Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2753, eine Frage der Frau Abgeordneten Wolf. Wie ich sehe, werden Sie die Frage vortragen, Frau Abgeordnete Thierbach. Bitte schön.

Berichtspflicht zum Gleichstellungsgesetz

In § 13 Abs. 2 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ist klar geregelt, dass spätestens zwei Jahre und sechs Monate nach In-Kraft-Treten des Gesetzes eine Berichtspflicht der Dienststellen entsteht. Diese Unterlagen sind an die Beauftragte der Landesregierung für die Gleichstellung für Mann und Frau zu richten. In diesem Zusammenhang hat die Landesbeauftragte Fragebögen an alle entsprechend verpflichteten Dienststellen versandt.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Bögen wurden an wen verschickt?

2. Wie groß war der Rücklauf?

3. Welche Institution wird mit der Auswertung beauftragt?

4. Welche Ausstattung (finanziell und personell) wurde ermöglicht und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Frau Staatssekretärin Meier, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Wolf wie folgt:

Frage 1: Insgesamt wurden 1.328 Fragebögen versandt. Sie gingen an die Thüringer Staatskanzlei, den Thüringer Rechnungshof, den Thüringer Landtag sowie an alle Ministerien und deren nachgeordnete Einrichtungen.

Frage 2: Bisher gibt es 281 Rückmeldungen.

Frage 3: Keine. Es wird eine interne Auswertung erfolgen.

Frage 4: Die Entgegennahme und Auswertung der Berichte ist Aufgabe der Beauftragten der Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann, eine zusätzliche Ausstattung ist nicht vorgesehen. Die Ergebnisse werden laufend ermittelt und fließen in die Arbeit mit den einzelnen Dienststellen ein.

Es gibt Nachfragen. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Staatssekretärin, nun wissen Sie ja genauso gut wie ich, dass eine Zusammenstellung der 1.328 Fragebögen letztendlich in der Gesamtheit der Auswertung erst ein tatsächliches Ergebnis gibt und ich möchte Sie fragen: Ist überhaupt vorgesehen, eine Gesamtproblemsicht durch soziologische Auswertung vorzunehmen?

Mit diesen Fragebögen ist lediglich der Berichtspflicht nachzukommen, die die Dienststellen der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber haben. Sie sollen ein Arbeitsinstrument sein.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön.

Werden die Ergebnisse dem Ausschuss für Gleichstellung zugesandt?

Das ist nicht vorgesehen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2754. Bitte, Frau Abgeordnete Kraushaar.

Patientenrechte - Patientenvertreter

Bereits 1994 forderte das Europäische Regionalbüro der WHO in der Amsterdamer "Erklärung zur Förderung der Patientenrechte in Europa" unter anderem auch die Umsetzung der Patientenrechte.

Im November 2000 beschäftigte sich das Symposium der Kassenarztrechte mit diesem Thema. Unter der Überschrift "Mehr Rechte für Patienten gefordert" erschien im Ärzteblatt Nr. 37 vom September 2002 ein Beitrag. Beklagt wird einerseits das große Informationsdefizit der Patienten, an wen sie sich wenden können, wenn es sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler handeln könnte. Andererseits müsse auch differenziert werden, ob es sich um die Folgen der Krankheit oder um die Folgen einer "Fehlbehandlung" handelt. Von verschiedensten Seiten wird eine gesetzliche Regelung gefordert; in einigen Bundesländern ist dies bereits geschehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer wäre legitimiert, die Patienteninteressen zu vertreten?

2. Wo sollte ein solches Gremium installiert sein (etwa als Erweiterung des Schlichtungsausschusses der Ärztekam- mer, Verbraucherzentrale oder eigenständig)?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die personelle Besetzung und fachliche Kompetenz bezüglich dieses Themas in der Thüringer Verbraucherzentrale?

4. Warum finden sich im novellierten Heilberufsgesetz bzw. im jetzt zur Novellierung anstehenden Krankenhausgesetz keinerlei Vorschriften dazu?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Abgeordnete Frau Dr. Kraushaar!

Zu Frage 1: Legitimiert und nicht nur legitimiert, sondern von Rechts wegen auch verpflichtet, ist jeder, der für die Patientenbetreuung verantwortlich ist. Es verpflichtet, die Patienten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen. Dabei denke ich natürlich an sämtliche, die damit zu tun haben, d.h. Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger, auch Altenpfleger, Krankenkassen und Angehörige usw. und letzten Endes vertritt natürlich auch der Patient im Rahmen seiner Eigenverantwortung seine Interessen selbst. Übrigens, die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz hat in einem Beschluss zur Verbesserung der Patientenrechte erneut die Notwendigkeit betont, die Patientenrechte in einer für die Patienten verständlichen Form zusammenzufassen, weil doch das Spektrum des Rechts dort sehr breit ist. An das Bundesministerium für Gesundheit erging damals die Bitte, zusammen mit dem Bundesministerium für Justiz aus der im Auftrag der GMK von 1999 erstellten Dokumentation "Patientenrecht in Deutschland heute" und dem vorliegenden Entwurf einer Patientencharta der Bundesärztekammer eine Übersicht über die Patientenrechte zusammenzustellen. Die letzte und größte Möglichkeit oder die stärkste Form ist natürlich zweifellos die Rechtspflege. Die Patienten haben die Möglichkeit, im Zweifelsfall ihr Recht vor Gericht einzuklagen.

Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund des sehr heterogenen und differenzierten Leistungsangebots im Gesundheitsbereich kann eigentlich keine ganz generelle Empfehlung für eine umfassende Vertretung für Patienteninteressen gegeben werden, weil einfach auch die Materie sehr vielschichtig ist. Vielmehr sind die Ansätze für eine Institutionalisierung dieser Aufgabe sehr, sehr unterschiedlich und sie schließen Beratung durch alle wichtigen Partner im Gesundheitssystem ein. Für die Patientenberatungen sorgen in Thüringen seit Jahren sowohl die ärztliche Selbstverwaltung als auch die Krankenkassen und entsprechende Informations- und Beratungsstellen von diesen beiden Gremien sind tätig. Die Beteiligung von Verbraucherschutzorganisationen bei der Stärkung von Patienten erscheint wichtig und sinnvoll. Wir haben ja hier ein Modellprojekt zur Verbesserung von Patientenbetreuung.

Zu Frage 3: Nach dem, was mir bekannt ist, sind in der Verbraucherzentrale die Mitarbeiter, die dort tätig sind, mit ausgewiesenem medizinischen und juristischen Sachverstand tätig. Bei einem Modellprojekt geht es natürlich immer darum, dass eine entsprechende Evaluierung erfolgt. Dieses soll auch passieren.

Zu Frage 4: Vorschriften und Gesetze sollte man nur dann machen, wenn sie auch unbedingt erforderlich sind. Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes wurde auch die mögliche

Einrichtung eines Patientenfürsprechers geprüft. In der Diskussion allerdings mit den im Krankenhauswesen Beteiligten stellte sich heraus, dass die gesetzliche Festschreibung eines Patientenfürsprechers im Krankenhausgesetz einen erheblichen Regelungsaufwand erfordern müsste und dass auch die Beteiligten in diesem Bereich sich nicht einig waren, in welcher Weise dieses installiert werden sollte. So etwas bedarf natürlich auch einer Akzeptanz derer, die damit arbeiten sollen, so dass dann bei der Erarbeitung dieses Gesetzes schließlich auf eine Regelung in dieser Richtung verzichtet wurde, da auf der einen Seite von den Beteiligten kein durchschlagender Bedarf gesehen wurde, andererseits aber auch keine einheitliche Meinung zu der Installation an welcher Stelle.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2744. Frau Abgeordnete Thierbach, bitte schön.

Seniorenpolitik in Thüringen

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche perspektivische Aufgabenstellung sieht die Landesregierung in Bezug auf die Weiterentwicklung der Thüringer Seniorenpolitik?

2. Welcher Qualifizierungs- und Weiterentwicklungsbedarf wird durch die Landesregierung bei Kommunen sowie Trägern der offenen Altenhilfe gesehen sowie angeboten?

3. Welche inhaltliche Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit beim soziokulturellen Zentrum in Weimar wird seitens der Landesregierung gesehen und sind Veränderungsnotwendigkeiten in der Aufgabenstellung des soziokulturellen Zentrums in Weimar angedacht?

4. Wie wird zukünftig kurz-, mittel- und langfristig eine wirkungsorientierte Unterstützung durch das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit für die offene Seniorenarbeit in Thüringen erreicht?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ja zum Teil fast eine Wiederholung dessen, was ich schon beantwortet habe. Ich denke, die Überschrift, die da heißt "Seniorenpolitik in Thüringen", deutet an, dass wir eigentlich dieses als eine Grundsatzaussprache machen müss

ten, auch die einzelnen Fragen. Frau Abgeordnete Thierbach, ich habe mich nicht mit dem Wirtschaftsminister abgesprochen, ich war überrascht, als er vorhin die Geschäftsordnung zu Rate zog. Ich habe auch die Geschäftsordnung zu Rate gezogen und werde mich bei der Beantwortung der Fragen an der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags orientieren.

Zu Frage 1: Aufgabe bei der Thüringer Seniorenpolitik ist es, den älteren Bürgern des Freistaats auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Landesseniorenvertretung von besonderer Bedeutung, die sich in grundsätzlichen Fragen der Seniorenpolitik, der Altenhilfe und der Altenpflege beratend einschaltet. Wenn ich nicht völlig falsch liege, sind Sie Mitglied dieses...

(Zuruf Abg. Thierbach, PDS: Sie irren sich.)

Dann irre ich mich. Dann ist es eine andere Vertretung, wo Sie Mitglied sind.

Insbesondere wird weiterhin daran gearbeitet, die von den zuständigen Stellen finanzierten Angebote der offenen Altenhilfe zu vernetzen und damit effizienter zu machen. Das ist ein Punkt, den ich vorhin nicht so genannt habe, aber das halte ich für dringend erforderlich. Ein weiteres Thema: Die Versorgung der pflegebedürftigen Senioren muss gesichert und der künftigen Entwicklung angepasst werden. Dabei steht im Mittelpunkt der Vorrang ambulanter Hilfen vor stationärer Versorgung, möglichst langer Verbleib im vertrauten Wohnumfeld und natürlich Förderung der Selbständigkeit und der Fertigkeiten.

Zu Frage 2: Grundsätzlich sind die Kommunen und die Träger für die Qualifizierung der Mitarbeiter und die Weiterbildung ihrer Angebote im Bereich der offenen Altenhilfe verantwortlich. Dennoch - das habe ich vorhin auch gesagt - sehen wir gerade in diesem Bereich unseren Schwerpunkt der Möglichkeit einer Förderung durch die Landesregierung. Die Unterstützung konzentriert sich eben auf die Qualifizierung der in der Betreuung Tätigen, im Augenblick gerade im Bereich der Betreuung demenziell erkrankter älterer Personen. Dieses Weiterbildungsangebot ist auf Fachkräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen orientiert, aber auch auf die Fortbildung von pflegenden Angehörigen. Zusätzlich werden wir im Jahr 2002 das begonnene Bundesmodellprojekt "Erfahrungswissen für Initiativen in der offenen Altenhilfe" fortführen. Das Ziel dieses Projekts besteht darin, dass so genannte "seniorTrainer" ihre Kenntnisse aus Beruf und Privatleben ehrenamtlich weitergeben.