Zu Frage 1: Im Frühjahr 2002 hat die Thüringer Staatskanzlei in der Abteilung Raumordnung und Landesplanung ein Referat Raumbeobachtung eingerichtet. Durch dieses Referat werden u.a. die Aufgaben einer Kopfstelle des Rauminformationssystems (RIS) wahrgenommen.
Zu Frage 2: Die Präzisierung der mit dem RIS verfolgten Ziele, die Analyse der Datenbasis und die technischen Realisierungsmöglichkeiten stehen zunächst im Vorder
grund. Der Aufbau des RIS soll unter Beachtung der Rahmenbedingungen, damit meine ich Haushalt, Integration in den Aufbau der Geodateninfrastruktur und das E-Government-Konzept, schrittweise bis zum Jahre 2005 erfolgen.
Zu Frage 3: Die im Haushalt 2003/2004 bereitgestellten Mittel für Gerätetechnik und Software sichern den Aufbau des RIS.
Zu Frage 4: Die Sachkosten für das Haushaltsjahr 2002 in Höhe von ca. 2.000 ( Haushalt gedeckt, dazu kommen anteilige Personalkosten.
Die nächste Frage in Drucksache 3/3167 wird von Frau Abgeordneten Stangner gestellt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Verwendung von Fördermitteln des Landes für wasserwirtschaftliche Investitionen in der Stadt Blankenhain
Die Stadt Blankenhain ist kommunaler Aufgabenträger für die Abwasserentsorgung. Im Ergebnis der Tiefenprüfung des Thüringer Innenministeriums wurden offensichtliche Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzierung von Fördermitteln des Landes festgestellt. So sind unter anderem Fördermittel, die an die T/ABG Wassersysteme GmbH & Co. Abwasser Blankenhain KG weitergereicht wurden, nicht ordnungsgemäß bilanziert erfasst.
1. Inwieweit erfolgte die Weiterreichung von Fördermitteln des Landes, die an die Stadt Blankenhain ausgereicht wurden, an die T/ABG in Kenntnis des Fördermittelgebers?
2. Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen der Stadt Blankenhain, dem Abwasserbetrieb Blankenhain und der T/ABG?
3. Mit welchem Ergebnis wurde der Verwendungsnachweis der an die T/ABG weitergeleiteten Fördermittel geprüft?
4. Welche Konsequenzen resultieren aus der fehlerhaften Bilanzierung erhaltener Fördermittel für die Stadt Blankenhain bzw. den Abwasserbetrieb Blankenhain?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Für die seit der Existenz der T/ABG, das heißt die ab 1996 ausgereichten Zuwendungen an die Stadt Blankenhain, war dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt als Zuwendungsgeber bekannt, dass die Stadt die Zuwendungen an die T/ABG weiterleitet. Die Stadt hat dies bereits in der Antragstellung mitgeteilt.
Zu Frage 2: Die Stadt Blankenhain hat mit der GKE Beratungsgesellschaft für kommunale Entsorgung mbH sowie der oben genannten Firma einen Kooperationsvertrag für den Bereich Abwasserentsorgung abgeschlossen. Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der wirtschaftlichen und technischen Projektkoordinierung für die Errichtung und Modernisierung des Abwassersystems.
Zu Frage 3: Die Verwendungsnachweisprüfung ist für alle acht der Stadt Blankenhain vom TMLNU erteilten Zuwendungsbescheide abgeschlossen. Bei drei Vorhaben gab es, wie nicht selten auch bei anderen Zuwendungsempfängern, Rückforderungen wegen Kostenunterschreitung bzw. Nichtanerkennung der Zuwendungsfähigkeit bestimmter Leistungen. Diese beliefen sich auf insgesamt 98.301,41 $ Bei fünf Vorhaben wurden wegen Überschreitung der Verwendungsfristen Zinsen von insgesamt 36.066,97 fordert. Alle bisherigen Rück- und Zinsforderungen des TMLNU wurden beglichen. Zuwendungsrechtliche Probleme aus der Weiterleitung an die THBGs sind somit nicht zu verzeichnen. Für ein 1998 gefördertes Vorhaben steht die Klärung der zuwendungsseitig relevanten Vorsteuerabzugberechtigung vom THBG wegen eines Klageverfahrens beim Bundesfinanzhof noch im Raum. Hier kann es nach Abschluss des Verfahrens noch zur Rückforderung des Mehrwertsteueranteils kommen.
Zu Frage 4: Die angesprochene Darstellung in der Bilanz ist unabhängig von der Kalkulation von Gebühren und Beiträgen. Im Falle der Beendigung und Rückabwicklung des Kooperationsverhältnisses und eines damit verbundenen Rückkaufs der Abwasseranlagen ist seitens der Stadt Blankenhain darauf zu achten, dass seitens des Kooperationspartners die durchgereichten Fördermittel von den Investitionskosten abgesetzt werden.
Der Füllstand des abgedeckten Teersees in Rositz hat sich merklich gesenkt; einer örtlichen Pressemeldung zufolge gibt es mittlerweile nicht mehr genügend eigenes Material für eine ortsansässige Bodenbearbeitungsanlage. So erfreulich die Fortschritte in der Sanierung sind, so steht doch auch die Frage der Verstetigung von investiertem Kapital und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Jedoch wurde im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Teerresten vor Ort durch diverse Ereignisse verschiedenster Art infolge vor allem von Geruchsbelästigungen die Toleranz der Rositzer Bürger über Gebühr strapaziert. So ist es nachvollziehbar, dass die Bürger dem Weiterbetrieb von zur Verarbeitung derartiger Teerreste konzipierten Anlagen reserviert gegenüberstehen und Argumenten, welche auf eine Besserung bei dem Einsatz von anderen Stoffen verweisen, wenig aufgeschlossen sind. Daher wird es von eminenter Wichtigkeit sein, den Imageschaden für solche Anlagen, die durch die Rückführung von Abfällen in den industriellen Kreislauf eine wichtige Funktion in unserer Industriegesellschaft zu erfüllen haben, zu beheben. Daher frage ich die Landesregierung:
1. Ist der Freistaat Thüringen bzw. seine Gliederungen Verträge mit den Firmen, welche sich mit der Verarbeitung der Teerreste und sonstigen belasteten Böden befassen, eingegangen, die diesen einen Verbleib am Standort und eine Erweiterung der Palette der Einsatzstoffe gestatten?
2. Welche Quellen derzeitiger Geruchsbelästigung in Rositz sind aktenkundig und durch Messungen belegt?
3. Welche Maßnahmen sind seitens der Genehmigungsbehörden zur Abstellung der Geruchsbelästigungen nach Frage 2 vorgesehen?
4. Sind aus der Auswertung der Hochwasserereignisse vom Sommer vergangenen Jahres Erkenntnisse gewonnen worden, die eine andere Bewertung der Bebauung derzeit durch oben genannte Anlagen genutzter Standorte bedeuten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, da ich in meiner jetzigen Aufgabe nicht nur für Hochwasser und Dioxin zuständig bin, sondern auch noch für den Teersee, wobei ich hoffe, dass ich mit der Erlaubnis der Präsidentin die Möglichkeit bekomme, dass dieses mir angerechnet wird auf den sicherlich hoch verdienten Aufenthalt im Fegefeuer,
komme ich dazu, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Sonntag, "Wie weiter mit den Teerresten in Rositz?", zu beantworten.
Zu Frage 1: Die Schwerpunkte der Sanierung des ehemaligen Teerverarbeitungswerks Rositz sind der Teersee "Neue Sorge" und das ehemalige Werksgelände. Für die Sanierung am gesamten Standort ist die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft verantwortlich. Die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft hat daher mit entsprechenden Unternehmen Sanierungsverträge abgeschlossen. Der Freistaat Thüringen und seine Gliederungen, das heißt, die Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, haben keine Verträge abgeschlossen. Die Umweltbehörden begleiten die Sanierung entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeit. Zur Sanierung des Teersees hat die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft einen Vertrag mit einer Arbeitsgemeinschaft geschlossen. Deren Aufgabe ist die Entnahme der Teerreste. Sie werden in einer speziellen Anlage direkt neben dem Teersee aufbereitet. Zur Entsorgung belasteter Böden aus dem Bereich des ehemaligen Werksgeländes wurde von der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde im Werksgelände auch eine Bodenbehandlungsanlage errichtet. Zur Erledigung der Sanierungsaufgaben verfügen die errichteten Anlagen derzeit über die emissionsrechtlichen Genehmigungen. Die Frage nach einem dauerhaften Verbleib und dem Einsatz einer erweiterten Palette von Einsatzstoffen in diesen Anlagen ist jedoch keine Frage der von der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft geschlossenen Sanierungsverträge. Vielmehr hängt dies neben den unternehmerischen Überlegungen von den emissionsrechtlichen und anlagetechnischen Genehmigungen ab. Die hier in Rede stehenden Anlagen besitzen außer der Anlage der Firma Thüringer Wertstoffgewinnung Aicher/Müller GmbH immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zum Dauerbetrieb.
Zu Frage 2: Dem Thüringer Landesverwaltungsamt sind derzeit neben der von der Firma TWG Aicher betriebenen Abfallaufbereitungsanlage die Geruchsquellen an dem Teersee "Neue Sorge" sowie an den unabgedeckten Produktablagerungen auf und unterhalb der Deponie Fichtenhainichen bekannt. Ebenfalls gibt es im Zusammenhang mit den verschiedenen Sanierungsmaßnahmen der LEG auf dem Betriebsgelände immer wieder temporäre Geruchsbelästigungen. Durch die LEG wurde das Institut für Material- und Umweltanalytik IMU beauftragt, einen Messcontainer zu betreiben, der oberhalb der "Neuen Sorge" in Hauptwindrichtung der TWG-Anlage steht. Hier werden kontinuierlich Luftschadstoffe gemessen. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Genehmigung des Dauerbetriebs der o.g. Abfallaufbereitungsanlage wurde von der Firma TWG Aicher eine anlageninterne Messung ohne behördliche Abstimmung durchgeführt.
Zu Frage 3: Das Staatliche Umweltamt Gera hat, soweit die Geruchtsbelästigungen die Anlage der Firma TWG Aicher betreffen, bereits eine Anordnung nach § 17 Bundesemissionsschutzgesetz zur Herstellung des bescheidskonformen Betriebs sowie zur Erfassung von diffusen Geruchsquellen erlassen. Infolge der Beschwerdesituation erfolgte eine verstärkte Anlagenbegehung durch die Überwachungsbehörde. Hier wurden die Betriebstagebücher sowie die Anlagedaten überprüft. Das Ergebnis wird gegenwärtig durch das Staatliche Umweltamt Gera hinsichtlich der möglichen Zuordnung zur Anlage und hinsichtlich der Veranlassung weiterer behördlicher Maßnahmen ausgewertet. Die für die Sanierung der Aschenhalde Fichtenhainichen verantwortliche Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft wurde von der zuständigen Behörde aufgefordert, einen Sanierungsplan zur Genehmigung nach § 13 Bundesbodenschutzgesetz vorzulegen. Nach diesem Plan richten sich die weiteren Maßnahmen.
Zu Frage 4: Für den Ort Rositz und die durch Rositz fließenden Gewässer zweiter Ordnung sind bisher keine Überschwemmungsgebiete ermittelt worden. Im Zuge des Hochwassers im Sommer 2002 ist es im Werksgelände allein zu Überflutungen im Bereich der Baugrube des gerade im Bau befindlichen Regenrückhaltebeckens gekommen, aus denen sich keine grundsätzlichen Neubewertungen des Werksgeländes als Standort der Bodenbereitungsanlage sowie der übrigen neu errichteten Anlagen und Einrichtungen im Hinblick auf Hochwasserfolgen ableiten lassen.
Herr Staatssekretär, gestatten Sie mir bitte im Prinzip zwei Nachfragen, erstmal die erste: Kurze Vorbemerkung, ich empfehle Ihnen nicht, wenn Sie an Fegefeuer denken, sich in Rositz mit Teer dort zu bekleckern, dann brennen Sie noch besser. Die Frage bezieht sich auf Fichtenhainichen. Sie erwähnten die geplanten Maßnahmen. Wann ist mit dem Beginn der Sanierung der kleineren Teerteiche oder Teerreste auf der Deponie Fichtenhainichen zu rechnen? Gibt es da schon ein Datenwerk?
Die Landesentwicklungsgesellschaft ist aufgefordert, einen Sanierungsplan nach § 13 Bodenschutzgesetz für den Bereich Fichtenhainichen vorzulegen. Es ist außerdem nicht vorgesehen, dass man im Fegefeuer verbrennen soll, es geht dort nur um übermäßige Erhitzung des Körpers.
Ich kenne mich mit dem Fegefeuer nicht so gut aus wie Sie, deswegen meine zweite Frage, ein völlig anderes Thema: Gibt es seitens der von Ihnen erwähnten Firma Aicher bereits einen Antrag auf die immissionsrechtliche Genehmigung für den Dauerbetrieb?
Diese Antwort kann ich Ihnen leider heute nicht geben, ich werde diese Antwort nachreichen und im Übrigen werden Sie wahrscheinlich die Erfahrung noch machen.
Wir kommen zu Ihnen, Herr Abgeordneter Kummer, mit Ihrer Frage in Drucksache 3/3172. Bitte schön - Herr Kummer ist nicht da, Herr Gerstenberger macht es.
Thüringen beabsichtigt entsprechend seiner Meldung an die Bundesregierung, Modulationsmittel nur in Maßnahmen zur Verbesserung der Fruchtfolge und für die Schaffung von Blühflächen oder Schonstreifen einzusetzen.
1. Warum sollen Modulationsmittel nicht auch in anderen möglichen Bereichen, wie z.B. umwelt- und tiergerechte Haltung von Nutztieren, Ausgleichszulagen oder Einzelflächen-Grünlandextensivierung, eingesetzt werden?