Zu Frage 2: Nach den Vorschriften der Thüringer Landesverfassung und des Thüringer Ministergesetzes sind Vortragstätigkeiten von Ministern der Landesregierung zulässig. Weder Artikel 72 Abs. 2 der Landesverfassung noch § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung enthalten Bestimmungen über Vortragstätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung. In aller Regel erhalten die Mitglieder der Landesregierung
für Vorträge keine Honorare. Nur in seltenen Fällen werden Honorare angeboten. Von Ausnahmen abgesehen werden diese abgelehnt bzw. wird dem Veranstalter empfohlen, gemeinnützigen Institutionen, Stiftungen oder Parteien eine Spende zu gewähren. Das Thüringer Ministergesetz sieht wie das Bundesministergesetz zu Recht keine Meldepflicht über eigenverantwortliche Entscheidungen der Kabinettsmitglieder vor, darum wird keine Übersicht geführt.
Zu Frage 3: Aus den eben genannten Gründen existiert auch keine Übersicht, wie oft Mitglieder der Landesregierung honorarvergütete Vortragstätigkeiten der genannten Art angenommen haben.
Also, wenn Sie fragen wollen, dann können Sie noch fragen, es sind ja noch vier Zusatzfragen möglich. Aber ganz offensichtlich will keiner fragen. Vielen Dank, Herr Gnauck.
Wir kommen zur nächsten Frage, eine Frage der Abgeordneten Frau Bechthum in Drucksache 3/2581. Bitte, Frau Abgeordnete.
Mit dem Bundesmodellprogramm "Erfahrungswissen für Initiativen" bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit neun Bundesländern, darunter auch Thüringen, Kurse an, die Seniorinnen und Senioren für eine Multiplikatorenarbeit einer "seniorTrainerin" oder eines "seniorTrainers" vorbereiten. Durch letztere sollen Initiativgruppen und Ehrenamtliche jeden Alters in ihrer Arbeit unterstützt werden.
1. Wo befinden sich in Thüringen die örtlichen Anlaufstellen für freiwilliges Engagement, die ältere Menschen bei ihrer Tätigkeit als "seniorTrainerin" bzw. "seniorTrainer" begleiten und ihnen Kurse bei Bildungsträgern vermitteln?
2. Wie wird das Bildungsprogramm von der Bundesregierung und wie von der Landesregierung finanziell gefördert?
3. Wie wird durch den Freistaat Thüringen für dieses Bildungsprogramm in der Öffentlichkeit geworben und
Zu Frage 1: Die regionalen Anlaufstellen in diesem so genannten EFI-Programm befinden sich beim Seniorenbüro Eisenach, dort ist der Träger der Seniorenverein "Treff aktives Altwerden" e.V. Eisenach; zum Zweiten das Seniorenbüro "55 PLUS" in Jena, Träger DRK Kreisverband Jena, Eisenberg, Stadtroda; Drittens Seniorenbüro Erfurt, Träger ist der Schutzbund der Senioren und Vorruheständler in Thüringen.
Zu Frage 2: Durch das Bundesministerium ist eine Summe von ca. 1.000 "seniorTrainer" in Aussicht gestellt. Bei einer Kursgröße von 20 "seniorTrainern" entspricht dies einer Bundesförderung von ca. 20.000 Kurs. Die lokalen Stellen werden vom Bund mit zusätzlichen 5.000 ) / 0 &/ + nicht zusätzlich bereitgestellt werden, deswegen haben wir vereinbart, dass über die Förderung der Seniorenbüros hier die Landesmittel als Kofinanzierung möglich sind.
Zu Frage 3: Die Veröffentlichung dieses Bildungsprogramms erfolgt durch das verantwortliche Bundesministerium. Das Isap-Institut in Köln als wissenschaftlicher Begleiter im Auftrag des Bundesministeriums arbeitet sehr eng mit interessierten Partnern auch im Freistaat Thüringen zusammen. Im Rahmen einer bundesweiten Veröffentlichung wurden von dort 47 Anlaufstellen, eben davon auch die drei in Thüringen, bekannt gegeben. In Zusammenarbeit mit den überregionalen und regionalen Anlaufstellen wird das TMSFG darauf hinwirken, dass die Beteiligten selbst - das heißt, die Beteiligten sind nicht die "seniorTrainer", sondern sind die Bildungseinrichtungen - werben und deswegen auch die Beteiligten selbst, da sie dann genau so behandelt werden, wie alle Bildungsträger, auch ihre Angebote in solchen Fällen bekannt geben.
Zu Frage 4: Die Werbung ist noch nicht abgeschlossen, so dass im Augenblick noch nichts über die Zahl der Bewerber für die angebotenen Kurse gesagt werden kann.
Von dem Programm her ist vorgesehen, dass sich die Länder mit beteiligen. Ich habe gesagt, wir können keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen, sondern dass Mittel dafür genutzt werden können, so dass wir unsere entsprechende Kofinanzierung erbringen können.
Danke. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2586. Herr Abgeordneter Müller, bitte, Sie haben das Wort.
In einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln zum Vergleich der Bundesländer wird resümierend festgestellt, dass insbesondere im Länder-Ranking der Osten Deutschlands beim so genannten Humankapital Vorsprung vor dem Westen Deutschlands hat. Dank vieler und hoch qualifizierter Beschäftigter sowie einer guten Ausstattung der Unternehmen mit Forschungspersonal reiht sich fast ein Viertel der ostdeutschen Kreise bei diesem Kriterium im Top-Fünftel aller deutschen Regionen ein.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Einkommenssituation in Thüringen zum Vorhandensein eines auf die Zukunft des Landes ausgerichteten Humankapitals bei?
2. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung bei Kammern und Wirtschaftsverbänden, um die Bedeutung des Humankapitals für Thüringen zu untermauern?
3. Gibt es Studien für Thüringen, die in Zahlen ausgedrückt den Kapitalverlust durch Wegzug qualifizierten Fachpersonals beziffern, wenn ja, wie hoch ist dieser und wenn nein, wie hoch wird dieser Verlust seitens der Landes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller für die Landesregierung wie folgt:
Zu Ihrer 1. Frage: Die Ausstattung einer Region mit qualifizierten Fachkräften wird von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zu nennen sind hier unter anderem die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Aus- und Fortbildungsangebote, Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten. Einkommensunterschiede sind eine der Ursachen für regionale Wanderungsbewegungen, wobei für den in Thüringen seit 1991 zu verzeichnenden Bevölkerungsrückgang aber vor allem das Geburtendefizit verantwortlich ist. Im Zusammenhang mit Wanderungsbewegungen ist zunächst darauf hinzuweisen, dass diese nicht nur in eine Richtung ablaufen. So standen in Thüringen im Jahr 2001 nach vorläufigen Zahlen der Abwanderung von etwa 47.000 Einwohnern die Zuwanderung von rund 35.300 Menschen gegenüber. Die Abwanderung ist im Übrigen nicht allein ein Problem der neuen Bundesländer. Zum Beispiel sind im Jahr 2000 aus Niedersachsen gut 59.000 Einwohner mehr in andere Bundesländer abgewandert als aus anderen zugewandert sind. Um die Abwanderung von Fachkräften zu begrenzen, ist primär eine Verbesserung der Arbeitsmarktperspektiven notwendig. Die notwendige Schaffung zusätzlicher attraktiver Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für junge und qualifizierte Arbeitnehmer, erfordert eine weitere Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen. An diesem Ziel orientiert sich die Politik der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Standortbedingungen in Thüringen. Ein wichtiger Ansatz, um der Beeinflussung regionaler Wanderungsbewegungen durch Einkommensdifferenzen zu begegnen, liegt nach Einschätzung der Landesregierung in einer stärkeren Lohndifferenzierung, die zu einem überdurchschnittlichen Wachstum der Löhne und Gehälter stark nachgefragter Fachkräfte führt. Eine von der Produktivitätsentwicklung losgelöste beschleunigte Angleichung aller Löhne und Gehälter in Ostdeutschland an westdeutsches Niveau würde dagegen kontraproduktiv wirken, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwächen würde und so dem zentralen Ziel, der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, zuwiderliefe.
Zu Ihrer 2. Frage: In der Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs sieht die Landesregierung angesichts zunehmender Wanderungsbewegungen, vor allem aber der demographischen Entwicklung eine besonders wichtige Aufgabe.
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde daher im Jahr 2001 die Managementgruppe zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Thüringer Wirtschaft eingesetzt. Aufgabe dieser Managementgruppe, in der Kammern, der Verband der Wirtschaft, die Gewerkschaften, das Landesarbeitsamt, die Landesentwicklungsgesellschaft sowie die fachlich betroffenen Ministerien vertreten sind, ist zum einen die Analyse des in den nächsten Jahren in Thüringen zu erwartenden Fachkräftebedarfs und zum anderen die Erfassung, ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der zur Deckung des Fachkräftebedarfs zur Verfügung stehenden Quellen, z.B. höhere Anstrengungen der Wirtschaft ausreichend betriebliche Ausbildungsplätze anzubieten, Reaktivierung arbeitsloser Fachkräfte, Eindämmung der Abwanderung Jüngerer und hoch Qualifizierter. Die Landesregierung sieht in der fundierten Analyse der bestehenden Problemfelder unter Einbeziehung der Sichtweise aller betroffenen Gruppen und Institutionen den richtigen Ansatz, um Erfolg versprechende, abgestimmte Strategien zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu entwickeln. Wichtige Koordinierungsaufgaben zur Verbesserung der Anpassung des Fachkräfteangebots an den bei den Unternehmen bestehenden Bedarf nehmen die vom Freistaat geförderten und bei den Kammern angesiedelten Qualifizierungskoordinatoren wahr. Ich will hier an der Stelle noch erwähnen, dass wir, Herr Dr. Müller, ja immerhin die Zahl dieser Qualifizierungskoordinatoren von 9 auf 19 erhöht haben. Durch die Informationsoffensive "Thüringen perspektiv" erhalten Jugendliche gezielte Informationen über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten in Thüringen. Darüber hinaus sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen über die Kampagne dazu motiviert werden, zusätzlich Ausbildungsplätze für qualifizierte Fachkräfte bereitzustellen.
Zu Ihrer 3. Frage: Der Landesregierung sind derzeit keine Studien bekannt, die in Zahlen ausgedrückt den Kapitalverlust durch Wegzug qualifizierten Fachpersonals beziffern. Eine seriöse Abschätzung entsprechender Verluste durch die Landesregierung ist auf der Grundlage des zur Verfügung stehenden Datenmaterials nicht möglich.
Zu Ihrer 4. Frage: Laut Auskunft des IW Köln sind acht Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte im oberen Fünftel zu finden, im Einzelnen handelt es sich dabei um Jena, Weimar, Erfurt, Gera, den Ilm-Kreis, Suhl, den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Holzland-Kreis.
Zu meiner Frage 3 als Ergänzung: Beabsichtigt die Landesregierung, eine solche Studie in Auftrag zu geben, um sich den Problemen definitiv nähern zu können?
Herr Dr. Müller, ich will das gern bei mir im Haus noch einmal prüfen, ob das finanzierbar ist und ob das entsprechende Datenmaterial auch von anderen Institutionen herangezogen werden kann. Ich würde Ihnen das Ergebnis dann schriftlich mitteilen.
Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2593, eine Frage der Frau Abgeordneten Klaubert. Bitte schön.
Seitens der Landesregierung in Sachsen-Anhalt soll die Bahnlinie Altenburg-Zeitz abgestellt werden, weil das Fahrgastaufkommen zu gering ist. Seitens des Landratsamts Altenburger Land und der Bürgermeister der Städte Altenburg und Meuselwitz gab es wegen dieser Pläne bereits Einspruch und die Bitte an das Thüringer Wirtschaftsministerium, Unterstützung beim Erhalt dieser Bahnlinie zu geben.
1. Welche Abstimmung zwischen welchen Gremien Thüringens und Sachsen-Anhalts gab es zu diesen Plänen?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Entscheidung der Landesregierung Sachsen-Anhalts in Bezug auf Festlegungen aus dem regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen aus dem Jahr 1999, nach welchem die Strecke schrittweise modernisiert und ausgebaut werden soll?