Protokoll der Sitzung vom 23.08.2002

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Berufsakademie sagen: Mit der Gründung der Berufsakademie in Thüringen wurde ja einem drängenden Wunsch der Thüringer Wirtschaft Rechnung getragen, eine Ausbildung zu etablieren, bei der Studium und betriebliche Praxis enger verzahnt sind. Die BA hat sich in den vier Jahren ihrer Existenz gut entwickelt. Ich war ebenso wie Herr Dr. Schuchardt am Anfang kein großer Befürworter dieser Ausbildungsform, aber man muss akzeptieren, dass die Thüringer Wirtschaft über 1.000 Ausbildungsplätze bereitgestellt hat. Das zeigt das Interesse und das verpflichtet uns, dafür zu sorgen, dass diese Form der Ausbildung im tertiären Bereich auch mit hoher Qualität von den jungen Menschen absolviert werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin davon überzeugt, dass es daneben durchaus auch Platz gibt für duale Studiengänge an den bestehenden Fachhochschulen. Es gibt sie in Thüringen an verschiedener Stelle und auch in anderen Ländern, auch wenn diese Form hier nicht auf eine so große Resonanz bei den Unternehmen trifft. Die Angebote der Berufsakademie haben sich inhaltlich deutlich erweitert. Es ist abzusehen, dass Berufsakademien neben Universitäten und Fachhochschulen eine wesentliche dritte Säule in der tertiären Ausbildung sind. Diese Entwicklungspotenziale sollen sich auch im Berufsakademiegesetz niederschlagen. Zurzeit diskutiert man, das ist, denke ich, ganz interessant, in anderen Bundesländern, ob Berufsakademien zukünftig auch Bachelor-Abschlüsse vergeben sollten. Ich hielte das für eine durchaus konsequente Entwicklung, wenngleich damit natürlich auch Anforderungen an Qualität und Struktur der Ausbildung geknüpft werden müssen. Es verlangt die Einbeziehung dieser Ausbildung in den Akkreditierungsprozess der Studienangebote der Hochschulen. Aber unter dem Gesichtspunkt des lebensbegleitenden Lernens und der Durchlässigkeit der Institutionen wäre es jedenfalls zu begrüßen, wenn auch die Absolventen der Berufsakademien gleichberechtigt Weiterbildungsangebote der Hochschulen wahrnehmen und höhere Hochschulabschlüsse erreichen könnten. Ich bin mir nicht sicher, ob das schon jetzt für Thüringen auf der Tagesordnung steht. Wir müssen dafür sorgen, dass die Berufsakademien in ihrer sächlichen und personellen Ausstattung weiter gefestigt werden; es wäre eine folgerichtige künftige Entwicklung.

Meine Damen und Herren, die Thüringer Hochschullandschaft ist gut aufgestellt. Das hat die Debatte gezeigt, das haben im Grundsatz auch alle Redner bestätigt. Jede Hochschule hat ihr eigenes Profil gefunden, gemeinsam ergänzen sich die Hochschulen, die Universitäten spielen in der internationalen Liga mit, die Fachhochschulen sind Motor in der wirtschaftlichen Entwicklung in ihrer Region und Leistungszentren für den Wissens- und Technologietransfer und haben einen guten Ruf als moderne wissenschaftliche Ausbildungsstätten weit über Thüringen hinaus. Ich denke, damit haben wir alle Voraussetzungen, um den Spitzenplatz, den die Thüringer Hochschulen heute einnehmen, auch künftig zu verteidigen. Hierbei müssen die Wissenschaftler und die Politik Hand in Hand arbeiten. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie haben offensichtlich eine Anfrage an den Abgeordneten. Gestatten Sie diese? Bitte schön.

Herr Prof. Goebel, Sie haben richtigerweise einige Probleme dargestellt, die es durchaus in dieser Hochschullandschaft gibt. Was meinen Sie, kennt Frau Schipanski diese Probleme nicht oder will sie sie nicht kennen?

Frau Schipanski hat in ihrer Regierungserklärung das Leistungsspektrum der Wissenschaftslandschaft Thüringen breit dargestellt und Aufgaben beschrieben, die für die Zukunft stehen. Insofern, denke ich, war das eine umfassende Erklärung und in der Aussprache sollte der eine oder andere Punkt noch einmal beleuchtet werden. Ich habe einige Punkte beleuchtet. Da gibt es sicherlich auch andere Bereiche, in denen noch Entwicklung möglich ist, von denen habe ich einige genannt. Im Sinne aktueller Probleme kann ich mich nicht erinnern, dass ich hier irgendetwas namhaft gemacht habe.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Bechthum zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte etwas zur aktuellen Situation von Frauen an Hochschulen aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen sagen. Da ich selbst auch noch Mitglied der inzwischen Universität gewordenen Pädagogischen Hochschule bin, liegt mir das schon sehr am Herzen. Ich war die erste Landessprecherin, als wir damals die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten gebildet haben und habe dadurch noch sehr enge Kontakte, erfahre, wo der Schuh drückt. Deshalb hat mich ein wenig gewundert, woher Frau Kaschuba ihre Informationen hat. Die Gleichstellungsbeauftragten werden in einigen Punkten beleidigt, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.

Frau Ministerin Schipanski hat mit Stolz Zahlen genannt über die Entwicklung der Frauen an Hochschulen, wie der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert wird. Das ist auch richtig, aber ich hätte mir gewünscht, dass auch die Probleme, die die Gleichstellungsbeauftragten haben, hier mit genannt werden oder genannt worden wären. Ich möchte hier einige Punkte noch einmal nennen, so, wie ich sie auch bekommen habe. Ich denke, die sind dann auch so aussagekräftig. Sie sind kritisch, aber sie sagen auch das, was wirklich hier sehr gut läuft. Sie erwarten das auch, das verdienen auch diese Frauen, die sich wirklich seit Jahren einsetzen und mit viel Engagement auch das bewegt haben, was wir hier an den Hochschulen jetzt haben. Sie wissen, es gibt dieses schöne Kurzwort "LUBOM - leistungs- und belastungsorientierte Beteiligung der Haushalts

mittel", das soll ja eine sehr, sehr wichtige Rolle spielen. Mit dieser Einführung von "LUBOM" werden zwei der sieben Kriterien direkt nach der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags vergeben, das heißt Promotionen, Habilitationen von Frauen sowie der Anteil von Professorinnen. Da hier 10 Prozent zur Berechnung anstehen, ist dieser Anteil auch für Thüringen sehr zu begrüßen. Die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen wünschten sich, wenn dieser Ansatz auch zum Tragen käme. Da wünschten sie sich, dass Frau Ministerin sich sicherlich hier auch noch stark machen muss gegenüber den Rektoren und Kanzlern an den Hochschulen. Sie bedauern, dass die Titelgruppe 84, die sich sehr bewährt hatte, nun leider doch gekürzt worden ist, von 500.000 auf 300.000 DM. Das Geld soll in diesen Innovationsfonds von "LUBOM" einfließen, aber er steht nicht mehr direkt der Frauenförderung zur Verfügung. Die Gleichstellungsbeauftragten werden in jedem Jahr diese Mittel neu erkämpfen müssen.

Zur Umsetzung des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms: In Thüringen erfolgt eine sehr gute Umsetzung, stellen die Frauen im Sinne der Frauenförderung fest. Aber, hier hätte man auch einmal sagen können, da gibt es auch die Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten, die in enger Zusammenarbeit mit der Bundeswissenschaftsministerin auch das mit umsetzen, jedenfalls erst einmal beschließen und dann auch von der Bundes- zur Landesebene mit umsetzen. In diesen Hinweisen an die Hochschulen, die hier auch für Thüringen gelten, ist das festgelegt. Ich habe die Übersicht dazu bekommen. Sie sagen ja hier auch mit Stolz, dass im Grunde Thüringen mit an der Spitze der Umsetzung dieses Hochschul- und Wissenschaftsprogramms steht. Das ist doch schon etwas mehr, Frau Kaschuba, was Sie hier erfahren haben. Ich weiß nicht, ob Sie die Übersicht haben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Kaschuba, PDS: Ja, die habe ich.)

Das ist schon ehrlich gemeint, das muss man dann auch sagen. Wir hatten immer für die Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen die Ausstattung des Büros. Man kann jetzt nach zehn Jahren feststellen, dass es hier keine Probleme mehr gibt, dass die Büros, die ausgestattet sind, dass es nicht mehr den Kampf um alle möglichen Kleinigkeiten geben muss. Das ist schon sehr gut. Die Finanzierung der Aufgaben, das hört sich alles heute so selbstverständlich an, Herr Goebel, Sie wissen das, Ihre Hochschule war auch führend mit der Gleichstellungsbeauftragten. Aber ich finde das schon in Ordnung, dass das heute so läuft. Bedauerlich ist, dass eben an der Fachhochschule Jena seit längerer Zeit keine Gleichstellungsbeauftragte zu finden ist. Die erste Generation, die damals mit viel Energie herangegangen ist, zu der ich auch mit gehörte, die ist im Grunde jetzt so langsam im Auslaufen. Es finden sich sehr schwer neue Frauen, die das weiterführen, weil es immer ein Kampf ist.

Ich möchte noch etwas sagen, das kann man auch als Lob der Frauenarbeit sagen, dass hier Frau Dr. Drechsler hervorgehoben wird, die eine sehr gute Arbeit leistet, Herr Dr. Meyer wird hier auch mit genannt. In der Hinsicht ist das auch vorbildlich, dass Gender Mainstreaming an den Thüringer Hochschulen auch mit einer Arbeitsgruppe gebildet worden ist und dass ein Training ab 2003 stattfinden wird. Natürlich, das muss ich Ihnen zugestehen, Frau Kaschuba, da ist immer noch ein großer Mangel, dass die Erhöhung des Frauenanteils in den Leitungsgremien an Hochschulen, Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern eine Schwerpunktaufgabe bleibt. Und die ist sehr, sehr schwer umzusetzen, wenn man dann die Wahlen an den Hochschulen erlebt. Vielleicht kann dazu auch von der Ministerin noch etwas mit angeregt werden. Das ist noch immer ein alter Zopf, der sehr, sehr schwer zu beseitigen ist.

Ich habe gestern nicht umsonst noch einmal nach der Koordinierungsstelle gefragt. Es wird so sein, dass im Grunde immer wieder neu die Mittel erstritten werden müssen, um diese sich sehr bewährte Einrichtung fortführen zu können. Da kann ich nur bitten, dass man auch wirklich diese Arbeit so mit schätzt und sie vielleicht doch einmal institutionalisiert.

Die Frauen sind auch ehrlich genug, vielleicht wäre es auch gut gewesen, Frau Ministerin, zu sagen, wenn es diese Frauen nicht gegeben hätte, diese Landeskonferenz und die selbst auch sagen, ganz ehrlich, haben wir das zu verdanken, Sie sagen das extra in Anführungszeichen, diese Errungenschaften der Landeskonferenz, den Frauen, die sich eingesetzt haben und hier ganz besonders gerade die Landessprecherin Frau Prof. Richter von der Universität Erfurt, das sind ja alles ehrenamtliche Arbeiten gewesen. Das finde ich gut, dass man auch ein Dankeschön sagt, ohne sie wäre das nicht gelaufen. Es wäre ein positives Zeichen gewesen, zu sagen, das habt ihr geschafft. Ich muss sagen, wenigstens wurde es hier mit erwähnt, die positive Entwicklung wurde von Herrn Minister Fickel ich habe ihn damals auch noch als Gleichstellungsbeauftragte erlebt - mit eingeleitet. Der Stand war damals noch nicht so. Aber ich muss auch ehrlich sagen, als hier Herr Schuchardt Minister wurde, merkte man, da war eine Aufbruchstimmung, die Zusammenarbeit war sehr gut und was da in der Umsetzung von Hochschulsonderprogrammen II, dann III gelaufen ist, das sind die Folgen, das waren eigentlich dann die Grundlagen. Wir waren vorbildlich in der ganzen Bundesrepublik mit der Förderung von Promotionen, Habilitationen. Man ist über den Anteil hinausgegangen, den man eigentlich hätte nur für Frauen bestimmen sollen. Es war gut, dass eine Ministerin folgte, die das genauso sah und weitergeführt hat. Es war aber ein guter Boden hier bereitet. Ich finde es gut, wir sollten den auch so weiter pflegen, dass wir hierbei vorbildlich bleiben. Das ist schön für Thüringen, für unser kleines Ländchen. Immer wieder werden wir bundesweit mit als Vorbild genannt, wenn man zu Frauenkonferenzen fährt.

Ich wollte noch etwas zum Studentenwerk sagen. Die sollten sich eigentlich um die Kindertageseinrichtungen kümmern. Ich erlebe es jetzt in Erfurt, wie die sich bemühen, auch noch mehr Plätze gerade für Krippenkinder zu schaffen. Ich denke, das liegt im Aufgabenbereich der Studentenwerke, Frau Kaschuba, die sich einfach dazu mit verpflichtet haben. Die sollte man dann auch ansprechen, dass sie sich darum kümmern. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Frau Ministerin Schipanski hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu einigen Dingen möchte ich hier kurz noch Klarstellungen vornehmen. Herr Dr. Schuchardt, dass ich die Regierungserklärung heute am 23. August zu halten habe, das stand schon vor einem Jahr fest, denn wir haben einen langfristigen Plan, wer, wann seine Regierungserklärung zu halten hat, demzufolge habe ich im Plan das hier ordentlich weitergemacht.

(Unruhe bei der SPD)

Ich habe diese Regierungserklärung nicht aus Jux und Tollerei mit Campus Thüringen überschrieben. Campus bedeutet, worauf ich immer wieder hingewiesen habe, dass es Profilierung und ein gemeinsames Zusammenarbeiten ist. In diesem Sinne möchte ich auch noch einmal auf die Judaistik eingehen. Judaistik ist Nebenfach für das Hauptfach Religionswissenschaften und in diesem Nebenfach müssen die Studenten Hebräisch erlernen. Wir haben im Campus Thüringen bewusst darauf gesetzt, dass wir unsere Ressourcen effektiv einsetzen. Hebräisch wird in Jena angeboten, demzufolge können die Studenten in Jena Hebräisch erlernen. Wir haben ein gleiches Modell für das Angebot an Deutsch als Fremdsprache und wir haben das Modell für viele andere Sprachangebote auch in Zusammenarbeit zwischen der Technischen Universität Ilmenau und der Universität Jena. Ich meine, das ist ja gerade der Vorteil unseres überschaubaren Landes, dass wir uns ergänzen. In Zukunft wird die Theologische Fakultät in die Universität Erfurt eingegliedert werden und auch dann ergeben sich ganz neue Ausbildungsmöglichkeiten.

(Beifall bei der CDU)

Die zweite Bemerkung von Ihrer Seite aus zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes an das Vierte Hochschulrahmenänderungsgesetz. Durch die Thüringer Hochschulgesetznovelle vom Mai 1999 wurde der wesentliche Teil des ab August 1998 geltenden Hochschulrahmengesetzes in das Thüringer Hochschulgesetz überführt. Noch

nicht komplett an den Wortlaut des Hochschulrahmengesetzes von 1998 angepasst sind die Bestimmungen zu den Lehrberichten und zu den allgemeinen Grundsätzen der Mitwirkung, die geregelt sind in § 39 Abs. 6 bis 8 des Thüringer Hochschulgesetzes. Das soll durch die laufende Thüringer Hochschulgesetznovelle jetzt erfolgen. Da diese Regelungen aber über die Mitwirkung schon in der Experimentierklausel umfasst sind, können die Hochschulen davon schon längst Gebrauch machen, das heißt, sie können entsprechend dem neuen Hochschulrahmengesetz handeln.

(Beifall bei der CDU)

Ich muss Ihnen sagen, ich sehe einer Verfassungsklage sehr gelassen entgegen in dieser Richtung, weil sie in großen Teilen einfach umgesetzt ist. Ihre Bemerkung, dass der Hochschulpakt eine Sprechblase sei, weise ich entschieden zurück.

(Beifall bei der CDU)

Sie selbst wissen ganz genau, dass die Hochschulen seit langer Zeit darum kämpfen, dass Ihnen Planungssicherheit zugestanden wird, dass die Jährlichkeit aufgehoben wird, dass sie Flexibilisierung im Haushaltsvollzug bekommen können, damit sie eigenverantwortlicher zwischen den einzelnen Kapiteln haushalten können. Genau das haben wir vor mit dem Hochschulpakt. Genau das ist im Moment in der Diskussion mit den Hochschulen. Es wurde hier verschiedentlich die leistungsorientierte Mittelzuweisung angesprochen. Das ist etwas Neues für die Hochschulen. Das ist ein Weg in die Zukunft, dass sie nämlich dort miteinander im Wettbewerb stehen, dass sie sich selbst messen können untereinander, dass sie aber auch sehen, wo sie stehen und dass sie wissen, wie sie mit ihren Mitteln effektiv ihre Profile schärfen, ihre Akzente setzen können. Bei dieser leistungsorientierten Mittelvergabe wird die Förderung von Frauen nach wie vor eine große Rolle spielen und die Internationalisierung ist ebenfalls ein Leistungskriterium. Es ist ganz klar, dass dieser Hochschulpakt im Moment mit den Hochschulen diskutiert wird, dass es dort noch einen langen Prozess geben wird, aber der Grundansatz, den ich heute vorgestellt habe, ermöglicht neue Wege in der Hochschulpolitik für die nächsten Jahre. Die Bemerkungen zu Fachhochschulen und Berufsakademien sind von Herrn Schwäblein, glaube ich, hier sehr ausführlich dargestellt worden. Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass sich zu dem Gutachten, das der Wissenschaftsrat damals aufgestellt hat, bis heute nichts verändert hat in der Zahl derjenigen, die studieren könnten. Deshalb sind wir auch dort nach wie vor auf dem Stand, der Ihnen bekannt ist. Wir haben die Berufsakademie ganz zielgerichtet ausgebaut. Dort sind wir auf einem Weg, der von den Studenten sehr gut angenommen wird.

Frau Kaschuba, zur Transparenz der Forschung: Genau das ist eine der Aufgaben, die ich mit den Hochschulrektoren sehr häufig berate, dass ich die Hochschulen auffor

dere, mit ihren Ergebnissen an die Öffentlichkeit zu gehen und in der Öffentlichkeit ihre Ergebnisse darzulegen. Ich habe selbst mit den Sonderforschungsbereichen der Universität Jena in der Goethegalerie die Ergebnisse vorgestellt. Wir haben jetzt zum Thüringentag wiederum eine Ausstellung von Forschungsergebnissen der Hochschulen. Sie haben gestern Abend hier die Präsentation des Beutenberg-Campus gesehen. Dort haben sich alle Hochschulen gefunden. Es ist ein wesentlicher Gegenstand über den wir in der Politik und in unserer Auseinandersetzung sprechen. Ich selbst habe es mir zur Aufgabe gemacht, dass wissenschaftliche Ergebnisse transparent in die Öffentlichkeit gebracht werden, damit man darüber diskutieren kann, welchen Stand haben wir und wohin wollen wir uns entwickeln.

Das Ethikzentrum, das Sie angesprochen haben, da sind alle Voraussetzungen erfüllt. Die Stiftungsprofessur ist eingerichtet, es liegt an der Universität Jena das durchzusetzen. Wir haben Selbstverwaltung der Hochschulen. Darauf möchte ich hier auch noch einmal hinweisen. Diese Selbstverwaltung der Hochschulen wird gestärkt. Die Politik kann Hinweise geben, sie kann Anregungen geben, sie kann in Leistungsvereinbarungen ihre Ziele festlegen, aber die Umsetzung erfolgt dann in den Hochschulen selbst. Das Verhältnis von Grundlagenforschung zu anwendungsorientierter Forschung, Frau Kaschuba, ist meiner Meinung nach hier in Thüringen ausgewogen. Es ist auch auf vielen Gebieten so, dass sie gar nicht mehr sagen können, ist das Grundlagenforschung, ist das anwendungsorientierte Forschung. In sehr vielen Gebieten in der Biotechnologie ist ein fließender Übergang von Grundlagenforschung bis zur Anwendung. Das Gleiche in der Mikroelektronik, so dass ich glaube, dass sich auch in den nächsten Jahren dieses Herangehen, das ist Grundlagenforschung, das ist anwendungsorientierte Forschung und das ist Transferwissen, diese ganzen Bereiche werden sich noch wesentlich mehr überlappen und die Förderungsinstrumente, die wir im Moment haben, und die auch von unseren Hochschulen genutzt werden, sind auf diesem ganzen breiten Gebiet proportional ausgewogen.

Sie hatten den Kindergarten auf dem Campus Beutenberg angesprochen. Hier sind Erhebungen durchgeführt worden und es wurde festgestellt, dass der Bedarf im Moment gar nicht da ist und dass in der Umgebung zwei Kindergärten sind, die von der Kommune betrieben werden. Es sollen entsprechende Vereinbarungen vom Campus mit der Kommune vorgenommen werden.

Zur Frage nach der Verbundforschung, dass dort entsprechend die Mittel nicht abgeflossen seien, muss ich Ihnen sagen, Sie hatten schon eine Anfrage gestellt, die Mittel, die Sie angemahnt haben sind in den Bereich Wissenschaft und Forschung eingegangen in anderen Kapiteln. Sie können das im Einzelnen nachsehen, ich habe es mir hier geben lassen von meiner Abteilung, so dass also dort keine...

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Intervention. Herr Abgeordneter Seela, wir sind nicht in der Telefonzelle, sondern im Plenarsaal.

(Beifall Abg. Schemmel, SPD)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich glaube die Regierungserklärung, die ich Ihnen heute vorgelegt habe, hat gezeigt, dass Thüringen sich auf einem guten Weg in der Wissenschaftslandschaft befindet. Wenn Sie sagen, Frau Kaschuba, Thüringens Glanz, ich freue mich über diesen Glanz Thüringens und ich glaube, auch Sie können stolz darauf sein.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, entschuldigen Sie, dass ich unterbrochen habe. Ich sage es noch einmal grundsätzlich, es ist gesagt worden, dass Handys im Raum nichts zu suchen haben und nicht zu klingeln haben.

(Beifall bei der CDU)

Das schließt natürlich ein, dass man das Handy nicht im Raum herumträgt und seine Gespräche führt. Das ist dem Hause ebenso wenig angemessen. Ich habe mir lange überlegt, ob ich die Ministerin wegen dieser Intervention unterbreche, habe mich dann aber dafür entschieden. Also, Entschuldigung, Frau Ministerin. Es liegt jetzt noch eine Redemeldung von Herrn Abgeordneten Schuchardt vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Auch ich nehme mir die Freiheit, hier noch ein paar Klarstellungen zu besorgen. Herr Schwäblein, zum Thema Berufsakademie: Ich glaube, wir sind uns einig über die Aufgaben, die die Berufsakademie hat, über den erfolgreichen Weg, alles klar. Wenn Sie jetzt sagen, es war eine so furchtbar große Leistung in dieser Legislaturperiode, die Erprobungsklausel abzuschaffen und dort den Normalzustand zu erklären, dann fühle ich mich doch bemüßigt zu sagen, warum es diese Erprobungsklausel gab. Wissen Sie, zu fordern und zu sagen, nun macht mal eine Berufsakademie und macht das sehr schön, das ist relativ leicht. Aber den ganzen Ärger, der damit verbunden ist, durchzustehen und die Sicherheit zu schaffen, dass das Projekt auch funktioniert, das ist eine ganz andere Frage. Euphorisch in eine Sache hineinzugehen und das vielleicht zu verpfuschen, ist der eine Weg. Sehr sorgfältig die Dinge zu ordnen, damit hinterher eine Erfolgsgeschichte daraus wird, ist der andere Weg. Die Erprobungsklausel - Sie wissen es ja eigentlich

hatte ja einen tiefen Sinn. Die Wirtschaft musste sich bei der Berufsakademie maximal engagieren und durfte nicht auf Kosten des Freistaats, des Landes, auf Kosten des Steuerzahlers sich einen Teil des von ihr zu erwartenden Aufwands ersetzen bzw. substituieren lassen. Es ging also darum, der Wirtschaft zu sagen, ihr habt aber die und die und die Bedingungen zu erfüllen, ihr habt also im praktischen Bereich Ausbildungsplätze bereitzustellen, ihr habt Ausbildungsvergütung zu zahlen. Da haben durchaus nicht alle Hurra geschrien als es hieß, nach Tarif dieser Ausbildungsvergütung. Das musste der Wirtschaft auch abgerungen werden. Da war es ein Weg, es gab noch mehrere Sicherungsanker die da drinsteckten. Zu sagen, wir machen jetzt eine Erprobungsphase, aber die Wirtschaft muss es zeigen in den nächsten Jahren - ich glaube, es war damals über drei Jahre gesteckt oder über zwei Jahre, ich weiß es jetzt aus dem Handgelenk nicht - und wenn die Wirtschaft in der Zeit ihre Aufgaben nicht erfüllt, dann kann der Freistaat das auch zurückdrehen. Das ist damals auch allgemein für richtig gehalten worden. Ich will das nur einmal sagen, warum es diese Erprobungsklausel gab. Es gab übrigens viele Skeptiker, Prof. Goebel hat das ja eben gesagt. Früher war es so als die Fachhochschulen gegründet wurden, da waren die Universitäten skeptisch und zumeist dagegen und als dann die Berufsakademie zu gründen war, dann galt es z.B. auch bei den Fachhochschulen dafür zu sorgen, dass sie das akzeptieren und als Partner akzeptieren. Dann waren da die Gewerkschaften, die auch ihre Befürchtungen hatten, was die Verhältnisse an der Berufsakademie betrifft. Dann war, wie gesagt, was ich schon andeutete, mit der Wirtschaft zu klären, dass die den von ihr zugesicherten Beitrag auch wirklich leistet. Dass das dann gut gelaufen ist und dass man dann etwas eher als ursprünglich vorgesehen die Erprobungsklausel abschaffen konnte, das ist doch in Ordnung. Aber so ein riesengroßer Verdienst ist das nicht. Das ist die Änderung von ein paar Worten in dem Gesetz gewesen. Ich bin ja auch froh, dass das dann so gut gelaufen ist. So viel zu den Bemerkungen von Herrn Schwäblein, was die Erprobungsklausel betrifft.

Herr Goebel, Sie sagten vorhin, das wäre doch eine kleinliche Kritik mit dem hebräisch und so. Herr Goebel, mir geht es doch gar nicht um das hebräisch. Mir ist doch klar, dass der Freistaat nicht untergeht, wenn es nun beim Lernen von hebräisch an der einen oder anderen Stelle ein Problemchen geben sollte. Das ist aber nicht der Punkt, auf den ich verwiesen habe. Der Punkt ist, dass die Universität Erfurt, die mit großem Anspruch gegründet wurde und die ja auch einen großen Anspruch erfüllen soll, nicht in ein schlechtes Licht kommen soll.

(Beifall bei der SPD)

Sie werden mir doch sicher zustimmen, wenn es dann Studenten gibt, und es sind nicht zwei oder drei, es sind jetzt immerhin erst einmal 15, die aufgrund von Ausbildungsmängeln ihren Magisterabschluss nicht erhalten können. Wenn sich das herumspricht, an der Universität Erfurt läuft

man Gefahr in das Studium hineinzugehen und hinterher kann man seinen Abschluss nicht machen, das ist nicht gut. Darum muss man sich kümmern. Im Übrigen, was der Herr Ministerpräsident dazu sagte, du lieber Gott, dann geht zur Theologischen Fakultät nach Jena. Ich will ja jetzt hier keine Klein-Klein-Diskussion liefern, Frau Schipanski hat das noch einmal wiederholt, es ist fachlich falsch, es stimmt einfach nicht. Ich könnte das jetzt detaillieren, aber dann wird es wirklich klein-klein. Es gibt nämlich biblisches Hebräisch, rabbinisches und modernes Hebräisch und da gibt es gewisse Anforderungen. Dieses Anforderungsprofil, was verlangt wird, das kann eben dort nicht geboten werden. Aber darum geht es mir nicht. Mir geht es hier nicht darum, eine Hebräisch-Debatte hier im Landtag zu vollführen. Aber eine Debatte, dass wir an unseren Hochschulen ein Studium, das begonnen wird, auch ordentlich zu Ende bringen können, das ist mir wichtig.

(Beifall bei der SPD)