Protokoll der Sitzung vom 21.11.2002

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will die Redezeit nicht für das Schulgesetz in Anspruch nehmen, obwohl ich dazu gern etwas sagen möchte, denn ich bin sehr froh, dass das heute verabschiedetet wird. Ich habe mich zu dem letzten Thema gemeldet, zu der Frage der Beschulung der Kinder von Asylanten oder Asyl Suchenden. In der Bundesrepublik herrscht in dieser Frage ein ziemliches Chaos. Acht Länder haben es so geregelt, acht Länder haben es wieder anders geregelt. Ich bin der Meinung, wir sollten das im Zuwanderungsgesetz für alle Länder einheitlich regeln.

(Beifall bei der CDU)

Da ich guten Mutes von den Verhandlungen in Karlsruhe zurückgekehrt bin, nehme ich an, dass wir in Bälde die Gelegenheit haben werden, über das Zuwanderungsgesetz neu zu verhandeln und ich verspreche Ihnen, dass ich dieses Thema dort mit aufnehmen werde. Danke.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Sojka, PDS: Warum machen wir es dann in Thüringen nicht schon?)

Auch für diese Debatte würde gelten, einer darf am Rednerpult stehen und der andere darf Fragen stellen. Dann können die beantwortet werden. Es gibt aber keine weiteren Redeanmeldungen mehr. Demzufolge schließe ich die Aussprache in zweiter Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Frau Abgeordnete Pelke.

Frau Präsidentin, ich wollte aus formalen Gründen darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien keine Neufassung bedeutet, sondern verschiedene Einzelanträge sind und ich bitte um Einzelabstimmung unserer Anträge. Zur namentlichen Abstimmung würde ich mich dann von Fall zu Fall äußern. Danke.

Ich danke Ihnen für diesen Hinweis, denn das ermöglicht auch ein Abstimmungsprocedere, welches sachgemäß ist. Wir stimmen in folgender Art und Weise ab, damit das auch für alle klar ist: Wir ordnen die Anträge von PDS und SPD in der entsprechenden Reihenfolge des Gesetzestextes ein, so dass jeder nachvollziehen kann, an welcher Veränderung wir gerade arbeiten. Frau Abgeordnete Nitzpon.

In zwei Fällen wurde es zwar schon während der Reden genannt. Ich möchte aber in dem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, damit es kein Durcheinander gibt, zu den Anträgen der PDS-Fraktion in Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 namentliche Abstimmung.

Danke schön. Wir haben das jetzt so aufgenommen. Wir kommen zu Änderungsanträgen. Ich rufe als ersten Antrag auf, den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2877 Abschnitt I Nr. 1. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich rufe auf den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2871 zu Artikel 1 Antrag Nr. 1. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Das ist eine Mehrheit. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Stimmen ist der Antrag abgelehnt.

Frau Abgeordnete Pelke, zum Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/2871 zu Artikel 1 Antrag Nr. 2 kämen wir jetzt.

(Zuruf Abg. Pelke, SPD: Ja und da bitte ich um namentliche Abstimmung.)

Es gibt den Antrag der SPD-Fraktion in namentlicher Abstimmung abzustimmen? Wir verfahren so. Hatte jeder die Gelegenheit die Stimmkarte abzugeben? Das scheint der Fall zu sein. Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung. Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Zum benannten Änderungsantrag der Frak

tion der SPD wurden 77 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 32, mit Nein haben gestimmt 45, der Antrag ist abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Als Nächstes stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2877 Abschnitt I Nr. 2. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Das ist eine Mehrheit. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen als Nächstes zum Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2871 zu Artikel 1 Antrag Nr. 3. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist der Fall. Es ist eine Mehrheit. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen als Nächstes zum Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2871 zu Artikel 1 Antrag Nr. 4. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Das ist eine Mehrheit. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen als Nächstes zum Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2877 Abschnitt I Nr. 3. Beantragt worden ist hier in namentlicher Abstimmung. Ich bitte die Stimmkarten einzusammeln. Ich nehme an, es hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben. Dann bitte ich jetzt um das Auszählen der Stimmkarten. Zum Änderungsantrag der Fraktion der PDS liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 79 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 33 gestimmt, mit Nein haben 46 gestimmt, Stimmenthaltungen gab es nicht (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen als Nächstes zum Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2871 zu Artikel 1, Antrag Nr. 5. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Es hatte offensichtlich auch hier jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen. Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über diesen Änderungsantrag vor. Es wurden 77 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 33 gestimmt, mit Nein 44 (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2871 zu Artikel 1, Antrag Nr. 6. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist abgelehnt.

Als Nächstes stimmen wir über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2871 zu Artikel 1, Antrag

Nr. 7 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist abgelehnt.

Als Nächstes kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2877 I, Nr. 4. Ich nehme an, jeder hatte die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen. Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS vor. Es wurden 77 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 32, mit Nein 44, es gab 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Der Antrag ist abgelehnt.

Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksachennummer 3/2871 zu Artikel 1, Antrag Nr. 8. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann kommen wir zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in der Drucksachennummer 3/2877 I Nr. 5 und wir beginnen mit dem Abstimmverfahren. Es hatte offensichtlich jeder die Möglichkeit, die Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Meine Damen und Herren, es liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Drucksache 3/2877 zu I Nr. 5 vor. Es wurden 78 Stimmen abgegeben. Davon haben 33 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 45 mit Nein (namentliche Abstimmung siehe Anlage 5). Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung des Antrags der SPDFraktion in Drucksache 3/2871 zu Artikel 1 Antrag Nr. 9. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt kommen wir zum Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2877, das ist der Antrag Nr. 6. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit ebenfalls abgelehnt.

Jetzt kommen wir zum Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2871 zu Artikel 1, Antrag Nr. 10. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist abgelehnt.

Jetzt kommen wir zum zweiten Teil der Abstimmungen, zu Artikel 3. Hier gibt es den Antrag der PDS-Fraktion zu Drucksache 3/2877 II, Nr. 1 bis Nr. 4. Wer diesem An

trag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Zustimmungen und einigen Enthaltungen ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2871 zu Artikel 3, Antrag Nr. 1. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien in Drucksache 3/2857 ab. Änderungsanträge sind ja nicht zu berücksichtigen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Stimmenthaltung und wenigen Gegenstimmen ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2693 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dem Gesetzentwurf wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf votieren will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden jetzt noch die anstehenden Entschließungsanträge abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/2875 ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2878. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2879. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Auch dieser Entschließungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt kann ich den Tagesordnungspunkt 3 schließen.

Ich rufe gemäß der Vereinbarung von heute Morgen auf den Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen und zur Errichtung einer KatholischTheologischen Fakultät der Universität Erfurt Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2824 - Neufassung ERSTE BERATUNG

Es ist, wie Sie ja wissen, beabsichtigt, diesen Tagesordnungspunkt in erster und zweiter Beratung zu behandeln, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, so dass wir die zweite Beratung dann morgen zur 75. Plenarsitzung durchführen werden. Herr Minister Krapp, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, insbesondere sehr geehrter Herr Bischof, am 19. November 2002 haben der Apostolische Nuntius in Deutschland und der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen in Erfurt ihre Unterschriften unter den vorliegenden Vertrag über die Integration der Theologischen Fakultät Erfurt in die Universität Erfurt gesetzt. Nach dem Vertrag über die Errichtung des Erfurter Bistums vom 14. Juni 1994 und dem für das Verhältnis von Staat und Kirche grundlegenden Vertrag vom 11. Juni 1997 ist dies der dritte Staatskirchenvertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen. Dieser Vertrag stellt eine substanzielle Ergänzung der im Vertrag mit dem Heiligen Stuhl vom 11. Juni 1997 getroffenen Regelungen in hochschulrechtlicher Sicht dar. Dieser Vertrag ist die staatskirchenrechtliche Voraussetzung, um die seit längerem erklärte Absicht des Freistaats Thüringen, an der Universität Erfurt eine katholisch-theologische Fakultät zu errichten, zu realisieren.

Meine Damen und Herren, Theologie zählt zur Gesamtheit der Wissenschaften, deren Pflege und Entwicklung die Universitäten gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag dienen. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist eine evangelisch-theologische Fakultät eingerichtet. Deren Bestand wurde durch Artikel 3 Abs. 1 des Vertrags des Freistaats Thüringen mit den Evangelischen Kirchen in Thüringen vom 15. März 1994 dauerhaft gesichert. Aus wissenschaftsund hochschulpolitischen sowie aus Gründen staatskirchenrechtlicher Parität soll an der Universität Erfurt das disziplinäre Spektrum um eine katholisch-theologische Fakultät ergänzt werden. Die evangelische Theologie ist übrigens durch das Martin-Luther-Institut auch vertreten. So wird die Tradition der früheren Erfurter Universität aufgenommen. Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Erfurt wird die wissenschaftliche Vorbildung der Priester für die ostdeutschen Diözesen wahr

nehmen und die einzige Stätte an den staatlichen Hochschulen der neuen Länder sein, an der katholische Theologie im Rahmen einer Vollfakultät gelehrt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Schlussprotokoll zu Artikel 11 Abs. 2 des Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen vom 11. Juni 1997 ist vorgesehen, dass der Freistaat im Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl eine katholisch-theologische Fakultät errichtet und dass die Vertragsparteien hierzu ergänzende Vereinbarungen treffen. Beides wird durch den vorliegenden Vertrag bewirkt. Mit diesem Zustimmungsgesetz und nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags wird eine Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Erfurt zum 1. Januar 2003 errichtet und die Theologische Fakultät Erfurt, die aus dem im Jahre 1952 von den ostdeutschen Bischöfen gegründeten philosophisch-theologischen Studium hervorgegangen ist, in die neu errichtete staatliche Fakultät übergeleitet.

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf der Landesregierung folgende Regelungen:

In § 1 sieht das Gesetz die Zustimmung des Thüringer Landtags zu diesem Vertrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vor.

§ 2 bestimmt in seinem Abs. 1 die staatliche Errichtung der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Erfurt. Errichtungstermin ist der 1. Januar 2003. In Absatz 2 dieser Bestimmung werden unter Bezugnahme auf die Regelungen des Staatsvertrags die Bedingungen der Überleitung der Theologischen Fakultät Erfurt in die KatholischTheologische Fakultät festgelegt, die zugleich mit deren Errichtung erfolgen soll. Nach erfolgter Integration der Theologischen Fakultät Erfurt in die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Erfurt wird die staatliche Anerkennung der kirchlichen Hochschule gegenstandslos. Deshalb ist § 127 des Thüringer Hochschulgesetzes außer Kraft zu setzen.