Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist diese Überweisung geschehen.
Wer der Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit liegt die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend ist der Innenausschuss.
Ich komme zur Abstimmung über die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 3/2425 an den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Wir lassen bitte einmal gleich zählen. Danke schön, das sind 22 Jastimmen. Gegenstimmen?
Wir sind, normalerweise habe ich das laut und deutlich angesagt, bei der Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 3/2425 an den Innen
ausschuss. Da hatten wir jetzt die Jastimmen mit 22 ermittelt und die Gegenstimmen jetzt. Bitte zählen.
Das sind 21 Neinstimmen. Mit 22 Jastimmen und 21 Gegenstimmen ist auch diese Überweisung an den Innenausschuss angenommen.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Drucksache 3/2425 an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.
Nun stimmen wir noch über die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dieser Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Demzufolge liegt die Federführung beim Haushalts- und Finanzausschuss.
Thüringer Gesetz zur Änderung forstund naturschutzrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2434 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, am 15. Mai dieses Jahres hat das Kabinett über den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf abschließend beraten. Ich will Ihnen heute anlässlich der ersten Lesung im Thüringer Landtag dazu die Auffassung der Landesregierung vortragen. Das Thema des Änderungsgesetzes, das sich mit dem Reiten im Wald befasst, ist eines der Themen, über das seit In-Kraft-Treten des Thüringer Waldgesetzes Mitte 1993 öfter und teilweise auch emotional diskutiert worden ist. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist nach wie vor nicht klar, auf welchen Waldwegen geritten werden kann und wo nicht. Die immer währenden Auseinandersetzungen haben gezeigt, dass die ursprünglichen Regelungen aus dem Jahre 1993, das Reiten auf allen festen Wegen ohne Berücksichtigung der Interessen der Waldeigentümer zuzulassen, nicht die optimale Lösung für Thüringen ist.
Das Reiten, das in unserem waldreichen Thüringen hauptsächlich auf Waldgrundstücken ausgeübt wird, hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise zu einer erschwinglichen Freizeitgestaltung in der Natur entwickelt, was vor fast 10 Jahren so noch nicht abzusehen war. Damit sind eine Reihe positiver Aspekte verbunden. Es muss aber auch deutlich gesagt werden, dass die Ansprüche an den Wald, der als wesentlicher Bestandteil der thüringischen Landschaftsregionen von mehr als 200.000 Waldbesitzern erhalten und gepflegt wird, in den letzten Jahren qualitativ wie auch quantitativ deutlich zugenommen haben. Sie sind aus mancherlei Gesichtspunkten heraus - ich erinnere nur an die Anforderungen im Rahmen der FFH-Richtlinie oder an die Auswirkungen des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes - vielfältiger geworden und nehmen von Jahr zu Jahr ständig zu. Daher gilt es für die Politik zukunftsfähige Lösungen zu finden, um diese wachsenden gesellschaftlichen Anforderungen mit den berechtigten Ansprüchen der Waldeigentümer bestmöglich zu vereinbaren. Dabei ist das Reiten als Nutzung auch aufgrund der deutlich höheren Beanspruchung der Waldwege vom so genannten freien Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung klar zu unterscheiden. Ich sage ganz deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung will das Reiten nicht einschränken und wird es nicht einschränken, aber allen Beteiligten ist ein Mitspracherecht einzuräumen und am Ende muss jeder Nutzer eindeutig wissen, wo und wie er was unternehmen darf.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, bis zum 1. Januar 2004 thüringenweit ein Reitwegenetz durch die untere Forstbehörde auszuweisen und zu markieren. Durch eine enge Einbeziehung der Gemeinden, der Landkreise und der kreisfreien Städte wird dafür Sorge getragen, dass diese Reitwege nicht am Waldrand enden. Vielmehr bietet sich die Chance, ein auch für den Reittouristen klar erkennbares Netz gut bereitbarer Wege anzubieten, auf das diese sich jederzeit verlassen können. Ich bin überzeugt, dass die neue Regelung für die in Thüringen gewollte Tourismusentwicklung förderlich sein wird.
Das vorgesehene Verfahren erlaubt es allen Beteiligten, und dabei wird niemand ausgeschlossen, seine Ansprüche anzumelden und in der gemeinsamen Diskussion zu begründen. Das verlangt natürlich ein Maß an Kompromissbereitschaft, wie es bisher nicht immer von allen Beteiligten erkennbar war. Wir haben bereits in sieben Thüringer Forstämtern erprobt, auf welche Art und Weise eine gleichberechtigte Beteiligung aller Interessengruppen möglich ist. Dieses Verfahren hat sich bewährt und wird in den Regionen anerkannt. Es wird deshalb beispielhaft für die landesweite Reitwegausweisung herangezogen. Denn die Ausweisung von Reitwegen ist auch nicht möglich, ohne zugleich die Wanderwege, die Skiwanderwege und die Radwanderwege, in die Koordinierung einzubeziehen. Weiterhin wird in der vorliegenden Änderung klar herausgestellt, welche Nutzung des Waldes der Zustimmung des Waldeigentümers bedarf. Auf das Erfordernis einer zu
sätzlichen Genehmigung durch das Forstamt wurde in diesen Fällen verzichtet. Das erspart Verwaltungsaufwand, der für die Beratung der Waldeigentümer wichtiger und fruchtbringender ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Entwurf ist in den letzten Wochen überarbeitet worden, wozu nicht zuletzt die in der Anhörung einbezogenen Verbände beigetragen haben. Die vorgesehene Kennzeichnungspflicht der Pferde ist erhalten geblieben. Erst sie wird es ermöglichen, die undisziplinierten Reiter durch die unteren Forstbehörden zu sanktionieren. Außerdem wurde erstmals eine Halterhaftung, wie für die Halter von Kraftfahrzeugen, auch für Pferdehalter in das Gesetz aufgenommen. Dies soll dazu führen, dass die entsprechenden Halter auf die Nutzer einwirken und die Regelungen des Thüringer Waldgesetzes besser als bisher eingehalten werden.
Eine über die Gebühr von lediglich 15 für den Erwerb des Kennzeichens hinausgehende finanzielle Belastung der Reiter wird es nicht geben. Das heißt aber wiederum, dass auf die berechtigten Anliegen der Waldeigentümer bei der Ausweisung der Reitwege besondere Rücksicht zu nehmen ist. Schließlich sind in Thüringen seit 1991 insgesamt ca. 43,2 Mio. zieller Zuschüsse für Wegeneu- und -ausbau sowie Wegeinstandsetzungen an private und körperschaftliche Waldbesitzer geflossen. Vergessen Sie bitte nicht, dass dabei jedes Mal ein Eigenanteil von 10 bis 30 Prozent zu erbringen war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie daher, den jetzt vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung forst- und naturschutzrechtlicher Regelungen, welches für das Reiten im Wald lang erwartete Korrekturen mit sich bringt, zu diskutieren und letztlich zu einem guten Ende zu führen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Vorgehen der Landesregierung im Gesetzentwurf zur Änderung naturschutzrechtlicher Regelungen ist, gelinde gesagt, etwas ungewöhnlich, weniger diskret ausgedrückt, hinterhältig. Und genauer gesagt, abweichend von der sonst üblichen Praxis, soll im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs auch gleich noch die Erste Durchführungsverordnung zum Waldgesetz verändert werden und das, obwohl in den entsprechenden Verordnungsermächtigungen im Waldgesetz das Fachministerium für den Erlass der Ersten Durchführungsverordnung zuständig ist. Nun, ich habe es ja schon aus den Reihen der CDU gehört, Sie entgegnen
natürlich, und sicherlich auch die Regierung, formalrechtlich ist doch alles in Ordnung. Das stimmt sogar, meine Damen und Herren, denn Artikel 84 Landesverfassung erlaubt es dem Landtag, auch bei Verordnungsermächtigungen die Änderungen von Durchführungsverordnungen wieder an sich zu ziehen. Das, was hier aber hinterhältig ist, ist der politische Umgang, nämlich dass formalrechtliche Argumente nur als Vorwand benutzt werden. Es gibt einen eindeutig politischen Grund, warum jetzt das Ministerium so bescheiden seine Ordnungsbefugnisse an das Landesparlament zurücküberweisen will. Das Thema "Reiten im Wald" ist schon seit längerer Zeit hoch emotional zwischen verschiedensten Interessengruppen umstritten. Politisch gesehen ist das also eine ganz heiße Kartoffel. In den 12 Jahren meiner Zugehörigkeit zu diesem Landtag hat meine Fraktion immer und immer wieder gefordert, dass Verordnungen, die wichtig sind in verschiedenen Bereichen, so z.B. die Schulordnung, hier im Landtag beschlossen werden soll, damit diese auch öffentlich diskutiert werden kann. In diesen Bereichen allerdings gab es nie ein Einlenken, weder der Regierungsfraktionen noch der Regierung selbst. Und in diesem heute umstrittenen Fall schiebt die Landesregierung die Verantwortung ganz einfach dem Landtag zu. Das ist im höchsten Maße unehrlich.
Meine Damen und Herren, als 1999 die Diskussion um das Thüringer Waldgesetz verschiedene Betroffene und uns Abgeordnete in Atem hielt, hat meine Fraktion versucht, im Streit, den es damals schon gab, zu vermitteln. Entstanden ist dann der derzeitig gültige Kompromiss. Und seltsamerweise bedankten sich bei meiner Fraktion nach Verabschiedung des Gesetzes sowohl der Waldbesitzerverband als auch der Landessportbund, dass dieser Kompromiss eben so wie er war zustande gekommen ist. Heute nach nur 3 Jahren soll das damals im wahrsten Sinne des Wortes erstrittene Papier nichts mehr wert sein.
Seltsamerweise gibt es aber keine konkrete Begründung, warum dieses Gesetz nun wieder geändert werden soll. Ich hatte eigentlich gehofft, dass Herr Sklenar das heute noch mal darlegt. Es wird nur immer allgemein auf Klagen über Schäden durch die Waldbesitzer hingewiesen. In der Begründung zum Gesetzentwurf gibt es auch keine konkreten Angaben, auch nicht auf die Anfrage des Abgeordneten Scheringer Ende 2001, auch nicht auf meine Mündliche Anfrage vom Januar 2002 und auch auf die versprochene Aufschlüsselung der Schäden im Wald nach Art und Höhe durch den Waldbesitzerverband; darauf warte ich nun schon seit Monaten.
Was will also die Landesregierung nun mit den Änderungen konkret erreichen? Ich und meine Fraktion können es nur vermuten: Der Wald soll für die Allgemeinheit dichtgemacht werden oder den Waldbesitzern mit den großen Waldflächen, vielleicht den Adelshäusern, soll freies Feld für ihre Jagdinteressen gegeben werden. Ich
habe mit Waldbesitzern kleinerer Flächen gesprochen, wir haben ja selbst in unserer Fraktion einige, ich habe nicht nur mit diesen, sondern auch mit anderen gesprochen, sie alle sehen die derzeitige Regelung nicht als problematisch an. Also, Thüringer Wälder sollen weitestgehend reiterfrei gehalten werden, so sieht es die Landesregierung.
Lassen Sie mich deshalb zu einigen konkreten Regelungen kommen: Die Kennzeichnung der Tiere könnte ich ja noch verstehen, wenn sie etwas bringen würde. Dem entgegen stehen aber zurzeit Reiter aus den anderen Bundesländern, die noch keine Kennzeichnungspflicht haben. Müssen diese erst einen Antrag auf Kennzeichnung ihrer Pferde stellen, wenn sie in Thüringens Wälder reiten wollen und wie soll das praktisch aussehen?
Stehen die Behörden, meine Damen und Herren, am Wochenende am Eingang eines Waldes, natürlich nur an den gekennzeichneten Wegen und haben gleich Dutzende von Pferdeplaketten mit? Oder müssen diese Reiter sich Wochen vorher entscheiden, wann sie denn Thüringen mal einen Besuch abstatten wollen. Und wie soll das Ordnungsrecht überhaupt durchgesetzt werden? Muss der Sünder mit seinem gekennzeichneten Pferd fotografiert werden oder reicht hier Aussage gegen Aussage? Das größte Problem, meine Damen und Herren, und damit die heiße Kartoffel, ist das Verfahren zur Kennzeichnung der festen Wege. Reiter und andere Benutzer werden nicht nur benachteiligt, das Ganze ist auch alles andere als praktikabel. Circa 60 Prozent der derzeitigen Reitwege sind feste Wege. Um diese weiter für das Reiten, Radwandern, Wandern und Skilaufen freizugeben, sollen sie nun gekennzeichnet werden. Dazu sollen alle örtlichen von mir genannten Interessengruppen angehört werden. Nein, das stimmt nicht ganz, dort steht nicht "Interessengruppen", sondern "Betroffene" allgemein, ob alle einzelnen Betroffenen oder Vereine und Verbände, die es vielleicht wiederum an diesem Ort gar nicht gibt, ist im Gesetz nicht geklärt. Geklärt ist aber: Eine Freigabe der Wege und damit Kennzeichnung wird es nur geben, wenn der Waldbesitzer einverstanden ist und er braucht seine Entscheidung nicht einmal mehr zu begründen. Dies, meine Damen und Herren, führt nicht zu einem Interessenausgleich, sondern eindeutig auf Konfrontation hinaus.
Es ist irrsinnig zu glauben, Herr Primas, dass es zur gegenwärtigen Lage keine Einschränkung geben wird. Selbst das Spuren von Loipen mit Loipenfahrzeugen, das Anlegen von Skiwanderwegen, das Fahren von Hundegespannen usw. soll künftig von der Genehmigung, also dem Wohlwollen des Waldbesitzers abhängen. Damit wird dem naturgemäßen und sportlichen Anliegen nicht entsprochen. Nur aus einer überzeugenden naturrechtlichen Begründung
heraus könnte eine Kennzeichnung des Weges versagt werden, ich denke da an den Schutz seltener Pflanzen und Tiere, doch das ist nicht vorgesehen.
Meine Damen und Herren, viele Waldbesitzer haben durchschnittlich nur 2 Hektar Wald. Wie lange soll das Verfahren zur Kennzeichnung und Ausweisung der Reitwege überhaupt dauern? Bis jeder gefragt wurde und was ist mit den Waldstücken, die zurzeit gar keinen Eigentümer aufweisen, die gibt es doch auch? Damit würde das Reiten aber gänzlich unmöglich gemacht werden. Noch dazu, wo in der Durchführungsverordnung § 2 nur die als Reitwege ausgewiesen sein sollen, die mit Wegen außerhalb des Waldes verbunden oder mit anderen Reitwegen verbunden sind. Zwischendurch, muss ich mir vorstellen, werden die Pferde halt mal schnell getragen oder der Wald wird eben geschlossen.
Das, meine Damen und Herren, kann doch mit Blick auf das grüne Herz Deutschlands, das den Tourismus nach vorn bringen will, nicht Anliegen der Landesregierung sein. Schon das zweite Jahr sind Übernachtungen in Thüringen rückläufig, ein Indikator für einen touristischen Entwicklungsstand. Warum will also die Landesregierung das Reiten zurückfahren? Herr Sklenar, mit dem Gesetzentwurf wird es Einschränkungen geben, anstatt Reittouristik in geordnete Bahnen zu bringen und zu verstärken,
sozusagen als kleinen Baustein in einem nachhaltigen Tourismuskonzept. Nein, hier wird es von dem Wohlwollen der Waldbesitzer abhängen und mehr nicht.
Am Tourismus, aber auch der Reittouristik, meine Damen und Herren, und dem Reitsport hängen Arbeitsplätze. Damit, meine Damen und Herren, ist Thüringen nicht gerade reich gesegnet und mit Pferden übrigens auch nicht. Zu den 15.000 Pferden in Thüringen gehören 3.000 Arbeitsplätze. Es geht hier nicht um den teuren wettkampfbetriebenen Reitsport, es geht um Freizeitsportler. Sie reden doch immer davon, dass die Thüringer Landesregierung sich stark macht für den Sport. Gilt das nur für ausgewählte Sportarten? Denn von Ihrer Anhörung, die Sie in Ihrem Ministerium zum Referentenentwurf geführt haben, Herr Sklenar, im Dezember vergangenen Jahres ist nichts eingeflossen in eine Veränderung dieses Referentenentwurfs. Und dazu kommt, dass über die Hälfte der Reitsportler in Thüringen Kinder und Jugendliche sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Sie den Kindern und Jugendlichen eine ausgefüllte, sinnvolle und regelmäßig betriebene Freizeitgestaltung nehmen, die auch noch teurer werden würde.
Natürlich, wenn vor Ort vielleicht Reitwege eingeschränkt sind, muss man natürlich fahren und das kostet natürlich auch und nicht nur die Kennzeichnung der Pferde. Zu den Kosten kann man sich ja dann generell noch mal im Ausschuss verständigen und entscheiden. Wir wollen eine Ausschussüberweisung an den Umweltausschuss und wir möchten natürlich dann auch eine Anhörung von Betroffenen beantragen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf eines hinweisen: Im vergangenen Jahr hat das Land Rheinland-Pfalz unser jetziges Waldgesetz fast in Gänze übernommen. Rheinland-Pfalz hat nach einem Jahr eine Analyse der Umsetzung dieses Gesetzes erstellt und siehe da, die Ergebnisse werden als positiv eingeschätzt. Der Schaden im Wald ist nicht höher als vor dem Waldgesetz.
Ja, ich habe die Studie gelesen. Positiver Nebeneffekt: Dort auf der Basis des Gesetzes wurde ein Reitwegenetz für die touristische Nutzung erstellt. Von einer Analyse dieses jetzt gültigen Waldgesetzes in Thüringen ist mir allerdings nichts bekannt.
Oder, Herr Sklenar, ist die Analyse geheim oder vertraulich? Dann kann ich allerdings nur mutmaßen, dass die Ergebnisse ähnlich gut sind wie in Rheinland-Pfalz, und auf solch einer Grundlage kann ein Gesetz natürlich nicht in die jetzt vorgeschlagene Richtung novelliert werden, deswegen wird es uns vielleicht, wenn es solch eine Analyse gibt, ganz verschwiegen. Die Umsetzung dieses umstrittenen Gesetzes soll unter anderem im Detail in der ersten Durchführungsverordnung geregelt werden. Kein Wunder also, dass das Ministerium diese heiße Kartoffel dem Landtag zurückgeben will. Aber auf ein so großzügig bescheidenes Geschenk des Ministeriums können wir ganz gern verzichten, denn dieses Parlament muss die Änderung dieser Durchführungsverordnung nicht wieder an sich ziehen. Sollte aber dieses Gesetz so durchgehen mit der Änderung der Durchführungsverordnung, dann kann ich Ihnen schon jetzt garantieren, dass wir immer und immer wieder beantragen werden, dass die wichtigsten Verordnungen, wie zum Beispiel die Schulordnung, vom Landtag beschlossen werden. Danke schön.