Machten im Jahr 2000 die Eingaben zu Kindertageseinrichtungen den zahlenmäßig größten Anteil im Sachgebiet Arbeit, Soziales und Gesundheit aus, so beschäftigten den Petitionsausschuss 2001 besonders rentenrechtliche Probleme. Hier gab es viele Fragen zum Rentenrecht allgemein, aber auch Probleme mit Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten führten zu Eingaben. Zur Sozialhilfe hatte der Ausschuss 2001 doppelt so viele Eingaben wie in 2000 zu bearbeiten.
Im Bereich des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts sind die Petitionen am häufigsten auf Baugenehmigungen gerichtet. Dabei geht es in der Regel um bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben besonders im Außenbereich. Hervorheben möchte ich hier eine Petition, mit der sich die Petenten gegen die Errichtung eines Windenergieparks in der Nähe ihrer Wohnungsgrundstücke wandten sowie eine Petition, mit der die Petenten eine Mobilfunksendeanlage im Innenbereich einer kleinen Gemeinde beanstandeten. Wegen der Einzelheiten verweise ich auch auf den schriftlichen Bericht.
Die Petitionen zu vermögensrechtlichen Angelegenheiten haben erneut auch in 2001 abgenommen. Das war auch zu erwarten, da die noch abzuarbeitenden vermögensrechtlichen Anträge ebenfalls stetig zurückgehen. Bei den Petitionen zu verschiedenen Steuern ging es meist um Vollstreckungsmaßnahmen wegen Steuerschulden. Von den Steuerarten, muss ich Ihnen sagen, selbst bis hin zur Hundesteuer haben wir inzwischen mit allen Steuerarten im Petitionsausschuss zu tun.
Die Eingaben zu kommunalen Angelegenheiten haben sich eigentlich in der Summe verringert. Den Schwerpunkt bildeten wiederum Eingaben zu kommunalen Abgaben. Hierbei stellte sich weiterhin der Umgang der entsprechenden Aufgabenträger mit der Beitragserhebung bei leistungsgebundenen Einrichtungen als sehr schwierig und sehr kompliziert dar.
3,9 Prozent der Eingaben insgesamt betrafen den Bereich Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz. Im Vorjahr waren es noch 2,5 Prozent, also eine gewisse Erhöhung ist feststellbar, wobei auch hier ein Schwerpunkt gerade im Umweltrecht liegt.
Die Zahl der Petitionen, die das Ausländerrecht betreffen, ist im Jahr 2001 nicht angestiegen. Mit den Eingaben wurde wieder ein dauerhafter oder zumindest ein weiterer vorübergehender Aufenthalt im Bundesgebiet aus politischen, aus gesundheitlichen oder aus humanitären Gründen begehrt. Sie betrafen aber auch Fragen der Umverteilungs
wünsche von einem Ort Thüringens in einen anderen Ort, weil dort die Freunde bereits leben, oder auch eine bessere Lebens- und Wohnbedingung von Asylsuchenden sowie die Bitte, Abschiebungen wegen bevorstehender Eheschließung doch auszusetzen. Jeder Fall, das muss ich hier noch einmal sagen, ist ein Fall für sich, der auch so im Ausschuss ausführlich und gründlich behandelt wird.
Die Zahl der Petitionen, die den Bereich der Polizei betreffen, ist ebenfalls nahezu unverändert. Sie richtet sich überwiegend gegen polizeiliche Maßnahmen, die als einseitig oder unverhältnismäßig angesehen wurden bzw. das Verhalten von Polizeibeamten z.B. bei der Aufnahme von Meldungen oder auch Verkehrsunfällen. Im Unterschied zu den Vorjahren haben weniger Polizisten den Petitionsausschuss in eigener Sache - auch das gibt es - um Unterstützung gebeten. Aber, wir haben doch einen erheblichen Anteil daran.
Die Kündigungen von Grundschullehrern standen im Vordergrund bei den Petitionen zum Recht des öffentlichen Dienstes.
Die Petitionen zur Rechtspflege, ich möchte sagen zur Justiz insgesamt, haben im Jahr 2001 deutlich zugenommen. Gegenüber 8,2 Prozent im Jahr 2000 betrafen im Berichtszeitraum 14,1 Prozent der eingegangenen Petitionen den Bereich Rechtspflege/Justiz. Sie stehen damit erstmals an der Spitze aller entsprechenden Teile und Schwerpunkte und ich kenne kein deutsches Bundesland, wo das ebenfalls so ist. Was das Jahr 2002 betrifft, in den ersten Monaten setzt sich diese Tendenz fort und leider ist es so, dass sie sogar noch ansteigt auf jetzt 15 Prozent.
Immer wieder wenden sich Bürger an den Ausschuss, weil sie Gerichtsentscheidungen nicht nachvollziehen können oder diese für völlig falsch halten. Der Ausschuss kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass er in diesen Fällen aufgrund des Verfassungsgrundsatzes der Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter nicht tätig werden kann, es sei denn, die Beschwerde richtet sich auf die unverhältnismäßig lange Dauer eines Verfahrens. Aber der Wunsch vieler Petenten, wir mögen das doch machen und ordentlich durchführen, das kann ich ja niemandem verbieten, wenn er das so äußert.
Beschwerden zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren kann der Petitionsausschuss - im Gegensatz zum Bürgerbeauftragten - zumindest nachgehen. Denn die Staatsanwälte unterliegen anders als die unabhängigen Richter nicht nur in dienstrechtlicher Hinsicht der Weisungsbefugnis der Justizbehörde. Aber eine Übernahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann auch der Petitionsausschuss mit seinen Personen, wie es von vielen gewünscht wird, nicht leisten und darf es auch nicht.
Zugenommen haben vor allen Dingen Petitionen zum Strafvollzug. Unverändert sind die Inhalte. So gibt es immer wieder Beschwerden gegen ausgesprochene Disziplinarmaßnahmen in den JVA's und über das Verhalten von Vollzugsbediensteten. Ebenso sind Vollzugslockerungen, die Erstellung und Fortschreibung von Vollzugsplänen, Haftraumbedingungen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten Gegenstand von Petitionen.
Anzahl und Inhalt der Petitionenen zum Bereich von Wirtschaft und Verkehr blieben im Vergleich zu 2000 nahezu unverändert.
Auf den Bildungssektor bezogene Eingaben haben dagegen zugenommen. Häufig beklagen Eltern den Unterrichtsausfall. Auch Lehrer sowie Polizisten sind Petenten; diese klagen vor allen Dingen gegen ihre Einstufung und ihre Vergütung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen kleinen Überblick zur Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahre 2001 gegeben habe. Die vielen Einzelfälle, die der Ausschuss beraten hat, können hier leider nicht alle genannt werden. Einige dieser Einzelfälle sind im schriftlichen Bericht noch einmal ausführlich dargestellt und geben zumindest insoweit einen detaillierten Einblick in die vielseitige Arbeit des Petitionsausschusses. Wie schon am Anfang gesagt, es werden alle Probleme und alle Dinge des Lebens, die unsere Bürger beschäftigen, auch hier wiedergegeben.
Abschließend noch einen herzlichen Dank an dieser Stelle an das Petitionsreferat der Landtagsverwaltung unter Leitung von Frau Roth für ihre unterstützende Arbeit im Jahr 2001. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einmal im Jahr hat unser Ausschussvorsitzender, Herr Eckehard Kölbel, die Chance, über die sehr intensive Arbeit im Petitionsausschuss vor dem Plenum zu berichten und ich freue mich, dass doch noch einige Abgeordnete auch zur Aussprache jetzt mit hier hineingekommen sind, denn das Interesse hält sich - wie jedes Jahr - in Grenzen. Deshalb ist es eigentlich auch eine undankbare Aufgabe, den Versuch zu unternehmen, in der Öffentlichkeit einmal im Jahr rüberzubringen, was in 11 ganztägigen Ausschuss-Sitzungen, in drei Bürgersprechstunden und Vor-Ort-Beratungen an immenser Arbeit geleistet wurde. Eigentlich geht es gar nicht und deshalb bin ich froh, dass die Abgeordneten dieses Jahr den Bericht des Petitionsausschusses auch in Form einer Drucksache vor sich liegen haben. 1.528 bearbeitete Pe
titionen, unzählige Stunden an Vorbereitungszeit für alle Abgeordneten, das ist zwar statistisch abrechenbar, aber ich als Mitglied des Ausschusses habe immer das Gefühl, nicht erfüllbar sind hingegen die hohen Erwartungen hunderter Bürgerinnen und Bürger an unseren Ausschuss, deren Petitionen mit dem Prädikat "nicht abzuhelfen" beantwortet wurden. Auch ich möchte an dieser Stelle einmal herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes und an die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses öffentlich aussprechen.
Nur mit einer hohen, uns selbst auferlegten Disziplin und Arbeitsbereitschaft ist dieses Pensum an Arbeit von uns zu absolvieren. Herr Kölbel, ich bescheinige Ihnen hiermit mit Respekt Ihre Vorbildwirkung.
Für beachtenswert halte ich die eingegangenen Legislativpetitionen. Sie unterstreichen die besondere Bedeutung der gemeinschaftlich von einer Vielzahl von Menschen an das Parlament gerichteten Eingaben. Diese massenhafte Unterstützung von Legislativpetitionen zeigt uns doch, wie das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern steigt, aktiv am demokratischen Verfahren mitzuwirken, sich mit Ideen und eigenen Vorschlägen einzubringen und dadurch die Volksvertretungen zu aktivieren. Leider haben wir im Petitionsausschuss kaum die Transparenz und schon gar keine Öffentlichkeit, gerade im Bereich von Massenpetitionen in den Dialog zu treten. Bei Überweisungen an die Landesregierung oder an die entsprechenden Fachausschüsse werden sie ihrem weiteren Schicksal überlassen. Das ist unbefriedigend, denn der Petitionsausschuss schließt die Petition ja ab und hat somit keine Möglichkeit, im laufenden Verfahren weiter Einfluss zu nehmen.
Meine Damen und Herren, 2001 gab es 900 neue Petitionen mit den Schwerpunkten in folgender Reihenfolge: Rechtspflege; Arbeit, Soziales und Gesundheit und kommunale Angelegenheiten. Dazu kommen 600 Bürgeranliegen, die unmittelbar an den Bürgerbeauftragten Thüringens herangetragen wurden, also insgesamt eine zunehmende Tendenz an Petitionen. Doch immer häufiger stellen wir fest, dass den Petenten mit den erteilten Informationen bereits abgeholfen werden konnte, Herr Kölbel nannte es in seinem Beitrag. Aber es kann doch nicht sein, dass wir als Petitionsausschuss somit die Arbeit der Behörden leisten, denn wenn diese in ihrer Tätigkeit die nötige Transparenz in ihren Verwaltungsentscheidungen hätten, würde doch ein Großteil der Petitionen überhaupt nicht entstehen.
Im Großen und Ganzen gestaltet sich die Arbeit im Ausschuss insbesondere dadurch, dass in der Regel über alle parteipolitischen Grenzen hinweg das Bestreben der Ab
geordneten im Vordergrund steht, nach positiven Lösungen für die Probleme im Sinne der Petenten zu suchen. Mehr oder weniger intensiv wird mit den anwesenden Ministerien um Lösungen für die Petenten gerungen, besonders beim Aufstöbern von Handlungsspielräumen, die ja die Ministerien und Behörden haben. Das gelingt uns manchmal, aber besonders oft, wenn es um Baugenehmigungen, um Grundstücksfragen und diese Diskussionen geht. Zunehmend muss ich aber feststellen, dass Petitionen von ausländischen Bürgern und Asylbewerbern dagegen mit weniger Enthusiasmus beraten werden. Hier kann ich Herrn Kölbel nicht ganz zustimmen. Ich bedauere, dass solche Petitionsverfahren im Ausschuss immer zu schnell abgeschlossen, ja, aus meiner Sicht fast abgewürgt werden.
Auf begründete Hinweise und Bedenken kann in der Diskussion nicht ausführlich eingegangen werden. Nicht einverstanden bin ich auch mit folgender Praxis: Als Mitglied des Petitionsausschusses bekomme ich die Mitteilung des Ministeriums, dass Asylbewerber X/Y, der auch Petent ist, an einem festgesetzten Tag abgeschoben werden soll, ohne dass die Unumgänglichkeit dieser Maßnahme begründet wird. Die Behörden hingegen können durch In-Gang-Setzen oder sogar endgültiges Vollziehen von Abschiebungen somit das Petitionsverfahren auf ihre Weise erledigen. Ein solches Vorgehen schadet dem Petitionsrecht, denn auch Ausländer haben ein Grundrecht, dem Petitionsausschuss ihre Bitten vorzutragen, was ihnen somit entzogen wird. Hier haben wir in der letzten Sitzung für die weitere Arbeit eine andere Vorgehensweise festgelegt und ich hoffe und wünsche, dass diese zukünftig auch greift.
Ein ausgewähltes Beispiel, was mich ebenfalls unzufrieden stimmt: Sie erinnern sich an das Beispiel einer Familie mit mehreren behinderten Kindern, welche ein größeres Fahrzeug benötigte. Wir im Ausschuss plädierten einstimmig dafür, dass eine Lösung im Interesse der Petenten gefunden werden muss. Wir zogen sogar unseren Härtefallfonds hinzu, doch das zuständige Ministerium wollte einfach nicht. Dann hat auch der Ausschuss keine Chance, die Petition dem Petenten entsprechend zu bearbeiten. Das bedauere ich.
Ein weiteres Beispiel: Zu viele Petitionen fristen ein langes Dasein, da sie immer noch nicht zügig genug von Ministerien bearbeitet wurden. Schlimm wird es immer dann, wenn sich das Problem mit der Zeit dann schon erledigt hat, wie z.B. wenn es um Schulschließungen geht. Oft ist diese dann schon vollzogen, wenn wir als Ausschuss darüber diskutieren. Oder die Hilferufe der Förderschulen in Thüringen, die ihren Unterrichtsausfall in Größenordnungen nicht mehr verantworten können. Da gibt es unzählige Begründungen, Absichtserklärungen - die Petition wird abgeschlossen, aber das Problem besteht weiter. Natürlich liegt es an uns selbst, ob wir uns mit den Absichts
erklärungen zur Änderung von Missständen zufrieden geben. Wichtiger für die Aufwertung unserer Arbeit im Petitionsausschuss ist es zukünftig, besser an den Problemen dranzubleiben. Dazu wünsche ich uns gemeinsam weiterhin viel Kraft und immer ein offenes Ohr für die Petenten in Thüringen.
Mir liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Ich kann daher den Tagesordnungspunkt 21 schließen und rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt
Situation nach dem Sommerhochwasser - Auswirkungen auf Thüringen und seine Nachbarn Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2654
Wünschen die Antragsteller eine Begründung? Es wird keine Begründung gewünscht, dann bitte ich die Landesregierung um ihren Sofortbericht. Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gern komme ich dem Berichtsersuchen der CDU-Fraktion über die Auswirkungen des Sommerhochwassers nach. Ich werde einen Überblick geben über die Lage in Thüringen sowie eine Bilanz der Thüringer Hilfsmaßnahmen für die betroffenen Nachbarländer.
Thüringen war von Hochwassern vor allem in zwei Regionen betroffen. Landunter hieß es am 10. und 11. August in der Stadt Worbis, vor allem im Ortsteil Kirchohmfeld und auf dem Bornberg, auf dem 30 bis 40 Liter pro m² Niederschläge gemessen wurden. Fazit war, der Flutgraben in Richtung Worbis war rasch übergelaufen, Infrastrukturschäden an Straßen und Plätzen sowie Überschwemmungen in Kellern und Gebäuden wurden registriert. Der geschätzte Schaden in Worbis-Kirchohmfeld: 45.000 " Bereich der kommunalen Infrastruktur und 285.000 & ! ten Bereich. So schlimm das für die Betroffenen im Einzelfall ist, im Nachhinein können wir feststellen, es steht in keiner Relation zur Katastrophe in unseren anderen Nachbarländern. Konkret in Worbis sind insgesamt 24 Grundstücke, 42 Haushalte und 4 gewerbliche Betriebe betroffen, in Kirchohmfeld 9 Grundstücke und 14 Haushalte. Anerkennung und Dank verdienen die unzähligen freiwilligen Helfer, Bürgerinnen und Bürger, vor allem die 126 Kameraden der 10 Freiwilligen Feuerwehren von Worbis und Umgebung und ebenso die 35 Helfer vom THW sowie 14 Polizeibeamte, die bis in die Nacht im Einsatz waren.
Beachtlich ist auch die in diesen Tagen überall festzustellende Solidarität der Bevölkerung, die große Nachbarschaftshilfe vor Ort, und, Gott sei Dank, sind in Worbis und Umgebung keinerlei Personenschäden zu registrieren. Gegen Mitternacht vom 10. auf den 11. August war der Einsatz in Worbis beendet.
Ein Wort zur Schadensregulierung im Bereich Worbis: Es gilt die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden, über deren Anwendung in dem Moment entschieden wird, wo die Unterlagen insgesamt vorliegen. Wesentlich gravierender waren die Schäden im Landkreis Altenburger Land. Hier gab es vom 12. auf den 13. August starke Niederschläge, die enormes Hochwasser zur Folge hatten. Am 13. August, morgens um 10.11 Uhr, hat das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die höchste Hochwasseralarmstufe, die Alarmstufe 3, für die Gebiete an der Pleiße sowie im Landkreis Altenburger Land ausgerufen. Es ist leider ein erheblicher Schaden zu registrieren, erhebliche Überflutungen von Wohnungen, Kellern, Gewerbeobjekten sowie beträchtlicher Sachschaden in der Land- und Forstwirtschaft. Von 43 Gemeinden im Landkreis Altenburger Land sind 29 Gemeinden mit insgesamt 920 Haushalten betroffen. Der bisher bekannte Schaden wird auf ca. 70 Mio. ' ( ca. 10 Mio. )' * + , - in dieser Region erheblich mehr Sachschaden als in Worbis entstanden ist, auch hier ist, nicht zuletzt Dank der fachkundigen und umsichtigen Hilfe der Einsatzkräfte, keinerlei Personenschaden zu registrieren.
Erfolgreich im Einsatz waren hier 86 Polizisten, 50 Helfer des THW, 3.000 freiwillige Helfer, 76 Freiwillige Feuerwehren und eine Berufsfeuerwehr sowie 20 Kräfte der Bundeswehr vom Stützpunkt Gleima. Hauptschadensgebiet war das Gebiet um Gößnitz in der Verwaltungsgemeinschaft Saara, in der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue und im Bereich Rositz, vor allem dort im Ortsteil Gorma, wo ein Deichbruch zu einer Überflutung führte und etwa 30 Häuser erheblich beschädigt wurden. Dort arbeiteten die Helfer bis zum Rand der Erschöpfung und auch ihnen gilt, glaube ich, unser aller Dank.
Auch hier zur Schadensregulierung: bereits am 15. August hat das Thüringer Landesverwaltungsamt die nötigen Schadensfallvoraussetzungen als erfüllt angesehen. Das Thüringer Innenministerium hat sofort das Benehmen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und das Einvernehmen mit dem Finanzministerium hergestellt, so dass am 21. August das Schadensereignis insoweit festgestellt werden konnte. Das
war ein rasches Handeln, so dass den Betroffenen auch wirksam durch das Land geholfen werden kann. Hinzu kommt auf Ebene des Bundes ebenfalls eine Hilfe. In diesem Fall konkret rund 1,3 Mio. mitteln. Wir werden darauf achten, dass eine gerechte Mittelverteilung erfolgt. Ursprünglich war der Altenburger Landkreis zwar nicht berücksichtigt, und zwar deshalb, weil hier kein Katastrophenalarm ausgelöst worden war, so steht es auch nicht anders in unserem Katastrophenschutzgesetz drin, aber nach Intervention beim BMI wurde dann der Landkreis ebenfalls noch berücksichtigt.
Noch ein Wort zum Procedere der Schadensabwicklung. Zur Milderung von außergewöhnlichen Notständen infolge von Elementarereignissen von überörtlicher Bedeutung kann die Landesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Finanzhilfen gewähren. Finanzhilfen können bei existenzgefährdenden Schäden gewährt werden und sie dienen nicht dazu, nur das persönliche Lebensrisiko auszugleichen oder die sachlich gebotene Eigenvorsorge zu ersetzen. Nach den in den entsprechenden Vorschriften festgelegten Grundsätzen können nur schwere Schäden entschädigt werden.