Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Worüber reden wir denn eigentlich?)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Na über den Bundeshaushalt!)

Herr Lippmann wir reden über die Ursachen. Ich lege großen Wert darauf, wenn wir uns mit dem Haushaltsentwurf für die nächsten zwei Jahre beschäftigen, dass wir uns nicht nur über die Folgen der Finanzmisere auseinander setzen, sondern dass wir einmal die Ursachen unserer Finanzmisere ergründen.

(Beifall bei der CDU)

Natürlich sind wir in Thüringen betroffen. Schauen Sie sich doch unsere Beschäftigungszahlen an. Der Großhandel geht um 5,4 Prozent zurück, der Einzelhandel um 1,7 Prozent, im Gastgewerbe geht es um 3,5 Prozent zurück, der Bau reduziert die Beschäftigung um 18 Prozent. Der einzige Teil, der noch ein Wachstum in Thüringen hat, ist die Industrie, die mit 1 Prozent zulegt. Aber die kann die anderen Bereiche nicht mehr ausgleichen. Wir hatten in den letzten Jahren ein durchschnittliches Beschäftigungswachstum in der Industrie von 7 Prozent und dort müssen wir wieder hinkommen. Dann haben wir, sowohl Land als auch Kommunen, keine Finanzprobleme mehr im Freistaat Thüringen.

Meine Damen und Herren, es wird immer so viel gestritten, ob ein Doppelhaushalt sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Ich glaube, gerade die letzten zwei Jahre haben gezeigt, dass ein Doppelhaushalt etwas außerordentlich Sinnvolles ist.

(Beifall bei der CDU)

Die Kommunen, die Unternehmen, Verbände, Vereine, die Staatsverwaltung profitieren außerordentlich von der höheren Planungssicherheit,

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Von den Haushaltssperren.)

die ihnen ein zweijähriges Zahlenwerk bietet. Sowohl Verwaltung als auch Parlament werden entscheidend entlastet, da sie das komplexe Planungsverfahren für einen zweijährigen Zeitraum vornehmen können. Die Rechte des Parlaments werden bei einem Doppelhaushalt in keiner Weise berührt. Die Möglichkeit des Gesetzgebers, Einfluss zu nehmen, besteht zu jeder Zeit. Wir nutzen also ein solides und flexibles System und der Doppelhaushalt ist ein Instrument für mehr Stabilität und deswegen werden wir es auch in Zukunft nutzen.

(Beifall bei der CDU)

Was wir mit diesem Etatentwurf allerdings nicht mehr gemacht haben: Wir haben kein Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt. Es machen sich allerdings umfangreiche Gesetzesänderungen notwendig. Schon heute wird ein Gesetz zur Errichtung der Talsperrenverwaltung beraten, weitere werden folgen: der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Neustrukturierung der Sozialhilfe, der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz sowie ein Hochschulgesetz, das sich neben den bereits erwähnten Möglichkeiten auch mit Studiengebühren für Langzeitstudenten befassen wird. Trotz aller Sparzwänge hat die Landesregierung auch innerhalb des aktuell zur Diskussion stehenden Doppelhaushalts Prioritäten gesetzt. An der Spitze stehen dabei die innere Sicherheit, die Hochschulen, die Familien, die Kinder und die Thüringer Kommunen.

Meine Damen und Herren, Ende letzten Jahres wurde mit dem ersten Nachtragshaushalt ein Programm verabschiedet, das den verstärkten Kampf gegen den Terrorismus zum Ziel hatte. Der vorliegende Entwurf des Landeshaushalts setzt den eingeschlagenen Kurs zur Stärkung der inneren Sicherheit fort. So werden sich die Ausgaben im Bereich der Polizei und des Verfassungsschutzes im Jahr 2003 um 13,5 Mio.   #! & & Mio.  gegenüber 2002 erhöhen. Die mit dem Nachtragshaushalt ausgebrachten 127 neuen Stellen im Geschäftsbereich des Innenministeriums sind weitgehend besetzt. In den Jahren 2003 und 2004 sind jeweils 317 Hebungen von Polizeivollzugsstellen vorgesehen. Damit werden weitere Schritte zur Angleichung der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Laufbahnanteile sowie der Stellenobergrenzen abgeschlossen. Für die Sicherung der Ausbildung der Polizei werden 121 zusätzliche Anwärterstellen im gehobenen Dienst geschaffen. Das geschieht durch Umsetzung von Stellen aus dem Landesverwaltungsamt und durch Hebung von Anwärterstellen des mittleren Dienstes. Der ursprünglich für 2002 vorgesehene Ausbau des landesweiten Datennetzes für den Brand- und Katastrophenschutz soll nunmehr im Jahr 2003 realisiert werden. Der Entwurf sieht dafür 1 Mio. ( "3 4 !* men an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz werden im Jahr 2003 und 2004 mit 2,6 Mio. ! " !+  (( Voraussetzungen zur Ausrichtung der Ausbildung auf Schadenslagen, die aus terroristischen Angriffen resultieren, geschaffen. Unter anderem ist die Errichtung eines Trockenübungshauses und einer Brandsimulationsanlage vorgesehen. Die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Zentralisierung der Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei im Bildungszentrum in Meiningen werden weiter verbessert. Im ersten Bauabschnitt wird ein zentrales Unterrichtsgebäude im Wege der alternativen Finanzierung neu errichtet. Mit dem zweiten Bauabschnitt werden die vorhandenen Gebäude bei laufendem Lehrbetrieb schrittweise umgebaut und saniert. Die Gesamtkosten liegen hier bei 36 Mio. 

Meine Damen und Herren, Wissenschaft und Forschung liefern die Grundlagen für Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft und damit für die Zukunft Thüringens. Die Thüringer Hochschulen leisten als Zentren des Wissenschaftssystems des Landes einen wesentlichen Beitrag, die Wettbewerbschancen der Hochschulen sollen deswegen weiter verbessert werden. Auch soll ihre Profilierung weiter unterstützt und ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft gesichert werden. Neue Leitlinien werden deshalb das Verhältnis des Freistaats zu seinen Hochschulen beschreiben. Partnerschaftliche Verabredungen, Hochschulautonomie und Wettbewerb sind die Leitlinien des zukünftigen Steuerungsmodells. Die Eckpfeiler dabei sind:

1. Planungs- und Finanzierungssicherheit über einen längeren Zeitraum durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen Landesregierung und Hochschulen,

2. Budgetierung der Hochschulhaushalte und bestmögliche Flexibilität in den Hochschulhaushalten,

3. Einführung einer leistungs- und belastungsorientierten Mittelvergabe im Verhältnis Staat - Hochschulen und

4. Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen sowie Einführung der Kostenrechnung an Hochschulen.

Meine Damen und Herren von der Opposition, ich will einem Aufschrei Ihrerseits gleich vorbeugen. Im Etat der Hochschulen haben wir trotz äußerst angespannter Haushaltslage keine Kürzungen vorgenommen. Verändert haben wir lediglich die Veranschlagungspraxis mit Drittmitteln. Diese werden nicht mehr als durchlaufende Posten, als Einnahmen und Ausgaben etatisiert. Selbstverständlich stehen die Einnahmen aus Drittmitteln den Hochschulen für die vorgesehenen Zwecke zusätzlich zur Verfügung. Auch hier sei noch einmal daran erinnert: Ein Teil der Drittmittel stammte natürlich aus dem Kapitel 15 26. Einen Teil der Drittmittel hatten wir in der 15 26 als Ausgabe geplant, um sie in der 15 05 oder 15 10 als Einnahme wieder hineinzunehmen und dort wieder als Ausgabe in den Hochschulkapiteln zu verausgaben. Das hat auch etwas mit Haushaltsklarheit und -wahrheit zu tun, dass die Drittmittel jetzt nicht mehr zum Teil doppelt veranschlagt im Haushalt vorhanden sind. Die zwischen der Landesregierung und den Hochschulen für die Haushaltsjahre 2003 bis 2006 zu schließende Rahmenvereinbarung trägt dem in § 105 Thüringer Hochschulgesetz fixierten Auftrag zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Haushaltswirtschaft der Hochschulen Rechnung. Thüringen stellt seinen Hochschulen im Jahre 2003 Landesmittel von rund 315 Mio.   &(  $ % .gung. Im Bereich Forschung bestehen vielfältige gemeinsame Finanzierungen zwischen Bund und Ländern, die die Landschaft der außeruniversitären Forschungseinrichtungen dominieren. Das Landesinteresse an der institutionellen Förderung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen als eine der drei Hauptsäulen der Thüringer Forschungs- und Entwicklungslandschaft ist insbesondere durch ihren maßgeblichen Beitrag zum Technologietransfer der Thüringer Forschung in die Wirtschaft begründet.

Ein weiteres, für die Landesregierung elementares Thema sind die Thüringer Familien und Kinder.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Die Förderung des Familienlebens und die weitere Verbesserung kinderfreundlicher Bedingungen sind eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft überhaupt.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung hat daher die Ausgaben für Kinder, Familie, Jugend auf dem gegenwärtig hohen Niveau gehalten. Der Freistaat gehört neben Ländern wie Bayern, Ba

den-Württemberg und Sachsen zu den wenigen Ländern, die ein besonderes Landeserziehungsgeld gewähren. Dass wir die Mittelansätze in den nächsten beiden Jahren um jeweils 1,5 Mio.   5 ! erhöhen müssen, erfüllt uns mit Freude und ist nicht zuletzt ein Zeichen dafür, dass unsere konsequente Politik für Familien erfolgreich ist.

(Beifall bei der CDU)

Damit einhergehend führen wir auch die Förderung von Kindertageseinrichtungen auf im bundesweiten Vergleich hohem Niveau fort. Auch dafür stehen 134,5 Mio.  Haushalt; das entspricht einer abermaligen Steigerung gegenüber dem Vorjahr.

(Beifall bei der CDU)

Schließlich ist zu erwähnen, dass auch die bewährte Jugendpauschale stabil gehalten und um einen Titel für Zuwendungen zu einem neuen Landesprogramm zur Förderung der Schuljugendarbeit ergänzt wird. Die Schulträger sollen damit in die Lage versetzt werden, an den Schulen vorhandene Infrastruktur und Kompetenz zur verbesserten Jugendarbeit vor Ort zu nutzen.

Ich freue mich, dass das alles trotz der schwierigen Haushaltslage gelungen ist. Hier gilt genau wie in anderen genannten Bereichen, wenn wir bei sinkenden Einnahmen gleich viel oder sogar mehr Geld für bestimmte Zwecke ausgeben, dann ist das ein Zeichen unseres politischen Willens, hier trotz knapper Kassen einen besonderen Schwerpunkt zu setzen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ein schwieriges gleichwohl für Thüringen zentrales Thema ist die Situation der Fernwasserversorgung. Sie war natürlich in den letzten Jahren durch rückläufige Fernwassermengen und einen vergleichsweise hohen Fernwasserpreis von durchschnittlich 85 Cent je Kubikmeter gekennzeichnet, und das, obwohl wir den Abgabepreis auf 18 Cent subventioniert hatten. Wir werden uns heute in zwei Gesetzentwürfen mit diesem für unsere Bürger wichtigen Thema befassen.

Meine Damen und Herren, die Entwicklung der Ausgaben im Verantwortungsbereich des Kultusministeriums ist nach wie vor von weiter rückläufigen Schülerzahlen geprägt. Ich höre landauf, landab das Geschrei: Keinen Stellenabbau bei Lehrern! Ich möchte in diesem Zusammenhang nur einmal in Erinnerung rufen, an allen Thüringer Schulen ist die Klassenstärke von 1999 bis 2002 rückläufig, besonders an Grundschulen. Dort hat sich die Klassenstärke von 20,6 auf 18,2 Schüler pro Klasse reduziert. Der Lehrerabbau verschlechtert nicht diese Situation. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir verbessern trotz Abbaupart das Lehrer-Schüler-Verhältnis an Thüringer Schulen und wir verbessern die Rahmenbedingungen für un

sere Schulen.

(Beifall bei der CDU)

Zeigen Sie mir ein Land, in dem Sie günstigere Relationen finden. Sie werden sich schwer tun. Das Ausbleiben entsprechender Schülerzahlen gebietet jedoch einen Stellenabbau zumindest in moderater Form, deswegen wird es auch bei dem von der Landesregierung beschlossenen Stellenabbaupart bleiben. Wir haben auch rund 4.500 Angestelltenstellen in Beamtenstellen umgewandelt. Wir werden auch weiterhin Lehrer verbeamten.

Noch eins, meine Damen und Herren, ich sehe in Thüringen deutliche Unterschiede bei den kommunalen Schulträgern, was die bauliche Situation ihrer Schulen betrifft. Fahren Sie einmal durch das Land und Sie werden schnell mitbekommen, welchem Schulträger seine Schulen etwas Wert sind; Sie werden aber auch sehen, wer lieber andere Schönheiten finanziert. Deswegen ist uns die bauliche Entwicklung der Thüringer Schulen wichtig. Das Schulbausanierungsprogramm ist nur ein Baustein.

Die Neuordnung der Theater- und Orchesterfinanzierung gehört sicherlich mit zu den Herausforderungen dieser Legislaturperiode. Im Entwurf zum Kommunalen Finanzausgleich finden Sie deshalb erstmalig verbindliche Erläuterungen zu den Zuweisungen für Theater und Orchester. Mit jährlich mehr als 65 Mio.  den wir die außergewöhnliche Bedeutung, die wir der Entwicklung der Kulturlandschaft beimessen. Wir binden allerdings die Bereitstellung dieser Gelder einerseits an die vertragliche Festlegung über die Profilierung der Theater und Orchester und andererseits an die Erbringung eines Finanzierungsanteils durch die Kommunen.

Meine Damen und Herren, im Bereich des Wohnungsbaus reduziert der Bund die Finanzhilfen auf der Grundlage des Artikels 104 für die Förderung des Wohnungsbaus. Das ist angesichts des Wohnungsleerstands richtig und führt dort zu verminderten Ausgabeansätzen. Die Schwerpunkte der Wohnungsbauförderung liegen künftig in der Pflege, Erhaltung und Modernisierung sowie im Umund Ausbau des Wohnungsbestands, in der kontinuierlichen Erweiterung des Anteils selbst genutzten Wohneigentums und im Wiederbeginn einer Neubauförderung für besondere Formen des Mietwohnungsbaus in Baulücken und Brachen der Stadtzentren im Zusammenhang mit dem Stadtumbauprogramm Ost. Ab Haushaltsjahr 2002 wird die Städtebauförderung in den neuen Ländern durch ein neues Programm "Stadtumbau Ost für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen" ergänzt. Das Programm zielt auf die Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen ab, indem Stadtquartiere durch bauliche Maßnahmen aufgewertet und Wohnungsleerstände abgebaut werden. Zur Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren werden für die neuen Länder in den nächsten Jahren je 26 Mio.  "' /! gens an den Bundeszuweisungen des Stadtumbauprogramms Ost in den

nächsten Jahren bis 2009 beträgt insgesamt 172 Mio.  Wir können damit in ein Programmvolumen in einer Größe von 425 Mio.  ( 2  ! den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen von 160 Mio. '+ ( 26ren von 241 Mio.  !      7 ! Altbauquartieren von 24 Mio. 

Meine Damen und Herren, umfangreiche Investitionsprogramme haben wir in den vergangenen Jahren im Gesundheits- und Sozialwesen umgesetzt. Diese Programme werden jetzt zum Abschluss gebracht. Wir haben uns trotz des Einspardrucks dazu bekannt, dass das von Bund, Land und Krankenhausnutzern gemeinsam finanzierte Krankenhausinvestitionsprogramm ohne Abstriche fortgeführt wird. Mit dem vorliegenden Haushaltsplan wird sichergestellt, dass das Krankenhausinvestitionsprogramm mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 1,4 Mrd.  ! und durchfinanziert werden kann. Der Entwurf des Landeshaushalts sieht dazu die entsprechenden Haushaltsansätze und Verpflichtungsermächtigungen bis 2006 vor. Darüber hinaus wird aufgrund des noch bestehenden Investitionsbedarfs in den 53 Krankenhäusern schon jetzt der Verpflichtungsrahmen für ein Landesprogramm in einem Gesamtumfang von 305 Mio.  ! , 8!men des Sonderinvestitionsprogramms für Pflegeeinrichtungen nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz wird durch die Haushaltsansätze und Verpflichtungsermächtigungen sichergestellt, dass der Bau und die Sanierung von Pflegeheimen bis Ende 2005 abgeschlossen werden kann. Wir haben dann das Ziel erreicht, die Pflegeinfrastruktur mit rund 10.000 Pflegeplätzen in Thüringen grundlegend zu sanieren und neu zu schaffen. Wir haben in dem Zusammenhang strukturelle Änderungen in der Förderung von Pflegeplätzen beschlossen. Die Einführung eines Pflegewohngeldes soll die Umstellung der bisherigen Objektförderung auf eine Subjektförderung sichern.

Im Bereich der Sozialhilfe werden nunmehr auch wichtige Akzente für die Zukunft gesetzt. Aufgrund der zu verzeichnenden Zuwächse sollen die gesetzlichen Leistungen zwar nochmals deutlich erhöht werden, für die Zukunft ist jedoch vorgesehen, dass sich die Ausgabenstruktur im Landeshaushalt in den nächsten Jahren durch die Neustrukturierung der Sozialhilfe in Thüringen anders gestalten wird. Die bisher vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe wahrgenommenen Aufgaben, vornehmlich im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege, sollen nunmehr den Kommunen im eigenen Wirkungskreis übertragen werden. Meine Damen und Herren, ich sage es ganz deutlich, es geht hier nicht um einen Verschiebebahnhof, sondern es geht darum, wenn sich Ausgabenentwicklungen so unterschiedlich entwickeln wie zurzeit mit durchschnittlichen Steigerungen bei der überörtlichen Sozialhilfe von 8 Prozent und bei der örtlichen Sozialhilfe von 3 Prozent, dass man diese Kostenentwicklung nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gemeinsam mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe eindämmt. Wir wollen keinerlei Verschiebebahnhof durchführen, sondern wir wol

len diese Kostensteigerung gemeinsam mit den Kommunen moderater gestalten. Das bisher aufgewandte Finanzvolumen des Landes wird in Zukunft ungeschmälert zur Verfügung gestellt. Es geht nur darum, den Zuwachs dort einzudämmen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Zulasten der Kommunen.)

Herr Schemmel, wenn man von der Sache nichts versteht, soll man sich nicht dazu äußern.

(Beifall bei der CDU)

(Unruhe bei der SPD)

Meine Damen und Herren, von allen Seiten werden Stimmen laut, wie sehr sich die Finanzlage der Kommunen im Bundesgebiet zugespitzt hat. Ursache ist die prekäre Situation bei den Steuerausfällen. Die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2001 sind um 5,5 Prozent in den alten und 5,8 Prozent in den neuen Ländern unter das Vorjahresniveau zurückgefallen. Da ist es auch nicht beruhigend, wenn in Thüringen dabei dort nur ein Rückgang von etwa 3 Prozent zu verzeichnen ist. Nachdem wir die Entwicklung des Jahres 2002 kennen, ist wohl kaum mit einer Besserung der Situation zu rechnen und de facto haben die Kommunen bundesweit geringere Einnahmen als im Jahr 1994. Für die kommunalen Gebietskörperschaften ist insbesondere der Einbruch der Gewerbesteuer schmerzhaft. Da stand 1998 im Wahlprogramm der SPD: "Wir wollen eine Gemeindefinanzreform." Gestartet wurde es im Frühjahr 2002. Die Bundesregierung hat diese Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen viel zu spät eingesetzt und wir befassen uns dieses Jahr erst mit den grundsätzlichen Problemen. Das hat auch Auswirkungen auf die Thüringer Kommunen.

Meine Damen und Herren, ich habe die Vorzüge unseres Thüringer Finanzausgleichsgesetzes hier bereits mehrfach dargestellt. Die Tatsache, dass sich die ausgebliebenen Steuereinnahmen nicht in vollem Umfang auf die Finanzausgleichsmasse auswirken, ist unserer Thüringer Regelung zu verdanken. Gerade in Zeiten hoher Steuerausfälle entfaltet diese Auffangregelung ihre volle Wirkung, weil die Spitzabrechnung nach unten nämlich nicht stattfindet, meine Damen und Herren. Herr Lippmann, Sie haben in einem Tagesordnungspunkt vorher beklagt, die Richtlinie für die Kommunen im Winterdienst wäre nicht sicher genug. Was kann man denn sicherer machen als eine gesetzliche Regelung? Schauen Sie sich Artikel 2 unserer Gesetzesvorlage an, da steht eine gesetzliche Regelung drin, dass den Kommunen diese 1,3 Mio.    zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Also verbreiten Sie nicht so eine Mär, wir würden eine Regelung hier haben, die wir ständig wieder aufheben. Wir haben das gesetzlich fest verankert im Thüringer Finanzausgleichsgesetz und das liegt hier zur Befassung vor.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben die Finanzausgleichsmasse annähernd konstant gehalten. Sie vermindert sich gesetzlich bedingt im nächsten Jahr um 9 Mio.   #! & auf gleicher Höhe.