Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Zeulenroda hatte eine Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Kreises zugesprochen bekommen. Als Ausgleichsmaßnahme war die Einrichtung eines Finanzamts vorgesehen. Die Landesregierung hält an der Zusage einer Ausgleichsmaßnahme fest. Die Umsetzung muss indessen die Entwicklung seit der Kreisgebietsreform von 1993 berücksichtigen. Im Rahmen der Neuorganisation der Kataster- und Vermessungsverwaltung bietet sich als gleichwertige Ausgleichsmaßnahme die Errichtung eines Hauptkatasteramts in Zeulenroda an. Die Landesregierung hat entsprechend beschlossen und dies auch öffentlich mitgeteilt. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 und 3: Aus der vorgetragenen Vorbemerkung geht hervor, dass nicht mehr beabsichtigt ist, in Zeulenroda ein Finanzamt einzurichten.

Zu Frage 2 und 4: Die Landesregierung erwartet in gleicher Weise positive Auswirkungen auf die Stadt Zeulenroda, wenn statt des Finanzamts ein Hauptkatasteramt eingerichtet wird.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage 3/3165. Bitte, Frau Abgeordnete Sojka.

Aktion "Schulsanitäter"

Der Kreisverband des ASB Erfurt hat die Aktion "Schulsanitäter" gestartet. Diese Aktion verfolgt das Ziel, ein flächendeckendes Erste-Hilfe-Netz an den Erfurter Schulen auszubauen. Benefizveranstaltungen werden zum Anlass genommen, um die Finanzierung der Ausbildung der "Schulsanitäter" sicherzustellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei anderen Schulträgern Thüringens Anstrengungen unternommen werden, eine medizinische Notfallversorgung mit Sanitätstaschen in den Schulen zu gewährleisten, und wenn ja, bei welchen?

2. Gedenkt die Landesregierung dieses Bemühen ideell und finanziell zu unterstützen?

3. Wer ist für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zuständig?

4. Setzt eine konsequente Umsetzung des Arbeitsmaterials des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien "Umgang mit Krisen und Notfällen an Schulen" nach Meinung des Kultusministeriums eine Versorgung aller Schulen Thüringens mit Sanitätstaschen und eine entsprechende Ausbildung der Schülerinnen und Schüler voraus?

Herr Staatssekretär Ströbel, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Sojka beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: An allen Thüringer Schulen sind in den Sekretariaten, in den Sporthallen und an anderen wichtigen Stellplätzen Erste-Hilfe-Sanitätskästen für die medizinische Notfallversorgung vorhanden und diese Kästen werden zeitgemäß erneuert. Dies wird durch die Schulträger abgesichert. Zusätzliche Initiativen zur weiteren Ausstattung der Schulen mit Sanitätstaschen, wie sie durch den Arbeiter-Samariter-Bund in der Landeshauptstadt Erfurt initiiert wurden, werden durch die Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Über das Erfurter Sponsoren-Projekt hinaus sind uns derzeit keine weiteren Aktionen bekannt.

Zu Frage 2: Die Landesregierung begrüßt und unterstützt diese Bemühungen. Im Rahmen der vorgesehenen Förderrichtlinie zur Schul- und Jugendarbeit bestehen hier

auch Möglichkeiten zur Förderung von außerunterrichtlichen Projekten der Gesundheitsförderung.

Zu Frage 3: Für die Ausbildung auch der Schülerinnen und Schüler zu Schulsanitätern sind die Erste-Hilfe-Organisationen zuständig. Auf der Grundlage einer Richtlinie des Bundesministeriums des Innern zur Gewährung von Zuwendungen zur Ausbildung von Jugendlichen im Alter von 10 bis 16 Jahren in Erster Hilfe konnten im III. Quartal, also im vorletzten Quartal, des vergangenen Jahres 2002 insgesamt schon 523 Thüringer Schülerinnen und Schüler durch das Rote Kreuz ausgebildet werden. Die Schulen wurden gebeten, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und die Möglichkeiten der Ausbildung bekannt zu machen. Die Finanzierung kann natürlich auch über Sponsoren abgesichert werden, so wie das in Erfurt geschah und geschieht.

Zu Frage 4: Zunächst verweise ich hier auf die Antwort zu Frage 1. Das Arbeitsmaterial des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien für die Thüringer Schulen enthält Checklisten sowie klare Handlungsstränge und Vorgaben beim Umgang mit Krisen und Notfällen. Dabei sind Verantwortlichkeiten genannt, fest umrissen. So sind an jeder Thüringer Schule zwei Sicherheitsbeauftragte benannt, je für den Innen- und für den Außenbereich. Zwischen der Unfallkasse Thüringen und dem Thüringer Kultusministerium besteht zudem eine Vereinbarung, auf deren Grundlage für alle Thüringer Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit besteht, sich in vollem Umfang als Ersthelfer aus- und fortbilden zu lassen und dabei wird eine möglichst hohe Anzahl von Lehrerinnen und Lehrern, die als Ersthelfer in Notsituationen unmittelbar wirken können, angestrebt. Im Rahmen dieser unmittelbaren Soforthilfe stellt natürlich auch die freiwillige Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Schulsanitätern einen zusätzlichen und ergänzenden Faktor mit hohem Stellenwert dar.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/3166, eine Frage des Abgeordneten Ramelow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Reserveoffiziere im Thüringer Verfassungsschutz

Ich fragte in der Kleinen Anfrage Nr. 840 nach einem Aspekt der militärischen Karriere des Innenministers Trautvetter in der DDR und deren Verhältnis zu einer Regelung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (ThürVSG). Neben Antworten auf die einzelnen Fragen äußerte die Landesregierung, sie weise "den Angriff auf die Integrität des Innenministers in aller Entschiedenheit zurück".

(Beifall Abg. Kretschmer, Abg. Panse, CDU)

Rätselhafter Applaus in den Rängen.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Meinungs- freiheit!)

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern bewertet die Landesregierung die Anfrage eines Abgeordneten nach einer den Innenminister betreffenden Angabe zu dessen militärischer Karriere in der DDR, die nicht im Handbuch des Thüringer Landtags aufgeführt ist, als einen "Angriff auf die Integrität des Innenministers" vor dem Hintergrund, dass der Landtag die verfassungsmäßige Aufgabe hat, die vollziehende Gewalt zu kontrollieren (Artikel 48 Abs. 2 der Verfassung des Frei- staats Thüringen)?

2. Auf welcher Grundlage interpretiert die Landesregierung die allgemeine Regelung in § 3 Abs. 2 ThürVSG, nach der "Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR" grundsätzlich nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes befasst werden dürfen, dahin gehend, dass nur frühere Berufsoffiziere im aktiven Dienst und nicht frühere Reserveoffiziere wie Minister Trautvetter von dieser Regelung erfasst seien?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Regelung in § 3 Abs. 2 ThürVSG dahin gehend zu präzisieren, dass im Gesetz formuliert wird, dass sie sich nur auf frühere Berufsoffiziere im aktiven Dienst bezieht?

4. Wie viele Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR haben sich bisher beim Landesamt für Verfassungsschutz um Mitarbeit beworben (bitte nach früheren Berufsoffizieren im aktiven Dienst und früheren Reserveoffizieren getrennt beantworten) ?

Bitte schön, Herr Minister Gasser.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow in Drucksache 3/3166 beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Kontrollfunktion des Landtags wird durch die Landesregierung nicht in Frage gestellt. Der zweite Teil der Kleinen Anfrage Nr. 840 vom 30. Januar 2003 hatte folgenden Wortlaut: "Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung, dass nach der aktuellen Gesetzeslage in Thüringen eine Person mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der DDR zwar nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes befasst sein darf, eine solche Person derzeit aber oberster Dienstvorgesetzter der Verfassungsschutzbehörden ist?" Diese Frage stellt die Eignung von Herrn Minister Traut

vetter für das Amt des Innenministers in Zweifel.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Nein, überhaupt nicht. Es prädestiniert ihn gera- dezu!)

Sie geht zudem von einer falschen Prämisse aus, wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 840 ausgeführt worden ist. Damit sollte offensichtlich die Integrität des Innenministers in Frage gestellt werden. Dem ist die Landesregierung mit der Antwort auf diese Kleine Anfrage entgegengetreten.

Zu Frage 2: § 3 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist nach dessen Sinn und Zweck anzuwenden. Aus zwei Gründen liegt der Schluss nahe, dass diese Bestimmung für Reserveoffiziere der ehemaligen NVA, die eben gerade nicht als Berufsoffiziere im aktiven Dienst gestanden haben, grundsätzlich nicht anwendbar ist.

Erstens stellt diese Bestimmung auf einen hohen Grad der Vorbelastung bei den insoweit ausdrücklich gleichgestellten, hauptamtlichen oder inoffiziellen Mitarbeitern des MfS/AfNS, den Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR und den hauptamtlichen Mitarbeitern der SED ab. Der vom Gesetzgeber beispielsweise bei MfS-Mitarbeitern angenommene Grad der Vorbelastung ist aber bei Reserveoffizieren in der Regel gerade nicht zu vermuten.

Zweitens lässt die Regelung selbst für den ausdrücklich genannten besonders vorbelasteten Personenkreis nach Einzelfallprüfung Ausnahmen zu. Dies bestätigt die Annahme, dass der Gesetzgeber andere Personengruppen eben nicht für grundsätzlich ungeeignet für Verfassungsschutzaufgaben hält.

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz führt keine Statistik über Bewerbungsvorgänge und Bewerbereigenschaften.

Es rührt sich eine Nachfrage sozusagen. Bitte, Herr Abgeordneter Ramelow.

Verehrter Herr Minister, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, bevor ich zur Frage komme. Ich glaube, die Landesregierung ist einer Fehlinterpretation aufgesessen,

(Beifall Abg. Kummer, PDS)

dass von einem normalen Gesetzestext abgeleitet eine Frage, die ich hier gestellt habe, irgendeine Bewertung beinhaltet hat.

Jetzt bitte meine Frage als militärischer Laie: Können Sie mir im gesetzlichen Sinne der Vorschrift, die ich hier benannt habe, den Unterschied erklären zwischen einem Reserveoffizier und einem Berufsoffizier?

Herr Abgeordneter Ramelow,...

(Unruhe im Hause)

Wenn Sie ein bisschen ruhiger im Auditorium werden, dann kann Herr Minister Gasser auch die Antwort geben.

Herr Abgeordneter Ramelow, zu Ihrer Feststellung sage ich nichts, das war ja nicht als Frage gestellt. Zu Ihrer Frage ist Folgendes anzumerken: Ich habe diese Frage beantwortet, und zwar habe ich darauf hingewiesen, dass eine Auslegung dieser Vorschrift ergibt, dass hier eine Differenzierung vorzunehmen ist.