zu bewerten, ohne auf einen funktionierenden Haushalt verzichten zu müssen. Zudem wären wir ohne Doppelhaushalt zum Zeitpunkt der Steuerschätzung mitten im parlamentarischen Verfahren für die Aufstellung des Haushalts 2002 gewesen. Die Folge: Wir hätten eine Ergänzungsvorlage mit heißer Nadel stricken müssen. Meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen und Herren von der Opposition, schauen Sie sich doch die Haushalte von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg an. Im September sind dort die Etatentwürfe im Landtag eingebracht worden, für Dezember war die Verabschiedung geplant, das ist auch realisiert worden, weil es notwendig ist, ab Januar einen bestätigten Haushalt zu haben. Ab Mitte November mussten sie dann während der Haushaltsberatung die Steuerausfälle in die Entwürfe einarbeiten.
Wie sehen dort die verabschiedeten Haushalte aus? Alle drei Länder haben sich mit globalen Minderausgaben bis zu 300 Mio. & ' Minderausgaben haben sich alle drei Länder ins Ziel gerettet. Sie hatten halt keine Zeit genau zu schauen. Nun werden dort die Finanzminister die Kürzungen im Haushalt vornehmen, ohne Beteiligung des Landtags. Das Wutgeheul von Ihnen hätte ich nicht erleben wollen, Arroganz der Macht, mangelhafter Respekt vor dem Landtag und was Sie uns noch alles um die Ohren geschlagen hätten, wenn wir diesen Weg hätten gehen müssen.
Eine weitere Konsequenz werden diese globalen Minderausgaben in den genannten Ländern haben. Jede Kürzung, die im Haushaltsvollzug vom Finanzminister vorgenommen wird, führt zugleich zu kleinteiligen Diskussionen und dadurch werden die wahren Ursachen für die neuerlichen Sparbemühungen der Landesregierung in den Hintergrund gedrängt, nämlich die enorm hohen Steuerausfälle als Folge einer verfehlten Wirtschafts- und Steuerpolitik der rotgrünen Bundesregierung.
Sie brauchen nicht "ach" zu sagen, meine Damen und Herren von der Opposition. Lassen Sie mich eines sagen: Wäre die Bundesregierung ein Fahrzeug, Sie wären schon im zweiten Jahr Ihrer Regierungszeit nicht mehr durch den TÜV gekommen.
Meine Damen und Herren, für die Vorbereitung des Nachtragsentwurfs konnten wir es im Übrigen bei einem Bewirtschaftungserlass für das laufende Haushaltsjahr belassen und dieser sieht vor, dass zunächst nur 80 Prozent der Ansätze rechtlich gebunden werden können. Dieser Bewirtschaftungserlass dient einzig und allein dem Ziel, den Willen des Haushaltsgesetzgebers abzuwarten und nicht im voraus eventuelle Sparbemühungen und Festlegungen von Budgetansätzen des Landtags zu unterlaufen. Er entfällt mit der Verabschiedung des Nachtrags. Wenn ich da sehe, welchen Blödsinn Frau Dr. Kaschuba veröffentlicht hat, wie sie es offensichtlich in ihrer Reaktion auf diesen Bewirtschaftungserlass getan hat; es gibt für mich nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird in der Fraktion der PDS zu wenig gelesen und deswegen werden Zusammenhänge aufgrund mangelnder Lesekompetenz nicht erkannt oder es war nur das Bemühen, die Öffentlichkeit bewusst in die Irre zu führen.
Ihr Versuch, den Eindruck zu erwecken, in Thüringen würde jetzt mit der großen Heckenschere radikal zu Lasten der Hochschulen gespart, wird fehlschlagen. Den Wegfall der 20-prozentigen Ausgabebegrenzung werden Sie sich auch nicht zuschreiben können, sie wird - wie schon gesagt - mit der Verabschiedung des Nachtrags wegfallen. Wir haben, Gott sei Dank, ein Regierungssystem, in dem die, die etwas tun wollen, in Verantwortung sind und die, die gern viel reden, die Opposition bilden. Mit Blick auf die Qualität ihrer Äußerungen kann ich nur sagen, das ist auch gut so für Thüringen.
Meine Damen und Herren, ich scheue mich nicht, deutlich darauf zu verweisen, dass es der zweite Nachtrag sein wird, der zur Abstimmung stehen wird. Der erste Nachtragshaushalt war, wie Sie alle wissen, der Umsetzung des Sicherheitskonzepts der Landesregierung geschuldet.
Hier stand im Vordergrund, schnell und gezielt auf eine plötzlich veränderte innenpolitische Lage zu reagieren. Nach den Ereignissen des 11. September vergangenen Jahres ist es der Landesregierung auch gelungen, schnell und gezielt zu handeln.
In Kenntnis der extrem schlechten Ergebnisse der Steuerschätzung hatten wir gesagt, wir werden den weiteren Verlauf der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung bis Ende 2001 abwarten und ohne Hektik die notwendigen Schritte einleiten. Nichts anderes haben wir getan. Die Menschen im Freistaat können sich auf uns verlassen. Im Übrigen, die Landesregierung hält am Konzept eines Dop
pelhaushalts fest, sie hält an ihm fest, weil er sich bewährt hat. Wir gedenken deshalb auch für die nächsten beiden Jahre den Entwurf eines Doppelhaushalts vorzulegen.
Noch einmal zu Herrn Gentzel: Ich kann ja verstehen, dass er den Zwang verspürt, mehr für seine Selbstvermarktung zu tun. Nur, stets anderer Meinung zu sein ist das Gegenteil davon, eine eigene Meinung zu haben.
Er ist gegen den Doppelhaushalt, er ist gegen Kürzungen. Nur wofür er ist, das hat er nicht gesagt. Da fehlt mir auch die Antwort aus jeder Oppositionsfraktion.
Ja, ich warte schon auf Ihre Vorschläge, die Sie bringen werden. Meine Damen und Herren, vielleicht noch einen Satz grundsätzlich: Warum machen wir einen Nachtragshaushalt? Wir haben in Thüringen kein Ausgabenproblem, wir haben eigentlich auch kein Sparproblem, wir haben ein Einnahmeproblem. Das ist die eigentliche Ursache.
320 Mio. ( '% Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen zwingen uns dazu, Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Im November 2001 hat der Arbeitskreis Steuerschätzung Zahlen vorgelegt, die in der Dimension weit unter den vorherigen Annahmen liegen. Die wesentlichste Ursache ist, dass Deutschland in der wirtschaftlichen Entwicklung auf dem letzten Platz in Europa ist. Die wesentlichste Ursache ist die miserable Konjunktur in Deutschland. Dafür trägt Rotgrün in Berlin die Verantwortung.
Meine Damen und Herren von der SPD, wir haben immer vor den Auswirkungen der Steuerreform gewarnt; sie sind nur einfach negiert worden. Wir haben immer gesagt, entlastet nicht die Konzerne, so wie ihr das vorhabt, sondern macht dies schrittweise und nehmt den Mittelstand mit.
Die Ausfälle in den Steuereinnahmen sind im Wesentlichen in der Körperschaftssteuer. Ich kann nur sagen, eine so eklatante Fehleinschätzung einer Steuerreform, wie sie damals von der Bundesregierung vorgelegt worden ist, habe ich, solange ich Finanzminister bin, noch nicht erlebt
23,6 Mrd. " )*** 2001 waren es 1,7 Mrd. " & ! # ringen sind es 143 Mio. " die wir geplant hatten. Nur, um das auch noch einmal in D-Mark zu sagen, weil wir den Euro zwar in der Hand haben, aber oftmals noch die D-Mark im Kopf, das sind 280 Mio. DM Ausfall bei der Körperschaftssteuer. Die Ursache ist die Umstellung vom Vollanrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren sowie durch die Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von 40 bzw. von 45 Prozent auf einheitlich 25 Prozent. Wegen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs wirkt sich der bundesweite Rückgang des Steueraufkommens zusätzlich negativ auf Thüringen aus.
Insgesamt müssen wir aus Steuerreform und Rezession in Thüringen mit Mindereinnahmen von 320 Mio. rechnen. Selbst diese Ausfälle sind noch mit nicht unerheblichen Risiken behaftet. Hinzu kommen absehbare Mehrausgaben bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen, bei der Eingliederungshilfe für Behinderte und bei Aufwendungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in einer Größenordnung von 41 Mio. + berücksichtigt werden mussten.
Meine Damen und Herren, eine derart große Deckungslücke ist allein durch Ausgabeminderungen nicht mehr zu schließen. Ich danke meiner Kollegin und meinen Kollegen in der Landesregierung für die konstruktive Mitwirkung bei der Umsetzung von Sparmaßnahmen, die unsaldiert etwa 200 Mio. ' ' pauschal gekürzt haben, sondern uns schon Gedanken gemacht haben, wo wir kürzen, wo wir umschichten oder wo wir gar erhöhen.
Es gibt auch Erhöhungen. Daran ist auch zu erkennen, dass hier mit feinem Gerät gearbeitet wurde, um die ausgemachten Prioritäten konsequent zu stärken. Das macht viel Arbeit. Für diese Mühen möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern der einzelnen Häuser, aber auch bei den Beschäftigten im Finanzministerium bedanken. Es ist eben kein Haushalt der Heckenschere, sondern es ist ein Nachtragshaushalt der straffen Konsolidierung, Spuren einer Abrissbirne werden Sie nirgendwo finden.
Die Begrenzung der Personalausgaben, des sächlichen Verwaltungsaufwands und der Ausgaben im nicht investiven Bereich ist eine Herausforderung, der wir uns auch im kommenden Jahr stellen müssen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle hervorheben, dass der Rückgang des Steueraufkommens bei der kommunalen Ebene erhebliche Auswirkungen hat und gerade die Kommunen in den neuen Ländern davon wesentlich stärker
Nicht unerwähnt muss auch bleiben, dass es dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz zu verdanken ist, dass das Land die Hälfte des Rückgangs der Steuerverbundmasse des Kommunalen Finanzausgleichs auffängt.
Ich biete sehr gern an, dass wir ein anderes Kommunales Finanzausgleichsgesetz in Thüringen etablieren, etwa nach dem Gleichheitsgrundsatz, wie es in Sachsen ist, gleichmäßige Entwicklung der Steuereinahmen sowohl im Mehrbereich wie im Minderbereich.
Bei einem solchen Gesetz werden die Kommunen in Thüringen mit 73 Mio. ' ,# gelung des § 3 Finanzausgleichsgesetz reduziert diese Last für die Kommunen auf 35 Mio. Vorteil im Thüringer Finanzausgleich, der in ganz Deutschland nicht besteht. Wir benötigen also für die Kommunen in Thüringen keine Sonderregelung, Herr Gentzel,
die Sonderregelung haben wir bereits. Auch hier kann die Landesregierung ihr vorausschauendes Handeln unter Beweis stellen, auch wenn die Opposition immer wieder versucht, der Öffentlichkeit etwas anderes einzureden. Auch dem Gemeinde- und Städtebund habe ich gesagt: Zeigen Sie mir ein kommunalfreundlicheres Ausgleichsgesetz und Innen- und Finanzminister werden das sofort dem Kabinett vorlegen, zur Beschlusslage bringen, dem Landtag zuleiten und wir werden, wenn es ein solches Kommunales Finanzausgleichsgesetz gäbe, was kommunalfreundlicher ist, das in Thüringen etablieren. Die Antwort steht allerdings aus. Bis heute habe ich keinen Vorschlag auf dem Tisch, welches Gesetz Sie in Thüringen haben wollen, weil es nämlich kein besseres Kommunales Finanzausgleichsgesetz gibt.
Ja, Frau Wildauer, wenn ich sage, ein besseres Kommunales Finanzausgleichsgesetz, da meine ich nicht, dass man sich aus den 16 Kommunalen Finanzausgleichsgesetzen die Rosinen herauspickt und damit ein noch besseres strickt, sondern da meine ich, dass man 1:1 eine gesetzliche Lage eines anderen Landes einfach in Thüringen umsetzt.
Anfang der Woche war in einer Thüringer Zeitung zu lesen: "Kommunen droht der Pleitegeier". Das war die große