Die Aussage, Frau Dr. Klaus, das Bundesministerium habe aus der Presse Informationen schneller erhalten als aus dem Schnellmeldesystem, kann ich nicht nachvollziehen, denn die Bundesregierung ist am 07.02. informiert worden. Die erste Pressemeldung unseres Ministeriums, gemeinsam abgestimmt mit dem TMSFG, ist am 07.02. gegen Mittag an die Agenturen gegangen. Wenn es also eine zu späte Information der Bundesregierung gegeben hat, dann ist dieses mit Sicherheit nicht der verspäteten Einstellung in das Schnellmeldesystem anzulasten, sondern eher auf einer anderen Ebene zu suchen, für die Thüringen keine Verantwortung trägt.
Zum Thema "Genehmigung der Holzverbrennung": Meine Damen und Herren Abgeordneten, unser Ministerium hat keinen Zweifel daran, dass auch mit der neuen Altholzverordnung, deren In-Kraft-Treten am 01.03. dieses Jahres stattgefunden hat, das Risiko der Kontamination von Futtermitteln im Direkttrocknungsverfahren eben nicht ausgeschlossen wird. Es liegt doch auch in der Vergangenheit nicht ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren vor, es liegt kein Fehler im Gesetzeswerk vor, sondern es liegt ein Gesetzesverstoß vor und auch durch ein zusätzliches Gesetz kann ich doch nun nicht erreichen, dass jemand, der bereit ist, Gesetze zu übertreten, in Zukunft sich gesetzeskonform verhält.
Deshalb warne ich vor der Annahme, dass mit der neuen Altholzverordnung dieses Problem beseitigt sei. Dies ist definitiv nicht der Fall. Herr Abgeordneter Sonntag, Sie haben richtigerweise angemerkt, dass der Verzicht auf solche Verfahren - und wir haben es mit einer Altanlage aus DDR-Zeiten zu tun, die mehrfach nachgerüstet worden ist, die aber ihren grundsätzlichen Zustand beibehalten hat. Wer sagt, dass man Direkttrocknung aus dem Futter
mittelkreislauf herausnimmt, und wir tun das, der muss aber auch zum Ausdruck bringen, dass damit die Trocknungskosten etwa um den Faktor 4 höher liegen als im Offenverfahren. Wir sind der Auffassung, dass die Futterund Lebensmittelsicherheit diesen Aufwand notwendig macht. Wir werden, wie gesagt, versuchen, unserer Auffassung auf der Bundesebene und europäischen Ebene zum Durchbruch zu verhelfen.
Eine Möglichkeit, die eben zitierten Holzarten von einer Verbrennung auszuschließen, war 1996 nach unserer Auffassung und nach gründlicher Prüfung der Rechtslage nicht gegeben. Deshalb sind wir auch der Auffassung, dass die Überwachungs- und Genehmigungsbehörden keine andere Wahl hatten, als 1996 diese Genehmigung in der vorliegenden Form auszusprechen.
Wenn ausgeführt wird, man hätte bereits am 31. Januar mit polizeilichen Maßnahmen eingreifen müssen, dann darf ich in diesem Zusammenhang nur erwähnen, dass der Betrieb in Apolda 12 Jahre lang überwacht worden ist und es in diesen 12 Jahren niemals zu erheblichen Unregelmäßigkeiten mit Giftstoffen gekommen ist. Dies muss doch der Gerechtigkeit halber auch einmal gesagt werden.
Und jemandem, der zum ersten Mal in seinem Betrieb mit einer Grenzwertüberschreitung konfrontiert wird, gleich den Betrieb zu schließen, 23 Arbeitskräfte und 6 Lehrlinge auf die Straße zu setzen, ist auch aus heutiger Sicht unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel zumindest zu hinterfragen.
Zur Prüfung: In der Woche vom 10. bis 14. Februar haben die Prüfungen des TWT im technischen Bereich stattgefunden. Diese Prüfungen, Frau Dr. Klaus, sind durchgeführt worden von ausgewiesenen Experten. Die Prüfergebnisse sind der Staatsanwaltschaft auf Anforderung ebenfalls zur Verfügung gestellt worden. Ich gehe davon aus, dass die Experten vor Ort sachkundig sind.
Kritik wurde geäußert an der Informationspolitik. Es wurde angesprochen, Informationen seien tröpfchenweise an die Öffentlichkeit gelangt. Meine Damen und Herren, am 7. Februar wurde das Problem bekannt und am 7. Februar ist die Öffentlichkeit - und dafür habe ich persönlich Sorge getragen - über sämtliche Sachverhalte im Zusammenhang mit der Dioxin-Belastung in Futtermitteln, die aus dem TWT Apolda stammen, ständig informiert worden. Dass wir im Laufe der letzten Wochen einen Informationszuwachs erfahren haben und es deshalb den Anschein hatte, als habe sich das Problem ausgeweitet, muss in der öffentlichen Wahrnehmung hingenommen werden. Ursächlich für diese Wahrnehmung ist allerdings das Ergebnis der Aufklärungsbemühungen der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden. Ich darf an dieser Stelle erwähnen, dass es nicht gerade typisch für
solche Vorfälle in der Vergangenheit war, dass die zuständige Landesregierung alle Informationen an die Öffentlichkeit gegeben hat wie in diesem Fall. In allen anderen Fällen war die Presse schneller und in den meisten anderen Fällen waren private Informanten schneller. In diesem Fall - und darauf lege ich schon Wert - hat die Landesregierung sämtliche Informationen, und zwar unverzüglich, an die Öffentlichkeit und an die beteiligten Behörden gegeben.
Dass wir heftige Kritik am mangelnden Kooperationswillen des Anlagenbetreibers zu üben haben, habe ich bereits zum Ausdruck gebracht.
Frau Abgeordnete Nitzpon, das Restrisiko, das wir bei der Betreibung solcher Anlagen in Kauf nehmen müssen, liegt weniger im Regelwerk der Gesetze. Das Restrisiko liegt beim Betreiber und das Restrisiko liegt im Betrieb der Anlagen selbst, soweit Rauchgase mit Futtermitteln in Berührung kommen. Wir möchten dieses Restrisiko ausgeschaltet wissen. Aber wer den Eindruck erweckt, Dioxin sei eine Erscheinung der Neuzeit, der verkennt, dass mehr als 90 Prozent des auf der Welt bekannten ubiquitären Dioxinvorkommens eben aus einer Zeit vor der industriellen Revolution stammen. Sie stammen aus Waldbränden, sie stammen aus der industriellen Verfeuerung von Holz und sie stammen aus einer Zeit, in der man nicht gewusst hat, was Dioxin bedeutet, was es ist und welche Folgen Dioxin beim Menschen hervorrufen kann. Und deshalb - und hier gibt es ja offensichtlich keinen Dissens - gehen alle staatlichen Bemühungen dahin, auf nationaler und auf europäischer Ebene, Dioxin überall dort zu vermeiden, wo Dioxin vermeidbar ist. Dieses bedeutet aber nicht, dass es uns gelingen wird, Dioxin von der Erdoberfläche zu verbannen. Deshalb ist es sicherlich auch erlaubt, zu relativieren und deutlich zu machen, welche tatsächlichen Gefahren von diesem Dioxinfall auf die Nahrungsmittelkette und auf die Bevölkerung ausgegangen sind. Und da ist anzumerken, es ist keine messbare, zusätzliche Gefahr. Das ändert nichts an dem Ansatz, dass wir Dioxin aus der Nahrungskette entfernen wollen, und dies ist aller Anstrengungen wert.
Frau Abgeordnete Nitzpon, erlauben Sie mir eine kritische Anmerkung auf Ihre Ausführungen zur Zusammenlegung von Futtermittelkontrollen in einer bestimmten Institution: Ich habe niemanden gehört, der gesagt hat, dass die TLL von der Personalausstattung, von der fachlichen Qualifikation ihres Personals und von der materiellen Ausstattung nicht in der Lage ist, qualifizierte Futtermittelkontrollen durchzuführen. Ich habe aber erhebliche Zweifel daran, dass mit einer Verlagerung der Zuständigkeit von einer erfahrenen und auf der Höhe der Zeit und der Wissenschaft agierenden Behörde zu übertragen auf eine Behörde, die im Futtermittelbereich nicht die
geringsten Kenntnisse und nicht die geringsten Erfahrungen hat. Meine Damen und Herren, wer einen solchen Schritt, insbesondere wer die sofortige Vollziehung dieses Schritts fordert, gefährdet den jetzigen Stand der Futtermittelkontrolle. Ich darf darauf hinweisen, dass die letzte Organisationsstruktur jetzt gerade einmal Wirkung zeigt und dass die Einrichtung, über die hier gesprochen worden ist, zumindest von der Infrastruktur her überhaupt noch nicht voll ihre Wirkung entfalten kann.
Meine Damen und Herren, wer Futtermittel dioxinfrei halten will - ich sage jetzt bewusst einmal dioxinfrei -, der darf Kühe auf der Weide nicht weiden lassen und der darf keine Gräser trocknen und andere Grünfutter und dieses anschließend in den Futterkreislauf hineinbringen. Es gibt keine dioxinfreien Gräser in diesem Land.
Herr Dr. Botz, Sie haben Herrn Sonnleitner zitiert. Herr Sonnleitner ist ein Mensch, der meinen persönlichen Vorstellungen, insbesondere was die Weiterentwicklung der Landwirtschaft in Thüringen angeht, relativ nahe kommt. Aber auch ein ausgewiesener Fachmann, wie der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, den ich persönlich kenne und den ich schätzen gelernt habe - wir haben früher mal einige Wochen einer gemeinsamen Aufgabe gedient -, ist nicht davor gefeit, fehlenden Informationen aufzusitzen. Ich unterstelle einfach, Herr Dr. Botz, dass in diesem Falle der Bauernpräsident nicht ganz auf der Höhe des Kenntnisstandes der Behörden in Thüringen war.
Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden auf der Sachebene, die bäuerlichen Betriebe in Thüringen seien zu spät informiert worden. Der Betrieb in Hermstedt ist am 15. Januar informiert worden, am selben Tag, als die Futtermittelprobe analysiert war.
Es gab am 15. Januar keine anderen, von denen wir wussten - hätten wir es gewusst, verehrter Herr Dr. Botz, hätten wir das gewusst, wäre dieses geschehen. Am 07.02., das war um 7:05 Uhr, um 7:05 Uhr lag die erste Information über weitere Betriebe vor. Und es war Vormittag am 07.02, dass jeder Betrieb, der aus Apolda mit Futtermitteln versorgt worden ist, dieses erfahren hat bezüglich der angesprochenen Mengen.
Ich erlaube mir abschießend eine Bemerkung: Ich kann wirklich ein Verschulden der Behörden als Institution in diesem Falle nicht erkennen, insbesondere kein Verschulden, das eine Schadenersatzpflicht herbeiführen könnte. Die Betriebe, die erhebliche Schäden erlitten haben, dieses dürfte unbestreitbar sein, sind versichert, dieses haben wir uns vom Versicherer schriftlich mitteilen lassen. Ich
danke an dieser Stelle aber ausdrücklich - Herr Dr. Botz, wir haben uns in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Angelegenheit befasst - den Damen und Herren des Ausschusses, die in sehr konstruktiver Weise zusammen mit den Vertretern der Landesregierung sich bemüht haben, die Angelegenheit zügig aufzuklären und auch den Ruf der thüringischen Futtermittelindustrie möglichst schnell wiederherzustellen. Das ist die Aufgabe, die jetzt vor uns allen liegt. Ich erlaube mir ein Zitat: "Nicht der gehört auf die Anklagebank, der einen Fall aufklärt, sondern der gehört auf die Anklagebank, der eine Tat begangen hat." Und dieses ist sicherlich nicht bei der Landesregierung angesiedelt.
Bevor Herr Abgeordneter Kummer noch mal das Wort hat, ich möchte nur darauf hinweisen, wir gehen jetzt wieder über 14:00 Uhr hinaus, aber ich denke, ich habe Ihr Einverständnis, dass wir mit der Fragestunde bis zum Ende der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt noch warten. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf einige wenige Punkte der Ausführungen des Herrn Staatssekretärs muss ich doch noch mal zur Richtigstellung eingehen. Zuerst noch mal zum Termin 31. Januar. Herr Staatssekretär, was Sie eben hier dargestellt haben, war doch ein bisschen verkürzt. Uns sind im Ausschuss eindeutig Angaben gemacht worden, dass am 31. Januar eben gerade aufgrund der Untersuchungsergebnisse des Fleisches die Schlussfolgerung zustande kam in den Landesbehörden, dass mehr als 20 t belasteten Futtermittels für diese hohe Anreicherung von Dioxin im Fleisch verantwortlich sein müssen - mehr als 20 t. Und damit war klar, dass mehr als die bisher vom Betrieb angegebenen 20 t Ursache sein mussten für dieses Auftreten, und es war auch klar, dass es nicht nur an der kurzen, zeitlich begründeten Havarie, die als Ursache für die 20 t Belastung angegeben wurde, gelegen haben konnte. Dementsprechend hätte die Schlussfolgerung erfolgen müssen, es muss an etwas anderem gelegen haben. Dem hätte sofort auf den Grund gegangen werden müssen.
Wenn dann im Ausschuss gesagt wird, dass das Verbringen von Backwaren untersagt wurde und es dagegen Widerspruch gab und der Widerspruch auch Erfolg hatte, das, obwohl man diese Erkenntnisse hatte, dann muss ich doch auch sagen, hier muss im Recht etwas geändert werden, damit wenigstens so lange, wie eine Gefahr besteht, auch verhindert werden kann, dass solche Widersprüche Erfolg haben.
Zur nächsten Sache: Sie hatten dann gesagt, Sie wollten eine Unternehmensschließung nicht riskieren. Es geht doch nicht um die Unternehmensschließung, es ging um die Schaffung von Klarheit. Durch eine Sichtung der Betriebsbücher, woraus man hätte entnehmen können, ab welchem Termin, nämlich ab 25.11., die Temperaturführung nicht mehr so funktioniert hat, wie es vorgeschrieben ist, hätte man doch innerhalb von einer Stunde oder wenigen Stunden herausfinden können, was denn nun die Ursache für dieses Auftreten von vielen Tonnen mit Belastung war. Da hätte ich am 31. Januar dieses schon durch Buchprüfung mal entsprechend feststellen und handeln können. Da wäre uns viel Schaden erspart geblieben.
Die andere Sache zu Futtermittelkontrollen: Hier müssen wir gründlich falsch verstanden worden sein. Es lässt sich aber auch eindeutig aus unserem Entschließungsantrag entnehmen und Frau Nitzpon hat es auch richtig rübergebracht. Im Gegensatz zur SPD-Fraktion wollen wir eben gerade nicht die Zusammenlegung von Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen, sondern wir wollen hier eine Differenzierung, dass das, was zur Futtermittelfrage - optimale Zusammensetzung, zur Tierernährung -, dass diese Fragen in der TLL weiter bearbeitet werden. Wir möchten aber gerade aufgrund der Fragen, die jetzt aufgetreten sind, und aufgrund der Zeitnähe einer Bearbeitung, dass alle die Stoffe, die sich im Laufe der Nahrungskette anreichern können und Einfluss haben auf die Qualität des Lebensmittels, dass auf diese Stoffe in der Landesanstalt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz oder, besser gesagt, unter deren Hoheit untersucht wird. Damit können wir Wege verkürzen und damit haben wir auch die gleichen Verfahren, nämlich die Verfahren zur Prüfung der Lebensmittelsicherheit, die hier angewandt werden, so dass das also auch nahe liegt.
Und als Letztes - nicht mehr zum Herrn Staatssekretär, sondern zum Herrn Sonntag: Zuerst mal, Herr Sonntag, bin ich Ihnen natürlich dankbar, wenn Sie sagen, das Verfahren gehört abgeschafft, damit treffen Sie unsere Intention. Wir werden Ihnen die Abstimmung nach einzelnen Punkten zu unserem Antrag ermöglichen, so dass Sie uns hier zustimmen können. Aber nun muss ich noch eines sagen: Dieses Herunterreden der Gefahr, die in diesem Skandal gelegen hat, kann ich nicht akzeptieren. Es gibt Grenzwerte, die sind eingeführt worden aus einem gewissen Grund,
und das habe ich zu akzeptieren. Da kann ich auch nicht immer wieder sagen, das ist so wenig von der wöchentlichen Menge, die da aufgenommen wird, wenn ich dann wirklich so eine Bratwurst esse. Es geht doch darum, dass dieser Stoff sich im Körper anreichert und wir können ihn über unsere gesamte Lebensdauer nicht wieder abbauen. Irgendwann ist es mal das Picogramm zu viel,
das das Fass zum Überlaufen bringt. Und wenn ich dann an Krebs erkranke, dann habe ich eben Pech gehabt. Deshalb hat die EU gesagt, wir müssen die Grenzwerte entsprechend runtersetzen, nahe an die Nachweisgrenze, weil ich sage, ich habe eine Vorsorge zu treffen. Es gibt so viele Belastungen mit Dioxin in unserer Umwelt, die uns ständig damit versorgen, so dass wir es nicht noch über die Produkte machen müssen, worauf wir einen Einfluss haben,
ob Dioxin reinkommt oder nicht. Deshalb mahne ich doch hier dazu, dass wir mit Grenzwerten, die gesetzt sind, vorsichtig umgehen, damit wir nicht das ganze System der Grenzwerte hier in Abrede stellen. Das wäre wirklich fatal.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen, so können wir die Aussprache schließen. Zunächst frage die ich Fraktionen: Gibt es Widerspruch, dass dem Berichtsersuchen Genüge getan wurde? Diesen Widerspruch gibt es nicht, dann ist das so erfüllt.
Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem, was von den Anträgen der Fraktionen noch bleibt, zunächst zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3145 - Neufassung. Wer diesem Punkt des Antrags - es sind ja keine Ausschussüberweisungen beantragt worden - zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Nummer 2 des Antrags der SPD-Fraktion ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3155, auch direkt über den Antrag, da keine Überweisung beantragt worden ist. Wer dieser Nummer 2 im Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3180. Dazu gibt es eine Wortmeldung. Bitte, Frau Abgeordnete Nitzpon.
Wie Herr Kummer schon im Auftrag der Fraktion gesagt hat, bitten wir um Einzelabstimmung der Punkte.
Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie meinen die Punkte 1, 2 und 3 und nicht noch diese einzelnen a, b und c?