Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auch etwas zu dem, nach meiner Auffassung ungeheuerlichen Vorwurf sagen, als könnten Thüringer Justizorgane in diesem Prozess nicht ihre Arbeit tun. Ich glaube ebenfalls, so wie in der 1. damals nicht politisch brisant und dann auch in der 2. Legislaturperiode beim ehema
ligen Thüringer Innenminister, ist die Staatsanwaltschaft sehr wohl in der Lage, zu dieser lückenlosen Aufklärung alles Notwendige zu leisten. Wir haben hohes Vertrauen in diese Staatsanwaltschaft und brauchen weder aus rechtlichen Positionen noch aus inhaltlichen Positionen Hilfe von außen zur Aufarbeitung.
Es waren damals einige Unionspolitiker, Innenpolitiker, die in der 2. Legislaturperiode den Ministerpräsidenten gebeten haben, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Der Ministerpräsident hat damals deutlich gemacht, dass die Thüringer Staatsanwaltschaft volles Vertrauen verdient. Ich finde, er hat dies sehr zu Recht auch heute getan. Ich hätte mir gewünscht, dass die SPD ein Stück mehr Gedächtnis hat.
Es ist nicht vergessen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass noch einmal in der Begründung heute deutlich gemacht worden ist, dass es gar nicht nur um diesen konkret zu klärenden Fall geht, sondern es geht Ihnen darum - das haben Sie auch deutlich gemacht, das war mehrfach zu lesen -, die gesamte Arbeit des Thüringer Innenministers in den letzten drei Jahren in Misskredit zu ziehen. Dagegen verwahren wir uns mit aller Deutlichkeit. Der Thüringer Innenminister hat verantwortlich bis zu dieser Stunde für dieses Land gearbeitet und
hat seine Aufgaben ausgezeichnet wahrgenommen. Dass das Innenministerium ein besonders schwieriges Amt ist, hat nicht erst dieser Innenminister allen deutlich gemacht, sondern auch seine Vorgänger, weil hier auch ein sehr breit zu verantwortendes politisches Feld zu bearbeiten ist. Es verdient Respekt und Anerkennung, dass Christian Köckert in den letzten drei Jahren auf diesem Feld hervorragende Arbeit geleistet hat.
Es geht Ihnen - das ist im Antrag deutlich - letztlich auch nicht nur um den Innenminister, sondern - es ist ja auch formuliert - auch um den Thüringer Ministerpräsidenten und die Thüringer Landesregierung insgesamt. Sie wollen eine Krise herbeireden und diesen konkreten Sachverhalt, der unbestritten aufgeklärt gehört, als Anlass nehmen, diese Krise nun zur Kulmination zu bringen. Ich halte das für hoch verwerflich, denn es erzeugt den Eindruck,
als ginge es Ihnen darum, einen konkreten Punkt zu nehmen, von dem von Anfang an klar war, dass die Landesregierung die lückenlose Aufklärung einfordert - das hat der Ministerpräsident sehr deutlich in der ersten Re
aktion gesagt und auch in Folgereaktionen -, um insgesamt zur Thüringer Landesregierung durchzustechen. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn Ihnen heute die Worte fehlen, mit uns ist das nicht zu machen. Die Landesregierung leistet eine hervorragende Arbeit und der Thüringer Innenminister hat heute deutlich gemacht, dass auch dieses Problem geklärt wird und in einer Form, dass jede offene Frage am Ende beantwortet wird, wenn diejenigen, die zur Beantwortung beitragen können, auch ihren Beitrag leisten. Dazu fordere ich die Opposition auf,
dass sie ihre Vorwürfe und Gerüchte, ihre Meinungen nicht hinterm Berg hält, sondern auf den Tisch legt. Fragen können nur beantwortet werden, wenn Fragen auch gestellt werden.
Die Überschrift des Antrags heißt: "Vorwurf des Geheimnisverrats im Thüringer Innenministerium" und der ist durch nichts bewiesen, auch nicht durch Äußerungen der Opposition, weder am heutigen Tag noch in den letzten Wochen. Deswegen halte ich es für skandalös und unverantwortlich so zu verfahren. Es bleibt für uns als Unionsfraktion, dass wir die lückenlose Aufklärung unterstützen und alles dafür tun wollen, dass die, die zur lückenlosen Aufklärung ihren Beitrag leisten, auch entsprechend erfolgreiche Arbeit leisten können. Das heißt, dass die Sachverhalte auf den Tisch kommen. Es bleibt aber auch der hohe Respekt vor der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Thüringer Innenministers, auf eine konkrete Frage hin die politische Verantwortung zu übernehmen. Und es bleibt auch, dass damit keinerlei Eingeständnis für den von der Opposition formulierten Vorwurf an das Thüringer Innenministerium verbunden ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Rede des neuen Justizministers war, wie ich das auch aus der Vergangenheit kenne, sehr anregend. Sie hat mich bei zwei Punkten zum Nachdenken gezwungen und das will ich Ihnen nicht vorenthalten, soweit dürften Sie mich ja kennen. Zum einen hat er sich juristisch, wie ich meine, sehr sauber zur Aufgabe und Rolle der Staatsanwaltschaften im Freistaat Thüringen geäußert und hat sich geäußert im Verhältnis Staatsanwälte und Gerichte zum Justizministerium. Das Problem war aber in der Vergangenheit nicht dieses, sondern in umgekehrter Richtung, nämlich das Verhältnis des Justizministeriums zur eigenständigen
Ich habe mich an der Stelle gefragt: Warum hat sein Vorgänger im Amt genau diese Rede nicht gehalten, als hier im Plenum die Vorgänge anlässlich der Durchsuchung der Staatskanzlei behandelt worden sind?
Die für mich einfache Erklärung lautet: Zum damaligen Zeitpunkt wäre natürlich diese Darstellung im Vergleich zur Realität deplatziert oder desillusionierend gewesen. Aber genau diese Erfahrungen sind die Beweggründe dafür, dass gefordert wird, externen Sachverstand einzuführen. Die Beweggründe sind ja nicht, dass die Staatsanwälte nicht geeignet oder unfähig wären, die Ermittlungen zu führen, sondern es sind die Erfahrungen, die auch parlamentsnotorisch feststellbar sind, dass Einflussnahmen geschehen sind.
Es gibt auch viele Missverständnisse oder zielgerichtete Fehlinterpretationen. Um das auch ganz klar und deutlich zu sagen: An einer Stelle stimme ich mit dem Justizminister völlig überein, nämlich an der Stelle, als er sagt, ich zolle der Staatsanwaltschaft und ihrer Arbeit hohen Respekt. Meine Damen und Herren, auch ich zolle der Staatsanwaltschaft und ihrer Arbeit einen hohen Respekt, aber ich werde auch weiterhin keine Einflussnahme, keine unzulässige Einflussnahme des Justizministeriums auf die Arbeit der Staatsanwälte und Gerichte dulden
Ein zweiter Punkt: Wir haben kurz zuvor Herrn Innenminister Köckert gehört und wir haben - zumindest ich seine Konsequenz vernommen, nämlich um die Entlassung zu ersuchen. In der Rede des Justizministers kam dieser Punkt überhaupt nicht vor.
und die also jetzt ganz verwundert aufschreien: "Warum?" Ich komme jetzt genau zu dem Punkt. Tagesordnungspunkt ist nämlich "Vorwurf des Geheimnisverrats im Thüringer Innenministerium". Dazu möchte ich auch noch drei Anmerkungen machen:
Meine Damen und Herren, der Minister hat heute eingeräumt, dass er seinen Pressesprecher beauftragt hat, erste Recherchen anzustellen. Ergebnis ist, eine CD mit den sensiblen Daten ist verschwunden. Letzte Woche Donnerstag im Innenausschuss war der Innenminister entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage, ein detailliertes Wegebild dieser beinahe massenhaften Vermehrung einer Sicherungskopie darzustellen und es gab dort wohl auch keine Äußerung, dass eine CD mit diesen Daten verschwunden ist. Ich glaube nicht, meine Damen und Herren, dass das Verschwinden der CD erst nach dem Donnerstag vergangener Woche dem Innenminister bekannt geworden ist. Nach meinem Verständnis der Dinge liegt es auf der Hand, wenn ich Daten angefordert habe und solche tauchen irgendwo auf, dass ich dann erst einmal frage: Wo ist denn das? Aber, ich glaube, dass es gar nicht auf meinen Glauben ankommt, sondern objektiv, meine Damen und Herren, geht es um hochsensible Daten und darum, dass diese seit über einem Jahr in einem unkontrollierten Umlauf sind. Das heißt, ich muss das eigentlich präziser fassen: Es ist seit über einem Jahr bekannt, dass sie in einem unkontrollierten Umlauf sind und seitdem ist nicht festgestellt, woher, das heißt aus welcher Quelle, diese Daten stammen, die im Umlauf sind. Die Landesregierung fordert Aufklärung - totale Aufklärung, zügige Aufklärung, messerscharfe Aufklärung - und alles so etwas, was wir heute und in den vergangenen Tagen gehört haben.
Meine Damen und Herren, ich darf Herrn Ministerpräsidenten Vogel in seiner Äußerung in der Plenarsitzung vom 14. Juni 2001 zitieren - Frau Präsidentin, Sie gestatten: "Wir haben schon vor vier Jahren damit gerechnet, dass das, wenn das nicht ein Diebstahl war, weil jemand ein modernes Gerät haben wollte, möglicherweise eines Tages wieder auftauchen würde und möglicherweise ist das jetzt geschehen." Meine Damen und Herren, das ist also nicht Oktober 2002, sondern 14. Juni 2001. Seitdem sind eineinhalb Jahre vergangen - eineinhalb Jahre zügigster Aufklärung durch die Landesregierung?
Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch eines klarstellen: Hier im Plenum geht es um die politische Verantwortung und das ist etwas anderes als die juristische Verantwortung. Das Plenum ist kein Strafgericht. Ich stimme dem Herrn Fraktionsvorsitzenden Althaus zu, wenn er sagt: "Der Opposition," - zumindest für die PDS
Fraktion kann ich das sagen - "der geht es hier und heute nicht um die Aufklärung dieses Falles." Das ist überhaupt nicht Aufgabe dieses Plenums. Für das Strafgericht, und da wende ich mich wieder dem Justizminister zu, gilt der Grundsatz "in dubio pro reo", wenn er denn eingehalten wird. Im Parlament, meine Damen und Herren, gilt dieser Grundsatz nicht.
und, lassen Sie mich das abschließend sagen - ich denke, darüber kann ich wieder Übereinstimmung mit Ihnen herstellen -, weil nicht nur nach herrschender Auffassung, sondern auch nach der Verfassungslage des Freistaats Thüringen die politische Verantwortung hier in diesem Lande diese Landesregierung trägt und nicht die Opposition.