Ich sage das deshalb, um deutlich zu machen, dass z.B. solche Dinge wie Vorstandsgehälter, Verwaltungsgebäude oder allgemeiner Verwaltungsaufwand nicht in diesen Ausgleich fließen, weil das ja in der Öffentlichkeit immer eine gewisse Rolle spielt und falsch gesehen wird.
Jedoch fließen die Ausgaben von so genannten Stichprobenteilnehmern ein, die für die 732 Versichertengruppen jeder Kasse zufällig ausgewählt werden. Hier, muss ich sagen, liegt ein ernstes Problem bei der Ausgleichsberechnung. Ich habe in den letzten zwei Tagen versucht, mir das erläutern zu lassen, da bei den kleinen Kassen, z.B. den Betriebskrankenkassen, diese Stichproben aus meiner Sicht nicht repräsentativ sind. Wenn man sich überlegt, wie viele Kunden die haben und dann die 732, kann man sich das als Mathematiker überlegen. Damit ist es schon so, dass es Probleme bei den Ausgleichszahlungen gibt, auch bei dem Bonus, den es gibt, wenn eine Kasse weniger Krankheitsfälle hat. Das gilt natürlich nicht gerade für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, weil die ja
große Kassen sind. Aber ich sage das einmal als Mathematiker, der ich ja von Beruf bin und das Rechnen immer noch nicht verlernt hat, dass dieses spezielle Ausgleichssystem aus meiner Sicht schon verbessert werden könnte, um es auch transparenter zu machen. Aber das ist nicht das eigentliche Ziel der Verfassungsklage. Vereinfacht gesagt müssen die Kassen, die ein hohes Lohnniveau ihrer Mitglieder und dadurch mehr Beitragseinnahmen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt haben, in den Risikostrukturausgleich einzahlen. Also erst einmal zahlen natürlich alle ein und bekommen wieder etwas zurück, aber unter dem Strich ist es so, entsprechend erhalten die Kassen mit einem niedrigen Lohnniveau ihre Ausgleichszahlung zurück. Das sind nun die Beispiele Bayern und Sachsen. Ich weiß, dass die AOK Sachsen immer als böser Bube dargestellt wird mit diesem niedrigen Beitragssatz und mit diesen hohen Rückzahlungen. Es liegt daran, sie haben besonders viele Rentner und besonders viele niedrig...
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Nein, sie arbeiten wirtschaftlich.)
Ja, das mag auch sein. Entscheidend ist erst einmal die Klientel. Gegen diesen bundesweiten Solidaritätsgedanken geht es, das ist hier schon ausgeführt worden. Es ist ganz klar, dass Erfolg einer solchen Klage nicht nur einen Ost-West-Konflikt, sondern auch einen Nord-SüdKonflikt verursachen könnte, weil die Strukturen natürlich auch in Bayern anders sind als in Schleswig-Holstein oder in anderen Bundesländern. Das ist auch ganz klar. Es gibt Berechnungen oder Schätzungen, muss man ja sagen, z.B. aus Mecklenburg-Vorpommern ist mir eine Zahl genannt worden, dass sogar ein Beitragssatz bis zu 30 Prozent vorhergesehen wird, wenn es zum Erfolg käme.
Ich bin nicht für die Änderung, weil dann dieser hohe Beitragssatz herauskommt. Sie wissen, was eine solche Beitragserhöhung, und damit möchte ich abschließen, aus der wirtschaftlichen Sicht bedeutet - niedrigeres Nettoeinkommen aller Kassenmitglieder. Wir wissen, dass wir im Osten besonders niedrige Einkommen haben. Wenn die Beiträge hier angeglichen werden, Sie sagen, es kann nicht sein, dass höhere Beiträge in Bayern vorliegen, niedrigere in Sachsen und dann dieses Solidarprinzip verletzt wird. Sie wissen, dass sie unsere Leute mit den niedrigeren Einkommen dort noch mehr belasten. Die Ost-Unternehmen werden stärker durch die Lohnnebenkosten belastet und damit noch weniger wettbewerbsfähig. Der Anteil der Rentner führt dazu, dass die Rentner sowieso erst einmal weniger Geld haben und die Beitragserhöhungen bei der Rente quasi damit aufgefressen werden. Dazu kommt, dass bei den Rentnern die Landesversicherungsanstalten wie ein Arbeitgeber auftreten und den entsprechenden Anteil an der Krankenversicherung übernehmen müssen, womit dann
Dann kommt noch ein ganz wichtiger Aspekt hinzu: Wir haben eine sehr hohe Arbeitslosigkeit, wie wir wissen, die durch die Unwirtschaftlichkeit noch befördert werden könnte. Es ist so, dass das Arbeitslosengeld schon niedriger ist als der Lohn und von diesem Arbeitslosengeld nur 80 Prozent bei den Kassen für die Beitragserhebung angesetzt werden.
Das heißt, dass in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit die Probleme dann erst recht auftreten. Deswegen, denke ich, ist es nicht sachgerecht, diese Klage aufrecht zu erhalten. Wenn man ein Gesetz in der Durchführung einschätzt und merkt, es funktioniert nicht an der einen oder anderen Stelle, dann muss man es in der Tat über den Verhandlungsweg lösen und nicht über das Bundesverfassungsgericht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe einmal davon aus, dass wir über den Risikostrukturausgleich reden und das Thema nicht für andere Zwecke gebrauchen. Wenn das so ist, dann möchte ich zunächst einmal feststellen: Niemand will den Risikostrukturausgleich abschaffen.
Alle sind überzeugt, dass er notwendig ist, und zwar nicht zwischen Ländern und zwischen Ost und West, sondern zwischen Kassen, weil aus durchaus verständlichen Gründen, das ist ohne jeden Vorwurf gesagt, insbesondere die AOK ihn brauchen, und zwar überall. Es ist vorhin schon gesagt worden, die bayerischen Kassen bekommen über 1 Mrd. &4 '# schaffen.
Nun hat ein Land, das war übrigens nicht Bayern, sondern Baden-Württemberg, gegen die Regelung des Ausgleichs geklagt, Bayern und Hessen haben sich dieser Kla
ge angeschlossen. Nun entsteht eine für mich völlig unverständliche Aufregung, nicht nur hier, sondern weithin im Land. Meine Damen und Herren, entweder ist das, was da geregelt ist, in Ordnung, dann wird die Klage scheitern, oder es ist nicht in Ordnung, dann wird doch niemand hier behaupten, wir sollen etwas, was nicht in Ordnung ist, verteidigen. Sind wir denn schon so weit gekommen, dass wir im Rechtsstaat Angst vor einer Klage haben, weil wir meinen, wir wären im Unrecht mit dem, was wir gemeinsam geregelt hätten. Es ist doch geradezu abstrus, meine Damen und Herren, wenn die Klage Recht haben sollte, dann können wir doch nicht argumentieren, ihr habt zwar Recht, aber bitte nehmt euer Recht nicht wahr. Das ist doch wohl keine vertretbare These. Deswegen verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Wenn es rechtens ist, wie es jetzt geregelt ist, ist es in Ordnung und wenn sich herausstellt, dass es an irgendeiner Stelle nicht rechtens ist, dann muss man es ändern. Dafür gibt es Gerichte.
Noch eines: Wie ist denn jetzt das weitere Verfahren? Das weitere Verfahren ist, wenn ich recht unterrichtet bin, so, dass die Bundesregierung für ihre Stellungnahme Fristverlängerung beantragen will, also offensichtlich auch überzeugt ist, dass das keine ganz einfache Sache ist, die irgendjemand verwerflicherweise zum Thema gemacht hat, sondern dass auch sie Zeit braucht, um Stellung zu nehmen.
Zweitens habe ich den Eindruck, dass, wenn wir uns in der nächsten Woche in der Ostministerkonferenz mit dieser Frage beschäftigen, es ein gemeinsames Interesse aller ostdeutschen Länder gibt, nämlich möglicherweise gutachterlich feststellen zu lassen, ob wir auf der richtigen Seite sind und ob unsere Argumente Bestand haben werden. Wenn das gemeinsam - da schert mich nicht, wie die einzelnen Regierungen zusammengesetzt sind - einer Klärung zugeführt wird, dann können wir uns darüber streiten, wie wir vor Gericht zu der Frage Stellung nehmen. Da werden wahrscheinlich die Interessen, möglicherweise Sachsens, Mecklenburgs und unsere, unterschiedlich sein und die werden wir dann vortragen.
Nur, meine Damen und Herren, ich würde bei dieser komplizierten Materie in der Tat vorschlagen, erst die Fachleute zu Wort kommen zu lassen und dann daraus, in der Hoffnung irgendetwas wird schon wo hängen bleiben, eine Mordsschlacht zu entfachen, denn es geht immerhin um Millionen von Versicherten und um die Existenz unserer Kassen. Wir wollen zwischen den Kassen Wettbewerbe trotz Risikostrukturausgleich. Das hat sich ja in der Vergangenheit auch bewährt. Ich rate dazu, den Risikostrukturausgleich Risikostrukturausgleich sein zu lassen und nicht Munition, wo man noch gar nicht über die Kanonen verfügt, wohin man schießen will.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 ab.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2254 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich mit einer positiven Nachricht beginnen. Die Zahl der Bafög-Empfänger im Freistaat Thüringen hat sich in den letzten fünf Jahren beinahe verdoppelt. Sie ist von 13.400 im März 1997 auf 23.000 im März 2002 gestiegen. Diese Zahlen zeigen, dass das Bafög in Thüringen eine beachtenswerte Rolle spielt und sie zeigen auch, dass von unseren BafögÄmtern und Studentenwerken eine hervorragende Arbeit geleistet wird. Ich danke allen, die daran beteiligt sind, auch von dieser Stelle aus ganz herzlich.
Diese Zahlen zeigen aber auch, wie wichtig das Bafög ist. Bafög sorgt dafür, dass die Entscheidung für oder gegen ein Studium nicht von der Einkommenssituation der Eltern abhängt und leistet einen wertvollen Beitrag dafür, dass Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen nicht vom Studium ausgeschlossen werden. Damit das so bleibt, muss zum einen der Bundesgesetzgeber regelmäßig Anpassungen vornehmen, aber auch wir als Land sind gefordert, das Ausführungsgesetz zu verändern, da wir für die Umsetzung des Bafög zuständig sind.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz überarbeitet und der aktuellen Rechts- und Gesetzeslage angepasst werden. Das Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz ist im Jahre 1991 erlassen worden. Es wurde bisher einmal geändert. Durch das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2001/2002 vom 21. Dezember 2000 wurde die Grundlage für die Finanzierung des Landesanteils an Bafög-Darlehen für Studierende durch die Thüringer Aufbaubank geschaffen. Die Finanzierung der Darlehen erfolgt dementsprechend seit dem Jahr 2000 durch die Thüringer Aufbaubank. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf soll eine Anpassung des Ausführungsgesetzes an die
veränderte rechtliche Situation im Freistaat erfolgen. Wie Sie wissen, hat sich die Organisation der Thüringer Studentenwerke Erfurt, Ilmenau, Jena und Weimar 1998 grundlegend verändert. Die Kräfte wurden gebündelt und die Aufgaben können nun durch die beiden Studentenwerke Erfurt-Ilmenau und Jena-Weimar wahrgenommen werden. Des Weiteren wurde die Thüringer Hochschullandschaft durch die Gründung der Staatlichen Studienakademie der Berufsakademie Thüringen erweitert. Auch die hochschulund personalvertretungsrechtlichen Vorschriften sind 1998 umgestaltet worden. Diese Veränderungen werden nun in dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgezeichnet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bin der festen Überzeugung, dass nicht alles zentral und auf Landesebene geregelt werden muss. Deshalb wird es in Zukunft im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung den Kreisen und kreisfreien Städten selbst überlassen bleiben, über die Errichtung eines gemeinsamen Bafög-Amts zu entscheiden. Als wichtigste Änderung sieht der Gesetzesentwurf vor, dass auch der Landesanteil der Bafög-Darlehen für Schüler durch die Thüringer Aufbaubank finanziert wird. Das führt zu einer Entlastung des Landeshaushalts von voraussichtlich 100.000 &
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Der vorliegende Gesetzentwurf führt zu einem Abbau überflüssig gewordener Regelungen und zu einer Flexibilisierung und Verbesserung der rechtlichen Situation. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Danke schön. Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt aus dem Hause keine Wortmeldungen vor. Jetzt will ich aber fragen, wie ist es mit Ausschussüberweisung? Irgendeiner muss das beantragen. Ja, Herr Stauch, Sie wollen es tun.
Wer für die Überweisung der Drucksache 3/2254 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei wenigen Stimmenthaltungen ist die
Thüringer Gesetz zur Bildung der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2256 ERSTE BERATUNG
Wie ich an Herrn Minister Köckert erkenne, der schon am Rednerpult steht, wird er für die Landesregierung diesen Gesetzentwurf begründen.
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie Nachsicht üben mit meiner übertriebenen Eile. Wir stehen hier an einem sehr wichtigen Punkt der Tagesordnung, was sich nicht in der Anwesenheit hier in diesem Plenarsaal widerspiegelt.
Das muss man natürlich deutlich sagen. Ich beglückwünsche jeden, der zu diesem Punkt heute hier im Raum ist.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Bildung einer neuen Gemeinde mit dem Namen Uhlstädt-Kirchhasel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vor. Wir kommen mit diesem Gesetzentwurf den Wünschen und Beschlüssen aller an der Gemeindeneubildung beteiligten Gemeinden nach. Als Folge der Bestandsänderung werden weitere Strukturänderungen erforderlich, die ebenfalls in diesem Gesetzentwurf geregelt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die landesweite Gemeindegebietsreform fort, und das ist das eigentlich Wichtige an diesem Punkt. Wir berücksichtigen deshalb, wie auch in der Vergangenheit, die entsprechenden Leitbilder und Leitlinien. Derartige Zusammenschlüsse zu größeren Einheiten führen mittelund langfristig zu einer Verbesserung der Leistungen und Investitionsfähigkeit der Gemeinden insgesamt.