Petra Heß
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Sicherheit der Maßregelvollzüge (MRV) in Thüringen
Laut Presseberichten vom 30. Mai 2002 (Thüringer All- gemeine und andere) war der mutmaßliche Taxi-Mörder aus dem MRV Hildburghausen ausgebrochen. Bereits am Vortag soll er einen Ausbruchversuch unternommen haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist für die Sicherheit des MRV Hildburghausen verantwortlich?
2. Seit wann wusste die Landesregierung, dass ein psychisch kranker Straftäter aus dem MRV Hildburghausen ausgebrochen ist?
3. Wie viele Ausbrüche und Entweichungen gab es seit der Privatisierung der Landesfachkliniken in Thüringen?
Wenn man Presseberichten Glauben schenken kann, war ja der Täter vorab schon mal aus dieser geschlossenen Abteilung geflüchtet. Hätte man in so einem Zusammenhang nicht den Täter in ein Haftkrankenhaus, beispielsweise Leipzig, einweisen und ihn wirklich unter Verschluss bringen müssen?
Nun ist ja die geschlossene Abteilung in diesem Krankenhaus keine hoheitliche Aufgabe, sondern nur der Maßregelvollzug. Wer trägt denn dann die Verantwortung, wenn aus dieser geschlossenen Abteilung ein Straftäter flieht?
Herr Staatssekretär, Sie sagten, dass das momentan durch speziell weitergebildetes Personal abgedeckt wird. Welche Träger bieten denn solche speziellen Weiterbildungsprogramme für den Operationstechnischen Assistenten in Thüringen an?
Betreutes Wohnen
Seit 1. Januar 2002 wird durch den Freistaat Thüringen für das betreute Wohnen beim Fachpersonal nur noch ein Anteil von 50 Prozent gefördert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es zum 1. Januar 2002 eine signifikante Veränderung in der Anzahl der Personen im betreuten Wohnen?
2. Hat sich die Trägerlandschaft seit In-Kraft-Treten der Förderrichtlinie zum betreuten Wohnen vom 12. März 2001 (ThürStAnz. Nr. 14/2001) wesentlich verändert?
3. Wie wird in den Fällen verfahren, wo Menschen mit entsprechendem Hilfebedarf sich zwar im Einzugsbe
reich des Sozialhilfeträgers längerfristig aufhalten, nicht aber ihren Hauptwohnsitz dort haben?
4. Welche Kosten wurden durch die oben genannte Richtlinie eingespart und wie hat sich dabei der Verwaltungsaufwand verändert?
Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) im Bereich des Sports
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Finanzmittel stellt die Landesregierung zur ergänzenden Förderung von SAM im Haushaltsjahr 2002 im Bereich des Sports, insbesondere des Breitensports zur Verfügung, und welche Veränderung ergibt sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2001?
2. Wie hoch ist der für den Sport vorgesehene prozentuale Anteil der Landesmittel für SAM im laufenden Haushaltsjahr und welche Veränderung ergibt sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2001?
3. Wie hoch ist das Antragsvolumen der bewilligungsfähigen SAM im Bereich des Sports gegenüber den tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln?
4. Warum werden SAM-Träger im Bereich des Breitensports trotz bewilligungsfähiger Anträge und entsprechender Prioritätensetzung durch den Landessportbund durch die GFAW seit Monaten im Ungewissen gelassen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, um diesen Zustand für Träger und vorgesehene Arbeitnehmer zu verbessern?
Stimmt es, dass Neubewilligungen nur noch erfolgen, wenn es im Landesinteresse steht bzw. die Mitarbeiter oder die Beschäftigten 55 und älter sind?
Verstoß gegen den Datenschutz bei Patientendaten des Landesfachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Hildburghausen
Laut Pressemeldungen vom 15. März 2002 (Südthüringer Zeitung, Freies Wort) gelangten beim Verkauf von ausgemusterten Computern des Landesfachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Hildburghausen Patientendaten in die Öffentlichkeit.
Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann ist der Landesregierung dieser Vorfall bekannt und wer hatte zum Zeitpunkt des Verkaufs die Rechtsaufsicht?
2. Wie viele benutzte Computer wurden von der Landesfachklinik verkauft?
3. Ich zitiere die "Südthüringer Zeitung" vom 15. März 2002: "Möglicherweise handele es sich um eine schlichte Panne, sagte der Ministeriumssprecher: 'Es ist nicht auszuschließen, dass da jemand einen Fehler gemacht hat.' Denkbar sei jedoch auch 'kriminelle Energie'. Auch ein Racheakt ehemaliger Klinikmitarbeiter wollte Schulz nicht ausschließen." Gibt es für diese Aussagen begründete Anhaltspunkte, wenn ja, welche?
4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall, damit sich Ähnliches nicht wiederholt?
Wurde vor dem Verkauf eine Firma beauftragt, um die Daten von den Computern zu löschen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der CDU auf einen Bericht zur medizinischen Versorgung in Thüringen richtet sich eigentlich an zwei Adressaten, für den stationären Sektor an die Landesregierung und für den ambulanten Sektor an die kassenärztliche Vereinigung, denn bei ihr liegt nun einmal der Sicherstellungsauftrag. Gleich zu Beginn ist festzustellen, für die zahnärztliche Versorgung treffen diese Probleme nicht oder - besser gesagt - noch nicht zu. Der Internetauftritt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, letzte Aktualisierung am 29. März 2002, zeigt, dass in ihrem Bereich 3.665 Ärzte, das sind zum Dritten Gesundheitsbericht des Freistaats Thüringen 487 Ärzte mehr als im Vergleich zu 1998 in einer Praxis arbeiteten. In Thüringen waren zum 9. April 2002 von den 20 Thüringer Planungsbereichen in vier, nämlich im Saale-Orla-Kreis, in Saalfeld-Rudolstadt, Suhl-Schmalkalden-Meiningen und Weimar-Weimarer Land, nur wenige oder gar keine Zulassungen mehr möglich, weil der ärztliche Bedarf in der ambulanten Versorgung dort gedeckt bzw. so gut wie gedeckt ist. Betrachtet man den vorliegenden Bedarfsplan der ambulanten ärztlichen Versorgung für Thüringen, so zeigt sich, dass es mindestens 40 hausärztliche Praxen gibt, die leer stehen. Es zeigt sich also ein vorwiegender Be
darf an Allgemeinmedizinern. Das ist in den beiden vorhergehenden Redebeiträgen auch schon zum Ausdruck gekommen.
Für diese Versorgungsengpässe gibt es eine ganze Reihe von Gründen, die weniger von der Politik zu verantworten sind, vielmehr liegen die Ursachen in der studentischen Ausbildung, in der Zeitdauer für die Weiterbildung, also in den Bereichen der Hochschulen und der Landesärztekammern, sowie bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.
1. Die demographischen Strukturen und die damit vorhersehbare Entwicklung, nämlich eine Überalterung bei den niedergelassenen Ärzten ist seit langem bekannt. Man brauchte bloß einmal in den Dritten Gesundheitsbericht des Freistaats Thüringen zu schauen. Schon 1997 waren 49 Prozent der niedergelassenen Ärzte 50 Jahre und älter und daran hat sich bis heute auch nichts geändert.
Im Krankenhausbereich sind es in der gleichen Altersgruppe knapp 20 Prozent.
Die sind älter geworden, aber sie sind nur 50 Jahre und älter geworden, also nicht jünger. Wer noch vor zwei Jahren hier warnend den Zeigefinger gehoben hatte, der bekam zur Antwort, es gab oder es gibt in Deutschland eine Ärzteschwemme und die wird es auch weiterhin geben.
2. Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin dauert entsprechend letzter Thüringer Weiterbildungsordnung wenigstens fünf Jahre. Das heißt, im günstigsten Fall hat ein Student, der im Herbst 2002 mit dem Studium beginnt, im Jahr 2013 seinen Facharzt, aber nur, wenn er es in der Mindestzeit schafft, und das sind mittlerweile die wenigsten.
3. Spätestens seit der Verabschiedung des Gesundheitsstrukturgesetzes 1992 wird die Stärkung der sprechenden Medizin gefordert. Was ist dazu in den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt? Wenn man diese Forderung unter dem Aspekt des Honorarverteilungsmaßstabs ansieht, dürfte sie wohl erst mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 und der Schaffung eines eigenen Budgets für Hausärzte im Ansatz umgesetzt worden sein. Unter dem damaligen CSU-Bundesgesundheitsminister Seehofer tat sich jedenfalls nichts.
4. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage der Struktur und der Inhalte des Medizinstudiums und der Facharztausbildung. Ich erwähnte eingangs schon, dass mindestens 11 Jahre bei den Allgemeinmedizinern vorgeschrieben sind. Besonders wird immer wieder die Ausbildungszeit als Arzt im Praktikum als nicht zeitgemäß kritisiert.
In Thüringen, und das muss man positiv hervorheben, kann diese Zeit mit auf die Zeit für die Facharztausbildung angerechnet werden. Das ist nicht überall so in Deutschland, wie gesagt, das ist eine Kannbestimmung. Jedenfalls ist es nicht angängig, dass nach sechs Jahren Studium ein Arzt im Praktikum mit Familie zu seinem Nettoeinkommen von ca. 700 # hilfe benötigt. Auch das ist zurzeit noch der Fall. Hier muss man die HELIOS-Kliniken auch einmal lobend hervorheben oder erwähnen, die seit Herbst vorigen Jahres das Gehalt für Berufsanfänger einheitlich in Ost und West auf rund 1.750 " "
5. Das Ansehen des Allgemeinmediziners hat unter seinen Kollegen immer noch einen niedrigen Stellenwert, welcher sich auch in der Honorarverteilung äußert. Gerätemedizin wird immer noch besser bezahlt als die Arbeit mit den Menschen. Wenn mir ein Allgemeinmediziner sagt, dass er keinem Berufsanfänger empfehlen würde, Facharzt für Allgemeinmedizin zu werden, dann ist das ein deutlich negatives Zeichen für das Image des Arztes. Hinzu kommt, dass gerade im ländlichen Raum Hausbesuche, Bereitschafts- und Wochenenddienste nicht gerade zu einer höheren Attraktivität beitragen. Sie wird es aber auch in Zukunft geben müssen, diese Bereitschaftsdienste, Wochenenddienste und Hausbesuche, also ist es an der Zeit, Anreize zu schaffen - auch Anreize zu schaffen, die nicht unbedingt nur mit Geld zu tun haben oder sich in Geld ausdrücken. Um das zu ändern, gibt es im Bund einige positive Ansätze. Dort erhält der Allgemeinmediziner den Stellenwert eines Lotsen bei der Versorgung der Patienten. Aber dies sollten eben auch seine Berufskollegen aus anderen Fachbereichen akzeptieren und auch die Krankenkassen sollten das endlich in der Form zur Kenntnis nehmen. Auch Anerkennung und hohe Akzeptanz können nämlich motivierend wirken.
Zusammenfassend muss gesagt werden: Wer der Ansicht ist und glaubt, mit einer Honorarangleichung bekommen wir das in Zukunft immer stärker werdende Problem der medizinischen Versorgung in Thüringen in den Griff, der irrt sich.
Es ist ein Punkt, aber es sind nicht alle Punkte.
1999 lag das verfügbare Einkommen der ostdeutschen Allgemeinmediziner, also nach Abzug der Betriebskosten, der Einkommenssteuer und Vorsorgeaufwendungen in kleinen Praxen bei 2.907 DM - ich sage es noch in DM, weil es 1999 ausgewiesen wurde -, in mittleren Praxen bei 4.807 DM und in großen Praxen bei 7.447 DM. Das sind die letzten veröffentlichten Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung Köln. Das sind im Vergleich zu ihren westdeutschen Kollegen in den kleinen Praxen rund 500 DM weniger, in den mittleren 725 DM weniger und in großen 806 DM weniger.
Ja, in D-Mark. Ich habe das auch begründet, weil das 1999 erfasst war und da noch die D-Mark galt.
Dabei darf nicht vergessen werden, und das zeigt das kasseninterne Problem, dass das Einkommen von Radiologen, Nervenärzten zumindest in den großen Praxen über dem Durchschnitt ihrer westdeutschen Kollegen liegt. Wer die Honorare weiter anheben will, der muss auch sagen, woher das Geld kommen soll, vermutlich wie zu Seehofers Zeiten durch höhere Belastung der Beitragszahler. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Weg über die Regelung z.B. durch das Wohnortprinzip, aber auch durch die Qualitätsdiskussion ein besserer Weg zur Angleichung und zur medizinischen Versorgung in Ost und West ist. Trotzdem muss man natürlich die Angleichung der Honorare weiter im Auge behalten.
Wir fordern die Landesregierung auf, nicht mehr nur darüber zu reden, sondern nun wirklich den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in Jena einzurichten. Er ist dringend notwendig. Der Vorschlag der CDU, zur Bundestagswahl Wahlfreiheit für Versicherte einzuführen, entsolidarisiert und würde in den nächsten Jahren zu Einnahmeverlusten in der GKV führen. Wer gesund ist und gut verdient, wählt möglichst viele Leistungen ab, um einen günstigen Beitragssatz zu bekommen. Weiterhin haben sich in den Plänen der CDU, den Risikostrukturausgleich zu reformieren, die reichen Südländer durchgesetzt. Im Klartext heißt das: Es läuft auf eine Verschlechterung der Einnahmeseite der Ost-GKV hinaus. Das ist für die Kassenärzte kein gutes Zeichen, denn damit würde eine Honorarangleichung in weite Ferne rücken.
Ich danke Ihnen und möchte mich auch in dem Zusammenhang schon zu Beginn für die sachliche Auseinandersetzung mit der Problematik bei beiden Vorrednern nochmals recht herzlich bedanken.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bei der Einführung des Risikostrukturausgleichs im Jahre 1994 waren die beiden so genannten Rechtskreise West und Ost getrennt und es gab nur einen Ausgleichstransfer innerhalb der alten bzw. der neuen Bundesländer. Diese beiden Rechtskreise wurden 1999 mit dem Finanzstärkungsgesetz und 2001 mit dem Rechtsangleichungsgesetz schrittweise aufgehoben. Die Wirkung war, dass nun ein für die neuen Bundesländer größeres Finanzvolumen über den RSA vornehmlich für die regional organisierten Krankenkassen zur Verfügung stand. Dadurch konnte der Beitragssatz einiger Krankenkassen stabil gehalten werden, also auch eine zusätzliche Belastung der Unternehmen durch höhere Lohnnebenkosten vermieden werden. Die Klage der Länder Bayern, Hessen und BadenWürttemberg richtet sich gegen die Solidarität zwischen den Krankenkassen und den Ländern und ist ganz gezielt auch gegen die neuen Länder gerichtet. Wörtlich heißt es dazu in der Klageschrift: "gegen seine Ausgestaltung, die gezielt Transfers von den Krankenkassen des alten Bundesgebiets zu denen des Beitrittsgebiets hervorruft". Hier wird auch noch der Eindruck vermittelt, aus den eben genannten Ländern würden zu hohe Ausgleichszahlungen in die neuen Bundesländer fließen. Das ist schlichtweg falsch. Es ist nicht das Land selber, das in den Risikostrukturausgleich einzahlt, sondern es zahlen alle Krankenkassen, die regionalen wie die überregionalen, z.B. die Ersatzkassen, erst einmal in den RSA ein. Damit wird die Einnahmenseite der Krankenkassen ausgeglichen und - das sei noch einmal ganz deutlich gesagt - nicht die Ausgabenseite. Die Krankenkassen, die dann mehr aus diesem Fonds erhalten als sie eingezahlt haben, sind die so genannten Empfängerkassen. Da es sich meistens um die regionalen AOK handelt,
wird das öfter mit dem Land gleichgesetzt. Im Rahmen des gesamtdeutschen Risikostrukturausgleichs sind auch die Länder Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, d.h. deren AOK, so genannte Empfängerländer gewesen. Das waren im Jahr 2000 rund 2 Mrd. A"in Bayern nahezu die Hälfte des Geldes erhielt. Eine nicht tragbare Überkompensation zugunsten der Ostkassen - sollte sie eintreten - kann man wahrlich auch auf dem Verhandlungswege lösen und nicht auf dem Klageweg.
Hier in diesem Hause gab es schon einmal eine Aktuelle Stunde in der 2. Wahlperiode zu dem unsolidarischen Verhalten des Landes Bayern und der sie tragenden CSU mit ihrem Beschluss, die Krankenkassen zu regionalisieren. Herr Stoiber hat sich von diesem Beschluss bis heute nicht distanziert und Herr Stoiber hat auch bis heute die Klage gegen den RSA nicht zurückgezogen.
Meine Damen und Herren von der CDU, sagen Sie es draußen bitte ganz deutlich den Menschen, insbesondere auch den Rentnern und den Arbeitslosen in Thüringen und in den anderen neuen Ländern, dass Ihr Kanzlerkandidat Stoiber mit dieser Klage - sollte sie Erfolg haben - ihnen sehr tief in die Taschen greifen wird. Sagen Sie es auch den Thüringer Unternehmern, denn der dann zu erwartende Beitragssatz läge zwischen 18 und 20 Prozent in der AOK Thüringen. Das ist kein utopisches Geschwätz, sondern das lässt sich ganz konkret an Zahlen nachrechnen. Das wäre nämlich die traurige Tatsache.
Was das für die Wettbewerbssituation bedeutet, ist völlig klar. Ich vermisse hier auch ganz klar und deutlich den lauten Aufschrei des Thüringer Wirtschaftsministers, denn was Stoiber plant, ist ein glatter Schlag gegen die Wettbewerbsfähigkeit Thüringens.
Juristische Beratung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen
Die Schuldnerberater und -beraterinnen im Freistaat Thüringen haben im Jahr 2001 ein umfangreiches und auch notwendiges Beratungspensum erbracht. Bei ihrer Beratertätigkeit gibt es komplizierte Fälle, die eine rechtsanwaltliche Beratung notwendig machen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle wurden in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle im Jahr 2001 a) abschließend und b) neu bearbeitet?
2. In wie vielen Fällen musste ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden?
3. Gibt es vertragliche Bindungen der oben genannten Beratungsstellen mit Rechtsanwälten bzw. eine juristische Zentralstelle als Ansprechpartner für die Schuldnerberater?
4. Wenn Frage 3 mit Nein beantwortet wird, ist eine solche Regelung zukünftig geplant, und wenn ja, von welchem Zeitpunkt an und mit welchen finanziellen Mitteln?
Sie sagten, dass die statistischen Angaben zum 31.03. zusammengestellt werden. Um eine weitere Mündliche Anfrage zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass wir die dann zur Kenntnis bekommen?
Hospizarbeit in Thüringen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Thüringen e.V. hat am 19. April 2000 eine "Konzeption zum Aufbau von Hospizarbeit und Palliativmedizin in Thüringen" vorgelegt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung diese Konzeption bekannt und wie wird sie diese in ihre konzeptionelle Arbeit mit einbeziehen?
2. Welche konzeptionellen Vorstellungen hat die Landesregierung zur Unterstützung der Hospizarbeit in Thüringen?
3. Wo sollen Palliativstationen in Thüringen zur flächendeckenden Versorgung eingerichtet werden?
Können Sie uns sagen, wie viele Betten in Eisenach und in Sondershausen in Vorbereitung sind?
Erfahrungen mit Verbraucherbeiräten
Durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und zur Einführung von Verbraucherbeiräten vom 18. Juli 2000 wurde u.a. die Möglichkeit der Bildung von Verbraucherbeiräten sowie deren Aufgaben gesetzlich festgelegt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Träger der Wasserver- und Abwasserentsorgung gibt es in Thüringen mit Stand 31. Dezember 2001 und wie viele dieser Träger haben mittlerweile von der Möglichkeit der Bildung eines Verbraucherbeirats Gebrauch gemacht?
2. Welche Erfahrungen mit Verbraucherbeiräten lassen sich nach Auffassung der Landesregierung sowie aus Sicht der mit Verbraucherbeiräten arbeitenden Ver- und Entsorgungsträger gut ein Jahr nach der entsprechenden Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes konstatieren?
3. Welche Gründe gibt es, dass nach wie vor eine Reihe von Trägern der Wasserver- und Abwasserentsorgung keine Verbraucherbeiräte gebildet haben und wie bewertet die Landesregierung diese Gründe?
Können Sie aber sagen, zu welchen Zweckverbänden diese Verbraucherbeiräte gehören, dass man da gegebenenfalls auch mal nachfragen kann?
Einstellungsbedingungen für Berufsschullehrer
Die Einstellungsbedingungen für Berufsanfänger führen zur Unzufriedenheit unter denjenigen Berufsschulpädagogen, die bereits langjährig tätig sind und Benachteiligungen befürchten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Zu welchen Konditionen wurden und werden Berufsanfänger an berufsbildenden Schulen in Thüringen eingestellt und welche perspektivischen Zusagen werden mit der Einstellung, insbesondere im Hinblick auf Verbeamtung, verbunden?
2. Welche Unterschiede bestehen zwischen den arbeitsund vergütungsrechtlichen Bedingungen zwischen Berufsanfängern und länger beschäftigten Pädagogen, insbesondere denjenigen, die am Floating-Modell teilnehmen?
3. Wie werden Benachteiligungen für langjährig tätige Lehrer an berufsbildenden Schulen gegenüber Berufsanfängern ausgeschlossen?
4. Welche Folgen erkennt die Landesregierung für das pädagogische Klima an den Berufsschulen, die aus den unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen herrühren?
Herr Minister, Sie sagten, dass die Regelungen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse jetzt erweitert werden. In welchem zeitlichen Rahmen soll das geschehen?
Schnelle Hilfe für vom Schneechaos betroffene Kommunen
Der Winter hat über den Jahreswechsel 2001/2002 den Kommunen in den Mittelgebirgsregionen Verhältnisse beschert, wie sie in den Jahren zuvor in diesem Ausmaß nicht vorgekommen sind. Bedeutende zusätzliche Anstrengungen seitens der betroffenen Kommunen waren und sind notwendig, um gerade für den Tourismus, aber auch für die Bewohner annehmbare Bedingungen zu schaffen. Dazu mussten neben dem 20-prozentigen Anteil aus den Verträgen mit der TSI zusätzliche Kosten in erheblicher Höhe für zusätzliche Technik in Kauf genommen werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beabsichtigt die Landesregierung den betroffenen Kommunen Hilfe bei der Bewältigung der zusätzlichen Kosten für den Winterdienst in den Ortslagen zu gewähren?
2. Kann für die zusätzlichen Kosten der Landesausgleichsstock in Anspruch genommen werden?
3. Wenn ja, welche Verfahrensvorschläge hat die Landesregierung, um zu einer gerechten und schnellen Lösung für die betroffenen Kommunen zu gelangen?
4. Welche grundsätzlichen Vorstellungen hat die Landesregierung von der Zukunft des Winterdienstes im Freistaat angesichts der vollständigen Privatisierung der TSI?
Herr Minister, zu Punkt 2, da geht es ja hauptsächlich um die besonders betroffenen Kommunen, z.B. die Rennsteiggemeinden: Wann ist mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften bzw. mit der abgeschlossenen Prüfung der Verwaltungsvorschrift zu rechnen, dass die Kommunen entsprechend reagieren können?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Diskussion um die Struktur der Trägerschaft der Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie gibt es nun schon seit der 1. Wahlperiode. Minister Dr. Pietzsch hat vorhin schon auf die unendliche Geschichte hingewiesen.
Im Frühjahr 2000 beschäftigte sich erstmals in der 3. Wahlperiode der Landtag aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/540 und weiterhin der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in einem Selbstbefassungsantrag der PDS-Fraktion mit der Übertragung der drei Landesfachkrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie in eine andere Trägerschaft. Ich sage immer hier ganz bewusst, in eine andere Trägerschaft, denn ein Verkauf ist nach unserer Auffassung nach wie vor nicht notwendig und beinhaltet außerdem aufgrund des Maßregelvollzugs
schwer wiegende juristische Probleme. Auf diesen Teil wird aber mein Kollege Kretschmer in seinem Betrag selbst noch eingehen.
In zwei Punkten stimmen wir mit der Landesregierung überein. Erstens ist eine moderne und effiziente Trägerstruktur bei den Landesfachkrankenhäusern dringend notwendig und zweitens darf der Maßregelvollzug nicht isoliert als eigenständige Einrichtung getrennt von den übrigen psychiatrischen Einrichtungen betrieben werden.
Aber damit hören die Gemeinsamkeiten auch schon auf. Ein Verkauf der Landesfachkliniken bedeutet nur kurzfristig einen finanziellen Vorteil für den Freistaat. Welche Vorteile bringt die Privatisierung aus medizinischer Sicht? Hier kann man ganz kurz antworten: Keine.
In der Vorlage des TMSFG an den Thüringer Landtag wird bei den Auswahlkriterien wörtlich gesagt: "Abgefragt wurden insbesondere Erfahrungen der Betreiber im Bereich der Psychiatrie, im Betreiben von Krankenhäusern und im Bereich Maßregelvollzug." Von den zukünftigen Trägern hat nur die Asclepios Erfahrungen mit dem Betreiben einer psychiatrischen Einrichtung mit integriertem Maßregelvollzug. Ein Nachweis, dass die anderen beiden Bewerber Erfahrungen in der forensischen Psychiatrie haben, fehlt. Jedenfalls wurde er im Ausschuss noch nicht beigebracht. Gerade aber bei diesen Patienten ist ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arzt, Pflegepersonal und Patienten, welches oft nur mühsam aufgebaut werden kann, von großer Bedeutung. Sie wissen auch als Fachmann, Herr Minister, dass gerade diese Patienten erfahrungsgemäß sehr sensibel auf jede Veränderung in ihrem Milieu reagieren. Da ist es schon von immenser Bedeutung, dass das bisherige Personal unter vernünftigen Voraussetzungen und auch möglichst störungslos im Interesse der Patienten so gut wie bisher weiter arbeiten kann. Für das Personal kann man nur hoffen, dass es den Personalräten bzw. dann den Betriebsräten gelingt oder gelungen ist, einen guten Übernahmevertrag auszuhandeln, denn eines ist klar, wir diskutieren heute und hier über bereits gelegte Eier. Die Übernahme hat zum 01.01. de facto stattgefunden und die Abstimmung in diesem Hause verkommt eigentlich zur Farce.
Für uns bleibt trotzdem eine Grundsatzfrage unbeantwortet. Warum soll die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten mit ihren Beiträgen die Gewinne der Aktionäre bedienen? Diese haben die Gewinnmaximierung als Ziel und nicht eine wirtschaftiche Krankenhausführung im Sinne von Beitragssatzstabilität oder gar im Sinne von Beitragssenkung. Gewinne können gemacht werden, aber sie sollten wieder den Patienten zugute kommen. Wie man
das machen kann, wurde uns und soweit mir bekannt ist, auch Vertretern des Ministeriums in Sachsen-Anhalt im Modell mit der SALUS-gGmbH, dazu gehören die beiden Maßregelvollzüge des Landes in Uchtspringe und Bernburg, in eindrucksvoller Weise gezeigt. Diese gGmbH arbeitet seit 1997 und ist eine hundertprozentige Tochter des Landes. Die direkte Kontrolle und Weisungsbefugnis über den Maßregelvollzug ist im Gesundheitsministerium geblieben. Bei dieser Struktur gibt es Tochterunternehmen, die Gewinne machen. Diese Gewinne dienen wiederum der SALUS-gGmbH, um außerklinische Einrichtungen, wie z.B. betreute Wohnformen, zu schaffen, in denen im Anschluss die entlassenen Patienten sowohl eine Arbeit bzw. eine Beschäftigung entsprechend ihrer psychischen und physischen Möglichkeiten finden können und auch weiterhin betreut werden können.
Sie sehen, meine Damen und Herren, hier wird versucht, mit eigenen Mitteln die Schnittstellenproblematik zwischen Krankenhausbehandlung, Arbeitsverwaltung und Rentenversicherung zu lösen. Kurz gesagt, dem unheilvollen Kreislauf Sucht, Straftat, Therapie, Entlassung in die Arbeitslosigkeit, Rückfall, also dem so genannten Drehtüreffekt, wird man hier Herr. Das ist eine Aufgabe, die eine Landesregierung unabhängig vom Bund lösen kann und lösen muss.
Aber wie ist es in Thüringen? Fast jede Woche tönt der Gesundheitsminister des Thüringer Freistaats über einen Reformstau im Gesundheitswesen und dort, wo er die Möglichkeiten hat, selbst etwas zu entwickeln, versagt er kläglich und es fällt ihm nichts anderes ein, als die übliche Privatisierung. Ein Weg vom Schubladendenken hin zu einem Gesamtmodell wäre hier angebracht gewesen und nicht eine einseitige Finanzbetrachtung oder, Herr Minister, konnten Sie sich wiederum nicht gegen den Sparkommissar Trautvetter durchsetzen? Der vorgesehene Trägerwechsel der Landesfachkrankenhäuser ergibt keine bessere medizinische Versorgung. Er bringt keinen Vorteil für die weitere soziale Betreuung, die Zulässigkeit der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Private ist in diesem Umfang sehr fragwürdig.
Einen plausiblen Grund, warum man dem zustimmen sollte, gibt es für uns nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist im Zusammenhang mit der Krankenhausplanung überaus nützlich, sich noch einmal den § 1 des Thüringer Krankenhausgesetzes intensiv durchzulesen. Dort heißt es in Absatz 1: "Zweck dieses Gesetzes ist es, in Thüringen eine patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern herzustellen und zu gewährleisten." In Absatz 3 heißt es weiterhin: "Die Krankenhäuser sollen sich in einem bedarfsgerechten, der Vielfalt der Krankenhausträger entsprechend gegliederten mehrstufigen System ergänzen." Zum Erreichen dieses Ziels ist von der Landesregierung ein Krankenhausplan nach § 4 des Thüringer Krankenhausgesetzes aufzustellen und am 01.01. ist dieser auch in Kraft getreten. Die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan ist für dieses lebensnotwendig. Es sichert ihm die öffentliche finanzielle Unterstützung für Investitionen. Hier mahne ich die konsequente Fortführung des Investitionsprogramms nach Artikel 14 an, denn die Streichung der Zweckbindung der Mittel im Solidarpakt 2 heißt für die Landesregierung hoffentlich nicht, Herunterfahren der Krankenhausinvestitionsförderung. Die Krankenhäuser sind zur Erbringung von Krankenhausleistungen nach § 39 SGB V gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen und verpflichtet und die Krankenkassen müssen mit ihnen Pflegesatzverhandlungen führen. Hieraus wird deutlich, welche Interessen bei der Aufstellung eines Krankenhausplans eigentlich aufeinander prallen, die existenziellen des Krankenhauses, die wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel für die Investition und der sparsame Umgang mit den Geldern der Versicherten durch die Krankenkassen. Nicht zu vergessen, zwischen all diesen Interessen steht auch noch der Patient. Die sich oft genug widersprechenden Positionen unter einen Hut zu bringen, ist Aufgabe der Landesregierung bei der Erstellung des Plans
und diese hat sie nur ungenügend erfüllt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um eine Grundlage für die Aufstellung des Krankenhausplans zu erhalten. Wenn dann in dem Gutachten die Einführung der DRG nicht beachtet wird, stellt sich für mich die Frage, hat der Gutachter nicht vollständig geliefert oder war die Aufgabenstellung im Auftrag unzureichend formuliert. Jedenfalls scheint keine ausreichende Grundlage, die die zukünftige Entwicklung umfassend berücksichtigt, vorhanden gewesen zu sein. Übrigens, meine Nachfrage bezüglich der Kosten des Gutachtens, die blieb bis heute unbeantwortet.
Um es vorweg zu nehmen, der Landesregierung ist es nicht gelungen, auch nur annähernd einen Minimalkonsens zwischen allen am 4. Krankenhausplan Beteiligten, d.h. innerhalb des Krankenhausplanungsausschusses, herzustellen. Dieser Eindruck ist jedenfalls durch die Aussagen der Beteiligten in der Öffentlichkeit entstanden. Mitglieder dieses Gremiums überlegen auch öffentlich, ob unter diesen Bedingungen eine Zusammenarbeit in Zukunft überhaupt noch sinnvoll ist.
Dass die Träger von Krankenhäusern, die massiv Betten abbauen oder gar geschlossen werden, nicht jubeln, das ist auch uns verständlich. Aber die Form, wie sie von den Beschlüssen erfahren, ist katastrophal gewesen. Zum Beispiel erfuhr die Geschäftsführung der Helios-Klinik Gotha eher zufällig aus dem Gesundheitsministerium, dass die Orthopädie in Ohrdruf gänzlich geschlossen werden soll bzw. die gesamte Fachabteilung, die gesamten 40 Betten. Auf den Seiten des Entwurfs der im Landkreis Gotha betroffenen Häuser war hier bis zum Oktober nur von einer Reduzierung der Betten die Rede. Wie Ironie liest sich dann im Kommentar zum Thüringer Krankenhausgesetz von Schmidt/Rittweger, wobei ersterer ja dieses Gesetz für das Ministerium mit erarbeitet hat, ich zitiere: "2.1 Keine sozialistische Planung" Das ist die Überschrift. Dann weiter: "Bei allen planerisch relevanten Entscheidungen werden die Beteiligten von Anfang an eng in den Überlegungs- und Entscheidungsprozess einbezogen. Dies bietet die Gewähr dafür, dass keine Entschlüsse an den Betroffenen vorbei oder über sie hinweg getroffen werden." Mit dem, was in § 4 Abs. 2 gewollt wurde, ist das nicht in Übereinstimmung zu bringen. Also doch sozialistische Planung?
Weiterhin, Herr Minister, sagten Sie in der Pressekonferenz auf Nachfrage von Journalisten zu Ohrdruf, dass die flächendeckende Versorgung gegeben wäre. Das stimmt. Aber es ist ein unfaires Wortspiel, denn eine Forderung und auch ein Kriterium des 3. Krankenhausplans war und ist die wohnortnahe Versorgung der Patienten. Da es sich hierbei auch noch um ein überwiegend älteres Patientengut handelt, sind diese und ihre Angehörigen, die sie besuchen wollen, über jeden Kilometer froh, den sie nicht weiter weg fahren müssen. Übrigens, die Qualität dieser genannten Fachabteilung wurde bislang nie in Frage gestellt.
Betrachtet man weiter in anderen Fällen die Politik der Schließung von Krankenhäusern oder Stationen, so fragt man sich, welche Lobbyarbeit von Ministern oder Parteimitgliedern zum Beispiel auch für Apolda geleistet wurde. Entweder war die erste Entscheidung zur Schließung des Schlaflabors ein Schnellschuss oder die zweite Entscheidung ein purer Lobbyismus. Ein fader Beigeschmack bleibt auf jeden Fall. Auch die Krankenhäuser in Schmölln und Zella-Mehlis sollen geschlossen werden. Es heißt dabei immer, sie mögen mit dem jeweiligen benachbarten größeren Krankenhaus fusionieren. Das hört sich im Prinzip gut an, es hört sich auch richtig an, wenn man aber an Ohrdruf denkt, kann man ehrlicherweise diese Empfehlung nicht weitergeben. Auch Ohrdruf war einmal selbstständig und ging dann in die Helios-Kliniken Gotha ein. Mit der Schließung der Fachabteilung Orthopädie wissen alle, dass damit auch der Standort Ohrdruf mehr als gefährdet ist. Mit der im Krankenhausplan getroffenen Entscheidung konterkarieren Sie, Herr Minister Pietzsch, Ihre eigene Fusionsempfehlung der Krankenhäuser in Schmölln und ZellaMehlis. Auch wir wollen, dass der Krankenhausplan wirtschaftliche Aspekte ausreichend berücksichtigt und trotzdem eine Qualitätsverbesserung bei der Patientenversorgung zum Ziel hat. Das geht in vielen Punkten, wenn man will. So wurde vor wenigen Wochen bei einer bundesweiten Veranstaltung in Jena mit dem Thema "Sucht und Psychiatrie" das Modell der Behandlung in der Rustebergklinik in Marth als ausgesprochen positiv und richtungsweisend hervorgehoben. Es wird immer national und international bei der Suchtbehandlung empfohlen, dass zwischen Entgiftung und anschließender Entwöhnung oder Entziehungstherapie möglichst kein oder nur ein ganz geringer zeitlicher Zwischenraum besteht. So war die Schaffung von 20 Entgiftungsbetten und gleich anschließender Entwöhnung, wie sie in der Fachklinik Rusteberg-Marth praktiziert wurde, in Fachkreisen ein Vorzeigeprojekt. Ich gehe davon aus, dass Sie Herr Funk von dieser Veranstaltung informiert hat und Ihnen das auch bestätigen kann. Diese sinnvolle Verknüpfung wird nun nach dem 4. Krankenhausplan gestrichen und irgendwo anders werden diese 20 Betten angesiedelt. Genaue Vorschläge gibt es dafür noch nicht, aber gestrichen wird erst einmal.
Dem Krankenhausplan laut Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 23.06.1981 ist eine planerische Zielvorstellung zugrunde zu legen. Ich frage mich, Herr Minister Pietzsch: Wo ist diese Zielvorstellung? Es wird Klagen hageln und viele Krankenhäuser werden Recht bekommen. Die Entscheidungen werden sich Jahre hinziehen. Gespart wird nichts, weil bis dahin der Bestandsschutz gilt. Was haben Sie also mit dem 4. Krankenhausplan gekonnt? Hier kann man nur sagen: Außer Spesen nichts gewesen. Das kann man mit den wenigen Worten eigentlich so auf den Punkt bringen. Nur die Verunsicherung und auch die Ängste vom medizinischen Personal sind größer geworden und auch von betroffenen Patienten.
Dass die Bettenzahl verringert werden muss, ist auch uns bewusst. Für uns ist aber nicht nachzuvollziehen, warum
man zum Beispiel dem Vorschlag der Krankenhausgesellschaft nicht folgen konnte. Die Krankenhausgesellschaft hatte genau festgeschrieben, dass man nach einem zeitlichen Korridor Betten abbaut und aufgrund verschiedener Bedarfsdeterminanten sollte ein jährlicher Nachweis geführt werden, welcher Bedarf und welche fachlichen Leistungen erbracht werden. Dort, wo das in Frage gestellt wird, erfolgt ein Bettenabbau. Das ist ein Vorschlag von der Krankenhausgesellschaft, der Sinn macht, der aber bei Ihnen nicht auf offene Ohren gestoßen ist. Unserer Meinung nach galt dieser Vorschlag als zielführend und auch praktikabel, weil eine qualitativ gute Behandlung von den Krankenhäusern abgeliefert werden muss und vorhandene Überkapazitäten deutlich sichtbar werden. Kurz gesagt: Der 4. Thüringer Krankenhausplan ist kein Plan, sondern für die Thüringer Krankenhauslandschaft eine Zumutung.
Ergebnisse und Fortführung des 2. Thüringer Sonderprogramms für Schwerbehinderte
Das oben genannte Programm endet nach zwei Jahren Laufzeit zum 31. Dezember 2001. Gegenüber dem 1. Thüringer Sonderprogramm sollte zusätzlich eine wis
senschaftliche Begleitung des Programms erfolgen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung vorliegen und ausgewertet?
2. Wie viele Schwerbehinderte haben an dem Programm seit dem Jahr 2000 teilgenommen?
3. Wie viele Anträge können zurzeit aufgrund fehlender Mittel nicht mehr berücksichtigt werden?
4. Beabsichtigt die Landesregierung das Thüringer Sonderprogramm für Schwerbehinderte fortzuführen, und wenn ja, ab wann?
Herr Minister, ich wollte nichts unterstellen, ich bin nur aufgrund einer Anfrage eines Bürgermeisters auf diese Mündliche Anfrage gekommen, der im Ministerium mit der Begründung abgewiesen worden ist, die Mittel wären ausgeschöpft. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, bedeutet das, dass noch genügend Mittel da sind und er seinen Antrag erneut einreichen kann.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich über das Ergebnis im Vermittlungsausschuss, aber, Herr Minister Pietzsch, Sie stimmen mir sicherlich zu, es kann noch nicht alles gewesen sein.
Die Situation der ambulanten medizinischen Versorgung weist zurzeit eine beginnend kritische Entwicklung auf. Wenn man diese analysiert, so kristallisieren sich zwei Problemkreise heraus, und zwar stellt sich einerseits die Frage, werden und wurden bisher für alle Bereiche genügend Fachärzte und auch Allgemeinärzte ausgebildet. Nach Pressemeldungen der Landesärztekammer ist dies zum Beispiel für die Letztgenannten, also die zukünftigen Hausärzte, nicht der Fall. Die zweite Frage ist die der Vergütung der ambulanten medizinischen Betreuung, die immer wieder als Ursache der Abwanderung junger Ärzte angegeben wird.
Zum ersten Problemkreis: Eine Facharztausbildung dauert nach wie vor wenigstens fünf Jahre. Somit werden sehr früh die Weichen gestellt, ob wir bei der ambulanten und bei der stationären Versorgung in Zukunft für alle Gebiete genügend Ärzte haben werden. Die Entscheidung
über die eingeschlagene Fachrichtung liegt bei den Einzelnen und ist durch die Politik oder etwa durch Gesetze nur sehr gering beeinflussbar. Ich glaube, im Gegensatz zur CDU, dass die Absolventen sich bei ihrer Wahl der weiteren Ausbildung nach ihren persönlichen Neigungen und Interessen und nicht nur nach den späteren Verdienstmöglichkeiten richten. Das Problem, dass wir in Thüringer Praxen keine Nachfolgerinnen und Nachfolger haben, hat doch mehrere Ursachen. Einerseits war, der Wende geschuldet, keine natürliche Altersstruktur bei den niedergelassenen Ärzten vorhanden, so dass junge Ärzte keine Chance hatten, hier in Praxen einzusteigen. Sie wissen, wie die Situation nach der Wende war. Viele sind aus den Polikliniken raus, sind Mitte 40, Mitte 50 gewesen, haben sich in die Niederlassung begeben, der Bedarf war damals gedeckt oder galt als gedeckt, junge Ärzte sind nicht nachgewachsen. Es ist zugegeben auch eine Frage der Vergütung, auch wir - das möchte ich ausdrücklich betonen, sind für eine angemessene und kostendeckende Vergütung der ambulanten ärztlichen Versorgung aber auch auf Grundlage von verlässlichem Zahlenmaterial und nicht mit dem Vergleichsmaßstab ausgewählter überzogener Honorare. Nach der Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben bei den Hausärzten der alten Länder über 53 Prozent das Durchschnittseinkommen nicht erreicht. Man muss bei den Zahlen also sehr genau hinsehen, ehe man Aussagen trifft und dieses Problem auch nicht nur auf Thüringen herunterbricht. Wir haben dasselbe Problem auch in anderen Ländern, dass unattraktive Praxen nicht wieder besetzt werden. Eine Hausarztpraxis auf dem Land bedeutet nun mal bei gleichem Honorar mehr Arbeit als in der Stadt, wo die Patienten überwiegend in die Praxis gehen.
Das Problem wird uns unabhängig von der Angleichung der Vergütung auch in Zukunft noch beschäftigen. Die Anbindung der ärztlichen Vergütung an die Entwicklung der Grundlohnsumme hat auch die CDU/CSU in ihrer Regierungszeit nie ernsthaft in Frage gestellt. Es steht Ihnen von der CDU-Fraktion doch frei, Ihre Kollegen der Fraktion davon zu überzeugen, dass diese Anbindung an die Grundlohnsumme aufgehoben wird und die Arzthonorare z.B. steuerfinanziert werden. Warum tun Sie es denn nicht? Weil Sie hier auf Kosten der Unsicherheit der Bevölkerung mit diesem Thema Wahlkampf machen wollen.
Ich bin davon überzeugt, dass durch die Ministerin und den von ihr initiierten Runden Tisch der Gesundheit Lösungen gefunden werden, auch durch Verhandlungen der Länderminister. Ich bin auch davon überzeugt, dass diese auf eine strukturell ausgewogene und qualitativ bessere ambulante Betreuung der Patienten zielen werden. Auch ich hoffe, dass dies bald geschieht im Interesse der Thüringer Ärzte. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Thüringen wurde vor knapp einer Woche in Angst und Schrecken versetzt und die Landesregierung ist nicht ganz unschuldig daran.
Wenn man das Verhalten und die Vorgehensweise der beiden zuständigen Ministerien - Innen- und Gesundheitsministerium - bei dem Verdacht eines terroristischen Anschlags mit biologischem Material betrachtet, hat man das sehr ungute Gefühl, dass hier dilettantisch vorgegangen wurde.
Es bleiben Fragen an beide Minister: Uns interessiert, warum wurde das zuständige Ministerium oder die zuständigen Ministerien erst so spät informiert? Gibt es in solchen Fällen keine klaren Anweisungen zur Vorgehensweise? Eines kann man nach der Aussage des Gesundheitsministers sicher schlussfolgern: Der Informationsfluss innerhalb der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden war offensichtlich nicht vorhanden.
So wenig verantwortungsbewusst wie hier innerhalb der Landesregierung - betrachtet man den zeitlichen Ablauf gehandelt wurde, so wenig handelte der Gesundheitsminister verantwortungsbewusst, als er mit dem unbestätigten Untersuchungsergebnis an die Öffentlichkeit ging.
Drei Stunden vor der endgültigen Verdachtsabklärung an die Presse zu gehen, macht keinerlei Sinn. Es hat lediglich dazu geführt, dass Thüringer Landesminister einmal überregional ganz vorn in den Nachrichten vorkommen durften.
Weiterhin bleibt die Frage offen, ist das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz wirklich mit genügend Personal und Geräten ausgerüstet, wie es noch Mitte Oktober hieß? War das qualifizierte und auf solche Untersuchungen spezialisierte Personal im Landesamt oder ist es ins Gesundheitsministerium abkommandiert, um dort die hausgemachten fachlichen Lücken zu schließen? Bedenkt man, dass nach den Vorstellungen des Finanzministeriums oder des Finanzministers in der 2. Wahlperiode das Amt noch viel weiter zurückschrumpfen sollte oder am liebsten privatisiert werden sollte, so können wir von Glück reden, dass das am Widerstand unserer damaligen Gesundheitsministerin Frau Ellenberger gescheitert war.
Von dem damals angekündigten Neubau in Bad Langensalza fehlt noch jede Spur und wie dünn ist eigentlich diese Personaldecke in diesem Amt? Das zeigt uns der vorliegende Fall aus Rudolstadt. Die schlimmste Vorstellung für mich aber ist, wäre die Probe wirklich positiv gewesen, wenn die Beamten vor Ort keine weiteren Hinweise geben können, als dass man bei auftretenden Beschwerden zum Arzt gehen solle, so klingt das wie Hohn oder doch eher wie Ahnungslosigkeit. Denn bedenkt man, dass die Inkubationszeit ca. vier Tage beträgt und dass die mit dem Brief in Kontakt Gekommenen längst erkrankt sein können, dieser Brief aber unbearbeitet eine Woche liegen bleibt, so grenzt das schon an Verantwortungslosigkeit.
Es gibt Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Erregern. Ebenfalls ist an diesem Institut seit dem 10. Oktober 2001 eine Informationsstelle für biologische Kampfstoffe angesiedelt. Nach diesen Empfehlungen hätte gehandelt werden müssen und nicht anders. Deshalb eine Frage: Wann wurden die Landesbediensteten über den Umgang mit verdächtigen Poststücken nachweislich belehrt und hängt diese Empfehlung des Robert-Koch-Instituts allen zugänglich aus? Die zweite Frage: Welche konkreten Initiativen und Strategien hat die Landesregierung bisher entwickelt, um künftig derart problematische Verfahrensweisen auszuschließen? Ich fordere Sie auf, künftig nicht mit der Angst der Menschen zu spielen, sondern konsequent und schnell verdächtige Fälle aufzuklären.
Dazu gehört ein vernünftiges Krisenmanagement der beteiligten Ministerien und Landesämter. Dazu gehört auch eine konsequente Bestrafung der Trittbrettfahrer und dazu gehört vor allem auch eine lückenlose sachliche Aufklärung der Bevölkerung im Umgang mit solchen Fällen. Ich danke Ihnen.
Fortführung der Agenda-21-Aktivitäten in den Kommunen
Zum Jahreswechsel 2001/2002 laufen in zahlreichen Kommunen bzw. Kreisen die Stellen der Strukturanpassungsmaßnahmen für Agenda-21-Büros aus. Ungeklärt ist aber, ob und in welcher Weise die Tätigkeit dieser Büros auch weiterhin sichergestellt wird. Die Kommunen können aber angesichts ihrer äußerst angespannten Haushaltslage in der Regel nicht die weitere Finanzierung der Agenda21-Büros sicherstellen, so dass auch die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter fraglich ist. Die Landesregierung hatte in ihren "10 Leitlinien zur Umsetzung der Agenda 21 in Thüringen" signalisiert, dass sie das Thema als wichtig einschätzt und damit die Kommunen motiviert, bei der Durchführung tätig zu werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Tätigkeit der Agenda-21-Büros?
2. Gibt es Konzepte der Landesregierung, wie die bisherige Tätigkeit durch die Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt kontinuierlich sichergestellt werden kann?
3. Hält die Landesregierung auch eine Kofinanzierung von Dauerarbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt gemeinsam mit den Kommunen für möglich?
4. Welche Konsequenzen für die Erfüllung der kommunalen Agenda 21 hätte es, wenn die Büros ihre Arbeit einstellen müssten?
Ich wollte nur noch mal nachfragen, ob das bedeutet, dass auch die Transferstellen künftig weiter finanziert werden durch das Land. Also, diese Kofinanzierung wird es auch weiterhin geben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich wollte eigentlich nichts mehr dazu sagen,
weil viele schon etwas gesagt haben, aber ich bin
nach dem Bericht des Ministers eigentlich auch tief betroffen.
Ich denke, man muss hier noch einmal deutlich sagen, die vorhergehende Bundesregierung hatte 16 Jahre lang Zeit, um etwas zu tun.
Wie war es denn, was haben wir denn übernommen, einen Berg Schulden und eine extrem hohe Arbeitslosigkeit.
Wollen wir doch noch einmal daran erinnern: Wer hat die BAföG-Reform eingeführt und auf den Weg gebracht? Wer hat innerhalb der Legislatur das Kindergeld um 80 DM erhöht? Wer hat das Schlechtwettergeld wieder eingeführt?
Wer hat die Ausbildungsprogramme auf den Weg gebracht? Sie scheinen sehr schnell zu vergessen, was vor kurzer Zeit geschehen ist, aber Sie scheinen ganz schnell das zu vergessen, was 16 Jahre lang nicht passiert ist.
Wenn der Herr Schröder hier an sein Versprechen bezüglich der Arbeitslosigkeit erinnert wird, vergessen Sie bitte nicht auch, es gibt auch ein Versprechen des Ministerpräsidenten, in Thüringen die Arbeitslosigkeit unter 100.000 zu senken. Das haben wir bis heute nicht erreicht.
Die gesellschaftliche Situation wird in diesem Bericht wiedergegeben, und zwar für den Zeitraum bis 1998, das heißt, er reflektiert die Politik, die bis 1998 gewesen ist. Nichts anderes ist hier wiedergegeben worden.
Ich denke, das sollte sehr wohl und sehr gut analysiert werden und sollte auch sehr wohl auf Thüringen heruntergebrochen werden, damit wir damit arbeiten können. Deshalb, Herr Minister Dr. Pietzsch, was Sie heute hier vom Stapel gelassen haben, das ist einer christlichen Partei nicht würdig. Sie sollten sich schämen.
Umgang mit den Ergebnissen der Tiefenprüfung von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Durch das Innenministerium veranlasst, finden seit Jahren Tiefenprüfungen von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung statt. Im Hinblick auf den Umgang mit den Prüfergebnissen gibt es jedoch bei den Verantwortlichen in den Zweckverbänden, Eigenbetrieben und Kommunen eine gewisse Unsicherheit.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und in welcher Form sind die Prüfungsergebnisse den Mitgliedern der jeweiligen Zweckverbandsversammlung, des Werkausschusses oder des Gemeinderats zur Kenntnis zu geben?
2. Wie ist durch die zuständigen Aufsichts- und Beschlussgremien mit den Prüfungsergebnissen umzugehen?
Nur zum Verständnis: Das heißt, der Geschäftsführer, der den Vertrag abgeschlossen hat mit der Prüfungseinrichtung, hat das Recht zu sagen, wann die Prüfungsergebnisse vorgelegt werden. Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Frau Vopel, ganz kurz zu Beginn: Baden-Württemberg ist noch nicht SPD-regiert. Auch Baden-Württemberg war eines der Bundesländer, das dabei war.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten,
zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen wird bei den Gesamtvergütungen auch die so genannte Kopfpauschale ausgehandelt. Nach geltendem Recht fließt das Geld an die Kassenärztliche Vereinigung, wo die Krankenkasse ihren Sitz hat. Das heißt, bei den überregionalen Krankenkassen, wie Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse und Bundesknappschaft erhalten damit das Geld die Kassenärztlichen Vereinigungen, deren Ärzte keine Leistungen für diese Patienten erbracht haben.
Als Beispiel wird immer Sachsen mit 308.000 BKK-Versicherten angeführt, wovon aber nur ca. 5.000 bei einer in Sachsen ansässigen BKK versichert sind. Somit führen die in Sachsen ansässigen Betriebskrankenkassen und der Landesverband Ost der BKK auch nur für diese Mitglieder die Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsens. Das Geld für die Kopfpauschalen, gedacht zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, geht also in ganz andere Kassenärztliche Vereinigungen. Das Wohnortprinzip ist bisher nur für die Ersatzkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 eingeführt worden. Wir sind der Ansicht, auch bei den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten muss der Grundsatz "Geld folgt der Leistung" gelten. Das zurzeit noch bestehende
System des Fremdkassenzahlungsausgleichs wird diesem Grundsatz nicht gerecht. Mit diesem Fremdkassenzahlungsausgleich sollte der finanzielle Ausgleich für erbrachte medizinische Leistungen an nicht im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung versicherte Patienten erfolgen. Als man diesen Fremdkassenzahlungsausgleich einführte, hatte man an die medizinisch zu versorgende Anzahl der Urlauber und Pendler gedacht. Die Entwicklung in den Mitgliederzahlen der überregionalen Krankenkassen wurde nicht vorhergesehen. Der Fremdkassenzahlungsausgleich wurde als Hilfskonstruktion für den Zahlungsausgleich zwischen der KV am Wohnort des Patienten und der sozusagen auswärtigen Krankenkasse benutzt. Bei einem Vergleich seines Finanzvolumens im Jahr 1992 mit 420 Mio. DM und im Jahr 1998 mit 5,6 Mrd. DM ist zu erkennen, dass hier eine neue und andere Entwicklung als ursprünglich gedacht vonstatten gegangen ist. Besonders benachteiligt sind dadurch die neuen Länder, weil die meisten Betriebskrankenkassen, um diese geht es nämlich hier überwiegend, ihren Sitz in den alten Ländern, besonders in Baden-Württemberg und in NordrheinWestfalen, haben. Verständlicherweise und aus unserer Sicht auch bedauerlicherweise vertreten diese Länder im Bundesrat die Interessen ihrer Krankenkassen oder ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Selbstverwaltungen konnten bisher das Problem nicht befriedigend lösen. Zwar gibt es neue Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Fremdkassenzahlungsausgleich, aber es wird allgemein bezweifelt, dass sie in der Praxis wirksam werden. Weiterhin bleibt das Problem, dass sie jederzeit mit entsprechender Mehrheit in der Länderkammer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geändert werden können.
Aus diesen Gründen ist es notwendig geworden, dass der Gesetzgeber eingreift. Dies erfolgte durch die Bundesregierung mit der Vorlage des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte. Dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wie nicht anders zu erwarten, hat Baden-Württemberg dieses Gesetz vollständig abgelehnt, da seine Kassenärztlichen Vereinigungen bisher aus dieser Geldquelle ca. 400 Mio. DM zusätzlich pro Jahr erhielten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württembergs kassierten somit für ca. 1 Mio. Versicherte Geld, für die keine Leistung in Baden-Württemberg erbracht werden muss. Nach unserer Information ist einer der Hauptgründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses die Festlegung der Berechnungsbasis der Kopfpauschalen für das Jahr 2002. Grundsätzlich ist zu sagen, wenn das Wohnortprinzip bei den Vergütungsregelungen eingeführt wird, verbessert sich die finanzielle Situation der niedergelassenen Ärzte im Osten und Experten rechnen da z.B. für Thüringen mit ca. 10.000 DM mehr Umsatz pro Praxis.
Mehreinnahmen. Nicht vergessen soll man in diesem Zusammenhang aber auch einen anderen Aspekt, dass dann diese Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen bei den Vertragsgestaltungen mehr Spielraum haben. Für eine effektive Versorgung - leider setzen viele Ärzte das Wort Wirtschaftlichkeit mit Mangelverwaltung gleich -, wie sie z.B. in der integrierten Versorgung angestrebt wird, haben dann diese Kassen auch größere Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung. Das Kassensitzprinzip ist für die Umsetzung von Strukturverträgen bzw. der integrierten Versorgung kontraproduktiv, da die Krankenkasse nur mit den an ihrem Kassensitz zuständigen Leistungserbringern verhandelt. Momentan sind durch die bestehende Gesetzeslage allein in Thüringen ca. 300.000 BKK-Versicherte von zukunftsfähigen Versorgungsmodellen ausgeschlossen. Modellversuche sind in unserem Gesundheitssystem mehr denn je nötig, um kostengünstige und qualitativ hochwertige Therapieformen anzubieten, ohne dabei gleich das ganze System umzustellen. In der momentanen gesundheitspolitischen Debatte sind derartige Ansätze allemal besser als Forderungen nach Zuzahlungen für Blinddarmoperationen, wie Sie von Ihnen, Herr Minister, vorgestern auch in der Presse vorgeschlagen wurden.
Wir fordern die Landesregierung auf, in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss bei der Aushandlung der Berechnungsgrundlage für die Kopfpauschalen flexibel zu sein, das heißt, möglichst viel für Thüringen und die neuen Länder zu erkämpfen, aber nicht das Gesetz als solches aufs Spiel zu setzen, denn damit wäre den Thüringer Ärzten in ihrer finanziellen Situation überhaupt nicht geholfen. Wenn dies drohen würde, also wenn eine Einigung im Vermittlungsausschuss nicht erfolgen würde, wäre das verheerend. Für die Thüringer SPD ist die generelle Umsetzung des Wohnortprinzips und eine OstWest-Anpassung, die auch aus unserer Sicht weit hinter den Erwartungen zurückbleibt, immer noch besser als gar keine Lösung. Die Überalterung bei den niedergelassenen Ärzten würde weiter stark zunehmen, weil die Abwanderung von jungen Ärzten nicht gestoppt werden kann. Nur bei angeglichenen Honoraren und gerechter Verteilung der Honorarmittel innerhalb der KV kann eine medizinische Versorgung in einem Flächenland wie Thüringen auf Dauer gesichert werden. Vielen Dank.
Herr Minister Pietzsch, ist Ihnen bekannt, dass das Problem schon vor 1998 bestanden hat und mich interessiert, welche Lösung damals die Regierung Kohl dazu gemacht hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in der Drucksache 3/1678 liegt das Dritte Änderungsgesetz des Heilberufegesetzes dem Landtag zur ersten Lesung vor. Die Diskussionen um die Finanzierung der Leistungen der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in den Jahren 1999 und 2000 zeigten, dass es weiteren Handlungsbedarf zur Gleichstellung dieser Berufsgruppe mit den an
deren Heilberufen gibt. Dazu bilden die Psychotherpeuten ihre eigene Kammer. Die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2, die der Psychotherapeutenkammer die Möglichkeit eröffnet, mit anderen Kammern Verwaltungsgemeinschaften zu bilden, ist unserer Meinung nach dazu der richtige Weg. Das Transplantationsgesetz fordert in § 8 Abs. 3 Satz 2 die Errichtung der Lebendspendekommission. Sie soll an die Landesärztekammer angegliedert werden. Auch damit wird unserer Auffassung nach ihre weit gehende Selbständigkeit in der Entscheidungsfindung gewahrt und andererseits auch Verwaltungsaufwand minimiert. Die gewonnenen Erfahrungen in der Handhabung des Heilberufegesetzes seit 1992 und die daraus resultierenden notwendigen Änderungen sollten im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nach Anhörung der Kammern beraten werden. Aus diesem Grund beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass in Ländern, in denen bereits mit DRGs gearbeitet wird, durchaus Krankenhäuser von der Bettenstruktur wie in Schmölln und Zella-Mehlis wirtschaftlich arbeiten?
Geplanter Bettenabbau in den Thüringer Krankenhäusern
Laut dpa-Meldung vom 28. Juli 2001 sollen insgesamt rund 1000 Krankenhausbetten bis zum Jahr 2005 abgebaut werden. Andererseits soll die Bettenzahl in einigen Fachgebieten aufgestockt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wo sollen schwerpunktmäßig nach Fachbereich und Region die Bettenzahlen reduziert bzw. aufgestockt werden?
2. Gibt es Berechnungen bzw. Schätzungen im Krankenhausplanungsausschuss, welche finanziellen Auswirkungen die vorgesehene Reduzierung der Bettenzahl haben wird?
Ich stelle fest, dass Frage 1 nicht beantwortet ist und habe noch eine Nachfrage. Die Krankenhausgesellschaft hat ja einen gangbaren Weg vorgeschlagen, Bettenzahlen zu reduzieren und das unter bestimmten Bedarfsdeterminanten und sozusagen einer Stichtagsregelung vorzunehmen. Wird dieser Vorschlag in die Überlegungen des Krankenhausplanungsausschusses mit einbezogen?
Förderung von Photovoltaikanlagen
In Thüringen gibt es einen erheblichen Förderbedarf für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Dies belegt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 363 in Drucksache 3/1604.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2001 bewilligten Anträge für Photovoltaikanlagen?
2. Plant die Landesregierung angesichts des großen Andranges auf den Förderbereich Photovoltaik eine Umschichtung innerhalb des Einzelplanes 07 zugunsten dieses Bereiches, wenn ja, wann, wie und in welchem Umfang?
Können Anträge, die im Jahre 2001 gestellt werden, förderunschädlich mit ihrer Maßnahme beginnen, so dass, wenn deren Anträge dann 2002 erst bewilligt werden, sie einen Anspruch haben auf diese Förderung oder ist das
nicht der Fall?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Familienpolitik sollte auf jeder politischen Ebene vordringliche Aufgabe sein und werden, auch in Thüringen. Familienpolitik ist Zukunftspolitik und Gesellschaftspolitik zugleich. Zu Beginn des Jahres äußerte sich Kanzler Schröder während einer Veranstaltung der Evangelischen Akademie in Tutzing, Frau Präsidentin, ich zitiere: "Die Gesellschaft müsse nicht nur von Experten objektiv als human und lebenswert analysiert werden können. Die Menschen müssen sie auch subjektiv so empfinden können." Meine Frage, empfinden die Menschen die Gesellschaft als human? Seit Regierungsantritt hat die Bundesregierung die Summe für Familien um 17 Mrd. DM auf 95 Mrd. DM erhöht. In nur zwei Jahren wurden alle Leistungen verbessert, die Familien finanziell entlasten. Ich nenne hier das Kindergeld, das Erziehungsgeld, Bafög und Steuern.
Alle Maßnahmen kommen vorzugsweise Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zugute. Aber kann es human sein, wenn Kindergelderhöhungen mit den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt verrechnet werden? Seit dem Regierungswechsel in Berlin ist das Kindergeld, schließt man die Erhöhung 2002 mit ein, um 80 DM angehoben worden. Das bedeutet für das erste bis dritte Kind 300 DM und für jedes weitere 350 DM, das bedeutet auch für eine Familie mit zwei Kindern ab 2002 1920 DM mehr im Jahr im Vergleich zu 1998. Ich will es hier auch nicht unerwähnt lassen, dass sich der Bund zu drei Vierteln statt wie üblich zu zwei Dritteln an den Kosten der geplanten Kindergelderhöhung beteiligen wird. Damit aber die Kindergelderhöhung auch den Kindern zugute kommt, deren Eltern am Existenzminimum leben, kann es nur unser Ziel sein, sich dafür einzusetzen, die Anrechnung erneut aufzuheben, denn das ist bereits im Jahr 2000 geschehen. Sie wissen, diese Regelung wurde 2000 durchbrochen und damit kann auch das Geld dort ankommen, wo es hinkommen muss. Eine Verlängerung der 2000er-Regelung ist daher gewollt und auch von uns gewünscht. In diesem Punkt stim
men wir mit der PDS-Fraktion überein, besser gesagt, die Punkte 2, 3 und 4 des Antrags sind für uns unstrittig.
Zu Punkt 1 gibt es noch einige Anmerkungen zu machen. Die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz werden vom jeweiligen Land festgelegt. Es ist in der Tat so, dass in Thüringen die niedrigsten Regelsätze in ganz Deutschland ausgezahlt werden. An diesem Zustand ändert sich auch nichts, wenn zum 1. Juli 2001 die turnusmäßige Anhebung der Regelsätze um 1,9 Prozent bundesweit erfolgt. Bevor jedoch für Thüringen zu den 1,9 Prozent eine zusätzliche Anhebung in Frage kommt, sollte es Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geben. So würde nämlich z.B. eine Anhebung des Regelsatzes um 25 DM bei ca. 50.000 Hilfeempfängern eine Mehrbelastung der Kommunen von ca. 15 Mio. DM bedeuten. Wir alle kennen die Haushaltssituation unserer Kommunen und ich denke, wir sollten vor derartigen Beschlüssen auch das Gespräch mit ihnen suchen. Die Notwendigkeit der Anhebung der Regelsätze ist aus unserer Sicht gegeben, aber der Weg dorthin kann nur im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Namens meiner Fraktion bitten wir daher um eine getrennte Abstimmung. Wir bitten, Punkt 1 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Innenausschuss zu überweisen, den Punkten 2 bis 4 werden wir unsere Zustimmung erteilen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit Monaten ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Thüringen, das heißt derer, die länger als ein Jahr ohne Arbeit leben müssen, im Steigen. Waren im April 2000 noch 55.535 Menschen länger als ein Jahr arbeitslos, das entspricht 27,85 Prozent, so vergrößerte sich unterdessen der Anteil der Langzeitarbeitslosen bis zum April 2001 auf 61.154 Betroffene. Das entspricht einem Anteil von 31 Prozent, gemessen an der Anzahl der Arbeitslosen in Thüringen. Es wird gerechnet, dass ein Viertel der Langzeitarbeitslosen älter als 55 Jahre sind. Dabei ist noch zu bedenken, dass sich 58-Jährige aufgrund des § 428 SGB III vom Arbeitsmarkt abmelden, also in dieser Statistik gar nicht erst erscheinen.
Für mich ergeben sich hier zwei Fragen. Will die Wirtschaft das Wissen und Können der über 50-Jährigen einfach brachliegen lassen und darf deshalb diese Personengruppe von vornherein etwa keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt erhalten? Wir haben in Thüringen Landesarbeitsmarktprogramme und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit und mit einer Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds. Daraus ergibt sich für uns noch folgende Fragestellung: Was kann zusätzlich zu den Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit durch den Freistaat Thüringen unternommen werden, um diesen katastrophalen Zustand zu verbessern?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Zahlen des Thüringer Arbeitsmarkts weisen, wie vorhin schon erwähnt, eine konstante Höhe von über 61.000 Langzeitarbeitslosen aus. Dies muss als ein Zeichen einer Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit auf einem erschreckend hohen Niveau gedeutet werden. Dabei gibt hier die Arbeitsmarktstatistik nur sozusagen eine Momentaufnahme zu einem Stichtag wieder. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit führt diese Zählung zu einer beachtlichen Untererfassung des Phänomens Langzeitarbeitslosigkeit. Das ganze Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit zeigt sich, wenn man abgeschlossene Arbeitslosigkeitsperioden, das heißt den zeitlichen Anteil von Langzeit- und unterjähriger Arbeitslosigkeit betrachtet. Da ergibt sich ein Verhältnis von 60 zu 40 Prozent. Anders ausgedrückt: 60 Prozent des durch Arbeitslosigkeit verloren gegangenen Arbeitsvolumens entfällt auf die Langzeitarbeitslosigkeit. Nach den Angaben des Landesarbeitsamts sind in der Altersgruppe der 50 bis 65-Jährigen 26.683 Arbeitnehmer von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Es darf niemand die Ausrede benutzen, dass sich ein hoher Anteil der Betroffenen ja bald in die Rente abmelden wird. Denn neben den persönlichen Nachteilen, wie vermindertes Einkommen und danach geringere Rentenzahlung, gibt es Auswirkungen auf das Verhalten in der Gesellschaft. Welche Vorbildwirkung hat es auf Arbeit suchende Jugendliche, wenn sie es in der Familie erleben müssen, dass nach langen Arbeitsjahren die Angehörigen, die Eltern oder die Großeltern, mit 50, 55, 56 Jahren einfach als unbrauchbar vom Arbeitsmarkt abgeschoben und ausgeschlossen werden. Wenn man die Altersgruppe der 45- bis 50-Jährigen mit dem derzeitigen Anteil von 9.700 Personen betrachtet, so ist mit einer Abnahme der Langzeitarbeitslosigkeit demnächst nicht zu rechnen. Hier muss man der Landesregierung den Vorwurf machen, dass sie mit ihrer Kürzung der Arbeitsmarktmittel um ca. 83 Mio. DM seit 1999 der steigenden Langzeitarbeitslosigkeit Vorschub geleistet hat. Weiterhin zeigen die Arbeitsmarktzahlen bei dieser Gruppe seit ca. einem halben Jahr ebenfalls eine steigende Tendenz und die Landesregierung tut nichts. Wir fordern mit unserem Antrag die Landesregierung auf, den dringenden Handlungsbedarf an dieser Stelle endlich zu erkennen und noch wichtiger, hier tätig zu werden. Und Frau Vopel, die Landesregierung kann sich nicht damit herausreden, dass das alleinige Aufgabe der Bundesregierung sei. Wenn die Landesregierung auf diesem Standpunkt steht, dann dürfte es im Umkehrschluss auch keine Landesarbeitsmarktprogramme geben und sie sollte konsequenterweise ihren Sitz dann im Verwaltungsrat der Bundesanstalt aufgeben. Unser
Vorschlag geht dahin, dass man, wie es leider bei der jährlichen Suche nach zusätzlichen Ausbildungsstellen schon getan werden muss, in gemeinsamer Anstrengung aller am Arbeitsmarkt Beteiligten gezielt für Langzeitarbeitslose Beschäftigungsmöglichkeiten sucht. Hierbei soll aktiv und gezielt auf die Betriebe in der Region zugegangen werden. Mit den Betrieben sind dabei u.a. die erforderlichen Qualifikationen zukünftiger Beschäftigter und Fördermöglichkeiten bis hin zu Personalentwicklungskonzepten zu erarbeiten. Dabei können Beraterfirmen, die Qualifizierungskoordinatoren oder Beauftragte der IHKs und der Handwerkskammern, die Kommunen mit ihren Referaten für Wirtschaftsförderung und auch Projektgruppen der ABS eingesetzt und tätig werden. Die hierfür notwendige Koordination sollte bei den Regionalbeiräten angesiedelt sein. Wir wollen, dass das nicht losgelöst von den Arbeitsämtern erfolgt. Hierbei sollte z.B. immer abgesprochen werden, wie man Mittel der freien Förderung nach § 10 SGB III oder andere Fördermöglichkeiten einbeziehen kann. Die Arbeitsämter sind letztendlich für die Aufstellung der Eingliederungspläne für Arbeitslose zuständig. In diesen Plänen werden die notwendigen Maßnahmen festgehalten, die für die Vermittlung des Betroffenen in bestimmte Arbeitsverhältnisse notwendig sind.
Zu der Frage - warum sollen die Arbeitsämter nicht insgesamt das alles allein erledigen? Hier nur ein Gegenargument: Den Arbeitsämtern werden im Schnitt nur 36 Prozent der offenen Stellen gemeldet. Damit ist klar, dass allein schon von dieser Seite eine gezielte Vermittlung von Langzeitarbeitlosigkeit erschwert ist.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben die Programme "50 PLUS" und "Zweite Karriere" initiiert, und wir haben heute auch durch die Mündliche Anfrage von Herrn Gerstenberger gehört, mit welchem Erfolg sie laufen. Hier hätte doch schon seit Monaten eine verstärkte Ausrichtung - und um diese geht es, Frau Vopel, um diese verstärkte Ausrichtung dieser Programme auf die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - erfolgen können, stattdessen verzögern Sie, so wie auch gestern geschehen.
Ein Anliegen unseres Antrags ist es auch, das Problem Langzeitarbeitslosigkeit allen deutlich zu machen, allen in dieser Gesellschaft. Denn ohne aktives Gegensteuern werden wir noch auf Jahre hinaus einen wachsenden Anteil Langzeitarbeitsloser haben. Diese Landesregierung wird von den Betroffenen daran gemessen, wie aktiv sie hier ist, denn eins steht fest, wenn Sie das Problem Langzeitarbeitslosigkeit heute nicht anpacken, dann wird dieses Problem uns morgen packen.
Wir beantragen die Überweisung unseres Antrags in Drucksache 3/1502 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Ich danken Ihnen.
Stiftung "Demokratische Jugend"