Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt vor. In namentlicher Abstimmung wurden 69 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 15 gestimmt, mit Nein haben 54 gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 3).
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, morgen um 9.00 Uhr soll nach dem Willen der Christlich-Demokratischen Union eine Wahlkampfveranstaltung zum Thema "Arbeitslosigkeit" gestartet werden.
diesen Saal heute voll. Herr Böck, unser Antrag, den ich jetzt begründen möchte, ist ein Antrag für den Alltag, nicht für Wahltage.
Die Thüringer Verantwortung zur Schaffung von Arbeitsplätzen hat nämlich sehr viel mit der Finanzausstattung der Thüringer Kommunen zu tun. Der Freistaat geht mit seinen Kommunen nämlich sehr stiefmütterlich um, so zumindest nach der Einschätzung des Thüringer Städtetags. Deshalb unser Antrag zur Änderung des kommunalen Finanzausgleichs, der bekanntlich schon im August hier im Plenum auf der Tagesordnung stand. Der kommunale Finanzausgleich ist seit Jahren eine Manövriermasse für die Sanierung des Landeshaushalts. Die Disparitäten in der Entwicklung des Landeshaushalts und der Finanzausgleichsmasse des kommunalen Finanzausgleichs nehmen von Jahr zu Jahr zu. Zudem vermittelt der kommunale Finanzausgleich nicht die notwendige Planungssicherheit für die Kommunen. Das kann politisch doch wohl nicht gewollt sein. Kaum ein Kämmerer in den Kommunen kann frühzeitig die Haushaltsentwürfe für das kommende Jahr richtig planen, weil immer wieder mit Eingriffen des Landes in den Finanzausgleich zu rechnen ist.
Meine Damen und Herren, eine angemessene Beteiligung der Kommunen an den Landeseinnahmen ist kein Gnadenakt der jeweiligen Regierungspartei und der Landesregierung, sondern vielmehr Verfassungsauftrag. Die PDS hält es für erforderlich, dass im Zusammenhang mit dem neuen Haushalt auch der kommunale Finanzausgleich neu geordnet wird. Notwendig ist dabei insbesondere die Neubestimmung der Finanzausgleichsmasse nach dem Prinzip der Gleichmäßigkeit. Die Sachsen - und in Ansätzen auch die Brandenburger - haben hier durchaus Erfahrungen, auf die zurückgegriffen werden kann. Notwendig ist zudem eine Neuverteilung der Gesamtschlüsselmasse zwischen den Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden. Die unterschiedliche Steuerkraft und der differenzierte Aufgabenkatalog der Kommunen muss im Finanzausgleich stärkere Berücksichtigung finden. Die Auftragskostenpauschale hat nichts im Finanzausgleich zu suchen. Die Systematik der besonderen Finanzzuweisungen gilt es zu vereinfachen und bisher zweckgebundene Investitionsmittel des Finanzausgleichs müssen zugunsten der Investitionspauschale aufgelöst werden. Schließlich gilt es, den interkommunalen Finanzausgleich den neuen Bedingungen anzupassen und freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen finanziell zu fördern. Die einzelnen Forderungen werden wir in die Debatte einbringen.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Kommunen brauchen Hilfe. Neben dem Bund ist hier das Land gefordert. Setzen wir ein Zeichen und ordnen wir den kommunalen Finanzausgleich mit dem neuen Landeshaushalt neu. Nicht alle unsere Forderungen werden zu finanziellen Mehrbelastungen im Land führen. Wenn Mehrbelastungen entstehen, dann sind dies Ergebnisse einer anderen Schwer
punktsetzung im Landeshaushalt und zudem werden finanzielle Benachteiligungen der Kommunen aus der Vergangenheit notwendigerweise korrigiert. Über die konkreten Auswirkungen auf den Landeshaushalt wird nicht heute, sondern im Rahmen der Haushaltsdebatte zu sprechen sein. Heute muss der Landtag entscheiden, ob er überhaupt Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich will, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ebenso wie das Finanzausgleichsgesetz für Thüringen ist natürlich auch das vorangegangene Thema des Unterhaltsvorschusses ein rein kommunales Thema. Insofern wird auch hier deutlich, wenn die PDS zu beiden Themen Anträge stellt, wie unterschiedlich doch die Thematik auch von derselben Fraktion bewertet wird. Ich will mit zwei Sätzen zum Unterhaltsvorschuss auf zwei Dinge eingehen. Sie fordern im Antrag, dass z.B. eine Verlängerung der Unterhaltsvorschusszahlung durch die Landkreise geleistet wird. Vielmehr wäre wichtig gewesen, wenn Sie sich tatsächlich für allein erziehende Mütter und Väter einsetzen wollen, wenn Sie dagegen votiert hätten, in diesem Jahr die Bemessungsgrenzen für die Pfändungsfreigrenzen anzuheben.
(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Ja, da hat- ten wir einen Antrag vor der Sommerpause. Da haben Sie nicht zugestimmt, verdammt noch mal.)
Am Ende wirkt sich das für die ostdeutschen allein erziehenden Eltern nämlich viel schlimmer aus, aber so viel nur am Rande. Soweit allein erziehende Eltern nämlich unter die Pfändungsfreigrenzen fallen, bleibt der Unterhaltsvorschuss in der Kasse der Landkreise übrig und dort muss der Staat am Ende Vorsorge treffen. Ähnliches wie bei der Bundesratsinitiative zum Unterhaltsvorschussgesetz verlangen Sie nun auch beim Finanzausgleichsgesetz, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, ein Finanzausgleichsgesetz vorzulegen.
Bevor ich inhaltlich zum Antrag noch einmal etwas sagen will, möchte ich zumindest auf die verfassungsrechtliche Problematik des Antrags zu sprechen kommen, nämlich insofern, als dass das Prinzip der Gewaltenteilung und die Landesverfassung bei dem Antrag nicht beachtet worden sind. Wie Sie wissen, werden nach Artikel 81 unserer eigenen Landesverfassung Gesetze durch den Landtag selbst, durch die Landesregierung oder aber durch Volksbegehren eingebracht, insofern sie nicht selber in die Finanzverfassung des Landes eingreifen. Nach Artikel 76 Abs. 2 der
Landesverfassung entscheidet die Landesregierung aber selbst als Kollegialorgan, ob sie gesetzesinitiativ tätig wird. Das heißt insofern auch weiter, dass dem Landtag selbst ein Beschluss hinsichtlich der Bindung der Landesregierung, initiativ im Gesetzgebungsverfahren tätig zu werden, nicht zusteht. Das heißt eindeutig, dass dieser Antrag von vornherein eigentlich für die Tagesordnung gar nicht zulässig gewesen wäre.
(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Herr Moh- ring, allein damit, dass Sie jetzt reden, bewei- sen Sie das Gegenteil.)
Nichtsdestotrotz beraten wir zu dem Antrag. Ich will Ihnen aber auch inhaltlich sagen, dass dieser Antrag nicht nur hinsichtlich der Landesverfassung, sondern auch inhaltlich nicht dahin gehend greift, das zu erreichen, was Sie wollen, dass den Kommunen in Thüringen eine finanziell bessere Ausstattung zugebilligt wird. Zum einen fordern Sie mit dem Antrag eine Neubestimmung der Finanzausgleichsmasse und berufen sich darauf, dass sich die Einnahmen der Kommunen künftig proportional zu den Landeseinnahmen entwickeln sollen. Nun berufen Sie sich im Antrag darauf, dass insbesondere die Mittel aus Steuern, dem Länderfinanzausgleich oder Bundesergänzungszuweisungen zur Grundlage genommen werden sollen. Wenn Sie im laufenden Haushaltsjahr die Debatten verfolgt hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass allein im Jahr 2002 dem Freistaat Thüringen aus dem Länderfinanzausgleich 81 Mio. # niger zur Verfügung stehen. Das hätte, wenn man Ihre Vorschläge im Antrag hier in der Vorlage berücksichtigen würde, zur Folge, dass die kommunale Seite auch bei den 81 Mio. # 37 ( &gleichszuweisungen mit der Hälfte, also 40 Mio. 5 einnahmen beteiligt worden wäre. Genau das wollten wir nämlich nicht. Deshalb ist auch an dieser Stelle schon Ihr Antrag völlig in die falsche Richtung geleitet. Aber Ihr Antrag geht noch weiter, indem Sie fordern, dass in einem weiteren Finanzausgleichsgesetz, was nach Ihren Vorstellungen die Landesregierung vorlegen sollte, nach unserer Meinung aber viel besser durch Sie selbst eingebracht werden sollte, nämlich durch Ihren eigenen Gesetzentwurf, an dem man tatsächlich anhand seiner Eckwerte diskutieren könnte, fordern Sie in Ihren Vorschlägen weiter und berufen sich auf die Begründung, dass die Finanzausgleichsmasse seit 1995 Manövriermasse des Finanzministeriums zur Haushaltskonsolidierung gewesen wäre. Ein Blick in den Haushalt hätte Sie darüber Besseres gelehrt. Ich will einige Eckwerte noch einmal dazu aufrufen. Insgesamt stehen im kommunalen Finanzausgleich 1,92 Mrd. &6(1gung. Insgesamt steht neben den außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs veranschlagten Mitteln in den einzelnen Ressorts für die kommunalen Haushalte eine Masse von 2,8 Mrd. &6(1 " Pro-Kopf-Zuweisung pro Einwohner in Thüringen von 780 Finanzzuweisung aller deutschen Länder und führt insofern auch, obwohl die Thüringer Kommunen im Steueraufkommen an der letzten Stelle stehen, innerhalb der Vergleichszahlen der
neuen Bundesländer durch die erhöhten Pro-Kopf-Zuweisungen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichsmasse auch zu einem Spitzenwert unter den fünf neuen Bundesländern. Deshalb, meine Damen und Herren, zeigt Ihre Begründung im Antrag schon, dass Ihre eigenen PDS-Vorschläge nicht geeignet sind, die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern und der Mangel an Mindereinnahmen, so wie er hier beschrieben wurde von mir, letztendlich nur dazu führt, dass dieser Mangel an Mindereinnahmen neu verteilt werden soll, und das führt am Ende nicht zu mehr Geld in den kommunalen Kassen.
Das Prinzip der Gleichmäßigkeit, was Sie im Antrag weiter fordern, findet in Sachsen übrigens Gesetzesform und führt dort aber, das will ich auch deshalb noch einmal erwähnen und zeigen, dass Ihr Antrag auch an dieser Stelle in die falsche Richtung führt, dazu, dass 40 bis 50 / wohner in Sachsen aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse weniger zur Verfügung stehen. Das Prinzip der Gleichmäßigkeit hätte übrigens auch zur Folge, dass die Thüringer Kommunen bei Steuerausfällen im Freistaat mit 100 Prozent an den Steuerausfällen beteiligt sind, während nach unserem Finanzausgleichsgesetz, so wie es derzeit Gültigkeit hat, an den Steuermindereinnahmen die Kommunen ebenfalls nur mit 50 Prozent beteiligt sind. Ihre Vorschläge, würden sie so umgesetzt, wie in der Vorlage beschrieben, würden im Jahr 2003 die Finanzausgleichsmasse um 86 Mio. 4+weitere 63 Mio. mindern. Wovon hier noch die Rede sein kann, dass Sie meinen, mit Ihrem Antrag die kommunale Finanzsituation verbessern zu wollen, steht völlig in den Sternen und ist in diesen Träumereien, die heute früh schon angesprochen worden sind, fortzuführen.
Meine Damen und Herren, dennoch und zumindest in dem Grundziel besteht ja tatsächlich Einigkeit, nämlich dort, dass eine Gemeindefinanzreform unbedingt nötig ist. Die rotgrüne Bundesregierung, wir haben das hier im Plenum schon einmal angesprochen, hat eine Legislaturperiode dort zu handeln verschenkt. Die Kommission, die Finanzminister Eichel in den letzten Monaten vor der Bundestagswahl eingerichtet hat, tagt erstmals wieder im Oktober, einen Monat nach der Bundestagswahl. Die Problematik Kommunalfinanzen, weshalb die Kommission eigentlich eingesetzt wurde, findet sich auf der Tagesordnung im Oktober gar nicht wieder. Wer also meint und fordert, die Landesregierung möge tätig werden, den bitte ich immer bei der Frage der Finanzreform zuerst seinen Blick nach Berlin zu richten. Dort sind vier Jahre leider verschenkte Zeit, denn das fehlt den kommunalen Haushalten.
Meine Damen und Herren, wir haben auch das schon einmal angesprochen, aber der PDS-Antrag gibt Gelegenheit, auch zu dem Thema noch einmal zwei Punkte anzusprechen, nämlich warum die kommunale Finanzkrise in ganz
Deutschland, nicht mehr nur in den ostdeutschen Bundesländern, so akut geworden ist. Sie findet ihre Ursache, und das kann man in den Wirtschaftszeitschriften nachlesen, im Steuerrechtsänderungsgesetz des vergangenen Jahres, dazu im Weiteren in der Verschiebung sozialer Krisenkosten zulasten der kommunalen Ebene. Dort sind an erster Stelle noch einmal zu nennen die brutalen Ausfälle in der Gewerbesteuer. Wer weiß, dass die kommunale Ebene insgesamt aus ihrem Gesamtsteueraufkommen 36 Prozent aus der Gewerbesteuer bezieht, und weiß, dass das im Umfang in Deutschland ca. 3 Mrd. * # 0 1 lich, warum diese Ausfälle im Gewerbesteuerbereich so dramatisch auf die kommunalen Haushalte wirken.
Ich will am Beispiel von drei Thüringer Städten noch einmal zeigen, wie die Ausfälle, in EURO gesprochen, sich hier auswirken: Gera hat in diesem Jahr 4 Mio. Ausfälle im Gewerbesteuerbereich zu verzeichnen. Die kreisfreie Stadt Weimar 1,6 Mio. mal weitere 2,7 Mio. !(7 2#" & * meine Damen und Herren, dort ist die Problematik und auch die Finanzkrise zu suchen. Ein Blick in den Haushalt und auch in die Mittelfristige Finanzplanung der vorangegangenen, aber auch der künftigen Jahre zeigt Ihnen, dass wir in der Finanzausgleichsmasse in Thüringen eine Schlüsselzuweisung für die laufenden Ausgaben im Haushalt, aber auch eine Schlüsselzuweisung im Investitionsbereich, halt nicht die kommunale Schlüsselzuweisungsmasse dafür benutzt haben, um den Landeshaushalt zu konsolidieren, sondern über die Jahre hinweg konstante Beiträge gezahlt haben und diese sogar erhöht haben. Wir wollen das auch im kommenden Haushalt fortsetzen. Trotz der schwierigen Finanzsituation, von der der Freistaat Thüringen, aber auch andere Bundesländer in Deutschland betroffen sind, wollen wir die Schlüsselzuweisung im Investitionsbereich, aber auch in den übrigen Bereichen für die kommunale Ebene gleich halten. Das setzt natürlich auch enge und konzentrierte Haushaltsberatungen voraus. Frau Sedlacik sagte vorhin in ihrer Wortmeldung, Sie will mit Ihrem Antrag Planungssicherheit für die kommunale Ebene schaffen, aber die Planungssicherheit für die kommunale Ebene schaffen wir eben auch nur, wenn der Landeshaushalt im Dezember verabschiedet ist und nicht - wie die PDS andererseits wieder vorschlägt - erst im Januar verabschiedet wird. Jeder weiß, dass die Landkreise, die Städte und Gemeinden in Thüringen verpflichtet sind, auch bis zum Dezember des vorangegangenen Jahres ihre Kreishaushalte und Stadthaushalte aufzustellen. Das können sie aber nur, wenn sie auch gesicherte Daten vom Freistaat Thüringen bekommen, und deshalb ist es unsere oberste Pflicht,
auch in diesem Jahr unseren Doppelhaushalt zu verabschieden. Dann können wir der kommunalen Ebene auch Planungssicherheit geben und das wollen wir auch machen.
Meine Damen und Herren, das Steuerrechtsänderungsgesetz hat aber auch dazu geführt, dass die Gewerbesteuerumlage von 20 auf 30 Prozent erhöht wurde. Jetzt weiß jeder, von dem übrigen Geld, was noch eingeht an Gewerbesteuer und Steueraufkommen, müssen noch höhere Abgaben an die obere Ebene Bund und Land geleistet werden. Das hat letztendlich den kommunalen Haushalt ruiniert und wir haben es in unserem Wahlprogramm gesagt und ich sage es jetzt auch hier noch einmal - ich hoffe, dass wir im September auch die Gelegenheit bekommen, das umzusetzen: Wir wollen die Gewerbesteuerumlageerhöhung auf 30 Prozent wieder rückgängig machen. Das gibt der kommunalen Seite auch wieder freie Finanzspielräume, auch ihre eigenen Haushalte zu sanieren, aber auch, um noch Gestaltungsspielräume zu haben. Das, was in den letzten vier Jahren passiert ist, weiß nicht nur jeder Bürger in seinem eigenen Portemonnaie zu schätzen, dass nämlich nichts mehr übrig ist von jedem verdienten EURO, sondern das weiß mittlerweile auch jeder kommunale Haushälter, das wissen SPD-Haushälter wie CDU-Haushälter und dort, wo es sie gibt, auch Grüne und vielleicht sogar PDS-Haushälter, dass die jetzige Bundesregierung jedenfalls dafür gesorgt hat, dass in den kommunalen Kassen absolut kein Cent und EURO mehr zu finden ist.
Das muss dringend geändert werden, deshalb haben wir gefordert, dass die Kommission eingesetzt und tätig wird. Was jetzt die Folge ist, dass die Kommission, die die Gemeindefinanzreform bearbeiten soll, zwar eingesetzt ist, aber vor Oktober überhaupt nicht mehr berät. Das führt zu einem unerträglichen Zustand, weil es nämlich im Ergebnis heißt, dass auch im nächsten Haushaltsjahr, also schon 2003, mit deutlichen Änderungen für die kommunale Ebene nicht zu rechnen ist und auch die kommunalen Kassen im nächsten Jahr weiter Not leidend sein werden. Das bedarf einer dringenden Änderung. Nichtsdestotrotz, weil auch die rotgrüne Bundesregierung originäre Arbeitslosenhilfe abgeschafft hat, Sie wissen das und dass zusätzlichen Mehrbelastungen im Bereich der Sozialhilfe und des örtlichen Sozialhilfeträgers, also der kreisfreien Städte und der Landkreise, geführt hat. Diese Kosten, auch neben den Kosten, die im Unterhaltsvorschuss geleistet werden müssen, nehmen mittlerweile einen Großteil des Sozialbudgets der kommunalen Haushalte ein und dort bedarf es einer dringenden Kehrtwende, das wissen auch die Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes, aber auch des Landkreistages, dort ist jegliche Handlungsmöglichkeit für die kommunale Ebene weggenommen.
Meine Damen und Herren, ganz zuletzt, an den Beispielen, was in den letzten vier Jahren verabsäumt wurde, will ich noch einmal auf die Sonderabschreibungen aus den UMTSErlösen hinweisen. Sie wissen, dass die Bundesregierung 50 Mrd. 6 gerungen der UMTS-Lizenzen. In der Summe führt das dazu, dass an allen Telekommunikationsstandorten in Deutschland für die nächsten 20 Jahre weitere 400 Mio. " schrieben werden. Die fehlen in den Kassen der kommunalen Ebene und haben zur einseitigen Vermehrung von Einnahmen
auf Bundesebene geführt. Aber es ist auch hier unterblieben, für einen gerechten Ausgleich zu sorgen. Wir haben das unzählige Male hier am Podium angemahnt und darauf hingewiesen. Jetzt schreien alle, wo die Folgen in der Kasse spürbar geworden sind, aber das ist auch manchmal ein Problem von Politik und Vermittlung von Politik, dass man zwar im Vorfeld viel auf fehlerhafte Entscheidungen hinweisen kann, aber auch die Öffentlichkeit und die Betroffenen erst dann reagieren, wenn sie merken, dass ihre Kassen oder ihre Portemonnaie leer sind.
Wir wollen aber noch einmal, weil auch nächste Woche natürlich eine Entscheidung für viele Bürgerinnen und Bürger auch in Thüringen ansteht, darauf hinweisen und auch zeigen, wer in den letzten vier Jahren für welche Politik Verantwortung getragen hat.
Meine Damen und Herren, die PDS fordert mit dem Antrag auch die Neuverteilung der Gesamtschlüsselmasse innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Sie wissen, dass innerhalb der Verteilung der Gesamtschlüsselmasse das Wunder von Gotha zu Grunde liegt, und wir sind in unserer Fraktion fest davon überzeugt, vor allem die Innenpolitiker, dass dieses Wunder von Gotha, die Aufteilung 25 : 75, Sie kennen diesen Grundsatz, der da vereinbart wurde, so schnell nicht zu wiederholen ist. Deshalb reicht es nicht aus, wenn Sie in Ihrem Vorschlag meinen, die Landesregierung möge einen neuen Vorschlag unterbreiten, weil die Differenzpunkte nicht bei der Landesregierung zu suchen sind, sondern in dem fehlenden Einvernehmen zwischen Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag auf der anderen Seite. Dort muss zuerst das Einvernehmen hergestellt werden und erst dann kann der Gesetzgeber an dieser Stelle tätig werden und sollte auch nicht vorher voreilig tätig werden, weil immer im Interesse von uns auch liegen muss, dass die kommunale Familie Einigkeit auf dieser Ebene der Verteilung der Mittel vereinbart hat.
Meine Damen und Herren, Sie fordern in Ihrem Antrag auch freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen. Wir unterstützen das sogar, aber angesichts der Lage des Haushalts im Freistaat, den wir natürlich beachten müssen, bedarf es möglicherweise goldener Zügel, die wir nicht finanzieren können. Es bleibt auch für den Landesgesetzgeber eine vordringliche Aufgabe, freiwillige Gemeindezusammenschlüsse, vor allen Dingen unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft, voranzutreiben, um effektivere und auch deutliche handhabbarere und größere Strukturen zu erzielen. Aber natürlich reicht es deshalb nicht aus zu rufen, so wie es die PDS tut, die Finanzausgleichsmasse einfach zu erhöhen und damit zu meinen, jetzt sei alles geregelt, weil uns im Freistaat Thüringen, ich will es noch einmal sagen, in diesem Jahr durch Mindereinnahmen beim Steueraufkommen über 700 Mio. sind. Im nächsten Jahr fehlen uns zur Deckung des Haushalts weitere 600 Mio. *(1 " %haltsberatungen noch zur Aufgabe steht, auch diese Deckungslücke zu schließen. Das heißt, wenn wir einerseits auf unserer Ebene, dort, wo wir entscheiden können, nur mit dem
Mangel zu kämpfen haben, nämlich an Steuermindereinnahmen, und auf der anderen Seite auch auf Bundesebene, die in Berlin uns Entscheidungen aufgebürdet haben, die bei uns zu tatsächlichen Verlusten in Geld führen, können wir eben nicht beide Seiten bewegen, sondern wir brauchen auch gute Entscheidungen für den Freistaat in Berlin und für die kommunale Ebene. Auch dann haben wir erst einmal die Möglichkeit, hier auf unserer Entscheidungsebene, also im Thüringer Landtag, Entscheidungen auch für die Kommunen mit weiterer, vielleicht auch besserer Ausstattung zu treffen. Daran fehlt es und deshalb verweisen wir natürlich auch noch einmal auf die vergangenen vier Jahre für die, die in Berlin Verantwortung hatten. Meine Damen und Herren, die PDS schlägt in ihrem Antrag weiter vor, alle die Fördermittel, die außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs in den Einzelressorts veranschlagt worden sind, im KFA selbst zu veranschlagen. Ich will auch noch einmal verdeutlichen, welche Folge das hätte. Insgesamt sind außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs 900 Mio. zelressorts veranschlagt. Den kommunalen Finanzausgleich um diese 900 Mio. (& stocken, führt zu solchen Verwerfungen im Landeshaushalt, die kann niemand verantworten und diese Vorschläge sind finanzpolitisch völlig unseriös. Was denn - wenn überhaupt - machbar wäre, dazu bedarf es aber Spielräume im Haushalt, die wir derzeit nicht haben, ist, möglicherweise den Anteil der Auftragskostenpauschale, die jetzt noch im Finanzausgleich vorhanden ist, herauszunehmen und den Anteil zu ersetzen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus Mitteln, die in den Einzelressorts veranschlagt sind. Das ist eine wesentlich geringere Summe, aber das lässt sich natürlich nicht so einfach machen, solange der Landeshaushalt so klamm und mit Deckungslücken beschwert ist. Dazu bedarf es massiver Steuerrechtsänderungen auf Bundesebene und sprudelnderer Steuereinnahmen auf Landesseite. Erst dann lässt sich diese Problematik möglicherweise nachjustieren.
Meine Damen und Herren, fest steht jedenfalls eines, mit dem vorgelegten Antrag zur Aufforderung der Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes löst die PDS-Fraktion - und wenn der Landtag dem folgen würde, der Landtag selbst - die Finanzkrise der Kommunen nicht. Der Antrag ist daher abzulehnen. Vielmehr bedarf es, ich will es noch einmal sagen, einer umfassenden und vor allem schnellen Gemeindefinanzreform auf Bundesebene. Die Verantwortung dafür tragen die Entscheider in Berlin. Ich kann nur an alle, auch kommunalen Verantwortlichen appellieren, dafür nächste Woche die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Kollege Mohring, nur auf zwei Dinge Ihrer Rede möchte ich noch einmal ganz kurz replizieren. Sie haben kritisiert, dass die Bundesregierung die Gemeindefinanzreform noch nicht auf den Weg gebracht hat. Ich meine, ich hätte mir ja denken können, dass Sie es nicht lassen können, die Wahlkampfkeule auch bei diesem Thema auszupacken. Ich hätte mir gewünscht, es wäre unterblieben. Aber wenn es denn nun einmal so ist, dann muss man natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass die Gemeindefinanzreform deshalb noch nicht auf den Weg gebracht worden ist, weil durch die Klage der Ihnen auch bekannten Länder der Abschluss des Länderfinanzausgleichs um über ein Jahr verzögert worden ist.
Dieses eine Jahr fehlt uns, um diese Aufgabe Gemeindefinanzreform frühzeitiger anzugehen. Wenn man diskutiert, Herr Köckert, dann sollte man wenigstens so fair sein, auch diese Zeitschiene zur Kenntnis zu nehmen.