Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist vorhin schon von Herrn Althaus angesprochen worden, es hat hier eine Sitzung gegeben, wo sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt haben, sich einigen konnten. Zu diesem Zeitpunkt gab es hier eine einigermaßen vernünftige Debatte. Aber was sich hier heute abgespielt hat und, Herr Althaus, dass Sie jede Plattform aus wahlkampftaktischen Gründen nutzen müssen, das verstehe ich ja. Aber das, was Sie hier abgelassen haben, dass alles andere, was auf dem Tisch gelegen hat als Diskussionsgrundlage, wo wir uns geeinigt haben auf einen gemeinsamen Antrag - vielleicht sollten Sie das mit Herrn Zeh auch noch mal absprechen und mit der Vertreterin der PDS-Fraktion, wie das seinerzeit gelaufen ist, dass wir auch gesagt haben, wir sind gern bereit, unseren Antrag auf Enquetekommission zurückzuziehen, wenn es denn die Aussicht auf eine Gemeinsamkeit gibt. Wenn dann ein Termin gemacht wird, Herr Althaus, an dem Ihr Vertreter nicht mal teilnimmt und an Gemeinsamkeit für eine solche wichtige Sache kein Interesse mehr hat, dann tun Sie jetzt bitte nicht so, als hätten Sie hier alles neu erfunden, als seien Sie die Einzigen gewesen, die eine Enquetekommission wollen, und als wollten Sie jetzt Schulpolitik im Detail neu diskutieren unter neuen Prämissen. Abgesehen davon fällt mir bei dieser Gelegenheit auf, dass seit mehreren Jahren oder eigentlich seit Beginn des Bestehens dieses Landtags die CDU Verantwortung für Schulpolitik trägt
und dass an dieser Schulpolitik gerade deshalb viel verändert werden muss, denke ich mal, ist auch deutlich geworden. Herr Althaus selber hat aufgelistet, was verändert werden muss. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch mal eines dazu sagen: Ich hoffe, dass Sie auch den Kultusminister in die Enquetekommission und in die Beratung mit einbinden, weil, mir ist bei der heutigen Diskussion nämlich nicht mehr klar geworden, ist denn Herr Althaus immer noch der Kultusminister und der Herr Krapp der Zuhörer oder was ist hier eigentlich los.
Nein, es ist einfach so, entschuldigen Sie bitte, es gibt ja auch Veranstaltungen, wo das noch deutlicher wird, wo zum Thema "Schulpolitik im Lande Thüringen" Frau Schipanski die Hauptdarstellerin ist, will ich mal sagen, und der Herr Krapp sitzt in der ersten Reihe und darf mal eine Frage stellen. Wenn das die Verantwortlichkeiten in diesem Land sind, dann muss ich mich nicht wundern, dass an der Schulpolitik erstens vieles schief läuft, zweitens vieles ver
ändert werden muss und Herr Althaus selber gesagt hat, wir müssen mit Wirtschaft reden und müssen uns neu orientieren in dieser Schulpolitik, weil auch Wirtschaft andere Prämissen an ausgebildete junge Leute stellt.
(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Ken- nen Sie den verhinderten Schulminister in Thüringen? Herr Döring!)
Ach, Herr Schwäblein, wissen Sie, wie oft Sie verhinderter Minister waren oder sich vorgestellt haben, vielleicht das auch mal zu werden? Aber darüber könnten wir an anderer Stelle reden. Was ich mir nur wünschen würde, und ich habe es ja eigentlich erwartet, dass in dieser Plenarsitzung heute und morgen und auch in der nächsten im September noch, Sie natürlich dieses als Wahlkampfplattform nehmen. Aber dass das so extrem wäre, hätte ich auch nicht gedacht. Aber Herr Althaus braucht das, das ist ganz klar, ansonsten werden Sie ja manchmal ausgeschnurbst vom Ministerpräsidenten oder von anderen.
Aber das ist genau dieses Thema, wo ich eigentlich gedacht hatte, nach dem gemeinsamen Antrag, dass wir da Konsens haben, dass wir dieses eben nicht parteipolitisch ausnutzen. Sie haben das in einem Satz erwähnt, dass in den 60er- und 70er-Jahren, und da stimme ich Ihnen zu, Schulpolitik eine Ebene war, wo mancher gemeint hat, er müsse sich ausprobieren. Dass das für Schulpolitik, für Schüler und Lehrer nicht gut gewesen ist, auch da stimme ich Ihnen zu. Aber das, was Sie heute hier abgelassen haben in diesen 20 oder 30 Minuten, die Sie hier geredet haben, zeigt mir, dass es Ihnen nicht tatsächlich um die Sache geht, sondern dass Schulpolitik für Sie in erster Linie Parteipolitik ist und das finde ich schade.
Sie können ja nachsehen, wie alt ich bin und können es ausrechnen, aber ich weiß nicht, wie das mit dem Rechnen bei Ihnen funktioniert.
Gibt es jetzt noch weitere Redeanmeldungen? Das ist nicht der Fall, damit schließe ich die Aussprache zu diesem Antrag. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, demzufolge stimmen wir sofort über diesen Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/2645 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist die Entscheidung über die Enquetekommission einstimmig gefasst worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 c.
Die Tagesordnungpunkte 12 und 13 werden vereinbarungsgemäß morgen aufgerufen, so dass ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14 komme
Konsequenzen aus dem Flüchtlingsbericht 2001 und den Empfehlungen des Ausländerbeauftragten der Thüringer Landesregierung vom 10. Juni 2002 Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2626
Die PDS-Fraktion verzichtet jetzt auf die Begründung. Das nehmen wir zur Kenntnis. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Groß, CDU-Fraktion, auf.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben schon wieder ein Thema, was schlechtgeredet wird. Wir haben einen ersten Flüchtlingsbericht für Thüringen vorgelegt bekommen und an dieser Stelle möchte ich Herrn Peters, dem Ausländerbeauftragten des Landes Thüringen, recht herzlich für diesen vorgelegten Bericht und seine Arbeit danken und auch für seine Kommentierung.
Der Bericht gibt eine Beschreibung der Lebenssituation der in Thüringen untergebrachten Flüchtlinge. Ich möchte den Abgeordneten aller Fraktionen empfehlen, diesen Bericht zu lesen. Er ist sehr interessant zum einen und zum anderen hat er auch viele Begriffsbestimmungen, die manches verdeutlichen, was in manchen Diskussionen doch oft durcheinander geworfen wird. Er setzt sich kritisch und objektiv mit der Situation in Thüringen auseinander. Er beleuchtet auch die Zustände und stellt damit klar, dass Entscheidungen über Asylbegehren oder Abschiebehindernisse bezogen auf das Zielland nicht dem Einfluss der Landesbehörden unterliegen. Ausschließlich das Bundesamt bestimmt die Anerkennung für ausländische Flüchtlinge. Bundesrechtliche und völkerrechtliche Vorgaben schränken den Handlungsspielraum der Thüringer Landespolitik erheblich ein.
Zu Punkt 1 des PDS-Antrags: Sie sprechen die Präsenzpflicht der Asylbewerber an. Hier gibt es in Thüringen eine eindeutige Regelung. Die Bezirke der Ausländerbehörden sind in Thüringen identisch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ihr Antrag zum Erlass einer Rechtsverordnung suggeriert, dass damit den Flüchtlingen ein Mehrangebot an kulturellen und sozialen Angeboten möglich ist. Dies mag aus Ihrer Sicht der Fall sein, aber wenn Sie den Kommentar des Ausländerbeauftragten genau gelesen haben, so müssten Sie erst die Konflikte erkennen, die bereits heute schon da sind. Schon jetzt halten sich nicht alle Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunter
kunft auf, aber an Tagen, an denen es Sozialleistungen gibt, ist die Anwesenheit wesentlich besser. Herr Peters, der Ausländerbeauftragte des Freistaats, weist auch auf Verstöße im Zusammenhang mit Schwarzarbeit hin. Es sind mit Sicherheit nur wenige Flüchtlinge, die nicht gewillt sind, sich in unserem Land während der Zeit ihres Aufenthalts an die bestehenden Regeln zu halten. Leider fällt das dann erscheinende Negativbild auf alle zurück. Eine generelle Erweiterung der räumlichen Begrenzung halten wir nicht für den richtigen Weg, in Einzelfällen wird von den Ausländerbehörden mit so genannten Urlaubsscheinen gearbeitet, dies sollten wir in den folgenden Beratungen einbeziehen.
Zu Punkt 2 Ihres Antrags: Der Bericht enthält einen eigenen Abschnitt "Schule und Bildung". Er sagt eindeutig aus, dass Beschulung möglich ist. Leider sagt er nichts darüber aus, inwieweit das Recht thüringenweit in Anspruch genommen wird. Da ein Asylverfahren nicht auf Dauer ist, begründet es sich von selbst, dass die Schulpflicht nicht vorgeschrieben ist. Bevor - so wie von Ihnen im Antrag gefordert - eine Schulpflicht eingeführt wird, bedarf es einer gründlichen Bestandsaufnahme, welche Probleme und Hürden auf ausländische Familien zukommen und welche Hürden sich für das Kind auftun. Eine frühzeitige Integration, die nach Abschluss des Verfahrens erneut abgebrochen wird, kann auch für die Entwicklung von Kindern von Schaden sein.
Zu Punkt 3: Hier möchte ich gleich auf Ihren Punkt 3 a eingehen, viel zu sagen ist hier allerdings nicht. Wenn Sie, verehrte Damen und Herren, die Antwort auf die Kleine Anfrage Ihres Kollegen Herrn Dr. Hahnemann vom 07. 08. lesen, erkennen Sie, welche vertraglichen Verpflichtungen der Freistaat Thüringen mit welcher Dauer eingegangen ist. Verträge müssen bekanntlich eingehalten werden, aber man kann ersehen, dass für größere Gemeinschaftsunterkünfte in den nächsten Jahren die Verträge auslaufen. Auch wir schließen uns den Empfehlungen des Ausländerbeauftragten an, dass kleinere Gemeinschaftsunterkünfte in vielerlei Hinsicht zu befürworten sind, wobei hier die kommunalen Zuständigkeiten zu beachten sind. Gemeinschaftsverpflegungen in Unterkünften sollen abgeschafft werden. Nach meinem Kenntnisstand ist das nur in Jena der Fall, so dass man hier keinen Allgemeinzustand herbeireden kann.
Ihrem Antrag zufolge besteht dringender Handlungsbedarf in Thüringen; wir lassen uns auch von der PDS die Behandlung der Asylbewerber in Thüringen nicht schlechtreden. Es wird entsprechend den bundesweiten Vorgaben gearbeitet. Wir haben den ersten Flüchtlingsbericht im Land vorliegen und dazu Empfehlungen des Ausländerbeauftragten. Damit sollten wir uns intensiv auseinander setzen. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bevor ich auf den konkreten Antrag zu sprechen komme, gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Wir haben ja eigentlich unsere Probleme, zumindest gelegentlich, mit dem Ausländerbeauftragten von Thüringen, vor allen Dingen über so manche seiner Formulierungen bezüglich seiner Klientel, also über Ausländer. Aber heute, das muss ja auch einmal sein, möchte ich ihm wirklich einmal ein großes Lob aussprechen.
Er hat etwas bundesweit ziemlich Einmaliges und daher, wie ich denke, Mutiges getan, nämlich einem renommierten Institut den Auftrag zur Erstellung dieses ersten Flüchtlingsberichts erteilt. Auch wenn dieser Bericht aufgrund seiner finanziellen und zeitlichen Limitierung nicht unbedingt repräsentativ ist, sondern eben nur auf Fallbeispielen basiert, so gibt er uns, wie ich denke, doch genügend Material in die Hand, die Situation von Flüchtlingen in Thüringen genauer zu betrachten, zu bedenken und mögliche Änderungen zu beraten und dann eben auch umzusetzen.
Ich möchte als Zweites den Kommentar und die Empfehlungen des Ausländerbeauftragten zum Thüringen Flüchtlingsbericht hervorheben. Ehrlich gesagt, ich hatte so deutliche Worte gar nicht erwartet, auch wenn er offen lässt, an wen diese Empfehlungen gerichtet sind, aber ich denke, die Adressaten sind ohnehin leicht ausgemacht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Der Aus- länderbeauftragte ist eben gut. Das muss man doch mal sagen, das ist immer so gewesen.)
Es gibt ein Sprichwort, Herr Zeh, das möchte ich aber jetzt nicht so laut sagen, weil, ich möchte das Loblied heute zumindest - nicht wieder einschränken.
(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Dann trin- ken wir mal einen Tee zusammen, dann sa- gen Sie es mir.)
Aus jahrelanger Erfahrung hat sich ergeben, dass die starre Handhabung der Residenzpflicht für Asylbewerber zumindest in eigenen Regionen - und wie sagt der Herr Peters zu Recht - wirklichkeitsfremd ist. Ich kann sowohl aus der Formulierung im Punkt 1 als auch aus seiner Begründung nicht so genau erkennen, was die PDS will. Sollte
der Antrag in diesem Punkt eine weiträumige Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern bedeuten, so können wir ihn dort nicht unterstützen. Es gibt gute Gründe für diese Residenz- oder Präsenzpflicht; wir haben ja in diesem Haus schon öfter davon gesprochen. Aber ich denke schon, dass es Anlass gibt, über bestimmte Lockerungen nachzudenken. Den § 58 Asylverfahrensgesetz hat der Bundestag ganz bestimmt nicht ohne Grund im Gesetz verankert. Da gibt es dieses Stichwort "gewisse örtliche Unzulänglichkeiten".
Meine Damen und Herren, den Punkt 2 können wir uneingeschränkt unterstützen. Auch wenn der Flüchtlingsbericht keine gründliche Analyse darüber enthält, wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter eine Schule besuchen und wie viele nicht, so kann man den Aussagen doch entnehmen, dass erstens wohl ein größerer Teil der Kinder nicht in die Schule geht und dass zweitens die Situation in den einzelnen Gemeinschaftsunterkünften ganz unterschiedlich ist. Auch die Gründe dafür sind ganz unterschiedlich, z.B. gibt es durchaus Eltern, die ihre Kinder einfach nicht in die Schule schicken wollen. Das muss sich zum Wohle der Kinder ganz dringend ändern.
1996 hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage formuliert, dass der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung kein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Melderechts ist. Diese Antwort ist absolut einleuchtend, denn Flüchtlinge halten sich nicht für längere Zeit in diesen Einrichtungen auf. Ganz anders verhält es sich oftmals danach. Viele Flüchtlingsfamilien bleiben jahrelang in der gleichen Unterkunft am gleichen Ort und wir können einfach nicht akzeptieren, dass Kinder dieser Familien ebenfalls jahrelang von jeglicher Bildung ausgeschlossen bleiben. Die Folgen brauche ich Ihnen nicht zu schildern. Ich denke, es ist an der Zeit, das Rundschreiben des Thüringer Kultusministeriums, wonach für Flüchtlingskinder Schulrecht, aber keine Schulpflicht besteht, aus dem Verkehr zu ziehen.
Meine Damen und Herren, auch Punkt 3 wird von uns unterstützt, und zwar in allen drei Unterpunkten. Die Forderung, in Zukunft nur Gemeinschaftsunterkünfte bis 100 Plätze zu betreiben, ist vernünftig, nicht nur aus Sicht der Flüchtlinge, sondern auch aus Sicht der Nachbarn der Orte, in denen sich die Gebäude befinden, und wahrscheinlich auch aus wirtschaftlicher Sicht. Die Einzelunterbringung haben wir in der letzten Legislaturperiode für Thüringen eingeführt. Ganz offensichtlich geht es aber nicht ohne Druck, ohne besonderen Nachdruck, diese Art der Unterbringung vor allem für Familien, die die erforderlichen Kriterien des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erfüllen, in ausreichender Anzahl in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorzuhalten.
Der PDS-Antrag, meine Damen und Herren, greift drei Bereiche der Flüchtlingspolitik auf, die schwer wiegen und die auch im Flüchtlingsbericht entsprechend gewürdigt und vom Thüringer Ausländerbeauftragten ebenso kommentiert wurden. Es gibt aber noch andere wichtige Themen
zu bereden. Zum Beispiel scheint mir die Pauschale für die soziale Betreuung der Flüchtlinge völlig unzureichend zu sein und eine qualifizierte Sozialarbeit wird ganz offensichtlich in kaum einer Unterkunft noch gewährleistet. Wohlfahrtsverbände, auch das kritisiert der Ausländerbeauftragte, haben sich weitgehend aus dieser Arbeit zurückgezogen, ganz offensichtlich können sie keine tarifgerechte Bezahlung für ihre Mitarbeiter in den Unterkünften gewähren.
Ich denke, der erste Thüringer Flüchtlingsbericht mit dem Kommentar und den Empfehlungen des Ausländerbeauftragten hat eine gründliche Beratung in den Ausschüssen verdient. Wir sollten den PDS-Antrag, der ja nur einen Ausschnitt aus der ganzen Thematik beinhaltet, als Anlass nehmen, diese Beratungen auch durchzuführen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich zuerst entschuldigen, wir hätten natürlich unseren Antrag auch gern begründet, aber gleichwohl wie die Landesregierung brauchen wir uns nicht schämen, wenn mal jemand Verantwortliches zu diesem Zeitpunkt nicht im Raum ist. Ich hoffe, Sie haben Verständnis. Das hätte natürlich auch Frau Ellenberger sicherlich erklärt, was genau wir auch unter Punkt 1 meinen. Ich hoffe, das wird in meinem folgenden Beitrag deutlich.
Meine Damen und Herren, wenn man sich mit Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die in Thüringen in Gemeinschaftsunterkünften leben, unterhält, wird man oftmals die Formulierung erfahren, "wir fühlen uns hier wie in einem Gefängnis". Eine Einschätzung, die zugegebenermaßen sehr zugespitzt sicherlich auch den Empfänger provozieren soll zu reagieren. Trotzdem müssen wir nach der Vorlage des Flüchtlingsberichts durch den Ausländerbeauftragten der Thüringer Landesregierung feststellen, dass offenbar die langjährig geäußerte Kritik von Flüchtlingen, Flüchtlingsorganisationen, aber auch von Parteien in Thüringen eine berechtigte Grundlage in vielen Teilen hat und dass es offensichtlich auch so ist, dass diese in der Vergangenheit geäußerte Kritik offensichtlich nicht die Umsetzung bei den für die Flüchtlingsunterbringungen verantwortlichen Kommunen und auch oftmals nicht die Unterstützung durch die Landesregierung erfahren hat, die beispielsweise im Rahmen der Rechtsaufsicht auch in diesem Bereich der Flüchtlingsunterbringung mit verantwortlich zeichnet. Der Ausländerbeauftragte der Landesregierung wendet sich in seinen Empfehlungen ausdrücklich gegen eine am Ordnungsdenken orientierte Argumentation
der Landespolitik, die mit der Asylpraxis in Thüringen zuallererst eine Abschreckungswirkung auf weitere Flüchtlinge erzielen will. Herr Peters formuliert im Kommentar zum Flüchtlingsbericht seine Vorstellungen einer neuen Asylkultur in Thüringen so: "Das Asylrecht, wie es im Deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist, würde seinen zutiefst humanen Charakter verlieren, wenn es zu einer Asylpraxis schrumpfe, die nur noch zähneknirschend von den mit der Durchführung beauftragten Beamten organisiert wird oder sich als Markt eines einträglichen, vom Steuerzahler finanzierten Kommerzes darstellt."
Meine Damen und Herren, gerade deshalb ist die Landespolitik gefordert, dort, wo die rechtlich-sozialen Ansprüche der Flüchtlinge auf den Unwillen oder auch auf den Widerstand von örtlichen Ausländerbehörden oder der Betreiber von Unterkünften stoßen, die rechtlichen Voraussetzungen eben dort zu schaffen, diese Ansprüche gegebenenfalls auf diesem Weg über rechtliche Vereinbarungen zur Geltung zu bringen. Frau Groß, da haben wir oftmals weitaus mehr Möglichkeiten auch auf Landesebene als beispielsweise der erste Blick in die bundesgesetzlichen Regelungen offenbart. Uns liegt dabei natürlich in erster Linie der Anspruch zugrunde, die Flüchtlingsunterbringung in Thüringen nach humanen Kriterien zu organisieren. In zweiter Linie betrachten wir natürlich auch die gegenwärtige Praxis der Unterbringung von Flüchtlingen einschließlich der damit verbundenen begleitenden Regelungen als zumindest rechtlich bedenklich, nämlich dort, wo das durch das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung verbriefte Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit entweder eingeschränkt oder unter einen Antragsvorbehalt gestellt wird.