Aber das sind ja nicht unsere Aussagen. Ich habe eine Studie zitiert, die gerade wenige Tage alt ist, aus Leipzig stammt und sicher unverdächtig ist, Parteipolitik zu machen.
Herr Ramelow, ich habe mich dagegen gewehrt, dass ein Investor, mit dem ich schon zusammengearbeitet habe, des Abzockens bezichtigt wird. Das war damals Ihr Vorwurf. Wer so einen Vorwurf macht, muss es begründen können. Ich habe von Ihnen keine Begründung gehört.
Tatsache ist, dass man keine Lösung miteinander vergleichen kann - Tabarz nicht mit Oberhof, Oberhof nicht mit Hohenfelden und so weiter. Die Konzeptionen sind unterschiedlich, die Betreiberlösungen sind unterschiedlich. Eines ist auch ganz klar: Man muss natürlich auch die Frage stellen, von welchen Überlegungen man bei der Pla
nung z.B. von Hohenfelden ausgegangen ist. Als wir damals dieses Bad im Ministerium geprüft und überlegt haben, ob dieses Projekt vernünftig ist, war klar, dass in Hohenfelden jährlich 220.000 Besucher des Stausees zu verzeichnen sind. Da war klar, für ganz Mittelthüringen gab es keine Einrichtung dieser Art. Da war aber nicht klar, dass hinterher noch zwei bis drei vergleichbare Bäder von den Kommunen gebaut würden, dass Jena ein solches Bad auf eigene Kosten baut, dass in Mühlhausen ein solches Bad auf kommunale Kosten gebaut wird. Ich könnte viele weitere Beispiele nennen. Das war damals tatsächlich unklar und nicht vorhersehbar. Damals haben aber auch nicht nur die Kommune, die Kommunalaufsicht, sogar die regionale Planungsgemeinschaft erklärt, jawohl, wir brauchen eine solche Einrichtung. Es wurde auch bestätigt, dass die Kommune die Einrichtung tragen und finanzieren kann. Es ist nicht leichtsinnig geplant worden, sondern sehr sorgsam auf der Basis einer Studie und auf der Basis klarer Voten von kommunaler Seite.
Sie haben Oberhof mit Hohenfelden verglichen. Hohenfelden ist eine ganz andere Konstruktion als Oberhof. In Hohenfelden tragen die Kommunen kein wirtschaftliches Risiko. Die Gefahr kommunaler Verluste für die Kommunen besteht da ohnehin nicht, weil dafür der Investor und Betreiber, nämlich Herr Deyle, verantwortlich ist. Deshalb kann man Hohenfelden nicht mit Oberhof vergleichen.
Jetzt zu den betriebswirtschaftlichen Analysen: Frau Doht, indem man die Zahl der Besucher weiß, hat man noch keine betriebswirtschaftliche Analyse. So einfältig darf man nicht argumentieren, wenn man eine betriebswirtschaftliche Analyse fordert.
Da muss man schon mehrere Größen bedenken - die Kostensituation, die Betreiberlösung, die Erlösabführung und was da alles sonst noch eine Rolle spielt, bis hin zu den Energiekosten.
Also so trivial sollten Sie nicht argumentieren. Sie können jede Woche diesen Tagesordnungspunkt aufnehmen. Die Studie ist noch nicht fertig. Solange sie noch nicht fertig ist, können wir keine differenzierten Zahlen benennen, keine Ursachen im Einzelnen darstellen, können wir auch nicht die Strategien fertig haben, weil die ursachenorientiert sein müssen. Das ist doch wohl logisch.
Wo Sie nun Tabarz angesprochen haben, Herr Ramelow, ich bleibe dabei, in Tabarz war das Betriebsergebnis positiv, Herr Ramelow, und bei den Finanzierungskosten ist dann das Defizit eingetreten. Das ist das Problem.
Jetzt komme ich zu den Strategien. Die Strategie kann nicht immer sein, Entschuldungen vorzunehmen. Die Strategie in Tabarz muss bei der Umschuldung beginnen. Das ist gar keine Frage. Das reicht aber auch nicht aus. Man muss sich die Frage stellen, wie sieht es mit dem Marketing dort aus? Ich habe es immer und immer wieder beschrieben, wie es ausgesehen hat und bis heute aussieht. Man muss das Binnenmarketing untersuchen, das Außenmarketing. Man muss eben auch die Frage stellen, welches der geeignete Träger für eine solche Anlage ist. Man muss sich die Frage stellen, wie diese Angebote stärker mit anderen schon vorhandenen oder noch zu schaffenden Angeboten vernetzt werden können. Ich habe letztes Mal auf das Modell Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Da hat man eine viel höhere Dichte an solchen Bädern. Aber was man dort etwas besser geschafft hat als bei uns ist, die Dinge stärker zu vernetzen, und zwar zum gegenseitigen Nutzen. Hier muss angesetzt werden. Das sind die Strategien, die notwendig sind in Ergänzung natürlich zur Klärung der Frage Umschuldung und Vergleichbares mehr. Wir dürfen dieses Thema "Bäder" auch nicht nur isoliert betrachten. Es geht nicht nur um die Bäder, es geht um den Tourismus insgesamt. Die Frage ist, was geschehen muss, um den Tourismus insgesamt noch besser aufzustellen in unserem Lande. Da muss man über den Bereich der Infrastruktur weiter nachdenken. Da muss man über das Marketing weiter nachdenken. Ich bin auch mit der Produktentwicklung im touristischen Sektor nicht zufrieden. Kurzum, man braucht eine sehr umfassende Strategie. Herr Ramelow, Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen, diese Strategie ist nicht darstellbar innerhalb von Wochen. Sie ist vor allen Dingen gar nicht unsere Aufgabe. Das ist eine rein kommunale Aufgabe, von der wir hier reden. Wir sind nicht Träger des Tourismus, in keiner Weise. Wir sind nicht Träger der TTG, in keiner Weise.
Tun Sie doch nicht so, als würden wir jetzt lang Versäumtes nachholen. Wir handeln im Interesse der Kommunen deshalb, weil die Kommunen selbst sich schwer tun auf diesem Feld.
(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Sie wollen seit einem Jahr eine interministerielle Ar- beitsgruppe bilden.)
Ja, aber wer die kommunale Planungshoheit hat, wer die Aufgabenhoheit hat, der ist verantwortlich für die Aufgaben und für die Planung,
das ist doch wohl klar, und schließlich auch für die Finanzierung. Die Finanzierungsverantwortung zählt auch zu den kommunalen Rechten. Auch das ist kommunale Aufgabenstellung. Das will ich hier ganz klar markieren.
Herr Minister Schuster, der Abgeordnete Lippmann möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Ich will mich gar nicht auf Ausreden zurückziehen, sondern zum Ausdruck bringen, die Lage ist so, wie sie ist und jetzt muss eine Strategie her, eine Strategie, die wir für die Kommunen anstelle der Kommunen und in Ergänzung der Kommunen entwickeln müssen.
Herr Minister, gestatten Sie eine Frage, die auch mit Ihrem ersten Redebeitrag zusammenhängt? Aber es taucht ja jetzt wieder auf. Sie haben im Zusammenhang mit von in Schwierigkeit kommenden Kommunen, die ein derartiges Bad betreiben, gesagt, es müssten auch Möglichkeiten der regionalen Verantwortung in Betracht gezogen werden, wenn ich Sie richtig verstanden habe. An welche Form der regionalen Verantwortung denken Sie da?
Herr Lippmann, das ist eine wichtige Frage, die Sie jetzt aufgeworfen haben. Aber Sie werden von mir nicht er
warten, dass ich hier laufenden Überlegungen vorgreife. Tatsache ist, dass die Organisationsstrukturen auf regionaler Ebene überprüft werden müssen.
Damit ist die Rednerliste erschöpft. Herr Abgeordneter Ramelow, ich möchte Sie fragen, Sie hatten Fortberatung sowohl im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik als auch im Haushalts- und Finanzausschuss angedeutet. Kommt das einem Antrag gleich zur Fortberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik?
(Zuruf Abg. Ramelow, PDS: Frau Vopel hat mich überzeugt, dass sie so überlastet sind, dass ich darauf im Moment verzichten würde und ankündige, jeweils nun einzeln das The- ma im Landtag zur Aussprache zu bringen.)
Es gibt also keinen Antrag zur Fortberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Ich möchte feststellen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, soweit dem nicht widersprochen wird. Frau Abgeordnete Nitzpon.
Dann lassen wir darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Jastimmen wurde festgestellt, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, ich gebe den Sofortbericht, wobei ich mich manchmal wiederholen werde, denn wir haben ja schon die Mündliche Anfrage und so fürchterlich viel mehr ist dazu gar nicht zu sagen. Ich hatte Ihnen erklärt, dass mit dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung vom 29. Juli
des vergangenen Jahres den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Grundsicherung der Vollzug des Gesetzes übertragen worden ist. Insofern ist es also auch, was den ersten Punkt angeht, Angelegenheit der Kreise und kreisfreien Städte und es soll eine Bündelung verschiedener Sozialleistungen in einer Hand gewährleistet werden. Das Land hat bisher nicht von der Möglichkeit des § 4 Abs. 3 des Grundsicherungsgesetzes Gebrauch gemacht, für die Gruppe der Leistungsempfänger, die Hilfen des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei stationärer oder teilstationärer Unterbringung erhalten, einen überörtlichen Träger der Grundsicherung zu bestimmen. Wir sind darüber allerdings noch im Gespräch. Festlegungen zu einer bestimmten Organisationsstruktur der Grundsicherungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten enthält übrigens das Grundsicherungsgesetz nicht, so dass die Einrichtung einer organisatorisch selbständigen Behörde, z.B. eines Grundsicherungsamtes, wie Sie es hier geschrieben haben, durch das Bundesgesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist. Ich gehe auch davon aus, dass in Thüringen überwiegend keine selbständigen Grundsicherungsämter errichtet werden, sondern entsprechend der unterschiedlichen kommunalen Strukturen der Vollzug der Grundsicherung den bereits bestehenden Sozialämtern zugeordnet wird. Inwieweit dort Personalverschiebungen vorzunehmen sind, ist eine Angelegenheit des örtlichen Sozialhilfeträgers.
Was die Rentner angeht: Antragsberechtigt nach dem Grundsicherungsgesetz sind insbesondere auch hilfebedürftige Personen über 65 Jahre und damit Personen, die bereits rentenberechtigt sind. Daher haben die Rentenversicherungsträger hier eine Aufgabe wahrgenommen. Sie haben ihre Mitarbeiter, insbesondere im Auskunftsund Beratungsdienst intensiv auf die neuen Regelungen vorbereitet. Nach Auskunft der Landesversicherungsanstalt Thüringen werden die Beratungsdienste bereits jetzt rege in Anspruch genommen. Seit dem 4. November werden durch die Rentenversicherungsträger Informationsbriefe mit Antragsvordrucken an die in Frage kommenden Rentenberechtigten versandt. Diese Aktion soll bis Anfang Dezember für alle für den Bezug von Grundsicherung in Thüringen in Betracht kommenden Rentner abgeschlossen sein.