Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf Verlangen der SPD fand vor zwei Wochen eine Aktuelle Stunde im Bundestag statt, Thema: "Haltung der Bundesregierung zur Klage der Bayerischen Staatsregierung gegen die Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung".
Bemerkenswert ist schon der Beginn der Debatte. Die amtierende Präsidentin legte allen Kolleginnen und Kollegen, die dieser Debatte nicht folgen wollten, nahe, den Raum zu verlassen. Daraufhin der Zwischenruf des Bundestagsabgeordneten Kauder von der CDU/CSU: "Dann ist ja der Saal leer." Welch eine Ignoranz.
Jetzt, meine Damen und Herren, eine Aktuelle Stunde ebenfalls auf Verlangen der SPD hier im Landtag in Thüringen. Das Thema: "Abbau der Sozialmauer zwischen Ost und West, die Bedeutung des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen für Thüringen" Wir halten, meine Damen und Herren, diese Problematik für so brisant, dass möglicherweise eine Aktuelle Stunde eben nicht ausreichen würde und man müsste eigentlich das Thema in eine andere Form bringen.
Meine Damen und Herren, wir werden nicht in ein Wahlkampfgetöse hier einstoßen, weil wir denken - und ich hatte das vermutet, dass es hier so kommen wird, wie ich es schon gehört habe -, dass dieses Thema nicht dazu geeignet sein sollte, weil es eigentlich alle Menschen betrifft.
Die bisher geleistete Solidarität aus den alten Bundesländern soll von uns an dieser Stelle durchaus gewürdigt werden, das möchte ich hier auch einmal sagen. Nun haben aber die Bayerische Staatsregierung und die CDUgeführten Landesregierungen von Baden-Württemberg und Hessen im August 2001 einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wenn die gesetzlichen Regelungen über den Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen, insbesondere die Regelungen über die Aufhebung der Rechtskreistrennung zwischen Ost und West, jetzt für verfassungswidrig und nichtig erklärt werden, dann, meine Damen und Herren, hat das natürlich weit reichende Folgen für Thüringen. Ministerpräsident Stoiber erhofft sich hier wohl Rechtsbeistand für den Ausstieg aus der Solidarität von West für Ost. Wer das fordert, muss deutlich sagen, dass er damit bewusst und gewollt die Solidarität der Kassen West mit den Kassen Ost aufheben will. Jedenfalls die Klage, Frau Arenhövel, ist so formuliert, auch wenn Sie das und andere vielleicht nicht verstehen wollen.
Meine Damen und Herren, es ist durchaus nicht so, dass die ostdeutschen Länder sich nicht selbst bemühen würden, einen zusätzlichen Finanzausgleich untereinander zu finden. Ich denke, das ist bekannt. Sie haben zwar nicht davon gesprochen, Frau Arenhövel, aber ich denke, Sie müssten es auch wissen. Sie beschäftigen sich ja schon seit Jahren damit. Die Einnahmen der Krankenkassen Ost sind eben nicht so, dass die notwendige gesundheitliche Versorgung aus eigener Kraft gewährleistet werden kann. Auch die Ursachen dafür brauche ich hier - und in den fünf Minuten geht es leider nicht - nicht aufzählen. Aber bei Wegfall des Finanzausgleichs hätten die Ostkassen, also auch die Kassen in Thüringen, im Prinzip nur zwei Wege offen und Frau Heß hat einen davon genannt. Die Beitragssätze müssten rapide erhöht werden oder eine drastische Erhöhung ihrer Verschuldung muss in Kauf genommen werden, aber das dürfen sie laut Gesetz eigentlich gar nicht. Bei Wegfall des Transfers - und hier handelt es sich, ich will die Summe mal nennen, um 2,6 Mrd. # müssten die Kassen Ost wohl zunächst den ersten Weg gehen, näm
lich die drastische Beitragssatzerhöhung mit allen Folgen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Und im Extremfall - Frau Arenhövel, ich habe Sie beobachtet als Frau Heß davon gesprochen hat - sind das 20 Prozent, das ist nicht von der Hand zu weisen, die angehoben werden müssten. Das hat selbstverständlich sofort auch Konsequenzen, Frau Arenhövel, für die Wettbewerbssituation der Standorte im Osten und hier insbesondere - uns geht das ja an - auch in Thüringen.
Doch. Wir sagen, der Risikostrukturausgleich ist notwendig, um weitere Verwerfungen innerhalb des Systems zu vermeiden, damit die Beitragssätze nicht erhöht werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Thema ist das eine und das Ziel ist ein anderes. Das haben wir jetzt eigentlich sehr deutlich sowohl bei der eben vor mir sprechenden Rednerin gehört als auch vorhin schon bei der Kollegin Heß. Ziel ist es, den Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber in eine ganz bestimmte Ecke zu stellen; da gehört er aber nicht hin. Wenn Sie ihn schon zitieren, Frau Kollegin Heß, dann sollten Sie ihn auch richtig zitieren. Er hat nämlich gesagt, dass der Risikostrukturausgleich im Grundsatz richtig ist. Aber es gibt Überkompensation und das ist unbestritten. Sie haben hier vorhin sehr interessant die Fakten vorgetragen. Ich weiß nicht, ob es nun bewusst oder unbewusst war, dass Sie doch ein paar wichtige Dinge weggelassen haben. Der Risikolastenausgleich in der Form, wie wir ihn jetzt haben, ist 1999 verabschiedet worden in Kopplung mit dem Gesundheitsreformgesetz. Und damit das Gesundheitsreformgesetz, das ja die Kosten erst einmal hat explodieren lassen, auch von den neuen Ländern so mit geschluckt wird, hat man einfach eine Kopplung gemacht. Das halte ich nicht für real, aber man hat es halt gemacht und hat damit die Ostländer erpresst. Dadurch haben wir mit dem Zeitdruck, der dann anschließend aufgemacht wurde, jetzt ein Risikolastenausgleichsgesetz, das nicht voll ausgegoren ist, das durchaus an der einen oder anderen Stelle die Probleme der Überkompensierung zeigt. Es kann nicht sein, dass, wenn Länder mit einem Beitragssatz von 14,9 Prozent Geberländer sind, dass dann Empfängerländer mit einem Beitragssatz von 12,9 Prozent wesentlich besser dastehen als diejenigen, die etwas geben müssen. Das müsste eigentlich die SPD allen Versicherten erklären, warum die Leute, die sowieso einen hohen Beitrag zahlen, dann am Ende doch noch schlechter dastehen mit ihrer Krankenkasse als diejenigen, die einen niedrigen Beitrag
erheben. Es geht nicht darum, den Beitrag unbedingt hier im Osten auf 20 Prozent hochzubringen, das hat auch niemand gefordert, aber es muss der Lastenausgleich so gestaltet werden, dass diejenigen, die geben - und das ist die Frage der Solidarität, wie man Solidarität verstehen will -, dass Geben und Erhalten auch ein Gleichgewicht darstellen. Jetzt haben wir ein Ungleichgewicht.
Es kann nicht sein, dass die, die, am Ende dann weniger haben als die, die erhalten, denn das, was uns jetzt vorgelegt ist, was geltendes Recht ist, das geht von dem Risiko aus. Das Risiko setzt sich zusammen aus den Einnahmen und den Ausgaben, ergibt sich aus der Beitragshöhe. Völlig unter den Tisch fällt die Wirtschaftlichkeit. Wir wollten und wollen nach wie vor Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.
Der Versicherte soll das Recht haben, sich eine für ihn günstige Krankenkasse auszusuchen, d.h., es muss auch einen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen geben. Wenn man das aber will, dann muss man auch das Risiko, das Probandenrisiko, das Versichertenrisiko, ausgleichen. Das ist die Zahl der Mitversicherten, also wie viele sind bei der Familienversicherung mitversichert. Daraus ergibt sich das Risiko, aus dem Alter, aus dem Geschlecht. Überhaupt nicht mit in dem Risikoausgleich ist die Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse. Aber auch das gehört meiner Meinung nach mit hinein.
Dazu ist bisher überhaupt nichts gesagt worden. Das ganze Gesetz weist deutliche Systemfehler auf und diese Systemfehler verdanken wir der Entscheidung, die im Bund getroffen wurde. Dann kommt noch hinzu, dass sich die rotgrüne Bundesregierung aus ihrer Pflicht zum Lastenausgleich zurückgezogen hat. Sie hat es auf die Länder übertragen. Sie hat sich selbst von der Zuschusspflicht befreit und hat es über die Länderkassen organisiert. Der Vorwurf der klagenden Länder, sie wollten sich aus der Solidaritätsgemeinschaft lösen, ist falsch. Es geht darum, dass wir wieder zu einer echten Solidarität kommen, dass diejenigen, die zahlen, auch diejenigen sind, die am Ende dann wieder mehr haben oder mindestens genauso viel. Das ist dann richtig verstandene Solidarität, wenigstens genauso viel haben wie diejenigen, die erhalten. Es ist kein Ost-West-Problem. Wenn Sie sich den Risikolastenausgleich ansehen, dann werden Sie feststellen, dass durchaus auch Länder in der alten Bundesrepublik über den Lastenausgleich Mittel erhalten - Sie selber haben die Zahlen vorgetragen -, Bayern fast 1 Milliarde. Und eins möchte ich noch hinzufügen: Es kann nicht so sein - das entnehme ich auch der Rede, die im Bundestag gehalten wurde -, dass, wenn jemand sein verbrieftes Recht wahrnimmt, und auch ein Land hat dieses Recht vor ein Gericht zu gehen, dass
diese Handlung dann plötzlich in der politischen Diskussion als Untat dargestellt wird. Jeder muss das Recht haben, wenn er der Meinung ist, er möchte um sein Recht streiten, dann auch vor einem deutschen Gericht den Rechtsspruch zu erhalten. Auch das gehört zur politischen Diskussion.
(Zwischenruf Abg. Heß, SPD: Aber als Kanzlerkandidat muss man anders agieren und alles gesamtdeutsch bewerten.)
Ich habe vorhin gesagt, wenn Sie schon Edmund Stoiber zitieren, dann sollten Sie ihn vollständig zitieren. Auch er ist für einen Risikolastenausgleich. Das betrifft den Ausgleich, der zwischen den Krankenkassen stattfindet, genauso wie es den Ausgleich geben muss, der zwischen den Bundesländern stattfindet. Da ist aber genau das gleiche Problem.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, das, was Sie hier mit der Aktuellen Stunde machen, ist keine praktische Politik. Sie arbeiten mit Schlagworten und stellen Feindbilder auf und versuchen, den Menschen im Lande Sand in die Augen zu streuen. Das ist nicht in Ordnung.
Sie versuchen, weder Sozialmauern abzubauen oder einzureißen, Sie versuchen, Mauern aufzubauen und das ist gefährlich, meine Damen und Herren,
indem Sie Behauptungen aufstellen, die einfach nicht stimmen. Die Gefahr einer Sozialmauer zwischen Ost und West hängt nicht mit der Ausgestaltung des Risikostrukturausgleichs zusammen. Meine Damen und Herren, dass es diesen Risikostrukturausgleich geben muss, und zwar bundesweit - ich bekenne mich ausdrücklich dazu, denn Thüringen hat dem zugestimmt in einem einheitlichen Rechtskreis -, diese Feststellung ist unter allen Ländern unstrittig.
Meine Damen und Herren, ich sehe viel mehr Gefahren beim Aufbau einer Sozialmauer, beispielsweise die ungerechte Budgetpolitik,
Aber nun zum Risikostrukturausgleich: Dieser Risikostrukturausgleich, das ist auch heute hier schon gesagt worden, ist ja keine Erfindung der rotgrünen Regierungsparteien, vielmehr hat ihn der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer 1994 eingeführt und jetzt weise ich darauf hin, um den Wettbewerb zwischen den Kassen auf solide Füße zu stellen. Es war keine Solidarität. Es ging nicht um Solidarität zwischen den neuen und den alten Bundesländern, sondern es ging um Wettbewerb der Krankenversicherungen, ein Wettbewerb, der allerdings dem Solidarprinzip nicht zuwiderläuft.
Meine Damen und Herren, ein bundesweiter kassenartenübergreifender Finanzausgleich hat inzwischen ein größeres Volumen als der Länderfinanzausgleich und der wächst jährlich und wird sich in zweistelliger Milliardenhöhe bewegen. Es handelt sich also im Grunde genommen nicht um einen Ost-West-Ausgleich, dieses ist heute hier auch schon gesagt worden, sondern vielmehr gleicht er Risikostrukturen aus, die durch die Beitragszahler unterschiedlich sind. Daher erhalten letzten Endes alle AOK bundesweit Geld und die AOK in den neuen Bundesländern, das sage ich bewusst, besonders viel. Aber das hängt auch mit den Strukturen in den neuen Bundesländern zusammen. Das ist ja durchaus richtig. Aber es hat nichts mit einem Solidarausgleich zu tun.
Meine Damen und Herren, die Errechnung ist höchst kompliziert und man geht von einem hypothetischen Finanzbedarf für jede Krankenkasse aus, die für jede Krankenkasse einzeln ermittelt wird. Dann wird aus den Kassen in einen Topf hineingezahlt. Dabei werden nur die Zahl der Familienversicherten, Alter, Geschlecht, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und Krankengeldansprüche mit berücksichtigt, nicht die Arbeitsweise und die Ausgabenstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus der Gegenüberstellung der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen einer Krankenkasse und ihrem angenommenen auf Basis von Durchschnittswerten ermittelten Bedarf ergibt sich dann die Ausgleichssumme, ein sehr kompliziertes Verfahren. Ich hatte schon gesagt, Thüringen hat sich der getrennten Berechnung stufenweise in ein bundesweit einheitliches Verfahren angeschlossen. Thüringen hat aber auch, und da haben wir nie einen Hehl daraus gemacht, gemeinsam mit anderen Ländern gerade im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass das Ausgleichsverfahren auch zu Ungerechtigkeiten im Kassenwettbewerb führen kann.
Meine Damen und Herren, Ziel war ein Ausgleich im Wettbewerb, einen fairen Wettbewerb führen zu können. Ergebnis ist im Augenblick, dass wir eine Ungerechtigkeit im Kassenwettbewerb haben. Das kann doch nicht hingenommen werden, denke ich.
Die Unwirtschaftlichkeiten werden nämlich nivelliert durch dieses gegenwärtige Verfahren. Zum Beispiel: Je Versicherten gibt die AOK Thüringen ca. 30 bis 40 # ger aus als ihre Partnerkasse in Mecklenburg-Vorpommern. Hier kommt dann allerdings die Politik ins Geschäft, meine Damen und Herren, denn das hängt auch mit der Arbeitslosigkeit und mit der Höhe der Beitragszahlungen zusammen.
Frau Abgeordnete Heß, wenn Sie sagen, man hätte ja eine Änderung auf dem Verhandlungsweg erreichen können, Sie wissen doch ganz genau, wenn ein Gesetz verabschiedet ist, können Sie aufhören zu verhandeln, dann gibt es nur noch eine Möglichkeit, nämlich die der Normenkontrollklage beispielsweise oder der Klage beim Bundesverfassungsgericht. Dies ist ein legitimer Vorgang. Diesen legitimen Weg sind die Bundesländer Hessen, BadenWürttemberg und Bayern gegangen. Sie wollen einen einfacheren, gerechten und überschaubaren Finanzausgleich und dagegen zu behaupten, sie wollten jeglichen Finanzausgleich abschaffen, das ist eine Äußerung und eine Behauptung wider besseres Wissen, denn auch die AOK Bayern beispielsweise bekommt annähernd 1 Mrd. Ausgleichstopf.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sagen, ohne diesen Risikostrukturausgleich hätten wir einen Beitragssatz von 18 oder 20 Prozent, dann frage ich Sie vielmehr, weshalb hätten wir den denn? Weil es in den zurückliegenden vier Jahren die dringende Gesundheitsreform nicht gegeben hat. Damit hängt es doch zusammen, dass dieses Defizit bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Augenblick fast 3 Mrd. &2 9 die Misere, die wir im Gesundheitswesen haben.
Meine Damen und Herren, Sie glauben doch nicht wirklich, dass diese Entwicklung zum Abbau irgendeiner Mauer zwischen alten und neuen Ländern beiträgt, wenn das Gesundheitssystem zur Debatte steht. Wenn es so weitergeht, wird eher eine neue Mauer in den Köpfen aufgebaut. Die neuen Bundesländer werden sich dazu verständigen, gemeinsam ein Gutachten in Auftrag zu geben und, meine Damen und Herren, auch in diesem Zusammenhang werden wir beleuchten müssen, inwieweit Unwirtschaftlichkeiten von Krankenkassen auch in den neuen Ländern durch den Risikostrukturausgleich ausgeglichen werden. Was wir verlangen, auch im Interesse der Versicherten, ist absolute Wirtschaftlichkeit. Unwirtschaftlichkeit kann und darf durch den Risikostrukturausgleich nicht honoriert werden.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Jetzt meldet sich Herr Abgeordneter Müller. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren, im Rahmen einer Aktuellen Stunde, der Minister hat es schon gesagt, kann man natürlich das komplizierte Berechnungsschema hier nicht erläutern, deshalb nur die prinzipielle Zielstellung. Der Risikostrukturausgleich soll Unterschiede bei den Krankenkassen auf der Einnahmenseite ausgleichen, wie die Unterschiede in der Altersstruktur, die Unterschiede in der Geschlechterstruktur, die Anzahl der Familienversicherten - immerhin gibt es hier 732 Versichertengruppen, die in jeder Kasse zu bewerten sind, das zeigt dieses komplizierte System. In der Tat muss man das an anderer Stelle dann noch einmal besprechen - und natürlich auch die Einkommensunterschiede.
Herr Wolf, Sie wissen, dass das genau das Problem ist, warum verschiedene Beitragssätze im Osten und im Westen zustande kommen, weil ja hier das mittlere Einkommen der Kassenmitglieder mit dem der Bevölkerung verglichen wird. Der Risikostrukturausgleich gleicht nicht das Ausgabenniveau aus - Kassen über den durchschnittlichen Ausgaben müssen einen hohen Beitragssatz fahren - und er gleicht nicht demographische und inanspruchnahmebedingte Unterschiede in den Versichertenstrukturen aus.
Ich sage das deshalb, um deutlich zu machen, dass z.B. solche Dinge wie Vorstandsgehälter, Verwaltungsgebäude oder allgemeiner Verwaltungsaufwand nicht in diesen Ausgleich fließen, weil das ja in der Öffentlichkeit immer eine gewisse Rolle spielt und falsch gesehen wird.