Protokoll der Sitzung vom 21.11.2002

Meine Damen und Herren, nach wie vor ist der Unterricht der zentrale Prozess an Schulen. Das dürfen wir bei allen Diskussionen über Ganztagsschulen nicht vergessen.

Zweitens ist die Schulqualität insgesamt zu verbessern.

Drittens ist die Qualität der Partnerschaft aller Bildungspartner, zu denen nicht nur Schule gehört, sondern das Elternhaus und z.B. auch die Jugendhilfe, gemeint.

Diese Fragen der Erhöhung der Bildungsqualität, insbesondere Unterrichtsqualität, drücken sich z.B. dadurch aus, dass wir Bildungsstandards einführen und evaluieren wollen. Wir warten hier noch nicht einmal auf die Kultusministerkonferenz, die sich das ja inzwischen auf die Fahne geschrieben hat, sondern wir führen schon in diesem Schuljahr z.B. Kompetenztests in den Klassenstufen 3 und 6 ein. Diese Tests gehen im Ergebnis nicht auf das Konto der Schüler, sondern sie gehen auf das Konto der Schule, letztendlich auch der Lehrerschaft und sie dienen als Ausgangspunkt von gezielter Schulentwicklung. Das ist der Anspruch, den wir an dieser Stelle haben.

Natürlich heißt "Unterrichtsqualität verbessern" auch, dass die Fragen der Diagnose, der Didaktik, der Methodik in den Vordergrund gerückt werden. Das betrifft zum einen natürlich die Lehrerausbildung. Wir haben vor geraumer Zeit eine Arbeitsgruppe mit dem Wissenschaftsministerium gebildet, welche dieser Frage nachgeht. Das betrifft natürlich die Fort- und Weiterbildung, die schwerpunktmäßig an dieser Stelle profiliert werden muss. Übrigens ist im Schulgesetz auch eine entsprechende Bemerkung verankert, die der Pflicht der Fort- und Weiterbildung und auch der Aufgabe des Schulleiters bei der Durchsetzung dieser Pflicht gewidmet ist.

"Schulqualität stärken" heißt, dass z.B. die Möglichkeiten des Schulleiters gestärkt werden, dass Fort- und Weiterbildung einen höheren Stellenwert bekommt, dass Fortund Weiterbildung auch durch die eigene Schule geplant werden kann, indem wir Fort- und Weiterbildungsbudgets an die Schule geben und damit die Selbständigkeit der Schule erhöhen. Diese Selbständigkeit der Schule wird übrigens auch dadurch erhöht, dass wir seit 1999 die Stundenzuweisung an die Schulen pauschal machen, nicht mehr an einzelne Klassengrößen binden, sondern der Schule die Möglichkeit geben, im Rahmen dieses Stundenbudgets selbst zu organisieren. Übrigens ist auch die Frage der Öffnung der Schulbezirke von Regelschulen und Grundschulen ein Aspekt, um Schulqualität zu verbessern. Wir haben dies in die Hände der Schulträger gegeben und hoffen, dass davon auch Gebrauch gemacht wird.

Schließlich "Qualitätserhöhung der Bildung durch Verbesserung der Partnerschaft Schule, Elternhaus und weitere Bildungspartner": In diesen Bereich fällt z.B. die ins Schulgesetz aufgenommene Informationspflicht der Schule an die Eltern, auch Eltern von volljährigen Schülern. In diesen Bereich fällt aber auch der Teil des Schulgesetzes, der über die Noten von Fächern hinausgehend nun auch eine Bewertung von Verhalten und Mitarbeit auf dem Zeugnis vorsieht. Dies ist eine Möglichkeit, wenn sie richtig genutzt wird, das Gespräch zwischen Schule und Elternhaus zu intensivieren zum Nutzen letztendlich der Schülerinnen und Schüler.

Meine Damen und Herren, so weit noch einmal zum Gesamtansatz der Vorlage unseres Entwurfs. Nun noch einige Bemerkungen zu den Äußerungen von Frau Sojka und Herrn Döring.

Frau Abgeordnete Sojka, Sie haben mir vorgeworfen, dass ich den ersten Referentenentwurf des Schulgesetzes zurückgezogen hätte. Das ist einfach schlichtweg falsch.

(Beifall bei der CDU)

Das ist sowohl inhaltlich falsch - wir haben ausgehend vom ersten Entwurf Oktober vergangenen Jahres kontinuierlich an diesem Entwurf gearbeitet, das ist sogar im Internet nachvollziehbar -, es ist aber auch formal falsch, weil wir kein Zurückziehen nach Geschäftsordnung des Landtags oder der Landesregierung vorgenommen haben, sondern wir haben in die Anhörungsphase nach Geschäftsordnung die Diskussion zu PISA und letztendlich natürlich auch die Diskussion um Gutenberg aufgenommen. Das werden Sie uns doch wohl nicht streitig machen, dass wir die Anhörung in diesem Sinne genutzt haben, diese Diskussion aufzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Wo denn?)

Von einem Zurückziehen des Referentenentwurfs kann also keine Rede sein. Außerdem, Frau Abgeordnete Sojka, behaupten Sie, dass unser Gesetzentwurf obrigkeitsstaat

liche Herrschaftsstrukturen zementieren würde. Dann lesen Sie doch bitte einmal die Abschnitte über die "demokratischen Mitwirkungsgremien an Schulen" und vielleicht besuchen Sie auch einmal solche Gremien und dann werden Sie feststellen, dass dort sehr demokratisch und sehr vital diskutiert wird und dass wir in keiner Weise obrigkeitsstaatliche Herrschaftsstrukturen zementiert haben.

(Zwischenruf Abg. Sojka, PDS: Ich kann Ihnen ganz andere Beispiele nennen.)

(Beifall bei der CDU)

Ein Beispiel dafür, Frau Sojka, sind, wie Sie sagen, ich zitiere Sie jetzt, "die klug inszenierten Regionalkonferenzen". Dieses Kompliment nehme ich dankend an, aber ich kann es gar nicht so richtig annehmen, weil die Regionalkonferenzen erstens nicht inszeniert waren und zweitens, Frau Sojka, waren sie gar nicht in jedem Falle auch klug geleitet. Das haben wir auch festgestellt. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieser Regionalkonferenzen, die wir erstmalig durchgeführt haben, ist, dass wir weiterhin solche Regionalkonferenzen durchführen, um das Gespräch zwischen den verschiedenen Ebenen, also Schüler, Lehrer, Eltern, Schulämter und Ministerium weiterzuentwickeln. Denn, eines haben wir schon gemerkt bei diesen Diskussionen, die manchmal sehr turbulent waren,

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das ist immer gut.)

dass die Zuständigkeitsregelungen, wie sie durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben sind, von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht erkannt werden, aber auch leider von manchem Amtsträger nicht richtig erkannt bzw. durchgeführt werden. Da werden wir nachsetzen. Das wird eine Aufgabe der Zukunft sein.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Auch nicht schlecht.)

Frau Abgeordnete Sojka, Sie haben einen Volksentscheid in Aussicht gestellt. Dass Sie das versuchen werden, das ist Ihr gutes Recht - einen Volksentscheid zum längeren gemeinsamen Lernen. Auf eines möchte ich Sie aber hinweisen: Es gibt einen Bedarf an Gymnasien, also an Beschulung von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 5 in dieser speziellen Schulform Gymnasium. Diesen Bedarf gibt es nachweislich. Wenn auch ein Volksentscheid mehrheitlich z.B. zur Abschaffung von Gymnasien führen würde, wäre dies im Widerspruch zu den Artikeln 6 und 7 des Grundgesetzes, wonach die Eltern zuvörderst darüber bestimmen können, welche Schullaufbahn ihre Kinder denn einschlagen. Ich erinnere daran, dass in manchen alten Bundesländern in den 60er- und 70er-Jahren die Gymnasien sehr an den Rand gedrängt wurden und die Protagonisten der Gesamtschule dann letztendlich sehr häufig ihre eigenen Kinder in Gymnasien in die Nachbarländer geschickt haben. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU)

Ich bitte Sie, gut zu überlegen, wie Sie diesen Volksentscheid aufbauen. Wir werden jedenfalls dafür sorgen, dass unser gegliedertes Schulsystem weiterentwickelt wird, auch mit dem Gymnasium.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben sich auch zur Klassenleiterstunde geäußert, Frau Sojka, und haben dabei unseren Lehrerinnen und Lehrern wahrscheinlich unwissentlich, aber für mich sehr deutlich, etwas unterstellt, was ich so nicht im Raum stehen lassen will. Sie haben gesagt: Die Zeit im Fachunterricht reicht nicht aus, um entsprechende organisatorische Fragen abzuarbeiten. Sie unterstellen damit, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer organisatorische Fragen ausschließlich im Fachunterricht abarbeiten. Das ist nicht so. Hier stelle ich mich vor unsere Lehrerinnen und Lehrer.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben nämlich außerhalb der Arbeitszeit, die sie im Unterricht verbringen, auch noch ein Zeitbudget, was sie sehr effizient einsetzen für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Mir haben einige Lehrerinnen und Lehrer im Zusammenhang mit dieser Diskussion gesagt, die beste Vor- und Nachbereitung von Unterricht besteht darin, das Gespräch mit den Schülern zu suchen, auch außerhalb des Unterrichts.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Und mit den Kollegen.)

Wir werden diese Frage - Klassenleiterstunde usw. - selbstverständlich im Ministerium weiter behandeln. Das ist keine Frage des Schulgesetzes. Das ist eine Frage von Schulordnung oder Verwaltungsvorschrift.

Aber, meine Damen und Herren, wir werden zunächst einmal klären, was denn die verschiedenen Interessengruppen darunter verstehen. Es gibt bestimmte Lehrer, die verstehen unter Klassenleiterstunde ausschließlich die Abminderung der Pflichtstundenzahl. Es gibt andererseits Schüler, die verstehen unter Klassenleiterstunde ausschließlich eine geplante Besprechungsstunde im Stundenplan außerhalb der Stundentafel. Das sind weit auseinander liegende Positionen. Wir sind dabei, diese Positionen zusammenzuführen und vernünftige Regelungen vorzuschlagen.

Sehr geehrter Herr Döring, Sie haben sich ja schon an der Diskussion hier im Plenum jetzt beteiligt. Auf Ihre Äußerungen wollte ich auch noch einmal zu sprechen kommen. Dass in diesem Gesetz die Qualitätsentwicklung keine Rolle spielt, ich glaube, das habe ich schon hinreichend widerlegt. Sie vermissen eine tief greifende Schulreform und zitieren dabei auch Stimmen aus der Wirtschaft. Herr Döring, Sie haben jetzt als Vorsitzender der Enquetekommission "Erziehung und Bildung" die einmalige Möglich

keit, hier in Thüringen diese tief greifenden Schulreformen, wenn sie denn notwendig sind, zu begründen und auf den Weg zu bringen. Ich bin sehr gespannt, welche tief greifenden und tief schürfenden Vorschläge Sie machen. Ich werde aber auch mitarbeiten und werde sehr genau mit bei der Sache sein.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Da müssten wir die Mehrheit finden dafür.)

Sie haben von der einmütigen Ablehnung dieses Gesetzes bei der Bevölkerung gesprochen, Herr Döring. Wissen Sie, da müssen Sie einmal in die Bevölkerung hineingehen. Vielleicht haben Sie die veröffentlichte Meinung gemeint. Ich schätze die veröffentlichte Meinung der Medien sehr. Die Pflicht der Medien besteht darin, Widersprüche, auch von Minderheiten, deutlich darzulegen. Das will ich in keiner Weise in Zweifel stellen. Aber veröffentlichte Meinung und öffentliche Meinung, da gibt es immer noch Unterschiede. Ich war in den letzten Wochen fast jeden Abend auf ein, zwei Veranstaltungen und ich weiß etwa, wie die öffentliche Meinung aussieht. Ich kann Ihnen sagen, so schlecht sieht es um den Entwurf unseres Schulgesetzes nicht aus in der öffentlichen Meinung.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben übrigens eine Rechnung hier herangezogen, dass Thüringen nur Platz 10 bei der PISA-Studie in Deutschland eingenommen hat. Das würde mich schon einmal genauer interessieren, wer diese Rechnung gemacht hat. Ich glaube, Sie meinen denjenigen Wissenschaftler, der das in Nordrhein-Westfalen gemacht hat.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das hat die OECD gemacht.)

Vielleicht hatte der das in Hinsicht auf Nordrhein-Westfalen gemacht. Ich möchte Ihnen hinsichtlich der Migrantenproblematik, die Sie angesprochen haben, sagen, schauen Sie einmal nach, wie viele Migrantenkinder in Bayern zur Schule gehen und wie dort das PISA-Ergebnis gewesen ist. Dann werden Sie, glaube ich, die Dinge etwas anders einschätzen.

Herr Döring, Sie haben außerdem angesprochen, "dass z.B. Schulen in die Lage versetzt werden sollten, eigene Rechtsgeschäfte abzuwickeln!", ich zitiere Sie. Natürlich ist das eine Frage, der auch wir schon längere Zeit nachgehen und wo wir versuchen, das richtige Verhältnis zu finden zwischen Verwaltungsaufgaben einschließlich Rechtsgeschäften, die wir den Schulen zuordnen und zumuten können, und zwischen der eigenen originären Aufgabe, die Schule hat, nämlich Unterricht zu gestalten und Lernprozesse in Gang zu bringen. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir als Land an das Grundgesetz Artikel 7 Abs. 1. gebunden sind. Da steht, dass das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates steht und dass Schule ein Teil der staatlichen Daseinsfürsorge ist. Wenn das so ist, und das nehme

ich sehr ernst und das nehmen wir sehr ernst, müssen wir sehr gut überlegen, welche Aufgaben verwaltungsmäßiger Art wir z.B. dem Schulleiter zumuten. Ich kenne Berichte aus anderen europäischen Ländern, wo man den Schulleitern sehr viel Administration zugewiesen hat, die sich aber nach kurzer Zeit darüber beschwert haben, dass sie gar nicht mehr zu ihren eigentlichen schulfachlichen Aufgaben gekommen sind. Das darf nicht passieren. Deswegen müssen wir sehr gut überlegen, wie wir die Aufgaben unterteilen auf die Ebene der Schule, des Schulamtes und des Ministeriums. Auch hier ist das Prinzip der Subsidiarität zu berücksichtigen. Aber wir sind natürlich dort auch entwicklungsfähig.

Herr Döring, Sie haben, wie dann auch Frau Dr. Klaubert, die Frage Ganztagsschule, Ganztagsbetreuung, Ganztagsangebote angesprochen. Auch hier ist, glaube ich, im Moment noch eine gewisse Sprachverwirrung festzustellen.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Für mich nicht.)

Bei Ganztagsschulen muss man schon unterscheiden in gebundene Ganztagsschulen oder in offene Ganztagsschulen. Das kam hier in der Debatte noch zu wenig zum Ausdruck. Weil es hier doch recht große Begriffsverwirrungen gibt, habe ich letztendlich auch vorgeschlagen, von Schuljugendarbeit zu sprechen. Schuljugendarbeit, glaube ich, erklärt sich von selbst. Es geht uns darum, außerhalb des Unterrichts freiwillige, aber verlässliche Angebote an und neben der Schule bereitzustellen. Übrigens gibt es auch in Thüringen in vielen Schulen gute Beispiele. Wir möchten dies verstärken, weil wir wissen, dass hier ein berechtigtes Interesse an diesen Dingen besteht. Deswegen haben wir auch im Entwurf des Doppelhaushalts einen Titel "Schuljugendarbeit" vorgesehen.

Frau Sojka und auch Frau Klaubert, glaube ich, Sie haben kritisiert, dass wir dies im Bereich der Kommunen angesiedelt haben, also im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs. Nun, ich sage Ihnen, die Kommunen sind an sich für Jugendarbeit zuständig. Hier geht es um eine Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, die für Jugendarbeit zuständig sind, und den Schulen. Wir sind offen dafür. Wir haben im Schulgesetz die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Wir versuchen auch, im Haushalt die Voraussetzungen zu schaffen und dann geht es darum, dass die Partnerschaft zwischen Schule, Elternhaus, sprich hier auch Förderverein, hier sind ja viele Eltern engagiert, und Jugendhilfe in Gang kommt. Ich denke, damit hätte die Thüringer Schule eine gute Zukunft. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, seien Sie ganz herzlich begrüßt, Herr Bischof Wanke auf der Zuschauertribüne. Sie wollen den Verhandlungen und Behandlun

gen zum Vertrag mit dem Heiligen Stuhl zuhören. Aber, ich denke, die Behandlung des Schulgesetzes dürfte Sie auch außerordentlich interessieren. Also, ganz herzlich willkommen hier.

(Beifall im Hause)

Ich rufe als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Schwäblein, CDU-Fraktion, auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, der Minister hat eben von der Sprachunsicherheit gesprochen, die mit dem Begriff der Gesamttagsschule verbunden ist. Ich möchte eingangs meines Statements auf diesen Aspekt eingehen. Gerade weil Frau Dr. Klaubert heute auch wieder das Allheilmittel der Gesamttagsschule offenbart hat oder offenbaren wollte. Wo wir uns mit allen Rednern treffen, ist die Notwendigkeit, Ganztagsangebote an den Schulen vorzuhalten, um all den Eltern, allein Erziehenden und Familien die Möglichkeit zu geben, neben dem Erwerbsleben auch eine gesicherte Erziehung ihrer Kinder zu haben. Aber hier kommt der Unterschied: Die Ganztagsbetreuung ist etwas fundamental anderes als die Ganztagsschule. Immer dann, wenn uns der Begriff Ganztagsschule als Ausdruck dessen angeboten wird, um diese Konflikte zwischen Berufstätigkeit und Erziehung zu lösen, muss man hellhörig werden. Herr Döring, Sie sind auch nicht frei davon, diesen Fehler bewusst zu machen

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das kann doch nicht wahr sein!)