Protokoll der Sitzung vom 14.06.2002

Sie haben uns einen großen Gefallen getan, alle zwei Fraktionen und Herr Minister Sie, mit Ihren Äußerungen zu unserem Antrag. Soll doch die Bevölkerung, Rentner, zukünftige Rentner diese Problematik selbst bewerten. Spätestens diese Äußerungen, die Sie getan haben, zeigen, dass unser Antrag sehr viel Wert war. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen keine... Ach die Anfrage, Frau Abgeordnete Thierbach, Sie hatten eine Antwort auf eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Schwäblein zugesagt.

Frau Abgeordnete Thierbach, können Sie sich vorstellen, dass sich bei uns der Eindruck verfestigt hat, dass Sie vorrangig Ihr Klientel bedienen mit diesem Antrag?

Wissen Sie, ich habe überhaupt kein Problem mit dem Vorwurf, wenn ich mit dem, was Sie Klientel bedienen nennen, es erreiche, dass diejenigen, die Rentenanwartschaften erworben haben, diese auch tatsächlich umgesetzt bekommen. Rentengerechtigkeit zu benutzen, um Klientel zu bedienen, das ist einfach dämlich, wie Sie es formuliert haben.

(Beifall bei der PDS)

Gibt es weitere Redewünsche? Das ist nicht der Fall, demzufolge kann ich die Aussprache zu dem Sofortbericht der Landesregierung schließen und ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird, es wird nicht widersprochen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 17.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 18

Entschuldung des Fernwasserzweckverbandes Südthüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2490

Begründung wird durch den Abgeordneten Dr. Koch, PDS-Fraktion, gegeben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei der Entschuldung des Fernwasserzweckverbands Südthüringen geht es um eine Region, bei der sich manche darüber auslassen, ob sie nun vor oder hinter dem Berg ist.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Vor!)

Wir können das zunächst einmal dahingestellt sein lassen, weil es sich hierbei nicht um ein regionales Problem handelt, wie es zunächst den Anschein haben mag, sondern hier handelt es sich in der Tat um ein Problem des Landes und damit vorzugsweise der Landesregierung. Deswegen wird meine Fraktion hierzu auch namentliche Abstimmung beantragen.

(Unruhe und Heiterkeit bei der CDU)

Herr Finanzminister, ich war mir völlig sicher, dass ich irgendetwas finde, um Sie zu erfreuen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Wenn Sie nicht reden und wir gleich zur Abstimmung kommen, das wäre die größte Freude für uns.)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Mir hast du gesagt, ich soll nicht auf die Zwischenrufe hören.)

(Heiterkeit bei der PDS)

Ja, aber es ist halt verlockend, wenn das von Ministern kommt, ja, weil das bei mir schon auch die Frage aufwirft, welche Qualifikation man denn haben muss.

Gut, Trinkwasser ist das Grundnahrungsmittel Nummer 1. Günstige Wasserpreise sind gerade im Land der bundesweit niedrigsten Einkommen von großer Bedeutung für die Bevölkerung, außerdem ist preiswertes Wasser ein Standortfaktor für die Wirtschaft. Thüringen ist das Bundesland mit den höchsten Wasserpreisen in Deutschland. In Südthüringen ist das Trinkwasser derzeit jedoch noch etwas preiswerter zu haben als im Rest des Landes, da hier das Fernwasser noch wesentlich weniger kostet als zurzeit in Nord- und Ostthüringen. Das wird sich aber vermutlich ändern. Mit der Fusion von Thüringer Talsperrenverwaltung und Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen wird in Zukunft in diesem Teil Thüringens ein politischer Fernwasserpreis von 61 Cent pro Kubikmeter den bisherigen reichlichen Euro pro Kubikmeter ablösen. Erreicht werden soll das vor allem durch die Entschuldung von Talsperrenverwaltung und Zweckverband. Der Südthüringer Verband lehnte die vorgeblich freiwillige Teilnahme an der Fusion jedoch einstimmig ab, da die Verbandsmitglieder Zweifel an der Schlüssigkeit der Einsparpotenziale hatten und haben, die in einer Studie erstellt im Auftrag des Finanzministeriums dargestellt wurden. Daraufhin zeigte dann die Landesregierung, wie ihr Verständnis von Freiwilligkeit aussieht. Wer aufmuckt wird nicht entschuldet. Die Thüringer, die in den Gebieten der Abwasser/Wasserzweckverbände Bad Salzungen, Hildburghausen, Ilmenau, Meiningen, Rennsteigwasser, Sonneberg und Mittlerer Rennsteig leben, dürfen sich, wenn ich in diesem Zusammenhang den Schleusinger Bürgermeister zitieren darf, "demnächst als Thüringer zweiter Klasse fühlen". Für diese Bürger des Freistaats bedeudet das "Ätsch" der Landesregierung gegenüber dem Fernwasserzweckverband Südthüringen konkret 12 Cent pro Kubikmeter Wasser mehr als mit einer Entschuldung. Durch die beabsichtigte Entscheidung der Landesregierung, den Fernwasserzweckverband Südthüringen im Gegensatz zum übrigen Fernwasserzweckverband nicht zu entschulden, entsteht eine ungleiche Behandlung. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Sie verstößt meines Erachtens gegen das verfassungsrechtliche Gebot der interkommunalen Gleich

behandlung in der Ausprägung des Gebots interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit.

Meine Damen und Herren, wir sollten nicht hinnehmen, dass Verteilungsgerechtigkeit, wenn es schon etwas zu verteilen gilt, am Rennsteig aufhört, und zwar unabhängig von der Frage, ob Südthüringen nun vor oder hinter dem Berg liegt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie brau- che doch nur mitzumachen, dann bekommen sie es doch auch.)

(Beifall im Hause)

Herr Abgeordneter Dr. Koch, der Abgeordnete Schwäblein möchte Ihnen eine Frage stellen. Sind Sie bereit, darauf zu antworten?

Dann stellen Sie Ihre Frage, Abgeordneter Schwäblein.

Herr Abgeordneter Koch, ich möchte Ihre Argumente gern verstehen, vielleicht können wir uns auf ein Bild einigen. Unterstellen wir mal, Ihre Nachbarn bilden eine Fahrgemeinschaft und bieten Ihnen die Teilnahme an. Sie lehnen das freiwillig ab. Haben Sie dann noch ein Recht, sich zu beschweren, dass Sie als Einzelfahrer höhrere Kosten haben?

Ja, Herr Schwäblein, insofern können wir uns nicht auf ein gemeinsames Bild einigen, weil nämlich unabhängig, wenn ich das noch sagen darf, von dem Problem, dass Kommunen bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben; es sind nämlich auch die Bürger betroffen, also nicht nur in dem Sinne, dass sie einen unterschiedlich hohen Wasserpreis, der durch unterschiedliche Ereignisse entsteht, bezahlen müssen, sondern sie sind insofern, nämlich mittelbar dann auch verfassungsrechtlich unter dem Gebot der Gleichbehandlung beeinträchtigt.

Herr Abgeordneter Dr. Koch, gestatten Sie eine weitere Anfrage? Ja.

Herr Kollege Koch, wieso haben Sie dann nicht diesen Gleichbehandlungsgrundsatz eingefordert, als die anderen Gemeinden außerhalb Südthüringens höhere Wasserpreise hatten, die durch Naturgegebenheiten entstanden waren? Die Südthüringer sind bevorteilt, das ist richtig, derzeit noch. Da habe ich Ihre Klage nicht gehört.

Herr Schwäblein, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Frage, weil sie nämlich ganz deutlich macht, dass Sie das Problem nicht verstehen.

(Beifall bei der PDS)

Insofern muss ich mir natürlich einen Vorwurf machen, als dass ich mich nicht so deutlich ausgedrückt habe, als dass auch Sie das verstehen können. Deshalb vielleicht eben nicht nur an Sie, es geht um etwas ganz anderes. Es geht nicht um den Ausgleich von naturgegebenen Unterschieden, sondern es geht darum, dass dieser fusionierende und dann zu entschuldende Fernwasserzweckverband durch diese Entschuldung diesen geringeren Wasserpreis leisten kann. Das ist ein Eingriff, der durch das Land vorgenommen wird.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Das ist ganz verkehrt.)

Herr Althaus, ich bin auch gern bereit von Ihnen eine Frage zu beantworten.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Bei so viel Süffisanz wollen wir es nicht machen.)

Ja, gut, dann schwatzen Sie mir nicht dazwischen, ich versuche gerade

(Beifall bei der PDS, SPD)

eine Frage Ihres Fraktionskollegen zu beantworten und für dessen Verständnis oder Nichtverständnis kann ich doch nun nichts. Ich bemühe mich doch nur, das Verständnis herzustellen. Diese Ungleichbehandlung tritt doch nicht ein durch die Naturgegebenheiten, sondern dadurch, dass die Landesregierung eingreift und sagt, ich entschulde hier einen Teil und dadurch wird der Wasserpreis niedriger, was eben in Südthüringen nicht erfolgt. Ich habe Ihnen vorgetragen, wenn auch Südthüringen entlastet würde, also entschuldet würde, wäre es auch dort möglich, den Wasserpreis um 12 Cent zu senken. Ich fordere insoweit nur, die durch das Tätigwerden der Landesregierung entstandene Ungleichbehandlung auszugleichen.

(Beifall bei der PDS)

Haben Sie noch eine Frage an mich?

Nach der doch etwas länger geratenen Begründung zu diesem Antrag möchte ich jetzt erst mal die Aussprache eröffnen, und zwar hat sich Frau Abgeordnete Lehmann, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der erste Absatz der Begründung in dem hier zur Debatte stehenden Antrag der Fraktion der PDS ist absolut korrekt und sagt eigentlich in wenigen Worten aus, um was es hier geht. Es geht um die notwendige Optimierung bei den Fernwasserzweckverbänden. Damit ist eigentlich schon alles gesagt, Sie haben es auch deutlich erkannt, da könnte ich mich eigentlich auch wieder hinsetzen.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Aber ich möchte natürlich dennoch auf einige Aspekte zu dieser Thematik und Ihres Antrags eingehen. Meine Damen und Herren, es geht um die Nutzung von Synergieeffekten durch den Zusammenschluss der Talsperrenverwaltung und des Zweckverbands. Das bedeutet letztlich, einen für den Endabnehmer, das sind die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats, möglichst günstigen Preis. Natürlich vollziehen sich solche Fusionen nicht immer ohne Schmerzen oder Einschnitte. Da müssen Kompromisse gemacht werden und diese Bereitschaft liegt bei dem Verband Nord- und Ostthüringen und auch bei der Talsperrenverwaltung vor. Die dort handelnden Personen sind gewillt, das Rationalisierungspotenzial auszunutzen, eine gemeinsame Geschäfts- und Investitionspolitik zu machen, das neue Geschäft zu forcieren. Sie nehmen alle, Frau Becker, mit der Fusion verbundenen unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen einschließlich, wenn auch langfristig, angelegten Rationalisierungen im Personalbereich in Kauf.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Welche, erklären Sie es uns mal.)

Damit und nur dann wird die Zusage der Landesregierung eingelöst, im neuen Unternehmen entschuldet zu werden. Nur durch Beschreiten dieses Weges macht das Ganze letztlich auch Sinn. Zu welchen Einschränkungen ist denn der Fernwasserzeckverband Südthüringen bereit? Davon habe ich in Ihrem Antrag leider nichts gelesen. Nun steht zwar nicht die Abwasserthematik heute zur Debatte, aber ich möchte mir doch den Hinweis gestatten, dass der Verfahrensweg, über den wir hier streiten, dort genauso gehandhabt wird und funktioniert. Die so genannten Wasserköpfe mit den vielen Geschäftsführern, Werksleitern und sonstigem Personal kosten viel Geld, das zuletzt der Bürger aufzubringen hat.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Die sind aber bei Thüringen zutreffend, aber bei Südthüringen...)

Und im Sinne unserer Bürger ist es nicht, wenn man an seinen Stühlen klebt. Aber eines möchte ich auch deutlich hervorheben, meine Damen und Herren, es wird niemand zu irgendetwas gezwungen. Es gibt bei insgesamt 186 Verbänden im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung im Freistaat auch relativ kleine Verbände, die eine gute Arbeit leisten und niedrige Gebühren und Beiträge vorweisen können. Die brauchen aber dann auch keine Fusion und keine Entschuldung. Wir wollen keine Staatsbetriebe á la DDR, aber wo es notwendig ist, sollte man Fusionen unterstützen und forcieren, auch mit finanzieller Entlastung durch das Land. Eine solche Umstrukturierung, die muss auch immer mit spürbarer Gebühren- und Beitragssenkung einhergehen. Das Geld des Landes, und das ist unser aller Anliegen, muss möglichst effektiv eingesetzt werden.

(Beifall bei der CDU)