(Zuruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staats- kanzlei: Ja, die ist da.)
Die Landesregierung ist da, selbstverständlich, aber der zuständige Minister und Staatssekretär nicht. Nach dem schaue ich immer, Herr Gnauck. Ich kann auch zu Ihnen schauen und Sie werden das sicher übermitteln.
Also, meine Damen und Herren von der Landesregierung, insbesondere Herr Gnauck, Sie haben in § 45 in der Zusammensetzung der Vollversammlung der Landesmedienanstalt einen Zusatz unter 9. gemacht: Die Heimatvertriebenen sollen jetzt die Möglichkeit haben, Mitglied der Vollversammlung zu werden. Sie müssen ihren Platz in Abstimmung mit den Verbänden der Kriegsopfer, Wehrdienstgeschädigten und Sozialrentner teilen. Meine Fraktion tritt schon seit Jahren dafür ein, dass sowohl der Interessenverband der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten als auch der DGB als größte Arbeitnehmerorganisation namentlich als entsendende Organisation festgeschrieben werden. Dies wurde immer abgelehnt. Ich denke, wir sollten generell im Ausschuss noch einmal über die Zusammensetzung der Vollversammlung diskutieren, auch unter dem Gesichtspunkt, dass Sitze in der Landesmedienanstalt von mehreren Gruppen mit je nur einem Platz besetzt werden. Dadurch kommt es in den Wahlperioden zu Personenwechseln und das ist für die Kontinuität der Arbeit der Vollversammlung nicht dienlich. Wir sollten deshalb auch darüber diskutieren, wie die Kontinuität der Vollversammlung weiter gewährleistet werden könnte.
Wie ich schon angedeutet hatte, nach diesen vier kleineren Schwerpunkten möchte ich meine Rede hier beenden. Es ist die erste Lesung. Wir werden - ich hatte es schon angekündigt - auf jeden Fall eine Anhörung fordern. Aber zu diesen Gesetzen gab es schon immer eine. Das ist nie in Frage gestellt worden und das ist auch richtig so. Ich wünsche mir natürlich auch eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes, weil ich denke, es ist notwendig. Danke.
Frau Abgeordnete Nitzpon, darf ich Ihren letzten Redeteil als Antrag zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien betrachten?
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Frau Präsidentin!)
Sie wollen gleich? Dann erteile ich Ihnen natürlich gleich das Wort, weil das für Mitglieder der Landesregierung immer gilt.
Vielen Dank Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem die Abgeordnete Nitzpon ja herzlich darum gebeten hat, doch noch einige Ausführungen zur Erläuterung des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zu machen, will ich dieser Bitte sehr gern nachkommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Rundfunkrecht in Deutschland ist ein gutes Beispiel dafür, wie bei Zuständigkeit der Länder sowohl Einheitlichkeit als auch Vielfalt gewährleistet werden können. Der Rundfunkstaatsvertrag sorgt für die notwendigen bundesweiten Standards einschließlich der Einhaltung europäischer Rahmenrichtlinien. Die Rundfunkgesetze der Länder berücksichtigen regionale Bedingungen und geben darüber hinaus Raum für den Wettbewerb der Medienstandorte. Anlass für die vorliegende Novellierung des Thüringer Rundfunkgesetzes sind einerseits mehrere zwischenzeitliche Novellierungen des Rundfunkstaatsvertrags und andererseits die im Land seit 1996 gesammelten Erfahrungen sowie neue technologische Entwicklungen. Sind die Einarbeitung der vierten, fünften und sechsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags eher formaler Art, da diese durch Beschluss des Thüringer Landtags bereits Gesetzeskraft erhalten haben, so hat der Erfahrungsbericht der Landesregierung aus dem Jahr 2001 zu zahlreichen wichtigen Änderungsüberlegungen geführt, die ich vorliegend noch einmal skizzieren möchte, da es sich ja um die Einbringung handelt.
Das Gesetz soll zukünftig "Thüringer Landesmediengesetz" heißen. Damit wird der rasch konvergierenden Medienlandschaft Rechnung getragen, in der klassische Rundfunkangebote wie Radio und Fernsehen mit anderen elektronischen Medien - wie dem Internet - zusammenwachsen. So ist zum Beispiel "Verkaufsfernsehen" medienrechtlich eigentlich gar kein Fernsehen, sondern ein Mediendienst, der allerdings Kabelkapazitäten nach dem Rundfunkstaatsvertrag beanspruchen kann. Das und manches andere muss im neuen Thüringer Landesmediengesetz präzise geregelt werden. Auch eine Integration des Thüringer Pressegesetzes in das Thüringer Landesmedien
gesetz wurde in Erwägung gezogen, allerdings - im Unterschied zum Saarland - wegen der historisch gewachsenen Unterschiede schließlich so doch nicht umgesetzt. Thüringen war, daran möchte ich erinnern, im Jahre 1996 das erste Land, das die "Vermittlung von Medienkompetenz" als Aufgabe in sein Rundfunkgesetz aufgenommen hat. Inzwischen sind viele Länder diesem Beispiel gefolgt. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung vertieft diesen Ansatz in Richtung eines selbstbestimmten kritischen Umgangs mit den Medien. In diesen Zusammenhang gehören weitere Vorschriften, wie z.B. die Verpflichtung landesweiter Hörfunkprogramme zu einem angemessenen Wortanteil oder die Beibehaltung der Wahlwerbepflicht. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine zügige Digitalisierung des Rundfunks bei Erhalt der Offenheit des Zugangs für alle Rundfunkteilnehmer. Besonderes Gewicht wird in zahlreichen Einzelregelungen auf möglichst liberale, zukunftsoffene Regelungen gelegt, welche die grundsätzlich marktbetriebene Entwicklung nur so weit eingrenzen, wie dies im Interesse der Rundfunkteilnehmer unverzichtbar ist. Für die terrestrische, das heißt also für die erdgebundene Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen, ist grundsätzlich vorgesehen, dass analoge Frequenzen nur noch bis Ende 2003 neu vergeben werden. Nach diesem Zeitpunkt sollen möglichst nur noch digitale Übertragungskapazitäten vergeben werden. Selbstverständlich bleiben die bis dahin erfolgten Zuordnungen analoger Frequenzen erhalten und in bestimmten Ausnahmefällen können auch analoge Frequenzen nach 2003 neu vergeben werden.
In diesem Zusammenhang, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich an eine gemeinsame Protokollerklärung aller Länder zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag erinnern. Darin heißt es, dass während einer Digitaleinführungsphase von fünf Jahren ARD und ZDF zusammen 50 Prozent der gesamten digitalen terrestrischen Übertragungskapazität erhalten sollen. Das wird mit der vorliegenden Novelle umgesetzt und sollte Aufforderung zur Tat für die öffentlich-rechtlichen wie für die privaten Programmanbieter gleichermaßen sein. Für digitalisierte Kabelanlagen gelten ebenso die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags. Die dortigen "must-carry"-Regeln werden in der Novelle jedoch moderat erweitert, damit niemand auf den Gedanken kommt, private Programme anderer Veranstalter gegen deren Willen selbst zu vermarkten, öffentlich-rechtliche Programme in zusatzkostenpflichtige Pakete zu packen oder den Hörfunk im Kabel abzuschalten. Auch der chancengleiche Zugang von Rundfunkveranstaltern aller Art zu den technischen Kabelplattformen, Stichwort: Multimedia Home Platform - MHP wird selbstverständlich gewährleistet. Diese Regelungen sind trotz des am Veto des Bundeskartellamts gescheiterten Verkaufs - auch des Thüringer Telekomkabelnetzes an die amerikanische Liberty Media - nach wie vor aktuell. Vermieden werden sollten hingegen langfristige, aus heutiger Sicht hochspekulative Festlegungen, bis zu welchem Zeitpunkt analoge Frequenzen spätestens ab
geschaltet werden müssen. Zu solchen Eingriffen in die Freiheit der Hersteller, Programmveranstalter und Programmkonsumenten, wie sie zurzeit die amerikanische Regulierungsbehörde FCC praktiziert, sollten wir uns nicht hinreißen lassen. So werden wir auch die Vorschriften für analoge Rundfunkverbreiterungen noch eine Weile benötigen, besonders diejenigen, welche die Belegung der knappen analogen Kabelkanäle regeln. Hier wollen wir der Thüringer Landesmedienanstalt einen größeren Handlungsspielraum geben. Sie soll künftig nicht mehr nur die "Rangfolge allgemein" festlegen, sondern einen detaillierten Kabelbelegungsplan aufstellen dürfen.
Darüber hinaus beabsichtigen wir mit der Gesetzesnovelle eine weitere Verbesserung der Perspektiven für den Medienstandort Thüringen. Deshalb haben wir die Vorschriften über die maximale Beteiligungshöhe einzelner Gesellschaften an den Anbietergemeinschaften erheblich liberalisiert. So soll ein Gesellschafter künftig bis zu 49,9 Prozent der Anteile an der Anbietergemeinschaft halten können. Bisher sind es nur 24,9 Prozent. Damit kommen wir den privaten Rundfunkveranstaltern in Thüringen entgegen, ohne sie zu mächtigen Einzelgesellschaftern "auszuliefern". Im Gegenzug, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der bislang fakultative Programmbeirat als zwingend einzurichtende Institution festgeschrieben. Ebenso wird an einer klaren Begrenzung von "cross-over" Verflechtungen zwischen Print- und Rundfunkmedien, aber auch zwischen privaten Rundfunkveranstaltern festgehalten.
Zur Förderung des Medienstandorts gehört aus unserer Sicht auch die Förderung der Medienkompetenz im Lande. In diesem Sinne ist auch der Auftrag an die Thüringer Landesmedienanstalt zu verstehen, im Rahmen ihres Finanzbudgets auch Aus- und Fortbildungsangebote für Bürgerrundfunker sowie Projekte zur Stärkung des Medienstandorts Thüringen anzubieten. Die teils präzisierten, teils erweiterten Aufgaben der Landesmedienanstalt werden nun in einer übersichtlichen Form zusammengefasst. Dazu gehört auch die Zusammensetzung, Frau Nitzpon sprach es bereits an, der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt, die sich bewährt hat und deshalb nach unserer Auffassung nicht verändert werden soll. Verändert werden soll allerdings die Verwendungsmöglichkeit der so genannten TLM-Rückflussmittel. Das sind Gebührengelder aus dem Zwei-Prozent-Anteil der Thüringer Landesmedienanstalt, die diese aufgrund sparsamer Haushaltsführung nicht verbraucht und deshalb bisher vollständig an das Landesfunkhaus Thüringen des MDR zurückgegeben hat. Sie wissen es, in den vergangenen Jahren sind hier durchaus erkleckliche Beträge zusammengekommen, die der MDR bisher ausschließlich zur Berichterstattung über Thüringer Kulturereignisse verwenden darf. Künftig sollen diese Rückflussgelder unter anderem auch für Kinder- und Jugendfilmförderung eingesetzt werden können. Das ist ganz im Sinne der Entwicklung des Kindermedienstandorts Thüringen mit dem Kinderkanal von ARD und ZDF hier in Erfurt.
Schließlich ist in der Novelle für den Bürgerrundfunk vorgesehen, den offenen Kanälen die Übernahme nicht ortsüblich empfangbarer Programme und Beiträge in ihr Programm zu gestatten. Dies allerdings nur so weit, wie dies die Landesmedienanstalt genehmigt.
Vorgesehen ist auch eine Stärkung des Veranstaltungsrundfunks, der große und langfristige Ereignisse künftig auch über die gesamte Dauer und überörtlich begleiten dürfen soll und nicht mehr auf acht Wochen beschränkt wird.
Ganz zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, will ich auch noch darauf hinweisen, dass wir einen besonderen Beitrag zu Deregulierung leisten. Die Ihnen heute vorgelegte Novelle sieht vor, dass das Recht der Frequenzzuordnung in unstrittigen Fällen von der Landesregierung auf die bisher zuständige oberste Fachbehörde, also zurzeit das Kultusministerium, übertragen wird. Sie sehen, bislang muss nach geltender Rechtslage noch das gesamte Kabinett sich darüber unterhalten und auch Beschlüsse fassen. Wir zeigen, dass wir sehr daran ein Interesse haben, dass es künftig mit dem Aufbau des Freistaats Thüringen vorangeht. Ich bedanke mich und bitte um Nachsicht für die verspätete Einbringung und versichere Ihnen, Frau Nitzpon, wir werden die von Ihnen eingebrachten Argumente in der Ausschussberatung sachkundig begleiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in den acht Jahren meiner Zugehörigkeit zum Thüringer Landtag ist es mir noch nicht vorgekommen, dass die Landesregierung ein umfangreiches Gesetzeswerk auf die Tagesordnung gesetzt hat und weder der zuständige Minister noch der Staatssekretär waren zur Diskussion anwesend. Inzwischen ist der Minister eingetroffen. Es ist mir auch noch nicht vorgekommen, dass die Landesregierung einen solchen Gesetzentwurf nicht begründet hat bzw. erst durch eine Oppositionsfraktion zur Begründung aufgefordert werden musste.
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staats- kanzlei: Öfter mal etwas Neues, Herr Pidde.)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf kommen. Er trägt zum einen dem Veränderungsbedarf Rechnung, der sich aus den Rege
lungen des Vierten, Fünften und Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ergibt, zum anderen reagiert er auf den technologischen Fortschritt im Medienbereich. Daher setzt die Novelle nicht nur die geänderten Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags in den Bereichen Jugendschutz, Digitalisierung, Information der Landtage, Werbung, Datenschutz und Ordnungswidrigkeiten in Landesrecht um, sie markiert zudem den rechtlichen Rahmen für einerseits eine rasche Digitalisierung des Rundfunks in Thüringen und andererseits die sich immer deutlicher abzeichnende Konvergenz der Einzelmedien. Konsequenterweise soll das Thüringer Rundfunkgesetz künftig Thüringer Landesmediengesetz heißen.
Meine Damen und Herren, positiv ist hervorzuheben, dass die Vermittlung von Medienkompetenz dezidiert als eine der wichtigsten Zielsetzungen in das neue Landesmediengesetz aufgenommen wird. Endlich erscheint diese auch im Aufgabenkatalog der Thüringer Landesmedienanstalt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine derartige Kompetenzvermittlung unumgänglich ist für das Fortbestehen regionaler und lokaler Rundfunkanbieter, aber auch für die Proffessionalisierung des Bürgerrundfunks. Die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Lösung dieser Problematik war schon längst fällig.
Meine Damen und Herren, die Neuregelungen des Vierten, Fünften und Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind in diesen Gesetzentwurf übernommen worden. Damit erfolgt eine Bündelung sämtlicher für den Rundfunk in Thüringen geltenden Regelungen in einem einzigen Gesetz. Wünschenswert wäre, dass das Recht auf Kurzberichterstattung für die in Europa zugelassenen Fernsehveranstalter auch auf Hörfunkveranstalter ausgeweitet wird. Das aber kann das Land Thüringen nicht allein, auch nicht im Verein mit den übrigen Bundesländern. Dazu ist eine Veränderung im EU-Recht notwendig.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf schafft den Rechtsrahmen für die Digitalisierung der terrestrischen Rundfunkverbreitung einerseits durch klar definierte gesetzliche Vorgaben, andererseits ist er aber flexibel genug, um die technischen Veränderungen im Rundfunkbereich praxisnah und entwicklungsoffen begleiten zu können.
Deutliche Erleichterungen gibt es für den Bürgerrundfunk. Ereignis- und Einrichtungsrundfunk und offene Kanäle sollen zukünftig nicht empfangbare werbefreie Programme von anderen Veranstaltern als Rahmenprogramme übernehmen können. Darin sehen wir eine Verbreiterung des oftmals recht schmalen Programmvolumens, was zu einer erhöhten Attraktivität des Bürgerrundfunks führen wird, andererseits zu dessen Professionalisierung beitragen kann. Dazu dient auch, dass Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Veranstalter von Bürgerrundfunk vorgesehen, genauer gesagt, die Landesmedienanstalt dazu ermächtigt werden soll.
Meine Damen und Herren, wir haben die Medienförderung in Thüringen mehrfach kritisiert. Im engeren Medienbereich, also im Film- und Rundfunksektor, gibt es in Thüringen ganze 300 Arbeitsplätze. In den letzten vier Jahren wurden mit Hilfe der mitteldeutschen Medienförderung gerade einmal 15 Medienfirmen neu gegründet. Wir haben darauf hingewiesen, dass unseres Erachtens eine gezielte Medienförderung Not tut. Deshalb finden wir es erfreulich, dass die Landesregierung hier reagiert und die Stärkung des Medienstandorts Thüringen im Aufgabenkatalog der Landesmedienanstalt festschreibt. Künftig sollen auch die von der Landesmedienanstalt nicht verbrauchten Mittel, die an das Landesfunkhaus zurückfließen, in die Medienförderung einfließen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, für die Ausschussberatung haben wir genug Diskussionsstoff. Hinweisen möchte ich darauf, dass z.B. private Veranstalter bundesweiter Fernsehprogramme in Zukunft keine Thüringer Landesfenster mehr auszustrahlen brauchen. Darüber müssen wir reden. Wir müssen auch reden über die privaten Rundfunkanbietergemeinschaften, wie hoch sollen ihre Anteilsrechte, ihre Mitgliedschaftsrechte, ihre Stimmrechte sein. Wir müssen auch reden über das Verhältnis von offenen Kanälen und nicht kommerziellen Lokalradios und etliche Punkte hat Frau Nitzpon hier schon angeführt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss für Bildung und Medien.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, wir beraten heute das Thüringer Rundfunkgesetz in erster Lesung, deswegen werde ich heute auf detaillierte Ausführungen verzichten und werde das der Ausschussarbeit überlassen bzw. dann in zweiter Lesung ausführlicher auf eigene Vorschläge seitens der CDU-Fraktion eingehen. Doch vorab möchte ich hier im Namen der CDU-Fraktion meinen Dank an die Landesregierung und an das Kultusministerium aussprechen für diesen gelungenen Entwurf.
Er ist deshalb gelungen, weil das Kultusministerium uns hier wirklich einen liberalen und vor allem modernen und zukunftsoffenen Entwurf vorgelegt hat. Er ist deshalb modern, weil er der Entwicklung in der Medienpolitik entspricht. Ich erinnere, es wird herausgearbeitet, dass die Digitalisierung zu berücksichtigen ist. Das ist ein wesentlicher Aspekt in der Änderung des Gesetzes und entspricht natürlich auch der allgemeinen globalen Entwicklung nicht
Doch gestatten Sie mir einige Ausführungen zur Opposition, das sollte schon gestattet sein. Herr Dr. Pidde, auf den Anfang gehe ich nicht ein, sagen wir mal so, die Bemerkung zur Landesregierung ist dem Wahlkampf geschuldet gewesen. Ich will aber sagen, dass ich letztendlich aus den Äußerungen der Opposition entnehmen kann, dass Sie seitens der SPD und auch seitens der PDS den Entwurf ja generell als durchaus positiv einschätzen bis auf einige kleinere Anmerkungen. Dankbar bin ich Ihnen, Herr Dr. Pidde, da waren Sie ja wieder sachlich, als Sie besonders auf den Aspekt "Medienwirtschaft" abgehoben haben. Wenn Sie es nicht gemacht hätten, hätte ich es gemacht. Sie haben mit Recht angemerkt, dass wir in Thüringen, Sie haben nicht gesagt, dass wir leider den letzten Platz haben, obwohl wir Wahlkampf haben, wir haben bedauerlicherweise wirklich nur 300 Arbeitsplätze in der Medienwirtschaft. Das betrifft hauptsächlich Arbeitsplätze im privaten Rundfunk, Hörfunk und natürlich beim MDR. Es gibt andere Zahlen, ich weiß, Frau Dr. Kaschuba hat in einer der letzten Plenarsitzungen eine höhere Zahl angegeben, über 1.000 waren das wohl gewesen, da sind dann die freien Mitarbeiter mit eingerechnet und natürlich auch die Mitarbeiter in den Produktionsgesellschaften. Jetzt weise ich eine Kritik von Ihnen zurück, wenn Sie meinen, dass es uns nur gelungen ist 15 Produktionsgesellschaften hier nach Thüringen zu holen. Sie müssten eigentlich als medienpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion wissen, wie schwierig es ist, in dem Bereich Fuß zu fassen und wie schwierig es ist, hier das zarte Pflänzlein in Thüringen weiter vorwärts zu bringen. Das ist außerordentlich schwierig, wir haben Instrumentarien eingerichtet dafür, wo wir uns beteiligen zusammen mit Sachsen-Anhalt und mit Sachsen, nämlich die Mitteldeutsche Medienförderung. Wir beteiligen uns daran mit einer größeren Summe und wir gehen weiter vorwärts. Aber auch hier hilft das Gesetz, jetzt komme ich auf die andere Seite zu sprechen, es hilft - die Beteiligung z.B. hatten Sie nicht angesprochen, aber Frau Nitzpon hat das kritisiert, dass die Beteiligung hier 49,9 Prozent sein darf, als zuvor 25 Prozent - es ist eben außerordentlich schwierig für private Anbieter, hier weiter vorwärts zu kommen, es ist außerordentlich schwierig, den Kopf über Wasser zu halten, denn Sie wissen alle, in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ist natürlich auch die Rundfunk- bzw. Medienwirtschaft stark betroffen. Die Werbeeinnahmen gehen sehr stark zurück und hier hilft natürlich dieses Gesetz, hier kommt dieses Gesetz auch dem privaten Rundfunk, ich nenne hier "Antenne Thüringen", "Landeswelle" natürlich entgegen mit dieser Regelung. Das müssen Sie wissen und hier bin ich bei einem Kardinalproblem der PDSFraktion, Sie reduzieren den Medienstandort Thüringen allein auf Bürgerrundfunk. Das ist das Problem. Der Medienstandort Thüringen ist mehr, das ist auch Medienwirtschaft. Sie schreiben da auf Ihre Plakate draußen zur Bundestagswahl "mehr Arbeitsplätze", gerade hier in diesem Bereich gibt es Chancen und diese Chancen
wollen wir mit diesem Gesetz fördern und voranbringen. Sie reden aber dagegen und reden in Ihren Ausführungen mindestens 50 Prozent alleine zu Bürgerrundfunk. Sie müssten es eigentlich auch besser wissen als stellvertretende Versammlungsvorsitzende in der TLM, was Sie vorhin sagten z.B. zum offenen Kanal, zum nicht kommerziellen Lokalradio. Der Gesetzgeber sieht ja vor, dass das Rückgrat des Bürgerrundfunks der offene Kanal ist und nicht die nicht kommerziellen Lokalradios.
Sie wissen natürlich und so bleibt es auch - das kann ich jetzt schon verraten, die CDU-Fraktion wird sich an den Spiritus Rector dieses Gesetzes halten, Sie haben ja damals dieses Gesetz mit beschlossen -, dass der offene Kanal die Basis ist für den Bürgerrundfunk und dabei soll es auch bleiben. Sie sollten auch nicht vergessen, dass es gerade Thüringen ist, das sich einen Bürgerrundfunk leistet. Sie wissen, es gibt sieben offene Kanäle, vergleichen Sie das mit anderen Ländern um uns herum, vergleichen Sie das z.B. mit Sachsen, da gibt es keine offenen Kanäle. Ich denke, wir haben eine außerordentlich große Vorbildwirkung und wir zeigen dieses Vorbild auch gegenüber anderen Bundesländern und nehmen diese Vorbildwirkung auch wahr. Zum Wortanteil reden Sie hier anders als in der Landesmedienanstalt, ich hatte es ja dort sehr oft angesprochen, ich gehörte auch mit zu den Verfechtern, die erst ursprünglich für eine Zahl waren, jetzt verrate ich schon Details. Sie kritisieren den Gesetzestext "angemessener Wortanteil". Aber nun verraten Sie mir doch mal, wie wollen Sie das definieren. Zu 15 Prozent gehört auch das Horoskop und Sie wollen doch nicht sagen, dass das Horoskop mit zum Bildungsfernsehen bzw. zum Bildungsrundfunk
gehört. Also, selbst wenn Sie eine Zahl 15 Prozent festschreiben, können Sie mit 15 Prozent Wortanteil auch Witze erzählen, Horoskope erzählen, haben Sie aber nicht das, was Sie ja gut - das will ich Ihnen unterstellen - was Sie ja gut gemeint haben, nämlich Informationen weitergegeben. Diese Zahl allein hilft leider nicht, Frau Nitzpon. Diese Zahl ist leider nicht die Lösung und, Sie wissen es ja, wir haben es sehr ausführlich in der Versammlung besprochen. Das ist nicht die Lösung, die 15 Prozent. Wir haben da vielleicht einen anderen Vorschlag, den wir noch einbringen werden, das machen wir aber erst in der zweiten Lesung. Das will ich hier auch sagen: Ich werde im Namen meiner Fraktion die Ausschussüberweisung beantragen und wir überlegen natürlich auch, dass wir da und das empfehlen wir den beiden anderen Fraktionen auch - eine Anhörung durchführen mit den Betroffenen, wobei ich auch hier der Landesregierung noch einmal danke, die
dieses Problem sehr ernst genommen hat und ja auch selbst Anhörungen durchgeführt hat, auch Anhörungen bei der TLM, auch das müssten Sie ja wissen als stellvertretende Versammlungsleiterin. Im Grunde genommen, und das ist auch ein Aspekt, den ich Ihnen noch vorwerfen möchte - Änderungsbedarf, Sie haben uns bzw. der Landesregierung vorgeworfen, wir haben lange keinen Änderungsbedarf gesehen - es ist ständig Änderungsbedarf. Wenn Sie die Geschichte des Rundfunkgesetzes betrachten, da waren Sie noch nicht im Landtag, ich auch noch nicht.
1991 ist das Thüringer Privatrundfunkgesetz verabschiedet worden - gut, da können Sie mal sehen, wie lange Sie schon hier sitzen - und 1996 ist dann daraus das Thüringer Rundfunkgesetz entstanden, weil man auf den Bürgerrundfunk reagiert hat, man hat also den Bürgerrundfunk mit eingearbeitet, man geht hier also mit der Entwicklung, jetzt hatten wir Ende 2001 den Erfahrungsbericht, der auch ausführlich diskutiert worden ist. Da hat man gesagt, wir warten auf den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der mit eingearbeitet worden ist, also, der Vierte, Fünfte und Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und da macht das doch keinen Sinn, eher das Gesetz zu novellieren. Jetzt ist es an der Zeit und jetzt novellieren wir das Gesetz, das ist doch okay, denke ich.