ausreichenden Einkommens. Die katastrophale Lage auf dem Arbeitsmarkt, sowohl was die Schwierigkeit der Stellensuche als auch was die Unsicherheit vieler befristeter oder stark konjunkturabhängiger Arbeitsplätze angeht, stellt sicherlich ein erhebliches Risiko für junge Familien dar. Die neuen Bundesländer sind hiervon besonders stark betroffen und hier auch unterdessen stark die jungen Menschen. Die neuesten Zahlen sind nicht erfreulich. Mit knapp 25.000 Arbeitslosen unter 25 Jahre hat sich deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um 6 Prozent erhöht. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen ist gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Prozent auf das niedrigste Niveau seit der Wende gesunken. Meine Damen und Herren, das kann die Landesregierung nicht ausbügeln.
Das hängt mit der Konjunktur, das hängt mit der Wirtschaftspolitik auf Bundesebene und das hängt mit der Steuerpolitik zusammen. Wir haben im Land eine Reihe von Maßnahmen, wie "Zukunftsiniative Lehrstellen" oder das Programm "Jobeinstieg in Thüringen", um eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Die Landesregierung wird erneut in diesem Jahr ein Lehrstellenprogramm auflegen und es wird eine gemeinsame Aktion der Tarifpartner und der Landesregierung geben. Dennoch, meine Damen und Herren, wenn sich nicht auf Bundesebene hier etwas ändert, kann dieses auf Landesebene nicht kompensiert werden.
Meine Damen und Herren, diese Anmerkungen zu den Rahmenbedingungen, die von der Bundespolitik gesetzt werden, schienen mir unbedingt notwendig zu sein, um Klarheit über die Grenzen dessen zu schaffen, was die Landesregierung leisten kann. Im Rahmen des ihr Möglichen hat die Landesregierung einiges und ich sage Beachtliches geleistet. Wir unternehmen große Anstrengungen, um nicht nur eine zeitgemäße Jugendpolitik zu betreiben, sondern
überhaupt auch eine zukunftsorientierte Politik, und vielleicht müssen wir noch mehr als bisher in langfristigen Dimensionen denken.
Meine Damen und Herren, neben bedenkenswerten Analysen postuliert der Bericht - und da habe ich eben meine Bedenken, und das ist deutlich gesagt worden, und das ist auch in unserem Bericht deutlich gesagt worden - einen umfassenden Erziehungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe, der mit einem weit gehenden Ausfall elterlicher Kompetenzen begründet wird. Meine Damen und Herren, es kann doch nicht sein, dass wir die Aufgaben der Eltern übernehmen, das heißt eine staatliche Erziehung betreiben. Wenn dieses so ist, wie es formuliert wird,
dann ist unsere Aufgabe, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken
und nicht die Erziehung als staatliche Aufgabe zu übernehmen. Die einseitig akzentuierte Leitvorstellung, Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung, lehnt deshalb die Landesregierung ausdrücklich ab.
In einer freiheitlichen Gesellschaft ist der Vorrang des Staates bei der Erziehung der Kinder als Regelfall undenkbar und sollte es auch als undenkbar in der Zukunft bleiben. Meine Damen und Herren, einmal Margot Honecker sollte uns gereicht haben.
Die Thüringer Landesregierung bekennt sich zur familienpolitischen Leitidee des Vorrangs der Elternverantwortung, der Wahlfreiheit der Eltern und der Solidarität mit den Familien und ihren Kindern. Sie hat deshalb den vom Elften Kinder- und Jugendbericht vorgeschlagenen Weg des Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung eben nicht beschritten, sondern gestaltet Familienpolitik in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz Artikel 6 und das sollten wir nicht außer Acht lassen.
Soweit sich der Bericht auf das verfassungsrechtlich Vertretbare beschränkt, können wir ihm ausdrücklich folgen. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist aber weder praktikabel noch wünschenswert. Aus diesem Grund lehnt die Landesregierung auch den im Elften Kinder- und Jugendbericht geforderten grundsätzlichen Vorrang infrastruktureller Angebote vor der Erweiterung der individuellen finanziellen Transferleistungen ab. Dies gilt ebenso für die Empfehlung zum neuen Generationenvertrag, die der Förderung der infrastrukturellen Angebote Vorrang einräumt vor familienbezogenen Transferleistungen.
Meine Damen und Herren, das Prinzip Dienst vor Geld soll zum Ausgangspunkt eines neuen Generationenvertrags gemacht werden. Damit wird die Erziehung in der Familie im Vergleich zu öffentlichen Angeboten als nachrangig und weniger förderungswürdig abgewertet. Der Bericht verfehlt mit seiner Forderung nach einem so gestalteten neuen Generationenvertrag die grundlegende Einsicht, dass Transferleistungen und soziale Infrastruktur gleichermaßen für Familie notwendig ist. Er trägt deshalb zur Bildung falscher Alternativen und der Gefahr staatlicher Vernachlässigung eines elementaren Bereichs der Familienförderung, nämlich des Familienleistungsausgleichs, bei. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf nicht ausschließlich durch Fremdbetreuung der Kinder, sondern muss auch durch entsprechende zeitliche, organisatorische und räumliche Gestaltung von Arbeitsverhältnissen ermöglicht werden. Hier ist einiges zu tun und hier haben wir einiges nachzuholen, meine Damen und Herren.
Es ist vorrangige Aufgabe der Thüringer Familienpolitik, Eltern darin zu unterstützen, dass sie ihren ureigensten Aufgaben, nämlich der Kindererziehung, auch nachkommen können, meine Damen und Herren.
Eigenverantwortung und Solidarität, Familie und Jugend in Thüringen, das ist das Leitbild der Thüringer Landesregierung. Meine Damen und Herren, nur in der Stärkung der Elternkompetenz liegt der Ansatz für eine erfolgreiche Familien-, Kinder- und Jugendpolitik.
Meine Damen und Herren, sehr verehrte Frau Pelke, ich darf auch noch einmal darauf zurückkommen. Ich denke schon, dass hier die Jugendpauschale richtig eingesetzt werden muss u.a. Allerdings weise ich darauf hin, wenn Sie sagen, dass wir mehr danach fragen, wie sie eingesetzt wird. Wir greifen damit natürlich in die kommunale Selbstverwaltung ein. Nicht umsonst haben wir den Kreisen und kreisfreien Städten diese Familienpauschale zur eigenen Entscheidung übertragen. Und wir greifen auch, oder wir würden auch in eine gesetzliche Regelung, nämlich die Verantwortung der Jugendhilfeausschüsse, eingreifen. Das ist ein heißes Eisen. Dennoch will ich mich gerade in diesem Bereich dafür einsetzen mit den kommunalen Spitzenverbänden, hier muss es gelingen, eine bessere Evaluierung des Einsatzes dieser Jugendpauschale durchzusetzen. Hier sehe ich einen Bedarf. Aber ich weise auch darauf hin, was die Förderrichtlinien angeht, und da kommt wieder unser Grundsatz zur Geltung - nämlich Stärkung der Elternkompetenz - nicht nur im Bereich Jugendpauschale, sondern auch im Bereich der Beratungen. Meine Damen und Herren, gerade im Bereich der Beratungen habe ich nach Möglichkeit versucht, im Haushalt Kürzungen zu vermeiden. Frau Pelke, wenn Sie be
klagen, dass die Jugendpauschale seit 2000 um 12 Prozent abgesenkt worden ist, dann kann ich Ihnen nur sagen, mancher Titel, mancher Fördermittelempfänger aus meinem Ressort wäre dankbar, wenn er nur um 12 Prozent abgesenkt worden wäre. Das hat nämlich etwas mit dem Vorrang der Jugend- und Familienpolitik zu tun, dass wir in diesem Bereich nach Möglichkeit nicht gekürzt haben.
Meine Damen und Herren, eine solide Finanzpolitik bedeutet ja auch einen Beitrag zur Zukunftssicherheit, und zwar zur Zukunftssicherheit unserer jungen Generation. Wir können nicht auf Teufel komm raus das verfrühstücken, was die zukünftigen Generationen dringend brauchen. Deshalb sind die Forderungen nach mehr Geld im Augenblick Forderungen, die wir auf dem Rücken der zukünftigen Generation machen würden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Finanzen in dieser Situation ist auch eine gute Jugend- und Zukunftspolitik.
Meine Damen und Herren, Sie können ganz sicher sein, dieser Bericht und die Auswertung dieses Berichts ist nicht gemacht worden, um es einmal den Abgeordneten vorzulegen, sondern die Thüringer Landesregierung...
Danke sehr, meine Damen und Herren, wenn hier gesammelt werden soll für die Zukunft, dann gehen Sie bitte durch die Reihen.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung wird mit diesem Bericht weiter arbeiten, aber unter den Prämissen, die ich hier genannt habe. Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Abgeordnete Thierbach, Sie begannen damit, dass Sie sagten, wenn man das Gesetz hört, erwartet man mehr als es beinhaltet. Da gehe ich nicht so ganz mit. Es ist schon ein bedeutendes Gesetz in Hinsicht auf Verantwortlichkeit und gemeinsame Finanzierung. In einem Punkt gebe ich Ihnen Recht, in dem Punkt nämlich, was die Sorgen angeht, die sich viele bei diesem Gesetz machen. Sorgen, die sich die Träger machen - ich will die gar nicht kleinreden -, Sorgen, die sich die kommunalen Spitzenverbände machen in Bezug auf die Finanzen. Aber gerade in dem Bereich meine ich, wir haben das Ziel, sachgerecht und kostengerecht die Finanzierung gemeinsam zu tragen. Wir haben - und da behaupte ich, ich habe es nicht abgesprochen mit den kommunalen Spitzenverbänden, aber Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sitzen ja auf der Tribüne und, ich glaube, sie geben mir Recht -, weder der kommunale Bereich noch der Landesbereich, die Absicht, die Standards abzusenken und den behinderten und den alten Menschen eine schlechtere Qualität zu bieten als sie bisher haben.
Das ist unser ausdrücklicher Wille, selbst wenn ich es mit den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht abgesprochen habe, aber ich behaupte dieses.
Und das andere - Frau Abgeordnete Arenhövel, herzlichen Dank, dass Sie darauf hingewiesen haben -, wenn jetzt die Liga uns einen Brief schreibt und die PDS dazu einen Änderungsantrag einbringt, um das In-Kraft-Treten um ein halbes Jahr zu verzögern, meine Damen und Herren, irgendwann muss mal gehandelt werden. Dass es eine Änderung in diesem Bereich, dass es eine Neustrukturierung der Sozialhilfe geben soll, das sollte eigentlich allen spätestens ab Ende 2000 klar gewesen sein. Dort hat es nämlich auch Anfang 2001 bereits Gespräche gegeben mit den Beteiligten. Nur, wie das so manchmal ist, wenn es ernst wird, steckt man erst einmal den Kopf in den Sand und denkt, vielleicht geht es an mir vorbei.
Meine Damen und Herren, es gibt wenig Gesetze, es gibt wenig Änderungen, die so lange und so intensiv und immer wieder mit den Beteiligten beraten worden sind sowohl in der Erarbeitung oder während der Erarbeitung des Regierungsentwurfs als auch in der Phase der parlamentarischen Beratung.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, welche grundlegenden Änderungen oder grundlegenden Verbesserungen
oder wie auch immer im nächsten halben Jahr dann gefunden werden sollen.
Meine Damen und Herren, ich sage ausdrücklich auch im parlamentarischen Gang: Das Gesetz ist im Dezember 2002 in den Thüringer Landtag eingebracht worden. Ich will ausdrücklich mich bedanken bei den Abgeordneten und dieses hervorheben, dass man sich in den Ausschüssen sehr intensiv damit befasst hat.
In der 36. Sitzung am 20. Februar hat der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit eine öffentliche Anhörung aller Beteiligten durchgeführt und, ich sage, es war nicht die erste Anhörung, die es dazu gegeben hat, denn in der Erarbeitung durch die Landesregierung hat es ebenfalls Anhörungen gegeben. Es hat neben den offiziellen Anhörungen eine große Reihe von Gesprächen gegeben. In diesen Gesprächen ist übrigens auch klar geworden, dass sich die Beteiligten, das Land, die kommunale Seite, aber auch die Trägerseite über eins klar waren - es wäre günstig, die Leistungsgewährung und die Finanzierung aus einer Hand zu regeln. Man war sich nur nicht immer einig darüber, welches diese Hand sein sollte. Übrigens, von den kommunalen Spitzenverbänden ist mir auch gesagt worden, dass die Kommunen, und das traue ich ihnen ausdrücklich zu, sonst hätten wir dieses nicht gemacht, dass die kommunalen Träger in der Lage sind, diese Leistungen auch fachlich kompetent zu erbringen. Denn sonst hätte man nicht gesagt, wir sind bereit und fähig, dieses zu erbringen und wir würden dem zustimmen, wenn es eine Aufgabe im übertragenen und nicht im eigenen Wirkungskreis wäre. Also, die Zusammenführung wurde immer für sachlich richtig erachtet. Gleichzeitig wurden Bedenken gegenüber dem Gesetz angemeldet, allerdings von Trägern und kommunaler Seite aus sehr unterschiedlichen Richtungen. Die Forderungen der Sozialverbände einerseits, die insbesondere im stationären Bereich Einnahmeausfälle befürchteten, und die Forderung der kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Kostenträger andererseits, die meinten, das Risiko der Finanzierung sei zu hoch.
Meine Damen und Herren, das ist ja emotional nachzuempfinden, rational nicht unbedingt. Aber überhaupt nicht nachzuvollziehen ist das quasi Misstrauen, und ich sage dieses noch mal, der Träger gegenüber den Kommunen, zu meinen, die Standards und Leistungsgewährungen könnten abgesenkt werden. Dennoch haben die Ausschüsse aus guten Gründen an der vorgelegten Konzeption der Neustrukturierung der Sozialhilfe festgehalten.
Meine Damen und Herren, die Trennung der Zuständigkeiten zwischen ambulanten und stationären Hilfeleistungen hat in den zurückliegenden Jahren dazu geführt, dass sich die Strukturen für beide Bereiche sehr differenziert entwickelt haben. Und wenn ich dieses sage, sehr differenziert entwickelt haben, dann ist an niemanden ein Vorwurf gerichtet, sondern lediglich eine mehrfach bestätigte
Feststellung - übrigens auch in den Anhörungen bestätigte Feststellung so konstatiert -: Es besteht in Thüringen ein Übergewicht an stationären Hilfeleistungen.
Meine Damen und Herren, wir haben die politische Verantwortung, den Grundsatz "ambulant vor stationär" zu stärken und es unseren Mitbürgern zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer gewohnten ambulanten Umgebung zu bleiben. Diese Verantwortung kann mit dem Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe nach unserer Auffassung besser umgesetzt werden. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, um ambulante Angebote zu verbessern und Hilfeleistungen ortsnah und in besonderer Weise verzahnt mit stationären Hilfen den Betroffenen anzubieten. Übrigens, damit folgt Thüringen - es ist nicht ein Einzelweg - dem Beispiel anderer Länder, die, wenn auch in sehr unterschiedlichen Organisationsformen, Finanz- und Verhandldungsverantwortung kommunalisiert haben. Den im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlossenen Änderungen zum Gesetz kann seitens der Landesregierung ausdrücklich zugestimmt werden und ich bedanke mich auch für die Anregungen der Abgeordneten.
Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag der PDS dagegen ist abzulehnen. Die Änderungen der Abgeordneten im Ausschuss dienen der Konkretisierung des Gesetzes. Dadurch wird z.B. klargestellt, dass es durch die Abstimmungen zwischen überörtlichen und örtlichen Trägern der Sozialhilfe als Kostenträger keine Einschränkung bei der Anrufung einer Schiedsstelle geben darf, wenn sich Kostenträger und Leistungserbringer in Verhandlungen über eine Leistungsvereinbarung nicht einigen können. Die für Thüringen vorgesehene Struktur der Sozialhilfe und der Wahrnehmung der Einzelfallhilfe durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte begegnet übrigens keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dieses möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal betonen. Wir haben eine wiederholte und sorgfältige Prüfung des Gesetzentwurfs durch das Thüringer Justizministerium vornehmen lassen und dieses ist zu diesem Ergebnis gekommen.
Durch die Schaffung einer gemeinsamen Kommission, in der übergeordnete Aufgaben der Standort- und Bedarfsplanung zwischen den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und dem Land abgestimmt werden, sowie der Abstimmung von zu schließenden Vereinbarungen mit dem örtlichen Träger in dessen Zuständigkeit der Leistungserbringer, d.h. die Einrichtung, sich befindet, findet eine interessengerechte Verzahnung der örtlichen mit der überörtlichen Ebene statt.
Meine Damen und Herren, zudem enthält das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe angemessene Kostenerstattungsregelungen, die den Finanzbedarf der örtlichen Träger der Sozialhilfe ausreichend berücksichtigen und ihn nicht überfordern sollen. Das Land stellt nicht nur den bisherigen Finanzaufwand ungeschmälert
zur Verfügung, sondern beteiligt sich in Zukunft an Kostensteigerungen im Bereich der Sozialhilfe. Dabei darf nicht vergessen werden, dass künftig das Land sich nicht nur an Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen und damit insbesondere der Eingliederungshilfe beteiligt, sondern erstmals auch im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt und im neuen Leistungssystem der Grundsicherung Finanzverantwortung mitträgt.
Meine Damen und Herren, zudem ist in Artikel 1 des Gesetzes, das Ausführungsbestimmungen zum Grundsicherungsgesetz enthält, nicht nur eine Regelung zur Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel enthalten, sondern darüber hinaus auch Kostenerstattungsregelungen, die durch das Grundsicherungsgesetz bedingte Finanzverantwortung zu Lasten der Landkreise und kreisfreien Städte ausgleichen. Berücksichtigt man also weiterhin den Sozialhilfelastenausgleich durch das Land, ist auch im Ländervergleich die Kritik an der Angemessenheit des Finanzierungssystems unverständlich.
Meine Damen und Herren, ich habe schon etwas dazu gesagt, dass eine Verschiebung der Entscheidung nach meinem Dafürhalten nicht zielführend sein kann. Es muss jetzt Klarheit geschaffen werden und es muss jetzt umgesetzt werden.
Wir sind bereits auch mit der kommunalen Seite in guten Gesprächen, in guten Vorbereitungen und es würde diese guten Vorbereitungen konterkarieren, wenn wir jetzt eine Verabschiedung hinausschieben würden. Deswegen lehne ich in diesem Bereich grundsätzlich den Änderungsantrag ab. Die Frage zur Festlegung der Widerspruchsstelle, meine Damen und Herren, die Unsicherheit und die Frage der kommunalen Spitzenverbände, wer Widerspruchsstelle ist oder die Unklarheit, hat sich nicht aus unserem Neustrukturierungsgesetz ergeben, sondern ist eine Frage, die im Rahmen der Grundsicherung eventuell gestellt werden könnte. Es gibt allerdings dazu eine sehr eindeutige Position, und zwar in Verbindung des Grundsicherungsgesetzes mit unserer Kommunalordnung. Das Grundsicherungsgesetz bestimmt die örtlichen Träger als die verantwortlichen für die Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes. Ein etwas ungewöhnlicher Vorgang, dass ein Bundesgesetz bereits festschreibt, dass die Kommunen örtlicher Träger sind. Es hat dazu eine Änderung für große Länder gegeben, dass auch Gemeinden und Gemeindeverbände dafür verantwortlich gemacht werden können. In diesem Fall kann geregelt werden, dass die Städte, die Kreise und kreisfreien Städte dann Widerspruchsbehörde sind. Das trifft bei uns nicht zu und deswegen ist das bei uns auch nicht extra ins Gesetz hineingeschrieben worden. Bei uns ist es so: Nach § 124 in Verbindung mit § 118 der Thüringer Kommunalordnung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständige Widerspruchsbehörde, wenn
die Landkreise und kreisfreien Städte Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnehmen. Es ist ganz eindeutig, dass der Vollzug des Grundsicherungsgesetzes nach den bundesgesetzlichen Festlegungen dem eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte zugeordnet worden ist. Damit bedarf es zwar einer Klärung der Auffassungen, aber es bedarf keiner neuen gesetzlichen Festlegung.
Meine Damen und Herren, ich bitte die Mitglieder des Landtags dem Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe mit den vom Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfohlenen Änderungen zuzustimmen. Ich bedanke mich für die sehr umfassende und sachkompetente Beratung dieses Gesetzesvorschlags durch die Ausschüsse. Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch verehrte Behinderte, wir sollten das Thema Behinderte nicht zu einem Wettlauf der guten Menschen werden lassen. Ich habe bei den letzten Redemeldungen dieses so manchmal empfunden. Ich habe mir überlegt, ob irgendetwas bei mir nicht stimmt, wenn ich immer als Erstes auf die Redner der PDS Bezug nehme, aber ich nehme Bezug auf Sie, Herr Nothnagel. Wenn Sie sagen, die Landesregierung, so ungefähr, soll endlich etwas tun für die Gleichstellung Behinderter. Meine Damen und Herren, lieber Herr Abgeordneter Nothnagel, ich weiß nicht welchen Winterschlaf Sie in den letzten 13 Jahren durchgemacht haben.
Lassen Sie doch reden! Wissen Sie, auf so etwas reagiert man nicht.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat eben in diesen letzten 13 Jahren für unsere behinderten Mitbürger vieles gemacht und die Arbeit für eine Gleichstellung hat auch in Zukunft eine große Bedeutung.
Ich behaupte, wer eben nicht in den letzten 13 Jahren mit geschlossenen Augen durch den Freistaat Thüringen gegangen ist und wer mitbekommen wollte was passiert ist, hat festgestellt, dass eine neue Epoche der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben stattgefunden hat. Sicherlich nicht nur was Thüringen angeht, sondern es hat insgesamt in Deutschland ein Umdenken in dieser Situation, in dieser Frage gegeben, ein Umdenken von Fürsorge zur Teilhabe. Meine Damen und Herren, wenn wir uns hier damit befassen, dann denke ich, wir sollten wirklich alle daran denken - es ist vorhin schon einmal darauf hingewiesen worden -, dann sollte jeder nicht auf dem hohen Ross sitzen - wenn ein Tiername gestattet ist - zu meinen, er könne für den Rest seines Lebens
unbehindert sein. Jeder von uns ist gefährdet, schon morgen oder übermorgen ein behinderter Mitbürger sein zu können. Es ist die geringere Zahl bei denen eine Behinderung schon angeboren ist. Mit dem Alter nimmt Behinderung zu. Aber wir haben es auch besonders viel mit Menschen zu tun, die behindert sind durch einen Unfall oder durch eine Krankheit, die sich im Laufe des Lebens einstellt. Insofern kann ich nur noch einmal sagen, es ist eine Problematik, die uns alle angeht und übrigens auch alle angeht unabhängig davon, ob wir im Jahr der Menschen mit Behinderungen leben oder nicht. Wir alle wissen, die Sichtweise von Menschen mit Behinderungen und die Sichtweise auf Menschen mit Behinderungen war nicht immer so, wie es heute ist. Das Bild vom behinderten Mitbürger hat sich in den letzten Jahren gewandelt von der Betreuung zur Teilhabe. Ein behinderter Mensch ist keine Belastung, sondern einfach ein Mitmensch, dem besondere gesellschaftliche Beachtung zuteil werden soll.
Aus der reinen Fürsorge- und Betreuungssicht sollte und muss partnerschaftliches Miteinander werden, aber ich weise immer darauf hin, meine Damen und Herren, ein Stück Verantwortung für den Nächsten und ein Stück Fürsorge sollte uns auch noch erhalten bleiben und wir sollten auch dieses wahrnehmen. Wir sollten nicht darauf verzichten. Ich möchte all denen danken, die sich im täglichen Leben um Lebensqualität behinderter Menschen bemühen, ob ehrenamtlich oder hauptamtlich.
Denn fürsorgliche Betreuung bedeutet nicht immer gleichzeitig eine Bevormundung. Da lege ich schon Wert drauf.
Denn behindert ist nicht gleich behindert. Es gibt sehr unterschiedliche Formen der Behinderung. Meine Damen und Herren, Gott sei Dank hatten wir Menschen, die für fürsorgliche Betreuung eingestanden sind, als es in der DDR notwendig war, sich gerade um diese behinderten Randgruppen zu bemühen. Meine Damen und Herren, die Situation gerade für Menschen mit Behinderung in der DDR war äußerst schwierig. Das hing auch mit den materiell-technischen Voraussetzungen zusammen und das hing ganz entscheidend mit dem Geld zusammen. Meine Damen und Herren, es ist doch kein Zufall, wie viele Rollstuhlfahrer wir seit 1990 auf unseren Straßen sehen. Früher gab es sie einfach nicht, weil es keine Rollstühle gab und weil es vielleicht auch keine Aufzüge in den Häusern gab, weil sie im dritten oder vierten Stock für den Rest ihres Lebens waren. Sehr verehrter Herr Nothnagel, es geht nicht um Vergangenheit, sondern es geht um Zukunft von Gleichstellung, haben Sie gesagt. Aber es darf doch schon auch einmal darauf hingewiesen werden, was sich in diesen letzten Jahren zum Positiven verändert hat.
Ich sage doch nicht, dass wir am Ende eines Weges sind. Wir sind auf dem Weg, auf dem Weg gleichwertige Bedingungen für Behinderte im Verhältnis zu nicht Behinderten zu schaffen. Viel der Behindertenpolitik der Landesregierung ist dieses partnerschaftliche Miteinander. Ziel ist möglichst volle Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben unseres Landes. Meine Damen und Herren, unbestritten, wir haben in Thüringen ein hohes Niveau erreicht; längst noch nicht, dass man mit allem zufrieden sein kann. Trotz der bekanntlich engen finanziellen Situation ist Thüringen in der Behindertenpolitik sicher nicht stehen geblieben. Meine Damen und Herren, auch die Abgeordneten des Thüringer Landtags haben natürlich erheblichen Teil - ich sage nicht nur die Landesregierung.
Herr Nothnagel, wenn Sie - oder Frau Bechthum war es auch - einen jährlichen Behindertenbericht fordern, meine Damen und Herren, wenn ich nur einen Behindertenbericht im Jahr geben sollte, dann wäre das ausgesprochen wenig. Wenn ich an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit denke, dann berichte ich mindestens jedes halbe Jahr über die Situation
sicherlich zu unterschiedlichen Schwerpunkten, sicher zu unterschiedlichen Themen, aber ich kann mich an wenige Ausschuss-Sitzungen erinnern, wo nicht das Behindertenthema auch ein Thema gewesen ist.
Meine Damen und Herren, wir haben in Thüringen einiges bewegt. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen. Es ist die Verfassung des Freistaats Thüringen erwähnt worden. 1993 haben wir sie auf der Wartburg verabschiedet. Ins Grundgesetz ist diese Forderung erst 1994 gekommen.
Ja, ein Jahr ist besser als keines, Frau Abgeordnete Thierbach, und wir waren früher dran.
Für behinderte Kinder und Jugendliche besteht in Thüringen ein flächendeckendes Netz an Angeboten der Frühförderung. Derzeit werden in 245 Kindertageseinrichtungen 900 behinderte Kinder betreut. Wir haben zusätzlich sieben sonder- und heilpädagogische Einrichtungen, in denen etwa 250 Kinder betreut werden. Die berufliche Integration behinderter Menschen wurde verbessert. Die Beschäftigungsquote kann uns nicht zufrieden stellen. Dennoch ist die Beschäftigungsquote im Bereich des öffentlichen Dienstes von 4 auf 4,6 und im Bereich der privaten Arbeitgeber von 2,6 auf 3,1 Prozent gestiegen.
Und, meine Damen und Herren, das bedarf bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation schon einer Anstrengung. Ich möchte denen auch herzlich danken, die dieses möglich gemacht haben, ob im öffentlichen oder im privaten Bereich.
Herr Abgeordneter Nothnagel, unser zusätzliches Sonderprogramm zur Unterstützung der Integration schwer behinderter arbeitsloser Menschen ist nicht ausgelaufen, das geht weiter. Ich frage mich nur manchmal, Herr Abgeordneter, erzählen Sie hier bewusst den Menschen falsche Dinge oder wissen Sie es halt nicht besser? Was die 15 Mio. angeht, die angeblich auf Halde liegen,
Sie sollten eigentlich wissen, dass dieses Geld gesetzlich dafür gebunden ist, wofür es verwendet werden kann, und zwar bundesgesetzlich gebunden ist, und dass dieses Geld auch verzinslich angelegt sein muss, übrigens auch gesetzlich festgelegt, und dass dieses Geld zum Teil über Bewilligungen der Vorjahre auch gebunden ist und wir nicht frei darüber verfügen können. Im Übrigen sind es Dinge wie beim Haushalt, wo Sie auch manchmal das Geld, was wir haben, zwei- und dreimal verfrühstücken.
Nein, wir reden nicht über die Rücklagen, wir reden über das, was als Rücklage sehr wohl da ist, was aber bereits gebunden ist.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Förderprogramme der Landesregierung wurden barrierefreie Wohnungen fertig gestellt. Und eines, als eines von wenigen Bundesländern haben wir ein eigenes Blindengeld. Ich bin nicht damit zufrieden, dass wir für andere Behindertengruppen eine entsprechende Förderung nicht haben, aber ich sage auf der anderen Seite, dass wir eben mehr im Augenblick nicht leisten können. Das sind nur einige wenige Beispiele für das gewesen, was in Thüringen für die Behindertenpolitik getan wird.
Meine Damen und Herren, zu den Gesetzentwürfen: Sie wissen, dass wir von Seiten der Landesregierung in der gegenwärtigen Situation gesagt haben, wir können nicht einen zusätzlichen Pfennig ausgeben. Ich sage Ihnen mehr noch, ich werde froh sein nach der Mai-Steuerschätzung, wenn ich nicht in anderen Bereichen zusätzliche schwere Einschnitte vornehmen muss.
Meine Damen und Herren, und da ist es dann auch ein Posten von 300.000 rückstellen muss, nicht verwerfen, sondern zurückstellen muss.
Zu den Gesetzentwürfen der PDS-Fraktion und der SPDFraktion kann ich nur sagen, bei der PDS, ich habe es einmal durchrechnen lassen, die finanziellen Mittel dieses Gesetzentwurfs, die Erforderlichkeiten belaufen sich auf ca. 500 Mio. !*+ für seriös, wo das Sozialministerium einen Haushalt von insgesamt 680 Mio. ,
Meine Damen und Herren, es ist unredlich, Hoffnungen zu erwecken und Wünsche zu formulieren, von denen man weiß, dass sie unrealistisch sind.
Wollten Sie, dass es abgelehnt wird?
Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie selbst, Herr Nothnagel, haben irgendetwas von "Utopia" gesagt. Ich muss Ihnen insofern sagen, sehr wohl, Ihr Gesetzentwurf gehört nach Utopia und nicht in den Thüringer Landtag in dieser gegenwärtigen Situation.
Vielleicht versuchen Sie es doch mal in Berlin, man kann ja Gesetzesnovellen vornehmen. Vielleicht novelliert ja Berlin sein Gleichstellungsgesetz, wo ja doch die Sozialministerin Ihrer Farbe ist. Oder vielleicht machen Sie es ja auch in Mecklenburg-Vorpommern und bringen Ihr Gesetz ein, so, wie Sie es hier im Thüringer Landtag eingebracht haben. Ich wage zu bezweifeln, ob Sie mehr Erfolg damit haben werden als hier in Thüringen.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal sagen, die Thüringer Landesregierung hat sich darauf verständigt, die gegenwärtige Einbringung von Gesetzen, die weitere Kosten verursachen, nicht für verantwortlich zu halten. Ich sage aber auch hier das, was ich auch vor der Staatskanzlei gesagt habe und auch, was ich in Interviews gesagt habe, wir werden sehr aufmerksam verfolgen, wie in anderen Ländern diese Gesetze erarbeitet werden. Ich meine, dass wir zwar, weiß Gott, nicht die Ersten sind, aber ich meine, dass wir auch nicht die Letzten in Thüringen sein werden, die schließlich mit solch einem Gesetz arbeiten werden.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der SPD ist wesentlich realistischer. Dennoch muss ich auch Ihnen, Frau Bechthum, sagen, es ist schon erstaunlich, der Bundeskanzler und Ihr Parteivorsitzender muss Regionalkonferenzen machen, weil er Sorgen haben muss, dass seine Reformen nicht getragen werden. Ich bin gestern zu einer Diskussionsrunde zur Gesundheitsreform gewesen, wo Herr Staatssekretär Schröder da war und einiges hat durchblicken lassen, was kommt. Ich glaube, dass dort erhebliche Belastungen auf uns zukommen. Dort wird mit jedem Pfennig gespart. Dort werden Belastungen auf die Bürger zukommen. Wir haben eine ernste Situation in unseren sozialen Sicherungssystemen. Ich glaube, wenn wir
es jetzt nicht schaffen, schaffen wir es nie mehr.
Aber in einer solchen Situation können wir uns, meine ich, nicht zusätzliche Leistungsgesetze, auch wenn sie noch so klein sind, leisten.
Deswegen, Frau Bechthum und SPD-Fraktion, es fällt mir auch schwer zu sagen, ablehnen, aber ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück und bringen wir dann die Gesetzentwürfe gemeinsam ein. Ich wäre bereit, dass wir dann gemeinsam darüber beraten. Das hielte ich für den vernünftigen Weg.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund meine ich, dass beide Gesetzentwürfe nicht in die parlamentarische Diskussion gehen sollten. Sehr unterschiedlich die Gründe aber im Endeffekt leider gleich. Danke sehr.
Es ist nur eine ganz kleine Anmerkung, verehrte Frau Thierbach. Was ich gesagt habe, habe ich gesagt aber nicht, was Sie mir unterstellen.
Das, was Sie mir unterstellen, habe ich bei der Staatskanzlei so nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass es keine Freude ist für einen Minister, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dann festzustellen, dass es im Augenblick nicht umsetzbar ist. Da ist nicht ein Wort davon, dass ich überstimmt worden bin oder sonst etwas, sondern das ist die Feststellung, dass man in dieser Situation es nicht umsetzen kann.
Das ist wohl etwas anderes. Anders bei Ihnen,
nach dem Motto, was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben, sollten Sie verfahren und nicht nach dem Motto, was ich geschrieben habe, habe ich so ernst nicht ge
meint. Ich habe Ihr Gesetz gelesen und Ihr ganzes Gesetz. Da picke ich mir nicht Artikel heraus, sondern da sehe ich mir das ganze Gesetz an. Und noch ein drittes Wort dazu, was die Kosten nach dem 11. September angeht: Sehr verehrte Frau Abgeordnete Thierbach, es war der 11. September 2001 und sollten Sie nicht gemerkt haben, was sich in dieser Bundesrepublik Deutschland seit dem 11. September 2001 an wirtschaftlichen Dingen, an finanzieller Misere bei Ländern und Kommunen geändert hat, dann tun Sie mir in der Tat Leid.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Frage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Risiko einer Ansteckung in Deutschland ist gering, in Thüringen noch wesentlich geringer.
Dementsprechend erübrigt sich die Frage 2. Ich sage dieses deswegen, denn dort, wo ein Ansteckungsrisiko ist oder wo es der besonderen Aufmerksamkeit bedarf, das sind insbesondere die Länder, wo auch ein ausgeprägter Tourismusverkehr oder Fremdenverkehr, Flugverkehr stattfindet, das heißt also Frankfurt wäre das, Hamburg wäre das, Berlin wäre das, Erfurt ist es mit Sicherheit nicht.
Zur Frage 3: Die Landesärztekammer Thüringen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und die Landeskrankenhausgesellschaft nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Medien, das sind Publikationen, das ist Internet, für die Information der Ärzte. Diese Informationen werden auch laufend aktualisiert, insofern besteht auch eine enge organisatorische Zusammenarbeit und ein enger Informationsaustausch zwischen den Ärzten und dem Sozialministerium. Eine zusätzliche Weiterbildung aller Ärzte ist derzeit nicht erforderlich.
Zu Frage 4: Aus meiner Sicht wird die Bevölkerung durch die Behörden, die Organisationen, eben auch durch die Ärzte und insbesondere auch durch die Medien ausführlich und ausreichend informiert. Was gemacht werden müsste, ist den Ärzten bekannt. Und es hat ja schon auch in Thüringen Fälle gegeben, wo zumindest der Verdacht geäußert worden ist, der sich nicht bestätigt hat, wo dementsprechend auch gehandelt worden ist und wo wir nachgewiesen haben, dass Handlungsfähigkeit und schnelle Handlungsfähigkeit und Erkennung in Thüringen gegeben sind.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich beantworte die Frage 1: In dem von der Abgeordneten angesprochenen Bezugsjahr 2001 galt noch der 3. Thüringer Krankenhausplan und ich berichte jetzt dazu. In den damit bestehenden 30 Krankenhausabteilungen wurden insgesamt, also 2001, 16.398 Kinder geboren. Davon kamen in neun Abteilungen mehr als 700 Kinder zur Welt.
Zu Frage 2: Nach den Unterlagen der Qualitätssicherungsstelle Geburtshilfe bei der Landesärztekammer Thüringen waren 2001 insgesamt 65 Kinder tot geboren oder verstarben innerhalb der ersten sieben Tage nach der Entbindung. Davon entfielen 12 Kinder auf Entbindungsstationen mit weniger als 500 Entbindungen, das sind 3,9 Promille, 25 Kinder entfielen auf Entbindungsstationen mit 500 bis 1.000 Entbindungen, das sind 2,8 Promille, und 28 Kinder auf Entbindungsstationen mit mehr als 1.000 Entbindungen pro Jahr, das sind 5,4 Promille. Ich warne also davor, lediglich die Zahl der Geburten in Relation zu perinataler Sterblichkeit zu setzen, dann kämen Sie zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass dort, wo die meisten Entbindungen pro Jahr gemacht werden, die Sterblichkeit am höchsten ist. Das wäre natürlich Unfug, denn es ist natürlich so, dass Risikoschwangerschaften und Komplikationen gerade diesen spezialisierten und hoch spezialisierten Einrichtungen zugewiesen werden und dementsprechend dort natürlich die perinatale Mortalität auch höher sein kann.
Zu Frage 3: Der getroffenen krankenhausplanerischen Entscheidung, dem Antrag des Katholischen Krankenhauses Erfurt auf Einrichtung einer gynäkologisch-geburtshilflichen Hauptabteilung stattzugeben, lag im Wesentlichen die bereits erfolgte Berücksichtigung einer solchen Abteilung im Projekt des Krankenhausneubaus und der Wunsch des kirchlichen Trägers, eine alternative Abteilung für christlich gebundene Mütter und Frauen anzubieten, zugrunde. Der Änderungsbescheid vom Februar 2003 enthält die Nebenbestimmungen, wonach die geburtshilfliche Abteilung einen Kooperationsvertrag mit einer neonatologisch profilierten pädiatrischen Abteilung eines benachbarten Krankenhauses abschließen und aus Gründen der Qualitätssicherung im Mittel mindestens 400 Entbindungen pro Jahr realisieren muss.
Zu Frage 4: Zum vorgesehenen Personalschlüssel und den Möglichkeiten des Katholischen Krankenhauses, die personellen Mindestanforderungen zu erfüllen, liegen mir bisher keine Informationen vor. Ich erwarte allerdings, dass der Krankenhausträger diese Mindestanforderungen erfüllen muss. Sofern deutliche Qualitätsmängel erkennbar wären oder würden, kann die krankenhausplanerische Ausweisung der geburtshilflichen Abteilung unter Bezugnahme auf die genannten Nebenbestimmungen zurückgenommen werden.
Frau Abgeordnete Bechthum, ich habe jetzt nicht den Krankenhausplan im Einzelnen vor mir, um Ihnen zu sagen, wo Betten gekürzt und Abteilungen zusammengelegt worden sind. Ich kann Ihnen allerdings dazu sagen, dass wir in einzelnen Bereichen auch von dieser Empfehlung des Instituts abgewichen sind. Das hängt damit zusammen, wie die geografische Situation ist, und es hängt damit zusammen, wo eventuell spezielle Erfahrungen oder spezielle Dienste und Fachbereiche angeboten werden. Um es mal an zwei Dingen deutlich zu machen: Wir haben übrigens dort auch mit dem Hinweis darauf - hoffentlich komme ich jetzt nicht in Schwulitäten. Nein, das sind die pädiatrischen Kliniken gewesen. Ich bitte um Entschuldigung. Was die gy
näkologisch geburtshilflichen Abteilungen angeht, muss ich erst noch mal nachsehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Änderung der Beratungsstellenstruktur zum 01.01.2003, insbesondere die Bündelung der Beratungsarbeit vor Ort, wird die Qualität der Beratungsarbeit nicht verschlechtern, sondern wir gehen davon aus,
dass sie verbessert werden kann. Damit ist zukünftig keine Beratungsfachkraft mehr völlig auf sich allein gestellt, vielmehr gewährleistet die Zusammenlegung die Bildung von Beratungsteams verschiedener Proffessionen sowie die bessere Vertretbarkeit im Fall von Urlaub, Fortbildung und Krankheit. Zudem kann zukünftig jede Beratungsstelle mit einer Verwaltungsfachkraft arbeiten, was wiederum hoffentlich zur Freisetzung von Kapazität für die eigentliche Beratungsarbeit führen wird. Entgegen meiner ursprünglichen Absicht, eine Änderung und Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen bereits zum 01.01.2003 zu erreichen, hat sich aufgrund eines sehr sorgfältigen Abstimmungsprozesses innerhalb der Landesregierung das InKraft-Treten der neuen Förderrichtlinien zum 01.07.2003 verschoben. Damit gelten die bisherigen Richtlinien grundsätzlich also bis zu diesem Termin. Per Erlass habe ich jedoch verfügt, dass bereits heute Ausnahmen der bisherigen Richtlinien möglich sind, im Vorgriff sozusagen auf die neuen Richtlinien. Darüber hinaus werde ich mich dafür einsetzen, dass der für einige Beratungsstellen derzeit geringere Sachausgabenzuschuss mit In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie im zweiten Halbjahr durch eine höhere Pauschale ausgeglichen werden kann.
Zu Frage 2: Die bisherige Förderung der juristischen Zentralstelle ist über den 01.01.2003 hinaus bis zum 30.06.2003 verlängert. Es ist vorgesehen, zum 1. Juli die bisherigen Projekte Juristische Zentralstelle für Fachkräfte in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen und das Modellprojekt "Schuldenprävention" zu einer gemeinsamen Fachberatungsstelle in Thüringen zusammenzuführen, also hier Kompetenz und Erfahrung zu bündeln. Eine Ausschreibung wird noch im Mai erfolgen. Die Verbände hatten im Vorfeld Gelegenheit, hierzu entsprechende Anregungen zu unterbreiten.
Zu Frage 3: Der Bereich der Beratungsdienste wurde aufgrund des gestiegenen Beratungsbedarfs trotz der äußerst schwierigen finanziellen Situation des Landes nicht mit einer Haushaltssperre belegt. Entsprechend der Antragslage sind in diesem Haushaltsjahr 1,393 Mio. Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen vorgesehen.
Danke sehr. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn alle drei Fraktionen einen zwar im Detail unterschiedlichen, dennoch in der Zielrichtung gleichen Bericht fordern, dann muss offensichtlich etwas Besonderes bestehen. Ich denke, die Meldung in den Medien, Frau Abgeordnete Thierbach hatte es erwähnt, hat natürlich berechtigterweise elektrisiert, unabhängig davon, dass wir uns im Ausschuss in sehr vielen Sitzungen mit dieser Thematik befasst haben. Ich glaube, ich verkünde kein Geheimnis, dass wir uns auch in der Zukunft mit diesem Thema sehr intensiv befassen werden. Denn, meine Damen und Herren, es geht um alte, zum Teil für sich selbst nicht mehr sorgefähige Mitbürger. Ich glaube, dass wir hier auch eine besondere Verpflichtung haben.
Ihnen allen ist die Grundrichtung der demographischen Entwicklung in Deutschland und damit natürlich auch in Thüringen bekannt: Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung und Zunahme der Zahl der Hochbetagten und damit Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen. Diese Entwicklung, der Zugewinn an Lebenszeit, ist erst einmal sehr zu begrüßen und darüber sollten wir nicht klagen.
Damit es aber nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen qualitativen Zugewinn an Leben bedeutet, haben die Senioren Anspruch auf gute Lebensbedingungen. Die vorliegenden Anträge geben mir die Gelegenheit dazu etwas
zu sagen.
Zuerst zu den Zuständigkeiten; hierzu einige Worte zur Rechtslage: Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die Qualität ihrer Leistungen die Träger der Pflegeeinrichtungen selbst verantwortlich sind; sie müssen ein eigenes Qualitätsmanagement aufbauen. Die Pflegekassen haben einen Sicherstellungsauftrag nach § 69 SGB XI, den sie durch Qualitätsvereinbarungen mit den Pflegeeinrichtungen erfüllen. Darüber hinaus haben die Pflegekassen den gesetzlichen Auftrag, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Die örtlichen Prüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen führt der medizinische Dienst der Krankenversicherung Thüringen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekasssen durch. Für die Durchführung des Heimgesetzes sind in Thüringen nun wiederum die Versorgungsämter in Erfurt, Gera und Suhl zuständig. Sie haben unter anderem die Aufgabe, die Qualität des Wohnens und der Betreuung in Heimen zu sichern. Das heißt, wenn man es ganz genau nimmt, sind es unterschiedliche Aufgabenfelder, dennoch überschneiden sich diese Aufgabenfelder. Deswegen ist es auch wichtig, dass zum Teil Medizinischer Dienst der Kassen und Heimaufsicht gemeinsam diese Prüfungen durchführen. Während die Pflegekassen ihre Beziehungen zu den Versicherten und den Pflegeeinrichtungen über Vereinbarungen und Verträge auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes gestalteten, haben die Versorgungsämter lediglich eine Aufsichtsfunktion nach Maßgabe des Heimgesetzes. Das Verhältnis und die Aufgabe der Pflegekassen einerseits und der Heimaufsichtsbehörden andererseits gegenüber den Pflegeeinrichtungen sind, wie ich vorhin sagte, etwas unterschiedlich. Wenn also wie jüngst von Vertretern der AOK geäußert wird, dass die Pflegekassen in der Praxis erheblich besser als die Heimaufsicht reagieren würden, ist solch ein Vergleich nicht ganz zulässig. Das ist so, als würde ich als Arzt Ultraschall mit Kernspintomographie vergleichen. Es gibt Dinge, wo man es gegenseitig einsetzen kann, aber es gibt eben Dinge, wo man es nicht kann.
Es ist klar, Anlass für die heutige Debatte waren die Aussagen seitens der AOK Thüringen, die für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Einerseits bin ich schon froh über die Gelegenheit, diesen Bericht geben zu können und auch Dinge sicherlich richtig stellen zu können. Andererseits bedauere ich es, dass ältere Menschen verunsichert wurden und die engagierte Arbeit der Pflegekräfte in ein so negatives Licht geriet. Denn, meine Damen und Herren, die Arbeit der Pflegekräfte dürfen wir auch mal positiv würdigen,
denn die Mängel sind doch die Ausnahme. Diese Arbeit in der Pflege zählt zu den schwierigsten Aufgaben, denke ich, und stellt nicht nur hohe Anforderungen an fachliche
Kompetenz, sondern auch an persönliche und menschliche Qualitäten. Hinzu kommt, dass diese Leistungen finanziell noch lange nicht genug gewürdigt werden. Vor diesem Hintergrund eben dieser Dank.
Lassen Sie mich aber auf die Statistik zu sprechen kommen. Nach Erhebungen der AOK Thüringen wurden im Jahr 2001 insgesamt 21 Fälle von erheblichen Mängeln in Pflegeeinrichtungen festgestellt, davon 7 in stationären und 14 in ambulanten Einrichtungen. Im Verhältnis dazu hat die AOK im Jahr 2002 insgesamt 57 Fälle von erheblichen Mängeln registriert - Frau Abgeordnete Thierbach hat es in Prozent genannt -, davon 23 in stationären und 34 in ambulanten Pflegeeinrichtungen. Um diese Zahlen würdigen zu können, muss man zunächst wissen, dass im Jahr 2002 deutlich mehr Pflegeeinrichtungen als im Vorjahr geprüft wurden. Deshalb können die genannten Zahlen nicht exakt miteinander verglichen werden. Schließlich stellt sich die Frage, um welche Art von Mängeln es sich handelt. Eine nicht eingetragene Blutdruckmessung hat einen anderen Stellenwert als das Wundliegen eines Patienten. Es muss an dieser Stelle gesagt werden, die Erhebung der AOK durch die Ergebnisse der Heimaufsicht zu ergänzen, die im Berichtszeitraum 2001 bis März 2003 also die Heimaufsicht, die in der Zeit 199 Einrichtungen geprüft und dabei 601 Kontrollen durchgeführt hat -, auch die Kontrollen und die Prüfungen sind nicht gleichzusetzen. 192 Kontrollen führten zur Feststellung von Mängeln, was aber nicht bedeutet, dass in jedem Fall ein Bewohner Schaden erlitten hat oder dass ihm dadurch Schaden gedroht hätte. Bei den 601 Kontrollen wurden leider auch fast 600 Dokumentations- und Argumentationsfehler registriert. In 58 Fällen handelt es sich allerdings um Pflegefehler, und davon 17 Fälle eines Dekubitus und 19 ernährungsbedingte Pflegefehler, und das ist sehr ernst zu nehmen. Diese Zahlen machen deutlich, dass schwere Pflegefehler die Ausnahme darstellen, allerdings wenn Sie sehen, 600 Kontrollen in 199 Einrichtungen, dann stellen Sie auch fest, dass bedauerlicherweise eben in einer Einrichtung meistens mehrere dieser Fehler aufgetreten sind. Trotzdem gab es eben erhebliche Mängel, die von der Landesregierung sehr ernst genommen werden. Jeder Missstand dieser Art, da machen wir uns gar nichts vor, ist einer zu viel und es wird in solchen Fällen energisch eingeschritten, um die Pflegequalität wieder herzustellen. Hier, meine Damen und Herren, ist nichts zu beschönigen und da muss auch hart durchgegriffen werden. Wenn ich dieses sage, erinnere ich beispielsweise an ein Heim in Zeulenroda, erinnere ich an die Situation hier in Erfurt, Phönixheim, erinnere ich - und dort hat es zwar lange gedauert, aber wir sind auf einem guten Weg - an das Heim in Suhl. Meine Damen und Herren, das Problem ist bei einem Heim mit 200 Betten, das können Sie erstens sperren und können zweitens die Patienten verlegen. Ob die Patienten sich verlegen lassen, ist die zweite Frage. Und dann müssen Sie einen neuen Träger finden, der dann das Ganze wieder aufbaut. Da ist es günstiger, wenn man mit konsequenten Forderungen eine Besserung in dem Heim erreicht, gegebenenfalls dadurch, dass auch Perso
nal ausgewechselt werden muss. Die Heimaufsichtsbehörden verfügen über eine breite Palette an Maßnahmen. Sie reichen bei harmlosen Dingen von Beratung und Aufforderung zur Mängelbeseitigung in insgesamt 386 Fällen, bis zu Aufnahmestopp und Beschäftigungsverboten. Aufnahmestopp ist achtmal verhängt worden, Beschäftigungsverbot dreimal ausgesprochen worden. Diese Zahlen belegen, meine ich, dass durchgreifend eingeschritten wurde, dort wo es nötig war. Nicht nur der Kontrollmechanismus, sondern auch der Sanktionsmechanismus funktioniert in aller Regel. Dies zeigt auch, und ich hatte es schon angewiesen, das AWO-Heim in Suhl, das allerdings erst jetzt so weit ist, dass man sagen kann, wir können Stück für Stück den Aufnahmestopp wieder zurückfahren. Wir werden nicht von einem Tag auf den anderen den Aufnahmestopp für beseitigt erklären, sondern wir werden es Stück für Stück in den nächsten Wochen machen können. Dort hatte das MDK im November des letzten Jahres bei 41 Bewohnern Hautschäden durch Wundliegen und auch Ernährungsstörungen festgestellt. Im Augenblick ist es so, dass es keine Hautschädigungen mehr gibt.
Zur Zusammenarbeit von MDK und Heimaufsicht: MDK und Heimaufsicht haben im Jahr 2002 insgesamt 75 gemeinsame Kontrollen durchgeführt. Ohne Beteiligung des MDK haben die Heimaufsichtsbehörden 131 Kontrollen vorgenommen, davon zwei Drittel planmäßig und ein Drittel anlassbezogen. Die planmäßigen Kontrollen waren wiederum zu etwa einem Drittel unangemeldet, die anlassbezogenen eben zu zwei Dritteln.
Zur Umsetzung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes: Wenn kontrolliert wird, müssen zuvor natürlich Standards festgesetzt werden. Das Pflegequalitätssicherungsgesetz vom 9. September 2001 verfolgt das Ziel, die Qualität der Pflege zu sichern und weiterzuentwickeln sowie die Rechte der Pflegebedürftigen zu stärken. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine stärkere Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen vor. Das Nähere dazu bleibt allerdings einer Regelung durch Rechtsverordnung vorbehalten. Die Bundesregierung hat den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung vorgelegt, der jedoch mit einem hohen Verwaltungsaufwand und viel Bürokratie für alle am Pflegegeschehen Beteiligten verbunden gewesen wäre. Insbesondere die Pflegeeinrichtungen wären in hohem Maße mit Verwaltungstätigkeit belastet worden. Meine Damen und Herren, wer sich jemals in Pflegeheimen umgesehen und mit dem Personal gesprochen hat, auch mit dem Personal, was ausgesprochen gut pflegt, der wird immer wieder hören, wenn wir einen Teil dessen, was wir für die Dokumentation an Zeit hingeben müssen, am Krankenbett oder am Pflegebett leisten könnten, dann wäre uns viel geholfen. Deswegen ist auch diese Verordnung im Bundesrat abgelehnt worden, weil hier eine zu große Bürokratie oder eine zusätzliche Bürokratie auf die Pflegeheime und auf das Personal zugekommen wäre.
Zu Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation lassen Sie mich vor dem Ausblick auf die zukünftige Entwick
lung zuerst die von den anderen Fraktionen aufgeworfenen Fragen ansprechen. Antrag der Fraktion der PDS - Absicherung stationärer Pflegeplätze. Nach den Erhebungen der AOK gibt es in Thüringen 17.368 vollstationäre Pflegeplätze. Ich sage deshalb nach den Erhebungen der AOK, weil dort die Pflegeheimplätze mit enthalten sind, die mit den Pflegekassen Verträge haben, die aber nicht mit Fördermitteln des Landes gefördert worden sind und dementsprechend nicht im Landespflegeplan enthalten sind. Für die Mehrzahl dieser Plätze führen die Träger der Pflegeeinrichtungen Wartelisten. Teilweise melden sich allerdings die Pflegebedürftigen auch in mehreren Einrichtungen an, so dass es also schwierig ist zu sagen, so viel sind wirklich Wartende für Pflegeeinrichtungen. Es gibt in Erfurt zwei Einrichtungen und in Apolda eine neue Einrichtung, die im vorigen Jahr den Betrieb aufgenommen und immer noch freie Kapazität haben. Allerdings handelt es sich dabei um Einrichtungen, die ohne öffentliche Förderung gebaut wurden und daher den Bewohnern erhebliche Investitionsaufwendungen in Rechnung stellen. Was die teilstationäre Pflege angeht, bieten die über 700 Tagesund Nachtpflegeplätze in Thüringen eine Entlastung für pflegende Angehörige. Über die genannten 17.368 vollstationären Pflegeplätze hinaus befinden sich zusätzlich 2.300 Pflegeplätze ohne Landesförderung bereits im Bau oder in der Planungsphase. Zahlreiche Träger bereiten darüber hinaus eine Kapazitätserweiterung vor. Sie müssen nicht unbedingt bei uns anfragen, deswegen kann ich Ihnen dazu keine verbindliche erschöpfende Auskunft geben. In absehbarer Zeit werden wir also nahezu 20.000 vollstationäre Pflegeplätze in Thüringen zur Verfügung haben. Bei Annahme eines notwendigen Versorgungsgrades von 3,9 Plätzen für 100 Senioren werden in Thüringen dieses Jahr 17.200 Plätze und im Jahr 2010, 2013 etwa 19.000 Pflegeplätze im stationären Bereich benötigt. Thüringen ist auf dieses Anwachsen der Nachfrage vorbereitet. Wir gehen aber unterdessen bei unseren Planungen nicht mehr von 3,9 Plätzen für 100 Senioren, sondern mindestens von 4,1 Plätzen für 100 Senioren aus, so dass also eine zusätzliche Bettenzahl in den nächsten Jahren bis 2010, 2013 notwendig sein wird.
Dann Umsetzung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes: Zur Umsetzung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes habe ich bereits beim Antrag der CDU-Fraktion Stellung genommen.
Dann zur Arbeit der Heimaufsicht: Die Arbeit der Heimaufsicht hängt ab von den sich stets ändernden Rahmenbedingungen der stationären Pflege oder zumindest die Schwerpunkte der Heimaufsicht. Die Ausgangslage für die Behörden nach der politischen Wende war geprägt durch einen großen Teil unsanierter und den Anforderungen des neuen Heimrechts nicht entsprechender Einrichtungen. Vielfach haben die Pflegeeinrichtungen die Vorgaben der Heimmindestbauverordnung nicht erfüllt. Es wurden Mehr
bettzimmer mit bis zu 12 Bewohnern, völlig unzureichende Sanitäranlagen, viel zu kleine Bewohnerzimmer und häufig eine sehr schlechte Bausubstanz festgestellt. Der Brandschutzstandard bedurfte dringend einer Verbesserung. Das waren in den ersten Jahren die Hauptkontrollpunkte der Heimaufsicht. Seit Mitte der 90er-Jahre vollzieht sich ein Wandel der Bewohnerstruktur. Waren die Einrichtungen zunächst noch mit vielen gering oder gar nicht Pflegebedürftigen belegt, ist nunmehr ein Trend zur Schwerstpflegebedürftigkeit zu beobachten. Das liegt zum einen an der höheren Lebenserwartung und den größeren medizinischen Möglichkeiten und zum anderen daran, dass durch die flächendeckende ambulante Betreuung Pflegebedürftige lange im häuslichen Umfeld bleiben und eher Problemfälle dann in die Heime kommen. All dies erfordert ein entsprechend höheres Fachwissen und einen höheren Zeitaufwand bei der Betreuung bzw. natürlich dann auch bei der Kontrolle. Meine Damen und Herren, nicht nur die Zahl der Pflegeplätze ist ein Thema für die nächsten Jahre, sondern nach meinem Dafürhalten noch mehr die Zusammensetzung der Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen.
Insbesondere mit Einführung der Pflegeversicherung haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Heimaufsicht wesentlich verändert. So sind z.B. völlig neue Strukturen in der Finanzierung der Pflegeleistungen entstanden. Die Pflegekassen in Verbindung mit dem MDK erhielten einen eigenständigen Prüfauftrag. Durch die Novellierung des Heimgesetzes vom November 2001 wurden die Aufgaben und Kompetenzen der Heimaufsicht erweitert. Neu ist die Verpflichtung, die Heimbewohner und Heimbeiräte zu beraten. Die Heimaufsichten sind zudem verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Heimeinrichtungen zu begehen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen hat sich intensiviert und die Heimaufsicht ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen; auch darüber haben wir hier schon gesprochen.
Während in der Vergangenheit Veränderungen in der Trägerstruktur, bauliche Mindestanforderungen, Ausstattung, Brandschutz im Vordergrund standen, haben sich als Kernpunkte der Heimaufsicht die Pflege und Betreuung der Bewohner sowie die personelle Ausstattung der Einrichtungen herauskristallisiert. Als Ergebnis der hohen Prüfdichte und der geänderten Schwerpunkte werden auch - das haben wir vorhin schon festgestellt - mehr Mängel in der Pflege und Betreuung festgestellt, als es früher der Fall war. Dies lässt jedoch, wie bereits ausgeführt, nicht zwangsläufig auf eine Verschlechterung von Pflege und Betreuung schließen, das ändert aber auch nichts daran, dass jeder Fall ein Fall zu viel ist.
Meine Damen und Herren, Umsetzung von Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz: Die Investitionsaufwendung auf der Grundlage des Sonderinvestitionsprogramms nach Ar
tikel 52 Pflegeversicherungsgesetz erstrecken sich über die Jahre 1994 bis 2005. Das Programm erfasst 162 Projekte, für die alle entsprechenden Zuwendungsbescheide erteilt sind. Die Gesamtinvestitionssumme für diese Projekte beträgt nahezu 665 Mio. !, 23 119 Projekte mit einem Investitionsaufwand in Höhe von knapp 490 Mio. !+ 45 3 jekte mit einem Investitionsaufwand in Höhe von 174 Mio. befinden sich im Bau oder in der Vorbereitung.
Der Freistaat Thüringen verfügt als Folge der umfassenden öffentlichen Förderung über ein leistungsfähiges Angebot an Pflegeheimen, das den heutigen Anforderungen an eine fachgerechte Pflege entsprechen kann. Dabei konnte erreicht werden, dass die in den Thüringer Landespflegeplan aufgenommenen Pflegeheime ihre Bewohnerinnen und Bewohner nur in geringem Umfang mit Investitionsaufwendungen belasten müssen. Die schwierige Lage des Landeshaushalts führt jedoch zu einem Finanzierungsproblem nach Ende Artikel 52 Pflegeversicherungesetz. Dementsprechend müssen wir neue Wege suchen, wie die Investition dann weiter fortgeführt werden kann.
Eines ist klar, es wird kein Heimbewohner aus rein finanziellen Gründen auf die notwendige stationäre pflegerische Betreuung verzichten müssen.
Das ist nicht der Fall, Sie sprechen von der AWO, von den frei finanzierten Einrichtungen
Das kann ich nachvollziehen.
Allgemein kann ich Ihnen sagen, Frau Künast, wenn der Bedarf besteht, springt entweder die Grundsicherung oder die Sozialhilfe dafür ein.
Seit 1996 hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen unter 65 Jahren, die Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung erhalten, stetig verringert, die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe erhalten. Gab es im März 1996 noch 2.049, so waren es im Januar 2003 nur noch 951 Pflegebedürftige. Dies ist neben der Einführung der Pflegeversicherung auch auf eine längere ambulante Betreuung von Pflegebedürftigen sowie auf die vorrangige Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zurückzuführen. Für
die über 65-Jährigen, die Hilfe zur Pflege erhalten, erstattet das Land Thüringen den örtlichen Trägern der Sozialhilfe ihre Aufwendungen. Das wird sich mit dem Gesetz, was wir verabschiedet haben, insofern ändern, dass dieses mit in diese Sozialhilfeleistungen hineinkommt. Dennoch wird das Land Thüringen auch in diesem Jahr die vollen Leistungen erstatten. Die Fallzahlen der entsprechenden Haushaltsplanungen gehen ebenfalls drastisch zurück - von 9.107 im Januar 1996 bis 2.871 im Januar 2002.
Nun zur Sicherstellung von ausreichenden Pflegefachkräften: Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Fachkraftquote ist bedauerlicherweise festzustellen, dass die Einrichtungen einen Abbau von Fachkräften zu Gunsten von Hilfskräften vollzogen haben. Dennoch wird die gesetzlich vorgegebene Quote eines Fachkräfteanteils von 50 Prozent eingehalten und überprüft.
Zu den Kontrollen der Heimaufsichtsbehörden und des MDK sowie zu den im Ergebnis der Auswertungen durchgeführten Maßnahmen habe ich bereits bei den Anträgen der CDU und PDS Stellung genommen.
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, insbesondere bei der Pflege von demenzkranken Pflegebedürftigen: Die Angebote der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung von demenziell Erkrankten, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote einschließlich der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz helfen dabei den längeren Verbleib der Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich zu sichern. Sie tragen mit dazu bei, die frühzeitige Inanspruchnahme der kostenintensiven vollstationären Pflege zumindest zu verringern. Bisher haben die Pflegekassen 25 Konzepte von Pflegediensten zur Erbringung zusätzlicher Betreuungsleistungen bestätigt, darüber hinaus bieten 12 Familien entlastende Diensteangebote der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung für demenzkranke Pflegebedürftige an. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller am Pflegegeschehen Beteiligten, die bestehenden Versorgungstrukturen weiterzuentwickeln. Für diesen Zweck stehen sowohl seitens der Pflegeversicherung als auch seitens des Landes Fördermittel zur Verfügung.
Zu den technischen Ausstattungen von Pflegeheimen: Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Neubauten und Ersatzneubauten entstanden. Ebenso wurden erhebliche Investitionen im Sanierungsbereich vorgenommen. Mit Abschluss des Sonderinvestitionsprogramms dann im Jahr 2005 werden etwa 12.000 Pflegeplätze vollständig hergestellt und damit auch in ihrer technischen Ausstattung auf dem neuesten Stand sein. Die weit überwiegende Mehrzahl der übrigen Pflegeeinrichtungen ist nicht zuletzt durch umfassende Landesförderung ebenfalls auf einem aktuellen technischen Ausstattungsstand.
Auf die aktuelle Personalsituation bin ich bereits kurz eingegangen. Was die auszubildenden Pflegefachkräfte angeht, im Rahmen der Altenpflegeausbildung in Thüringen haben in den vergangenen drei Jahren 862 Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss als Altenpflegerin oder Altenpfleger bestanden. Ich denke, das ist eine beachtliche Zahl.
Meine Damen und Herren, über den Verbleib, gestatten Sie mir, kann ich natürlich nichts sagen, denn wir haben sie nicht an Ketten gelegt. Sicher ist es richtig, dass bei der Einkommenssituation sich der eine oder andere überlegt, ob er in Thüringen bleibt oder nicht lieber 50 oder 100 km weiter südlich, südwestlich oder westlich fährt. Darüber kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass die Erstausbildung zurückgegangen ist und sehr häufig eine Umschulung stattgefunden hat, was von den Pflegeeinrichtungen nicht immer als Nachteil angesehen wird, weil doch bei den Älteren, die Umschulungen machen, doch schon mehr Lebenserfahrung und menschliche Erfahrung dahinter steht.
Zu den tariflichen Vereinbarungen nach § 84 Abs. 2 SGB XI müssen die mit den Kostenträgern vereinbarten Pflegesätze einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Nähere Vorgaben dazu, dass eine tarifgerechte Entlohnung erfolgen muss, enthält das SGB XI nicht. Die Höhe der Arbeitsentgelte steht somit in der Verantwortung der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Ich hatte schon gesagt, dass ich wesentliche Probleme in dem Lohngefälle zu den alten Bundesländern sehe. Dadurch verlassen eben zahlreiche Altenpflegerinnen und -pfleger, auch solche mit gerade abgeschlossener Ausbildung, die müssen gar nicht 3 oder 4 Jahre gearbeitet haben, unseren Freistaat. Die berufliche Weiterbildung ist ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung. Die Träger und Trägerverbände sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beauftragt, eine angemessene Qualität der Betreuung der Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen zu garantieren. Das bedeutet die Verpflichtung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten anzubieten ihr Fachwissen zu aktualisieren und damit sicherzustellen, dass die Pflege der Bewohner nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse gewährleistet wird.
Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation: Sicherlich muss das Kontrollinstrumentarium noch weiter aufund ausgebaut werden. In welcher Weise dies geschehen soll, obliegt im Wesentlichen der Verantwortung auch des Bundesgesetzgebers, was die Verordnung angeht. Das Pflegeversicherungsgesetz und das Heimgesetz stellen die Weichen für eine bundesweit effektive Kontrolle der Pflegeeinrichtung. Das Pflegequalitätssicherungsgesetz als Bestandteil des Pflegeversicherungsgesetzes ist ein Schritt in diese Richtung. Hinsichtlich der Kontrolle von Pflegeeinrichtungen prüft die Bundesregierung zurzeit Möglichkeiten einer Überarbeitung des Pflegequalitätssiche
rungsgesetzes. Meine Damen und Herren, bei aller Problematik der Haushalte, nun wird man mir wieder sagen, du schmeißt halt mit dem Bundesgeld locker rum und mit dem Landesgeld bist du knauserig. Ich meine aber, dass das Pflegeversicherungsgesetz, was in den einzelnen Fallgruppierungen gedeckelte Fördersätze oder gedeckelte Pflegesätze hat, die nun unterdessen fast 10 Jahre Bestand haben, muss man unter allen Umständen daran gehen, diese Fördersätze auf ein neues Niveau zu heben. Denn mit dem, was 1995 richtig war, kann heute nicht mehr qualitätsgerecht gepflegt werden.
Meine Damen und Herren, es sind sich wohl alle am Pflegegeschehen Beteiligten einig, dass Kontrollen allein nicht ausreichen, so wichtig sie sind. Denn Qualität in der Pflege kann nicht in die Einrichtung hinein kontrolliert werden und deswegen sage ich auch, dass wir bei den meisten Heimen eine gute Pflegequalität haben. Ich halte es für unabdingbar, dass eine enge Zusammenarbeit aller, die im Pflegebereich Verantwortung tragen, erfolgen muss. An die Stelle von Schuldzuweisungen, und noch dazu in der Öffentlichkeit, müssen konkrete Verbesserungsvorschläge treten. Ich bemühe mich, einen Verbesserungsvorschlag zu erarbeiten, was die Pflegedokumentation angeht, um vielleicht in diesem Bereich Zeit für die Pflegenden zur Verfügung zu haben, damit Pflege intensiver betrieben werden kann.
Meine Damen und Herren, wenn ich sage, keine Schuldzuweisungen in der Öffentlichkeit, dann meine ich nicht, dass die Öffentlichkeit etwa kein Recht auf Informationen hat, sondern die Öffentlichkeit hat Recht auf Informationen zu auftretenden Mängeln in der Pflege. Die Versicherten dürfen aber nicht durch verkürzte oder einseitige Darstellungen verunsichert werden. Ich denke, wir müssen gemeinsam prüfen mit der AOK, mit den Trägern und mit der Heimaufsicht, wie das Meldesystem und wie die Kontrollen noch effektiver gestaltet werden können. Ich denke, zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegesituation in Thüringen sich mit der jedes anderen Landes messen lassen kann.
Meine Damen und Herren, wenn Sie die Informationen, wenn Sie die Broschüre oder das Faltblatt der AOK gelesen haben, dann werden Sie gelesen haben, dass dort heftige Vorwürfe gestartet worden sind, dass aber die Leiterin des Medizinischen Dienstes der Kassen summarisch festgestellt hat, die Pflegequalität in Thüringen ist keineswegs schlechter als in anderen deutschen Ländern. Die Landesregierung wird gemeinsam mit allen Beteiligten daran arbeiten, auf diesem Gebiet der Pflege, der Pflegekontrolle und des Pflegemanagements und der Qualitätssicherung weitere Fortschritte zu erzielen im Interesse unserer älteren Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es kurz machen. Es war eine der einvernehm
lichsten Beratungen im Ausschuss, die ich erlebt habe. Ich bin sehr froh und dankbar und ich möchte mich bei den Ausschussmitgliedern bedanken, dass sie diesem Gesetz zugestimmt haben, nämlich im Interesse der Blinden und Sehbehinderten.
Meine Damen und Herren, sicherlich hätte man das mit den 18 Untergruppen auch bei der ersten Novellierung feststellen können. Aber es soll ja nicht verboten sein, wenn man im Rahmen des Verwaltungshandelns feststellt, dass es eine besondere Schwierigkeit gibt und dass es auch Ungerechtigkeiten geben würde, wenn dieses Gesetz so umgesetzt worden wäre. Deswegen haben wir diese Novellierung eingebracht und ich denke, mit dem novellierten Gesetz ist den Blinden und Sehbehinderten in Thüringen mehr Gerechtigkeit widerfahren, als es widerfahren wäre, wenn wir das Gesetz so gelassen hätten, wie es eigentlich zum 01.01.2003 in Kraft getreten wäre. Deswegen war dieses nötig und deswegen haben wir dieses auf den Weg gebracht. Meine Damen und Herren, im Ausschuss haben Sie uns dabei unterstützt. Ich möchte Sie als Abgeordnete herzlich bitten, jetzt bei der Abstimmung dieses auch zu unterstützen.
Herr Abgeordneter Nothnagel, es hilft nichts, ich muss noch ein Wort zu Ihnen sagen, wie weit ich Sie als Gesprächspartner eigentlich noch ernst nehmen kann, muss ich mir sehr genau überlegen, nachdem was Sie heute hier abgeliefert haben.
Ich sage Ihnen auch dieses eine: Sie sollten bitte keine Lügen verbreiten. Woche der Einsparungen, hier haben wir genau 300.000 ! " haupte ja nicht, dass man glücklich ist, wenn man ein Gesetz zurückzieht. Aber, meine Damen und Herren, Zähneknirschen müssen alle Minister in diesem Kabinett. Und Zähneknirschen müssen wir alle, weil wir nämlich in katastrophalen finanziellen Verhältnissen sind, die wir nicht zu verantworten haben hier in Thüringen, sondern die von woandersher zu verantworten sind.
Einsparungen in Größenordnungen von 300.000 !durch dass wir dieses Gesetz nicht beschlossen haben, hat es auch nicht gegeben. Dann ist das Geld eben nicht da. Einsparen hieße ja, dass wir Geld, was eigentlich schon ausgegeben wird, nicht mehr ausgeben werden in Zukunft. Leider ist dieses so und wir müssen uns, denke ich, in Zukunft darüber unterhalten, wie wir es irgendwann dort wieder auf die Reihe bringen.
Herr Abgeordneter Nothnagel, Frau Bechthum hat es ja schon gesagt, wir wollen uns an anderer Stelle zu dem Gleichstellungsgesetz unterhalten. Dann unterhalte ich mich jetzt in aller Kürze über Ihre ungeheuerlichen Äußerungen, die Sie gemacht haben anlässlich der Eröffnungsveranstaltung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen.
Herr Nothnagel, wenn es eines Beweises bedurft hätte, dort haben Sie ihn erbracht. Sie sind längst nicht mehr der Sprecher der Behinderten. Sie haben sich selbst ausgegrenzt. Und das Unverschämteste ist, wie Sie mit der Vorsitzenden des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes umgegangen sind. Das ist ungeheuerlich und das muss hier an dieser Stelle gesagt werden. Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Fragen im Namen der Landesregierung folgendermaßen:
Frau Abgeordnete Pelke, vielleicht ein kleiner Vorspann: Der rasante Anstieg, von dem Sie in Ihrem Vorspann sprechen, ist so rasant nicht. Wir stellen vielmehr fest, dass im Großen und Ganzen bei den Schuluntersuchungen ab dem Jahr 1997/98 etwa die Befunde weit gehend gleich bleiben, allerdings bei den psychischen Auffälligkeiten sowie Unruhe bzw. Bewegungsdrangstörungen etwas zunehmen. In den anderen Bereichen ist es im Wesentlichen gleich geblieben. Wir haben einen Sprung vom Jahr 1995/96 zu den Jahren 1997/98, das hängt aber mit der neuen Erfassung seit dem Jahre 1997/98 zusammen. Dieses nur vorweg, wenn Sie also das Jahr 1991/92 mit dem Jahr 2002/03 vergleichen, dann kommen Sie in der Tat zu erheblichen Steigerungen. Das hat aber im We
sentlichen mit anderen Erfassungsmodalitäten in der Mitte der 90er-Jahre zu tun.
Nun zu Frage 1: Mit der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie dem Kindertageseinrichtungsgesetz bereits von 1991 und dem Thüringer Schulgesetz vom 6. August 1993 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die präventive und sozialmedizinische Betreuung der Thüringer Kinder und Jugendlichen geschaffen. Nach § 15 Abs. 3 des Kindertageseinrichtungsgesetzes bietet der öffentliche Gesundheitsdienst jedem Kind einmal im Jahr eine ärztliche und eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung an und führt diese mit der Zustimmung der Eltern auch durch. Ich will nicht ausschließen, dass es bei der Umsetzung dort auch unterschiedliche Handhabungen gibt.
Zu Frage 2: Auch die Schulgesundheitspflege hat in den genannten Gesetzen eine Grundlage für die angesprochene Arbeit mit den Eltern, also nicht nur Untersuchung bei den Kindern, sondern auch bei der Arbeit mit den Eltern. Mit der im September 2002 in Kraft getretenen Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege ist die Rechtssicherheit im Umgang mit Schülern, Eltern und Institutionen weiter verbessert worden. Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter haben auf dieser Grundlage Kinder und Jugendliche sowie deren Sorgeberechtigten bis zum Übergang in das Berufsleben zu betreuen und zu beraten. In allen Gesundheitsämtern wurden schulärztliche und schulzahnärztliche Sprechstunden eingerichtet, die insbesondere dieser Beratung von Eltern und ihren Kindern dienen, also eben auch nicht nur die Untersuchung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist nach den entsprechenden Paragraphen der Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege ausdrücklich erwünscht. Das Thüringer Schulgesetz verlangt die Mitwirkungspflicht der Eltern in diesem Zusammenhang. Die Gesundheitsämter sind dabei aktive Partner bei der Gestaltung gesundheitsförderlicher Lern- und Lebensbedingungen in der Schule und arbeiten hier gemeinsam mit Eltern in der Schulkonferenz. Über die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung AGETHUR wird im Rahmen verschiedener Projekte die Elternarbeit angeregt. Erwähnen möchte ich auch in diesem Zusammenhang das schon seit mehreren Jahren laufende Landesprojekt "Gesundes Schulfrühstück in Thüringer Schulen", was übrigens am kommenden Sonntag wieder durchgeführt wird.
Zu Frage 3: Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste haben einen zunehmenden gesundheitspolitischen Stellenwert hinsichtlich der Präventiv- und sozialmedizinischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere sozial schwacher Familien. Da sie aber nicht kurativ tätig werden können, ist ein enges Zusammenwirken mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten erforderlich, wie das übrigens auch der Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege zu entnehmen ist und dieses sogar vorgeschrieben ist. Auch im
Bereich der zahnmedizinischen Prophylaxe gibt es für den Bereich Kindertageseinrichtungen eine vereinbarte enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendzahnärzten der Gesundheitsämter und den niedergelassenen Ärzten. Auch dazu gehört u.a. wieder Ernährungsberatung.
Zu Frage 4: Ich denke, hier gibt ein breit gefächertes Angebot. Ein entsprechendes Programm des Landessportbunds unter dem Titel "Im Sportverein in guten Händen", welches u.a. auch zusätzliche Bewegungsangebote des Sports in Vorschuleinrichtungen und in Grundschulen zum Inhalt hat, wurde durch das TMSFG im Jahr 2002 im Rahmen der institutionellen Förderung aus Landesmitteln unterstützt. Die Entwicklung der Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen zwischen dem Landessportbund und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Im Jahre 2004 wurden erfreulicherweise auf der obigen Grundlage 239 Kooperationsmaßnahmen zwischen Thüringer Sportvereinen und Thüringer Kindertagesstätten durch die Thüringer Sportjugend gefördert. Außerdem werden durch die Sportorganisation inhaltliche Bewegungsprogramme für den Elementarbereich entwickelt und angeboten. Die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Thüringer Schulen und Thüringer Sportvereinen. Vom Landessportbund Thüringen und dem Kultusministerium werden dazu jährlich finanzielle Mittel bereitgestellt. Hier: Kooperationsvereinbarungen zwischen Thüringer Schulen und Sportvereinen im Jahr 2001/2002 - 1.036 solcher Vereinbarungen.
Also, wir können vieles auf einen Bewegungsmangel zurückführen. Damit hat auch die zunehmende allgemeine Unruhesituation bei Kindern zu tun. Damit hat auch zu tun, dass Bewegungsabläufe häufiger festgestellt werden, dass sie nicht so koordiniert werden, wie man es sich wünscht. Das heißt also, das hat etwas mit sitzender Beschäftigung, es hat etwas mit, ich sage mal, Fernsehen und Computer
sehen oder -sitzen zu tun und es hat auch etwas mit Bewegungsarmut und falschen Essgewohnheiten zu tun. Es sind schon sehr verschiedene Dinge, die dabei eine Rolle spielen, sicherlich auch eine gewisse Reizüberflutung, die auf diesem Wege zu Stande kommt.
Frau Abgeordnete, dass noch mehr passiert, das ist immer wünschenswert. Ich wüsste nicht, wann wir da sagen könnten, Bewegung, sportliche Betätigung und Aufklärung sei irgendwann mal zu viel. Ich denke schon, dass dort auch noch mehr passieren kann. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt über Kooperationen. Ich gehe davon aus, dass diese Zahlen über Kooperationen noch erhöht werden. Aber es sind natürlich nicht nur die beteiligt, die diese Kooperationen auf der einen Seite abschließen. Es muss auch akzeptiert und es muss natürlich dann entsprechend umgesetzt werden.
Ich weiß ja, dass Sie alles immer auf gesellschaftlich zurückführen.
Liebe Frau Fischer, meine Großmutter hat mal gesagt, man kann arm sein, aber trotzdem sauber.
Man kann arm sein und gesellschaftlich Probleme haben, aber man kann sich trotzdem bewegen und man kann sich mit Sicherheit auch ordentlich ernähren und nicht überernähren. Das Problem ist ja keine Unterernährung, was wir haben, das Problem ist eine Überernährung.
Ich glaube schon, dass es darauf ankommt, dass wir hier noch mehr als bisher Aufklärung betreiben. Ich sehe hier einen wesentlichen Grund, auch für mich eine Bestätigung, dass wir dem Thema "Kinder und Familie" noch intensiver Augenmerk schenken müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Abgeordnete Arenhövel, ich darf für die Landesregierung die Fragen folgendermaßen beantworten. Erst einmal ziehe ich die Fragen 1 und 2 zusammen.
Zu Fragen 1 und 2: Die Thüringer Landesregierung begrüßt grundsätzlich das Ziel, dem Verbraucher mehr Informationen, Transparenz und Klarheit zu verschaffen, aber mit dem am 17.05.2002 vom Bundestag verabschiedeten Verbraucherinformationsgesetz wäre dieses Ziel nicht erreicht worden. Insbesondere ist das bisher vorliegende Gesetz der Bundesregierung in der konkreten Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs gegenüber Behörden praxisfremd. Die Behörden haben häufig gar nicht die Informationen, die vom Verbraucher abgefragt werden würden. Die deutschen Unternehmen stehen zusätzlich, das muss man auch berücksichtigen, bei einem solchen Gesetz im europäischen Wettbewerb und dürfen nicht einseitig benachteiligt werden. Sie wissen, welche wirtschaftliche Situation wir haben, Sie kennen die Arbeitslosenzahlen, Sie haben die Arbeitslosenzahlen von heute Morgen gehört. Auch da müssen wir auf das Wirtschaftswachstum in Deutschland und natürlich auch, was die Arbeitsplätze angeht, achten. Um Nachteile eines isolierten nationalen Vorgehens zu vermeiden, hätte die Bundesregierung sich für eine einheitliche europäische Regelung stärker einsetzen müssen, das ist unsere Meinung. Insbesondere allerdings im Bereich des Verbraucherschutzes bestehen ja auf EUEbene viele entsprechende Regelungen, nur das muss zusammengefasst werden. Der Bundesrat hat bei dem, was ich eben gesagt habe, deswegen auf seiner Sitzung am 31. Mai des vergangenen Jahres und am 21. Juli nach erfolgtem missglückten Vermittlungsverfahren die Zustimmung verweigert.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hält die Arbeit der freien Träger für einen unverzichtbaren Bestandteil im Rahmen eines effektiven Verbraucherschutzes. Zu erwähnen sind hier insbesondere die individuelle Beratung von Verbrauchern sowie die Auswertung und Bewertung von für die einzelnen Verbraucher unübersichtlichen Informationsmengen. Die Angebote der freien Träger werden von der Bevölkerung umfassend und in allen Bereichen in An
spruch genommen. Ich denke, Frau Abgeordnete Arenhövel, Sie werden dieses ausdrücklich bestätigen können. Die Landesregierung weiß die Bedeutung der Verbraucherzentrale sehr zu würdigen. Deshalb wurden große Anstrengungen in Thüringen unternommen, die durch die Haushaltslage erforderlichen Einsparungen in diesem Bereich möglichst gering zu halten, damit der Verbraucherschutz weiter garantiert wird. Im Jahr 2003 werden der Verbraucherzentrale Thüringen im Rahmen der institutionellen Förderung und Projektförderung insgesamt 1,4 Mio.
Zu Frage 4: Zunächst ist festzustellen, dass es sich hier eben um die Kompetenz des Bundes handelt. Wir werden uns einbringen, aber wir werden nicht ein Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat einbringen und dem Bundestag etwa vorlegen. Die Bundesregierung hat die erneute Vorlage eines Gesetzentwurfs öffentlich angekündigt. Ich hoffe, an dieser Stelle darf ich dieses sagen, dass es nicht nur alter Wein in neuen Schläuchen ist, das heißt, dass dieses neue Gesetz nicht nur das aufgewärmte alte ist. Die Länder haben ihre Forderungen anlässlich der Beratung des Verbraucherinformationsgesetzes im vergangenen Jahr formuliert und die Thüringer Landesregierung sieht keinen Grund, davon abweichen zu müssen. Ich denke, diese Forderungen, die wir damals erhoben haben, bestehen unverändert heute auch noch.
Es wäre sinnvoll, einen entsprechenden Entwurf vorher abzustimmen, insbesondere da ein Gesetz einmal schon im Bundesrat gewesen ist und schon einmal im Bundesrat Schiffbruch erlitten hat. Es wäre schade um die Arbeit, die man sich macht, wenn sich an dem Gesetzentwurf gegenüber dem vom vergangenen Jahr nichts geändert hätte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Panse, ich beantworte die Fragen wie folgt:
Der Freistaat Thüringen unterstützt im Haushaltsjahr 2003 die Arbeit der Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste durch Zuwendungen zu den laufenden Personal- und Sachausgaben der Beratungsdienste als freiwillige Leistung, also als Leistung, für die das Land nicht primär zuständig ist, mit insgesamt 523.996 " #! erfolgte insgesamt eine Landesförderung von 1,6 Mio. Um die Daten zu nennen: im Jahr 2000 - ich sage gerundete Beträge - 490.000 $%%&''(%%%$%%$'$)%%% Die Landeszuschüsse sind also entgegen anderen öffentlichen Äußerungen im Wesentlichen beibehalten worden, wenn ich es vergleiche, in der Höhe des Jahres 2002 etwa. Darin enthalten ist auch die Zuwendung für ein seit dem Jahr 2001 durchgeführtes Modellprojekt "Geschlechtsspezifische Arbeit im Kinderschutzdienst Jena", an dessen Finanzierung sich der Freistaat mit 80 Prozent der Personal- und Sachkosten beteiligt hat.
Zu Frage 2: Nach dem gegenwärtigen Stand können in den Landkreisen und kreisfreien Städten Gotha, Greiz, Mühlhausen, Sondershausen, Suhl und Weimarer Land nicht, wie in der Förderrichtlinie im Sinne der Qualitätssicherung beabsichtigt, zwei vollzeitbeschäftigte Fachkräfte im Kinder- und Jugendschutz eingesetzt werden. In einigen Fachdiensten sind gemäß der Förderrichtlinie eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft und eine weitere teilzeitbeschäftigte Fachkraft tätig. Gemäß Förderrichtlinie erfolgt die Zuwendung des Landes im Wege der Anteilsfinanzierung - wie Sie es auch im Vorspann gesagt haben zweckgebunden für laufende Personal- und Sachausgaben in Höhe von bis zu 50 vom Hundert der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe der Zuwendung des zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Nach den gegenwärtig vorliegenden Inaussichtstellungen der Landkreise und kreis
freien Städte beträgt deren Zuwendung mehr als 50 vom Hundert, bezogen auf die beantragten Gesamtkosten. Eine endgültige Zusage zum Umfang der Komplementärfinanzierung ist erst nach Vorlage der bestätigten Kreis- und Stadthaushalte möglich, allerdings, den Trägern der Kinder- und Jugendschutzdienste wurden, bezogen auf die von ihnen beim Land beantragten Zuwendungssummen, Fördermittel des Landes in Höhe von 93 Prozent in Aussicht gestellt. Bei den Kinderschutzdiensten Greiz, Suhl und Saalfeld-Rudolstadt wurden aufgrund des ohnehin geringen Beschäftigungsumfangs der Mitarbeiterinnen 100 Prozent der beantragten Zuwendungssumme in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3: Nein, von einer Gefährdung kann nach unserem Dafürhalten nicht die Rede sein.
Wie in all diesen Fällen, wenn Sachkosten nicht mehr dort eingesetzt werden, wofür sie ursprünglich laut Förderung gedacht waren, dann gibt es Verhandlungen bei uns zu der Frage: Können diese Sachkosten akzeptiert werden, wenn sie für einen anderen Bereich genutzt werden? Da kann ich noch nicht endgültig entscheiden, ob wir sie dort belassen oder ob wir sie woanders einsetzen. Auf jeden Fall wird es geprüft werden und auf jeden Fall werden wir darauf drängen, dass diese Sachkosten zumindest im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klaus für die Landesregierung.
Ein kleiner Vorspann: Mit Pressemitteilung vom 22. März des Jahres informierte das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz die Öffentlichkeit, dass es bei der jährlichen Überprüfung der Chemikalienbestände zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Damals wie heute geht das Amt von einem Buchungsfehler aus. Allerdings, um alle Eventualitäten auszuschließen, wurde, nachdem man dieses merkte, sofort auch die Kriminalpolizei eingeschaltet. Nachdem die Presse Nachfragen hatte, ist das entsprechend natürlich dann auch mitgeteilt worden. Es sind alle Mitarbeiter des Labors befragt und alle Schlösser sowie Türen, auch von dem Schrank, in dem dieser Stoff gelagert war, kriminaltechnisch untersucht worden. Es ergab sich bis heute keinerlei Hinweis auf ein Entwenden der Materialien durch einen Außenstehenden, das heißt, kriminaltechnisch waren weder die Türen irgendwie bearbeitet worden noch die Schlösser, die auch kriminaltechnisch untersucht worden sind.
Zu Frage 1: Laut Inventurlisten des Jahres 2002 und 2003 bestand eine Differenz von 100 Gramm Arsentrioxid und 50 Gramm Quecksilberdioxid.
Zu Frage 2: Seit der Zusammenführung der Chemikalienbestände und der Einrichtung des Labors wurden die Chemikalien noch nicht benötigt, so dass ein jährlicher Bedarf nicht beschrieben werden kann. Mit Sicherheit sind diese Chemikalien mehr als fünf Jahre nicht gebraucht worden. Eine vollständige Entsorgung erfolgte bisher aus Kostengründen für eventuelle Neubestellung bzw. eben einen eventuellen Bedarf als Referenzsubstanz nicht, obwohl eine größere Entsorgungsaktion im Jahr 2000 stattgefunden hat.
Zu Frage 3: Zur Entnahme von Substanzen aus dem Giftschrank sind nur die in diesem Laborbereich beschäftigten fachkundigen Personen gemäß § 24 Gefahrstoffverordnung berechtigt. Sie werden jährlich anhand der
Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung unterwiesen. Nach dieser Situation wird zukünftig ein gesondertes Giftbuch für T-plus-Gefahrstoffe eingeführt werden, eine Maßnahme, die gesetzlich nicht erforderlich ist. Zu DDR-Zeiten gab es solch ein Giftbuch, das ist nach bundesdeutschem Gesetz nicht erforderlich. Wir werden dieses allerdings aus diesem Grund wieder einführen.
Zu Frage 4: Wie bereits anfangs ausgeführt, gibt es bisher trotz intensiver Untersuchungen und Befragungen, trotz Einschalten von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei keine Hinweise, dass diese Chemikalien von außen entwendet wurden. Nach der Gefahrstoffverordnung werden allerdings beide Substanzen als sehr giftig eingestuft. Arsentrioxid als die giftigere Substanz verursacht Verätzungen im Mund- und Rachenbereich, möglicherweise Perforation der Speiseröhre und des Magens, allerdings wegen dieser lokalen Wirkungen kommt es bei der Einnahme gefährlicher Mengen zu sofortigem Erbrechen, wodurch dann die Gesamtwirkung auch relativiert wird. Anders beim Quecksilberoxid, dieses kann in Abhängigkeit von der Konzentration zur Schädigung der Organe und des Nervensystems führen, allerdings dort in größeren Konzentrationen und über längere Zeit genommen. Für beide Substanzen ist es unwahrscheinlich, dass diese Substanzen beispielsweise dazu benutzt werden könnten, über das Trinkwasser eine Gefährdung herbeizuführen, da beide Substanzen sehr gering oder gar nicht wasserlöslich sind. Man kann sie also so nicht einbringen.
Und insgesamt noch mal: Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen müssen wir davon ausgehen oder können wir davon ausgehen, dass es sich in zurückliegenden Inventuren um einen Buchungsfehler gehandelt hat.
Frau Abgeordnete, ich hatte ja eben in meiner Beantwortung der Frage bereits gesagt, dass eine recht groß ange
legte Entsorgungsaktion im Jahr 2000 stattgefunden hat. Ich sage mal was: Wir kommen ja doch alle aus Zeiten der Mangelwirtschaft und da hat man sich manches dann doch noch zurückgelegt und hat gesagt, na ja, vielleicht brauchst du es noch mal.