Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Entwicklung der Debatte, ich habe es eingangs schon gesagt, ist im vergangenen halben Jahr, seitdem wir dieses Gesetz hier in diesen Landtag eingebracht haben, rasant gewesen. Deshalb bin ich dem Innenausschuss dankbar, dass er diese Entwicklung in seiner Beratung auch mit aufgenommen und hier noch entsprechende Änderungen vorgelegt hat, die die CDU-Fraktion in ihrer Änderungsvorlage eingebracht hat. Diese Beschlussvorlage sieht im Wesentlichen Ergänzungen des Regierungsentwurfs in den Teilen vor, wo das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes vom Beginn dieses Jahres Befugnisse erweitert hat. Das sind Befugnisse, mit denen das Bundesamt für Verfassungsschutz und jetzt analog auch das Landesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben Ersuchen an Kreditinstitute, an Postdienstleister, an Telekommunikationsanbieter und Luftverkehrsunternehmen richten kann.

Den Landesbehörden für Verfassungsschutz stehen diese Befugnisse nur dann zu, wenn sowohl das Antragsverfahren, die Verarbeitung der erhobenen Daten sowie die Mitteilung an die Betroffenen und die parlamentarische Kontrolle, entsprechend der Bundesregelung, gleichwertig geregelt werden.

Analog zum Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes werden nunmehr die erforderlichen landesrechtlichen Verfahrensregelungen durch diese Änderungsvorlage des Innenausschusses vorgeschlagen.

Es sollen mit diesem Artikelgesetz, meine Damen und Herren, auch die Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission weiterentwickelt werden. Hierzu ist vorgesehen, dass einzelne Bestimmungen an das auf Bundesebene festgelegte Regelungsniveau angepasst werden. Der Bund hat hierzu sein Gesetz am 17. Juni 1999 geändert. Dazu zählen insbesondere die Anhörung von Bediensteten des Landesamts für Verfassungsschutz und der Besuch von Einrichtungen der Verfassungsschutzbehörde sowie die öffentliche Bewertung von aktuellen Vorgängen.

Die Zielrichtung des SPD-Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Parlamentarischen Kontrollkommission hat der Innenausschuss aufgegriffen und in die oben genannten Vorschläge mit eingepasst. Allerdings ging der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion weit über die Regelungsbreite des entsprechenden Bundesgesetzes hinaus, so z.B. mit der Forderung, die PKK nicht mehr generell geheim tagen zu lassen. Das wäre, meine Damen und Herren, mit problematischen Folgen verbunden. Die PKK wäre von wichtigen Informationen ausgeschlossen, da die auf Geheimschutzniveau arbeitende Verfassungsschutzbehörde Thüringens, also das Landesamt für Verfassungsschutz, aber auch die der anderen Länder ihre Erkenntnisse unter diesen Voraussetzungen in der PKK nicht mehr vollständig mitteilen würden. Die Vorschläge des Innenausschusses, meine Damen und Herren, sichern einerseits die Funktionalität der Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz, tragen aber auf der anderen Seite zu einer effektiven Anpassung der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission bei. Ich darf ausdrücklich bekräftigen, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Innenausschusses auch von der Landesregierung begrüßt werden.

(Beifall bei der CDU)

Damit werden, meine Damen und Herren, im Bund und in manchen Bundesländern bereits vorhandene und in nächster Zeit zwingend zu erwartende Lösungen aufgegriffen und funktionell umgesetzt. Insbesondere, meine Damen und Herren, die tragischen Ereignisse der letzten Monate und die bisherigen Erkenntnisse aus der Arbeit der Verfassungsschutze geben all jenen Recht, die hier im Hause den Verfassungsschutz schon immer für unverzichtbar gehalten haben und die ihn stärken wollen, ohne jedoch die parlamentarische Kontrolle zu kurz kommen zu lassen, und gibt denen Recht, die daran interessiert sind, dass das Landesamt für Verfassungsschutz für die sich stetig neu stellenden Herausforderungen handlungsfähig und effektiv sein muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum brauchen wir diese Novelle? Mit dieser Gesetzesnovelle machen wir unser Land wieder ein Stück sicherer.

(Beifall bei der CDU)

Denn, meine Damen und Herren, Sicherheitspolitik kennt keinen Stillstand. Unsere Bürger sollen sich auch weiterhin vor Kriminalität und Terror sicher fühlen können. Diesem Ziel dient dieses Gesetz. Wir wollen den Sicherheitsorganen - der Polizei und dem Verfassungsschutz das notwendige rechtsstaatlich zulässige Instrumentarium an die Hand geben, die Kriminalität und die Gewalt entschlossen, konsequent und wirksam bekämpfen zu können. Das sind wir nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes schuldig, das sind wir auch den Beamtinnen und Beamten, den Angestellten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig, die in diesen Behörden ihren täglichen Dienst tun und den Buckel für uns hinhalten.

(Beifall bei der CDU)

Der Bürger, meine Damen und Herren, hat Anspruch auf einen starken Staat. Denn nur ein starker Staat kann auch die Schwachen im Staat schützen und ihr Recht zur Geltung bringen.

(Beifall bei der CDU)

Der freiheitliche Rechtsstaat muss auch ein wehrhafter Staat sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Die Ereignisse der letzten Monate haben dies sehr deutlich uns allen vor Augen geführt. Mit dieser Novelle schaffen wir klare gesetzliche Regelungen für eine effektive Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Ich möchte, auch von dieser Stelle hier, allen danken, die an diesem Entwurf mitgearbeitet haben, die ihn möglich gemacht haben durch ihre fachkundige und gründliche Mitarbeit.

Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Wir können die Aussprache beenden und kommen zur Abstimmung.

Zunächst über den Tagesordnungspunkt 3 a - Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2128.

Da stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2519 ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen als Zweites über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2521 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/2474 ab. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Verwechslung bei der Berichterstattung gab. Aber, da Ihnen allen die Beschlussempfehlung schriftlich vorliegt, dürfte daraus kein Problem entstehen. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit Mehrheit zugestimmt worden.

So können wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2128, unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf mit der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in Drucksache 3/2128 zustimmen will, den bitte ich, sich von Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Bei einer Anzahl von Gegenstimmen ist in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3 b - Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Drucksache 3/1705.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf direkt ab, weil der Innenausschuss eine Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen hat. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu TOP 3 c - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2038.

Da stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2524 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2038 ab. Da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt, geschieht das ja direkt. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Gegenstimmen? Stimmenthaltungen. Ein paar Stimmenthaltungen, aber dieser Gesetzentwurf ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann können wir den Tagesordungspunkt 3 abschließen und ich rufe auf, weil ich nicht glaube, dass wir Kirchhasel bis 14.00 Uhr schaffen, den Tagesordnungspunkt 19

Fragestunde

(Unruhe bei der CDU)

Die erste Mündliche Anfrage hat Frau Abgeordnete Thierbach. Ich werde noch ein bisschen warten, bis die Abgeordneten, die jetzt dieser Fragestunde nicht interessiert zuhören wollen, den Saal verlassen haben, und ich bitte Sie um etwas mehr Aufmerksamkeit und Ruhe. Frau Abgeordnete Thierbach, Sie können jetzt die erste Frage stellen, Drucksache 3/2444. Bitte schön.

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes geplant?

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden für Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie für maximal 72 Monate gewährt. Diese Zeit des Leistungsbezuges wird von einer übergroßen Mehrheit von den Unterhaltsberechtigten voll ausgeschöpft. In den letzten Jahren ist verstärkt zu verzeichnen, dass die Einstellung der Unterhaltsleistungen mit dem Erreichen der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten sowie dem Erreichen des 12. Lebensjahres begründet wird. Von Fachverbänden sowie Vereinen wird diese gesetzliche Grundlage seit Jahren kritisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es Vorstellungen der Landesregierung, im Bundesrat initiativ zu werden, um Veränderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes hinsichtlich der Heraufsetzung der Bezugsdauer sowie der Anhebung der Altersgrenze für Kinder und Jugendliche anzustreben?

2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant?

3. Wenn nein, warum nicht?

Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung. Ich habe die Antwort auf diese Mündliche Anfrage vorbereitet, aber offenbar in der Eile heute Morgen nicht eingesteckt. Ich bitte um Nachsicht.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatssekretär Maaßen, schaffen Sie es noch innerhalb einer Stunde, vielleicht ist die Abgeordnete Frau Thierbach einverstanden, dass Sie die Antwort...

Dass wir sie zurückstellen, ich bitte um...

Okay, das kann passieren, kein Problem. Dann kommen wir erst einmal zur nächsten Frage. Sie haben sie? Die Staatskanzlei hat Hilfe gebracht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bitte um Nachsicht, ich hoffe, dass es mir bei der nächsten Antwort nicht genauso geht, denn meine Mappe geht erst bei der Nummer 48 los.

Meine Damen und Herren, ich beantworte namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Nein.

(Heiterkeit bei der PDS)