Hinsichtlich der Statistik noch einmal. Sie sagen, leider gab es keine, zukünftig wird es eine geben. Wann heißt das, zukünftig, und wird es auch geschlechtsspezifisch gemacht?
Herr Abgeordneter Nothnagel, die letzte Frage zuerst. Es soll auch geschlechtsspezifisch erhoben werden, das sieht die Software vor. Ich kann Ihnen noch nicht den genauen Zeitpunkt sagen, wann es landesweit eingeführt wird.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Fischer in Drucksache 3/2467. Bitte, Frau Abgeordnete.
Laut einer Pressemitteilung vom April des Jahres hat die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft die Zahlungsmoral der Krankenkassen beklagt und auf Forderungen von Kliniken hingewiesen. Deren Außenstände betrugen zum Stichtag 15. Januar 2002 76,8 Mio.
1. Wie nimmt die Landesregierung ihre Rechtsaufsicht hinsichtlich der Zahlungsmoral der Krankenkassen, insbesondere der AOK Thüringen, wahr?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die aus dieser Situation entstehenden Liquiditätsprobleme von Kliniken?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Fischer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Ausübung der Rechtsaufsicht erfolgt jeweils aus gegebenem Anlass. Bei dem durch die Fragen angesprochenen Sachverhalt waren bisher keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nötig, weil keine Verstöße gegen Recht und Gesetz vorlagen. Darüber hinaus werden alle Kassen regelmäßig innerhalb von fünf Jahren einer Prüfung gemäß § 274 SGB V unterzogen. Auch der von Ihnen angesprochenen Frage der Zahlungsmoral ist das Ministerium nachgegangen. Dabei sind keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.
Zu Frage 3: Ich gehe davon aus, dass die Krankenkassen, wie von diesen erklärt, die Rechnungen innerhalb der Zahlungsziele begleichen. Für eine Überprüfung im Einzelfall besteht bisher kein Anlass.
Herr Maaßen, eine erste Nachfrage: Wie beurteilt die Landesregierung die Umsetzung des § 112 SGB V "Zweiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen über Krankenhausbehandlungen" in Thüringen und in welcher Weise ist die nach § 112 Abs. 3 mögliche Schiedsstelle bisher tätig gewesen.
Frau Abgeordnete Dr. Fischer, ich bin etwas überfordert durch diese nicht mit dem Gegenstand zusammenhängende Frage und ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich die Frage aufnehme und Ihnen dann schriftlich beantworte.
Sie nicken, Frau Abgeordnete Fischer, das scheint mir Ihr Einverständnis zu sein zu dieser ersten Nachfrage.
Da bleibt mir auch nichts anderes übrig, denke ich, an der Stelle. Dazu gleich noch eine zweite Nachfrage: Wie beurteilt die Landesregierung die Entscheidung des Bundessozialgerichts, Berliner Urteil vom 13.12.2001, jede Rechnung ist erst von den Krankenkassen zu bezahlen und dann zu prüfen?
Auch hierzu möchte ich Sie um Geduld bitten, dass ich das in die schriftliche Beantwortung mit einbeziehe. Ich kann es aus dem Hut nicht sagen.
Gut, aber grundsätzlich sind Sie einverstanden, Frau Abgeordnete Fischer, dass wir eine schriftliche Beantwortung bekommen? Gut. Weitere Nachfragen kann ich nicht sehen. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2472. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.
Laut Presseberichten vom 30. Mai 2002 (Thüringer All- gemeine und andere) war der mutmaßliche Taxi-Mörder aus dem MRV Hildburghausen ausgebrochen. Bereits am Vortag soll er einen Ausbruchversuch unternommen haben.
2. Seit wann wusste die Landesregierung, dass ein psychisch kranker Straftäter aus dem MRV Hildburghausen ausgebrochen ist?
3. Wie viele Ausbrüche und Entweichungen gab es seit der Privatisierung der Landesfachkliniken in Thüringen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Heß wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung, um den zugrunde liegenden Sachverhalt aufzuklären. Es handelt sich hier um einen heroinabhängigen Patienten, gegen den ein Haftbefehl wegen eines Raubüberfalls verkündet war. Der Patient wurde aus der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld nach Beurteilung durch den Anstaltsarzt wegen starker Entzugserscheinungen in das Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen eingeliefert. Der zuständige Haftrichter hat der Einlieferung in das Fachkrankenhaus zugestimmt. Der Beschluss des Haftrichters lautete wörtlich: "Die Unterbringung des Patienten in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Landesfachkrankenhauses Hildburghausen ohne besondere Bewachung durch JVA-Bedienstete wird genehmigt." Der Patient brach am 25. Mai durch ein Oberlicht aus einer geschlossenen Station des Fachkrankenhauses aus und wurde erst am 29.05.2002 wieder gefasst. Er ist nicht, meine Damen und Herren, in den Maßregelvollzug eingewiesen worden, sondern befand sich zur Behandlung seiner Entzugserscheinungen im Krankenhaus. Der Haftbefehl galt fort. Es ist festzustellen, dass am 25.05. nicht bekannt war, dass der wegen eines Raubüberfalls inhaftierte Patient möglicherweise mit dem gesuchten Taxi-Mörder identisch ist.
Zu Frage 1: Die Durchführung des Maßregelvollzugs obliegt seit dem Trägerwechsel am 01.01.2002 dem neuen Träger des Krankenhauses. Der Maßregelvollzug ist auch nach dem Trägerwechsel eine hoheitliche Aufgabe des Freistaats Thüringen, so dass die Gewährleistung der Sicherheit des Maßregelvollzugs in der Letztverantwortung der Landesregierung liegt.
Zu Frage 2: Von dem Vorfall des Entweichens dieses Patienten aus dem Fachkrankenhaus Hildburghausen hat das TMSFG am 25.05., also am selben Tag, telefonisch Kenntnis erlangt.
Zu Frage 3: Seit der Privatisierung der drei Fachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie gab es bis zum heutigen Tag insgesamt zwei Entweichungen aus dem Maßregelvollzug und dazu noch einen so genannten Lockerungsmissbrauch, d.h. also durch einen Patienten, der nicht mehr in dem geschlossenen Teil des Maßregelvollzugs anwesend war. Im Vergleich zu den Jahren vor dem Trägerwechsel ist die Anzahl der Entweichungen zurückgegangen. Zum Vergleich: 2000 gab es 11 Entweichungen aus dem Maßregelvollzug, im Jahr 2001 drei Entweichungen.
Wenn man Presseberichten Glauben schenken kann, war ja der Täter vorab schon mal aus dieser geschlossenen Abteilung geflüchtet. Hätte man in so einem Zusammenhang nicht den Täter in ein Haftkrankenhaus, beispielsweise Leipzig, einweisen und ihn wirklich unter Verschluss bringen müssen?
Frau Abgeordnete Heß, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Es sind zwei verschiedene Komplexe. Natürlich hätte es hinsichtlich dieses Patienten einer erhöhten Aufmerksamkeit bedurft. Die Ärzte haben mir auch versichert, dass sie eine entsprechende Anordnung an das Personal gegeben haben, so dass eigentlich eine zweite Entweichung hätte verhindert werden müssen, notfalls durch Fixierung des Patienten. Das ist hier in dem konkreten Fall nicht geschehen. Jetzt bitte ich um Nachsicht, Sie hatten noch einen weiteren Punkt angesprochen.
Natürlich, es wäre Sache des Haftrichters oder der Justizvollzugsanstalt gewesen, eine solche Unterbringung anzuregen. Soweit ich weiß, ist auch inzwischen eine solche Unterbringung erfolgt. Das wäre eine andere Möglichkeit gewesen, als ihn zur Behandlung in das Fachkrankenhaus Hildburghausen, das ja keine Haftanstalt ist, einzuliefern.
Nun ist ja die geschlossene Abteilung in diesem Krankenhaus keine hoheitliche Aufgabe, sondern nur der Maßregelvollzug. Wer trägt denn dann die Verantwortung, wenn aus dieser geschlossenen Abteilung ein Straftäter flieht?
Die trägt der Krankenhausträger. Es ist natürlich so, ich habe das ja dargestellt, der Patient ist ohne Bewachung eingeliefert worden. Es hätte ja eine Bewachung möglich sein können entweder durch die Justizvollzugsanstalt oder die JVA-Bediensteten oder aber auch durch die Polizei, das ist hier in dem Fall nicht geschehen. Das lag an der entsprechenden Maßgabe, die der Haftrichter dort veranlasst hat.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Drucksache 3/2484. Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.
Laut einer Pressemitteilung in der Osterländer Volkszeitung vom 31. Mai 2002 hat Thüringens CDU-Chef Dieter Althaus finanzielle Hilfe des Landes für den Flugplatz Altenburg-Nobitz, speziell für die Verlängerung der Landebahn und die Erneuerung der Befeuerung angekündigt. Dafür nötige Gelder könnten aus dem 25,6 Mio. umfassenden Maßnahmenpaket für das Altenburger Land fließen, von dem bislang erst 15,3 Mio. genutzt wurden.
1. Welche Maßnahmen umfasst das Paket von 25,6 Mio. für das Altenburger Land und aus welchen Haushaltstiteln in Jahresscheiben setzt sich diese Summe zusammen?
2. Welche Mittel zu Lasten welcher Haushaltstitel wurden bisher für welche Maßnahmen im Einzelnen genutzt und in welchem Zeitraum soll der verbleibende Betrag von 10,3 Mio.
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Dr. Klaubert wie folgt: