Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Ein großer Teil der PDS-Mitglieder, ich hoffe nicht der größte, steht nicht auf dem Boden der Verfassung.

(Zwischenruf Abg. Huster, PDS: Das ist eine Schweinerei!)

Ihr Ziel ist Diskriminierung und die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz. Daraus machen Sie keinen Hehl. Man braucht sich nur die Pressemitteilungen Ihrer Fraktion anzuschauen - Steffen Dittes am 11. Juni 2000: "Den Verfassungsschutz abschaffen, der Verfassungsschutz ist Ausdruck eines verkürzten Demokratieverständnisses" - Dittes im Juli 2000: "Wer schützt uns vor solchen Verfassungsschützern?" - Bodo Ramelow im Juni 2001: "Die Fragwürdigkeit des Bespitzelungsapparats" und dann noch mit dem Hinweis - ich möchte nur auf das Plakat hinweisen, in dem eindeutig der Ministerpräsident, der Innenminister dieses Landes und der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz eigentlich diskriminiert werden. Das ist eine Sache des Anstands in meinen Augen, so etwas gehört sich nicht.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das waren V-Männer, Nazis, die bezahlt wor- den sind.)

Ihre Absichten, Herr Ramelow, sind unverkennbar und ziehen sich wie ein dunkelroter Faden durch.

Meine Damen und Herren, wir von der CDU stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und damit auch für den Verfassungsschutz, was ich auch von den Sozialdemokraten annehme. Der Status eines Abgeordneten ist unbestritten gesetzlich festgelegt. Der Status eines Abgeordneten darf aber nicht als Freibrief genutzt werden.

(Beifall bei der CDU)

Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Thema "Beobachtung von Abgeordneten des Thüringer Landtags durch den Thüringer Verfassungsschutz" heißt es, Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Erscheint ein Abgeordneter aufgrund von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes als Unterstützer verfassungsfeindlicher Bestrebungen, so wäre allein dieses Verdikt geeignet, die Legitimation seines Mandats in Frage zu stellen."

Meine Damen und Herren, wer im Sumpf wühlt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er beim Durchsuchen des Sumpfes gefunden wird.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind und bleiben dabei, dass man gegen jeglichen Extremismus vorgehen muss, ob er von links oder von rechts kommt. Aus diesem Grund ist der Verfassungsschutz wichtig für die Erhaltung unserer freiheitlichen Demokratie. Ich bin dem Innenminister und dem Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz dankbar, dass das Landesamt funktionsfähig ist. Ich hoffe stark, dass durch die Diskreditierung durch verfassungsfeindliche Elemente dieses Amt in seinem Ruf nicht weiter geschädigt wird. Diejenigen, die weiter im Sumpf wüh

len, sollten bedenken, dass schon manche darin versunken sind. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Ramelow zu Wort gemeldet.

Verehrte Damen und Herren, ich lasse mich nicht hinreißen, auf die Debatte von eben, den Charakter der VMänner und all die Dinge, die zu erheblichen Skandalen geführt haben und das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz in der gesamten Bundesrepublik bekannt gemacht haben, noch mal einzugehen, weil das Plakat hieß: "Alle reden von Nazis, wir bezahlen sie." Die Aussage war die, dass diese V-Leute von Blood and Honour, der, der gegen das Verbot klagt, auf der Payroll des Landesamts für Verfassungsschutz stand, dass Herr Dienel und Herr Brand auf der Payroll des Verfassungsschutzes standen. Das sind alles Dinge, die sie jetzt kleinreden möchten, aber darum geht es hier gar nicht. Ich möchte auch nicht auf die Dinge noch mal eingehen, die meine Kollegin Kaschuba richtigerweise aufgelistet hat, sondern ich möchte den Innenminister fragen, auf welcher Rechtsgrundlage

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Verfassung.)

- das würde ich gerne beantwortet wissen und das werden wir weiter fragen - wurde das Dossier angefordert?

Zweitens: Gilt in diesem Land mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip immer noch die Unschuldsvermutung? Wenn Herr Seela ruft: "Tausend Gründe, Deutschland zu hassen", ist das ein Punkt,

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Ich habe das nicht gerufen, das waren Ihre Kollegen.)

über den man politisch reden, diskutieren und streiten muss. Das habe ich auch getan. Das ist aber kein Grund, Geheiminformationen zusammenzusammeln - und das war der Punkt, an dem ich mich jetzt noch einmal gemeldet habe -, ein Konglomerat herzustellen und dann - ja wen eigentlich - informiert. Ich möchte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage hat der Herr Innenminister das Dossier angefordert? Die Fragen hat Frau Kaschuba gestellt, auf welcher Rechtsgrundlage das Dossier angelegt wurde. Aber was mich elektrisiert, war eben eine Bemerkung des Innenministers, auf die ich nachgefragt habe; da kündige ich an, dass wir weiter Nachfragen stellen werden, nämlich: Wie wurden die Informationen weitergegeben? An wen wurden sie weitergegeben und mit welchem Ziel? Ich habe mir in der Zwischenzeit die gesamte Korrespondenz zwischen der PDS-Fraktion und der Landtagsverwaltung herbringen lassen, als Herr Kollege Dittes zur Wahl stand.

Wir haben sechs Briefe an die Landtagsverwaltung geschickt; in keinem einzigen wurde in der Zwischenzeit auch nur ein Hinweis darauf gegeben, dass es irgendwelche Gründe gibt, über die Parlamentarier informiert worden sind. Und jetzt höre ich, die PKK sei informiert worden. Auf meine Nachfrage an den PKK-Vorsitzenden sagte er, er könne es nicht beantworten, weil er nur eine Erklärung abzugeben hat und als Abgeordneter könne er nichts dazu sagen. Ich bedauere, dass der Kollege Pohl nicht da ist. Der weiß am eigenen Leib, als ihm unterstellt worden ist, er habe Geheimnisverrat über Informationen gemacht, die ihm angeblich als PKK-Mitglied gegeben worden sind, da ist er von diesem Innenminister sogar angezeigt worden. Insoweit muss man einmal überlegen, wenn eine Wahlentscheidung dieses hohen Hauses von Informationen beeinflusst wird, die über so merkwürdige Kanäle weitergegeben werden, dann werden wir die Frage an die Landtagspräsidentin stellen und stellen müssen, warum der Ältestenrat nicht informiert wurde; warum diese Informationen an andere offenkundig weitergegeben wurden und über ihr Verhalten mit Informationen, die auf diese merkwürdige Art und Weise gesammelt und gegen Abgeordnete verwendet worden sind. Insoweit sind wir in einem demokratiegefährdenden Zustand, bei dem man nicht mehr weiß, an welcher Stelle möglicherweise auch Bürger das Gefühl haben: Wendet euch lieber nicht an Abgeordnete, weil ihr nicht wisst, dass ihr in den Dunstkreis der Ermittlung geraten könnt. Und da sage ich: Vorsicht und wehret den Anfängen.

(Beifall bei der PDS)

(Unruhe bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dittes zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, auch das ist richtig, Herr Kretschmer, aber das ist eine Angelegenheit, die wirklich das Landesamt für Verfassungsschutz und mich betrifft.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Ich habe es doch geahnt.)

Der Thüringer Innenminister versucht in der Öffentlichkeit darzustellen, dass es doch allen Grund gebe, Informationen über den Abgeordneten Steffen Dittes zu beschaffen

(Beifall bei der PDS)

und auch mit diesen entsprechend umzugehen. Weder sei es ungewöhnlich noch skandalös, wenn er personenbezogene Daten über meine Person beim Landesamt für Verfassungsschutz anfordert - erklärte er dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" -, denn schließlich habe die PDS

mich damals in die Landtagskommission entsenden wollen, welche die Telefonabhörmaßnahmen des Landesamts für Verfassungsschutz genehmigt. Er, also Köckert, habe sich doch ein Bild über meine Verfassungstreue machen müssen. Dass er dies erstens nicht musste und zweitens dem auch keine Rechtsgrundlage zugrunde lag, hat Ihnen bereits meine Kollegin Karin Kaschuba dargestellt. Ich will auch zu diesem rechtlichen Hintergrund gar nichts ausführen, sondern ich will meine ganz persönlichen Bemerkungen zu dem Ergebnis dieser Überprüfung meiner Verfassungstreue von Herrn Köckert machen. Denn der Innenminister Köckert kommt wenige Tage nach der Spiegelveröffentlichung - nach seiner Überprüfung - in der Südthüringer Zeitung zu dem Ergebnis, der PDS vorwerfen zu müssen, sie störe sich offensichtlich nicht an der verfassungsfeindlichen Haltung eines ihrer Fraktionskollegen. Er nimmt damit eine öffentliche Charakterisierung meiner Person vor, die jedweder Grundlage entbehrt und die letztendlich zum Ziel hat, mich als vermeintlichen Verfassungsfeind von der politischen Auseinandersetzung auszuschließen, die, wenn man auch das Gutachten der Landtagsverwaltung zugrunde legt - Frau Groß ist bereits darauf eingegangen -, auch dazu geeignet sein kann, die Legitimation meines Mandats infrage zu stellen. Als Richtmaß für die unterstellte Verfassungsfeindlichkeit gelten im vorliegenden Fall nicht etwa die Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes, sondern ideologische Interpretationen meines politischen Wirkens. Die mir unterstellte Verfassungsfeindlichkeit, meine Damen und Herren, meint hier explizit nicht ein Bestreben gegen den Artikel 1, die Menschenwürde und die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte, oder Bestrebungen gegen den Artikel 20, in dem die Verfassungsgrundsätze niedergelegt sind; sie meint auch nicht Bestrebungen gegen die in Kapitel 1 des Grundgesetzes niedergelegten Grundrechte; sie meint auch nicht Bestrebungen gegen die in Artikel 20 a angeführte Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder Bestrebungen gegen das Verbot zur Führung eines Angriffskriegs in Artikel 26. Aber allein die erstgenannten Artikel 1 und 20 unterliegen der so genannten Ewigkeitsklausel des Artikel 79 Abs. 3 und sind deshalb in ihrem Inhalt als unveränderbar anzusehen; an diesem müssen sich natürlich auch alle möglichen Änderungen orientieren. Meine Damen und Herren, wenn Sie so wollen, ist die Ausgestaltung des Grundgesetzes darüber hinaus immer Ergebnis eines Diskussionsprozesses politisch Agierender. Und Frau Groß, da irren Sie, wenn Sie der Meinung sind, die Frage der Existenz eines Landesamts für Verfassungsschutz würde zu diesen möglichen Veränderungen im Rahmen eines Diskussionsprozesses nicht gehören.

Natürlich - da habe ich keine Not, das hier zu sagen, das wissen Sie - habe ich zu einer Vielzahl von Regelungen im Grundgesetz eine andere Auffassung, die meiner sich von Ihrer unterscheidenden Gesellschaftsvorstellung auch entspricht. Aber, meine Damen und Herren, diese Position lasse ich mir weder durch Sie, Herr Innenminister, nehmen, noch in irgendeiner Art und Weise durch Ihre öffentlichen Verlautbarungen auf Grundlage dieses Dos

siers kriminalisieren oder sogar als verfassungsfeindlich abqualifizieren. Aber genau das, Herr Köckert, meint Ihre ideologisch verklärte Unterstellung der Verfassungsfeindlichkeit meiner Person. Dabei, meine Damen und Herren, erschreckt mich schon die Natürlichkeit und Normalität und auch die Unbekümmertheit in der Öffentlichkeit, wie dargestellt wird, dass allein politische Bestrebungen, die denen der gegenwärtig Regierenden widersprechen, es rechtfertigen würden, dass ein Inlandsgeheimdienst diese unter Beobachtung nimmt und eine Regierung sich dieser Beobachtung zum Zwecke der politischen Auseinandersetzung bedient. Für mich wird dabei vor dem Hintergrund historischer Kenntnis und Erfahrung der Gegenwart deutlich, dass jede Regierung eines jeden Landes die Aufgaben und Befugnis eines Geheimdiensts vor dem Hintergrund eigener ideologischer Positionierung nutzt und damit die Überwachung anders und kritisch denkender Menschen rechtfertigt und dessen Notwendigkeit verteidigt. Da mache ich - meine Damen und Herren, hören Sie genau zu -, ohne Qualität/Quantität, Art und Weise oder Folgewirkung gleichzusetzen, bei diesem Grundprinzip politisch motivierter und gesteuerter Geheimdienste keinerlei Unterschied zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz oder einem Ministerium für Staatssicherheit.

Meine Damen und Herren, der Thüringer Innenminister führte in der 13. Sitzung des Thüringer Landtags am 16. März 2000 - wenige Wochen nach der Übermittlung des personenbezogenen Dossiers - aus: "Weiß man doch, dass er" - also ich - "landesweit nahezu überall dort, wo es im Rahmen von Demonstrationen der linken Szene zu Randale kommt, in vorderer Reihe steht, und zwar nicht zum Bekämpfen der Randale, sondern eher noch zum Anheizen der Situation vor Ort. Meine Damen und Herren, auch das ist ein Grund, weshalb einer, der so tiefe Kontakte in die linksextreme Szene hat, nichts in der G10 zu suchen hat."

Meine Damen und Herren, nun kann man sicherlich zweigeteilter Meinung sein, ob das Dossier, um das es hier geht, hierbei die Grundlage für diese Äußerung gewesen ist und dass damit das Informationsersuchen als Informationsbeschaffung zum Zweck der Vorteilsnahme der politischen Auseinandersetzung bezeichnet werden kann oder ob das Dossier lediglich Anhaltspunkt für eine wiederum politisch motivierte Unterstellung war; das sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Ich habe in der damaligen Landtagssitzung diese Unterstellungen in aller Deutlichkeit zurückgewiesen und daran hat sich auch nichts geändert. Deshalb, und um Ihnen gleichsam die Haltlosigkeit und die Unbegründetheit der Vorwürfe und Unterstellungen und die dem zugrunde liegende politisch motivierte Einschätzung zu veranschaulichen, werde ich mich einzeln zu den Inhalten in dem mir bekannten Dossier äußern. Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, es ist Ihnen als solches nicht bekannt. Alles andere würde den vorhandenen Skandal auch nur noch erhöhen.

"1.: D. ist als Totalverweigerer und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Einzelheiten werden als bekannt vorausgesetzt." Wir diskutieren nicht meinen Lebenslauf, Herr Köckert, wir diskutieren, was Sie für meinen politischen Lebenslauf zugearbeitet bekommen haben.

Meine Damen und Herren, wenn in diesem Teil Roewer den Straftatbestand der Dienstflucht etwas untechnisch als Totalverweigerung angibt, sind die Angaben unzweifelhaft richtig. Ebenso richtig ist es aber auch, dass diese Angaben als bekannt vorausgesetzt werden konnten, auch beim Thüringer Innenminister, hat doch die Thüringer Presse oftmals darüber berichtet und auch der heutige Innenminister als damaliger CDU-Fraktionsvorsitzender mehrmals darauf verwiesen. Sollte ihm dies etwa im Februar 2000 entfallen sein und er das Landesamt für Verfassungsschutz lediglich als Gedächtnisstütze verwendet haben oder aber hat er Auskunft über eventuell weitere vorliegende Straftatvorwürfe, die ihm unbekannt waren, verlangt? Dann wäre es aber trotzdem in beiden Fällen rechtswidrig gewesen und tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes für verfassungsfeindliche Bestrebungen sind die aufgeführten Verurteilungen mit Sicherheit nicht.

"2. Zusammenwirkung mit der autonomen Antifa: D. unterstützte im Januar 1995 das Arnstädter Jugendprojekt e.V., einen Verein der örtlichen autonomen Szene. Er war Teilnehmer an der gewalttätig verlaufenden Aktion gegen die Thüringer Waldautobahn am 16. April 1996. Seine Telefonnummer diente als Kontaktstelle in einschlägigen Publikationen. Auch in der Szenezeitschrift der autonomen Szene aus Ilmenau wird 1998 sein Wahlbüro als Kontakttelefon angegeben; er ist zwischen 1997 und 2000 Teilnehmer, Unterstützer, Anmelder von Antifa-Demonstrationen, die zum Teil durchgeführt, in einem Fall, 11. Oktober 1997, Saalfeld, verboten wurden, da unverhohlen zur Gewalt aufgerufen wurde."

Meine Damen und Herren, ich war also zwischen 1997 und 2000 Teilnehmer an antifaschistischen Demonstrationen in Thüringen. Ich kann Ihnen versichern, das war auch vor 1997 und auch nach 2000 der Fall. Aber diese Demonstrationen mögen Ihnen selbst nicht gefallen, weil sie eben nicht darauf ausgerichtet waren, Rechtsextremismus als ledigliches Jugend- und Gewaltproblem zu verharmlosen, sondern sehr viel deutlicher gesellschaftliche und politische Verantwortung für eine große Resonanz rechter und rassistischer Position thematisiert haben. Daraus allerdings den Vorwurf zu zimmern, dass es sich hierbei um verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes handelt, dürfte Ihnen ernsthaft schwer fallen, es ist Ihnen sogar unmöglich.

(Beifall bei der PDS)

Insbesondere wird die für den 11. Oktober 1997 in Saalfeld geplante und schließlich verbotene Demonstration "Gegen rechte Gewalt" genannt, weil dort angeblich unver

hohlen zur Gewalt aufgerufen wurde. Im Aufruf, meine Damen und Herren, des damaligen Bündnisses hieß es aber, dass die Aufruferinnen und Aufrufer keine Gewalt gegen Menschen und Sachen dulden werden und alle Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgerufen sind, für einen friedlichen Verlauf der Demonstration zu sorgen. Unterstützer dieser Demonstration waren unter anderem die Vereinigung "Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter gegen Rassismus und Faschismus", der PDSKreisverband Saalfeld, der Landesvorstand und der Kreisverband Saalfeld, Bündnis 90/Grüne, die Gewerkschaften ÖTV Jena, IG Metall Ostthüringen, HBV Ostthüringen, DGB Mittelthüringen sowie die DGB-Vereine RAN e.V. und das Bildungswerk Thüringen des DGB-gewaltbereite Verfassungsfeinde, meine Damen und Herren, oder Auswuchs einer Doppelstrategie dieser Organisation, wie sie der Innenminister der PDS nur allzu gern in vielen Fragen unterstellt?

An dieser Stelle verweise ich auch noch einmal auf das Gutachten der Landtagsverwaltung, die im Zusammenhang mit vorliegender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Auffassung kommt, dass allein die Beobachtung und Registrierung von Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern diese von der Demonstration abschrecken kann und damit ein faktisch mittelbarer Eingriff in die Versammlungsfreiheit vorliegt. In der vorliegenden Aufzählung ist davon mit Sicherheit auszugehen.

Meine Damen und Herren, die dargestellte gewalttätige Aktion am 16. April 1997 könnte dem entgegen nun ja tatsächlich Anhaltspunkt für meine Gewaltbereitschaft im Sinne der politischen Auseinandersetzung sein, aber nur dann, wenn es sie tatsächlich gegeben hätte. Am 16. April 1997 versammelten sich DEGES und die Landesregierung zu einem der zahlreichen ersten Spatenstiche zum Bau der A 71 in der Nähe von Kirchheim im Ilm-Kreis. Natürlich haben Umweltschützerinnen und -schützer diese Einladung zur Meinungsfreiheit auch gern angenommen. Sie haben an diesem Tag Bäume gepflanzt auf der Trasse, sie trillerten mit Trillerpfeifen, sie trugen in einem Sarg die Umwelt zu Grabe und sie zeigten natürlich auch Transparente. Ein solches Transparent sollte auf ausdrücklichen Wunsch der DEGES durch die Polizei entfernt werden. Einer daraufhin ausgesprochenen Bitte der Polizei wurde nicht entsprochen. Und unter Verstoß gegen § 6 des Polizeiaufgabengesetzes - unaufgeforderte Ausweispflicht von zivil gekleideten Polizeibeamten - und unter Verstoß gegen § 62, insbesondere Absatz 3 Polizeiaufgabengesetz - Androhung unmittelbaren Zwangs gegenüber einer Menschenmenge - wurde das Transparent gewaltsam durch Polizeibeamte in Zivilkleidung entfernt. Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, daher auch meine Verurteilung, meine Damen und Herren, und die damit unterstellte Gewalttat war das Festhalten an einem Transparent, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Im Übrigen kann man die Geringfügigkeit auch im Urteil selbst und auch in der Urteilsbegründung des Arnstädter Amtsgerichts nachlesen.

Ich stelle Ihnen beides gern einmal zur Verfügung.

Also, auch in Punkt 2 keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebung, die eine Erhebung, Speicherung und Weitergabe meine Person betreffender Daten rechtfertigen würden. Nicht die Anmeldung von Demonstrationen und erst recht die Teilnahme an Demonstrationen stellen verfassungswidrige Handlungen dar, ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der PDS)

"3. Zusammenwirken mit der verbotenen PKK", ein Vorwurf, der ja auch schon seit 1999 durch den jetzigen Innenminister in der Öffentlichkeit lanciert wird. Aufgeführt im Dossier ist dazu: "Im Zusammenhang mit den Ereignissen um die Festnahme, Entführung des PKK-Führers Öcalan ist D. Initiator, Versammlungsleiter, Anmelder, Teilnehmer bzw. Redner der in Thüringen einschlägigen öffentlichen Veranstaltungen in Erfurt und in Jena 1999." Wenn ich mich recht entsinne, nahmen an dieser Demonstration in Erfurt im Übrigen auch Vertreter der SPD-Landtagsfraktion teil, die auch heute noch - Frau Becker - Mitglied der SPD-Landtagsfraktion sind. Vielleicht, das möchte ich Ihnen empfehlen, Frau Becker, sollten Sie auch einmal einen Antrag auf Auskunftsersuchen über personenbezogene Daten stellen, die beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeichert worden sind, denn nach der Logik des Innenministers ist es doch gar nicht so ungewöhnlich, dass, wenn im Zusammenhang mit der Überwachung von vermutlich vermeintlich verfassungsfeindlichen Organisationen auch Landtagsabgeordnete auftauchen, auch über diese der Minister personenbezogen natürlich informiert wird.

Dies gilt natürlich auch für einige SPD-Vertreter im Zusammenhang mit den so genannten Antifa-Demonstrationen. Es könnte aber auch für den Erfurter Oberbürgermeister Manfred Ruge zutreffen, der am 11. März 2000, zwei Wochen nach der IWG-Demonstration in Erfurt, an einer von mir angemeldeten antifaschistischen Demonstration teilgenommen hat, aber das nur am Rande, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion.

Im Zusammenhang mit der Demonstration am 5. März für das uneingeschränkte Recht der Kurdinnen und Kurden auf Selbstbestimmung für eine politisch friedliche Lösung der Kurdenfrage in Erfurt nur eine kurze Bemerkung: Da möchte ich meinen früheren Abgeordnetenkollegen Steffen Kachel aus der Aktuellen Stunde am 25. März 1999, die den Titel trug "PDS und PKK in Thüringen" auf Antrag der CDU-Fraktion, zitieren. Er sagte an dieser Stelle: "Ist Ihnen an dieser Stelle schon einmal die Widersprüchlichkeit der offiziellen Asylpolitik aufgefallen? Kurdische Asylbewerber müssen mithin eine Verfolgung in Verbindung zu dem Kampf der Kurden um ihre Rechte glaubhaft machen, um in Deutschland anerkannt zu werden, seit dem Verbot der PKK aber aktuell jede Verbindung zu dessen politischer Hauptorganisation abstreiten,