Annette Lehmann
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie in den letzten Jahren auch bereits üblich, wurde der Antrag der Landesregierung auf Entlastung 2001 zu
sammen mit dem Antrag auf Entlastung des Rechnungshofs vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung am 23. Januar dieses Jahres inhaltlich beraten. Wie bereits im letzten Jahr verständigten sich auch hier die Fraktionen darauf, nur eine Sitzung zur inhaltlichen Beratung des Rechnungshofberichts durchzuführen. Seitens der Landesregierung standen für Nachfragen neben der Finanzministerin die zuständigen Experten der einzelnen Ressorts zur Verfügung. Fragen, die nicht sofort beantwortet werden konnten, wurden von der Landesregierung in schriftlicher Form rechtzeitig vor Beschlussfassung dieser Entlastung dem Ausschuss zugeleitet. Die Fraktionen haben rechtzeitig ihre Vorschläge für Feststellungen und Forderungen zur Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 27. Februar 2004 der Landtagsverwaltung zugeleitet.
In der 58. Sitzung unseres Ausschusses wurden die Empfehlungen beschlossen, die Ihnen heute in den Drucksachen 3/4052 und 3/4053 vorliegen. In Drucksache 3/4052 liegt Ihnen die mehrheitlich getragene Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Danach soll der Landtag gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung der Landesregierung die Entlastung erteilen. Weiter soll der Landtag von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2003 des Thüringer Landesrechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und Haushaltsrechnung 2001 Kenntnis nehmen. Und letztlich soll der Landtag der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellung und Forderung in Abschnitt II der Drucksache 3/4052 zustimmen. Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu dem vorgegebenen Termin zu berichten.
In Drucksache 3/4053 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2001 vor. Auch hier empfiehlt der Ausschuss die Entlastung.
Sehr geehrte Damen und Herren, zwischen den Fraktionen bestanden bezüglich der Forderung und Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses nur geringe unterschiedliche Auffassungen, so dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit beschlossen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sei mir an dieser Stelle gestattet, allen Beteiligten für die konstruktive und zügige Diskussion zu danken. Insbesondere hat sich die nun schon seit Jahren erstellte Synopse in Druck
sache 3/3718 als erleichternde Arbeitsgrundlage zur Bewertung der einzelnen Berichte bewährt. Der Haushaltsund Finanzausschuss bittet den Landtag um Zustimmung zu den beiden Beschlussempfehlungen. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist ein Gesetz, das ganz einfach notwendig ist, um auf bestimmte Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zu reagieren und die bisherigen Regelungen an diese Entwicklung anzupassen. Dieses Gesetz berücksichtigt zum einen die Zuständigkeitsänderung für das Besoldungsrecht, die vom Innen- auf das Finanzministerium, wie Frau Ministerin bereits erläutert hat, übergegangen ist. Des Weiteren wird das Thüringer
Besoldungsrecht an neue Organisationsstrukturen, z.B. Auflösung der Landesanwaltschaft und des Amtes für Rehabilitation und Wiedergutmachung in der Landesverwaltung und auch den Änderungen im Bundesbesoldungsrecht angepasst. So kann z.B. Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR und einer Ergänzungsausbildung in einer anderen Laufbahnbewegung anerkannt werden. Dies ist, meine Damen und Herren, so meine ich, im 14. Jahr der deutschen Einheit längst überfällig und notwendig. Die Änderungen der Amtsbezeichnungen bei der Lehrerausbildung sind der Umstrukturierung der staatlichen Studienseminare geschuldet. Hier haben wir mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2001/2002 die entsprechenden Weichen schon gestellt. Dies rechtfertigt die Bewertung der Ämter der Leiter dieser Einrichtungen nach Besoldungsgruppen A 16 und gleichzeitiger Neubewertung der Ämter der Leiter und Stellvertreter der Studienseminare für Gymnasien und berufsbildende Schulen. Weitere Änderungen gibt es bei den Ämtern der Förderschulrektoren und Regelschulrektoren.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Thüringer Hochschulpakt haben wir den Thüringer Hochschulen eine weit reichende Selbstverwaltung übertragen. Die veränderten Bedingungen erfordern natürlich auch Flexibilität bei der Bewertung der verschiedensten Ämter einer Hochschule. Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben des Leiters einer Hochschule wird das Rektorenamt für alle Hochschulen, wie nahezu in allen anderen Ländern auch, als hauptberufliches Amt ausgestaltet. Und zur Gewinnung und Bindung von Professoren werden Berufs-, Leistungsbezüge und Bleibe-Leistungsbezüge eingeführt, die natürlich auch befristet werden können. Um eine Personalkostensteigerung bei den eben schon genannten Wund C-Besoldungen zu vermeiden, ist der Vergaberahmen an den Besoldungsdurchschnitt des Jahres 2001 angepasst worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die detaillierte Beratung und eine Reihe von Fragen - die dazu bestehenden wurden hier ja eben bereits vorgetragen - des Gesetzentwurfs sollte nach Auffassung der CDU-Fraktion federführend im Haushalts- und Finanzausschuss und begleitend im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst erfolgen, was ich hiermit beantrage. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, Bund, Länder und Gemeinden müssen in diesem Jahr Steuerausfälle in Höhe von 8,7 Mrd. Bis 2006 summieren sich diese Ausfälle nach aktuellen Steuerschätzungen auf über 126 Mrd. "# $%%& # ' übernommen hat, belaufen sich die Steuerausfälle allein für Thüringen auf fast 2,5 Mrd. sprünglichen Planungen. Was hätten wir mit diesem Geld in diesen Jahren nicht alles gestalten können? Diese Summe entspricht den Jahresraten 2000 und 2001, die Thüringen aus dem Solidarpakt zur Beseitigung teilungsbedingter Lasten erhalten hat. Zählt man die Ausfälle bei den Bundesergänzungszuweisungen und dem Länderfinanzausgleich hinzu, ergibt das die gigantische Summe von über 4 Mrd. ( katastrophale Wirtschafts- und Finanzpolitik der Regierung in Berlin eine zügige Angleichung der Lebensverhältnisse in den jungen Bundesländern an das Westniveau verhindert. Viel schlimmer - sie senkt das Niveau in ganz Deutschland. Wir müssten über keinen Nachtrag in Thüringen reden, wenn nicht seit Jahren die notwen
digen Strukturreformen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Berlin verzögert worden wären. Die Blockadehaltung der SPD zur Steuerreform 1997, die Rücknahme der Renten- und Arbeitsmarktreform 1998 und die erste Stufe der Steuerreform im Jahr 2001 haben Deutschland in das derzeitige Dilemma geführt. Die Länder und Kommunen, so auch Thüringen, müssen nun die Suppe auslöffeln, die Rotgrün uns eingebrockt hat, meine Damen und Herren. Apropos Rotgrün: Wie ich heute Morgen auf dem Weg hierher im Radio gehört habe, und, ich denke, man kann den Medien glauben, haben wir ja in Berlin wieder eine aktuelle Personalquerele. Wie so häufig, wird mal wieder mit einem Rücktritt gedroht. Dieses Mal ist es der Finanzminister. Wir wissen also nicht, wie der dann nächste Woche in Berlin heißt. Ist es noch Hans Eichel oder haben wir dann vielleicht auch einmal wieder einen Wechsel an dieser Stelle?
In diesem Jahr, meine Damen und Herren, muss in Thüringen ein Fehlbetrag von 561 Mio. chen werden. 337 Mio. ) * " einnahmen. Hierzu kommen zusätzliche Ausgaben von über 89 Mio. +$, " versorgungssysteme, für die Zusatzrenten der ehemaligen DDR. Im kommenden Jahr wächst diese Lücke auf 644 Mio. ( -+&, " ausfällen wiederum zu verkraften. Mehrausgaben für die Eingliederungshilfe für Behinderte, Kosten für den Maßregelvollzug und die Investitionsfinanzierung in Pflegeeinrichtungen in Höhe von 45 Mio. Haushalt zusätzlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, sparen tut immer weh, ob im privaten Haushalt, in der Haushaltskasse zu Hause oder hier im Landeshaushalt, über den wir heute reden. Sparen bedeutet Einschnitte und Sparen bedeutet auch Kompromisse zu machen. In einem inhaltlich ausgewogenen Haushalt zu sparen ist sehr schwierig, zumal die freien Mittel nur noch ca. 400 Mio. anderen Mittel ja bereits durch gesetzliche oder gesetzesähnliche Verpflichtungen gebunden sind. Es ist aber gelungen, die Investitionsquote bei rund 20 Prozent zu halten.
Die CDU-Fraktion hat deshalb auch auf weitere Umschichtungen verzichtet, da das Tischtuch, das ist ein ganz klarer Fall, an allen Ecken zu kurz ist. Den Weg, den die Opposition hier geht oder gehen möchte, einfach mit Globalen Minderausgaben ihre Wünsche zu decken, meine Damen und Herren, das ist zwar sehr einfach, aber nicht zielführend. Für den Nachtrag 2003/2004 bleibt festzuhalten: Die Steuerausfälle sind nicht nur mit neuen Schulden, sondern auch mit 365,5 Mio. ten Einsparungen gedeckt worden. Summiert man die Einsparungen aus dem Jahr 2002 in Höhe von 550 Mio. . würfe mangelnden Sparwillens, meine Damen und Herren aus der Opposition, absolut absurd.
Bei den Einsparungen von 205 Mio. /00+ Ende 2004 in Höhe von 151 Mio. bis an die Grenze des Machbaren und Vertretbaren gegangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorwürfe des Herrn Kollegen Huster zur Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss möchte ich an dieser Stelle ganz strikt zurückweisen, neben der Tatsache, dass Sie hier am Pult Dinge vorgetragen haben, die überhaupt nicht hierher gehören.
Meine Damen und Herren, die Opposition war es, die einen Finanzstatus beantragt hat, da war keine Rede von Ist-Listen. Das haben wir gerade in der letzten Woche im Haushaltsausschuss noch einmal besprochen und, ich denke, auch geklärt. In den letzten Jahren, Herr Kollege Höhn, er ist gerade nicht mehr im Raum, hat die Hinzuziehung der Ist-Listen zu gar nichts geführt, denn titelbezogene Betrachtungen nützen überhaupt nichts. Die Gesamtsummen, meine Damen und Herren, zählen unter dem Strich, und das wissen Sie auch ganz genau, Herr Gentzel.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu den Vorschlägen der Opposition machen. Die SPD hat 10 Änderungsanträge und die PDSFraktion 11 Änderungsanträge zur Erhöhung von Ausgaben unterbreitet. Dazu kann ich nur sagen, auch wir hätten die Ansätze natürlich gerne in der alten Höhe belassen. Das ist auch keine Frage. Auch die Kürzung bei der Forschung, Herr Höhn - er ist immer noch nicht da, er hört mir leider nicht zu, aber vielleicht von draußen. Herr Höhn, ist Ihnen bekannt, dass Ihr SPD-Landesvorsitzender, Herr Matschie, die Bundesmittel für den Hochschulneubau um ca. ein Drittel kürzen möchte? So viel zu Ihrem Thema der Zukunftsförderung.
Sie setzen keine neuen Akzente, sondern bestätigen damit indirekt, dass unser ursprünglicher Haushalt doch gar nicht so schlecht gewesen sein kann. Bis auf die nun schon gebetsmühlenartig von der PDS vorgetragenen Forderungen, die Herr Huster vorhin auch noch einmal erneuert hat, zu einem dritten Arbeitsmarkt, sind die von Ihnen anderen
geforderten Mehrausgaben ja durchaus auch wünschenswert. Allerdings haben Ihre Vorschläge - wie schon in fast allen Haushalten und schon so oft hier vorn diskutiert - einen Pferdefuß. Das Geld für Ihre Wünsche kommt aus ungedeckten Schecks. Die Deckung für diese Ausgaben wird bei der SPD aus einer Globalen Minderausgabe bei den Personalkosten in Höhe von 7,5 Mio. einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 14 Mio. deckt. Die PDS möchte ihre Anträge durch die Reduzierung der sächlichen Verwaltungsausgaben in Höhe von 34 Mio. und Umschichtungen von 8,3 Mio.
Herr Ramelow, die Deckungsquellen sind unseriös.
Dazu komme ich gleich noch. Hören Sie mir doch vielleicht erst einmal zu.
Sehr gut. 7,5 Mio. 1 * einzusparen angesichts der zu erwirtschaftenden Tarifsteigerungen im Jahr 2004 ist vollkommen unrealistisch. Selbst unter Berücksichtigung des Gesetzes über die Gewährung von Sonderzahlungen, das Einsparungen in Höhe von 18,5 Mio. 1 sieht, bleibt noch ein großer Teil offen, der durch personalwirtschaftliche Maßnahmen eingespart werden muss. Es ist schon erstaunlich, dass die SPD sogar betriebsbedingte Kündigungen fordert. Hier verweise ich auf die Drucksache 3/3689, darin ist es zumindest etwas freundlicher formuliert. Sie fordern es ja letztlich doch, aber sich sofort auf die Seite derjenigen zu stellen, bei denen moderate Kürzungen verlangt werden, so geschehen am 12. September 2003 bei den Protesten der Beamten hier vor dem Hause. Wir gehen, Herr Kollege Höhn, den Weg der Reformen eines sozialverträglichen Abbaus von Personal mit den Bediensteten und nicht gegen sie.
Punkt zwei: 20 Mio. wie Sie es vorhaben, Herr Ramelow, ist angesichts der Erhöhung der Neuverschuldung von 353 Mio. 2$0, (1("glaubt selbst nicht so richtig daran, denke ich, da Sie in Ihrer Begründung anführen, dass bei höheren Zinsen die fehlenden Beträge bei den sächlichen Verwaltungskosten zusätzlich einzusparen sind. Das Thüringer Finanzministerium, und das diskutieren wir auch hin und wieder einmal in unserem Ausschuss, führt jetzt schon ein straffes Zinsmanagement, das wirklich keine weiteren Spielräume zulässt. Das derzeitige niedrige Zinsniveau birgt auch die Gefahr, dass
bei nur leichten Zinserhöhungen, und das weiß jeder Kämmerer, der Haushalt massiv belastet werden kann. 1 Prozent Zinssteigerung bedeutet eine zusätzliche Zinsbelastung von 125 Mio.
Drittens: Die moderate Steigerung der sächlichen Verwaltungsausgaben von 2003 nach 2004 rückgängig zu machen, ist angesichts der allgemeinen Inflationsrate, die sich natürlich auf die Heizkosten, auf Energiekosten, Mieten, Verbrauchsstoffe usw. niederschlägt, nicht zu verantworten. Die sächlichen Verwaltungskosten wurden schon durch die Landesregierung im Nachtragshaushalt um 18,2 Mio. ) duziert und ich denke, das haben Sie durchaus auch gesehen. Jetzt möchte ich noch zu einem weiteren Antrag der PDS-Fraktion kommen. Es ist der, den wir heute morgen hier vorgefunden haben und der vorhin hier auch schon genannt wurde, die Drucksache 3/3678. Meine Damen und Herren, das ist ein erneutes Beispiel Ihrer Doppelzüngigkeit. Sie erwarten ernsthaft, dass wir uns auch mit Ihren Anträgen auseinander setzen und das tun wir ja auch, und legen dann einen solchen Antrag hier vor. Selbst wenn heute der 11.11., also der Faschingsauftakt, wäre, wäre dieser Antrag in der Tat nicht lustig. Ich finde diesen Antrag sehr ehrabschneidend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von außerhalb des Parlaments kamen Vorschläge.
Ja.
Da stimme ich Ihnen gern zu, Herr Kollege Schwäblein. Nein, im Ernst, mit solchen Anträgen kann man hier wirklich keine ernsthafte Haushaltspolitik betreiben, Herr Kollege Ramelow. Gut, ich differenziere, ich kann es auch gerne noch einmal vorlesen, es ist der Antrag der Abgeordneten, wir können das benennen: Herr Dittes, Herr Huster, Dr. Hahnemann, Frau Zimmer, Frau Sedlacik, Frau Dr. Wildauer, Frau Sojka, Dr. Koch, Frau Dr. Stangner, Herr Nothnagel, Herr Buse, Herr Gerstenberger und Herr Kummer. Somit denke ich Ihrem Wunsch entsprochen zu haben.
Wir wenden uns jetzt wieder der Sache zu, dem Haushalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von außerhalb des Parlaments - ich habe es eben schon einmal gesagt - kamen Vorschläge. Die Vorschläge
des Steuerzahlerbundes zur Verkleinerung des Parlaments oder der Einsatz der Lottomittel, Herr Kollege Ramelow, Sie wollten mir doch so gerne zuhören, wenn ich über die Lottomittel rede.
Herr Lotto, Herr Ramelow,
der Einsatz der Lottomittel zum Schuldenabbau, vermittelt den Eindruck, als wollte man einen Waldbrand mit Wassereimern löschen. Das muss man hier auch mal feststellen.
Die Aufwendungen für Abgeordnete und ihre Mitarbeiter betragen derzeit, und das betone ich ausdrücklich, 0,12 Prozent unseres Gesamthaushaltes. Lottomittel werden für gemeinnützige Zwecke eingesetzt, die wichtige soziale Strukturen in Thüringen unterstützen. Die sozialen Folgewirkungen einer Streichung dieser Mittel in diesem Bereich wären finanziell nicht zu beziffern. Solche Vorschläge erheischen zwar öffentlichen Beifall, aber substanziell steckt nichts dahinter.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz der riesigen Steuerausfälle in Höhe von 337 Mio. 538 Mio. /003 4 unverändert bei 1,86 Mrd. grundsätzlichen Berechnungsmethoden des Finanzausgleichsgesetzes die Mindereinnahmen von Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen rein formell eine Reduzierung der Finanzausgleichsmasse um 37 Mio. *(5 tern, das Land verschuldet sich zu Gunsten seiner Kommunen jährlich um zusätzliche 37 Mio. ,22% Einwohner an Landeszuweisungen für seine Kommunen liegt Thüringen an der Spitze der jungen Länder. Darum beneiden uns auch viele Kommunen aus den anderen Bundesländern, meine Damen und Herren.
Viele von uns sind Gemeinderäte, Stadträte, sind im Kreistag engagiert. Wir kennen die finanzielle Lage dort sehr gut. Ich denke, hier setzt der Freistaat Thüringen unbestritten eine wichtige Priorität, der sich die Opposition nicht verschließen kann und auch nicht verschließen sollte.
Herr Höhn ging ja noch einmal auf diese Zahlen und den Fortschrittsbericht ein. Dazu möchte ich ihm auch etwas antworten. Herr Höhn, im Fortschrittsbericht ist dargelegt, dass von den gesamten Sonderbundesergänzungszuweisungen in Höhe von 1,5 Mrd. &0-, rund 53 Prozent an die Kommunen weitergeleitet werden. Wir haben in den vergangen Jahren mit einem gut ausgestatteten kommunalen Finanzausgleich und den darin enthaltenen Landeszuführungen die kommunale Finanzschwäche zumindest teilweise ausgeglichen. Somit sollen unseren Bürgerinnen und Bürgern vergleichbare Lebensbedingungen wie in den anderen Ländern geboten werden. Ziel ist auch die Stärkung des örtlichen Gewerbes durch eine möglichst hohe Investitionstätigkeit der Kommunen. Insofern ist der Ausgleich der kommunalen Finanzschwäche durch das Land zugleich, meine Damen und Herren aus der Opposition, Wirtschaftspolitik mit strukturstabilisierendem Charakter. Der relativ hohe Anteil der verausgabten Sonderbundesergänzungszuweisungen für die Kommunen ist also nicht nur begründet, sondern auch notwendig. Sicherlich geht diese Priorität zu Lasten mancher Infrastrukturausgabe, aber das hat der Fortschrittsbericht ganz deutlich gemacht. Um die Investitionstätigkeit der Kommunen noch stärker zu unterstützen, werden im Jahr 2004 diese 37 Mio. als allgemeine Schlüsselzuweisungen, sondern als investive Schlüsselzuweisungen verteilt. Sie werden steuerkraftabhänging auf die Gemeinde und auf die Landkreise verteilt. Somit wird sich innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs eine Strukturverschiebung in Richtung
der investiven Ansätze ergeben.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat eine Klage gegen die Auftragskostenpauschale veranlasst. Aber dadurch ändert sich nichts an der Gesamthöhe der Zuweisungen. Die jetzige Verfahrensweise ist verfassungsgemäß, und das wird am Ende auch herauskommen und nichts anderes.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal daran erinnern, dass sich das Land schon mit dem zweiten Nachtragshaushalt im Jahr 2002 zugunsten der Kommunen um 54 Mio. zusätzlich verschuldet hat. Über alle drei Haushaltsjahre 2002, 2003 und 2004 hinweg werden die Kommunen mit über 123 Mio. * 6 unterstützt. Ich denke, das hören die Kämmerer aus den Städten und Kommunen gern. Diese Zahlen steigen, das Land kommt seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nach. Das Land kann nicht auf Dauer die durch den Bund verursachten Einnahmeausfälle der Kommunen ausgleichen. Ich denke, darüber sind wir uns auch einig. Es ist deshalb nötig, dass eine Gemeindefinanzreform, die diesen Namen auch verdient, auf den Weg gebracht wird.
Meine Damen und Herren, das, was zur Reform der Gewerbesteuer, wie auch bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vom Bund vorgelegt wurde, kann jedoch auch nur als unseriös bezeichnet werden. Aus beiden Maßnahmen hat die Regierung je 2,5 Mrd. Entlastung für die Kommunen vor- oder auch schön vorgerechnet, je nachdem wir man das sehen möchte. Allein bei der Besteuerung von Zinsen sind für die Kommunen Zuwächse in Höhe von 1,4 Mrd. die in dieser Höhe tatsächlich niemals erreicht werden können. Auch die 2,5 Mrd. von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sind nur schöngerechnet. Selbst die SPD-Fraktion hat den Gesetzesentwurf ihrer eigenen Regierung, meinen Damen und Herren, man höre und staune, zur Gemeindefinanzreform in den Papierkorb geworfen. Deutlicher kann eine Fraktion ihrer eigenen Mannschaft auf der Regierungsbank keine Ohrfeige verpassen.
Auch das kommunale Investitionsprogramm hilft den Kommunen in Thüringen nicht, weil sie zusätzliche Schulden in der ohnehin schon schwierigen Finanzsituation nicht mehr aufnehmen und keine Mittel zur Kofinanzierung aufbringen können. Da Rotgrün die angekündigte Gemeindefinanzreform jahrelang schon verschleppt hat, ist eine dauerhafte Lösung zum 1. Januar 2004 nicht mehr möglich und auch nicht mehr in Sicht. Wir plädieren deshalb für ein Sofortprogramm, das die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage auf das Niveau vor der rotgrünen Steuer
reform und eine einmalige Erhöhung des Anteils der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen im Jahr 2004 von zurzeit 2,2 auf dann 3 Prozent vorsieht.
Damit stünden den Kommunen mit der Entlastung aus der Flutopferhilfe zusätzlich 2,8 Mrd. im nächsten Jahr ca. 3,4 Mrd. .
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß, dieser Nachtragshaushalt tut weh, der tut uns auch allen weh. Trotzdem hält Thüringen seine verfassungsmäßigen Grenzen ein, was man vom Bundeshaushalt und den Haushalten vieler anderer Länder nicht mehr sagen kann.
Diese Grenzen schreiben vor, dass die neuen Schulden unter dem Ansatz der Eigeninvestitionen liegen und die Personalausgaben unter 40 Prozent des Gesamthaushalts sein müssen. Diese Eigeninvestitionen betragen im Jahr 2003 bei uns ca. 860 Mio. 1 7 27 Prozent. Der nationale Stabilitätspakt schreibt vor, dass die Neuverschuldung unter der Neuverschuldung des Vorjahres liegen muss und das Haushaltsvolumen nicht stärker als 1 Prozent ansteigen darf. Die geplante Nettoneuverschuldung Thüringens beträgt im Jahr 2003 710 Mio. und im nächsten Jahr 695 Mio. (8 verschuldung ist seit 1999 kontinuierlich gesenkt worden. Das Haushaltsvolumen 2003 sinkt gegenüber dem Haushalt 2002 um 1,84 Prozent und steigt im Jahr 2004 gegenüber diesem Jahr dann wieder um 0,4 Prozent an.
Wir legen Ihnen heute einen Haushalt zur Abstimmung vor, der verfassungsgemäß ist, einen Haushalt, der die europäischen und nationalen Stabilitätskriterien einhält. Ich bedanke mich im Namen unserer Fraktion bei Frau Finanzministerin Birgit Diezel, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in der Finanzverwaltung, im Finanzministerium für die hier geleistete hervorragende Arbeit, diese schwierige Situation zu meistern und uns einen verfassungsmäßigen Haushalt vorzulegen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Geduld.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der soeben benannte Antrag der Landesregierung in Drucksache 3/3387 wurde gemäß des § 52 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen. Gemäß § 64 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung ist die Einwilligung des Thüringer Landtags zur Veräußerung von Grundstücken mit erheblichem Wert, deren Veräußerung im Haushaltsplan nicht vorgesehen ist, erforderlich. In der 51. Sitzung unseres Ausschusses am 20. Juni 2003 wurde der benannte Antrag ausgiebig beraten. Als Unterlage stand die o.g. Drucksache zur Verfügung, in der sowohl der Sachverhalt, die Entwicklung der Einigungsbemühungen mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach, als auch der Inhalt der gütlichen Einigung dargestellt wird.
Zunächst berichtete der Staatssekretär des Thüringer Finanzministeriums zum Verlauf der Verhandlungen, insbesondere seit Ende des Jahres 1999. Er brachte zum Ausdruck, dass nunmehr eine langwierige Angelegenheit zu einer einvernehmlichen Lösung im Interesse aller Beteiligten geführt werden kann. Im Ergebnis dieser Verhandlungen sollen im Rahmen der bevorstehenden gütlichen Einigung 15,5 Mio. € an die Antragstellerin gezahlt werden. Diese Summe wird in drei Raten fällig. Weitere Modalitäten und Verhandlungsergebnisse werden auf Seite 3 des Ihnen vorliegenden Schreibens des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufgeführt, auf die ich hier verweisen möchte. Den Ausführungen des Staatssekretärs folgte eine ausführliche Diskussion der Ausschussmitglieder. Schwerpunkte waren: die Notwendigkeit der Veräußerung von Forstflächen aus dem Eigentum des Freistaats Thüringen zur Erbringung von 11 Mio. €; die Frage nach alternativen Möglichkeiten der Finanzierung; aus welchem Grund eine Splittung der Gesamtsumme in Einnahme aus Waldverkauf und Veräußerung von Kunstgegenständen erfolgt; ob eine Vorfinanzierung durch das Thüringer Finanzministerium erforderlich ist; welche Kunstgegenstände veräußert werden sollen und wie die Wertermittlung erfolgte; ob der Waldverkauf im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung stattfinden soll. Eine der Fragen bezog sich auf den weiteren Inhalt der gütlichen Einigung, insbesondere auf die Einräumung eines Sitzes im Stiftungsrat der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen sowie zum Recht auf freien Eintritt in die betreffenden Einrichtungen. Der Landesrechnungshof beanstandete in der Diskussion, dass er vom Sachverhalt der gütlichen Einigung und dessen Inhalt relativ kurzfristig informiert worden sei und daher nur wenig Zeit zur intensiven Befassung und Prüfung gegeben war. Nachfragen des Rechnungshofs betrafen vorrangig den Verkehrswert der betreffenden Forstflächen, die mit dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach vereinbarten Zahlungsziele, die konkreten Kunstgegenstände, welche
veräußert werden sollen sowie den Sitz im oben genannten Stiftungsrat. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den jeweils zuständigen Vertretern der Landesregierung ausführlich beantwortet. Aufgrund der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Angaben der zu veräußernden Forstflächen und Kunstobjekte noch nicht vorliegen, hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht, wonach dem Antrag der Landesregierung unter der Maßgabe zugestimmt wird, dass die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss zu den Stichtagen 30.09.2003, 28.02.2004 und 31.05.2004 über die Höhe der erzielten Einnahmen zu berichten hat. Die Gemarkungsund Flurstücksliste über die Forstflächen ist dem Ausschuss bis zum 31. Mai nächsten Jahres vorzulegen. Im Ergebnis empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag mehrheitlich die Annahme des Antrags der Landesregierung in der Drucksache 3/3387. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in der Drucksache 3/3400 vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 3. April 2003 wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Diese Beratung fand in der 50. Sitzung unseres Ausschusses am 16. Mai dieses Jahres statt. Zu Beginn der Beratung wurden die
Notwendigkeit sowie die Eckpunkte des Gesetzentwurfs von Frau Ministerin Diezel umfassend dargelegt. Dieses Änderungsgesetz macht sich aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission zu Fragen der Vermeidung unberechtigter Wettbewerbsvorteile erforderlich. In § 2 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs findet sich nunmehr eine umfassende Aufzählung aller Förderbereiche, auch solcher, denen sich die Thüringer Aufbaubank in Zukunft annehmen könnte. Nach den Darlegungen der Frau Ministerin im Ausschuss schloss sich eine kurze Diskussion an, deren Schwerpunkte die Aufgabenübertragung an die Thüringer Aufbaubank, die Möglichkeit der Auflegung eigenständiger Förderprogramme und die Einbeziehung bzw. Kontrollmöglichkeiten des Landtags und dessen Ausschüsse bei diesen Fragen waren. Diese aufgeworfenen Fragen wurden seitens des Thüringer Finanzministeriums ausführlich beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich und ohne Gegenstimmen die Annahme des Antrags der Landesregierung in der Drucksache 3/3185. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in der Drucksache 3/3328 vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst vielen Dank dem Rechnungshof für seinen Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2000. Der Rechnungshofbericht 2002 zeigt meines Erachtens zwei klare Aussagen auf: Erstens, dass die Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft nur durch die Reduzierung der Nettoneuverschuldung erhalten bleiben, und zweitens, dass die Thüringer Verwaltung Professionalität und Sachkompetenz im Haushaltsjahr 2000 bewiesen hat. Der Rechnungshof hatte aus dem letzten Entlastungsverfahren die Bitte des Parlaments übertragen bekommen, die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter Berücksichtigung des Maßstäbegesetzes und des Solidarpaktfortführungsgesetzes sowie der EU-Förderung ab 2006 zu bewerten. Die im vorgelegten Jahresbericht 2002 über die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2000 durch den Thüringer Rechnungshof unterbreiteten Hand
lungsaufträge für zukünftige Haushalte werden seitens der CDU-Fraktion voll und ganz unterstützt und die Bereitschaft erklärt, alle Konsolidierungsprogrammpotenziale auszuschöpfen.
Bereits mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 wurden einschneidende Veränderungen in der Frage der Nettoneuverschuldung eingeleitet. Erinnert sei daran, dass die CDU-Fraktion den Regierungsentwurf um 51,3 Mio. nach unten korrigierte und die Nettoneuverschuldung um diese Summe zusätzlich gesenkt wurde. Dieser Weg, meine Damen und Herren, wurde trotz der dramatischen Steuereinbrüche im zweiten und dritten Nachtragshaushalt 2002 fortgesetzt. So wurden die Steuerausfälle in Höhe von ca. 1 Mrd. #! $%%$ wiegend durch Ausgabereduzierungen ausgeglichen. Wegen der immensen Steuerausfälle musste Thüringen zwar 240 Mio. #! 2002 in diesem Jahr werden es 40 Mio. ! sätzlichen Schulden aufnehmen, trotzdem wurde der Rest der Steuerausfälle durch ein drastisches Sparprogramm erbracht. Am Ziel, 2006 einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden, halten wir fest. Nur so erhalten wir zukünftigen Generationen Gestaltungsmöglichkeiten für unser Land.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer jetzt von Mut für neue Schulden spricht, spielt mit der Zukunft unseres Landes. Und wer angesichts einer geplanten Gesamtverschuldung bis 2004 in Höhe von 12,83 Mrd. ! jeden Thüringer, vom Säugling bis zum Greis, entfallen 5.123 2! 0 * Neuverschuldung spricht, ist einfach nicht mehr ernst zu nehmen. Die PDS sollte sich die Meinungen des Rechnungshofs und des Steuerzahlerbundes nicht immer nur dann zu eigen machen, wenn sich die Kritik gegen die Landesregierung richtet, sondern auch dann, wenn den Ratschlägen gefolgt wird. Selbst wenn wir es schaffen, ab 2006 keine neuen Schulden zu machen, und in der Lage wären, ab 2009 mit einer jährlichen Schuldentilgung von 50 Mio. last jedes Thüringers aufgrund der Bevölkerungsentwicklung bis 2019 auf 5.600 3 4 5! längst sein Rentnerdasein genießt, müssten seine Kinder und Enkelkinder noch die Schulden tilgen, die er heute aufbauen will. Die Vertreter dieser Finanzpolitik meinen, dass in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und rezessiver Wirtschaftsentwicklung der Staat durch zusätzliche Ausgaben die Nachfrage erhöhen müsse. Dabei müssten die staatlichen Mehrausgaben und die Steuerausfälle durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Allerdings zitieren die Verfechter dieser Theorie immer nur bis zu dieser Stelle.
Wie und woher in späteren Zeiten die aufgenommenen Schulden auch wieder abzubauen sind, ist bisher von diesen Personen nicht erläutert worden. Ich frage die Vertreter der PDS, wann sie denn meinen mit dem Schul
denabbau beginnen zu wollen, etwa 2006, wenn die EUFörderung zurückgefahren wird, oder ab 2008, wenn die Bundesergänzungszuweisungen jährlich um 100 Mio. sinken, oder vielleicht erst 2019, wenn Thüringen ganz ohne zusätzliche Finanzhilfen auskommen muss? Sie werden immer wieder Gründe finden neue Schulden aufzunehmen, dies haben die Finanzierungsvorschläge der letzten 12 Jahre aus Ihrer Fraktion ja bewiesen.
Ich sage ein klares Nein zu den Verschuldungsplänen der PDS. Sie sind Gift für die Zukunft unseres Landes.
Herr Kollege Huster, zu Ihren Ausführungen im Bereich Bürgschaften und Maßregelvollzug noch eine Anmerkung: Wenn man ihren Änderungsanträgen zu den Haushaltsplänen folgen würde, dann hätten wir erst recht erhebliche Unterfinanzierungen. Denn gerade auch in diesen beiden Punkten, Maßregelvollzug und Bürgschaften, und das wissen Sie ganz genau, kann man keine Punktlandung haben. Das ist nicht genau planbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sehr uns die angehäufte Schuldenlast schon jetzt einschränkt, ist an den kaum noch vorhandenen frei verfügbaren Mitteln im Haushalt ablesbar. Die Aufwendungen für Zinsen übersteigen schon jetzt die Mittel für die freiwilligen Leistungen. Von dem Gesamtvolumen des Haushalts in Höhe von ca. 9,1 Mrd. 6 (( gesetzliche Leistungen, eingegangene Verpflichtungen, Globale Minderausgaben, Bewirtschaftungsreserven usw. gebunden. Schwerpunkt in der Aufstellung und Umsetzung künftiger Haushalte muss eine strikte Ausgabenüberprüfung sein. Die CDU-Fraktion hat hier mit ihrem Entschließungsantrag zum Doppelhaushalt 2003/2004 einen klaren Handlungsauftrag erteilt. Dem Bürger muss deutlich gemacht werden, welche Aufgaben der Staat mit den vorhandenen Mitteln leisten kann und welche Aufgaben durch Übertragung auf Dritte oder Privatisierungen erfolgen müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechnungshof zeigt auf, wo Einsparungspotenziale bei der Mittelverwendung vorhanden sind und wo zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. So konnten ca. 820.000 ! fertigten Zuwendungen dem Landeshaushalt zurückgeführt werden. Die aufgezeigten Beispiele einer unsachgemäßen Mittelverwendung müssen seitens der Verwaltung Anlass zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen sein, um künftig solches Fehlverhalten zu vermeiden.
Bei einem Gesamthaushalt von 9,8 Mio. ! der Verwaltung auch ein hohes Maß an Professionalität und Sachkompetenz bei der Bearbeitung bescheinigen. Die Lehrjahre und die damit verbundenen gravierenden Fehler, meine Damen und Herren, sind vorbei.
Den Bediensteten in der Thüringer Verwaltung ist dafür Respekt zu zollen. Das ist auch der Grund, Herr Höhn und Herr Huster, warum der Bericht so dünn ist, wie sie ja selbst festgestellt haben. Es gibt nicht mehr so viel zu beanstanden und zu bemängeln.
So ist der Rechnungshof auch immer mehr als Gutachter und Berater von Ministerien und Behörden gefragt. Insgesamt 631 mal haben die Mitarbeiter des Rechnungshofs in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden in Finanzfragen beraten und Empfehlungen erteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechnungshof kritisiert jedoch auch die alternative Finanzierung. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich das so genannte Thüringer Modell der privaten Vorfinanzierung verteidigen. Wir können so die Investitionsquote hoch halten. Das stark unter Druck befindliche Baugewerbe erhält Aufträge und Fördermittel des Bundes und kann diese somit auch in Anspruch nehmen. Wir wären insgesamt schlecht beraten, wenn wir unsere Chancen dort in den letzten Jahren, insbesondere im Hochschulbau, nicht genutzt hätten. Dennoch, es bleibt dabei, die jährliche Belastung aus der Abfinanzierung von alternativ finanzierten Baumaßnahmen darf 60 Mio. schreiten, um die Belastungen für die Zukunft aus dieser Finanzierungsart nicht zu groß werden zu lassen.
Meine Damen und Herren, ich bitte der Landesregierung und dem Thüringer Rechnungshof die Entlastung für das Haushaltsjahr 2000 zu erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, über die Notwendigkeit der Verabschiedung der beiden, ich möchte sagen, doch recht lebhaft diskutierten Gesetzentwürfe ist dem Landtag sowohl von der Landesregierung mehrfach ausführlich berichtet worden, als auch in den Debatten und in den Anhörungen bereits ausführlichst und haarklein ausdiskutiert worden. Letztlich bedeutet doch die in Rede stehende Fusion Folgendes:
Erstens: die Optimierung durch die Zusammenlegung der Verwaltungen mit den entsprechenden Synergieeffekten. Ich habe hier in einem Plenum bereits schon einmal darauf hingewiesen. Neben dem Personalabbau von immerhin 27 Prozent wird auch eine Betriebskostensenkung zu verzeichnen sein. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch darauf, dass mit der Übernahme der Kreditverträge der Zweckverbände durch das Finanzministerium und die dortige Bearbeitung keine zusätzlichen Stellen benötigt und auch keine zusätzlichen Kosten entstehen werden.
Zweitens: Die beabsichtigte Entschuldung ermöglicht einen Fernwasserpreis von 61 Cent, das ist hier schon mehrfach genannt worden, gegenüber bisher durchschnittlich 1,20 !, ist lebensnotwendig und wir haben Entscheidungen hier pro Daseinsfürsorge zu treffen. Die jährliche Belastung des Landeshaushalts würde sich ohne die Fusion, also bei einem Wasserpreis von durchschnittlich 1,20 Kubikmeter, auf 34 bis 37 Mio. " jetzt beabsichtigte Regelung werden die jährlichen Belastungen des Haushalts nicht höher liegen als bisher. Wir erzielen jedoch einen um die Hälfte reduzierten Fernwasserpreis. Damit versetzen wir die kommunalen Aufgabenträger in die Lage, auch langfristig vernünftige Abgabepreise anbieten zu können. Ich verweise dazu auch auf die Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des Fernwasserzweckverbands Nord- und Ostthüringen. Bisher konnten 95 Prozent der Abnahmemenge von 40 Mio. m³ auf zehn Jahre vertraglich gebunden werden und über dies hinaus konnte ein Mehrverkauf an Rohwasser von rund 10 Mio. m³ erreicht werden.
Ca. 30 Prozent, meine Damen und Herren, der Thüringer Einwohner beziehen Fernwasser. Ohne die Änderung der Strukturen in Sachen Fernwasserverbände würde der Preis in Zukunft in die Höhe klettern, das wissen auch Sie, meine Damen und Herren der Opposition. Auch das sagt die von mir eben erwähnte Stellungnahme unmissverständlich aus. Wäre denn das, also ein Anstieg der Preise, im Sinne unserer Bürger, meine Damen und Herren aus den Oppositionsfraktionen? Sicherlich nicht. Das würde keinem außer Ihnen nützen, damit Sie weitere Schreckgespenster an die Wand malen und die Bürger hier in Thüringen gegen die Landesregierung und gegen die CDU-Fraktion in nächster Zeit aufbringen können.
Diese Absichten sind ganz klar. Zur Preisentwicklung hat sich unser damaliger Finanzminister, Andreas Trautvetter, im Oktoberplenum ja bereits deutlich geäußert. Mit der heutigen positiven Beschlussfassung stellen wir die Fernwasserversorgung auf sichere Füße und festen Boden. Durch die Festlegung, dass es auch in Zukunft ein landesweit einheitliches Rohwasserentgelt geben wird, gibt es auch für die anderen Abnehmer Rechts- und Planungssicherheit und im Übrigen, Herr Abgeordneter Kummer, auch für den Fernwasserzweckverband Südthüringen.
Ich betone nochmals, dass entsprechend der gesetzlichen Regelung, die wir heute beschließen wollen, sich auch dieser Verband dem anschließen könnte, wenn er es denn wollte. Eine Ungleichbehandlung der Verbände, wie hier von der PDS-Fraktion angeführt, kann ich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil, wenn ich einmal auf den Änderungsantrag Ihrer Fraktion eingehe, es wäre eine Ungleichbehandlung des Fernwasserzweckverbands Südthüringen gegenüber den anderen, die Verbindlichkeiten von Südthüringen hier einzustellen und zu decken, ohne dass dieser Zweckverband auch die Verpflichtungen so wie die anderen mit übernähme in Form des Beitritts. Ich habe Ihnen schon einmal hier im Plenum gesagt, Sie können sich aus dem Kuchen nicht nur die Rosinen herauspicken, der ganze Kuchen muss gegessen werden.
Ebenfalls in Erinnerung an die Debatte hier im Landtag am 10. Oktober noch etwas auf die Ausführungen des Kollegen Kummer: Sie haben damals den Vergleich mit dem Fass ohne Boden gebracht. Ich meine, das Fass hat einen Boden, wir tun heute alles hinein und machen den Deckel drauf. So sehe ich das. Für mich ist dies ein Schritt zur Haushaltsklarheit, Herr Kollege Höhn, da alle Schulden und Vermögenswerte dann in einem Stück sichtbar und nachvollziehbar sind. Wir wissen damit auch genau, welche Verbindlichkeiten wir in den kommenden Jahren eingehen. Wir sehen das anders als Sie. Mit dem Sondervermögen für die Schulden wird weder die Verschuldungssituation des Landes verschleiert noch die verfassungsmäßige Obergrenze der Neuverschuldung umgangen. Ich verweise hierzu insbesondere auf die Begründung zur Drucksache 3/2725 Punkt b zu § 1 Abs. 3. Dort können Sie das nachlesen. Die Belastungen, meine Damen und Herren, für zukünftige Generationen werden transparent dargestellt. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gesichert und Sie sehen das auch in der Anlage zur Drucksache, auf die ich auch noch mal verweisen möchte. Wie schon das Sondervermögen "ökologische Altlasten" wird auch das Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen" im Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ausgewiesen, ebenso die jährlichen Belastungen des Haushalts, die im Übrigen - ich sage es noch mal ausdrücklich - nicht höher liegen als bisher. Das Sondervermögen wird außerdem der Kreditermächtigungsgrenze nach Artikel 92 Abs. 2 unserer Verfassung hinzugerechnet.
Meine Damen und Herren, der jetzige Weg über die Bildung eines Sondervermögens ist ein gangbarer Weg, den wir auch gemeinsam gehen sollten. Das hat auch - oder ich möchte fast sagen - sogar der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme deutlich erkannt und gesagt. Ebenso die Aussage des Thüringischen Landkreistags im Rahmen unserer im Haushalts- und Finanzausschuss ge
führten schriftlichen Anhörung. Nachdem sich alle Beteiligten auf diesen Weg geeinigt haben, Verträge für die Abnahme unterschrieben sind, liegt es nun an uns hier und heute, den nächsten Schritt zugunsten der Fusion mit der Verabschiedung der beiden Gesetze zu tun. Was die Bedenken der Opposition zur Privatisierung betrifft, verweise ich auf den Punkt c der Begründung des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/2731 und daraus geht nochmals eindeutig hervor, welche Nachteile sich aus der Gründung einer GmbH ergeben würden und dass das daher nicht in Frage kommt. Eine Privatisierung der Fernwasserversorgung wird verhindert.
Meine Damen und Herren Kollegen der Opposition, aus den beiden Redebeiträgen Ihrer Mitglieder geht eindeutig hervor, dass Sie den Kommunen gar nicht zutrauen, sie im Grunde genommen für unfähig halten, ihre eigenen Interessen zu vertreten. Das haben Sie ja hier im Vorhinein eindeutig gesagt. Die kommunalen Verbandsvertreter werden dies sicherlich auch mit großem Interesse registrieren.
Dann noch etwas zur steuerrechtlichen Frage. Durch die Anstalt öffentlichen Rechts wird es keine unnötigen Steuerzahlungen geben, die Steuerfreiheit ist wichtig und gewährleistet. Was nutzt es, das Geld von der einen Tasche in die andere Tasche der Finanzministerin zu stecken, nichts anderes würde das nämlich bedeuten.
Meine Damen und Herren, ich bin nun seit gut drei Jahren hier Mitglied im Landtag, darf hier Mitglied sein - das möchte ich auch mal so sagen -, aber was hier diskutiert wird Ihrerseits von den Oppositionsbänken, ist immer nur negativ und kritisch.
Ich denke, ein etwas hoffnungsvollerer und zuversichtlicherer Blick in die Zukunft wäre nicht schlecht.
Ich sitze bei uns im Landkreis auch in der Opposition, deswegen muss man aber nicht immer alles so negativ sehen, sondern kann sich auch mal den Gedanken der anderen anschließen oder zumindest öffnen. Auch ich habe hier nichts Neues entgegen den vergangenen Debatten zu diesem Thema gehört.
Ich werbe noch mal um Zustimmung zu diesen beiden vorgenannten Gesetzesvorlagen; vielleicht überlegen Sie es
sich ja noch. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich fange doch mit dem Einzelplan 06 an. Es ist richtig, es ist ein reiner Verwaltungshaushalt. Wir haben dort keine Förderprogramme oder Ähnliches, aber ich denke, wir sollten auch darüber sprechen.
Im Vergleich zum Gesamthaushalt von ca. 9 Mrd. der Einzelplan 06 natürlich nur einen relativ geringen Umfang in Höhe von ca. 200 Mio. . und Ausgaben zusammengerechnet. Die Ausgaben machen nur einen Anteil von rund 1,9 Prozent an den bereinigten Gesamtausgaben des Landeshaushalts aus. Auch in der Finanzverwaltung schlägt sich unsere schwierige Haushaltslage, über die wir jetzt schon seit Stunden auch zu Recht debattieren, nieder, und über deren Gründe - wie gesagt - heute schon ausführlichst gesprochen wurde.
Die Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 06 liegen unter denen des letzten Doppelhaushalts. Zuerst zu den Einnahmen in Höhe von 21,1 Mio. 3 derung in dem kommenden Doppelhaushalt ergibt sich aus den reduzierten Erstattungen des Bundes an die Hochbauverwaltung Thüringens, da eine rückläufige Bauinvestition durch den Bund zu verzeichnen ist. Weiterhin ist mit weniger Erstattungen von Dritten für die bisher durchgeführten Leistungen im Bereich der Gehaltsabrechnungen bei der Zentralen Gehaltsstelle zu rechnen.
Nun zu den Ausgaben: Hierzu möchte ich erwähnen, dass diese in der Ergänzung zum Landeshaushaltsplan nochmals um 1 Mio. ! " reichen Ausgaben für Geräte und Ausstattungsgegenstände 500.000 B: ! =&& &&& im Bereich der Staatsbauverwaltung. Auch wenn im Doppelhaushalt 2003/2004 für den Bereich der Finanzverwaltung weniger Mittel zur Verfügung stehen, werden doch Prioritäten gesetzt, Begonnenes fortgeführt und neue Vorhaben in Angriff genommen. Hierzu verweise ich insbesondere auf die Erläuterungen im Vorwort zum Einzelplan. Ein Punkt davon ist die Behördenstrukturreform im Bereich der bisherigen drei Staatsbauämter bis hin zur Bildung eines zentralen Staatsbauamts in Gera. Ich erwähne weiterhin schwerpunktartig die Integration der Justizzahlstelle in das entsprechende Finanzamt vor Ort, die Integration der drei Staatskassen in die vorhandenen Finanzämter und auch die Auflösung der drei Außenstellen des Staatlichen Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen bis Ende 2003. Das sind alles Maßnahmen, die zur Verschlankung der Verwaltung beitragen. Herr Kollege Höhn hat vorhin Gegenteiliges behauptet, aber es ist so allein in diesem Einzelplan nachzuvollziehen. Ein weiterer Punkt auch dazu ist die Reduzierung der Finanzkassen unserer 20 Finanzämter auf die vier Standorte in Gera, Mühlhausen, Gotha und Suhl. Das Personalentwicklungskonzept, welches von der Landesregierung beschlossen wurde, wird auch im Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums weiterhin konsequent umgesetzt. Das zeigen auch die eben genannten Maßnahmen. Zwei weitere dazu will ich Ihnen aber auch noch nennen: Im Bildungszentrum Gotha wird der Internatsbereich bereits seit 01.01. kommenden Jahres in den vorhandenen Wirtschaftsbetrieb integriert. Weiterhin wurden bereits vorfristig im Thüringer Landesamt und im Staatlichen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen weitere kw-Vermerke realisiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer den Einzelplan 06 aufmerksam gelesen hat, dem wird nicht entgangen sein, dass im Bereich der Steuerverwaltung Änderungen im Stellenplan vorgesehen sind. Im mittleren Dienst müssten ohne die eingeplanten Stellenhebungen rund 200 Bedienstete im Eingangsamt A H 6 verharren. Jeder kann sich anhand der Gehaltstabelle ausrechnen, was das bedeutet. Durch die insgesamt 236 Stellenhebungen kann dieses Problem gelöst und den betroffenen Bediensteten eine neue Perspektive für ihr berufliches Weiterkommen gegeben werden. Der dafür erforderliche Mittelbedarf wird innerhalb des Einzelplans erwirtschaftet. Mein und unser aller Dank sollte und gilt den Mitarbeitern der Einnahmeverwaltung. Durch ihr stetes Wirken und ihre tägliche Arbeit können wir hier über die eingenommenen bzw. einzunehmenden Mittel verfügen und beschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einige Ausführungen zum Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung. Die beiden Kollegen der Oppositionsfraktionen sind eben auch näher darauf eingegangen. Hier sind die Steuereinnahmen des Landes, die Finanzhilfen, der Finanzausgleich, die Bürgschaften, Versorgungslasten, der Schuldendienst usw. etatisiert. Entsprechend der Ergänzungsvorlage umfasst dieser Einzelplan ca. 7,1 Mrd. an Einnahmen und 3,1 Mio. ) ) aktuellen Steuerprognosen musste im Einnahmebereich eine Korrektur um 231 Mio. ! die dann natürlich in Folge auch zu einer Reduzierung auf der Ausgabeseite führt, allerdings nicht vollständig dadurch allein aufgefangen werden kann. Beispielsweise macht sich die Situation bei der Lohnsteuer nach der Zerlegung mit weniger Einnahmen von 8,5 Mio. " merkbar, obwohl die zu erwartenden Mehreinnahmen aus dem Flutopfersolidaritätsgesetz ja bereits mit eingeplant sind. Weitere rückläufige Einnahmen finden wir vor allen Dingen im Bereich der Umsatzsteuer mit immerhin 137 Mio. ,! steuer, Kapitalertragssteuer, Lotteriesteuer usw. Bei den Fehlbetragsergänzungsbundeszuweisungen macht das ganze 28 Mio. ! " zählen. Das hat zur Folge, dass wir in der Haushaltsgruppe 3 um eine Mehreinnahme aus Kreditaufnahmen in Höhe von 39,9 Mio. @ " kommen. Die Globalen Mehrausgaben für Personalkosten sind bereits, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD-Fraktion, um 5 Mio. ! Ergänzungsvorlage und das heißt ja, noch nicht mal mehr 1 Prozent Gehaltserhöhung sind hier noch für die Landesbediensteten enthalten. Der Kollege Mohring hat ausführlich in seinem Eingangsstatement darauf hingewiesen und Ihnen die Zahlen und die Auswirkungen dazu bereits erläutert. Nach dem Willen der SPD würden wir die verbleibenden 20 Mio. ! Wir halten das nicht für richtig. Trotz der äußerst schwierigen Einnahmesituation, für die allein die abenteuerliche Politik von Rotgrün verantwortlich ist, wollen wir unsere solide Finanzpolitik in Thüringen fortsetzen und, meine Damen und Herren von der Opposition, wir stellen keine
ungedeckten Schecks aus. Ganz klar ist es aber auch, dass es sicher in den vergangenen 12 Jahren, das hat selbst der Kollege Huster vorhin gesagt, noch nie eine solche Situation im Einnahmebereich gegeben hat und wir jetzt nach vier Jahren Rotgrün bereits das irgendwann auch nicht mehr kompensieren können, sondern vor den Folgen dieser Gesetzesänderungen, der verfehlten Wirtschafts- und Steuerpolitik von Rotgrün stehen, vor der hier an dieser Stelle jahrelang auch unsererseits gewarnt wurde. Aber das wollte ja hier niemand hören und niemand wahrhaben.
Meine Damen und Herren, niemand hat Freude an den Kürzungen im Landeshaushalt und die Aufgabe, die Einsparungen hier vorzunehmen, ist die Folge dieser eben genannten verfehlten rotgrünen Politik in Berlin. Dort sitzen die Verursacher und wir dürfen es hier ausbaden. Wir müssen die Ausgaben den sinkenden Einnahmen anpassen. Das ist auch ein ganz klarer Fall. Wir wollen aber trotzdem die Neuverschuldung bis 2006 konsequent zurückfahren im Sinne der nachfolgenden Generationen.
Zu den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen, die ja auch im großen Umfang den Einzelplan 17 betreffen, möchte ich auf unseren Entschießungsantrag in Drucksache 3/2964 verweisen. Darin finden Sie beispielsweise die geforderte Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts mit Aufgabenüberprüfung und mit dem Ziel des Stellenabbaus und der Personaleinsparung. Weitere Maßnahmen finden Sie dort in Sachen Behördenstrukturreform, Straffung der Landesgesellschaften, Stärkung der Förderinstrumente und Verzahnung der Förderprogramme und vieles mehr. Es wäre eigentlich auch mal etwas Neues vielleicht in dieser Legislatur, wenn Sie diesem auch zustimmen würden und sich den Dingen auch stellen würden und sich nicht stets und ständig auf ihre Oppositionsrolle hier im Landtag zurückziehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch kurz auf den Einzelplan 18 eingehen - Staatliche Hochbaumaßnahmen. In diesem Einzelplan sind für das Haushaltsjahr 2003 entsprechend der Ergänzungsvorlage nunmehr 184,5 Mio. und für das Haushaltsjahr 2004 optimistisch 221,9 Mio. eingestellt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, im Bereich des Hochbaus weitere Prioritäten und Akzente zu setzen, um damit dem natürlich immer noch hohen Bedarf an Sanierungen, Um- und Neubauten im Bereich unserer landeseigenen Liegenschaften auch nachzukommen. Der Bauhaushalt setzt politisch Schwerpunkte, und das trotz der angespannten Einnahmesituation. Ziel ist es, die Baumaßnahmen so weit wie möglich auch von einheimischen Unternehmen durchführen zu lassen, um somit durch unsere Investitionen Tausende von Arbeitsplätzen sowie zahlreiche Ausbildungsplätze in Thüringen zu erhalten. Beispielsweise verweise ich an dieser Stelle auf die Maßnahmen im Bereich Polizeiinspektion Erfurt-Nord, auf das Polizeibildungsinstitut in Meiningen, die Sanierung der 15 Schulen im Bereich des Schulbausonderprogamms, die
geplanten Justizzentren in Mühlhausen und Gera, das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza, die Landesanstalt für Landwirtschaft in Jena, die Berufsakademie in Gera und den Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken. Zu den weiteren zahlreich geplanten und im Bau befindlichen Maßnahmen verweise ich Sie auf die Anlagen in diesem Einzelplan. Hier finden Sie die Übersichten zu dem Bauprogramm und den alternativ finanzierten Bauinvestitionen. Wir dürfen es nicht vergessen, ohne die alternativen Bauinvestitionen hätte manches bis heute nicht realisiert werden können. Natürlich ist der Bedarf im Bereich des staatlichen Hochbaus auch weiterhin gegeben. Erinnern möchte ich aber auch einmal daran, dass in den vergangenen 12 Jahren bereits große Fortschritte im Aufbau, Neubau und der Sanierung unserer Liegenschaften für die Landesverwaltung gemacht wurden. Das wird allzu oft vergessen.
Aus dem Einzelplan 18 geht weiterhin deutlich hervor, dass wiederum viele Baumaßnahmen in diesem Jahr 2002 oder auch im Jahr 2003 fertig gestellt werden. Sowohl die Arbeitsbedingungen als auch der Service für unsere Bürger haben sich in den vergangenen Jahren merklich verbessert. Gerade das dürfen und sollten wir bei der heutigen Diskussion zum Landeshaushalt nicht außer Acht lassen. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei der Finanzministerin sowie bei den Mitarbeitern im Finanzministerium und allen anderen Ressorts, die an der Aufstellung des Haushaltsplans beteiligt waren und auch kurzfristig die Ergänzungsvorlage erarbeitet haben, und ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Intensivierung des rechtskundlichen Unterrichts
Die Vermittlung eines rechtsstaatlichen und demokratischen Rechtsverständnisses bei jungen Thüringerinnen und Thüringern ist Ziel der Landesregierung. Damit soll die Weiterentwicklung der Transparenz unseres Rechtsstaats, die Schaffung von Rechts- und Wertebewusstsein bei den Jugendlichen garantiert werden und gleichzeitig ein Beitrag zur Gewaltprävention geleistet werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Entwicklungen gab es beim rechtskundlichen Unterricht seit dem letzten Bericht der Landesregierung vom 9. November 2001 bezüglich der angestrebten Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Lehrern in den Schulen und den Rechtskundebeauftragten an den Gerichten?
2. Wie gestalten sich die vom Thüringer Justizministerium angebotenen und im Rahmen der Fortbildung durchgeführten Arbeitstagungen zum rechtskundlichen Unterricht?
3. In welcher Weise wird bei der Lehrerfortbildung durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien auf die beabsichtigte Integration in andere Fächer, wie beispielsweise Ethik oder Sozialkunde, auf die Problematik der Vermittlung rechtsstaatlichen und demokratischen Rechtsverständnisses eingegangen und gezielt in diese Richtung fortgebildet?
4. Welche Ergebnisse lieferte der Schulwettbewerb "Alles was Recht ist"?
Förderung touristischer Radwege in Thüringen
Von der bundesweiten Flaute der Tourismusbranche ist auch Thüringen betroffen. Rückläufige Besucher- und Übernachtungszahlen sind die Konsequenz von Verbraucherzurückhaltung infolge wirtschaftlicher Stagnation in Deutschland. Entgegen diesem allgemeinen Trend verzeichnet der Freizeitradverkehr und Radwandertourismus eine steigende Nachfrage. Thüringen hat in den vergangenen Jahren mit erheblichen Mitteln den Radwegebau gefördert. Mit Blick auf eine weitere Erhöhung der Attraktivität des Thüringer Radwegenetzes müssen aber auch künftig weitere Anstrengungen unternommen werden, um dem steigenden Interesse der "Radtouristen" an Thüringen entgegenzukommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele prüffähige Förderanträge auf Planung und Bau von touristischen Radwegen liegen derzeit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur zur Bewertung vor und welche?
2. Wie hoch ist das beantragte Fördervolumen, das förderfähige Investitionsvolumen und die Kilometerzahl an Radwegen, die damit gebaut werden könnten?
3. Gibt es in diesem Jahr noch Bewilligungen für Projekte, die sich aus Frage 1 ergeben, wenn ja, welche?
4. Mit welcher Priorität und welchen Instrumenten wird die Landesregierung die touristischen Radwege in den nächsten Jahren fördern?
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der erste Absatz der Begründung in dem hier zur Debatte stehenden Antrag der Fraktion der PDS ist absolut korrekt und sagt eigentlich in wenigen Worten aus, um was es hier geht. Es geht um die notwendige Optimierung bei den Fernwasserzweckverbänden. Damit ist eigentlich schon alles gesagt, Sie haben es auch deutlich erkannt, da könnte ich mich eigentlich auch wieder hinsetzen.
Aber ich möchte natürlich dennoch auf einige Aspekte zu dieser Thematik und Ihres Antrags eingehen. Meine Damen und Herren, es geht um die Nutzung von Synergieeffekten durch den Zusammenschluss der Talsperrenverwaltung und des Zweckverbands. Das bedeutet letztlich, einen für den Endabnehmer, das sind die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats, möglichst günstigen Preis. Natürlich vollziehen sich solche Fusionen nicht immer ohne Schmerzen oder Einschnitte. Da müssen Kompromisse gemacht werden und diese Bereitschaft liegt bei dem Verband Nord- und Ostthüringen und auch bei der Talsperrenverwaltung vor. Die dort handelnden Personen sind gewillt, das Rationalisierungspotenzial auszunutzen, eine gemeinsame Geschäfts- und Investitionspolitik zu machen, das neue Geschäft zu forcieren. Sie nehmen alle, Frau Becker, mit der Fusion verbundenen unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen einschließlich, wenn auch langfristig, angelegten Rationalisierungen im Personalbereich in Kauf.
Damit und nur dann wird die Zusage der Landesregierung eingelöst, im neuen Unternehmen entschuldet zu werden. Nur durch Beschreiten dieses Weges macht das Ganze letztlich auch Sinn. Zu welchen Einschränkungen ist denn der Fernwasserzeckverband Südthüringen bereit? Davon habe ich in Ihrem Antrag leider nichts gelesen. Nun steht zwar nicht die Abwasserthematik heute zur Debatte, aber ich möchte mir doch den Hinweis gestatten, dass der Verfahrensweg, über den wir hier streiten, dort genauso gehandhabt wird und funktioniert. Die so genannten Wasserköpfe mit den vielen Geschäftsführern, Werksleitern und sonstigem Personal kosten viel Geld, das zuletzt der Bürger aufzubringen hat.
Und im Sinne unserer Bürger ist es nicht, wenn man an seinen Stühlen klebt. Aber eines möchte ich auch deutlich hervorheben, meine Damen und Herren, es wird niemand zu irgendetwas gezwungen. Es gibt bei insgesamt 186 Verbänden im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung im Freistaat auch relativ kleine Verbände, die eine gute Arbeit leisten und niedrige Gebühren und Beiträge vorweisen können. Die brauchen aber dann auch keine Fusion und keine Entschuldung. Wir wollen keine Staatsbetriebe á la DDR, aber wo es notwendig ist, sollte man Fusionen unterstützen und forcieren, auch mit finanzieller Entlastung durch das Land. Eine solche Umstrukturierung, die muss auch immer mit spürbarer Gebühren- und Beitragssenkung einhergehen. Das Geld des Landes, und das ist unser aller Anliegen, muss möglichst effektiv eingesetzt werden.
Nein, bringe ich nicht. Bei Zuwendungen an einen einzigen Verband ohne Fusion müssen wir ja auch die steuerlichen Aspekte bedenken und berücksichtigen. Nicht ohne Grund wird so gehandelt, wie es hier in Rede steht. Die Landesmittel sollen voll in unserem Sinne wirksam werden. Weiter geht es im Antrag der PDS-Fraktion um Gleichbehandlung. Der Kollege Koch hat es eben auch noch mal angesprochen. Wer Gleiches will oder fordert, muss nach meinem Verständnis auch bereit sein, Gleiches anzubieten.
Hier verweise ich wieder auf die Punkte Verhandlungsbereitschaft, Rationalisierung bei Sach- und Personalaufwand usw. Deshalb scheidet schon aus Gleichbehandlungsgrundsätzen eine Entschuldung ohne Fusion, ein solches Vorgehen wie hier beantragt wurde, aus. Das Land hat Prioritäten gesetzt und Maßgaben vorgegeben. Meine Damen und Herren, da muss schon der ganze Kuchen gegessen werden, da kann man sich nicht nur die Rosinen rauspicken.
Im Übrigen ist für mich das Ansinnen der Entschuldung ohne Fusion nicht nachvollziehbar, denn ganz so schlecht scheint es doch um den Fernwasserzweckverband Südthüringen nicht bestellt zu sein und das ist eigentlich auch gut so. Immerhin hat der stellvertretende Verbandsvorsitzende, Herr Braun, in der "Südthüringer Zeitung" am 18. April verlauten lassen, dass der Verband auch aus eigener Kraft den Fernwasserpreis von 61 Cent pro Kubikmeter schaffen würde.
Und noch etwas zum Verbrauch, weil das auch ein Aspekt ist:
Ohne, Herr Kollege, er hat gesagt, ohne. Ich kann Ihnen das gern zeigen, ich habe es auf meinem Platz liegen.
Noch etwas zum Verbrauch, das ist ja auch ein Aspekt: Es ist doch ganz klar, dass die Bürger versuchen Wasser zu sparen, wenn es teuer ist. Das trifft genauso auf Stromverbrauch bis hin zur Müllentsorgung zu. Ich denke, das machen Sie hier alle zu Hause ganz genauso und praktizieren das ebenso. Es ist aus ökologischen Gründen auch vollkommen in Ordnung. Bei einem günstigeren Preis, und wir müssen hier auch an den Geldbeutel der Endverbraucher denken, der schon mit vielen anderen Dingen wie z.B. der Ökosteuer belastet ist, wird sich der Wasserverbrauch nicht gerade verdoppeln, das ist auch klar, aber möglicherweise doch auch wieder etwas ansteigen. Das zu den Zahlen der Abnahmemengen. Aus den vorgenannten Gründen wird die CDU-Fraktion den Antrag ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Einvernehmen mit den Fraktionen wurde der Antrag in Drucksache 3/2279 durch die Präsidentin vorab zur Beratung und Beschlussfassung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unser Ausschuss hat über den Antrag in seiner Sitzung am 21. März 2002 beraten. Der Thüringer Landtag hatte bereits in seiner 48. Sitzung im September 2001 der Veräußerung dieser Liegenschaft zugestimmt. Damaliger Kaufinteressent dieser Liegenschaft war die Schmidt-Bank aus Hof an der Saale. Die Geschäftsleitung der Schmidt-Bank hat nunmehr entschieden, in Erfurt keine Niederlassung zu errichten, und dementsprechend das Kaufangebot zurückgezogen. Es liegt ein neues Kaufangebot von der Eurobau, Alexander Wagner, Erfurt, für diese Liegenschaft am Anger 6 in Erfurt vor. Es wird ein Kaufpreis in Höhe von 1.533.875 boten. Der Käufer beabsichtigt nach Sanierung der Immobilie eine Nutzung durch Handel, Dienstleistungen und Wohnungen. Ein Verkauf unterhalb des Verkehrswerts, der laut Gutachterausschuss und einer gutachterlichen Stellungnahme bei 3.812.105 " ein höherer Kaufpreis nicht zu erzielen ist, wie auch bereits die bundesweite Ausschreibung ergeben hatte.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Ergebnis seiner Beratung einstimmig die Annahme des Antrags der Landesregierung in Drucksache 3/2279. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in Drucksache 3/2297 vor. Ich bedanke mich für die Auf
merksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ein bekannter Ausspruch lautet, was lange währt, wird gut. So könnte man die heutige Beschlussfassung zur materiellen Privatisierung der TSI sicher auch bezeichnen. Da ich ein grundsätzlich positiv denkender Mensch bin, schließe ich mich schon den Auffassungen des Herrn Kollegen Höhn im positiven Sinne an und an den Spekulationen und Vermutungen auch des Vorredners, Herrn Buse, wollen wir uns lieber hier nicht beteiligen.
Drei Baufirmen als Bietergemeinschaft übernehmen nun die Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft. Der Vertrag zur Übernahme von jeweils 33,3 Prozent durch diese Unternehmen wurde im Dezember des letzten Jahres bereits beglaubigt. Dem Verkauf der bisher landeseigenen Gesellschaft müssen wir heute also noch zustimmen. Um es an dieser Stelle ganz deutlich zu sagen, im Gegensatz zum Haushalt des Bundestages, wo es in Bezug auf das Handeln des Bundesverteidigungsministers mit der Beschaffung von Airbussen für die Bundeswehr
mächtigen Druck gibt, sehen wir uns hier diesem Druck nicht ausgesetzt, denn das Parlament, die Abgeordneten hatten ausreichend Möglichkeiten sich zur Vertragsgestaltung zu informieren. Wir werden also nicht so erpresst, wie man das manchmal im Bundestag erlebt. Der Herr Abgeordnete Höhn hat ja auch dankenswerterweise darauf aufmerksam gemacht, dass von dieser Möglichkeit rege Gebrauch gemacht wurde.
Meine Damen und Herren, ich möchte jedoch auch betonen, dass eine Zustimmungsverweigerung erhebliche Probleme für die Zukunft der TSI und ihrer Beschäftigten, und um die geht es hier ja auch, mit sich bringen würde. Angesichts der geforderten Kritierien wie Gewährleistung eines hohen Standards im Straßenbetriebsdienst, dem Erhalt der 380 Arbeitsplätze und eines angemessenen Kaufpreises waren die Angebote auf diesem schwierigen, mit vielen Unwägbarkeiten belasteten Markt nicht sehr zahlreich, das stimmt. Diesen Prozess jetzt scheitern zu lassen, würde bedeuten, dass das gesamte Verfahren neu aufgerollt werden muss mit unbekanntem Ausgang. Deshalb wird meine Fraktion der materiellen Privatisierung der TSI heute zustimmen. Das Abstimmverhalten im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass auch Mitglieder einer anderen Fraktion parteipolitische Erwägungen hinten anstellen, um mit ihrer Zustimmung letztlich den Weg für eine positive Zukunft der TSI freizumachen. Das ist gut so, denn die geäußerten Bedenken gegen eine Privatisierung sind zumindest für mich nicht stichhaltig. Auch wenn diese Privatisierung ein Novum ist, so ist eine Insolvenz der TSI infolge mangelnder Auftragslage sicher nicht zu erwarten, da die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft die Leistungen auf jeden Fall bis 2004 sichert. Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, dass gleich alle Gesellschafter der TSI, wie Bickhardt Bau Thüringen, die Kölner STRABAG und die Fa. Poßögel & Partner aus Hermsdorf nicht in der Lage wären, der TSI über eine mögliche Durststrecke hinwegzuhelfen. Zudem ist bis 2004 im Übrigen ein gutes Auftragsvolumen in der Höhe von über 12 Mio.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Privatisierung wurde nicht nur seitens der Landesregierung und des Parlaments forciert, sondern auch vom Bund seit 1996 nachhaltig gefordert. Die entsprechenden Kostenerstattungen an den Bund sind bereits im August des letzten Jahres erfolgt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 508 vom November des letzten Jahres. Es macht keinen Sinn, Straßenwinterdienst, Fahrbahnunterhaltung, Straßenausstattung, Grasmahd, Gehölz- und Reinigungsarbeiten in hoheitlicher oder staatlicher Verwaltung insofern durchzuführen. Ich bin der Überzeugung, die Privatisierung der TSI kann als Beispiel für die Aufgabenüberprüfung staatlichen Handelns dienen und auch Vorlage für weitere Privatisierungen sein. Dass sich die TSI dem Wettbewerb stellen muss, ist für Land und Kommunen durchaus von Vorteil und wird zu Kostensenkungen und Qualitätssteigerungen führen. Die Abschottung von Staatsbetrieben vom Wettbewerb führt letztendlich zu
Verkrustungen und somit zur Kostensteigerung und zur Ineffizienz. Das wollen wir ja nicht. Ich teile auch nicht die in den Beratungen und in einem Vermerk der Landtagsverwaltung vorgetragenen Bedenken, dass bei einem Konkurs der TSI durch das Land als Straßenbaulastträger eine neue TSI gebildet werden müsste. Die Gewährleistung eines hohen Standards bei der Wartung und Instandhaltung der Bundes- und Landesstraßen ist vertraglich abgesichert. Bei Nichterfüllung des bisher von der TSI gesetzten Standards gelten die allgemeinen Schadenersatzleistungen des BGB, das ist schließlich bei allen Verträgen so und uns gut bekannt. Dies kann letztlich nur bis zu einer für die Erwerber der TSI kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch Dritte führen bzw. in einem möglichen letzten Schritt bis zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag. Parallel hierzu stehen dem Land über die von dem Landesamt für Straßenbau vergebenen Einzelaufträge vergleichbare Ansprüche wie nach VOB zu.
Sehr verehrte Damen und Herren, mit einem Kaufpreis von 894.760 einzelnen Käufer, der Arbeitsplatzsicherung und der schon bereits erläuterten Qualitätssicherung des Straßendienstes hat die Landesregierung für mich jedenfalls einen akzeptablen Vertrag ausgehandelt.
Weitere Vorkehrungen wie die Übermittlung von Kalkulationsgrundlagen oder die Verankerung von Verpflichtungen der Gesellschaft, Aufgaben im Auftrag des Freistaats zu übernehmen, hätten bestimmt zum Scheitern der Verhandlungen geführt. Gleiches gilt für ein Entsenderecht von Vertretern in den Aufsichtsrat. Kein Investor, meine Damen und Herren, gewährt Einblick in seine Kalkulationsgrundlagen oder akzeptiert Klauseln, wonach das Land einseitig Aufgaben aufoktroyieren kann. Ich und auch meine Fraktion halten den ausgehandelten Vertrag für einen guten Kompromiss und bitten heute um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Ältestenrats am 5. Dezember 2001 wurde der Antrag der Landesregierung, Ihnen vorliegend in Drucksache 3/2032, gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In Vorbereitung unserer Ausschuss-Sitzung wurde den Mitgliedern unseres Ausschusses Gelegenheit gegeben, in alle diesbezüglich relevanten Unterlagen im zuständigen Finanzministerium bzw. Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Einsicht zu nehmen. Durch einige Abgeordnete wurde von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Während der Beratung zu Drucksache 3/2032 in unserer Ausschuss-Sitzung am 18. Januar 2002 fand eine ausführliche Diskussion statt. Insbesondere wurden u.a. folgende Schwerpunkte hinterfragt: Kriterien des Auswahlverfahrens der Bewerber, Zustandekommen des Kaufpreises für jedes einzelne Landesfachkrankenhaus, Sicherung und Kosten des Maßregelvollzugs, Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs, geplante Baumaßnahmen durch die neuen Träger. In der ausgiebig und intensiv geführten Diskussion wurden seitens des Thüringer Finanzministeriums bzw. des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit sowie des Landesrechnungshofs die von den Abgeordneten gestellten Fragen beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich die Annahme des Antrags der Landesregierung in der Drucksache 3/2032. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in der Drucksache 3/2150 vor und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, zunächst meinen herzlichen Dank an Herrn Staatssekretär Kaiser für den Bericht der Landesregierung
zum Gender Mainstreaming. Wir haben somit einen umfassenden Überblick über die bisherigen als auch die nächsten vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung dieses Prinzips in der Verwaltung erhalten.
Ich sitze ja relativ weit hinten und von dort aus kann man sehr gut beobachten. Die Anwesenheit hier im Saal zeigt mir heute zwei Dinge ganz deutlich: Erstens, es ist noch viel zu tun, um manchen Kollegen von der auch für ihn besonderen Bedeutung des Gender Mainstreaming zu überzeugen und zu gewinnen, und zweitens, der nicht allzu häufige relativ ruhige und überwiegend sachliche Sitzungsverlauf zu diesem Punkt zeigt auch, dass die, die hier an
wesend sind, sich mit der Thematik beschäftigt und erkannt haben, welche Bedeutung Gender Mainstreaming auch für sie hat.
Das Interesse ist deutlich und ein gutes Zeichen, aber ich muss diesen zweiten Punkt etwas einschränken durch den Beitrag des Kollegen Herrn Ramelow. Sie haben wirklich sehr sachlich, ruhig und konzentriert mit Ihrem Redebeitrag angefangen,
allerdings zum Ende wurde es wieder sehr lächerlich, muss ich sagen. Deswegen brauchen wir uns dann nicht zu wundern, sobald solche Themen hier auf die Tagesordnung kommen,
dass dann weniger Interesse da ist und dass dann auch oft über diese Themen gelächelt wird.
Wir haben also, zu den Zwischenrufen anzumerken, eine Präsidentin hier und zwei Stellvertreterinnen und das war ja das Thema, was er angesprochen hat. Wir haben ja auch gute, politikinteressierte, fähige Frauen, die auch die Leistungen erbringen können, das ist ganz klar
und darauf habe ich den Kollegen Ramelow aufmerksam gemacht.
Meine Damen und Herren, allein die jüngste Veranstaltung am 4. Dezember in der Staatskanzlei zu diesem Thema machte auch deutlich, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, um auch die kommunalen Führungspersonen und nicht nur Minister und Staatssekretäre für die Umsetzung in den Verwaltungen zu gewinnen. Solange die Einladungen fast ausschließlich - und es waren bis auf wenige erfreuliche Ausnahmen keine Herren zu dieser Tagung anwesend - an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Verwaltungen weitergegeben werden, so lange kommen wir in der Thematik nur wenig oder gar nicht vorwärts. Noch immer glauben wohl viele, dass es sich hierbei nur um Frauenpolitik und eine Frauenangelegenheit handelt. Das zeigte im Übrigen bereits die Anwesenheit zu unserer Anhörung des Gleichstellungsausschusses am 28. September dieses Jahres. Auch durch diese Anhörung wurde in der Folge dem Prinzip des Gender Mainstreaming mehr Aufmerksamkeit zuteil, so dass ich davon ausgehe, dass wir in Zukunft auf offenere Ohren auch bei den Mitgliedern des Städte- und Gemeinde
bundes Thüringen und beim Thüringischen Landkreistag zu dieser Thematik stoßen werden. Wer das Thema nicht zur Chefsache macht, kann nur schwerlich die Umsetzung in den Verwaltungen erreichen - hier wurde top down schon genannt -, das ist ganz klar. Auch ich wollte Ihnen gern noch einmal erläutern, was heißt eigentlich Gender Mainstreaming - Chancengerechtigkeit, Gleichheit von Frauen und Männern -, das hat mein Vorredner schon erledigt. Sie können das aber gern hier nachlesen, ich leihe Ihnen das auch gern einmal aus, wenn Interesse besteht.
Meine Damen und Herren, politische und verwaltungsrechtliche Entscheidungen, die geschlechtsneutral erscheinen, können unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer haben, auch wenn diese Auswirkungen weder geplant noch beabsichtigt sind. Durch die Bewertung dieser geschlechtsspezifischen Auswirkungen lassen sich unbeabsichtigte negative Folgeerscheinungen verhindern und die Qualität und Wirksamkeit der Politik insgesamt verbessern. Vor dem Fällen einer Entscheidung sollen die Folgen für Männer und Frauen analysiert werden. Beim Gender Mainstreaming geht es darum, die Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern zur Verwirklichung der Gleichberechtigung ausdrücklich sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen einzuspannen. Es ist daher wichtig, alle Ebenen der Verwaltung für Gender Mainstreaming zu sensibilisieren, zu schulen, fortzubilden und grundsätzlich als festen Bestandteil in die Ausbildung zu integrieren. Ich möchte Ihnen auch gern einmal ein Beispiel aus dem Verkehrssektor vortragen, um das vielleicht etwas zu verdeutlichen. Wird ein politisch neutral erscheinender Bereich wie der Verkehrssektor betrachtet, so ergibt eine genauere Prüfung, dass das Benutzungsverhalten und der Zugang zu öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln wesentliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen aufweist. Frauen haben seltener als Männer ein privates Verkehrsmittel, sprich Auto, zur Verfügung und benutzen häufiger öffentliche Verkehrsmittel. Es mag hier und da natürlich anders sein, aber man muss durchaus den Querschnitt der Bevölkerung sehen. Es liegt daher auf der Hand, dass Frauen am meisten von Verbesserung der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und von der Preisgestaltung profitieren. Diese Ungleichheiten haben Auswirkungen auf die Beteiligung der Männer und Frauen in den zahlreichen Zielgruppen des Verkehrssektors. Sie werden beeinflusst durch das fehlende Gleichgewicht der Geschlechter auf der Ebene der Entscheidungsträger. Sie spiegeln die geschlechterspezifischen Unterschiede bei der Verteilung der Ressourcen wider, in diesem Fall der private PKW, und verstärken bestehende Ungleichheiten in Bezug auf zeitliche Einschränkungen, insoweit ein privates Auto, wenn man nicht im Stau steht, denn auch zeitsparend ist. Der Entscheidungsprozess innerhalb der Familie in Bezug auf die Nutzung einer begrenzten Ressource, wie dem Familienauto, wird wahrscheinlich durch soziale Normen und Werte beeinflusst und weniger dadurch, welche Bedeutung den Bedürfnissen des Mannes
bzw. der Frau zugestanden wird.
Meine Damen und Herren, zukünftig muss bei allen Entscheidungsprozessen geprüft werden, ob geschlechterspezifische Auswirkungen zu erwarten sind. Es handelt sich um eine Querschnittsaufgabe. Unser Ausschuss hat sich intensiv auch dieser wichtigen Thematik zugewandt, was auch aus unseren bisherigen Aktivitäten deutlich wird. Auch für die erste Ausschuss-Sitzung im neuen Jahr soll das Thema "Zu Projekten im Rahmen der ESF-Förderung unter Berücksichtigung von Gender Mainstreaming" auf der Tagesordnung stehen. Es ist wünschenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sich auch andere Ausschüsse, da es sich ja, wie schon gesagt, um eine Querschnittsaufgabe handelt, diesem Thema ebenfalls zuwenden würden
und vielleicht einmal in Ihrem Bereich die Umsetzung hinterfragen und dann verstärkt auch darauf Einfluss nehmen könnten.
Meine Damen und Herren, Gender Mainstreaming umzusetzen, wird ein weiter Weg sein, und auch uns noch auf längere Zeit begleiten und beschäftigen. Ich greife gern das Angebot des Herrn Staatssekretär Kaiser auf, im Gleichstellungsausschuss oder auch in anderen Ausschüssen detaillierter zu debattieren und Auskünfte einzuholen. Für die CDU-Fraktion beantrage ich aus diesen Gründen die Weiterberatung im Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, mit dem zweiten Altschuldenhilfegesetz und dem Erlass der diesbezüglichen Verordnung, und damit möchte ich auch wieder zum Thema zurückkommen, wollte die Bundesregierung die Gesetzeslage sicher zeitgemäß anpassen, aber das ist nicht ganz gelungen, das hat der Kollege Wetzel auch schon erwähnt. Das nehme ich in meinen Ausführungen gleich einmal vorweg.
Wir befassen uns im Jahre 11 nach der Wende immer noch mit den Problemen, die aus der Planwirtschaft der DDR herrühren. Das kann jeder erkennen, der mit offenen Augen vor allem durch unsere Städte geht. Aufgrund der demografischen Entwicklungen, dem Neubau vieler Eigenheime, der Sanierung von Mietwohnungen, aber auf der anderen Seite auch von Arbeitslosigkeit hat sich die Situation seit der Wende schrittweise geändert und ist heute eine ganz andere. Ein angenehmes Umfeld und Wohnkomfort gehören für unsere Bürger zur heutigen Lebensqualität. Dass es dafür auch schon viele gute Beispiele gibt, haben auch meine Vorredner, teilweise auch mit Stadtnamen, schon belegt. Das ist auch bei dieser Debatte mit zu berücksichtigen. Die andere Seite ist die Finanzierung sowohl dieser Dinge als auch der Abriss von kreditbelasteten Gebäuden, um Platz für Neues oder einfach Freiräume für den Stadtumbau zu schaffen. Hier muss den Kommunen, den Genossenschaften und Wohnungsunternehmen dringend mehr geholfen werden, um auf dem Wohnungsmarkt konkurrenzfähig zu sein oder zu bleiben, zumal sie dieses Erbe aus der DDR nicht selbst verschuldet oder zu verantworten, sondern lediglich übernommen haben. Gerade im Hinblick auf die lange oder dauernd leer stehenden Wohnungen ist weiterer Handlungsbedarf dringend erforderlich. Das kann nur der vollständige Erlass der Altschulden für diese Wohnungen sein, die letztlich abgerissen werden müssen. Deshalb greift die Änderung des Gesetzes zu diesem Problem nicht. Die Regelung ist unzureichend, hat auf die jetzige Situation keine oder wenige positive Auswirkungen. Das aber wäre eine Grundvoraussetzung, um zeitgemäß zu gestalten und den Stadtumbau voranbringen zu können.
Die Bundesregierung ist wiederum gefordert nachzubessern, schnellstmöglich Lösungen zu schaffen, vor allen Dingen auch die Verwaltungswege vereinfachen und für die finanzielle Absicherung Sorge zu tragen. Genau das wurde von den Vertretern aus den neuen Bundesländern in den Ausschüssen des Bundesrats bei diesen Beratungen zu diesem zweiten Gesetz bereits vorgetragen. Eine weitere Novellierung des Gesetzes und der Rechtsverordnung ist aus unserer Sicht unumgänglich. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Einvernehmen mit den Fraktionen wurde der Antrag - Drucksache 3/1717 - durch die Präsidentin zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Unser Ausschuss hat über den Antrag in seiner 27. Sitzung am 24. August dieses Jahres beraten. Da kein Landesbedarf für die Nutzung der Liegenschaft Anger 6 in Erfurt besteht, wurde eine öffentliche Ausschreibung veranlasst. Der volle Wert dieser Liegenschaft im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung beträgt 5,5 Mio. DM.
Innerhalb der Ausschreibungsfrist meldete sich lediglich eine Kaufinteressentin und bot einen Kaufpreis in Höhe von 3 Mio. DM an. Die Bewerberin, die Schmidt-Bank in Hof an der Saale, beabsichtigt, das Gebäude nach Maßgabe der denkmalpflegerischen Vorgaben zu sanieren und zukünftig als Bankfiliale zu nutzen. Positive Beispiele für eine solche Verfahrensweise bei denkmalgeschützten Gebäuden hat die Schmidt-Bank bereits in Bayern, in Sachsen und in Thüringen mit insgesamt 12 Filialen vorzuweisen.
Ein Verkauf unterhalb des genannten Verkehrswerts ist geboten, da die Liegenschaft anderweitig nicht veräußerbar ist, wie das Ausschreibungsergebnis gezeigt hat. Außerdem wäre das Gebäude bei Nichtverkauf dem weiteren Verfall preisgegeben, mit einer Veräußerung würde die Liegenschaft einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Durch Sicherungs- und Wartungskosten wäre der Landeshaushalt weiterhin belastet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich die Annahme des Antrags der Landesregierung in Drucksache 3/1717. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in der Drucksache 3/1762 vor. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, heute befassen wir uns in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/1770 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes. Die hier vorgeschlagenen Änderungen machen sich aus bestimmten Gründen erforderlich. Der Herr Finanzminister ist auch schon darauf eingegangen, aber ich möchte es trotzdem noch mal tun.
Durch die Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 hat der Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2001 in § 35 des Einkommenssteuergesetzes eine Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb geregelt sowie auch bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, die Dividenden von Kapitalgesellschaften, die Dividendenerträge zur Hälfte von der Einkommenssteuer befreit. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 unseres Thüringer Kirchensteuergesetzes knüpft die Kirchensteuer an die Einkommenssteuerschuld an. Wenn, wie in diesem Fall, einkommenssteuerrechtliche Regelungen sich zu einer Minderung der Einkommenssteuerschuld auswirken, dann ergibt sich demzufolge auch eine entsprechende Minderung des Kirchensteueraufkommens.
Nach den mir vorliegenden Zahlen, und Herr Dr. Pidde, das sollte man an dieser Stelle auch mal ausdrücklich erwähnen, würde dies ein Fehlbetrag allein im Jahre 2001 für die Kirchen in Höhe von 1,53 Mrd. DM bundesweit ergeben.
Die Kirchen, meine Damen und Herren, sind unzweifelhaft Mitträger unserer Kultur und Bewahrer unserer Wertevorstellung. Gerade im Hinblick auf das soziale, seelsorgerische und karitative Engagement der Kirchen an der Basis, nicht nur für ihre Mitglieder, wären diese drastischen Einschnitte nicht zu verantworten. Die aus unserer Sicht verfehlte Steuerreform hat also ursprünglich dazu geführt, dass die Kirchen erhebliche Einbußen hinnehmen müssen.
Meine Damen und Herren, diese Folgen hat anscheinend selbst die Bundesregierung zwischenzeitlich erkannt und mit dem Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagssteuern vom 21.12.2000 den § 51 a des Einkommenssteuergesetzes geändert, also ca. drei Monate nach der Steuerreform. Diese Nachbesserungen der Bundesregierung kennen wir ja, sind uns allen bekannt. Somit sind die beiden vorher erlassenen Regelungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nicht mehr anzuwenden. Mit dieser Änderung reduziert sich der Verlust für die Kirchen zumindest um ca. 400 Mio. Mark in diesem Haushaltsjahr. Infolge ist nun
mehr in allen Bundesländern eine Anpassung der Kirchensteuer...
Danke. Also, eine Anpassung der Kirchensteuergesetze ist erforderlich, die Ihnen für den Freistaat Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Drucksache 3/1770 vorliegt.
Weiterhin sind in diesem Gesetzentwurf der Landesregierung einige Änderungen in einzelnen Paragraphen und Absätzen vorgesehen, die der Klarstellung und Vereinfachung dienen sollen. Hinsichtlich des Termins zum In-Kraft-Treten des hier zu beratenden Änderungsgesetzes wird dies rückwirkend zum 1. Januar 2001 vorgeschlagen bzw. empfohlen, um mit den vom Bund verabschiedeten Gesetzen letztlich konform zu gehen.
Zur weiteren Beratung beantrage ich namens der CDUFraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 6. April 2001 ist der soeben genannte Antrag in Drucksache 3/1466 an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Beratung überwiesen worden. In dessen 25. Sitzung am 11. Mai dieses Jahres wurde der Antrag dann ausgiebig beraten. Im Vorfeld wurde mit Schreiben des Finanzministers vom 8. Mai 2001 den Abgeordneten die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zur investiven gütlichen Einigung gegeben. Dieses Angebot wurde auch von einigen Abgeordneten wahrgenommen. Schwerpunkte der Diskussion in unserem Ausschuss waren beispielsweise die Anwendung des Bestandswerteverfahrens zur Ermittlung des Gesamtwerts der ca. 802 Hektar Staatsforst, die Einbeziehung der Stadt Gotha in die Verhandlungen und die Frage der Auswirkungen auf die vorhandene Struktur der Forstämter. Während der Beratung im Ausschuss kam zum Ausdruck, dass der ausgehandelte Vertrag fraktionsübergreifend überwiegend positiv bewertet wird, insbesondere im Hinblick darauf, dass eine langwierige Angelegenheit somit nun zu einer einvernehmlichen Klärung und Lösung geführt wird. Weiterhin wurde die Thematik auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst bereits am 9. März 2001 intensiv erörtert, jedoch natürlich ohne vorherige Ausschussüberweisung.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Ergebnis mehrheitlich ohne Gegenstimme die Annahme des Antrags der Landesregierung in der Drucksache 3/1466 in Verbindung mit der Vorlage 3/781. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in der Drucksache 3/1574 vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zu dem hier vorliegenden Antrag der Fraktion der PDS zur Aufforderung an die Landesregierung zwecks Einbringung einer Gesetzesinitiative im Bundesrat bezüglich der Änderung bei der Erhebung der Gewerbesteuerumlage nehme ich wie folgt Stellung:
Meine Vorrednerin hat zwar zur Begründung schon ausführliche Erläuterungen abgegeben, aber ich denke mal, es wäre sicherlich sinnvoll, zur Gewerbesteuerumlage auch mal eine Definition und einige weitere Erläuterungen zu geben. Es handelt sich hierbei um eine Umlage, die auf der Grundlage der Gewerbesteuer berechnet und von den Gemeinden anteilig an Bund und Länder abgeführt wird. Die Bemessungsgrundlage ist der so genannte Grundbetrag der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital, der für jede einzelne Gemeinde nach der Formel Ist-Aufkommen dividiert durch den Hebesatz mal 100 für das jeweilige Kalenderjahr berechnet wird. Auf den Grundbetrag wird dann ein Vervielfältiger angewandt und die Höhe dieses Vervielfältigers ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einer Thematik zu tun, die aus der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in den 60er Jahren in den damals alten Bundesländern stammt und die mit dem damit verbundenen recht hohen Anteil am Gewerbesteueraufkommen in diesen Gemeinden verbunden war. Damals hatten die Gemeinden einen Anteil aus diesen Steuermitteln in Höhe von ca. 80 Prozent. Gemeinden mit weniger Gewerbeansiedlungen hatten jedoch auch damals entsprechend weniger eigene Finanzmittel zur Verfügung und im Zuge der Neuordnung der Finanzverfassung zwischen Bund und Ländern wurde 1969 das Finanzreformgesetz und das am 01.01.1970 in Kraft getretene Gemeindefinanzierungsreformgesetz verabschiedet. Es war beabsichtigt, neben der Verbesserung der Finanzausstattung der Gemeinden die besonders starke Abhängigkeit der Kommunen von der - und das ist unbestritten - konjunkturellen Schwankungen auch unterlie
genden Gewerbesteuer und die damit verbundenen Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden zu mildern. Im Gemeindefinanzierungsreformgesetz wurde im Gegenzug die Beteiligung am Aufkommen an der Lohn- und Einkommenssteuer geregelt. Bund und Länder erhielten als teilweisen Ausgleich für die Mindereinnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer durch diese Gewerbesteuerumlage einen Anteil an dem Aufkommen bei der Gewerbesteuer. Die Einkommensteuerbeteiligung sollte der Mehrzahl der Gemeinden eine höhere Finanzkraft verleihen, da die Summe der Höhe der abzuführenden Gewerbesteuer diese übertreffen sollte. Diese Gewerbesteuerumlage stellte damit eines der Instrumente des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden dar. So viel zur Erklärung der Begriffe und der Historie.
Zum Punkt 1 Ihres Antrags: Die neuen Länder waren 1991 und 1992 von der Gewerbesteuerumlage befreit. Ab 1993 wurde die Umlage nach einem Vervielfältiger erhoben, der, wie schon genannt, mehrfach geändert wurde. 1997 wurden die Gemeinden in den neuen Ländern aufgrund der Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer als Ausgleich nicht zur Gewerbesteuerumlage herangezogen. 1998 wurden lediglich 7 Prozent an das Land fällig. Im Zuge des Steuersenkungsgesetzes vom Oktober des letzten Jahres wird sich die Gewerbesteuerumlage für die Gemeinden in den neuen Ländern von derzeit 54 Prozent insgesamt, also beide Anteile, Land und Bund gemeinsam 54 Prozent im Moment, auf 76 Prozent des Grundbetrags im Jahr 2006 dann schrittweise erhöhen. Die hierbei von der Bundesregierung zugrunde gelegten Gewerbesteuereinnahmen beruhen auf Schätzungen, wie es eben schon zur Sprache kam. Die Gemeinden haben aber letztlich aufgrund der Ist-Zahlen die Beträge zu entrichten. Man muss hier auch die Situation des ländlichen Raums betrachten und kann nicht nur bei dieser Einschätzung der Wirkung des Steuersenkungsgesetzes von Großstädten ausgehen.
Der Antrag der Fraktion der PDS sieht vor, die Höhe der Gewerbesteuerumlage auf dem Niveau des Jahres 2000 festzuschreiben. Wie sah im Jahr 2000 die Situation aus? Der Vervielfältiger lag bei insgesamt 45 Prozent, beider Anteile gemeinsam, des Grundbetrags und die Thüringer Gemeinden zahlten 66,1 Mio. DM, wovon ca. 38,2 Mio. DM in unseren Landeshaushalt flossen. Im Gegenzug erhielten die Gemeinden einen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer von immerhin 215,8 Mio. DM, das ist also, wie man ganz klar erkennt, beträchtlich mehr als der Betrag, der abgeführt wurde. Aber durch die im Antrag vorgeschlagene Rückgängigmachung der Anhebung der Gewerbesteuerumlage würden sich die Gemeinden nicht an der Finanzierung der Unternehmenssteuerreform beteiligen. Die Last läge dann allein beim Bund und den Ländern. Hieraus würden weitere Steuerausfälle auch für unseren Freistaat resultieren. Und an dieser Stelle, meine Damen und Herren, haben wir ja schon stunden- und tagelang über unseren Landeshaushalt debattiert, auch über die Steuerausfälle und hieraus entstehende Mindereinnahmen diskutiert. Das Land hatte aus der Steuerreform be
reits ca. 600 Mio. DM Mindereinnahmen im Landeshaushalt zu verkraften und dementsprechend zu kompensieren. Nicht ohne Grund hat Thüringen im Bundesrat gegen die Unternehmenssteuerreform votiert, deren Folgen wir nun gemeinsam zu tragen haben. Wir alle sind Landespolitiker und müssen daher auch das Wohl des Freistaats in seiner Gesamtheit bei solchen Entscheidungen berücksichtigen. Verändert man einen kleinen Baustein im Zusammenspiel Bund, Länder und Gemeinden, so zeigt uns dieses Beispiel ganz deutlich, kann die Wirkung an anderer Stelle enorm sein und das haben wir zu bedenken. Und wo sollten wir dann die dem Freistaat fehlenden Mittel in den Folgejahren einsparen oder wird eine weitere Nettoneuverschuldung gewollt?
Das Ziel der PDS-Fraktion, zu zeigen, dass sie sich besonders für die Kommunen einsetzt, geht aus ihrem Antrag für uns alle ganz deutlich hervor. Aber Sie wissen wohl auch, dass Ihr Antrag letztlich im Bund nicht zum Tragen käme. Ich möchte an dieser Stelle auch daran erinnern, dass der Freistaat Thüringen mit 1.524 DM pro Einwohner im Kommunalen Finanzausgleich die höchsten Zuweisungen an seine Kommunen aller deutschen Länder hat.
Und, Frau Sedlacik, dass der Städte- und Gemeindebund sich natürlich für die Kommunen einsetzt, ist völlig logisch, das haben wir auch schon an anderer Stelle oft erlebt. Das ist normal und liegt in der Natur der Aufgabe des Städte- und Gemeindebunds. Der Vorschlag ist aus vorgenannten Gründen zum Punkt 1 abzulehnen.
Beim Punkt 2 des Antrags ist Folgendes festzustellen: Nach § 1 Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben und in § 4 eben dieses Gesetzes ist die Hebeberechtigung der Gemeinden geregelt. Ich denke, in den meisten Fällen sind das zurzeit so um die 300 Prozent. Hierzu wird bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden im Wege der Zerlegung des Steuermessbetrags der zustehende Teil berechnet - ich verweise auf die Regelungen in den §§ 28 bis 34 Gewerbesteuergesetz - und somit dient die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags dazu, die Gemeinden mit Betriebsstätten des Unternehmens entsprechend auch an der zu zahlenden Steuer zu beteiligen. Hierdurch soll der der Gemeinde erwachsenden Belastung durch die Betriebsstätte Rechnung getragen werden. Das wird natürlich aufgrund der verschiedenen örtlichen Gegebenheiten wohl kaum zu 100 Prozent erreichbar sein. Der Gesetzgeber hat aus praktikablen Gründen in § 29 des eben genannten Gewerbesteuergesetzes als grundlegenden Zerlegungsmaßstab die Arbeitslöhne festgelegt. In Gesamtheit betrachtet soll hierdurch eine gerechte Verteilung des Messbetrags gesichert sein. Für spezielle Einzelfälle besteht bereits nach § 33 des Gewerbesteuergesetzes die Möglichkeit, nach einem Maßstab zu zerlegen, der die tatsächlichen Ver
hältnisse besser berücksichtigt. Hierzu bedarf es einer Abstimmung zwischen Gemeinde, Unternehmen und der Finanzverwaltung. Der Vorschlag der Fraktion der PDS zielt zum einen auf die Änderung des Zerlegungsmaßstabs hin zum Verhältnis der Arbeitsplätze und zum anderen darauf ab, den Wert der Betriebsanlagen zu berücksichtigen.
Der Vorschlag ist aus weiteren folgenden Gründen abzulehnen: Der vorgeschlagene Zerlegungsmaßstab ist nicht praktikabel und daher nicht mit Sinn und Zweck des oben genannten § 29 vereinbar. Damit wird die Verwaltungsarbeit beim Zerlegungsverfahren erschwert und sicher nicht auf ein Mindestmaß beschränkt und, ich denke, wir alle wollen doch weniger Bürokratie in den Verwaltungen haben.
Es würde zu einer Verkomplizierung des Verfahrens führen. Ich verweise hierzu auf meine Ausführungen zu den Ausnahmefällen unter den Voraussetzungen des § 33. Verteilungsgerechtigkeiten kann man, wie schon erwähnt, aufgrund unterschiedlicher tatsächlicher Gegebenheiten natürlich nie ganz ausschließen.
Abschließend möchte ich noch auf einen Beschluss des BFH vom 02.05.1961 hinweisen, wonach einer klagenden Gemeinde Recht gegeben wurde, dass weder die unterschiedliche wirtschaftliche Struktur in verschiedenen Gemeinden gelegener Betriebsstätten noch das unterschiedliche Lohnniveau der in diesen verschiedenen Ländern liegenden Gemeinden eine von den Arbeitslöhnen abweichende Zerlegung rechtfertigen. Wir sollten uns weniger über den Antrag streiten, sondern die Betroffenen die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten gerade auch zu den Ausnahmetatbeständen zunächst erst einmal nutzen lassen und hierzu vielleicht auch noch einmal Ergebnisse anschauen, wie das praktikabel umgesetzt wird oder wie es funktioniert. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst zum Einzelplan 06. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungshaushalt, der die Einnahmen und Ausgaben unserer Finanzverwaltung enthält. Zur Finanzverwaltung zählen sowohl das Ministerium als auch die Oberfinanzdirektion, die Steuerverwaltung mit ihren 20 Finanzämtern des Freistaats, das Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha, die Staatsbauverwaltung, die Staatskassen, das Landesamt und das Staatliche Amt zur Regelung offener Vermögensfragen und der zentrale Fahrdienst. Dieser Einzelplan beinhaltet weder Förderprogramme oder ähnliche Ausgaben, die Anlass zu einer ausführlichen politisch geprägten Debatte geben könnten. Trotzdem ist dieser Einzelplan nicht uninteressant. Betrachtet man die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, so stellt man fest, dass auch der Finanzminister mit vertretbaren Einsparungen in seinem Bereich zur Absenkung der Nettoneuverschuldung beiträgt. Die Einnahmen steigen in den Jahren 2001 und 2002 geringfügig um 0,7 Prozent an, aber die Ausgaben werden im Jahr 2001 um 12,4 Mio. DM und im Jahr 2002 um 10 Mio. DM gegenüber den Ausgaben des jetzigen Haushaltsjahres gesenkt. Die Ausgaben des Einzelplans 06 erreichen damit im Jahr 2001 einen Anteil von 1,88 Prozent und im Haushaltsjahr 2002 einen Anteil von 1,91 Prozent an den bereinigten Gesamtausgaben unseres Haushalts. Im Vergleich dazu waren es ja im Jahr 1999 noch gut 2 Prozent und in diesem Jahr immerhin 1,9 Prozent. Die Mehreinnahmen in Höhe von 700.000 DM beruhen einerseits auf einem zu erwartenden Mehr an Säumnis- und Verspätungszuschlägen, die durch die Finanzämter erhoben werden, andererseits auf einem Weniger an Gebühren beim Bildungszentrum Gotha sowie weniger Einnahmen bei Erstattungen des Bundes an die Hochbauverwaltung durch geringeres Bauvolumen. Die Gründe für die Verringerung der Ausgaben um prozentual 3,3 bzw. 2,7 Prozent in den nächsten Jahren liegen beispielsweise auch in der Absenkung des Personalkostenbudgets um rund 4 Mio. DM im Jahr 2001. Dieses Budget wird im Jahr 2002 aufgrund der Tarif- und Besoldungserhöhungen allerdings wieder ansteigen. Hierzu zählt auch die schrittweise Übernahme von ca. 140 Anwärtern als Inspektoren in unsere Steuerverwaltung. Weitere Gründe sind die Absenkung der sächlichen Verwaltungsausgaben, die Reduzierung der Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für die Personalkostenerstattungen und die Absenkung der Investitionsausgaben.
Gemäß des heute schon mehrfach erwähnten Personalkonzepts der Landesregierung ist der Geschäftsbereich des Thüringer Finanzministeriums mit 453 Planstellen betroffen. Dies ist aber ohne Beeinträchtigung des Leistungsvermögens nur möglich, wenn wir auch gleichzeitig verstärkt Investitionen in die technische Ausstattung erfolgen lassen. Beispielsweise gehört hierzu auch die landesweite Einführung des Bezügesystems Daisy und die damit verbundene Nutzung des neuen Personalverwaltungssystems. Aufwendige Tätigkeiten bei der Datenerfassung in
den Finanzämtern werden künftig entfallen. Durch die Konzentration der Finanzkassen und Integration der Staatskassen wird hierzu ebenfalls beigetragen werden. Die Verfahrensabläufe in den Finanzämtern werden beispielsweise auch durch die elektronische Einkommenssteuererklärung - Stichwort Internet -, die in diesem Jahr schon 8.785-mal bei den Finanzämtern einging, verkürzt. Auch hierbei wird es weitere Neuerungen durch ein amtliches Computerprogramm geben, welches ab 2001 kostenfrei den Internetnutzern zur Verfügung steht.
Überhaupt stellt der Servicegedanke, z.B. in Form vom rollenden Finanzamt oder auch von den zentralen Informations- und Annahmestellen in allen Finanzämtern Thüringens einen Schwerpunkt in der Arbeit dieser Steuerverwaltung dar. So wurde erst kürzlich - auch hier im Zentrum Erfurt, ich denke, die meisten haben das in der Presse auch verfolgt - eine solche so genannte ZIA eingerichtet, um eine bürgernahe Verwaltung und Beratung anzubieten. Ich meine - und darin sind wir uns sicherlich auch überfraktionell einig -, dass die Steuerverwaltung hier im Freistaat als klassische Einnahmeverwaltung in diesen zehn Jahren unter Berücksichtigung der Anforderungen so aufgebaut wurde, dass wir heute über eine leistungsfähige und moderne Verwaltung verfügen.
Und, Herr Kollege Höhn, ich meine auch - ich kenne das auch aus eigenem Erleben -, die Betriebsprüferstellen in den Finanzämtern waren auch ein Schwerpunkt in den letzten Jahren und sind auch personell sehr gut aufgestockt worden. Wie lange ein Kollege braucht, um hier fit zu sein für die Betriebsprüfung, das haben wir bereits in der Haushaltsdebatte des letzten Jahres auch hier an dieser Stelle ausführlich besprochen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einen herzlichen Dank aussprechen an all diejenigen, die am Aufbau einer funktionierenden Finanzverwaltung bisher gearbeitet und mitgewirkt haben, insbesondere danke ich den Beschäftigten in der Steuerverwaltung,
ohne deren Hilfe es heute schwer möglich wäre, über die Verteilung der jetzt hier zur Diskussion stehenden Haushaltsmittel zu debattieren. Sie leisten eine hervorragende Arbeit. Dank aber auch an alle Mitarbeiter in den Ministerien, insbesondere dem Finanzministerium, die nun schon den 12. Haushaltsplan einschließlich Nachtragshaushalt erarbeitet und verhandelt haben. Ich denke, an der Spitze des Finanzministeriums steht kein Halbgott, Herr Kollege Gerstenberger - hat er vorhin erwähnt in seinem Beitrag.
Meine Damen und Herren, zu den Änderungsanträgen der PDS-Fraktion zu diesem Einzelplan 06 möchte ich anmer
ken, dass man dieses Vorgehen nur mit dem berühmt landläufigen Begriff der "Rasenmähermethode" bezeichnen kann. Sie kürzen bei Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsbedarf, Veröffentlichungen und bedenken dabei wohl nicht, dass diese Ansätze in den Haushaltsverhandlungen untersetzt und begründet werden müssen. Sie sind es, die ständig auch beklagen, die Bürger wüssten nicht, was die da oben tun und nun soll nach Ihrem Willen in diesen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit gekürzt werden. Ihre Deckungsvorschläge durch Kürzungen bei den Beihilfen sind übrigens genauso ungedeckte Schecks wie die Einsparungen bei den Behördenumzügen. Erstens ist dies eine gesetzliche Leistung, die gezahlt werden muss, ob wir wollen oder nicht. Das Zweite finde ich ja eigentlich ganz lustig, wenn ich mir vorstelle, dass bei den notwendigen Umzügen jeder Beamte seine Kiste und seine Büromöbel unter den Arm klemmt oder, Herr Dr. Zeh hat das heute auch schon erwähnt, vielleicht noch mit seinem eigenen Pkw transportiert. Dazu muss dann auch noch die laufende notwendige Arbeit erledigt werden, denn die Bürger kommen trotzdem zu den Sprechzeiten in die Verwaltung und möchten dort entsprechend auch behandelt und beraten werden. Ich spreche aus eigenem Erleben, denn ich bin selber schon zweimal mit dem Finanzamt Mühlhausen umgezogen. Die Bediensteten, das kann ich Ihnen versichern, fassen durchaus selber im Rahmen der Möglichkeiten mit zu, aber ohne Umzugsfirmen und die hierfür eingestellten Kosten geht das halt wirklich nicht. In einem Fall muss ich Ihnen jedoch zugestehen, haben Sie auch einen Volltreffer gelandet, meine Damen und Herren der PDS. Zum Antrag auf Einsparung bei Kapitel 06 08 Titel 538 01 in Höhe von 1 Mio. DM lagen letztlich zwei gleichbedeutende Anträge der CDUFraktion und Ihrer Fraktion vor, wobei der Antrag Ihrer Fraktion auch die Änderung der Verpflichtungsermächtigungen korrekt enthielt. Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde diesem Änderungsantrag daher zugestimmt.
Zur allgemeinen Finanzverwaltung im Einzelplan 17 lassen Sie mich bitte auch noch einige Ausführungen machen. Hier sind alle Einnahmen und Ausgaben enthalten, die nicht einem bestimmten Ressort zugeordnet sind. Dazu gehören insbesondere die Steuereinnahmen des Landes, die Finanzhilfen des Bundes, der Finanzausgleich, die Beteiligungen des Freistaats, Bürgschaften, Versorgungslasten, Schuldenaufnahme und Schuldendienst usw. usf. Die veranschlagten Beträge bei den Steuereinnahmen, dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen wurden von den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2000 abgeleitet. Meine Vorredner sind hierbei ja auch kurz darauf eingegangen. Aufgrund der Steuerreform ist zunächst von einem Rückgang der Einnahmen im Jahr 2001 gegenüber dem Vorjahr, also dem jetzigen Haushaltsjahr, um über 100 Mio. DM auszugehen. Im Jahr 2002 ist gegenüber dem Jahr 2001 dann wieder ein Anstieg um mehrere Hundertmillionen DM zu erwarten. Herr Kollege Gerstenberger, hierbei müssen wir aber auch beachten, die
zu erwartenden Steuerausfälle, die sich aus der Abschreibung der Mobilfunklizenzen ergeben, sind darin auch noch nicht berücksichtigt. Somit wird hier auch noch mit einigen Veränderungen zu rechnen sein. Die zu erwartenden Steuermindereinnahmen aus der November-Steuerschätzung in Höhe von 92 Mio. DM sind im vorliegenden Haushalt, wie gesagt, auch noch nicht berücksichtigt und müssen dann durch haushaltswirtschaftliche Maßnahmen noch erbracht werden. Umso abenteuerlicher ist deshalb der Vorschlag von der SPD und der PDS, den Kommunen 100 Mio. DM mehr an Einnahmen aus den Steuern zu versprechen, wo doch die Prognosen eher in die entgegengesetzte Richtung gehen. Das ist reiner Populismus und hat mit solider Finanzpolitik nichts zu tun. Deshalb jetzt lieber etwas vorsichtiger geplant, um dann ein Mehr an Einnahmen zu verzeichnen, das halte ich schon für eine solidere Vorgehensweise.
Zum Thüringer Liegenschaftsmanagement möchte ich erwähnen, dass die organisatorischen Voraussetzungen hierfür inzwischen geschaffen sind. Ziel des Konzepts ist die Reduzierung der Gesamtkosten der Liegenschaften sowie des dafür bisher für Verwaltung und Bewirtschaftung eingesetzten Personals. Es soll ein zusammengefasstes Vertragsmanagements für Lieferung und Leistung geben, das zu einer Senkung der Bewirtschaftungskosten führen wird. Hierbei wird sicher auch die Möglichkeit der Privatisierung einzelner Bereiche mit vertraglich vereinbarter Personalübernahme genutzt werden können. Einen großen Posten im Einzelplan 17 stellen wiederum die Erstattungen an den Bund für die Sonder- und Zusatzversorgungen dar, zu denen das Land gesetzlich verpflichtet ist. Die Beträge sind den Erfordernissen anzupassen. An dieser Stelle wird deutlich, wie schwer eine Konsolidierung des Haushalts zu bewerkstelligen ist, wie mühsam es ist, an vielen kleinen Positionen Einsparungen zu erreichen, die allein durch die Steigerung in diesem Bereich dann wieder aufgezehrt werden. Leider ist noch nicht abzusehen, wann hier Entlastungen eintreten, um dann eventuell zusätzliche Mittel für den Pensionsfonds frei zu bekommen.